Ebringen, Benediktiner 

Kurzbeschreibung:

1250 erste Erwähnung eines Propsts von Ebringen – ab 1349 unter adliger Verwaltung – 1621 Rückerwerb der Herrschaft Ebringen durch St. Gallen – 1806 Aufhebung

Patrozinium: Gallus, Otmar
Ordensgliederung: Propstei der Benediktinerabtei St. Gallen
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Breisach

Ortsbezüge:
  • Ebringen
  • Ebringen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Ordensregel:
  • Benediktiner 1250-1806
Beschreibung:

Name: cum domino preposito dicto portario de sancto Gallo […] in Ebringen (1285)1

Geschichte

Die früheste schriftliche Erwähnung von Ebringen und dem Kloster St. Gallen stammt aus dem 8. Jahrhundert. In einer Schenkungsurkunde, erstellt zwischen 716 und 721, überließ der alemannische Adlige Erfoin mit seinen Söhnen Besitzungen in Eberingen dem Kloster und erhielt diese im Gegenzug für sich und seine Nachkommen gegen Entrichtung von jährlichen Abgaben (Wein und Frucht) zurück.2 Es folgten in Ebringen Schenkungen und Vergabungen von Grundbesitz und Rechten weiterer Personen an St. Gallen bis zur Mitte des 9. Jahrhunderts. Den Schenkungsurkunden zufolge wurde St. Gallen mit der Zeit der bestimmende Grundherr in Ebringen. Auch in anderen Orten des Breisgaus war das Kloster begütert, wobei zunächst Wittnau das Zentrum der Besitzungen von St. Gallen war. Das änderte sich im Laufe des 11. Jahrhunderts, als Ebringen zum Verwaltungsmittelpunkt des weit verstreuten Klosterbesitzes im Breisgau wurde. 1250 wird erstmals urkundlich ein (namenloser) Propst von Ebringen erwähnt, 1284 und 1285 erstmalig mit Heinrich von Ramstein namentlich ein für den Breisgau zuständiger Propst.3 Er war allerdings nicht ständig in Ebringen. Dafür hatte er einen Prokurator vor Ort. Ebringen und der Breisgau waren für den Propst eine Karrierestation: 1301 wurde Heinrich von Ramstein zum Abt von St. Gallen gewählt. Die Grundherrschaft des Klosters St. Gallen hatte sich im Spätmittelalter sehr stark gefestigt, das macht die Verwaltung des Klosterbesitzes durch Pröpste deutlich. Neben St. Gallen hatten noch zahlreiche andere Klöster Besitz, vor allem Weinberge in und um Ebringen.

Mitte des 14. Jahrhunderts veränderte sich die Ortsherrschaft über Ebringen grundlegend. Werner von Hornberg übergab sein Eigentum, die oberhalb Ebringens gelegene Schneeburg samt Bauhof am 9. November 1349 an das Kloster St. Gallen. Im Gegenzug erhielt er als Lehen die Burg, den unter ihr liegenden Bauhof und dazu noch die Ortsherrschaft über Ebringen, Berghausen und Talhausen. Für die folgenden 272 Jahre war damit die klostereigene Verwaltung des entfernten Besitzes durch eigene Pröpste beendet.

Die Ortsherrschaft übten von 1349 bis 1621 nach den Herren von Hornberg verschiedene Adelige aus, bis der verschuldete Hans Dietrich von Hohenlandenberg den St. Galler Abt Bernhard um Erlaubnis bat, die Ebringer Herrschaft verkaufen zu können. Abt und Konvent des Klosters ergriffen die Gelegenheit und kauften ihm diese 1621 ab.

