Vellberg - Altgemeinde~Teilort 

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Typauswahl: Ortsteil – Historisches Ortslexikon
Typ: Teilort
Ersterwähnung: 1102

Ortslage und Siedlung
(bis 1970):
Zahlreiche Funde von Geräten zur Bearbeitung von Häuten (unter anderem Steinmesser, Schaber) am Schlegelberg belegen, dass sich in der mittleren Steinzeit hier ein oft aufgesuchter Platz befunden hatte. Vellberg entstand im Hochmittelalter. Die Burg wurde vermutlich im späten 11. Jahrhundert gegenüber der Stöckenburg auf der östlichen Spitze einer Bergzunge in exponierter Spornlage errichtet, die auf drei Seiten fast senkrecht in das Tal der Bühler abfiel und nur von Westen her durch einen Abschnittsgraben geschützt werden musste. Der Name könnte sich von ›Feldberg‹, also von dem im Gegensatz zur Stöckenburg bisher unbesiedelten Berg, ableiten. Auf dem Burgareal wurde offensichtlich Ende des 14. Jahrhunderts ein zweites adliges Anwesen errichtet. 1411 wird erstmals eine ›untere Behausung zu Vellberg‹ (1416 »am niederen huse«) im Gegensatz zum ›oberen Schloss‹ (1453) genannt, 1425 werden ›altes‹ und ›neues‹ Haus unterschieden. Beide Anlagen lassen sich nicht eindeutig lokalisieren. 1543–46 ließ Wolf von Vellberg den noch heute bestehenden Neubau mit den charakteristischen Staffelgiebeln errichten, in den die mittelalterliche Schlosskapelle einbezogen wurde (heute als ›Unteres Schloss‹ bezeichnet). Die zweite mittelalterliche Burg ist auf der gegenüberliegenden Seite im Bereich des heutigen Hotels zu vermuten. Nicht zu klären ist, welches Anwesen betroffen war, als 1523 Soldaten des Schwäbischen Bunds in der Absberger Fehde Wilhelm von Vellbergs Schloss zerstörten. Das gesamte Burgareal war durch den inneren Graben (so 1429) nach Westen geschützt, der zugleich die Grenze zwischen der hohenlohischen Lehensburg und dem auf Eigengut liegenden Burgweiler markierte. Der bereits 1367 genannte Vorhof der Burg war durch den äußeren Graben geschützt. Die Ummauerung des Vorhofs wurde seit 1466 vorangetrieben. Der Burgfrieden von 1481 sah mit dem Ausbau des Vorhofs, also des eigentlichen Burgweilers, zur Marktstätte den Ausbau der Befestigung vor, der von einem Baumeister aus dem Geschlecht der Vellberger geleitet werden sollte. Die Schenke (heute Gasthof Ochsen) und der Bauhof, der eigentliche Wirtschaftshof der Burg wurden in den Marktbereich, der im Gegensatz zum Burgbereich als ›Städtle‹ bezeichnet wurde, mit einbezogen. Die Errichtung eines Zeughauses war geplant. Der repräsentative Bau, der als ›Oberes Schloss‹ bezeichnet wird, aber nicht mit dem eigentlichen Schloss zu verwechseln ist (Im Städtle 28), geht auf einen 1531/32 entstandenen Winkelbau zurück, der ein wohl im 15. Jahrhundert errichtetes Steinhaus umschloss, von dem nach Umbauten im frühen 18. Jahrhundert nur der Keller im Originalzustand erhalten blieb. Wie auch der eigentliche Schlossbau war dieses adlige Anwesen mit einer Kapelle ausgestattet. Ende des 15. Jahrhunderts war die Befestigung abgeschlossen (Bauinschriften 1489–99, Bastionen wohl erst 16. Jahrhundert). Der Zugang erfolgte über den Stadttorturm. Die ehemalige Zugbrücke wurde im 18. Jahrhundert durch ein steinernes Bauwerk ersetzt. Der sehr begrenzte Raum innerhalb des Mauerbereichs