Pforzheim, Heilig-Geist-Spital 

Kurzbeschreibung:

1322/23 Stiftung des Spitals – 1323 Übergabe an den Heilig-Geist-Orden – in den 1550er Jahren Aufhebung des Konvents – 1565 Verlegung des Spitals in das aufgehobene Dominikanerinnenkloster

Patrozinium: Heiliger Geist
Ordensgliederung: Provinz Oberdeutschland, unmittelbar dem Ospedale di Santo Spirito in Sassia in Rom unterstellt
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Speyer, Archidiakonat des Stiftspropstes bei St. Guido, Landkapitel Pforzheim

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Heilig-Geist-Spital 1322-1565
Beschreibung:

Name: […] dem spittale zuo Pfortzhein dez heiligen Geistes ordens von Rome (1384)1

Geschichte

Mit einer am 24. September 1323 ausgestellten Urkunde übergaben Markgraf Rudolf IV. von Baden (1291–1348) und seine Gemahlin Luitgard das von ihnen 1322/23 gestiftete Pforzheimer Spital dem Heilig-Geist-Orden.2 Sehr genau versuchten die Stifter dabei die zukünftige Stellung des Spitals innerhalb des Ordens zu regeln: Sie unterstellten den neuen Konvent unmittelbar dem Ospedale di Santo Spirito in Sassia, dem Haupthaus des Ordens in Rom, und verboten zugleich die Entfremdung von Besitz und Einkünften des neuen Spitals, denn diese stünden ausschließlich den Pforzheimer Ordensbrüdern und den von ihnen gepflegten Kranken zu. Der Spitalmeister an der Spitze des Konvents sollte von dem Meister und den Brüdern des Markgröninger Heilig-Geist-Spitals gewählt und danach vom obersten Ordensmeister in Rom bestätigt werden. Den Stiftern und ihren Nachfahren war jedoch das Zustimmungsrecht vorbehalten. Weitere Eingriffsmöglichkeiten ergaben sich beim Verstoß eines Konventsangehörigen gegen die Ordensregeln, da die Buße vom Markgrafen mit Rat der Brüder festzulegen war.

Tatsächlich ist belegt, dass die badischen Markgrafen im späten 15. Jahrhundert das Recht zur Präsentation des Spitalmeisters in Anspruch nahmen und ausübten. Zwar sicherte Christoph I. (1475–1515) dem Konvent die freie Wahl des Meisters zu – das Spital erlangte Gleiches beim obersten Meister in Rom, und 1514 verzichtete auch der Meister von Markgröningen auf seine 1323 festgelegten Rechte –, doch sind Zweifel an der markgräflichen Praxis angebracht. 1524 übte jedenfalls wie gewohnt Markgraf Philipp I. (1515–1533) das Präsentationsrecht aus.

Die Zahl der Brüder blieb anscheinend stets klein. Anlässlich einer Jahrzeitstiftung ist 1416 von fünf Priestern (einschließlich des Spitalmeisters) die Rede,3 bei der Übertragung des Besitzes des →Franziskanerklosters 1443 von acht Priestern.4 In der Spitalkirche sind drei Altäre belegt: Heiligkreuzaltar (1401), Katharinenaltar (1422) und Wolfgangaltar (1498).

Wann der Konvent infolge der Reformation, die in Pforzheim ab Mitte der 1550er Jahre zur Einziehung der Klostervermögen führte, aufgelöst wurde, ist nicht bekannt. 1565 verlegte schließlich Markgraf Karl II. (1553–1577) das Spital in die Räumlichkeiten des aufgehobenen →Dominikanerinnenklosters. Mit Ausnahme der später profanierten Kirche wurden die Spitalgebäude verkauft. Bei den Verhandlungen über die Umsetzung des Restitutionsedikts wurde 1631 von kaiserlicher Seite auch für das Heilig-Geist-Spital (»Heilig-Geist-Kloster«) die Wiederherstellung gefordert, doch scheint dies weitgehend folgenlos geblieben zu sein.

