Parteien - Constantin Fehrenbach und die Stellung des Zentrums in Baden

Florian Brückner, Universität Stuttgart

Mitglieder des Reichstagspräsidiums im Juni 1918: Heinrich Wilhelm Dove, Philipp Scheidemann, Constantin Fehrenbach und Hermann Paasche (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK N Fehrenbach Nr. 161, 2)
Mitglieder des Reichstagspräsidiums im Juni 1918: Heinrich Wilhelm Dove, Philipp Scheidemann, Constantin Fehrenbach und Hermann Paasche (Quelle: Landesarchiv BW, GLAK N Fehrenbach Nr. 161, 2)

Parteiensystem in Baden

Das Jahr 1918 läutete in Baden das Ende des Zweikammersystems der badischen Ständeversammlung ein, deren erste Kammer sich nach dem Erb- und Amts-, Wahl- und Ernennungsprinzip zusammensetzte und der Zweiten Kammer gegenüberstand. Die Bildung einer provisorischen Landesregierung, die sich im November 1918 parteiübergreifend aus Angehörigen der Sozialdemokratie, der Linksliberalen Fortschrittlichen Volkspartei (FVP), des Zentrums (Z) und der Nationalliberalen Partei (NLP) zusammensetzte, stellte die Weichen für ein demokratisch regiertes Baden. Die Wahlen zu einer verfassungsgebenden badischen Nationalversammlung am 5. Januar 1919 führten zur Regierungsbildung von Parteien der sogenannten Weimarer Koalition aus Zentrum (39 Sitze), SPD (36 Sitze) und DDP (25 Sitze). Dieses Ergebnis wiederholte sich anlässlich der ersten Landtagswahlen am 30. Oktober 1921 trotz starker Verluste (Zentrum 34 Sitze, SPD 20 Sitze, DDP 7 Sitze). Die Weimarer Koalition, die auf Reichsebene nur bis 1921 die Weichen für den demokratischen Aufbau stellen sollte, bildete in Baden bis 1933 die Grundlage aller Regierungen.

Die monarchistische und nationalistische DNVP, die sich in Baden Christliche Volkspartei nannte, blieb bis 1925 bei sieben Mandaten. Die rechtsliberale DVP errang bei den Landtagswahlen 1921 fünf Sitze. KPD und USPD blieben bis 1921 ebenfalls bei fünf Sitzen, sodass sich der Einfluss der genannten Parteien auf die Oppositionsarbeit beschränkte.

Konstitutiv für den Erfolg der Parteien nach 1918 war zudem die Integration der zum aktiven und passiven Wahlrecht gelangten Frauen ins politische Leben. Nahezu alle Parteien hatten im Rahmen der verfassungsgebenden Landesversammlung Frauen auf ihre Kandidatenlisten gesetzt, die erfolgreich den Einzug in den Landtag schafften.

Zu den wichtigsten Politikern auf Landesebene gehörten schließlich beispielsweise Eduard Dietz (1866-1940, SPD), der wesentlichen Einfluss auf die Entstehung der badischen Landesverfassung nahm, sowie Anton Geiß (1858-1944, SPD) als erster badischer Staatspräsident.

 

Politische Bedeutung der Badischen Zentrumspartei und Porträt Constantin Fehrenbachs (1852-1926)

Wichtigste politische Kraft des Landes war das Zentrum. Mit 58,4 % gehörte der überwiegende Teil der badischen Bevölkerung der römisch-katholischen Kirche an, sodass die Partei über einen starken Rückhalt in der Wählerschaft verfügte. Dementsprechend entschied die Partei mit rund 37 % der Stimmen alle Landtagswahlen für sich. Mit Ausnahme der provisorischen Regierung stellte sie Vertreter in allen Staatspräsidien.

