Konstanz, Domstift 

Kurzbeschreibung:

um 600 mit dem Bischofssitz Gründung in oder Verlegung nach Konstanz – um 820 erste Nennung – 1526/27 Auszug aus der reformierten Reichsstadt nach Überlingen – 1542 Umzug nach Radolfzell – 1548/51 Rückkehr an die Domkirche – 1802/03 Säkularisation – 1821 Aufhebung

Patrozinium: Maria, Pelagius, Konrad
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, kein Landkapitel

Ortsbezüge:
  • Konstanz
  • Konstanz
Ordensregel:
  • Domstift 600-1802
Beschreibung:

Namen: canonici de Constantia (um 826);1 capittel ze dem thume ze Costentz (1347);2 capitulum cathedralis ecclesiae Constantiensis (1576)3

Geschichte

Historische Entwicklung

Die Klerikergemeinschaft an der Konstanzer Bischofskirche geht auf die Anfänge der Diözese um das Jahr 600 zurück, als an der Marienkirche auf dem Münsterhügel ein Bischofssitz entweder neu begründet oder an diesen Ort verlegt worden war. Einen expliziten Gründungsakt wird es wie bei anderen Domkapiteln im Reich nördlich der Alpen nicht gegeben haben. Wie bei vergleichbaren Kapiteln erfuhr auch die Konstanzer Gemeinschaft um 800, um 1100 und um 1300 einen größeren Entwicklungsschub und formierte sich zu der Institution, die im Spätmittelalter capitulum ecclesie maioris Constantiensis heißen sollte und die an der Nordseite der Bischofskirche am unteren Münsterhof ihre Gemeinschaftsbauten sowie im Konstanzer Stadtteil Niederburg in Richtung des Seerheins den Hauptbestand an Domherrenkurien besaß.

Für die frühe Entwicklung der gottesdienstlichen Gemeinschaft mit dem Bischof liegen keine schriftlichen Quellen Konstanzer Provenienz vor, zumal die älteste Bischofsliste erst aus dem 12. Jahrhundert stammt. Die vergleichsweise gute Überlieferung der um 720 gegründeten Abtei St. Gallen, die bis 854 in die Konstanzer Bischofskirche gleichsam inkorporiert war, und des um 724 gegründeten →Klosters Reichenau, das zwischen 736 und 782 in Personalunion mit der Konstanzer Kirche verwaltet wurde, erlaubt aber Einblicke in die Frühzeit des bischöflichen Klerus. Auch wenn explizite Belege fehlen, so wird seit den Anfängen des Bistums eine Gruppe an Klerikern den Bischof in der Marienkirche bei seinen Aufgaben unterstützt haben. In dieser Zeit waren solche Geistliche jedoch üblicherweise weder dauerhaft noch ausschließlich mit einer Einzelkirche verbunden, sondern räumlich auf eine Stadt oder eine Region hin organisiert; zudem waren die Lebensformen von Weltklerikern und Mönchen noch nicht eindeutig voneinander getrennt. Dies legt nahe, dass an der Konstanzer Bischofskirche anfangs eine stetig wechselnde Gruppe an Klerikern aus der Stadt Konstanz und der Bodenseeregion sowie ab dem frühen 8. Jahrhundert an Mönchen aus St. Gallen und von der Reichenau den Bischof unterstützte. Fester angebunden dürften Geistliche gewesen sein, die mit dem Bischof oder den regionalen Herrschaftsträgern in direktem Bezug standen, ohne dass aber diese Gruppierung näher umrissen werden kann.

Ab dem späten 8. Jahrhundert begannen sich die monastischen Gemeinschaften in St. Gallen und auf der Reichenau von der Konstanzer Bischofskirche zu lösen, zugleich wurde von den karolingischen Reformern vor allem auf der Aachener Synode 816 die Grenze zwischen Weltklerikern und Mönchen klarer gezogen. Diese kirchenorganisatorischen und gedanklichen Neuordnungen zeigen sich für das Konstanzer Bistum zuerst in Verbrüderungsbüchern und haben die ältere Forschung veranlasst, für die Zeit um 816 die ›Gründung‹ des Konstanzer Domkapitels zu postulieren.4 Allerdings verraten die Einträge in den Verbrüderungsbüchern oftmals mehr über den Systematisierungswillen der Schreiber als über die Verfasstheit der aufgenommenen geistlichen Institutionen. So trug die Anlagehand um 825 in das Reichenauer Verbrüderungsbuch eine vom Konstanzer Bischof Wolfleoz (811–838/9) angeführte Reihe von 21 Namen unter der Rubrik nomina canonicorum de Constantia ein. Diese Gruppe wurde im Inhaltverzeichnis als Geistliche de civitate Constantia angekündigt; es folgen Einträge von Klerikern aus Basel und Straßburg, wodurch die städtischen Kleriker eindeutig von den zuvor aufgeführten monastischen Gemeinschaften getrennt werden. Eine spätere Hand fügte um 850 eine Gruppe von 24 Klerikern ein und setzte an deren Spitze Bischof Salomo I. (838/9–871) und den Chorbischof Thioto. Auf Rasur wurden die Weihegrade der Kleriker nachgetragen. Diese spätere Hand ergänzte noch eine längere Liste an Verstorbenen, von denen zwölf Kleriker mit Nennung ihres jeweiligen Weihegrads Bischof Egino (782–811) zugeordnet werden können.5 Auch ein Eintrag in das Verbrüderungsbuch in Pfäfers um 860/70 ordnet Kleriker unter dem Titel fratres de Constantia urbe explizit der Stadt zu, versammelt nun sogar 47 Namen, stellt diesen jedoch keinen Bischof voran.6 In St. Gallen wurden um 835 sogar noch größere Gruppen jeweils mit Bezug auf eine größere Region eingetragen: 84 Geistliche als presbiteri Heogauenses sowie 75 Kleriker als presbiteri, die mit Landpriestern westlich oder südwestlich des Bodensees zu identifizieren sind. In beiden St. Galler Einträgen wurden unter diese Landpriester zahlreiche Konstanzer Kleriker der drei Reichenauer Listen, aber auch Geistliche anderer Kommunitäten wie der Gemeinschaft in →Schienen subsummiert.7