förderte die Anlage von Gebäuden ›vor‹ und ›hinter‹ der Burg. Bereits 1600 gab es 28 Hofstätten ›vor dem Flecken‹, während man im ummauerten Bereich nur 14 zählte. Das wesentlich durch Gebäude des 16. Jahrhunderts geprägte Stadtbild veränderte sich im Lauf der nächsten Jahrhunderte nur wenig. In dem flussaufwärts von Vellberg an der Bühler gelegenen Eschenau (1342 »Eschenawe«) konnten die Herren von Vellberg im späten 15. Jahrhundert durch eine gezielte Erwerbspolitik den Großteil des örtlichen Grundbesitzes aus bürgerlicher Hand an sich bringen. 1580 wurden zudem im Tausch von Hall zwei Güter erworben, zuvor war bereits der rechbergische Besitz (2 Güter und 1 Fischwasser an der Bühler) gekauft worden. Daneben besaßen in der Neuzeit noch die Schenken zu Obersontheim ein Gut im Dorf. Durch vellbergische Stiftungen waren auch die Martinskirche auf der Stöckenburg (1342, 1445) und das Haller Franziskanerkloster (1399) hier begütert. Die Zehntrechte waren zum Teil Ellwanger Lehen im Besitz der Herren von Vellberg, im 14. Jahrhundert sind auch Zehntrechte als Würzburger Lehen greifbar. 1419 wurde ein Sechstel des Zehnten durch die Vellberger der Martinskirche auf der Stöckenburg für eine Messstiftung übertragen, 1545 wurde ein Drittel dem dortigen Pfarrlehen zugeteilt. 1595 fielen die Vellberger Besitzungen (14 Güter) mit deren Erbe an die Reichsstadt Hall (Amt Vellberg). In der Neuzeit gab es im Dorf 14 (15) Gemeinderechte; Eschenau bildete mit Merkelbach und Schneckenweiler eine Gemeinde. Die an der Bühler gelegene Mühle wird erstmals 1383 genannt. Neben dieser Mahlmühle gab es in der Frühneuzeit zudem eine Sägemühle, der auch eine Walkmühle angeschlossen war. Auf der Gemarkung wurde in der Frühneuzeit Weinbau betrieben. Eschenau zählte zur Pfarrei auf der Stöckenburg. Das in waldnaher Lage situierte Hilpert wird als hohenlohisches Lehen 1345/50 genannt (»zum Heilbreht«; Benennung nach einem Inhaber). Der Verkauf eines Hofs zu »Hiltebrant« 1358 durch die Herren von Vellberg an einen Haller Bürger ist auf diesen Weiler zu beziehen. Offensichtlich war das Gut im späten Mittelalter zeitweise verlassen, das Wirtschaftsland wurde von Talheim aus genutzt. 1480 waren nämlich beim Verkauf von Gütern durch das Kloster Murrhardt an die Herren von Vellberg die Gült- und Vogteirechte »von dem Hyltprand« mit einem Talheimer Hof verbunden; auch nach dem 30-jährigen Krieg wurden die Flächen als Feldlehen mit eigener Gemarkung verliehen. Erst um 1680 wurde ein Anwesen neu errichtet. 1595 fiel Hilpert mit dem Vellberger Erbe an Hall. Nach der Festlegung der Hochgerichtsbezirke 1678 lag Hilpert im Bereich der brandenburgischen Fraisch, deren Grenze nahe bei dem Hof verlief, und war in das Amt Crailsheim steuerpflichtig. Merkelbach wird erstmals 1342 genannt, als Konrad von Vellberg der Martinskirche auf der Stöckenburg ein Gut für eine Messstiftung übertrug. Der kleine Weiler war nach dem Gütertausch von 1580 der Vellberger Obrigkeit unterworfen, fiel aber 1595 mit dem Vellberger Erbe wieder an die Reichsstadt. Merkelbach und Schneckenweiler gehörten in der Frühneuzeit in die Gemeinde von Eschenau; im Weiler selbst zählte man vier hällische Gemeinderechte. Die zwei Güter und die beiden halben Höfe waren der Pfarrei Anhausen zinspflichtig. Die Mühle zu Rappolden, an der Bühler nahe bei Anhausen gelegen, wird erstmals 1362 genannt (»Raupoltmühle an der Bylar«; Benennung nach einem Inhaber). Besitzanteile, von denen ein Viertel 1370 an die Frühmesse auf der Stöckenburg verkauft wurde, befanden sich damals in der Hand von Haller Bürgern. 