Lehensbriefe, Lehensreverse

Von Matthias Miller

Lehensbrief und dazugehöriger Lehensrevers, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 157 U 1602 und U1603)
Lehensbrief und dazugehöriger Lehensrevers, (Quelle: Landesarchiv BW, HStAS A 157 U 1602 und U 1603)

Definition der Quellengattung

Der Lehensbrief ist eine vom Lehensherrn für den Lehensmann ausgestellte Urkunde, die nach dem Akt der Belehnung gegen einen vom Lehensmann ausgestellten Lehensrevers meist gleichen Inhalts getauscht wurde.

Historische Entwicklung

Belehnungen wurden zunächst in einem schriftlosen Akt durch den Handgang vollzogen. Noch die Rechtsspiegel des 13. Jahrhunderts kennen keine Urkunden im Lehenswesen. Lehensbriefe, die einen tatsächlich vollzogenen Belehnungsakt belegen, sind erst seit dem frühen 12. Jahrhundert bekannt. Der früheste erhaltene Lehensbrief belegt eine Belehnung des Grafen Heinrich I. von Zutphen durch Kaiser Heinrich V. aus dem Jahr 1107. Erst mit zunehmender Verschriftlichung des Lehenswesens um die Mitte des 14. Jahrhunderts sind Lehensbriefe nicht nur im Reich, sondern auch in den geistlichen und weltlichen Territorien üblich.

Lehensbriefe hatten zunächst keinen deklaratorischen Charakter, da der mündlich vollzogene Belehnungsakt vor Zeugen die eigentliche rechtsverbindliche Handlung blieb. Der Übergang zur konstitutiven Urkunde ist fließend und der Beweiswert von Lehensbriefen in den einzelnen Territorien wurde in spätmittelalterlichen Lehensprozessen unterschiedlich bewertet. Erst mit der völligen Verschriftlichung des Lehenswesens an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert wird der Lehensbrief dispositiv, da Belehnungen auch durch Stellvertreter des Lehensherrn vollzogen werden konnten und so der unmittelbar persönliche Bezug zum Belehnungsakt verloren ging. Mit dem Wegfall der Zeugennennung im Lehensbrief ging die Verbindung des Lehensbriefs zum Belehnungsakt ganz verloren.

Mit dem Zunehmen der Erblichkeit von Lehen in der frühen Neuzeit wurde der Lehensbrief vor allem in den Territorien zunehmend zu einer seriellen Quelle, die die Inhalte losgelöst von einem persönlichen Rechtsakt fortschrieb. In einzelnen Territorien wurde die Ausfertigung von Lehensbriefen noch im Spätmittelalter zur Pflicht und musste vom Lehensmann bezahlt werden. In den Kanzleien wandelten sich einhergehend mit der Verschriftlichung des Lehenswesens die ursprünglichen Lehensbüchern zu Lehensbriefregistern mit den vollständigen Urkundentexten. In der Neuzeit sanken Lehensbrief und -revers zu bloßen Bescheinigungen über die Besitzverhältnisse an den Lehen herab. Die durch die Belehnung entstehenden Rechts- und Pflichtverhältnisse verwässerten mehr und mehr und deren rechtliche Regelung wurde durch andere Rechtsverhältnisse abgelöst.

Aufbau und Inhalt

Lehensbriefe und -reverse weisen im Allgemeinen kein aufwändiges Urkundenformular auf. Unverzichtbare Bestandteile sind die Investitur, die den Übergang des Lehens aus der Hand des Lehensherrn in die des Lehensmanns bestätigt, die Lehenspflichtformel, die für den Lehensherrn die zu erwartenden Leistungen des Lehensmanns benennt, sowie Formulierungen, die den mündlich geleisteten Lehenseid beschreiben. Der Lehensrevers unterscheidet sich in den Territorien des deutschen Südwestens von Aufbau und Inhalt nicht vom Lehensbrief und formuliert die Inhalte entsprechend aus der Sicht des Lehensmanns, es werden also lediglich Aussteller und Empfänger ausgetauscht sowie die Personalpronomina angepasst.

