[Urkunde] 

Datierung :
  • 26.04.1446
Autor/Urheber:
  • Reinhard von Sickingen, Bischof von Worms
Ortsbezüge (Werk):
  • Ladenburg [Verlagsort]
Objekttyp: Digitalisiertes Werk
Weitere Angaben zum Werk: Urkunde
Latein [Sprache]
Inhalt:
  • Bischof Reinhard I. von Worms befiehlt durch seinen Generalvikar Doktor Rudolf von Rüdesheim, Propst von St. Paul in Worms, die Einhaltung der vom Baseler Konzil wegen der Abschaffung der Konkubinen und heimlichen Ehefrauen gegebenen Verordnungen, wonach innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der vorliegenden Anordnung Konkubinen und Ehefrauen zurückgewiesen werden müssen. Bei Missachtung dieses Befehls wird eine Strafe von 20 Goldgulden fällig, und es droht die Suspension vom kirchlichen Amt. Ankündigung des bischöflichen Siegels.
Quelle/Sammlung: Heidelberger historische Bestände — digital: Urkunden
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-78826 [URN]
Weiter im Partnersystem: https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm209

Ortsbezüge:
Personenbezüge:
  • Reinhard <Worms, Bischof>
  • Rudolfus <de Rüdesheim>
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