„Alle Personen beiderlei Geschlechts sind fähig, Mitglieder des Vereins zu werden.“ Geschlechterspezifische Handlungsspielräume im Wohltätigkeitsverein des 19. Jahrhunderts

König Karl und Königin Olga besuchten 1870 eine Versammlung des Sanitätsvereins im Stuttgarter Königsbau (Quelle: Landesmedienzentrum BW, LMZ 096323)
Königin Katharina I. von Württemberg (1788-1819). 1816 nahmen die Pläne zur Gründung einer Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins erste Züge an (Quelle: Landesmedienzentrum BW, LMZ 002185)

Die gesellschaftliche Stellung, die Männer und Frauen im 19. Jahrhundert innehatten, kann beispielhaft an der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins verdeutlicht werden. Die Wohlfahrtseinrichtung war auf Initiative der jungen Königin Katharina von Württemberg 1817 gegründet worden. Sie plante ursprünglich einen reinen Frauenverein, konnte dies jedoch nicht umsetzen, da ihre Berater ihr von diesem Vorhaben abrieten. Deshalb konstituierte sich die Zentralleitung im Januar 1817 mit Frauen und Männern an deren Spitze. Frauen waren für den Staatsdienst nicht zugelassen, so hatte es Freiherr Eugen von Maucler (1783-1859) schon recht früh in Briefen an Königin Katharina geäußert. In seinen Augen hatte das weibliche Geschlecht ganz andere naturgegebene Talente: Sie waren einfühlsamer und hatten die Fähigkeit, die Not anderer rasch erkennen und lindern zu können. Der (Geschäfts)Mann, der oft in harte Verhandlungen treten und kompromisslos urteilen musste, hatte diese Sozialkompetenzen laut Maucler nicht. Die Aktivitäten der Lokal- und Bezirkswohltätigkeitsvereine, die überall auf Initiative der Zentralleitung in der ersten Not 1817 gegründet worden waren, flauten jedoch schnell wieder ab, sobald eine akute Notlage überwunden war. Die Zentralleitung appellierte vehement und sehr beharrlich an alle Bezirks- und Lokalleitungen, dass Wohltätigkeit konstant und durchgehend betrieben werden musste, um auf zukünftige Notlagen bestmöglich vorbereitet zu sein. Dass der wohltätige Sinn bei der Bevölkerung in guten Zeiten weniger präsent war, beklagten schon damals die Zeitgenossen öffentlich, unter anderem in den durch die Zentralleitung selbst aufgelegten Blättern für das Armenwesen.

Aus einer zeitgenössischen Quelle:

Die Stellung der Frau zu Beginn des 19. Jahrhunderts – ein Ausschnitt aus dem Brief von Freiherr Eugen von Maucler an Königin Katharina vom März 1818:

„Was ich bisher sagte, soll meine Behauptung zu beweißen dienen, daß die Theilnahme der Frauen an den Wohlthätigkeits Vereinen in ihrer bisherigen Form zum Gedeihen derselben nothwendig gehört. […] Abgesehen davon […], halte ich den Beysitz der Frauen in der CentralLeitung, als StaatsBehörde, selbst mit blos berathender Stimme, nach meiner vollen Überzeugung für unzulässig.

Mitglieder einer StaatsBehörde können nur Staatsdiener seyn, die in Eid und Pflichten stehen, dem Staate verantwortlich sind, und von ihm zur gerichtlichen Rechenschaft über ihre amtliche Handlungen gezogen zu werden vermögen.

Diese und alle übrigen zum Staatsdienst erforderlichen Eigenschaften sind aber nach alt-germanischen Begrifen nur bey dem männlichen Geschlechte zu finden – daher die Weiber auch in allen deutschen Landen von jedem öffentl[ichem] Amte ausgeschloßen sind.

Wohl mögen diese Grundsätze herrisch, ja in einem Lande sehr anmaßend klingen, in welchem bis auf die neueste Zeiten der Geistes- und Charakter-Stärke der Frauen, günstigeres Recht widerfuhr und solche Ansicht durch die glänzendsten Erfolge auf dem Throne selbst gerechtfertigt wurde. Sie sind inzwischen so innig mit den Sitten und Gewohnheiten der deutschen Nation verwebt, daß ein Land in welchem Damen Mitglieder einer RegierungsBehörde wären, dem giftigen Spotte aller deutschen Zungen Preis gegeben und die Übelgesinnten jeder Art in dieser Einrichtung willkommenen Anlaß zu Lästerungen und Schmähungen gegen deßen Regierung finden würden, wenn gleich der Tadel nicht in der Sache selbst liegt.“

Aus: Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg E 191 Bü 4463.

Erst akute Notsituationen, wie hier am Beispiel des Deutschen Kriegs 1866 oder des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71, mobilisierten erneut den wohltätigen Sinn der Menschen. Die Zentralleitung rief alle Oberämter dazu auf, ihre Wohltätigkeitsvereine neu zu beleben. Frauen sollten aktiv mit einbezogen werden und grundsätzlich auch in den Leitungen vertreten sein. Während beide Kriege in den 1860er bzw. 1870er Jahren tobten, war die Teilnahme der Bevölkerung groß. Vor allem Frauen engagierten sich intensiv in sogenannten Sanitätsvereinen. Dort nähten sie beispielsweise Verbands- und Bettzeug, um die Soldaten an der Front zu unterstützen. Jedoch verklang der erneute Appell der Zentralleitung, konstant aktiv in den Wohltätigkeitsvereinen zu wirken, oft ungehört. Viele Oberämter meldeten der Zentralleitung, dass man schlichtweg keinen Grund sah, um beständig Wohlfahrtspflege zu betreiben. Zum einen, weil es die Bevölkerung in Friedenszeiten verunsichern könnte, wie es das Oberamt Kirchheim meldete. Oder aber schlichtweg, weil die gewöhnliche Frau (wohlgemerkt aus der oberen Schicht) mit Haushalt, Kindern und Ehemann einfach keine Zeit fand, um zusätzlich zu ihren täglichen Geschäften auch noch in einem Wohltätigkeitsverein oder gar in der Leitung eines Bezirks- oder Lokalvereins tätig zu sein. Letzteres berichtete das Oberamt Nagold und ergänzte dahingehend, dass die Frauen vor allem auch gar kein Interesse an einer solchen Leitung hätten und dies viel eher als eine Last empfinden würden. Es ließen sich viele weitere Beispiele aus anderen Oberämtern ergänzen, die der Zentralleitung über die Tätigkeit der Wohltätigkeitsvereine – auch vor allem hinsichtlich der Frauentätigkeit – Bericht erstatteten.

Dominique Corinne Ott

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Ott, Dominique Corinne: Alle Personen beiderlei Geschlechts sind fähig, Mitglieder des Vereins zu werden. Geschlechterspezifische Handlungsspielräume im Wohltätigkeitsverein des 19. Jahrhunderts.

In: Holtz, Sabine (Hg.): Hilfe zur Selbsthilfe. 200 Jahre Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg. Baden-Baden 2016, S. 24-45.