1578 war die Grundherrschaft zwischen der Reichsstadt (1/2), dem Pfarrer von Anhausen (1/4) und dem Heiligenvermögen der Stöckenburg (1/4) geteilt. 1580 erhielten die Vellberger die Mühle mit allen obrigkeitlichen Rechten im Tausch von der Reichsstadt, die sie allerdings 1595 wieder zurückerwarb (Amt Vellberg). Die Mühle war mit zwei Mahlgängen und einem Gerbgang ausgestattet. Im späten 17. Jahrhundert wurde auch eine Walkmühle betrieben, die 1803 durch eine Sägemühle ersetzt wurde. In Schneckenweiler (»Schnekenwiler«) erhielt die Georgspfründe an der Haller Michaelskirche bei ihrer Stiftung 1363 zwei Güter und ein Lehen übertragen. Die Zehntrechte waren geteilt: Zwei Drittel an Groß- und Kleinzehnt waren im 15./16. Jahrhundert als Ellwanger Lehen im Besitz der Herren von Vellberg, die ihrerseits ein Sechstel 1419 an die Martinskirche auf der Stöckenburg verkauften. Der Vellberger Besitz (1 Gut) in dem kleinen Ort fiel 1595 an Hall. In der Neuzeit bildete Schneckenweiler mit Merkelbach und Eschenau eine Gemeinde. Im Weiler selbst gab es drei Gemeinderechte. Talheim könnte aufgrund seines Ortsnamens auf »-heim« in fränkischer Zeit von der Stöckenburg aus angelegt worden sein. Schriftlich erwähnt wird die Siedlung erstmals um 1090, als das Kloster Comburg durch seine Stifter auch mit Gütern am Ort ausgestattet wurde (»Taleheim«, 1358 »Talhein«, 1381 »Talhen«). Ein örtliches Adelsgeschlecht ist erstmals 1230 mit Dietrich von Talheim belegt, 1278 tritt ein Konrad von Talheim als Vogt in Affaltrach auf. Zwischen 1364 und dem frühen 15. Jahrhundert finden sich Angehörige des Geschlechts im Haller Patriziat (unter anderem Konrad von Talheim). Ab der Mitte des 14. Jahrhunderts sind Haller Bürger mit umfangreichem örtlichem Grundbesitz belegt, der in der Folge zum Teil durch Stiftungen und Verkäufe an geistliche Einrichtungen der Reichsstadt gelangte, so an verschiedene Pfründen an Sankt Michael (ab 1353), an die Veldnerinkapelle auf dem Kirchhof von Sankt Michael (1392), an die Bruderschaft von Sankt Katharina (1433) oder an die Frauenklause zu Unterlimpurg (1384). Ebenfalls ab der Mitte des 14. Jahrhunderts wird auch umfangreicher Grundbesitz der Herren von Vellberg – zunächst jedoch nur durch Verkäufe und Schenkungen – greifbar. Die Martinskirche auf der Stöckenburg erhielt vellbergische Güter für Jahrtagsstiftungen (1371, 1417), auch die Pfründe in der Vellberger Schlosskapelle wurde 1419 mit Talheimer Besitz ausgestattet. Einen bedeutenden Zuwachs erhielten die Vellberger Besitzungen 1480 durch den Kauf der örtlichen Güter des Klosters Murrhardt, die neben mehreren Höfen auch Wald und Vogteirechte umfassten. Zum Teil war der Besitz durch die Benediktiner erst 1429 von dem Haller Patrizier Walter von Bachenstein gekauft worden. Mit dem Erwerb von zwei Dritteln des örtlichen Zehnten (Ellwanger Lehen) 1537 und weiterer Güter von Unterlimpurger Bürgern 1540 und des rechbergischen Besitzes endete die Phase des vellbergischen Güterkaufs. 