Klein- und Splitterterritorien

Bild: Wappen der Familien Schwarzenberg
Farbige Darstellung des Familienwappens im Reichsfürstendiplom Kaiser Leopolds I. für Johann Adolf zu Schwarzenberg (Quelle: Landesarchiv HStAS E 157/1 Bü 332, 1,5 cm, Qu. 1-23).

In Südwestdeutschland bestanden noch eine Reihe kleinster Herr­schaften oder Splitter von solchen, die ihren Schwerpunkt außerhalb der modernen Landesgrenzen hatten. Das dem Rang und Umfang nach bedeutendste war das der Fürsten von Schwarzenberg. Diese, Besitzer eines aus einer Ritter­herrschaft bis zur gefürsteten Grafschaft aufgestiegenen fränkischen Kleinterri­toriums, traten 1687 die Nachfolge in der Landgrafschaft Klettgau an. Die Land­grafschaft, in irgendeiner Weise doch mit dem Gebiet einer alten Grafschaft zu­sammenhängend und erst ausgangs des 14. Jh. als solche bezeichnet, war 1254 an die Grafen von Habsburg-Lauffenburg und 1408 an die Grafen von Sulz über­gegangen. Diese hatten als Pfand vom-Konstanzer Bischof 1482 Tiengen, den späteren Hauptort, hinzuerworben, aber nach vielen Pfandgeschäften endgültig 1656 den oberen Klettgau unter Vorbehalt der Lehenshoheit an die Stadt Schaffhausen abgetreten und damit schließlich doch dem Reich entfremdet, wenn das auch de jure erst mit dem Frieden von Lunéville eintrat.

Wesentlich unbedeutender war die zweite im Reichsfürstenrat vertretene Herrschaft Tengen. Hier war österreichischer, von den Edelfreien von Tengen stammender Besitz, im Grunde nicht einmal die ganze Gemarkung, 1651 von Habsburg zunächst als Pfand, dann als Pfandlehen im Mannesstamm an die Freiherrn, seit 1663 Fürsten von Auersperg gelangt, die aber trotz ihrer Reichstandschaft auch als österreichischer Landstand galten.

Die Herren von Geroldseck, deren Ursprünge und Zusammenhänge mit dem gleichnamigen elsässischen Geschlecht immer noch nicht geklärt sind, schufen sich im 12. Jh. eine kleine Rodungsherrschaft zwischen Kinzig- und Schuttertal. Im 13. Jh. konnten sie nach dem Niedergang der Staufer ihre Herr­schaft in die Rheinebene hinaus ausdehnen, dann die Vogteien von Ettenheimmünster und Schuttern übernehmen. Der Silberbergbau von Prinzbach scheint die eigentliche Quelle von Macht und Reichtum gewesen zu sein, doch verfiel diese Machtstellung rasch durch die unglückliche Politik eines Geroldeckers als Straß­burger Bischof gegenüber der Stadt und die Teilung in die Linien Hohengeroldseck, Sülz, Veldenz (Mosel) und Lahr. Die Hohengeroldsecker Linie, 1486 durch die Pfalz um ihre Herrschaft gebracht, aber 1504 wieder resti­tuiert, starb 1634 aus. 1636 traten die Herren und späteren Grafenvon der Leyen die Nachfolge als österreichische Lehensleute an. Sie konnten sich dank ihrer Familienbeziehungen über die ganze Rheinbundzeit halten, der Wiener Kongress bestätigte die Sequestration der kleinen Herrschaft durch Österreich, das sie 1819 an Baden abtrat.

Die späteren Grafen von Königsegg, wie viele Adelsgeschlechter Oberschwabens aus der welfisch-staufischen Ministerialrat hervorgegangen, waren seit 1381 im Besitz von Aulendorf. 1556 gelang ihnen der Erwerb der Grafschaft Rothenfels von den Montfortern und der Aufstieg zur Grafen würde. Durch eine Erbteilung von 1681 blieb die in Aulendorf residierende Linie Königsegg-Aulendorf auf die oberschwäbischen, ganz geringen Besitzungen beschränkt, gehörte aber trotzdem zum schwäbischen Grafenkollegium.

Diesem Kollegium zählten auch die Grafen von Traun-Abensberg zu. Sie hatten 1661 die unter den Staufern reichsunmittelbar gewordene, im Spätmittelalter vielfach verpfändete Grafschaft Eglofs (bei Wangen) übernommen. Kurz vor der Mediatisierung 1804 fiel ihr Besitz an die Fürsten Windischgrätz.

Die kleinen Herrschaften bieten nicht nur Beispiele für den Aufstieg des Nieder­adels, auch bürgerliche Familien konnten über Reichtum und Territorialherrschaft bis zum Hochadel gelangen, so die Augsburger Fugger. 1507 erwarb Jakob Fugger von König Maximilian Kirchberg, die Reste einer alten Grafschaft im Illergau, Weißenhorn und verschiedene Dörfer beiderseits der Iller. 1511 bereits wurde er in den Adelsstand und 1530 seine ganze Familie in den Grafenstand erhoben. Ein Hausgesetz von 1548 regelte die Teilung und den Zusammenhalt der verschiedenen Linien. Eine von ihnen residierte im 1539 erworbenen Dietenheim, eine in Kirchberg. Insgesamt waren die Fugger um die Hebung ihrer Gebiete durch Förderung des Textilgewerbes bemüht, das Verhältnis zu Österreich war nie völlig geklärt, doch konnten Kirchberg und Dietenheim im Gegensatz zu Weißen­horn als reichsunmittelbar gelten.

Mit Ausnahme der ebenfalls aus bürgerlichem Stand aufgestiegenen Fürsten von Thum und Taxis, deren Herrschaft Friedberg-Scheer aber bereits im Zusammenhang mit dem Waldburger Territorium behandelt ist, sind damit alle selbständigen Herrschaften, die bis zum Ende des alten Reiches dauerten, aufgezählt. Zu erwähnen blieben noch verschiedene Ritterfami­lien, die zwar zum Grafenrang befördert, aber wenigstens mit ihren innerhalb der heutigen Landesgrenzen gelegenen Besitzungen im Verband der Reichsritterschaft verblieben, wie die Grafen von Neipperg und Grafen von Stadion. Auch die nur gräfliche Linie von Thurn-Valsassina und Taxis war mit ihren Besitzungen in Südwestdeutschland der Reichsritterschaft inkorporiert.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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