Wichtige Vertreter des Zentrums waren bis 1925 beispielsweise Dr. Joseph Karl Wirth (1879-1956) und Dr. Gustav Trunk (1871-1936). Wirth agierte in der provisorischen Regierung vom 10. November 1918 bis 1. April 1919 als Finanzminister. Trunk zeichnete sich in dieser Zeit für das Ernährungsministerium verantwortlich. Im ersten Staatsministerium, das vom 2. April 1919 bis 22. November 1921 amtierte, bekleidete Trunk neben Anton Geiß das Amt des Staatspräsidenten. Wirth übernahm bis März 1920 abermals das Finanzministerium.

Im ersten Staatsministerium engagierte sich zudem Dr. Heinrich Köhler (1878-1940) als Staatsrat. Köhler sollte im zweiten, vom 23. November 1921 bis 22. November 1925 eingesetzten Staatsministerium neben Hermann Hummel (1876-1952, DDP) und Adam Remmele (1877-1951, SPD) als Staatspräsident und Finanzminister agieren. Trunk übernahm in dieser Landesregierung das Justizministerium.

Dabei engagierten sich wichtige Zentrumsabgeordnete nicht nur auf Landesebene. Mit Constantin Fehrenbach wirkte ein badischer Zentrumspolitiker zudem auf Reichsebene, auf der er bis zum Reichskanzler aufsteigen sollte.

Fehrenbach wurde am 11. Januar 1852 im badischen Wellendingen bei Bonndorf geboren und starb am 26. März 1926 in Freiburg im Breisgau. Fehrenbach zählte zu den herausragenden Politikern, die sowohl auf Landes- als auch auf Reichsebene wichtige Funktionen beim Aufbau der Demokratie ausübten.

Fehrenbachs politische Heimat war das Zentrum, das aufgrund einer insbesondere im badischen Süden angesiedelten katholischen Bevölkerungsmehrheit (ca. 70 %) die politisch dominante Kraft im Land darstellte.

Der im katholischen Bürgertum sozialisierte, theologisch und juristisch geschulte Fehrenbach begann sich ab 1884 als Stadtverordneter für das Zentrum in Freiburg zu engagieren. Von 1885 bis 1887 übte er ein Mandat in der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung aus. Aufgrund kirchenpolitischer Meinungsverschiedenheiten setzte Fehrenbach erst 1901 mit einem weiteren Mandat in der Badischen Ständeversammlung seine politische Karriere fort. Von 1907 bis 1918 wählten ihn das Zentrum, Deutschkonservative und die Liberale Fortschrittspartei zum Präsidenten der Zweiten Kammer. Ein Amt, das Fehrenbachs Kompetenz unterstrich, über die Parteigrenzen hinweg Kompromisse aushandeln zu können.

Das Jahr 1903 markierte Fehrenbachs Eintritt in die Reichspolitik. Ab 1909 setzte er sich für Theobald von Bethmann Hollweg (1856-1921) als neuen Reichskanzler ein. Reichsweit bekannt wurde Fehrenbach im Dezember 1913 mit einer Rede, die die sogenannte Zabern-Affäre kommentierte. Ein im elsässischen Zabern stationierter preußischer Soldat hatte die ortsansässige Bevölkerung beleidigt, was zu Protesten der Einwohner und zu militärischen Ausschreitungen geführt hatte. Fehrenbach trat in seiner viel beachteten Rede gegen die Willkür des preußischen Militarismus auf und für konstitutionell geregelte Bürgerrechte ein. Wie schon während seiner Landtagspräsidentschaft 1907/08 gelang es dank Fehrenbachs kompromissbereiter und vermittelnder Art, die parteiübergreifende Zustimmung des Zentrums, der Fortschrittlichen Volkspartei und der ihm bis dahin distanziert gegenüberstehenden Sozialdemokraten für sich zu gewinnen. Fortan galt Fehrenbach als Reformpolitiker, der für mehr politische Teilhabe der Bevölkerung einstand.