Mit dem Rückerwerb vereinigte St. Gallen seine Ortschaften Ebringen und Norsingen zu einer Herrschaft und Statthalterei. Die traditionelle Bindung an die österreichische Landeshoheit blieb auch nach dem Rückerwerb erhalten, obwohl die Reichs- und Fürstabtei St. Gallen ein unmittelbarer Reichsstand war. Die Huldigung der Untertanen stand aber dem St. Galler Abt oder seinem Vertreter zu. Erst nach dem Dreißigjährigen Krieg kamen Äbte nach Ebringen und Norsingen und nahmen die Huldigung persönlich entgegen, wie etwa Abt Pius Reher 1653 und sein Nachfolger Abt Gallus 1657. Letzterer war kein Unbekannter, schließlich war er von 1645 bis 1647 Statthalter in Ebringen. Fast 90 Jahre später kam Abt Cölestin Gugger von Staudach zur Visitation und Entgegennahme der Huldigung nach Ebringen. Am Sonntag 11. Juli 1745 fand nach dem Gottesdienst die feierliche Huldigung mit Handkuss statt. Der Besuch hat Spuren hinterlassen: Das Wappen von Abt Cölestin ist heute noch über dem Portal des Ebringer Schlosses zu sehen.

Rund 50 Jahre kam kein Fürstabt mehr nach Ebringen, bis der Ebringer Vizestatthalter Pankraz Vorster am 1. Juni 1796 in St. Gallen zum Abt gewählt wurde. Schon zur Weihnachtszeit 1796 kehrte er nach Ebringen zurück, um dort mehrmals die Messe zu zelebrieren und eine Visitation durchzuführen. Vorster war vor seiner Wahl fast acht Jahre lang Vizestatthalter in Ebringen gewesen. Er sollte der letzte Abt von St. Gallen werden. Ebringen nutzte er zeitweilig als Exil. Schon seine Zeit als Vizestatthalter war eine Art internes Exil gewesen. Er und drei andere St. Galler Konventuale hatten dem damaligen Abt Beda verschwenderische Ausgabenpolitik vorgeworfen und waren so in Ungnade gefallen. 1785 versetzte der Abt daher Gerold Brandenberg als Statthalter, Pankraz Vorster als Vizestatthalter, Ildefons von Arx als Pfarrer und Ambrosius Epp de Rudenz als Vikar ins weit entfernte Ebringen. Ildefons von Arx betätigte sich hier als wissenschaftlicher Geschichtsschreiber und verfasste die »Geschichte der Herrschaft Ebringen«.4

Aufgrund der großen Entfernung zwischen St. Gallen und Ebringen konnten die jeweiligen Statthalter vor Ort recht selbstständig arbeiten. Einmal im Jahr mussten sie nach St. Gallen, um Bericht zu erstatten und die Rechnung zu legen.

In den fast zwei Jahrhunderten, in denen Ebringen wieder unmittelbarer Klosterbesitz war, führten fast ausnahmslos geistliche Statthalter und Vizestatthalter die Amtsgeschäfte in der Herrschaft. Nur zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges gab es einen Obervogt von 1624–33 und einen Obervogteiverwalter von 1633/34. Aufgrund des Krieges verwaltete 1637–45 niemand die Herrschaft. Erst nachdem 1645 mit Lukas Grau wieder ein neuer Statthalter nach Ebringen kam, stand in der Folge immer ein Mönch an der Spitze der St. Galler Herrschaft im Breisgau.

Die Statthalter waren meist für fünf bis sieben Jahre in Ebringen. Einigen wenigen, wie Gallus Alt, gelang später der Sprung an die Spitze des Klosters. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts ging man dazu über, die geistlichen Statthalter durch einen weltlichen Amtmann zu entlasten. Er war die rechte Hand des Statthalters und verwaltete die herrschaftliche Kanzlei im Schloss.

