Graben-Neudorf 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.graben-neudorf.de
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Einwohner: 11577
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 402.0
Max. Höhe ü. NN (m): 119.02
Min. Höhe ü. NN (m): 93.57
PLZ: 76676

Im nördlichen Teil des Landkreises Karlsruhe gelegen, stoßen auf dem 28,8 qkm großen Gebiet zwei Naturräume aufeinander: von Osten die Hardtebenen des Nördlichen Oberrhein-Tieflands, die sich in die Dünen und Schotterfelder der Niederterrasse unterteilen; von Westen die Nördliche Oberrheinniederung, die sich in die Überflutungsaue, die ausgedeichten Flächen der Altaue und die Gestadebuchten der Rheinschlingen gliedert. Pfinz und Saalbachkanal beschreiben im Nordwesten auf rd. 101 m NN die tiefsten Punkte, während östlich des 1984 ausgewiesenen, knapp 50 ha großen Naturschutzgebietes Kohlplattenschlag auf rd. 110 m NN das Höhenmaximum markiert wird. 1989 wurden im Südwesten in den Oberbruchwiesen 125 ha unter Naturschutz gestellt; zudem hat die Gemeinde im Nordwesten Anteil an dem Naturschutzgebiet Erlich (2003). Der Landesentwicklungsplan verortet die Gemeinde in der Randzone um den Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim. Während Graben 1310/12 badisch wurde, fiel das speyerische Neudorf 1802/03 an die Markgrafschaft und wurde dem Amt (1813 Bezirksamt) Philippsburg, nach dessen Auflösung 1864 dem Bezirksamt Bruchsal zugewiesen, aus dem 1939 der gleichnamige Landkreis hervorging. Graben wurde 1803 dem Oberamt Karlsruhe, 1809 dem Stadt- und Ersten Landamt Bruchsal und 1819 dem Landamt Karlsruhe unterstellt, das 1939 im Landkreis Karlsruhe aufging. Mit der Kreisreform 1973 kam auch Neudorf zum Landkreis Karlsruhe. Ein Jahr zuvor hatten sich die Orte zur Gemeinde Graben-Neudorf vereinigt.

Das Gemeindegebiet in der Rheinebene reicht im Westen noch in die buchtartig nach Osten ausgreifende Rheinaue hinein. Auf torfhaltigen Böden, die am Eintritt der Pfinz in die Stromaue mit jungen kalkhaltigen Lehmen schwemmfächerartig überlagert sind, gedeiht dort vorwiegend Grünland. Der größere Ost-Teil gehört der würmeiszeitlichen Niederterrasse an, deren sandige Kiesböden weitgehend bewaldet sind (Hardt). Im Norden dehnt sich das Gemeindegebiet in die wiesenerfüllte Saalbachniederung aus.

Wappen von Graben-Neudorf

In Blau ein schwebendes, geradarmiges silbernes (weißes) Tatzenkreuz, dahinter zwei schräggekreuzte silberne (weiße) Spaten (Grabscheite) mit schwarzen Stielen.

Beschreibung Wappen

Graben führt seit 1901 das Siegelbild des alten badischen Amtes Graben als Wappen. Der Wappenschild in diesem im 16. und 17. Jahrhundert verwendeten Amtssiegel enthielt unter anderem zwei gekreuzte Spaten (Grabscheite) als „redendes" Bild für den Dorf- und Amtsnamen. Das 1907 angenommene Neudorfer Wappen war ebenfalls im Rückgriff auf das älteste Siegel des ehemals bischöflich speyerischen Ortes gestaltet worden und zeigt als Hauptbild ein schwebendes silbernes Kreuz in Blau, also das abgewandelte Wappen des Hochstifts. Im Wappen der durch Vereinigung beider Orte am 1. Januar 1972 entstandenen Gemeinde sind diese Motive zu einem neuen Bild zusammengefügt, das in den Hauptfarben der Wappen der Ortsteile tingiert ist. Wappen und Flagge wurden am 18. Juni 1975 vom Innenministerium verliehen.

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