In den Kriegsjahren 1914 bis 1918 gehörte Fehrenbach als Vorsitzender des Zentralen Hauptausschusses des Reichstages zu den einflussreichen Befürwortern der sogenannten Burgfriedenspolitik. Im sogenannten Burgfrieden verzichteten vor allem die Sozialdemokraten angesichts der militärischen Bedrohung weitestgehend auf parlamentarische Forderungen, um durch eine geschlossene politische Linie die Kriegführung nicht zu erschweren. Seine vermittelnde Art führte im Juli 1918 zu seiner Wahl zum Reichstagspräsidenten. Fehrenbach war zwar loyaler und treuer Anhänger der Monarchie, gleichzeitig als Reformpolitiker und Verfechter für mehr politische Teilhabe aber auch eine wichtige personelle Stütze beim Aufbau der Demokratie. Die im Oktober 1918 eingeleitete Demokratisierung, die Stärkung des Reichstags und insbesondere die Gewährung des allgemeinen, geheimen und direkten Wahlrechts auch für Frauen hatte Fehrenbach bereits als Bestandteile in eine modernisierte konstitutionelle Monarchie integriert. Entsprechend schockiert zeigte er sich angesichts des kaiserlichen Rücktritts im November 1918.

Dennoch konnte er aufgrund seiner kompromissbereiten Art sowie seines Eintretens für einen demokratischen Rechtsstaat auch in der Weimarer Republik überparteilich angelegte Ämter ausüben. So trat er im Februar 1919 die Nachfolge des in die Reichsregierung wechselnden Eduard David (1863-1930, SPD) als Präsident der Weimarer Nationalversammlung an.

Vom 25. Juni 1920 bis zum 4. Mai 1921 amtierte Fehrenbach schließlich auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere als vierter Reichskanzler – und erster des Zentrums – der Weimarer Republik. Da die bis dahin in den Weimarer Koalitionen staatstragende Sozialdemokratie von 37,9 % auf 21,6 % gefallen war und rund 11 % an die USPD (18 %) verloren hatte, war die Sozialdemokratie zwar einerseits nicht mehr an der Regierung beteiligt, gegen ihr Votum vermochte Fehrenbachs bürgerliches Minderheitenkabinett aus Zentrum, DDP und DVP aber nicht zu regieren. Daher wurde mit Fehrenbach ein Mann zum Reichskanzler gewählt, der auch die Zustimmung der Sozialdemokraten zu gewinnen vermochte.

Fehrenbachs Kanzlerschaft prägten die ersten Verhandlungen bezüglich der Bestimmungen des Versailler Vertrages, hier insbesondere die militärischen Einschränkungen sowie die Reparationszahlungen. So setze er sich im Juli 1920 erfolglos auf der Konferenz von Spa für eine Verdoppelung der durch den Friedensvertrag limitierten Heeresstärke von 100.000 Mann ein. Dies erscheint angesichts seiner Kritik am preußischen Militarismus erstaunlich. Es gilt jedoch im Auge zu behalten, dass sich das Reich bis 1921 innen- und außenpolitisch weiterhin in einem kriegsähnlichen Ausnahmezustand befand.

Auf Konfrontationskurs zu den Forderungen der Ententemächte ging Fehrenbach ebenfalls im Zuge weiterer Konferenzen in Paris und London 1921. Frankreich beantwortete Fehrenbachs Proteste mit einer ersten Besetzung des strategisch wichtigen Brückenkopfs in Kehl.

Obgleich es Fehrenbach dennoch gelang, eine Reduzierung der Reparationszahlungen auszuhandeln, zerbrach seine Regierung letztlich gerade an dieser in der Weimarer Republik so wichtigen Streitfrage. Denn trotz der vom Reichskanzler erzielten Minderung setzten die Versailler Signatarmächte Deutschlands Reputationslasten am 5. Mai im sogenannten Londoner Ultimatum auf 132 Milliarden Goldmark fest. Eine Forderung, an der Fehrenbachs Koalition der politischen Mitte zerbrach. Fehrenbach blieb bis zu seinem Tode 1926 Vorsitzender der Zentrumsfraktion im Reichstag, in der er sich auch nach seiner Reichskanzlerschaft für den Aufbau der ersten deutschen Demokratie einsetzte.

GND-Verknüpfung: Parteien [4044737-6]

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