1595 erwarb Hall den gesamten Besitz (26 Höfe/Güter und 2 Gütlein) mit dem Vellberger Erbe. Die dörfliche Gemeinde wird 1463 erstmals greifbar. In der Neuzeit gab es neben den Bauern- oder Dorfmeistern einen hällischen Schultheißen im Dorf. Markungsbeschriebe und Verträge klärten die Grenzen und Weiderechte mit den Nachbargemeinden (zum Beispiel 1607, 1609). Der Gemeindewald lag in den Fluren Sommerhalde, Winterhalde, Gemeiner Forst und Kohl Steigle. Eine Dorfordnung wurde durch Hall 1698 erlassen. Die 35 Gemeinderechte waren sozial gestaffelt: Die 17 Höfe besaßen ein volles Gemeinderecht, die fünf Inhaber der Huben drei Viertel, die 18 Seldner die Hälfte eines Gemeinderechts, die Hausgenossen hatten keine Ansprüche. Von den Selden stammten zwölf aus vellbergischem Besitz, zwei waren dem Pfarrer auf der Stöckenburg und vier der Pfarrei Anhausen (wegen der Vellberger Kaplaneipfründe) zinspflichtig. In Talheim gab es eine vellbergische, ab 1595 hällische Zollstation, auch die Zehntscheuer und die Kelter waren im herrschaftlichen Besitz. Mit einem Hof (1 Hube) und einer Selde war jeweils das Schankrecht verbunden, zudem gab es eine Schmiede im Dorf. Neben dem Ackerbau, der in der üblichen Dreifelderwirtschaft betrieben wurde, finden sich bis in die Neuzeit auch Weinberge auf der Gemarkung (zum Beispiel Flur Binselberg). Der Weinzehnt befand sich in herrschaftlichem Besitz (1595). Kirchlich gehörte Talheim traditionell zur Martinskirche auf der Stöckenburg. Die beiden Wüstungen Birnbach und Hackenberg sind über moderne Flurnamen an der östlichen Gemarkungsgrenze gegen Steinehaig und Spaichbühl in vergleichbarer Lage zu Hilpert am Waldrand zu lokalisieren. Ein Gut »zum Birenbuch«, das sich zuvor in Vellberger Besitz befunden hatte, wurde 1367 durch Walter von Enslingen an einen anderen Haller Bürger veräußert. Zehntrechte zu Birnbach und Hackenberg (»Hauggenberg«) wurden 1382 durch einen Haller Bürger an die Liebfrauenpfründe an Sankt Michael verkauft. Als eigenständiger Zehntbezirk sind Birnbach und Hackenberg bis in das späte 15. Jahrhundert belegt. Zu Birnbach wurde ein Sechstel, zu Hackenberg wurden zwei Drittel von Groß- und Kleinzehnten durch das Kloster Ellwangen an die Herren von Vellberg verliehen, die ihrerseits 1419 ihre Birnbacher Zehntrechte an die Heiligenpfleger der Stöckenburg verkauft hatten. Hackenberger Grundbesitz gelangte von Obersontheimer Bürgern als Eigengut 1470/84 an die von Vellberg. 1522 erscheinen Birnbach und Hackenberg nur noch als Waldgebiete, in denen den Herren von Vellberg durch Brandenburg das Jagdrecht verliehen war. Im 16./17. Jahrhundert war Wirtschaftsland zu Birnbach Teil von Feldlehen, die von Eschenau und Merkelbach aus genutzt wurden; der Hackenberg wurde als Ochsenweide genutzt. Vellberg besitzt den Charakter einer ehemaligen Festung und hat in seiner Altstadt noch schöne Fachwerkhäuser. Außerhalb des Stadttores fügen sich Fachwerkhöfe und neue Wohngebiete an. Nach dem zweiten Weltkrieg kamen die Wohnsiedlungen »Kirchweg« (1955/65) nordöstlich, »Dürrsching« (1969/76) südöstlich und »Markgrafenallee« (seit 1973) westlich von Vellberg hinzu. Industrie siedelte sich 3 km nördlich im Bahnhofsgebiet an.
