Papsturkunden

Von Anja Thaller

Definition der Quellengattung

Nach der traditionellen Einteilung der Diplomatik stehen Papsturkunden neben Herrscher- und sogenannten Privaturkunden. Die litterae apostolicae sind Ausdruck des päpstlichen Willens, ihre Empfänger bzw. Adressaten finden sich in der gesamten christlichen Welt und darüber hinaus. Hergestellt wurden diese Urkunden von der apostolischen Kanzlei, deren Produkte in quantitativer wie qualitativer Hinsicht unter den mittelalterlichen Urkunden herausragen. Grundsätzlich ist zwischen den litterae de curia, welche die Kurie aus eigenem Interesse und Antrieb heraus ausstellte, und den auf Ansuchen von Bittstellern ausgefertigten litterae communes zu unterscheiden. Die Ausstellung der Urkunden erfolgte innerhalb des stark formalisierten Geschäftsgangs auf verschiedenen Expeditionswegen (durch die Kanzlei, die Kammer etc.).[1] Mit den unterschiedlichen am Beurkundungsvorgang Beteiligten ändern sich auch die urkundlichen Formen. Benannt werden Papsturkunden häufig nach ihrem Incipit, den Anfangsworten der Arenga oder Narratio (z. B. Exsurge Domine).

Da die Kurie schon im Hochmittelalter aus mehreren Behörden bestand – neben der Kanzlei gab es die apostolische Kammer, die Pönitentiarie (oberste Bußbehörde), den Gerichtshof (Sacra Romana Rota), später kamen weitere hinzu –, ist auch auf die sogenannten nichtpäpstlich-kurialen Urkunden hinzuweisen. Dabei handelt es sich um Urkunden, die von den kurialen Behörden, aber auch von Konzilien, Kardinälen, Kardinalskollegien oder Legaten ausgestellt wurden, sowie um Sammelindulgenzen (Sammelablässe). Zu erwähnen sind auch die Suppliken, mit denen sich Bittsteller an die Päpste wandten und die durch einen Vermerk des Papstes ihrerseits zu Papsturkunden werden konnten.

Historische Entwicklung

Die ältesten päpstlichen Schreiben sind Briefe (litterae), die sich ab dem 4. Jahrhundert in Lehr-, Mahn- und Trostbriefe sowie amtliche Briefe unterteilen lassen. Die päpstlichen Urkunden des ersten Jahrtausends stehen in der antiken Brieftradition.

Die Urkundenform der Privilegien setzt Ende des 8. Jahrhunderts unter Hadrian I. ein. Mit dem Reformpapsttum Mitte des 11. Jahrhunderts (vor allem unter Leo IX. und Paschalis II.) bildete sich zunehmend ein einheitlicher Formenapparat heraus, was die äußere Gestaltung, aber auch den Aufbau und die Formeln der Privilegien betrifft. Diese Regeln haben bis in die Neuzeit und zum Teil bis heute Gültigkeit bewahrt. Nur im 12. Jahrhundert kommen sogenannte einfache Privilegien vor, die sich von den feierlichen dadurch abheben, dass einige graphische Symbole fehlen. Insgesamt nahm die Zahl der Privilegien im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts immer weiter ab.

Die häufigste Papsturkundenart sind die hoch- und spätmittelalterlichen litterae, die sich nach ihrem Inhalt in Gnadenbriefe (litterae gratiae, litterae cum serico) und Justizbriefe (litterae iustitiae, litterae cum filo canapis) unterscheiden lassen. Letztere wurden seit dem 12. Jahrhundert gelegentlich auch verschlossen als litterae clausae versandt.

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts tritt als Mischform zwischen Privilegien und litterae die Bulle auf, zunächst spärlich, ab dem 15. Jahrhundert dann häufig. 1431 wurde die erste feierliche Konsistorialbulle ausgefertigt, ein allerdings insgesamt selten anzutreffender Urkundentyp.

Im Spätmittelalter werden schlichtere Urkundenformen verwendet, dazu zählen Breve, Sekretbrief und Motuproprio. Das Breve als dritte große Papsturkundenart kommt Ende des 14. Jahrhunderts in Gebrauch. Es verdrängte im Lauf der Neuzeit die litterae und die Bullen. Als Sekretbriefe (litterae secretae) werden nur die zur Zeit des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417) von den avignonesischen Päpsten ausgestellten Breven bezeichnet. Das Motuproprio erhielt seine endgültige Form im beginnenden 15. Jahrhundert.

Als Beschreibstoff wurde bis in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts Papyrus verwendet, danach ging man zu Pergament über, seit dem 13. Jahrhundert wurde auch Papier verwendet, vor allem für die einfacheren spätmittelalterlichen Urkundenformen. Während bei den frühen Papyrusurkunden das Hochformat zum Einsatz kam, sind die meisten Pergamenturkunden im Querformat gehalten, mit Ausnahme der Privilegien.

Abgefasst sind Papsturkunden in der Regel in Latein, in avignonesischer Zeit auch auf Französisch. Die Sprache ist streng formalisiert (stilus curiae). Die Regeln des cursus, eines bestimmten Wechsels von betonten und unbetonten Silben im Satzschluss, wurden zeitweise stärker (litterae des 12. und 13. Jahrhunderts), dann wieder weniger beachtet. Der Satzbau von Papsturkunden ist meist schon aufgrund der Länge kompliziert, Grammatik und Syntax sind grundsätzlich korrekt. Häufig kommt in den zahlreichen Einschüben der Ablativus absolutus zum Einsatz. Anreden von lebenden Personen sind je nach Standeszugehörigkeit mit ehrenden Bezeichnungen versehen. Alle Personen – außer Fürsten und Kardinäle – werden durch die Angabe ihrer Ordenszugehörigkeit näher identifiziert oder durch die Angabe der Diözese geographisch verortet.

Als Schrift finden wir in der Frühzeit die römische Kuriale, die im Zeitraum von etwa 975 bis 1125 von der kurialen Minuskel abgelöst wurde und im 14. Jahrhundert in eine Hybrida/Bastarda überging. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zu ihrer Abschaffung 1878 wurde in feierlichen Urkunden die sogenannte littera Sancti Petri oder scrittura bollatica verwendet. Als Auszeichnungsschriften finden sich die Elongata und gotische Majuskeln. Für die schlichteren Urkunden (litterae und Breven) verwendete man zunächst eine gotische Urkundenschrift, seit den 1430er-Jahren eine humanistische Kanzleischrift. Abkürzungen finden sich kaum, ab etwa 1200 werden sie selten, ab der Mitte des 16. Jahrhunderts häufiger verwendet. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde aufgrund der schwierigen Lesbarkeit der scrittura bollatica jeder Urkunde eine beglaubigte Kopie in gewöhnlicher lateinischer Kanzleischrift auf einem gefalteten Papierbogen (das Transsumptum) beigegeben.

