Der Enteignungsfall Jakob Goldschmidt

Toulouse-Lautrec und Manet im Staatsarchiv Sigmaringen

 

Photostatische Kopie aus dem Auktionskatalog des Auktionshauses Hans W. Lange von 1941: Gemälde „Junges Mädchen im Bett sitzend“ von Henri de Toulouse-Lautrec, Vorlage: Landesarchiv BW, StAS Wü 28/3 T 15 Nr. 261
Photostatische Kopie aus dem Auktionskatalog des Auktionshauses Hans W. Lange von 1941: Gemälde „Junges Mädchen im Bett sitzend“ von Henri de Toulouse-Lautrec, Vorlage: Landesarchiv BW, StAS Wü 28/3 T 15 Nr. 261

Seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung zur Identifizierung von Raubkunst im Jahre 1998 hat die Herkunftsgeschichte von Kulturgütern an Bedeutung gewonnen. Ein solcher Fall ist die Enteignungsgeschichte des jüdischen Bankiers Jakob Goldschmidt aus Berlin, die sich aus den Akten des Staatsarchivs Sigmaringen rekonstruieren lässt. Goldschmidt war Inhaber der Darmstädter und Nationalbank (Danat-Bank), bis diese 1931 als Folge der Weltwirtschafts- und Bankenkrise mit der Dresdner Bank fusionieren musste. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten emigrierte er 1934 über die Schweiz nach New York. Seine in Deutschland verbliebene Kunstsammlung wurde 1941 als reichsfeindliches Eigentum durch das Finanzamt Moabit eingezogen und durch das Auktionshaus Hans W. Lange in Berlin versteigert. Bei dieser Versteigerung erwarb die Gräfin von der Goltz das Gemälde Junges Mädchen im Bett sitzend von Henri de Toulouse-Lautrec und das Aquarell Zwei Pflaumen von Édouard Manet.

Das Gemälde von Toulouse-Lautrec war spätestens 1931 in den Besitz von Goldschmidt gekommen. Nach der Ersteigerung durch die Gräfin von der Goltz für 64.000 RM, wurde es vor 1945 an den norwegischen Anwalt Hjort in Oslo verkauft, wie im Nachhinein ermittelt wurde. Die Zwei Pflaumen von Manet, für 10.000 RM ersteigert, blieben hingegen im Besitz der Gräfin von der Goltz und wurden in den Bombenschutzraum des Gutshauses Großkreuz bei Berlin verbracht, der 1945 durch die sowjetische Armee beschlagnahmt wurde. Über einen nicht näher genannten Weg gelangte das Manet-Aquarell an die Erbin Astrid von der Goltz in Reutlingen.

Jakob Goldschmidt konnte nach Kriegsende die Familie von der Goltz als Ersterwerber der beiden Kunstwerke ausfindig machen und forderte die Rückgabe. Aus den Sigmaringer Quellen geht hervor, dass es 1950 zu einer außergerichtlichen Einigung kam. Während im Fall Goldschmidt der Verbleib seiner enteigneten Bilder geklärt werden konnte, gelang dies anderen Geschädigten oder ihren Erben nicht immer.

Marius Golgath

Quelle: Archivnachrichten 58 (2019), S. 39

Suche
Durchschnitt (0 Stimmen)