Historische Namensformen:
  • Uelleberc 1102
  • Uelliberc 1108
  • Velleberg 1263
Geschichte: Mit dem edelfreien Heinrich von Vellberg (»nobilis laicus Heinricus de Uelleberc«), der 1102 bei der Übertragung des Klosters Lorch an den Papst durch Herzog Friedrich I. von Schwaben mitwirkte und nochmals 1108 bei einem Gütertausch zwischen dem Würzburger Stift Neumünster und dem Kloster Comburg als Zeuge genannt ist, wird erstmals ein Angehöriger einer sich nach dieser Burg nennenden Familie greifbar. 1145 findet sich mit Walter von Vellberg als Zeuge in einer Urkunde König Konrads III. letztmals ein Vertreter des wohl noch edelfreien Geschlechts. Mögliche familiäre Beziehungen der Edelfreien von Vellberg zu den Grafen im Maulachgau oder den Grafen von Comburg müssen offen bleiben. Bezüge zu den Grafen von Lobenhausen – 1145 ist mit Walter von Vellberg auch Walter von Lobenhausen als Zeuge genannt – sind wegen der späteren Lehensabhängigkeit der Burg Vellberg von den Grafen von Hohenlohe, den Erben des lobenhausischen Besitzes, durchaus denkbar. Schriftliche Belege für die Existenz einer staufischen Ministerialenfamilie auf der Burg fehlen. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts (1253: »Volcard von Velleberg«) sind in den Quellen die Ritter von Vellberg genannt, die wohl der Ministerialität der Schenken von Limpurg entstammten. Das vellbergische Wappen zeigt in Blau unter einem goldenen rechten Obereck einen silbernen Adlerflügel. Die weit verzweigte Familie findet sich in der Folge auf Adelssitzen der Region (zum Beispiel Kottspiel, Pfahlheim bei Ellwangen). In den Benediktinerabteien Ellwangen (Erenfried 1309–11) und Comburg (Erenfried I 1402–21; Erenfried II 1449–73) wurden im 14./15. Jahrhundert Mitglieder der Familie zu Äbten gewählt. 1342 ist mit Konrad von Vellberg erstmals ein Vertreter des Geschlechts als Bürger in Hall nachweisbar. Die Verschwägerung mit zahlreichen wohlhabenden Familien des reichsstädtischen Stadtadels gab finanzielle Spielräume: Haug von Vellberg kaufte 1409/68 die ehemalige Reichsburg Leofels, die ihm als württembergisches Lehen übertragen wurde. Mit dem Einsetzen der schriftlichen Überlieferung im 14. Jahrhundert war die Burg Vellberg als hohenlohisches Lehen nur noch in Anteilen im Besitz der Ritter von Vellberg. 1411 ist sogar von einer Aufsplitterung in Achtel die Rede. Neben Familien aus der Ritterschaft (zum Beispiel ab 1381 Klingenfels, ab 1414 Streckfuß, ab 1425 Adelsheim) und den Schenken von Limpurg (ab 1400) besaßen auch Mitglieder des hällischen Stadtadels (zum Beispiel ab 1367 Enslingen, ab 1394 Bachenstein, ab 1400 Lecher) Teile der Burg. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist ein gezielter Zuerwerb von Grundbesitz im Umkreis von Vellberg zu beobachten, zudem gelang es dem Geschlecht, bis 1480 die gesamte Burganlage wieder in Familienbesitz zu überführen. Der 1481 vereinbarte Burgfrieden war darauf ausgelegt, den Besitz der Familie (Ganerbenschaft) dauerhaft zu sichern. Zugleich sollte durch die Anlage eines durch Mauern geschützten Markts auf vellbergischem Eigengut vor dem Burgareal der Mittelpunkt für den Aufbau einer ritterschaftlichen Herrschaft geschaffen werden. 1492 übertrugen die Ritter den Markt an Graf Rudolf von Helfenstein, der ihn den Ganerben als Mannlehen zurückgab. Die Verleihung des Marktrechts durch König Maximilian I. erfolgte 1500. 1506 erhielten die Vellberger das Recht auf Stock und Galgen in der eigenen Herrschaft, das die Grafen von Helfenstein beim König erwirkt hatten und den Rittern als Reichsafterlehen weitergaben. In der Folgezeit wurde Vellberg als »Stättlein« bezeichnet, ohne dass eine formale Verleihung des Stadtrechts vorlag. 