Ottersweier 

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Typauswahl: Gemeinde
Status: Gemeinde
Homepage: http://www.ottersweier.de
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Einwohner: 5821
Bevölkerungsdichte (EW/km²): 199.0
Max. Höhe ü. NN (m): 1035.76
Min. Höhe ü. NN (m): 125.3
PLZ: 77833

Die aus zwei Ortsteilen mit mehreren darin zusammengefassten Dörfern bestehende Gemeinde Ottersweier liegt am südlichen Rand des Landkreises Rastatt im Bereich des Oberrheinischen Tieflandes. Während der überwiegende Teil der Gemarkung sich westlich im Bereich der Offenburger Rheinebene erstreckt, reicht nur ein kleiner östlicher Teil in die Vorbergzone des Schwarzwaldes. Eine Exklave des Gemeindegebietes liegt im Gebirge. Die Höhenlagen bewegen sich entsprechend von 125 m über NN im Westen bis auf fast 1036 m im Osten. Auf Gemeindegebiet liegt ein Teil des 265 ha großen, in die Nachbargemeinden reichenden Naturschutzgebietes Waldhägenich. Ottersweier kam erst 1805 an Baden und wurde dem Amt Bühl zugewiesen. 1939 wurde aus dem Bezirksamt Bühl der gleichnamige Kreis, der 1972 zum Landkreis Rastatt kam. Der Hauptort ist aus einem im Grundriss erkennbaren Haufendorf hervorgegangen, das nur im Kern eine verdichtete Bebauung zeigt. Zwischen den alten, weit auseinanderliegenden Dorfstraßen sind teils die Neubaugebiete entstanden, die sich später in mehreren Schüben vorwiegend nach Norden in die Ebene und nach Osten in die Vorberge hin ausbreiten. Bis 1966 wurde auch südlich ein Siedlungsgebiet erschlossen. Große Gewerbegebiete entstanden nordöstlich und nordwestlich der Bahnlinie und der hier kreuzenden L86a. Die Entwicklung der Gemeinde wurde durch die verkehrsgünstige Lage gefördert. 1844 wurde die 1957 elektrifizierte Bahnlinie erbaut. Sie wird heute ergänzt durch die B3 und die A5, die zu den wichtigsten Verkehrsträgern des Landes gehören.

Das Gemeindegebiet liegt weitgehend in der mittelbadischen Rheinebene, in der die in Hurste aufgegliederte Niederterrasse von feuchten Niederungen mit Wiesenland durchzogen wird. Im Osten erstreckt es sich noch in die von Verwerfungen durchsetzten Randhügel und Randhöhen des nördlichen Talschwarzwaldes hinein.

Wappen von Ottersweier

In Rot auf schwarzem Dreiberg ein goldener (gelber) Kelch mit silberner (weißer) Hostie darüber, begleitet von zwei silbernen (weißen) Sternen.

Beschreibung Wappen

Ottersweier bildete mit Lauf (Ortenaukreis) bis 1805 ein Untergericht der Reichslandvogtei Ortenau. Von der einmaligen Erwähnung eines nicht überlieferten Gerichtssiegels 1582 abgesehen, führte das Gericht erst seit 1748 eigene Siegel, von denen die zwei frühesten in einem von zwei Sternen begleiteten Schild auf einem Dreiberg ein Ziborium (Speisekelch), aus dem eine Hostie herausragt, und darüber drei Sterne zeigen. In späteren Siegeln und auf Grenzsteinen des 19. Jahrhunderts erscheint das Wappenbild vereinfacht, teilweise auch entstellt. Der Kelch ist möglicherweise als Attribut der Heiligen Barbara zu erklären, der eine Kapelle auf dem Friedhof geweiht war. Das Wappen wurde 1895 nach den Siegelbildern des 18. Jahrhunderts gestaltet und die Tingierung frei gewählt, die Flagge am 26. August 1964 vom Innenministerium verliehen.

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