Das häufigste päpstliche Siegel ist ein rundes, zweiseitig geprägtes Bleisiegel, etwa 3–3,5 cm im Durchmesser und rund 0,5 cm hoch. In der seit Paschalis II. (1099–1118) stabilen Form war es, mit wenigen Ausnahmen, bis 1878 in Gebrauch. Der Namensstempel zeigt in drei Zeilen Papstname, Titel und Ordnungszahl (z. B. GREGORIUS PAPA IX) und der Apostelstempel die Köpfe von Paulus und Petrus mit der Beischrift S.PA. S.PE. (Sanctus Paulus Sanctus Petrus). Selten kommen im Mittelalter Goldbullen vor, in der Neuzeit sind sie häufiger. Die älteste erhaltene päpstliche Goldbulle stammt aus dem Jahr 1524. Das Fischerringsiegel (anulus piscatoris) in rotem Wachs wurde als Verschluss der geschlossen versandten Breven verwendet. Da sie beim Öffnen gebrochen wurden, sind nur wenige dieser Siegel erhalten. Das Fischerringsiegel ist rund, hat etwa 2 cm Durchmesser, zeigt den heiligen Petrus im Boot, rechts oben stehen Name des Papstes, Titel und Ordnungszahl (z. B. PIVS PAPA II). Ab 1842 wurde das Fischerringsiegel, ab 1878 auch die Bleibulle in den allermeisten Fällen durch einen roten Farbstempel (unter Beibehaltung des Siegelbildes) ersetzt, nur bei besonderen Stücken kam ein an farblosen oder weiß-gelben Seidenfäden befestigtes Bleisiegel zum Einsatz.

Aufbau und Inhalt

Wie andere Urkundenarten, so bestehen auch Papsturkunden aus drei Teilen: Protokoll (einleitender Teil) – Kontext (Rechtsinhalt) – Eschatokoll (Schlussteil). Ähnlich wie bei der äußeren Gestaltung gelten auch für Aufbau, Formeln und Sprache strenge Vorschriften. Das verwendete Formular variiert dabei nach dem jeweiligen Urkundentyp. Von der äußeren Gestaltung, bestimmten Vermerken und typischen Formeln kann relativ schnell auf den Inhalt geschlossen werden.

Protokoll:

  • Invocatio (Anrufung Gottes): in Elongata (verlängerter Schrift) (selten verwendete Formel)
  • Intitulatio: Name und Titel des Papstes mit Devotionsformel: N. episcopus servus servorum dei (N. Bischof Diener der Diener Gottes), in Elongata (bei litterae nur Papstname in Elongata)
  • Inscriptio (Adresse): Name, Titel und Wohnort/Diözese des Adressaten oder allgemeine Adresse (z. B. Universis Christi fidelibus – An alle Christgläubigen) im Dativ (in Privilegien und litterae)
  • Salutatio (Grußformel): salutem et apostolicam benedictionem (Gruß und apostolischen Segen) (nur in litterae und Breven)
  • Dauerformel (oder Verewigungsformel): in perpetuum (in Ewigkeit) (in Privilegien), ad perpetuam rei memoriam (zur ewigen Erinnerung an diese Sache) (in Bullen)

Kontext:

  • Arenga: allgemein gehaltene, formelhafte Angabe von Beweggründen für die Ausstellung der Urkunde (in Privilegien, bei manchen litterae)
  • Narratio: Tatsachenvortrag des Bittstellers, Schilderung der Vorgeschichte oder der Umstände, die zur Urkundenausstellung führten
  • Petitio: Bitte um Ausstellung der Urkunde
  • Dispositio: eigentlicher Rechtsinhalt der Urkunde, Ausdruck der Willenserklärung des Ausstellers, Entscheidung des Papstes
  • Non-Obstantien: Der Entscheidung entgegenstehende Rechte oder Privilegien können mit diesen Klauseln aufgehoben werden, in der Neuzeit oft umfangreich
  • Sanctio: Strafandrohung gegen Zuwiderhandelnde, meist bestehend aus zwei Formeln: Nulli ergo omnino homino liceat… (Keinem Menschen sei es gestattet…) und Si quis autem… (Wenn aber doch jemand…)
  • Apprecatio: ein- bis dreifaches Amen (in Privilegien)

Eschatokoll:

  • Rota: zwei konzentrische Kreise, durch ein (Tatzen-)Kreuz in vier Quadranten geteilt: in den beiden oberen Quadranten die Namen der Apostelfürsten, in den beiden unteren der Name des Papstes mit Ordnungszahl (z. B. sanctus Petrus / sanctus Paulus; Martinus / papa V). Der Ring enthält ein Kreuz, gefolgt von der Devise (z. B. Fac mecum domine signum in bonum) (in Privilegien)
  • Bene Valete-Zeichen: abschließender Segenswunsch in Monogramm-Form (in Privilegien)
  • Skriptum-Zeile: Nennung des Schreibers (nur in feierlichen Privilegien bis 1123)
  • Komma: drei in Dreiecksform nebeneinander gesetzte Punkte, rechts daneben ein sichelförmiges Zeichen (nur im 11. Jahrhundert und in feierlichen Privilegien)
  • Unterschriften: Papstunterschrift zwischen Rota und Monogramm (seit Paschalis II.) in der Form: +Ego N. catholice ecclesie episcopus s(ub)s(cripsi) (zunächst eigenhändige Unterschrift, die eigenhändige Beteiligung geht immer weiter zurück bis sie ab Bonifaz VIII. komplett entfällt); eigenhändige Kardinalsunterschriften in drei Spalten getrennt nach ordines: mittig die Kardinalbischöfe, links die Kardinalpriester und rechts die Kardinaldiakone (in Privilegien)
  • Datierung: Datum per manus-Formel mit großer Datierung: Dat. (Datum oder Data) und Ort, Name und Titel des Datars, römische Tagesdatierung, Indiktion, Inkarnationsjahr, Pontifikatsjahr (ab Krönungstag) (in Privilegien); kleine Datierung: Dat., Ort, Tag, Pontifikatsjahr (in litterae)
  • Siegel: Bleibulle oder Wachssiegel (Fischerringsiegel), seltener Goldbulle, im 19. Jahrhundert Farbstempel

Bei den Privilegien ist gegenüber den Briefen das Eschatokoll aufwändiger gestaltet und enthält die Skriptum-Formel, das Bene Valete-Zeichen und die sogenannte große Datierung. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts wurden die Privilegien und ihre graphischen Besonderheiten stärker vereinheitlicht: Die erste Zeile beginnt mit einer ausgeschmückten Initiale und ist in Elongata geschrieben. Das dreiteilige Protokoll besteht aus Intitulatio, Inscriptio und Dauerformel. Der Kontext wird von einem ein- bis dreifachen Amen abgeschlossen. Das Eschatokoll ist gekennzeichnet durch die Rota, die Unterschriften von Papst und Kardinälen, das Bene Valete-Zeichen, und die Datum per manus-Formel mit großer Datierung sowie die Bleibulle an Seidenfäden. Bis 1092 ist noch das sogenannte Komma enthalten.