Der Lehensbrief benennt den Lehensempfänger sowie die verliehenen Lehensobjekte und beschreibt die vollzogene Belehnung, die sich für den Lehensmann daraus ergebenden Pflichten sowie die vorbehaltenen Rechte des Lehensherrn. Darüber hinaus kann der Lehensbrief weitere, das Lehen oder das vasallitische Binnenverhältnis betreffende Inhalte haben.[1]

Überlieferungslage

Die staatlichen Archive Baden-Württembergs überliefern naturgemäß überwiegend die Lehensreverse, da sie die Nachfolgeeinrichtungen der Archive der ehemaligen Lehensherren sind. So sind von den 3.259 im Original erhaltenen Lehensurkunden bis zum Jahr 1500 im HStA Stuttgart lediglich 381 Lehensbriefe (11,5 %), von denen bei 266 auch der Lehensrevers erhalten ist. Den wesentlich größeren Anteil jedoch bilden die Lehensreverse der Lehensmänner, die in das Archiv der Grafen von Württemberg eingegangen sind. Die ausschließlich durch Lehensbriefe belegten Belehnungen in den staatlichen Archiven Baden-Württembergs macht also nur einen sehr geringen Anteil aus, im oben gezeigten Beispiel der Grafschaft Württemberg bis 1500 nur knapp 4%. Bei den nichtstaatlichen Archiven aus dem Besitz der niederadeligen Geschlechter ist das Bild genau umgekehrt. Hier haben sich in einer Art Parallelüberlieferung überwiegend die entsprechenden Lehensbriefe erhalten.

Hauptstaatsarchiv Stuttgart

Bestand A 157 Lehenleute 1344–1797/1845, 7.253 Urkunden (überwiegend Lehensreverse), darunter ca. 3.260 bis 1500 Repertorium (handschriftlich) von Wilhelm Scheffer, 1801–1810 (4 Bände mit zahlreichen Nachträgen, mit Ortsregister im 4. Band)

Bestand A 601 Württembergisches Urkundenbuch, 1092–1300, 2 lfd. m, 154 Urkunden (darunter 1 Lehensbrief)

Bestand A 602 Württembergische Regesten 1301–1500, 136,5 lfd. m, ca. 12.000 Urkunden (darunter 109 Lehensbriefe und -reverse)

Generallandesarchiv Karlsruhe

Urkundenabteilung 44 (Lehen- und Adelsarchiv) 1283–1917, 112,5 lfd. m, 12.221 Urkunden (überwiegend Lehensreverse)

Hohenlohe Zentralarchiv Neuenstein

Bestand GA 20 Gemeinschaftliches Lehenarchiv 1320–1806/1865, 80,5 lfd. m, davon 32,5 lfd. m Urkunden (überwiegend Lehensreverse)

Staatsarchiv Sigmaringen

Lehenssachen auf zahlreiche Bestände verteilt

Staatsarchiv Wertheim

Gemeinschaftliches Archiv, Lehenarchiv Anfänge bis 1800, 22,4 lfd. m (überwiegend Lehensreverse)

Bestand R-US Rosenberger Urkundenselekt 794–1908, 37,3 lfd. m, 2.945 Urkunden (darunter Lehensreverse)

Bestand F-US 3 Passivlehen Urkunden 1510–1874, 3,3 lfd. m

Bestand F-Rep 86 Gemeinschaftlicher Lehenhof 1629–1842, 1,7 lfd. m

Bayerisches Hauptstaatsarchiv München

Abt. I Ältere Bestände. I. Wittelsbachische Territorien: a. Kurbayern: Lehenurkunden (14.–19. Jh.) (10 Lehensreverse zu einem württembergischen Lehen in Kellmünz an der Iller) Württembergische Extraditionen 1909C (7 Lehensreverse zu einem württembergischen Lehen in Rhodt unter Riedburg)

Quellenkritik und Auswertungsmöglichkeiten

Lehensbriefe und -reverse sind im Zusammenhang mit anderen das Lehenswesen eines Territoriums betreffende Quellen wichtige Zeugen für das Verständnis der Zusammensetzung eines Lehenshofes. Da die Zusammensetzung der Vasallen sowie die Qualität der vergebenen Lehen ausschlaggebend für die Bedeutung des Lehensherren ist, sind sie darüber hinaus wichtige Zeugnisse für die Bewertung der rangmäßigen Stellung des höheren Adels im Heiligen Römischen Reich. Lehensurkunden sind darüber hinaus interessante Hinweisgeber auf die soziale und wirtschaftliche Stellung der Vasallen und damit des gesamten Niederadels einer Region. Da der Lehensherr auf zu Lehen vergebene Burgen keinen unmittelbaren Zugriff mehr hatte, sind solche Vergaben militärhistorisch als Indikatoren für politisch stabile Zeiten zu werten. Das Ausmaß der Lehensvergabe kann darüber hinaus Rückschlüsse auf den Grad der Territorialisierung einer Region im Spätmittelalter zulassen.