Die Verbrüderungseinträge belegen, dass in der monastischen Außenwahrnehmung noch in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts bischöfliche Kleriker nicht der Bischofskirche, sondern der Person des Bischofs, der Stadt oder einer Region zugeordnet waren. Die Überschneidungen zwischen den Listen demonstrieren zudem, dass die Geistlichen noch immer nicht exklusiv einer Einzelkirche zugehörten. Auch eine feste Zahl an bischöflichen Klerikern scheint es nicht gegeben zu haben. Ämter werden nicht genannt, höchstens einmal Weihegrade. Eindeutiger getrennt sind in den Verbrüderungsbüchern jedoch Mönche und Weltkleriker, allerdings schwankte die Begrifflichkeit noch zwischen canonici, fratres und presbiteri. Auch wenn die Konstanzer Klerikergemeinschaft wie in anderen Diözesen um 800 nun zumindest etwas festere Formen angenommen hatte, so ist nicht davon auszugehen, dass die Geistlichen in einer vita communis zusammenlebten oder eine Regel besaßen: Wie in den meisten anderen ostfränkischen Bistümern führte man desgleichen in Konstanz weder die regula canonicorum Chrodegangs (755?) noch die institutio canonicorum der Aachener Synode 816 ein.

In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts werden unter den Bischöfen Salomo I. (838/9–871), Patecho (871–?) Gebhard I. (?–875), Salomo II. (875/6–889) und Salomo III. (890–919/20) Kleriker im Umfeld des Bischofs häufiger erwähnt, allerdings höchstens durch einen Weihegrad oder eine Amtsbezeichnung wie vicedominus näher bezeichnet, ohne dass jedoch die noch immer unfeste Gemeinschaft als Ganze eine Selbstbezeichnung geführt hätte.8 In der Außenwahrnehmung der Abtei St. Gallen unterschied man zwischen dem Abt und den Mönchen auf der einen Seite sowie episcopus et canonici auf der anderen Seite bzw. zwischen fratres monachi und fratres canonici. Die monastische Überlieferung belegt, dass die canonici ein Konsensrecht bei zentralen Entscheidungen des Bischofs besaßen, so 854 bei der Loslösung des Klosters St. Gallen von der Konstanzer Kirche oder 882 bei einem Gütertausch. Überdies ist in der zweiten Urkunde explizit die Rede vom Besitz der canonici, der von den bischöflichen Besitztiteln geschieden war.9

Auch wenn die Haupthand der Annales Heremi II von einer Wahl Gebhards II. (979–995) durch die fratres spricht, so trafen gewiss noch im 10. Jahrhundert die einflussreichen Familien des Bodenseeraums die Auswahl der Bischöfe.10 Möglicherweise zutreffend ist die Überlieferung des frühen 12. Jahrhunderts, dass die Bischöfe Konrad (934–975) und Gebhard II. zuvor der Klerikergemeinschaft angehört hatten.11 In jedem Fall bedachten beide Bischöfe die Gemeinschaft mit umfangreichen Schenkungen aus ihrem Eigenbesitz.12 Konrad erwirkte zudem bei Kaiser Otto I. (936–973) eine größere Stiftung an die Kanoniker der Konstanzer Kirche, und auch Gebhard bedachte die Kleriker mit einer Landschenkung,13 deren materielle Grundlage im 10. Jahrhundert somit maßgeblich verbessert wurde. Bereits Salomo III. hatte mit der Einrichtung der Stiftskirche an →St. Stephan die geistlichen Institutionen am Bischofssitz ausgebaut, was Konrad unter anderem mit der Errichtung des →Mauritiusstifts und Gebhard II. mit der Gründung des Klosters →Petershausen fortführten. In den Rahmen dieses personellen, materiellen und baulichen Ausbaus des Bischofssitzes ist die Förderung der Kleriker an der Hauptkirche einzuordnen. Diese Gemeinschaft wurde bis in das 12. Jahrhundert selten als canonici, sondern zumeist als fratres bezeichnet und dürfte inzwischen eine vita communis gebildet haben. Die unzuverlässigen Belege für einen Propst an der Spitze des Domkapitels entstammen erst dem frühen 12. Jahrhundert,14 dagegen könnte die Erwähnung eines Dekans zum Jahr 995 glaubwürdig sein, ohne dass aber für diese Zeit von festen und dauerhaft besetzten Dignitäten ausgegangen werden darf.15

Bis zum Investiturstreit verlautet kaum mehr etwas über die Konstanzer Klerikergemeinschaft, obwohl die Bischöfe ab Lambert (995–1018) sich vorrangig am Königshof aufhielten und die Aufgaben im Bistum für längere Zeiten delegieren mussten. Trotz der Königsnähe von Lambert, Rudhart (1018–1022) und Heimo (1022–1026) scheint die Kanonikerreform Kaiser Heinrichs II. (1002–1024), im Rahmen derer in den Bistümern östlich des Rheins immer mehr die Aachener Regel durchgesetzt wurde, in Konstanz nicht wirksam geworden zu sein. Bischöfe wurden von Rudhart an bis in die 1080er Jahre zumeist Mitglieder der königlichen Kapelle, sodass die Konstanzer Klerikergemeinschaft bei der Auswahl der Kandidaten und der Bischofswahl weiterhin keine Rolle spielte. Die Bischöfe Lambert und Rumold (1051–1069) setzten die seit dem 10. Jahrhundert intensivierte Bautätigkeit am Münster fort, und vor allem durch Lamberts Bau von Querschiff, Vierung und Chor wurde auch der Sakralraum der Klerikergemeinschaft neu gestaltet und aufgewertet.

Wie in anderen Bistümern nördlich der Alpen gewann die Gruppe, die weiterhin fratres Constantienses, canonici Constantiensis ecclesiae bzw. clerici Constantiensis genannt wurde, um 1100 an Einfluss.16 Die Gemeinschaft verteidigte ab 1069 beim König in Augsburg und auf einer Mainzer Synode die Wahl des Konstanzer Kanonikers Siegfried zum Bischof gegen den Kandidaten Heinrichs IV. (1056–1106), worauf dieser zwar seinen Anwärter zurückzog, danach aber ohne Rücksicht auf die Konstanzer Kleriker Bischof Otto (1071–1080 bzw. 1086) einsetzte. Flankiert wurde das Vorgehen der Kanoniker durch die pro-päpstliche Publizistik von Konstanzer Klerikern wie Bernhard von Hildesheim oder Bernold von St. Blasien. Die Gemeinschaft stand in der Folgezeit auf Seiten der vom Papst unterstützten (Gegen-)Bischöfe Bertolf (1080–1084) und Gebhard III. (1084–1110), wobei letzterer gleichwohl in erster Linie das Reformmönchtum in seiner Diözese förderte.