Abb. 1: Papst Innozenz III. nimmt das Kloster Bebenhausen mit genannten Besitzungen und Rechten in seinen Schutz, bestätigt und erweitert seine früher verliehenen Begünstigungen. 1204 Mai 18, Lateran (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 474 U 7)
Privileg: Papst Innozenz III. nimmt das Kloster Bebenhausen mit genannten Besitzungen und Rechten in seinen Schutz, bestätigt und erweitert seine früher verliehenen Begünstigungen. 1204 Mai 18, Lateran (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 474 U 7)

Die häufigste Form von Papsturkunden sind die litterae (von lat. Brief). Sie setzen die einfache Briefform der Spätantike und des Frühmittelalters fort, sind schlichter ausgestaltet, der Text ist einem Schriftblock auf Pergament geschrieben. Es fehlen die charakteristischen Elemente der Privilegien (Dauerformel, Rota, Bene Valete-Zeichen, Unterschriften). Kennzeichen ist die Grußformel salutem et apostolicam benedictionem. Die Datierung ist kürzer gehalten (sog. kleine Datierung). Die letzte Zeile ist meist so gestreckt, dass das letzte Wort am rechten Rand steht. Die Bleibulle hängt entweder an einem Büschel rot-gelber Seidenfäden (litterae cum serico) oder an einem Hanffaden (litterae cum filo canapis).

Litterae cum serico sind graphisch etwas feierlicher ausgestattet als jene mit Hanffaden. Die Unterschiede in der Siegelbefestigung und graphischen Ausgestaltung entsprechen dem verschiedenen rechtlichen Gehalt der Urkunden: Mit den litterae cum serico wird eine Gnade gewährt, also etwa ein Rechtstitel verliehen oder bestätigt. Mit litterae cum filo canapis wird ein Auftrag, ein Befehl oder ein Verbot erteilt oder eine Rechtsentscheidung mitgeteilt (Auswirkung für den Empfänger, nicht für den Adressaten).

Litterae cum serico - links: Papst Benedikt XII. bestätigt die Freiheiten und Gerechtsame des Klosters Maulbronn. 1335 April 25, Avignon (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 502 U 71) und Litterae cum filo canapis - rechts: Papst Urban V. beauftragt den Probst von Denkendorf, die von Meistern und Brüdern des Spitals zu Esslingen zu dessen Schaden veräußerten Güter wieder in Besitz des Spitals zu bringen. 1369 Juni 18, Viterbo (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 169 U 279)
Litterae cum serico - links: Papst Benedikt XII. bestätigt die Freiheiten und Gerechtsame des Klosters Maulbronn. 1335 April 25, Avignon (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 502 U 71) und Litterae cum filo canapis - rechts: Papst Urban V. beauftragt den Probst von Denkendorf, die von Meistern und Brüdern des Spitals zu Esslingen zu dessen Schaden veräußerten Güter wieder in Besitz des Spitals zu bringen. 1369 Juni 18, Viterbo (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 169 U 279)

Die verschlossen versandten litterae clausae folgen der Form der litterae cum filo canapis. Sie tragen auf der Außenseite die Adresse, wurden gefaltet und mit einem durch alle Lagen gezogenen Hanffaden verschlossen. Sie enthalten oft vertrauliche Mitteilungen mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, weshalb sie auch selten überliefert sind.

Litterae clausae: Eidformular des Abts von Ellwangen. 1400 Juni 12, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 389 U 62)
Litterae clausae: Eidformular des Abts von Ellwangen. 1400 Juni 12, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 389 U 62)

Bullen sind eine Hybridform aus Privilegien und litterae cum serico. Die Bezeichnung als Bulle geht zurück auf das päpstliche Bleisiegel (bulla, bulla plumbea). Diese Urkundenform folgt dem graphischen Muster der litterae mit Seidenbündel, mit Ausnahme der ersten Zeile: Der Papstname und das A der Dauerformel sind in geschwärzter gotischer Majuskel gehalten, der Rest in Elongata. Adresse und Grußformel fehlen. Letztere wird ersetzt durch die Dauerformel, die Ad perpetuam rei memoriam oder ähnlich lautet. Bezeichnet werden Bullen nach den Anfangsworten der Arenga oder Narratio. Diese Form päpstlicher Urkunden kommt bis heute bei besonders bedeutenden Stücken oder solchen mit langer Rechtswirksamkeit zum Einsatz, als Beispiel sei hier die Bannandrohungsbulle Papst Leos X. gegen Martin Luther genannt.

Bulle: Papst Leo X. kündigt die Exkommunikation Martin Luthers für den Fall an, dass er nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntmachung der Bulle auf deutschem Boden widerrufen habe. 1520 Juni 15, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 124 U 5)
Bulle: Papst Leo X. kündigt die Exkommunikation Martin Luthers für den Fall an, dass er nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Bekanntmachung der Bulle auf deutschem Boden widerrufen habe. 1520 Juni 15, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 124 U 5)

Die von den Mitgliedern des Konsistoriums (Papst und Kardinäle) unterschriebenen Konsistorialbullen sind selten. Diese Urkundenart vereint Elemente der Bullen und der Privilegien (Rota, Unterschriften).

Neben Privilegien und litterae/Bullen stellen Breven die dritte große Papsturkundenart dar. Sie wurden zunächst in der politischen und Verwaltungskorrespondenz eingesetzt und konnten sowohl offen als auch verschlossen versandt werden. Ihre Ausstellung erfolgte nicht auf Anfrage, sondern im päpstlichen Willen. Breven wurden auf kleinen querrechteckigen Pergamentstreifen geschrieben, in der Neuzeit auf Papier.

Breve: Papst Innozenz VIII. bestätigt dem Haller Rat die Gültigkeit aller seiner bisher demselben erteilten Privilegien, Indulte und Konzessionen. 1487 Januar 23, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 186 U 1603)
Breve: Papst Innozenz VIII. bestätigt dem Haller Rat die Gültigkeit aller seiner bisher demselben erteilten Privilegien, Indulte und Konzessionen. 1487 Januar 23, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 186 U 1603)

Sekretbriefe (litterae secretae), die von den avignonesischen Päpsten ausgestellten Breven, sind auf Papier geschrieben, gelegentlich in französischer Sprache.