Hinweise zur Benutzung

Die Überlieferung zum Lehenswesen in den südwestdeutschen Territorien setzt flächendeckend und mit einer stabilen Quellenlage erst im Spätmittelalter ein. Die Lehensverhältnisse sind überwiegend in deutschsprachigen Urkunden geregelt. Lediglich im Verhältnis zu geistlichen Territorien tritt bis zum Ende des Mittelalters vereinzelt Latein als Urkundensprache auf. Die stark formelhafte Sprache der Urkunden und der immer gleiche Aufbau erleichtert das Erfassen des Inhaltes sehr. Aufgrund ihres Alters unterliegen Lehensbriefe und -reverse keinen archivischen Sperrfristen. Aus Erhaltungsgründen werden ältere oder wertvolle Urkunden den Nutzern jedoch vermehrt nicht im Original, sondern als Mikrofilmaufnahmen oder als Digitalisate zur Verfügung gestellt.

Forschungs- und Editionsgeschichte

Noch in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts herrschte in der deutschen Geschichtswissenschaft die Meinung vor, das Lehenswesen hätte im Prozess der Territorienbildung des späten Mittelalters keine oder nur eine geringe Rolle gespielt. Dennoch war Heinrich Mitteis überzeugt, „daß es [das Lehensrecht] in den Territorien vielfach konsolidierend gewirkt hat“.[2] Bis ins späte 20. Jahrhundert hinein hat sich die Forschung vornehmlich dem Reichslehensrecht und hier auch nur dem frühen und hohen Mittelalter zugewandt. Erst 1971 machte Bernhard Diestelkamp darauf aufmerksam, dass „schon nach den Gesetzen der historischen Wahrscheinlichkeit und Folgerichtigkeit [...] nicht anzunehmen [ist], daß die unbestritten lehnrechtliche Grundstruktur des hochmittelalterlichen Staates sofort und restlos in dem vom Ämterwesen geprägten, institutionellen Flächenstaat des Spätmittelalters aufgegangen sei. Vielmehr bedarf das Forschen nach den Anfängen oder Frühformen des modernen Staates [...] der Ergänzung durch das Forschen nach den Spätformen des Lehnsstaates“.[3] Diestelkamp steckte damit neue Wege und Ziele der Erforschung des spätmittelalterlichen Territorialstaates ab.

Als für den süddeutschen Raum wichtige Arbeit ist die von Otto Herding 1955 vorgelegte Abhandlung über Johann Jacob Bontz und die Quellen des wirtembergischen Lehenrechts[4] zu nennen. 1969 erschien die nach wie vor grundlegendste Arbeit rechtshistorischer Natur über das spätmittelalterliche Lehenswesen in einem Territorium. Bernhard Diestelkamp legte in seiner 1966/67 abgeschlossenen Habilitationsschrift über Das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen (13. Jahrhundert bis 1479)[5] in vorbildlicher Weise „Entwicklungstendenzen des spätmittelalterlichen Territoriallehnrechts“[6] dar. Ein weiterer Schwerpunkt Diestelkamps war die Auswertung der Lehensurkunden und deren Entwicklung in hilfswissenschaftlichem Sinne.

Die bislang letzten umfangreichen Untersuchungen des Lehenswesens in Territorien im deutschen Südwesten legten 1978 Karl-Heinz Spieß in seiner Dissertation über „Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter“[7] und Matthias Miller 2004 in seiner hilfswissenschaftlich ausgerichteten Dissertation über die Quellen des Lehenswesens der Grafschaft Württemberg im Spätmittelalter vor.[8]

Lehensbriefe und -reverse der südwestdeutschen Territorien sind nur im Ausnahmefall im Rahmen von Detailstudien ediert.

Anmerkungen

[1] Zum Urkundenformular der Lehensbriefe und -reverse der Grafschaft Württemberg vgl. Miller, Brief, S. 25–61. Für die Pfalzgrafschaft bei Rhein vgl. Spiess, Lehnsrecht, S. 35–71. Für weitere Territorien des deutschen Südwestens liegen noch keine detaillierten Untersuchungen des Formulars von Lehensurkunden vor.
[2] Mitteis, Lehnrecht, S. 449.
[3] Diestelkamp, Lehnrecht, S. 66.
[4] Herding, Johann Jacob Bontz.
[5] Diestelkamp, Lehnrecht, S. 66.
[6] Ebd., S. 10.
[7] Spieß, Lehnsrecht.
[8] Miller, Brief.