Bedingt durch die Kriege und Krisen im 17. und 18. Jahrhundert gab es in St. Gallen immer wieder Diskussionen, ob die entlegene Herrschaft im Breisgau nicht verkauft oder gegen näher gelegene Gebiete vertauscht werden sollte. Zu einem Verkauf ist es jedoch nie gekommen. Stattdessen ließ der Befürworter eines Verbleibs, Lukas Grass, 1713 in Ebringen ein neues Schloss erbauen und 1721 die Pfarrkirche umfassend renovieren. Grass war Statthalter in Ebringen von 1705–24. Er argumentierte, dass das neue Schloss neun bis zehn Klosterleuten einen bequemen Zufluchtsort bieten würde, wenn in der Schweiz Krieg herrsche. Dies sollte sich zumindest für Abt Pankraz Vorster bewahrheiten, der im Schloss in Ebringen im Exil weilte, als 1805 der Große Rat des Kantons St. Gallen sein Kloster in der Schweiz auflöste. Der Untergang der Abtei hatte sich ein Jahrzehnt lang hingezogen. Je nach politischer Großwetterlage war er in dieser Dekade zur Sicherheit in Ebringen, an anderen Orten oder eben direkt in St. Gallen.

Die Herrschaft Ebringen wurde zum Spielball der Politik. Den Breisgau als Teil von Vorderösterreich erhielt der Herzog von Modena, Ercole III. Am 2. März 1803 fand die feierliche Übergabe in Freiburg statt. Beat Schumacher, der Ebringer Statthalter, nahm an diesem Akt auch Teil. An Erzherzog Ferdinand, dem Nachfolger von Ercole, richtete der Kanton St. Gallen 1805 seine Besitzansprüche, da man Rechtsnachfolger des säkularisierten Klosters sei. Die Ansprüche wurden erst einmal zurückgewiesen. Trotzdem verließ Pankraz Vorster am 26. September 1805 Ebringen für immer. Nach dem inzwischen geschlossenen Pressburger Frieden änderte sich wieder die Landeshoheit: Der Breisgau fiel an das Kurfürstentum Baden. Die erneut vorgebrachten Besitzansprüche an Baden hatten 1806 mehr Erfolg. Nach längeren Verhandlungen einigte sich der badische Regierungspräsident Freiherr von Drais in Freiburg mit dem Kanton St. Gallen auf den Erwerb der Herrschaft Ebringen. Am 20. Dezember 1806 kam der Kaufvertrag über die Besitzungen zu Ebringen und Norsingen (und allem, was dazugehörte) zustande.

Die Herrschaft Ebringen bekam 1807 eine badische Verwaltung. Der letzte geistliche Statthalter, Beat Schumacher, verließ am 22. Januar 1807 das Ebringer Schloss.

Bau- und Kunstgeschichte

Wo sich der Sitz der Pröpste vor dem Übergang der Ortsherrschaft an die Adligen befand, ist genauso unbekannt wie seine Gestalt. Vermutlich nutzten sie den St. Galler Fronhof, der sich in der Mitte des Dorfes befunden haben dürfte. Denkbar ist auch ein Standort bereits an derselben Stelle, wo im 16. Jahrhundert durch die damaligen Ortsherren, die Herren von Falkenstein, das Schloss erbaut wurde. Eine 1621 beim Rückerwerb von St. Gallen erstellte Auflistung beschreibt, dass das damalige Schloss aus vier Gebäuden und einem Hof bestand: Ein zweistöckiges Haus, in dem die Herrschaft wohnte, und drei Wirtschaftsgebäude, in dem sich auch die Dienstbotenräume, die Kanzlei, ein Saal und die Pferdeställe befanden. Jedes Haus hatte einen eigenen Weinkeller.5 Dieses Schloss diente nach dem Rückerwerb der Herrschaft durch St. Gallen als Sitz der jeweiligen klösterlichen Statthalter.

Aufgrund von Baufälligkeit ließ Statthalter Lukas Grass mit Unterstützung seines Abtes Leodegar Bürgisser 1711–13 ein neues Schloss an der Stelle des vorigen erbauen.