Auch das Motuproprio ähnelt dem Breve, ist aber kein offizielles Schreiben, sondern quasi ein „Privatschreiben“ des Papstes und wurde für Verwaltungsangelegenheiten im Kirchenstaat eingesetzt. Die Bezeichnung leitet sich vom Beginn des Kontexts ab (Motu proprio et ex certa scientia – Aus eigenem Antrieb und aus sicherem Wissen).

Die nichtpäpstlich-kurialen Urkunden gleichen formal weitgehend den Papsturkunden, Abweichungen sind aber möglich. Aussteller können Konzilien, Kardinalskollegien (vor allem während der Sedisvakanz), einzelne oder mehrere Kardinäle (wie etwa bei Sammelablässen), Legaten sowie kuriale Behörden wie die Pönitentiarie, die päpstliche Kammer oder der Gerichtshof sein.

Für Südwestdeutschland sind etwa die Urkunden der Konzile von Konstanz (1414–1418) und Basel (1431–1449) interessant. Die Konzile expedierten wohl mehrere zehntausend Urkunden im eigenen Namen und unter eigenem Siegel. Abweichungen vom kurialen Vorbild sind im Formular wie beim Siegelstempel festzustellen.

Konzilsbulle: Das Konzil zu Basel beauftragt den Propst von St. Peter zu Basel, die Offiziale von Straßburg und Konstanz mit dem Schutz des Privilegs, wonach das Kapitel und die Geistlichkeit des Basler Münsters frei sind von allen Steuern. 1440 August 11, Basel (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 19 Nr. 347)
Konzilsbulle: Das Konzil zu Basel beauftragt den Propst von St. Peter zu Basel sowie die Offiziale von Straßburg und Konstanz mit dem Schutz des Privilegs, wonach das Kapitel und die Geistlichkeit des Basler Münsters frei sind von allen Steuern. 1440 August 11, Basel (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK 19 Nr. 347)

Als Sammelablässe oder Sammelindulgenzen bezeichnet man Urkunden, in denen mehrere Aussteller (Kardinäle, Erzbischöfe oder Bischöfe) einen Ablass gewähren. Von Kardinälen ausgestellte Sammelablässe sind vor allem aus dem 15. und beginnenden 16. Jahrhundert überliefert. Nach 1517 geht, wohl infolge der Reformation, ihre Zahl stark zurück. Die meist sehr großformatigen Urkunden dienten der öffentlichen Verkündigung des Ablasses und wurden in der Regel in den betreffenden Kirchen präsentiert. Die äußere Gestaltung entspricht den litterae cum serico. Ihr Aufbau ist sehr gleichförmig: Nach der Aufzählung der Aussteller folgt eine allgemeine Adresse sowie eine Grußformel. Die Gewährung des Ablasses wird in einigen wenigen, stereotypen Formeln mitgeteilt. Neben einem gleichförmigen Aufbau sind auch farbige Verzierungen und Bemalungen (Blumenranken, Heiligendarstellungen, Medaillons mit Wappen etc.) ein typisches Kennzeichen von Sammelindulgenzen.

Sammelindulgenz: Ablass von 12 Erzbischöfen und Bischöfen für die Michaelskirche in Rottweil. 1337 Mai 12, Avignon (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS H 52 U 6)
Sammelindulgenz: Ablass von 12 Erzbischöfen und Bischöfen für die Michaelskirche in Rottweil. 1337 Mai 12, Avignon (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS H 52 U 6)

Von Bittstellern (Petenten) an den Papst adressierte Suppliken dienten üblicherweise als Vorlage für die Ausstellung einer päpstlichen Urkunde mit Blei- oder Wachssiegel. Sie konnten aber auch vom Papst mittels eigenhändiger Eintragung auf der Supplik selbst genehmigt werden. In ihrer im Spätmittelalter vorherrschenden „klassischen“ Form stellen sie ein einzelnes Papierblatt etwa in DIN A 4-Größe dar, der Text besteht aus zwei Schriftblöcken, dem corpus und den Klauseln. Die Schrift ist flüchtig, darf aber keinerlei Rasuren enthalten. Die Sprache ist streng formalisiert. Die datierten und signierten Suppliken wurden ins Supplikenregister (bei einem alternativen Genehmigungsverfahren in ein anderes Register) eingetragen. Bei bestimmten Materien wurden jedoch die Suppliken durch die Unterschrift des Papstes (sola signatura) selbst rechtskräftig, wodurch man auf die Ausstellung einer Urkunde verzichtete. Solche Suppliken sind auf Pergament geschrieben und können farbig verziert sein (Prunk- oder Prachtsuppliken).

Überlieferungslage

Die päpstliche Kurie war der mit Abstand größte Urkundenproduzent des Mittelalters. Man geht von etwa 30.000 päpstlichen Briefen und Urkunden bis 1198 aus. Große Mengen von päpstlichen Urkunden wurden vor allem im 13. bis 15. Jahrhundert ausgestellt, der Höhepunkt war im späten 15. Jahrhundert erreicht.

Prunksuppliken: Supplik Herzog Ulrichs von Württemberg an Papst Leo X., mit Fiat-Vermerk des Papstes und Kanzleivermerken (1513–1519) (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS H 52 U 20)
Prunksuppliken: Supplik Herzog Ulrichs von Württemberg an Papst Leo X., mit Fiat-Vermerk des Papstes und Kanzleivermerken (1513–1519) (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS H 52 U 20)

Während bis in die Mitte des 11. Jahrhunderts insgesamt nur rund 50 Originale erhalten sind, schätzt Thomas Frenz für die Zeit von 1471 bis 1527 etwa 1.500 Papsturkunden allein in westdeutschen Archiven. Ihre Zahl nimmt nach 1500 deutlich ab. Für die spätere Zeit liegen mangels Erschließung der Urkunden keine Zahlen vor. Insgesamt schätzt Frenz, dass von den Anfängen bis heute 30 bis 40 Millionen Papsturkunden ausgestellt wurden, die natürlich nicht alle erhalten sind. Dennoch liegen in Archiven in aller Welt Millionen päpstlicher Urkunden.[2]

Grundsätzlich ist zwischen Aussteller- und Empfängerüberlieferung zu unterscheiden. Päpstliche Urkunden können in drei- oder vierfacher Form überliefert sein, je nach Zeit, Urkundentyp und Geschäftsgang: als Konzept, als (um die formelhaften Teile verkürzter) Eintrag im Kanzleiregister und als Original (dieses kann auch in Mehrfachausfertigung vorliegen) sowie im Falle der Suppliken als Eintrag des Gesuchs im Register.