Eine wohl kurz vor 1084 zusammengestellte Liste mit den Namen von 49 Klerikern könnte den Klerus der Bischofsstadt verzeichnen, darunter die Brüder der Klerikergemeinschaft am Münster, oder sogar die gesamte Konstanzer Domgeistlichkeit. Genannt werden 31 Presbyter, neun Diakone und vier Subdiakone sowie fünf Kanoniker ohne Weihegrad, nicht aber Dignitäten.17 Letztere dürften sich erst im frühen 12. Jahrhundert ausgebildet haben: So ist nicht nur in der 1123 entstandenen Konradsvita von einem Propst die Rede, sondern ab 1125 und dann durchgehend nach 1142 ist diese Dignität belegt, die vor allem die Besitzverwaltung und die Verteilung der Distributionen zur Aufgabe hatte.18 Die Entstehung dieses Amts deutet darauf hin, dass sich im frühen 12. Jahrhundert die vita communis am Konstanzer Münster aufgelöst hatte und nun Einzelpfründen zugewiesen wurden. Die möglicherweise bereits 995 erwähnte Dignität eines Dekans ist auch 1086 belegt, als ein Dekan Otto die Konstanzer fratres auf der Mainzer Synode anführt.19 Ab 1149 ist diese Dignität durchgehend nachgewiesen, die im Spätmittelalter die Priesterweihe und Residenzpflicht verlangte und der die Organisation von Kapitelsversammlungen und Chordienst sowie die Jurisdiktion und die Disziplinargewalt über den Münsterklerus zukam. Im engeren Sinn nicht Dignitäten, sondern vom Bischof verliehene Ämter waren die des Kustos, der für Schatz, Archiv und Bibliothek zuständig war und der erstmals 1162 bezeugt ist,20 außerdem das Amt des Scholasters, der für Schule und Chorgesang verantwortlich war und nach 1158 häufiger genannt wird; dieses Amt wurde im 14. Jahrhundert mit dem des Kantors verbunden.21

Die inzwischen gestärkte Bedeutung der Konstanzer Klerikergemeinschaft nach dem Investiturstreit zeigt sich ebenso wie in anderen Bistümern an der Ausübung der Wahl- und Konsensrechte. Zwar sind die genauen Umstände der Konstanzer Bischofswahlen im 12. Jahrhundert nicht überliefert, und chronikalische Berichte, nach denen das Domkapitel Bischof Ulrich II. (1127–1138) zur Resignation gezwungen und Hermann I. (1138–1165) zum Bischof gewählt habe, entstammen erst der Frühen Neuzeit. Dass aber Berthold von Bussnang (1174–1183) und Hermann II. von Friedingen (1183–1189) vor ihrer Wahl als Dompröpste fungiert hatten, weist darauf hin, dass auch in Konstanz das auf dem Zweitem Laterankonzil 1139 verbriefte ausschließliche Wahlrecht des Domkapitels galt. Ab Hermann I. ist die Mitwirkung von Domkanonikern beim bischöflichen Chorgericht und auf Diözesansynoden regelmäßig und sehr häufig belegt. Die Konsensrechte der Kanoniker sind in der Folgezeit vor allem bei Besitzübertragungen, Lehensgeschäften, der Aufstellung von Satzungen oder der Gewährung von Inkorporationen eindeutig zu fassen. Im großen Privileg Kaiser Friedrichs I. (1152–1190) für die Konstanzer Kirche 1155 (Abb. 2) wird ebenfalls der Besitz der canonici bestätigt, der nicht nur von der bischöflichen mensa eindeutig getrennt, sondern neben der gemeinschaftlichen Nutzung in Teilen bereits einzelnen Kanonikern zugeordnet war.22

Auch im 13. Jahrhundert wurden Dompröpste wie Konrad von Tegerfelden (1208–1233) und Heinrich von Tanne (1233–1248), zudem noch Domkanoniker wie Werner von Staufen (1206–1208) und Heinrich von Klingenberg (1293–1306) zum Bischof gewählt. Die Kanoniker waren zwar weiterhin an der bischöflichen Rechtsprechung beteiligt, doch griffen die Bischöfe nun immer häufiger auf juristische Experten zurück, so wurde 1256 das Offizialat eingerichtet. Aus diesem Jahrhundert stammen die ältesten schriftlich überlieferten Statuten des Domkapitels, in denen anfangs lediglich einzelne Aspekte geregelt wurden wie 1222 das freie Testierrecht der Kanoniker oder 1248 die Begrenzung der päpstlichen Provisionen.23 Gegen Ende des Jahrhunderts stellte man mehrere Statuten zusammen und dies gewiss nicht zufällig 1294 kurz nach der Weihe des neuen Bischofs Heinrich von Klingenberg. Zwar ist die Zustimmung des Klingenbergers nicht belegt, doch diente die Zusammenstellung ähnlich wie in anderen Bistümern um 1300 insbesondere der Absicherung der Rechte des Domkapitels gegenüber dem Bischof.24 Die Statutensammlungen wurden danach weiter ergänzt und mussten spätestens ab Nikolaus von Frauenfeld (1334–1344) bei Amtsantritt als Wahlkapitulationen beeidet werden. Bei fast allen der folgenden Bischöfe konnte das Kapitel die Beeidung der immer umfangreicher ausfallenden Juramente durchsetzen und damit seine Mitsprache bei der Ämterbesetzung wie bei den Archidiakonen, seine Privilegien wie die Testierfreiheit und seine Konsensrechte bei der Regierung von Bistum und Hochstift absichern, auch wenn in der Praxis die Bischöfe oftmals eigene Wege gingen oder beispielsweise der Anspruch, dass das Offizialat mit einem Domherrn zu besetzen sei, nach Eingreifen des Papsts 1448 aufgegeben werden musste.25

Im Spätmittelalter bestand ab und an ein spannungsvolles Verhältnis zwischen dem Domkapitel und der sich immer stärker formierenden bischöflichen Zentralverwaltung, allerdings gab es auch längere Phasen der einmütigen Regierung, und die Bischöfe rekrutierten zahlreiche ihrer Amtsträger aus dem Kapitel. In den Sedisvakanzen regierte das Domkapitel, das in diesen Phasen bis in das 13. Jahrhundert als Korporation urkundete. Ab dem frühen 14. Jahrhundert sind unter dem Titel vicarius sede Constanciensis ecclesie vacante generalis Bistumsvikare belegt, die zu zweit oder zu dritt und meist unter Beteiligung des Dompropsts die Amtsgeschäfte führten.