Literatur

  • Auge, Oliver, Lehnsrevers, in: HRG 3 (2. Auflage 2016), Sp. 758f.
  • Bechstein, Friedrich, Die Beziehungen zwischen Lehensherr und Lehensträger in Hohenlohe seit dem 13. Jahrhundert, Univ.-Diss., Tübingen 1965.
  • Diestelkamp, Bernhard, Das Lehnrecht der Grafschaft Katzenelnbogen (13. Jahrhundert bis 1479). Ein Beitrag zur Geschichte des spätmittelalterlichen deutschen Lehnrechts, insbesondere zu seiner Auseinandersetzung mit oberitalienischen Rechtsvorstellungen (Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte N.F. 11), Aalen 1969.
  • Friese, Alfred, Der Lehenhof der Grafen von Wertheim im späten Mittelalter, Würzburg 1955.
  • Herding, Otto, Johann Jacob Bontz und die Quellen des wirtembergischen Lehenrechtes, in: Archivalische Zeitschrift 50 (1955), S. 23–40.
  • Mereb, Ursula, Studien zur Besitzgeschichte der Grafen von Grüningen-Landau von ca. 1250 bis ca. 1500 (mit Regestenband), Univ.-Diss., Tübingen 1970.
  • Miller, Matthias, Mit Brief und Revers. Das Lehenswesen der Grafschaft Württemberg im Spätmittelalter. Quellen, Funktion, Topographie (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 52), Leinfelden-Echterdingen 2004.
  • Miller, Matthias, Lehnsbrief, in: HRG 3 (2. Auflage 2016), Sp. 745–747.
  • Mitteis, Heinrich, Lehnrecht und Staatsgewalt. Untersuchungen zur mittelalterlichen Verfassungsgeschichte, Weimar 1933.
  • Müller, Karl Otto, Die Verzeichnisse über Lehen- und Dienstleute der Grafen von Landau um 1300 in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 11 (1952), S. 106–124.
  • Müller, Markus, Der Lehenhof Graf Eberhards des Greiners von Württemberg, Zulassungsarbeit (masch.), [Tübingen] 1989.
  • Müller, Markus, Das württembergische Lehnswesen zur Zeit Graf Eberhard des Greiners, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 56 (1997), S. 11–42.
  • Rödel, Volker, Reichslehenswesen, Ministerialität, Burgmannschaft und Niederadel. Studien zur Rechts- und Sozialgeschichte des Adels in den Mittel- und Oberrheinlanden während des 13. und 14. Jahrhunderts (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 38), Darmstadt/Marburg 1979.
  • Rösener, Werner, Ministerialität, Vasallität und niederadelige Ritterschaft im Herrschaftsbereich der Markgrafen von Baden vom 11. bis zum 14. Jahrhundert, in: Herrschaft und Stand. Untersuchungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert, hg. von Josef Fleckenstein (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 51), Göttingen 1977, S. 40–91.
  • Schuler, Peter-Johannes, Regesten zur Herrschaft der Grafen von Württemberg 1325–1378 (Quellen und Forschungen aus dem Gebiet der Geschichte N.F. 8), Paderborn 1998.
  • Spieß, Karl-Heinz, Lehnsbrief, in: HRG 2 (1978), Sp. 1701f.
  • Spieß, Karl-Heinz, Lehnsrevers, in: HRG 2 (1978), Sp. 1742f.
  • Spieß, Karl-Heinz, Lehnsrecht, Lehnspolitik und Lehnsverwaltung der Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter (Veröffentlichungen des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz 18), Wiesbaden 1978.
  • Spieß, Karl-Heinz, Die Pfalzgrafen bei Rhein als Lehnsherren im Spätmittelalter, in: Mittelalter. Der Griff nach der Krone. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter, red. von Volker Rödel (Schätze aus unseren Schlössern 4), Regensburg 2000, S. 53–60.
  • Theil, Bernhard, Das Lehenswesen des Klosters Ellwangen im Spätmittelalter, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 34/35 (1975/1976), S. 101–122.
  • Württembergische Regesten von 1301 bis 1500, hg. von dem Kgl. Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart, Abt. 1, Bd. 1–3: Altwürttemberg (Urkunden und Akten des Kgl. Württembergischen Haus- und Staatsarchivs 1,1–3), Stuttgart 1916–1940.
  • Württembergisches Urkundenbuch (680–1300), 11 Bde., 2. Auflage, Aalen 1972–1978.

Zitierhinweis: Matthias Miller, Lehensbriefe, Lehensreverse, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde, URL: […], Stand: 10.07.2017.

 

Suche
Diese Archivaliengattung gehört zur Kategorie Dokument.