Die Ausstellerüberlieferung umfasst die Konzepte und die Registerüberlieferung. Sehr selten erhalten sind Originalkonzepte für Papsturkunden, da sie nach der Ausfertigung der Urkunde wertlos waren und meist vernichtet wurden. Geschrieben wurden sie auf Pergamentresten oder Papierstreifen. Originalkonzepte oder Konzeptsammlungen finden sich vorwiegend im Vatikanischen Geheimarchiv, ebenso bis auf wenige Ausnahmen die zahlreichen Registerbände. Die Registerüberlieferung ist der wichtigste Überlieferungsstrang päpstlicher Urkunden. In den Registerserien sind etwa zehnmal so viele Urkunden enthalten wie Originale erhalten sind.

Grundsätzlich lassen sich nach ihrem Inhalt Bullen-, Suppliken- und Brevenregister unterscheiden, im Spätmittelalter nach dem Registrierungsort auch Sekret-, Kanzlei- und Kammerregister. Die überwiegende Mehrheit – über zwanzigtausend Bände – liegt im Vatikanischen Geheimarchiv in den Serien Registra Vaticana, Registra Avenonensia, Registra Lateranensia, Registra Supplicationum, Brevia Lateranensia, daneben gibt es weitere Serien. Ganze oder teilweise Abschriften ausgegangener Urkunden in Handschriften, sogenannte Auslaufregister, wurden von der päpstlichen Kanzlei nach antiken Vorbildern bereits früh angelegt, einige ältere Fragmente und Abschriften sind erhalten. Kontinuierlich erhalten sind sie ab Innocenz III. (1198–1216). Auch hier wurde zunächst Papyrus verwendet, später dann großformatige Pergamentbände und schließlich Papier. Die Registereinträge sind meist chronologisch geordnet, manche Spezialregister über bestimmte Vorgänge wie etwa den deutschen Thronstreit 1198 und Bände ab dem 14. Jahrhundert sind nach Sachgruppen aufgebaut.

Originale liegen in der Regel in Empfängerarchiven. Der größere Teil des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg gehörte bezüglich der Kirchenorganisation zum Bistum Konstanz, kleinere Teile zu den Diözesen Augsburg, Speyer, StraßburgWorms und Würzburg. Als Adressaten oder Empfänger kommen die entsprechenden Bistümer, Klöster, Stifte, Propsteien, Pfarren, Spitäler und weitere geistliche Institutionen in Frage, aber auch, wenngleich zahlenmäßig weit geringer, weltliche Adressaten wie die Markgrafen von Baden, die rheinischen Pfalzgrafen, die Grafen von Württemberg, Weinsberg und Wertheim, aber etwa auch die Stadt Freiburg. Dementsprechend finden sich Papsturkunden in kirchlichen und Klosterarchiven sowie in Stadtarchiven und privaten Adelsarchiven. Zahlreiche Empfängerarchive sind im Laufe der Zeit, vor allem durch die Säkularisation, in staatliche Archive übergegangen, weshalb heute ein Großteil der Papsturkunden im Landesarchiv Baden-Württemberg verwahrt wird. Die Empfängerüberlieferung ist meist nach dem Provenienzprinzip (Herkunftsprinzip) geordnet, gerade in staatlichen Archiven wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts auch Selekte gebildet und mancherorts die Papsturkunden aus ihrem ursprünglichen Überlieferungs- und damit Sinnzusammenhang herausgenommen. So haben das Generallandesarchiv Karlsruhe (Bestände: B Papsturkunden vor 1198; E Papsturkunden 1198–1302), das Staatsarchiv Wertheim (G-Rep. 13c/1 Löwenstein-Wertheim-Gemeinschaftliches Archiv, Lade XXI A, Päpstliche Bullen und Konzilsbeschlüsse), aber auch das Freiburger Stadtarchiv (A 1 XV A b, Papstbullen) solche gesonderten Sammlungen päpstlicher Urkunden gebildet.[3]

In Universitätsarchiven und -bibliotheken sind oft wissenschaftliche Sammlungen überliefert wie etwa in den Sammlungen Lehmann und Barth in der Universitätsbibliothek Heidelberg. Durch diese private Sammeltätigkeit ist manch versprengtes Stück festzustellen. Ebenso finden sich Papsturkunden ohne regionalen Bezug als Einbandfragmente, hier sind unter Umständen noch weitere Funde möglich. Des Weiteren sind auch Fälschungen überliefert.

Vidimus: Der Offizial des Bistums Speyer, Johannes de Neckorowe, vidimiert das von Papst Gregor XI. am 1. Juli 1376 dem Augustinerorden verliehene Privileg. 1376 November 4, Speyer (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 177 S U 1990)
Vidimus: Der Offizial des Bistums Speyer, Johannes de Neckorowe, vidimiert das von Papst Gregor XI. am 1. Juli 1376 dem Augustinerorden verliehene Privileg. 1376 November 4, Speyer (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 177 S U 1990)

Neben Originalen umfassen die Empfängerarchive auch abschriftliche Überlieferung: päpstliche Urkunden als Kopiarabschriften, unbeglaubigte (etwa Gelehrtenabschriften) oder beglaubigte Kopien. Bei Letzteren unterscheidet man zwischen Vidimus (lat. wir haben gesehen) und Transsumpt (transsumere, lat. übertragen, hinübernehmen). Das Vidimus ist eine beglaubigte Kopie, in der von einer anerkannten Autorität nur die Übereinstimmung der Vorlage mit der Abschrift bestätigt wird, diese aber keine rechtliche Verantwortung für den Inhalt der textlich eingeschobenen (inserierten) Urkunde übernimmt. Beim Transsumpt wird der Inhalt einer älteren Urkunde ebenfalls in eine neue Urkunde inseriert; der Aussteller der neuen Urkunde übernimmt rechtliche Verantwortung für den Inhalt und bestätigt diesen. Auch notarielle Abschriften sind möglich, die Kopie wird dabei durch die notarielle Unterfertigung eines oder mehrerer Notare beglaubigt.

Notariell beglaubigtes Transsumpt der von Papst Sixtus IV. am 31. August 1474 dem Franziskanerkloster zu Esslingen erteilten Freiheiten. 1477 März 11, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 169 U 335)
Notariell beglaubigtes Transsumpt der von Papst Sixtus IV. am 31. August 1474 dem Franziskanerkloster zu Esslingen erteilten Freiheiten. 1477 März 11, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, StAL B 169 U 335)

Auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg finden sich nach Tilmann Schmidt für die Zeit von 1198 bis 1417 1305 originale Papsturkunden, aufgrund von Mehrfachausfertigung ergibt sich die reduzierte Anzahl von 1270 Stück. In rund 70 Prozent der Fälle ist daran noch die Bleibulle angebracht. Ein Großteil der Urkunden sind litterae, vor allem Gnadensachen. 47 Privilegien sind überliefert, das jüngste von 1289, sowie 71 Bullen im engeren Sinn. Die 13 erhaltenen litterae clausae stammen aus der Zeit des avignonesischen Schismas. Sekretbriefe und Breven finden sich für diesen Zeitraum nicht.[4] Fünf Stücke gelten als Fälschungen oder zumindest der Fälschung verdächtig.[5]

In Urkundenbüchern und Regestenwerken des 19. Jahrhunderts scheint noch manch päpstliche Urkunde auf, die später aufgrund des Provenienzprinzips nach München oder in die Schweiz restituiert wurde. Ebenso lassen sich Verluste aufgrund von Kriegsschäden wie auch aufgrund ungeklärter Umstände verschollene Papsturkunden feststellen.

