Jungingen 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.jungingen.de
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Einwohner: 1369
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 147.0
Max. Höhe ü. NN (m): 876.62
Min. Höhe ü. NN (m): 548.18
PLZ: 72417

Die Gemeinde Jungingen liegt im Nordosten des Zollernalbkreises. Die Gemarkung erstreckt sich in der Talmulde der Starzel, die hier aus der Alb in das Vorland übergeht. Die meist mit Obstwiesen bedeckten Hänge steigen zum Albtrauf an, dem die Gemeindegrenze über längere Strecken folgt. Der höchste Punkt des Gemeindegebietes liegt im Südwesten auf 876 m, der tiefste Punkt auf 548 m im Starzeltal. Auf dem Gemeindegebiet liegt das 14,5 ha große Naturschutzgebiet Bürgle. Der Ort kam 1473 an die Grafen von Zollern und bildete im 16. Jahrhundert ein der Grafschaft Hohenzollern-Hechingen. 1850 wurde das Dorf den preußischen Oberamt Hechingen, aus dem 1925 der Landkreis wurde. Dieser wurde bei der Verwaltungsreform 1973 zum Zollernalbkreis verschmolzen. Jungingen hat sich seit 1945 zu einer industrialisierten Gemeinde mit hohem Auspendleranteil entwickelt. Neue Wohngebiete entstanden vorwiegend bis Ende der 1960er Jahre an den Talhängen im Osten; später kamen weitere Flächen im Norden und Süden der Gemeinde hinzu. Ein großes Gewerbegebiet wurde am westlichen Ortsrand erschlossen, weitere kleine Areale und verstreut im Ort liegende Betriebe kommen hinzu. Der ÖPNV wird überwiegend durch den Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau gesichert. Der örtliche Bahnhof ist Haltepunkt im Regionalverkehr der Zollernalbbahn, wird aber am Wochenende weitgehend durch Busverkehr ersetzt.

Gemarkung in der Talmulde der Starzel (»Killertal«), die hier aus der Alb ins Vorland übergeht. Die Hänge steigen vom höheren Braunjura α, meist mit Obstwie­sen bedeckt, bis zur Oberkante des Weißjura β am Albtrauf an, dem die Grenze auf lange Strecken folgt. Der Wald beginnt auf der rechten Talseite im allgemeinen erst am Fuß der steilen Hangschuttwände, auf der linken wesentlich tiefer. Die Westgrenze folgt im Junginger Wald etwa dem Kamm eines zungenförmigen Vorsprungs der Blaukalkstufe.

Wappen von Jungingen

In gespaltenem Schild vorne in Blau eine silberne (weiße) Schere mit offenen halbrunden Griffbügeln, hinten von Silber (Weiß) und Blau geviert.

Beschreibung Wappen

Im Jahre 1823 verwendete die Gemeinde ein Siegel, in dem ein von einem Kranz umgebener gevierter Schild - wahrscheinlich der Zollernschild - zu sehen ist. Am 14. August 1937 verlieh der damals mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Reichsstatthalters in den Hohenzollerischen Landen beauftragte Regierungspräsident in Sigmaringen das jetzige Wappen. Es vereinigt in sich zwei verschiedene heraldische Traditionen der Herren von Jungingen. Das ältere Wappen mit der Schere ist in Siegelabdrücken bis zum Jahre 1355 belegt. Spätestens seit 1367 erscheint der von Silber und Blau gevierte Schild. Das Innenministerium hat die Flagge am 3. Juli 1967 verliehen.

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