1577 gelang es Konrad von Vellberg, den gesamten Familienbesitz in einer Hand zusammenzuführen. Der Ausbau der ritterschaftlichen Herrschaft führte ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zu Auseinandersetzungen mit den beiden mächtigen Nachbarn, der Reichsstadt Hall und der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach, die zum Teil im Vergleich zum Austausch obrigkeitlicher Rechte führten (zum Beispiel Steinbacher Vertrag mit Hall 1572), zum Teil aber auch vor das Reichskammergericht getragen wurden. Dieser Territorialisierungsprozess wurde 1592 unterbrochen, als mit Konrad von Vellberg das Geschlecht im Mannesstamm ausstarb. Das ›Vellberger Erbe‹, das sich aus Lehengütern verschiedener Herren (Helfenstein, Hohenlohe, Württemberg, Stift Ellwangen, Bistum Würzburg) und adligem Eigengut zusammensetzte, zerfiel in seine Bestandteile. Hall erwarb nach kontroverser innerstädtischer Diskussion in einem juristisch komplizierten Verfahren mit den adligen Eigengütern (1595), den hohenlohischen (1598/1600, bis 1610 Recht auf Rückkauf) und den helfensteinischen (1611) Lehen den Kernbestand der Herrschaft. Bereits 1599 hatte die Reichsstadt demonstrativ die Richtstatt auf dem Galgenberg in Fronarbeit durch die Untertanen der Herrschaft instand setzen lassen. Der neu erworbene Besitz wurde im reichsstädtischen Amt Vellberg zusammengefasst. Als Vertreter der Herrschaft vor Ort ist bereits in ritterschaftlicher Zeit ein Vogt genannt. Auch nach 1595 findet sich an der Spitze des hällischen Amts ein Vogt, der im Amtshaus (heute Rathaus) residierte. Die Auseinandersetzungen mit dem Ritterkanton Odenwald über das Besteuerungsrecht zogen sich bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts hin und wurden 1760 durch einen Vergleich vor dem Reichshofrat beigelegt, der Hall dazu verpflichtete, als Ausgleich für die verlorenen Steuereinnahmen dem Ritterkanton die immense Summe von 340000 Gulden zu bezahlen und das Rittergut Hausen abzutreten. Die mit der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach strittige Grenze der Hochgerichtsbezirke wurde 1678 durch den Gründelhardter Vertrag geregelt, der den Raum Vellberg dem hällischen Bereich zuwies. Mit der Mediatisierung Halls 1802/03 fiel Vellberg an Württemberg, das vor Ort ein Stabsamt einrichtete, das bereits 1808 dem Oberamt Hall eingegliedert wurde. Die Ausbildung der bürgerlichen Gemeinde hatte sich bereits in ritterschaftlicher Zeit vollzogen. Im Jahr 1600 gab es 42 Gemeinderechte in Vellberg. Die Gemeindeordnung von 1562 wurde in reichsstädtischer Zeit für »Marktflecken und Stättlin« erneuert (1673). Nach ihr bestand der Rat aus den zwölf Ältesten, aus deren Kreis neben anderen Amtsträgern (Hirtenmeister, Feuerbeschauer usw.) auch die zwei Bürgermeister gewählt wurden, von denen jährlich einer ersetzt wurde. Das Gremium ergänzte sich durch Zuwahl. In Gemeindebesitz befanden sich ein Hirten- und ein Waschhaus. Der Unterbau des heutigen Schlosses stammt noch von einer Burg des 13. Jahrhunderts, der obere Teil, einst Fachwerk, war möglicherweise durch den Schwäbischen Bund in der Absberger Fehde 1523 zerstört worden; anschließend bis 1546 als Renaissance-Schloss wiedererrichtet mit auffälligen, unregelmäßigen Treppengiebeln. 1963/65 wurde das Schloss restauriert, dabei entstand im 1. Stock der Hakensaal (Rittersaal) mit alten Fresken (Jagdszenen) wieder, jetzt befindet sich dort das Café Schloss Vellberg. In der früheren Waffenkammer im Erdgeschoß, mit schönem Tonnengewölbe, ist das Restaurant des gegenüberliegenden Hotels Schloss Vellberg untergebracht. Die übrigen Teile des Schlosses dienen der Gemeindeverwaltung. — Der alte Unterbau enthält die Schloss-Kapelle mit Bauteilen des 14. Jahrhunderts, Kreuzrippengewölbe und Fresken von 1549: außer der Leidensgeschichte Jesu sind Mitglieder der Familie von Vellberg dargestellt. Die Kapelle war bis 1929 profaniert, dann wurde sie, vor allem 1961, wiederhergestellt, jetzt finden wieder Gottesdienste statt, vor allem Trauungen. — Einzigartig ist Vellberg durch seine vielen Fachwerkhäuser aus dem 16./17. Jahrhundert, vor allem das alte Amtshaus am Marktplatz. — Die Stadtbefestigung mit ihren gewaltigen Mauern, 650 m lang, bis 18 m hoch, Bastionen und Wehrtürmen, wird seit 1937 durch einen Verein der Bürger, die »Baugesellschaft Stadtmauer« mit eigener Baukolonne wiederhergestellt, zum Teil wieder aufgebaut. — Seit 1938 gehört Vellberg zum Landkreis (Schwäbisch) Hall.