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Um den historischen Quellenwert einer Papsturkunde zu erschließen, ist zunächst die Echtheit zu prüfen. In der Regel ist dies, verbunden mit einer inhaltlichen und überlieferungsgeschichtlichen Erschließung, schon in einer kritischen Edition oder einem Regestenwerk erfolgt.

Als angebliche Kopie getarnte Fälschung: Papst Eugen III. nimmt das Stift Rot mit genannten zahlreichen Besitzungen in seinen Schutz, bestätigt dessen Tradierung an den apostolischen Stuhl sowie die Vogtfreiheit und bestimmt die Entrichtung des Byzantius als Anerkennungszins für den besonderen päpstlichen Schutz. Angeblich 1152 Dezember 15, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS B 486 U 769)
Als "Kopie" getarnte Fälschung: Papst Eugen III. nimmt das Stift Rot mit genannten zahlreichen Besitzungen in seinen Schutz, bestätigt dessen Tradierung an den apostolischen Stuhl sowie die Vogtfreiheit und bestimmt die Entrichtung des Byzantius als Anerkennungszins für den besonderen päpstlichen Schutz. Angeblich 1152 Dezember 15, Rom (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS B 486 U 769)

Bei Papsturkunden aus dem Spätmittelalter und der Neuzeit, die zum Teil lediglich in Findbüchern verzeichnet sind, ist der Überprüfung der Datumsauflösung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, denn oft sind hier Archivrepertorien unzuverlässig. Mit ihrer Vielgestaltigkeit und ihren unterschiedlichen Rechtsinhalten lässt diese Quellengattung verschiedenste Auswertungsmöglichkeiten zu. Papsturkunden sind zum Einen Forschungsgegenstand der Papstdiplomatik, welche unter anderem die Ausstellertätigkeit durch den Papst, die päpstliche Kanzlei und ihre Produkte, den Empfängereinfluss auf die Urkundenausstellung, die äußeren und inneren Merkmale der Urkunden (Schrift, graphische Zeichen, Siegel, Formular etc.), Überlieferung und Gebrauch der Urkunden untersucht.[6] Im Hinblick auf die Erforschung der Beziehungen einzelner Regionen zur Kurie und in inhaltlicher Hinsicht bieten Papsturkunden zum Anderen der landes-, regional- und lokalhistorischen Forschung, der Kirchen- und Institutionengeschichte sowie für prosopographische, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche oder kulturhistorische Fragestellungen Auswertungsmöglichkeiten. Die Suppliken bieten darüber hinaus wertvolle Einblicke in die Mentalitätsgeschichte und die materielle Kultur.[7]

Hinweise zur Benutzung

Die älteren Papsturkunden finden Benutzerinnen und Benutzer in der Regel in Urkundeneditionen oder Regestenwerken (siehe dazu unter Forschungs- und Editionsgeschichte). Ab dem Spätmittelalter ist mangels systematischer Erschließung oft die Arbeit am Original notwendig. Gerade die zahlreichen Kanzleivermerke (etwa unter der Plica oder auf der Rückseite der Urkunde) sind oft nur am Original überprüfbar. Papsturkunden sind in den Archiven in der Regel frei zugänglich, außer bei konservatorischen Bedenken. Wo die Urkunden bereits digitalisiert wurden, gelten besondere Genehmigungspflichten. Die (in mancher Hinsicht problematische) Aussonderung der einschlägigen Überlieferung in Selektbestände erleichtert die Auffindbarkeit im Unterschied zur Mehrzahl der Fälle, in denen die Stücke in den Fonds der Empfängerarchive belassen wurden.

Im Internet verfügbar sind in unterschiedlichem Ausmaß digitale Ressourcen der Archive (Online-Findbücher und Digitalisate), daneben Abbildungsdatenbanken wie Monasterium oder das Lichtbildarchiv Marburg (aktuell 37 Einträge mit Abbildungen zu Papsturkunden von 1101 bis 1235 aus baden-württembergischen Archiven) sowie Regestendatenbanken und Editionen. Besonders hinzuweisen ist auf die von Thomas Frenz zur Verfügung gestellten Materialien (Abbildungsverzeichnisse, Funktionärslisten der kurialen Kollegien, Übersichten über den Geschäftsgang in der päpstlichen Kanzlei, Nachträge zu seinem Werk über die Papsturkunden etc.).

Forschungs- und Editionsgeschichte

Mit der Öffnung des Vatikanischen Geheimarchivs im Jahr 1881 und der anschließenden Gründung der ausländischen historischen Institute in Rom setzte die Erforschung der Papsturkunden ein. Bis heute gibt es jedoch keine Gesamtedition der Papsturkunden. Die in Briefform abgefassten ältesten Papsturkunden sind in den Epistolae-Bänden der MGH ediert. Für die Zeit vom Ende des 9. bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts liegt die Edition von Zimmermann vor, bis zum Ende des 12. Jahrhunderts reichen die Bände von Pflugk-Harttung. [8] Weiterhin sind die Bullarien (Bullarium Romanum, Spezialbullarien) zu nennen.[9]

Daneben wird die Überlieferung bis 1198 durch Regesten erschlossen, deren Publikation entweder dem Aussteller- oder dem Empfängerprinzip folgen: Nach dem Ausstellerprinzip aufgebaut sind die von Philipp Jaffé zusammengestellten Regesta pontificum Romanorum. Jüngst sind die Bände in dritter, stark überarbeiteter und durch zahlreiche Neufunde angereicherter Auflage erschienen.[10] Im Rahmen der Regesta Imperii entstanden ebenfalls Papstregestenbände,[11] die auch (nach einer Schutzfrist) über die RI-Datenbank abrufbar sind. Aktuell noch im Anfangsstadium befindlich ist das Projekt Regesta Pontificum Romanorum Online, welches eine vergleichende Recherche in den wichtigsten Regestenwerken zur Papstgeschichte bis 1198 ermöglichen soll. Die Papsturkunden von 1198 bis 1304 sind durch die Regesten von August Potthast erschlossen.[12] Am Empfängerprinzip orientieren sich die Bände der als Vorarbeiten zum 1896 von Paul Fridolin Kehr gefassten Plan einer kritischen Gesamtausgabe der Papsturkunden konzipierten, heute vom Göttinger Papsturkundenwerk getragenen Reihe, die das Ziel verfolgt, alle überlieferten Quellen zum Papsttum bis zum Jahr 1198 systematisch nach Regionen, Diözesen und Institutionen geordnet zu erfassen. Hier wird jene Überlieferung in Regestenform verzeichnet, die in den Archiven der einzelnen Länder bzw. in erzählenden Quellen aus diesen Ländern nachweisbar ist. Bislang liegen 25 Regestenbände, zahlreiche Subsidia, Vorarbeiten und Studien vor.[13] Für die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg gelegenen Bistümer und geistlichen Institutionen sind die Bände Germania Pontificia II/1 und III einschlägig.[14]