Ab dem 13. Jahrhundert lässt sich die Formierung von Parteien im Domkapitel fassen, die sich in erster Linie über verwandtschaftliche Beziehungen und Patronage-Netzwerke konstituierten. So waren in der Mitte des 13. Jahrhunderts zentrale Positionen im Domkapitel durch Mitglieder der Familie Tanne-Waldburg besetzt, die eng mit den Klingenbergern verbunden waren, welche ab dem späten 13. Jahrhundert den Kern der ›Klingenbergpartei‹ bildeten. Zur gleichen Zeit entstand die ›Grafenpartei‹, die sich im Gegensatz zur vor allem vom regionalen Adel des Bodenseeraums dominierten ›Klingenbergpartei‹ aus überregional agierenden Grafengeschlechtern zusammensetzte. Bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts gelang es den beiden Gruppierungen, Pfründen, Dignitäten, Klosterlehen oder Domherrenhöfe an ihre Gefolgsleute weiterzugeben. Besonders offensichtlich wird die Gruppenbildung an mehreren zwiespältigen Bischofswahlen ab 1293, die fallweise den Päpsten die Möglichkeit gab, wie bei Gerhard von Bevar (1307–1318) oder Rudolf von Montfort (1322–1334) die Besetzung an sich zu ziehen und damit das Wahlrecht des Domkapitels einzuschränken, das erst wieder ab der Mitte des 15. Jahrhunderts sein uneingeschränktes Recht ausüben konnte.

Die Stabilität der Parteien im Domkapitel basierte darauf, dass sie lange die ordentliche Kollatur gegenüber dem Papst verteidigen konnten; erste Bitten (preces primarie) der Bischöfe spielten keine Rolle bei der Pfründbesetzung, und auch erste Bitten von Königen waren nur selten erfolgreich. Nach Auflösung der vita communis wurden wohl noch im 12. Jahrhundert 24 Pfründen eingerichtet, von denen die 20 prebendae principales an die Domkanoniker vergeben wurden. Zwei weitere Pfründen waren dem Dekan und dem Kantor bzw. Scholaster als Doppelpfründen vorbehalten. Die prima prebenda sancti Conradi und die prebenda episcopalis dienten der Sicherung des Chordienstes. Voraussetzungen, um im Mittelalter eine Dompfründe zu erhalten, waren unter anderem die eheliche Geburt, die körperliche Unversehrtheit, ein Mindestalter und die Subdiakonatsweihe. Der Zugang wurde 1432 weiter eingeschränkt, nun mussten die Anwärter aus der Mainzer Kirchenprovinz stammen sowie entweder adelig bzw. niederadelig sein oder einen Doktor bzw. ein Lizentiat in Theologie oder Kirchenrecht besitzen; Patrizier waren zugelassen, nicht aber mechanici, opifices seu artifices.26 1485 wurden die Anforderungen auf ein mindestens vierjähriges durchgehendes Studium und eine Promotion einschließlich Examen hochgesetzt.27 Als Aufnahmegebühr erhob man 1294 einen Chorrock und 1402 60 rheinische Gulden.28 Die Karenz von anfangs einem Jahr und einem Monat wurde 1294 um ein weiteres Jahr verlängert, wobei die Einkünfte aus dem ersten Jahr an den vom verstorbenen Domherrn eingesetzten Erben und aus dem zweiten Jahr an die Kammer des Domkapitels bzw. später an die Domfabrik gingen.29

Die Zahl der Anwartschaften war im Mittelalter noch nicht fixiert. Bereits im 13. Jahrhundert vergab der Papst Exspektanzen oder Kanonikatsprovisionen für das Konstanzer Domkapitel, so sind 1248 14 vom Papst providierte Kleriker belegt.30 Ab den 1320er Jahren ist eine zunehmende Dominanz der außerordentlichen Kollatur zu beobachten, ja im Vergleich zu anderen Domkapiteln nördlich der Alpen weist Konstanz eine erhebliche päpstliche Provisionsquote auf, wenn auch aufgrund der hohen Zahl von Anwärtern am Ende eine vergleichsweise geringe Erfolgschance für einen Pfründerwerb bestand. Durch das päpstliche Benefizialwesen besaßen im 14. Jahrhundert nichtadelige Bewerber mit universitärer Bildung deutliche Vorteile, sodass es nach 1359 ein Übergewicht nichtadeliger Domherren gab; bereits 1378 waren zwei Drittel der Kanoniker Nichtadelige. Zwar fanden einige kuriennahe Kleriker ohne regionale Bezüge im Domkapitel Aufnahme, aber es gelang nun vor allem regionalen Akteuren wie den Habsburgern oder den Bischöfen, über den Weg der außerordentlichen Kollatur eigene Kandidaten in das Kapitel zu schleusen. Die Zusammensetzung des Domkapitels veränderte sich somit in Bezug auf Bildung, sozialen Stand, regionale Herkunft und Patronagenetzwerke, was letztlich zur Auflösung der ›Klingenbergpartei‹ und der ›Grafenpartei‹ in der Mitte des 14. Jahrhunderts führte. Ab dem Wiener Konkordat 1448 kam auch in Konstanz das Vergaberecht in geraden Monaten dem Papst und in ungeraden Monaten dem Kapitel zu. Dies hatte gegen Ende des Mittelalters wieder ein Übergewicht des Adels zur Folge, doch gehörte Konstanz weiterhin zur Gruppe der ›gemischtständischen Domkapitel‹ im Reich.

