Gutsbezirk Münsingen - gemeindefreies Gebiet 

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Typ: gemeindefreies Gebiet

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
Der Gutsbezirk ist ein typischer Ausschnitt der mittleren Kuppenalb. Im Südosten reicht er über das Tertiärkliff hinweg eben noch bis auf die Flächenalb (Breithülen), im NW greift er bei dem aufgelassenen Dorf Gruorn noch über die Europ. Wasserscheide in das zur Erms führende felsgesäumte Fischbachtal und seine Nebentäler bei Seeburg hinab. Aus der verkarsteten Hochfläche mit ihren vielen Erdfällen führen flache Trockentäler zu den donauwärtigen Talzügen (Großes Lauter-, Schmiech-, Eis- und Tiefental). Der Westteil zeigt ein etwas bewegteres Relief und stärkere Bewaldung als der umfangreichere Ostteil. Gesteinsuntergrund überwiegend Massenkalk des oberen Weißjura, in Richtung Münsingen auch Auflagerungen von geschichtetem Weißjura t, (Uracher »Zeta-Schüssel«). — Der Bezirk umfaßt den in Bundeseigentum stehenden (ehemaligen) Truppenübungsplatz.
Geschichte: Der Gutsbezirk geht im Kern auf das Münsinger Hart, ein unbewohntes und unfruchtbares Weidegebiet, zurück. Dieses stand im frühen Mittelalter vermutlich in Beziehung zu der erst im 10. Jahrhundert genannten Munigiseshuntare. Im Spätmittelalter bildete es eine eigene Markung, in der die anstoßenden Dörfer Auingen, Böttingen, Gruorn und Trailfingen, sowie als Vorort Münsingen Nutzungsrechte besaßen. Der Münsinger Amtmann leitete auch das Hartgericht, dem außerdem die Schultheißen der 4 Hartorte angehörten. Das Hart, ursprünglich rund 1495 ha groß, verkleinerte sich im 19. Jahrhundert durch Aufteilung von Wäldern und Wiesen. Der 1895 eingerichtete Truppenübungsplatz umfasste 1911 bereits 3666 ha und wurde 1938 auf seine heutige Flächengröße erweitert. Einbezogen sind die ganze Gemarkungen Gruorn sowie Teile der Gemarkungen Auingen, Böhringen, Böttingen, Ennabeuren, Feldstetten, Ingstetten, Magolsheim, Münsingen, Trailfingen und Zainingen. Der Gutsbezirk wurde 1942 gebildet. Er war (bis Ende 2010) eine Gebietskörperschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 GO Baden-Württemberg und übte alle Rechte und Pflichten einer Gemeinde aus. - -

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