Im Rahmen des sogenannten Censimento werden in der Reihe Index Actorum Romanorum Pontificum die in den Empfängerarchiven lagernden Originalurkunden von Innocenz III. bis zum Konstanzer Konzil (1198–1417) gesammelt und in Regestenform erschlossen. Für Baden-Württemberg liegen zwei Bände von Tilmann Schmidt mit Nachträgen vor.[15]

Die kontinuierliche Registerüberlieferung setzt nach der „Epochengrenze“ von 1198 ein und wird durch Editionen nach und nach erschlossen. Für das 13. und 14. Jahrhundert sind die Register weitgehend publiziert. Die entsprechenden Reihen erscheinen beim Historischen Institut beim Österreichischen Kulturforum in Rom (für Innocenz III. und Honorius III.) sowie bei der École française de Rome (Register, Briefe und Urkunden der Päpste des 13. und 14. Jahrhunderts). Mit der Datenbank Ut per litteras apostolicas liegt eine elektronische Ausgabe päpstlicher Register und Briefe für das 13. und das 14. Jahrhundert vor.

Die in den Vatikanischen Registern enthaltenen Stücke für deutsche Empfänger sowie sämtliche deutsche Betreffe dieser Bände verzeichnet die seit 1916 bestehende Publikationsreihe des Deutschen Historischen Instituts in Rom, das Repertorium Germanicum (RG) – Verzeichnis der in den Registerserien und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien vom Beginn des Großen Schismas bis zur Reformation (1378 bis 1517). Die Bearbeitung der nach den Namen der Petenten (Bittsteller) geordneten Regesten ist bisher bis 1484 gediehen. Unter RG online sind ausgewählte Bände durchsuchbar.

Das Repertorium Poenitentiariae Germanicum (RPG) verzeichnet im Volltext die an die Pönitentiarie gerichteten Suppliken, die Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches betreffen. Nach der in den 1980er-Jahren erfolgten Öffnung des Archivs der Bußbehörde wurde 1992 diese neue Reihe unter der Leitung von Ludwig Schmugge installiert. Die Supplikenregister der Pönitentiarie reichen von 1410 bis 1559. Im Gegensatz zum RG ist im RPG die handschriftliche Abfolge der Einträge in den Supplikenregistern beibehalten.

Der Erschließungsgrad von Papsturkunden für Empfänger in Baden-Württemberg bzw. von in Archiven im heutigen Bundesland lagernden päpstlichen Urkunden ist unterschiedlich. Volltexte von Papsturkunden bieten die genannten Editionen, das Württembergische Urkundenbuch (bis 1300), darüber hinaus weitere regionale wie institutionelle Urkundenbücher. Regesten finden sich in den Regesta Pontificum Romanorum, den Germania Pontificia-Bänden, in den beiden Bänden von Schmidt zu den Originalurkunden, ebenso in den Württembergischen Regesten (1301 bis 1500)[16] sowie in weiteren einschlägigen Regestenwerken zu Bistümern, anderen geistlichen Institutionen oder zu Adelsfamilien.[17] Ab dem Spätmittelalter ist mangels systematischer Erschließung oft die Arbeit am Original und die Recherche in Archiven notwendig.

Als Desiderate der Papsturkundenforschung seien Urkunden von Kardinälen, kurialen Behörden wie der Pönitentiarie und der apostolischen Kammer, des päpstlichen Gerichtshofs sowie die seit Mitte des 15. Jahrhunderts häufig farbig ausgestalteten Sammelablässe genannt. Letztere fanden jüngst etwa in einem Projekt zu illuminierten Urkunden Beachtung, dessen Sammlung über Monasterium zur Verfügung gestellt wird.

Anmerkungen

[1] Zu den Expeditionswegen siehe Frenz, Papsturkunden, S. 86-109; Meyer, Kanzlei, S. 306-316.
[2] Zu den Zahlen siehe Frenz, Papsturkunden, S. 11; Frenz, Wie viele Papsturkunden, S. 623f.
[3] Zu den Selekten des GLAK siehe die gedruckte Beständeübersicht: Salaba/Schwarzmaier, Bestände; zur Selektierung siehe auch Rückert, Urkundenregestierung, bes. S. 383.
[4] Schmidt, Originale, Bd. 1, S. XXV–XXX; Schmidt, Nachtrag.
[5] Schmidt, Originale, Bd. 1, S. XXXIV–XL; ausführlich zu zwei Fälschungen (HStAS B 486 U 769 und B 475 U 8) siehe Petersen, Prämonstratensische Wege, S. 162–184, 305–311.
[6] Von der neuesten Literatur sei hier beispielhaft Werner, Papsturkunden, angeführt.
[7] Siehe dazu zahlreiche Arbeiten von Arnold Esch und Ludwig Schmugge.
[8] Zimmermann (Bearb.), Papsturkunden; Pflugk-Harttung (Hg.), Acta.
[9] Bullarium Romanum, editio Taurinensis; Cocquelines (Hg.), Bullarum... collectio, auch zitiert als: Magnum bullarium Romanum.
[10] Jaffé/Kaltenbrunner/Ewald/Loewenfeld (Bearb.), Regesta Pontificum Romanorum. Die einzelnen Regesten werden nach dem Bearbeiter als JK, JE oder JL und Nummer zitiert; Herbers (Hg.), Regesta Pontificum Romanorum.
[11] http://www.regesta-imperii.de/unternehmen/publikationen.html (01.08.2018)
[12] Potthast (Bearb.), Regesta Pontificum Romanorum.
[13] https://adw-goe.de/forschung/forschungsprojekte-akademienprogramm/papsturkunden-des-fruehen-und-hohen-mittelalters-1/papsturkunden-des-fruehen-und-hohen-mittelalters/veroeffentlichungen/
[14] Brackmann (Bearb.), Germania Pontificia II/1; Brackmann (Bearb.), Germania Pontificia III.
[15] Schmidt, Originale; Schmidt, Nachtrag.
[16] Württembergische Regesten.
[17] Etwa Fester u.a., Regesten oder Ladewig u.a., Regesta.