In überregionale Konflikte wurde das Konstanzer Domkapitel im Spätmittelalter vor allem in zwei Fällen einbezogen: Während des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417) war die Konstanzer Diözese, in welcher zwei Bischöfe miteinander konkurrierten, gespalten. Auch im Domkapitel bestanden anfangs Loyalitäten entweder zur römischen oder zur avignonesischen Obödienz, doch schon nach kurzer Zeit setzte sich die Romorientierung im Kapitel durch, so dass 1386 bis auf einen Domherrn alle Kanoniker auf römischer Seite standen; ab 1409 war dann kein avignonesischer Gegenbischof mehr im Amt. Im Konstanzer Bistumsstreit (1474–1480) wählte das Domkapitel Otto von Sonnenberg (1474/1480–1491) und wurde dabei vom Kaiser und den Eidgenossen unterstützt. Der Papst setzte den von Erzherzog Sigismund befürworteten Kandidaten Ludwig von Freiberg ein, doch nach langem Ringen war der Anwärter des Kapitels erfolgreich.

Die Geschichte des Konstanzer Domkapitels als Mitregent von Bistum und Hochstift war im Spätmittelalter vor allem von der Verschuldung sowie von immer neuen Impulsen der Klerusreform geprägt, beispielsweise im Vorgehen Johann Windlocks (1351–1356) gegen die weltliche Lebensform der Domherren. Die Verschuldung des Bistums berührte maßgeblich die Konsensrechte des Kapitels, so übernahm das Domkapitel unter Gerhard von Bevar faktisch und unter Otto von Hachberg (1410–1434) zwischen 1424 und 1429 offen die Regierung von Diözese und Hochstift und drängte letzteren 1434 zum Verzicht auf die Bischofswürde. Vor dem Amtsantritt Hermanns von Breitenlandenberg (1466–1474) verringerte aufgrund des hohen Schuldenstands das Kapitel die bischöflichen Einkünfte und verpflichtete den neuen Bischof darauf, zusammen mit dem Domkapitel eine Schuldentilgung anzustreben.31 Unter Otto von Sonnenberg erreichte das Kapitel schließlich zur Bekämpfung der Schulden einen größeren Einfluss in der Finanzverwaltung.32

An der Wende zum 16. Jahrhundert wuchsen – nicht zuletzt auf dem Hintergrund der fragilen politischen Lage am Bodensee nach der Niederlage des Schwäbischen Bundes gegen die Eidgenossen im Schweizer- bzw. Schwabenkrieg 1499 – die Spannungen zwischen Bischof, Domkapitel und Konstanzer Rat. 1506 verlegte Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1496–1530, 1531–1532) aus Protest gegen die herrschaftlichen Ansprüche der Reichsstadt kurzzeitig seine Residenz in die hochstiftische Kleinstadt Meersburg; das Domkapitel blieb an der Kathedralkirche, billigte aber ausdrücklich das Verhalten des Bischofs.

Unter Vermittlung einer kaiserlichen Schiedskommission wurden 1511 zwei Verträge zwischen Rat sowie Domkapitel und Bischof geschlossen, die – ganz in spätmittelalterlicher Tradition stehend – unter anderem die räumliche Festlegung des bischöflichen Immunitätsbezirks (Oberer Münsterhof, Bischofspfalz) und die Exemtion von Personengruppen, wie etwa der Steinmetze der Münsterbauhütte, regelten.33

Reformatorisches Gedankengut erreichte bereits 1518/19 die Bischofsstadt. Der Konstanzer Humanistenkreis um den Domherren Johann von Botzheim und Generalvikar Johann Fabri brachte anfangs den Idealen einer Reform von Kirche und Klerus Sympathien entgegen, zerbrach aber in der Folge im Hinblick auf den Umgang mit der neuen Lehre. Das Domkapitel als Korporation verhielt sich zunächst abwartend. Nicht zuletzt von der Humanistengruppe unterstützt, berief das Domkapitel im Frühjahr 1522 Johannes Wanner auf die vakante Münsterprädikatur. In den nächsten Monaten nahm der Theologe reformatorisches Gedankengut auf. Von der Kanzel der Bischofskirche wurde nach der neuen Lehre gepredigt. Erst im Januar 1524 entließ der Bischof auf Befehl von Erzherzog Ferdinand (1521 Erzherzog, 1531 König, 1556–1564 Kaiser) den Münsterprediger, ohne vorher mit dem Domkapitel Rücksprache zu halten. Dem zunehmenden Druck des reichsstädtischen Rats auf den Klerus entzogen sich Bischof und Domkapitel, indem sie zwischen Herbst 1526 und Frühjahr 1527 sukzessiv Konstanz verließen, der Bischof nach Meersburg, das Domkapitel ebenfalls zunächst nach Meersburg, dann aber nach Überlingen, 1542 wegen Spannungen mit dem dortigen Rat nach Radolfzell. Der Niederklerus des Domstifts wurde durch bischöfliche Mandate vom August 1527 aufgefordert, ebenfalls die Reichsstadt zu verlassen. Die Verträge von 1511 wurden vom reichsstädtischen Rat in ihrer Gültigkeit bestritten.

Nach dem Auszug von Bischof und Domkapitel hatte der Rat freien Zugriff auf den Domschatz und das Vermögen der Münsterbruderschaft. Der Münsterschatz war erst 1500 neu inventarisiert worden.34 Ab 1528 ließ der Rat die Reliquiare, liturgischen Geräte und Paramente erfassen und einschmelzen bzw. umarbeiten und verkaufen. Der gesamte mittelalterliche Münsterschatz wurde damit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – vernichtet.35 Im August 1528 wurden zudem auf Befehl des Rats alle Gemälde und Skulpturen aus der Bischofskirche entfernt. Dem »Bildersturm« blieben lediglich die Kunstwerke in der bischöflichen Pfalzkapelle entzogen.