Wirtschaft und Bevölkerung: Angaben über die Einwohnerzahl von Vellberg liegen für die Frühneuzeit nicht vor. Unter den 297 Toten, die im Herbst 1634 in wenigen Wochen an der Pest starben, befanden sich auch zahlreiche Menschen, die sich aus den umliegenden Dörfern in die ummauerte Stadt geflüchtet hatten. 1805 lebten im Ort 435 Einwohner. Die Landwirtschaft wurde in der üblichen Dreifelderwirtschaft betrieben. Die Wirtschaftsflächen waren, wie für einen ehemaligen Burgweiler typisch, mit rund 250 Morgen klein. Es gab in der Frühneuzeit fünf Höfe mit mehr als 20 Morgen Ackerland, zudem noch zehn Güter (zwischen 5 Morgen und 20 Morgen Ackerland) sowie sieben kleinere Gütlein und zwei Feldlehen. Mit dem Privileg von König Maximilian I. aus dem Jahr 1500 bekam Vellberg das Recht, jährlich vier Jahrmärkte abzuhalten. Die herrschaftliche Zollstation ist erstmals 1595 genannt. Im Ort gab es in der Frühneuzeit zwei Wirtschaften, die erstmals 1408 genannte herrschaftliche »Erbschenkstatt« (mit Braurecht, ab 1665 in Privatbesitz, heute Gasthof Ochsen) und der vor der Stadtmauer 1619 errichtete »Schwarze Adler« (so im 18. Jahrhundert der Name der Schildwirtschaft). An der Bühler stand die Badstube. Daneben finden sich die üblichen Handwerker eines kleinen Marktorts; vor der Stadt befand sich auch die Schmiede. Die Mühle an der Bühler ist erstmals 1367 genannt (Mühle unter der Burg, Bühlsmühle). Sie war der Herrschaft zinspflichtig und in der Neuzeit mit zwei Mahlgängen und einem Gerbgang ausgestattet. Die Konzession zur Errichtung einer Sägemühle wurde 1804 erteilt.

Name: Burg/Schloss Vellberg – Oberes Schloss (1531/32)
Datum der Ersterwähnung: 1102

Kirche und Schule: Vellberg war traditionell Filial der Martinskirche auf der Stöckenburg. Die mittelalterliche, kreuzgratgewölbte Schlosskapelle Sankt Georg wurde 1546 in den Neubau des Schlosses mit einbezogen und um 1550 mit einem protestantischen Passionszyklus ausgemalt (Wappen der Stifterfamilien). Bereits 1419 hatten die Herren von Vellberg eine Kaplaneipfründe, die Neue Kaplanei, gestiftet, deren Inhaber verpflichtet waren, an den Werktagen am Unseren-Lieben-Frauen- und Georgsaltar in der Kapelle eine Messe zu lesen. Das Nominationsrecht der Pfründe lag bei der Stifterfamilie, das Präsentationsrecht beim Patronatsherrn der Stöckenburg. Die Pfründe war mit einem Haus und einer Hofstatt ›unterm Berg zu Vellberg‹ ausgestattet. Nach dem Erwerb des Patronatsrechts über die Stöckenburg 1545 durch die Herren von Vellberg wurde die Pfarrei Anhausen, zeitweise Filial der Stöckenburg, mit der Neuen Kaplanei verbunden, der Pfarrer hatte seinen Sitz im Bühlerpfarrhaus, dem alten Pfründhaus des Schlosskaplans. Zeitweise waren Bühlerpfarrei und Stöckenburg in Personalunion verbunden; in Phasen konfessioneller Auseinandersetzungen mit Würzburg und dem Stift Comburg war der evangelische Pfarrer für die Betreuung Vellbergs zuständig. 1569 wird erstmals ein Schulmeister genannt. Ein Schulgebäude wurde 1573 auf der Stöckenburg eingerichtet, 1603 wurde das Haus von Grund auf erneuert. Erst 1806/07 wurde die Schule nach Vellberg verlegt. Katholiken zu Schwäbisch Hall-Hessental.

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