Über die ursprüngliche Dotierung des Spitals sind wir – abgesehen von der Überlassung des vor dem Tränktor, dem südlichen Stadttor, gelegenen Baugrundes – nicht näher informiert. Ein erster Beleg für eine Seelgerätstiftung liegt aus dem Jahr 1324 vor.5 Schon 1322 hatte Rudolf IV. bestimmt, dass das Spital in der Stadt Pforzheim und deren Gemarkung keinen Besitz erwerben dürfe.6 Auf Betreiben des Markgrafen erlaubte Papst Johannes XXII. (1316–1334) im Jahr 1328, widerrechtlich erworbene und daher eingezogene Güter dem Spital zu übergeben, sofern der rechtmäßige Eigentümer nicht zu ermitteln sei.7 1443 wurde der Besitz des reformierten Pforzheimer Franziskanerklosters größtenteils dem Spital überwiesen. Im frühen 16. Jahrhunderts basierte das Spitalvermögen weitgehend auf Geldeinnahmen aus der Verleihung von Liegenschaften, aus Stiftungen und Rentenkäufen. Als die dem Spital zustehenden Einkünfte dieser Art 1517 verzeichnet wurden,8 ergab sich eine Gesamtsumme von rund 566 Gulden, wovon die Rentenschulden der badischen Markgrafen allein gut 20 Prozent (117 ½ Gulden) ausmachten. Hinzu kamen Rentenzahlungen von Dorfgemeinden, Niederadligen, dem Zisterzienserinnenkloster Rechentshofen und zwei Esslinger Bürgern. Die Vermögensverwaltung lag bei den schon 1322 erwähnten Pflegern des Spitals, die in der Regel den sozialen Führungsgruppen der Stadt angehörten und bei denen es sich überwiegend um Ratsherren oder Richter handelte.

Ohne dass ein eindeutiger Nachweis möglich wäre, gilt der Spitalmeister Matthias Hütlin († 1523/24) als Verfasser oder Redaktor des Liber vagatorum, einer erstmals wohl 1510 in Pforzheim anonym gedruckten Schrift über die betrügerischen Praktiken von Bettlern. Der Pforzheimer Ordensbruder Johannes Schwebel († 1540) wandte sich in seiner Schrift Ermanung zuo den Questionieren ab zuostellen überflüssigen kosten (gedruckt Straßburg 1522) gegen das Almosensammeln und den Ablass; ab 1523 war er protestantischer Prediger in Zweibrücken.

Bau- und Kunstgeschichte

Das Heilig-Geist-Spital lag vor dem Tränktor in der südlichen Vorstadt »zwischen den Wassern« an der Hauptstraße zur Enzbrücke (Tränkgasse, heute: Deimlingstraße), östlich des Unteren Bads und des →Dominikanerinnenklosters (Pforzheim Lageplan, S. 569). Ein Nebenarm des Eichmühlkanals verlief unterhalb der Gebäude und diente wohl der Entsorgung; im Westen grenzte die Untere Badstube an. Überliefert ist nur der Grundriss der Spitalkirche, eines großen rechteckigen Baukörpers. Sie wurde nach 1565 zum städtischen Schlachthaus (»Stadtmetzig«) umgebaut und um 1870 zur Erweiterung des Waisenhausplatzes abgebrochen; die Spitalgebäude kamen 1565 in Privatbesitz. Das 1945 kriegszerstörte Areal wurde 1984/85 mit einem Kongresszentrum überbaut; die 1951-54 beobachteten, 1984 flächig zerstörten Baureste wurden nicht planmäßig dokumentiert.

Der Verbleib der im 15. Jahrhundert genannten Altäre Heiligkreuz, St. Katharina und St. Wolfgang ist unbekannt.

Bibliographie

Quellen: Gmelin 1872.

Handbücher und Lexika: DI 57 (Anneliese Seeliger-Zeiss); KDM Bd. 9,6, S. 269–271 (Emil Lacroix/Peter Hirschfeld/Wilhelm Paeseler); kloester-bw, Heilig-Geist-Spital Pforzheim (Sven Rabeler); SKHB, S. 478–481 (Sven Rabeler).

Literatur: Pflüger 1862; Haag/Bräuning 2001; Rabeler 2004.

Anmerkungen

  • 1 GLA 38 Nr. 3334 (vgl. Gmelin 1872, Nr. 10 S. 362).
  • 2 GLA 38 Nr. 3281 (vgl. Gmelin 1872, Nr. 5 S. 341, 35 5-357).
  • 3 Gmelin 1872, S. 343.
  • 4 Gmelin 1872, S. 369.
  • 5 Württembergische Regesten 191 6-1940, Nr. 11868.
  • 6 GLA 38 Nr. 3278 (vgl. Gmelin 1872, Nr. 1 S. 339 f.).
  • 7 RMB I, Nr. 834.
  • 8 GLA 410 Nr. 429 (die folgenden Angaben nach Rabeler 2004, S. 10 0-108)
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Sven Rabeler [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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