Der Übergang der Herrschaft über die ehemalige Reichsstadt an das Haus Österreich im Oktober 1548 eröffnete mit der Rekatholisierung von Konstanz die Möglichkeit zur Rückkehr des Domkapitels an die Kathedralkirche. Zugleich gerieten Bischof, Hochstift und Domkapitel unter den Druck des neuen Stadtherrn, der seine Stellung am Bodensee auf deren Kosten deutlich stärken wollte. Der neu gewählte Bischof Christoph Metzler (1548–1561) plante deshalb, seine und des Domkapitels Rückkehr vom Abschluss eines umfassenden finanziellen und herrschaftlichen Restitutionsvertrags abhängig zu machen. Der »geistliche Boykott« der Bischofsstadt wurde jedoch bereits im Dezember 1548 durch drei Domkapitulare (Albrecht von Landenberg, Melchior von Bubenhofen, Caspar Späth) durchbrochen, die von Radolfzell nach Konstanz zurückkehrten. Nachdem die Verhandlungen zwischen den Delegationen von König Ferdinand und Bischof Metzler gescheitert waren, beendete eine kaiserliche Resolution im Januar 1551 die Auseinandersetzungen: Bischof und Domkapitel wurde als Entschädigungszahlung lediglich eine Summe von 18.500 Gulden zugesprochen, im Hinblick auf die rechtlichen Beziehungen wurden im Kern die Verträge von 1511 bestätigt. Bischof und Domkapitel sollten binnen dreier Monate nach Konstanz zurückkehren.36 Mit dem Einzug von Bischof und Domkapitel in Konstanz am 11. Mai 1551 endete zwar das »Schisma« des Kapitels. Christoph Metzler verließ jedoch aufgrund der Differenzen mit der städtischen Obrigkeit bereits nach wenigen Wochen wieder Konstanz und zog sich nach Meersburg zurück, das Domkapitel verblieb an der Kathedralkirche – ein Zustand, der bis zum Ende des Alten Reichs Bestand haben sollte.

In den nächsten Jahren prägten Auseinandersetzungen im Bereich der traditionellen Konfliktfelder um Exemtionen und Immunität das Verhältnis von Domkapitel und Stadt, wobei die schleppende Begleichung der Restitutionszahlungen durch die Stadt die Spannungen vertiefte. Eine Serie von Verträgen versuchte die Differenzen auszugleichen.37 Die Forderung nach einer Reform des Domklerus belastete nicht nur die Beziehungen zwischen Domstift und Rat, sondern auch das Verhältnis des Kapitels zum Bischof, der den Anspruch des Domdekans auf Abstrafung der Kapläne nicht anerkannte. 1575 wurden am Münster 49 Altarpfründen aufgelistet, von denen 13 Benefizien durch den Domdekan, neun durch den Dompropst, sechs durch den Propst von St. Stephan, fünf durch das Domkapitel, vier durch den Bischof und drei durch den Domkustos verliehen wurden.38 Die zum Teil geringen liturgischen Verpflichtungen wurden erfasst. Bei einzelnen Pfründen war vermerkt, dass es keinen Altar gäbe, die Folgen des reformatorischen Bildersturms also noch nicht beseitigt waren. Die Statuten des Domstifts wurden 1576 überarbeitet und die grundlegenden Privilegien in einem repräsentativ gestalteten Pergamentband zusammengefasst – ein Dokument des korporativen Selbstbewusstseins des Kapitels (Abb. 7).39 Die Pflicht zur Teilnahme am täglichen Chorgebet und den wöchentlichen Sitzungen des Kapitels wurde erneuert. Defizite in der Umsetzung der Reformen des Konzils von Trient legte die Visitation durch den frisch ernannten Nuntius Felician Ninguarda im Jahr 1579 offen.

Das Domkapitel konnte sein Bischofswahlrecht bis zur Aufhebung des Bistums 1821 ungeschmälert bewahren; Wahlkapitulationen, die der künftige Bischof zu unterzeichnen hatte, unterstrichen den Anspruch des Domkapitels, im Form eines Konsensrechtes in die Regierung des Hochstifts eingebunden zu werden. Besondere Bedeutung kam dem Domkapitel zu, als sich Kardinal Mark Sittich von Hohenems (1561–1589) seit 1569 in Rom aufhielt und er Domdekan Philipp von Freiberg zum bischöflichen Statthalter ernannte.

Das Domkapitel stand in der Frühneuzeit – im Gegensatz zu vielen anderen Domstiften – weiterhin nichtadligen Graduierten offen, blieb also gemischtständisch. Die wachsende Dominanz von theologisch gebildeten Domherren unter Bischof Jakob Fugger führte zum sog. Kapitelsstreit, in dem die adligen Domherren ihre Positionen verteidigten. Das ständische Selbstbewusstsein des Domkapitels zeigte sich in der erforderlichen Adelsprobe, die traditionell den Nachweis von vier adligen Vorfahren verlangte, sukzessiv (1583, 1669) aber auf eine Sechszehnerprobe erweitert wurde (1744). Die Adelsnachweise wurden in repräsentativen Bänden gesammelt. Unter den adligen Domherren besaßen Mitglieder der Reichsritterschaft aus dem Hegau und aus Oberschwaben die Mehrheit. Päpstliche Kandidaten besaßen zunehmend ein Studium am Collegium Germanicum in Rom. Grundsätzlich hatten die Kandidaten aus der Mainzer Kirchenprovinz zu stammen. Die Zahl der Domherren aus der Eidgenossenschaft ging in der Frühneuzeit zurück. Spektakulär war der Prozess des Johann Paul Graf von Thurn und Valsassina aus der Eidgenossenschaft, dessen Aufnahme durch das Kapitel mit dem Rekurs auf den fehlenden Nachweis der 16 adligen Vorfahren abgewiesen wurde. Nach längerer juristischer Auseinandersetzung bis vor den Reichshofrat in Wien konnte sich schließlich der Eidgenosse 1778 durchsetzen.

Die Vergabe der Domkanonikate blieb in mittelalterlicher Tradition zwischen Domkapitel und Papst (je nach Papst- oder Kapitelmonat) geteilt. Erste Bitten des Kaisers waren üblich. Das Domkapitel vergab bis 1791 – gegen die Bestimmungen des Konzils von Trient – vier Kanonikate in Form von Exspektanzen. Die Frist zwischen der ersten und der zweiten Inbesitznahme (Possess) eines Domkanonikats wurde bis 1658 auf fünf Jahre und einen Monat angehoben. Diese Regelungen hatten zur Folge, dass selten alle 20 Kanonikate mit einem stimmberechtigten Kapitular besetzt waren, bei Bischofswahlen waren höchstens 16 Kanoniker anwesend. Grundsätzlich bestand eine Residenzpflicht von neuen Monaten im Jahr. Die Propsteien der Kollegiatstifte St. Johann und St. Stephan in Konstanz sowie St. Pelagius im thurgauischen Bischofszell waren Domherren vorbehalten. Die wichtigste Dignität war das Amt des Domdekans, dessen freie Wahl durch das Kapitel 1560 durch Papst Pius IV. (1559–1565) bestätigt wurde.40 Der reich dotierte Dompropst zählte formal nicht zum Kapitel. Erst 1733 gelang es, dessen Residenzpflicht wieder verbindlich einzuführen. 1748 erhielt er die Pontifikalien, die freie Wahl durch das Kapitel wurde 1756 durch Papst Benedikt XIV. (1740–1758) bestätigt.41 Die repräsentative Amtssitz in unmittelbarer Nähe zur Rheinbrücke, der in der Mitte des 18. Jahrhunderts neu errichtet wurde, spiegelt das Selbstbewusstsein des Dompropstes wider.