Das repräsentative, neunachsige Gebäude mit Eckrisaliten steht heute noch. Im Erdgeschoss befanden sich eine Kapelle, Gästezimmer, Küche, zwei Speisekammern, Gesindestube und Mägdekammer sowie eine Geschirr- und Milchkammer. Im ersten Obergeschoß befand sich die Stube und Kammer des Statthalters, ein Saal, die Kanzlei mit Kammer sowie weitere Gästezimmer. Das Gebäude ist auf seiner ganzen Länge unterkellert, was der Lagerung von Wein diente. Im Dachgeschoss wurde Getreide gelagert. Am Rand des Schlosshofes befanden sich die unterkellerten Stallungen. Im Keller dieses Gebäudes lagerte Wein und Obst. Hinter diesem Gebäude war das Eingangstor mit Turm, in dem Gefangene untergebracht werden konnten.

Hinter dem Hauptgebäude beim dortigen Hinterhof lag ein Wirtschaftsgebäude, in welchem die Fleischkammer war und welches auch zum Waschen, Backen und Brennen diente und wo auch eine für die Weinherstellung benötigte Trotte stand.

Ein Garten befand sich oberhalb, einer unterhalb des Schlosses. Außerhalb des Schlossareals gab es noch eine herrschaftliche Scheune, in der das ungedroschene Getreide lagerte, und ein weiteres Wirtschaftsgebäude mit Stallungen, Heubühne, zwei Stuben und zwei Kammern, Keller und Trotten.

Nach dem Ende der St. Galler Zeit in Ebringen hinterließen die beiden neuen Schlossbesitzer, die Söhne des badischen Großherzogs, kaum Spuren. Am 27. Juni 1809 kaufte ihnen die Gemeinde Ebringen das Schloss samt Nebengebäuden und dazugehörigem Gelände ab.

Seither nutzt die Gemeinde Ebringen das Schloss sowie das umliegende Gelände für ihre Zwecke, gegenwärtig als Rathaus.

Die Pfarrkirche St. Gallus und Otmar ist nach den beiden Klosterheiligen St. Gallens benannt. Über die Anfänge der Kirche im Mittelalter liegen keine Angaben vor. Die ältesten Bauteile der jetzigen Kirche stammen aus dem 15. Jahrhundert. Bis zur Reformation war im benachbarten Wolfenweiler die Pfarrkirche für einen Teil des Dorfes, das Unterdorf. Als diese nicht mehr zur Verfügung stand und die Gläubigen im Unterdorf der Pfarrkirche in Ebringen zugeordnet wurden, wurde diese zu klein, weshalb 1556 das Kirchenschiff nach Westen verlängert und das gotische Hauptportal versetzt wurde. 1670 erfolgte der Anbau der Sakristei. Der Ebringer Statthalter Lukas Grass kümmerte sich auch um die Pfarrkirche. Zusammen mit dem Pfarrer Pirmin Widle ließ er die Kirche 1721 grundlegend erneuern. Dazu gehörte das Herausbrechen der mittelalterlichen Fenster im Langhaus und der Einbau größerer Fenster. Auch eine neue Gipsdecke mit Stukkaturen kam dazu. 1787 veränderte sich das Aussehen des Langhauses grundlegend: Es wurden neue Seitenschiffe angebaut. Ein Jahrhundert später wurde der Kirchturm erhöht: Die Pfarrei ließ 1892 den gotischen Giebel mit Satteldach entfernen und auf die alte Glockenstube ein weiteres Geschoss mit hohem Spitzhelm aufsetzen.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 152 f. (Wolfgang Kaiser); KB Freiburg Bd. 2,1, S. 226–229 (Wolfgang Stülpnagel); KDM Bd. 6,1, S. 293–296 (Franz Xaver Kraus).

Literatur: Schott/Weeger 1992; Schott 2018.

Anmerkungen

  • 1 ChartSang IV, Nr. 2152 S. 295 f.
  • 2 ChartSang I, Nr. 2 S. 1 f.
  • 3 ChartSang III, Nr. 1433 S. 331 f.; IV, Nr. 2152 S. 295 f.
  • 4 Arx 1860.
  • 5 GLA 21 Nr. 1834
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Rüdiger Hitz [Autor]
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