Literatur

  • Bresslau, Harry, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, Berlin 2. Aufl. 1912, ND Berlin 1969; Bd. 2, Berlin 2. Aufl. 1915, 1931, ND Berlin 1968.
  • Fees, Irmgard/Hedwig, Andreas/Roberg, Francesco (Hgg.), Papsturkunden des frühen und hohen Mittelalters. Äußere Merkmale – Konservierung – Restaurierung, Leipzig 2011.
  • Frenz, Thomas, Die Kanzlei der Päpste in der Hochrenaissance (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom 63), Tübingen 1986.
  • Frenz, Thomas, Papsturkunden des Mittelalters und der Neuzeit (Historische Grundwissenschaften in Einzeldarstellungen 2), Stuttgart 2. Aufl. 2000.
  • Frenz, Thomas, Wie viele Papsturkunden sind jemals expediert worden? In: Sit liber gratus, quem servulus est operator. Studi in onore di Alessandro Pratesi per il suo 90o compleanno, Bd. 1, hg. von Paolo Cherubini/Giovanna Nicolaj (Littera antiqua 19), Città del Vaticano 2012, S. 623–634.
  • Hack, Achim Thomas, Die zwei Körper des Papstes… und die beiden Seiten seines Siegels, in: Das Siegel. Gebrauch und Bedeutung, hg. von Gabriela Signori, Darmstadt 2007, S. 53–63.
  • Härtel, Reinhard, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (Historische Hilfswissenschaften), Wien/München 2011.
  • Maleczek, Werner, „Litterae clausae“ der Päpste vom 12. bis zum frühen 14. Jahrhundert, in: Kuriale Briefkultur im späteren Mittelalter: Gestaltung – Überlieferung – Rezeption, hg. von Tanja Broser/Andreas Fischer/Matthias Thumser (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 37), Köln/Weimar/Wien 2015, S. 55–128.
  • Meyer, Andreas, Die päpstliche Kanzlei im Mittelalter – ein Versuch, in: AfD 61 (2015), S. 291–342.
  • Meyer, Andreas, Papsturkunden, in: HRG 4 2. Aufl. (2017), Sp. 354–359.
  • Petersen, Stephan, Prämonstratensische Wege nach Rom. Die Papsturkunden der fränkischen und schwäbischen Stifte bis 1378 (Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontificia 10), Köln/Weimar/Wien 2015.
  • Rabikauskas, Paul, Diplomatica Pontificia, Rom 5. Aufl. 1994.
  • Rückert, Peter, Urkundenregestierung und digitale Edition. Neue Erschließungsformen im Kontext der südwestdeutschen Überlieferung, in: Staatliche Archive als landeskundliche Kompetenzzentren in Geschichte und Gegenwart, hg. von Robert Kretzschmar (Werkhefte der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg A 22), S. 375–397.
  • Salaba, Marie/Schwarzmaier, Hansmartin, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 1: Selekte, Nachlässe und Sammlungen (A–U) (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 39/1), Stuttgart 1988.
  • Seibold, Alexander, Sammelindulgenzen. Ablaßurkunden des Spätmittelalters und der Frühneuzeit (Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde, Beiheft 8). Köln/Weimar/Wien 2001.
  • Werner, Judith, Papsturkunden vom 9. bis ins 11. Jahrhundert: Untersuchungen zum Empfängereinfluss auf die äußere Urkundengestalt (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen NF 43), Berlin 2017.

Faksimile-Werke

  • Fees, Irmgard/Roberg, Francesco (Hgg.), Frühe Papsturkunden (891–1054) (Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden 2,1), Leipzig 2006.
  • Fees, Irmgard/Roberg, Francesco (Hgg.), Papsturkunden der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts (1057–1098) (Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden 2,2), Leipzig 2007.
  • Fees, Irmgard/Roberg, Francesco (Hgg.), Papsturkunden des 12. Jahrhunderts. Feierliche Privilegien (Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden 2,3), Leipzig 2010.
  • Fees, Irmgard/Roberg, Francesco (Hgg.), Papsturkunden des 12. Jahrhunderts. Einfach Privilegien und litterae (Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden 2,4), Leipzig 2015.

Editionen

  • Bullarium Romanum. 27 Bde., Turin/Neapel 1857–1885.
  • Cocquelines, Charles (Hg.), Bullarum ... collectio. 28 + 4 Bde., Rom 1733–176.
  • Pflugk-Harttung, Julius von (Hg.), Acta Pontificum Romanorum inedita. Urkunden der Päpste. 3 Bde., Tübingen 1881–1888.
  • Württembergisches Urkundenbuch, hg. vom Königlichen Haus- und Staatsarchiv Stuttgart, 11 Bde., Stuttgart 1849–1913, ND Aalen 1972–1978.
  • Zimmermann, Harald (Bearb.), Papsturkunden 896–1046, 3 Bde. (Denkschriften der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Kl. 174, 177, 198), Wien, 2. Aufl. 1988–1989.

Regesten

  • Brackmann, Albert (Hg.), Germania Pontificia II. Provincia Maguntinensis I. Dioeceses Eichstetensis, Augustensis, Constatiensis, Berlin 1923.
  • Brackmann, Albert (Hg.), Germania Pontificia III. Provincia Maguntinensis III. Dioeceses Strassburgensis, Spirensis, Wormatensis, Wirciburgensis, Bambergensis, Berlin 1935.
  • Fester, Richard u.a. (Bearb.), Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050–1519. 4 Bde., Innsbruck 1892–1915.
  • Herbers, Klaus (Hg.), Philipp Jaffé, Regesta Pontificum Romanorum, 3 Bde., Neuaufl., Göttingen 2016–2017.
  • Jaffé, Philipp/Kaltenbrunner, Ferdinand /Ewald, Paul/Loewenfeld, Samuel (Bearb.), Regesta Pontificum Romanorum ab condita ecclesia ad annum post Christum natum 1198, 2 Bde., Leipzig 2. Aufl. 1885/88.
  • Ladewig, Paul u.a. (Bearb.), Regesta episcoporum Constantiensium. 5 Bde., Innsbruck 1896–1931.
  • Potthast, August (Bearb.), Regesta Pontificum Romanorum inde ab anno post Christum natum 1198–1304, hg. von, 2 Bde., Berlin 1874/75, ND Graz 1957.
  • Schmidt, Tilmann, Die Originale der Papsturkunden in Baden-Württemberg 1198–1417, 2 Bde. (Index Actorum Romanorum Pontificum 6), Città del Vaticano 1993.
  • Schmidt, Tilmann, Originale Papsturkunden in Baden-Württemberg. Nachtrag, in: ZGO 151 (NF 112) (2003), S. 1–12.

Zitierhinweis: Anja Thaller, Papsturkunden, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: [...], Stand: 09.01.2019

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