Mit dem Zusammenbruch der Reichskirche durch den Reichsdeputationshauptschluss war auch die Säkularisation des Domstifts verbunden. Bereits im Spätherbst 1802 hatten die badischen Kommissare die Besitzungen des Stifts an sich gezogen und nahmen ihm so seine materielle Grundlage, auch wenn das Domstift als geistliche Korporation weiterhin Bestand hatte. Die Kapitulare leisteten den Eid auf Karl Friedrich von Baden; der finanzielle Unterhalt wurde in Einzelverträgen geregelt, die jährliche Zahlungen zwischen 2.300 (Domherren) und 9.000 Gulden (Dompropst) vorsahen. Die päpstliche Aufhebung des Bistums Konstanz durch die Bulle Provida solersque vom 18. August 1821 bedeutete auch das Ende des Konstanzer Domkapitels als kirchliche Einrichtung. Zu diesem Zeitpunkt zählte es noch sechs Domherren, von denen keiner in das neu eingerichtete Domkapitel in Freiburg berufen wurde. Mit dem ehemaligen Generalvikar Ignaz Heinrich von Wessenberg starb 1860 das letzte Mitglied des Konstanzer Domkapitels. Das Konstanzer Münster war bereits seit 1821 nicht mehr Kathedralkirche, sondern lediglich städtische Pfarrkirche.

Besitz und Wirtschaft

Das Konstanzer Domkapitel konnte im Mittelalter kein geschlossenes Territorium aufbauen. Der räumliche Schwerpunkt der einzelnen, vielfach verstreuten Besitztitel und Rechte lag im Thurgau, Hegau und Linzgau und damit im Umfeld des Bischofssitzes. Dazu kam Fernbesitz wie ab 1460 die Herrschaft Konzenberg (Lkr. Tuttlingen), die als einzige Landesherrschaft der Dompropstei zugehörte, oder wie die Schenkungen Bischof Konrads in Colmar und Churrätien sowie die Stiftungsgüter Kaiser Ottos I. im Breisgau.42 Vogtei und Niedergericht besaß die Propstei in Roggenbeuren (Bodenseekreis) und Taiserdorf (Bodenseekreis), das Kapitel im Spätmittelalter in Niederweningen (Kt. Zürich) und Langrickenbach (Kt. Thurgau). Daneben verfügten Kapitel und Dignitäre über kleinere Besitztitel und Rechte sowie Patronate, Inkorporationen und Stiftungsgüter für das Münster und die Domfabrik.

Insbesondere die Kurien und die Klosterlehen (feoda claustralia), also hochstiftische Besitztümer, die einzelnen Domherren zur Nutzung übergeben wurden, bildeten attraktive Besitztitel, über welche die Kanoniker ein freies Verfügungsrecht besaßen.43 Vornehmlich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts konnte die Anzahl der Kurien maßgeblich erweitert werden, aber erst am Ende des Mittelalters war mit 18 Domherrenhöfen eine ausreichende Zahl erreicht. Sämtliche Nutzungsrechte, jedoch zudem die Baupflicht besaßen die Bewohner, welche die Kurien zu standesgemäßen Wohnsitzen ausbauten, die zugleich als individuelle Wirtschaftshöfe beispielsweise für die Lagerung der Einkünfte fungierten. Der zeitgleich mit dem westlichen Kreuzgangsflügel 1310/20 erbaute zentrale Wirtschaftshof des Domkapitels, der Stauf, diente nicht nur als Weinkeller und Fruchtschütte, sondern bot auch die besonders im Winter genutzte beheizte Kapitelstube und eine Trinkstube.

Ab dem 12. Jahrhundert wurden den Domherren deren Einnahmen über die Pfründeinkünfte jährlich als Gelder, Wein oder Getreide und die Pfründaufbesserungen wie Dignitäten, Archidiakonate, Nebenstiftspropsteien, Klosterlehen oder Domherrenkurien zugeteilt. Neben den wöchentlichen Kapitelsversammlungen fand wohl ab der Mitte des 14. Jahrhunderts stets im August das Generalkapitel statt, bei dem die Jahresrechnung erstellt wurde. Hierbei wurden die Distributionen nach Dauer der Residenz vergeben, hinzu kamen ggf. ein Anteil aus der Bischofspfründe, Präsenzgelder für den Chordienst und der Kapitelsschilling für die Teilnahme an Kapitelsversammlungen. Die älteste Pfründordnung, außerdem mehrere Urbare sind im ältesten Jahrzeitbuch des Konstanzer Domkapitels überliefert, das 1253/55 angelegt und bis etwa 1462 genutzt wurde und dessen wichtigste Funktion die Übersicht über die Pfründbezüge war (Abb. 4).44

Die Ausbezahlung der Pfründbezüge war Aufgabe des Dompropsts, was mehrere heftig geführte Konflikte, ja die Ermordung eines Propsts 1363 zur Folge hatte. Auch deswegen wurde die Verteilung der Distributionen bereits 1275 in den ältesten erhaltenen Obligationen für den Dompropst geregelt.45 Die Auseinandersetzungen zwischen Kapitel und Propst führten beispielsweise 1358 oder 1435 zu Ausweitungen der Statuten.46 Unterstützt wurde der Propst durch einen 1293 erstmals belegten Kapitelspfleger (procurator generalis), nachdem zuvor ein Kämmerer (camerarius) oder Kellerer (cellarius) aus dem Kreis der Domherren die Besitzverwaltung beaufsichtigt hatte. In den Domkapitelsprotokollen des ausgehenden 15. Jahrhunderts sind außerdem noch niedere Ämter wie das eines Schreibers (scriba) oder Rechners (calculator, computator) belegt.47

Der bis in das Spätmittelalter aufgebaute Besitzstand des Domkapitels als Korporation wie auch der Dignitäten blieb in der Frühneuzeit im Wesentlichen erhalten, dazu zählen auch die »Sondervermögen« von Münsterfabrik und Präsenz wie auch der zahlreichen Altarbenefizien.

Religiöses und kulturelles Wirken

Die religiöse Kernaufgabe der Domkanoniker bildete der Chordienst, also die Teilnahme am täglichen Kapitelsamt und am Stundengebet. Im Spätmittelalter sollte die Anwesenheit über Präsenzordnungen und Präsenzgelder sichergestellt werden, zudem über Regelungen wie die Reservierung von zwei Kanonikaten nur für Priester mit Residenzpflicht (prebendae sacerdotales) ab 1324 oder über eine Verbesserung der Pfründausstattung, so 1362 durch die Inkorporation von vier Pfarrkirchen zugunsten der Bischofspfründe.48 Gleichwohl wurde den Kanonikern ab 1358 ein Monat, ab 1367 zwei Monate Urlaub gewährt.49 Das Domkapitel besaß die Aufsicht über die Kathedrale, entschied über Kirchennutzung, bauliche Gestalt und Ausstattung und verwaltete Stiftungen und Altäre. Die Kollatur für die Altarpfründen im Münster besaßen fast ausschließlich das Domkapitel bzw. die Dignitäre. Bis zur Reformation gab es bis zu 50 Domkapläne, die sich ab dem 14. Jahrhundert in Bruderschaften zusammenschlossen.50 Nach der Rückkehr an die durch den reformatorischen »Bildersturm« fast vollständig ihrer Ausstattung beraubte Kathedrale im Jahr 1551 stand das Kapitel vor der Aufgabe, die Kirche wieder mit Altären auszustatten und einen neuen Kirchenschatz aufzubauen; ein Inventar von 1555 unterstreicht nochmals die großen Verluste der Reformationszeit.51 Die seit 1521 fast vollständig erhaltenen Rechnungen der Münsterfabrik dokumentieren die baulichen Veränderungen an der Kathedralkirche.52 Einen ersten Abschluss fanden diese Maßnahmen im frühen 17. Jahrhundert. In seinem Testament stiftete Bischof Jakob Fugger 1615 Mittel für die Errichtung eines neuen Hochaltars. Silberplastiken und eine kostbare silberne Relieftafel schmückten den Altar, von dessen Ausstattung sich lediglich die beiden Figuren der Bistumspatrone Konrad und Pelagius vom Augsburger Goldschmied Hans Jakob I. Baier erhalten haben. Das Hochaltargemälde mit einer Schutzmantelmadonna stammt vom Konstanzer Maler Bartholomäus Storer. Das Hauptreliquiar des Hl. Konrad, das offenbar rechtzeitig vor dem reformatorischen Bildersturm in Sicherheit gebracht worden war, kehrte auf Umwegen als Stiftung der Gräfin Elisabeth von Fürstenberg 1604 wieder nach Konstanz zurück und wurde 1613 in ein neues, vom Augsburger Goldschmied Hans Jakob Baier gefertigtes Reliquiar eingefügt.

Auch wenn erst ab 1158 ein Scholaster und ab 1342 die Domschule im Ostflügel des Kreuzgangs belegt sind, so war die Konstanzer Kathedrale sicherlich schon früher ein Ort der Priesterausbildung.53 Im 11. Jahrhundert wirkten der Mathematiker Meinzo (belegt 1048), der Lehrer Adalbert (um 1050–um 1080) und weit über Konstanz hinaus die beiden Kanonisten Bernhard von Hildesheim (gest. 1088) und Bernold von St. Blasien (um 1050–1100) für einige Zeit an der Domschule. In der Folgezeit blieben wissenschaftliche Leistungen wie das in über 35 Handschriften tradierte Pastorale novellum (1311/3–1323/5) des Domherren Rudolf von Liebegg oder die Fortsetzung der Historia Ecclesiastica nova Tholomeus’ von Lucca für die Jahre von 1316 bis 1361 durch Heinrich von Dießenhofen die Ausnahme. Wie andere Kathedralschulen verlor die Konstanzer Domschule im Spätmittelalter ihre Bedeutung, diente nur noch als Ort des Elementarunterrichts auch für verarmte Kleriker und war höchstens noch eine Durchgangsstation vor einer universitären Ausbildung, die im 14. Jahrhundert insbesondere in Bologna absolviert wurde. Erst im 15. Jahrhundert richtete das Domkapitel im Zuge allgemeiner Reform- und Bildungsbestrebungen wieder ein größeres Augenmerk auf seine Schule, was sich unter anderem im großangelegten Neubau im Ostflügel des Kreuzgangs 1453–63 zeigt. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts mehrten sich Klagen über den Unterricht, der im Lauf der Reformation 1525 ganz eingestellt wurde. Der bisherige Schulleiter Georg Miller trat in Konstanzer Dienste über und baute eine städtische Lateinschule auf. Nach der Rekatholisierung nahm die Domschule ihre Arbeit wieder auf, zunächst in der Konradigasse, dann ab 1567 im Haus »Zum Blaufuß« in der Inselgasse. Mit der Gründung des →Jesuitenkollegs mit angeschlossenen Gymnasium fand die Domschule ihr Ende.

Der Chorgesang stand im Zentrum des Unterrichts der Domschule, für welchen ab dem Spätmittelalter der Kantor verantwortlich war. Bereits für die Zeit um 1130 ist der Bau einer Orgel im Münster nachgewiesen.54 Spätestens ab dem 13. Jahrhundert leitete ein Succentor den Chorgesang; am Ende des Mittelalters war die Zahl auf neun Succentorien gestiegen. Um 1500 besaß die Konstanzer Domkantorei eine überregionale Stellung, an welcher zumindest zeitweise Kantoren und Komponisten wie Heinrich Isaac, Sixt Dietrich, Hans Buchner oder Sebastian Virdung wirkten. Die Musik an der Kathedrale blieb auch in der Frühzeit in der Verantwortung des Kapitels, daneben etablierte sich an der Residenz des Bischofs in Meersburg eine eigenständige Hofmusik. Zur Reihe der Domkapellmeister zählten im 17. Jahrhundert unter anderem Abraham Megerle (1634–1640), ein Onkel des populären Barockpredigers Abraham a Sancta Clara, der enge Kontakte zum Dominikanerinnenkloster →Zoffingen unterhielt, und dessen Nachfolger Jakob Banwart, der wie sein Vorgänger auch als Komponist tätig war.

Im späten 15. Jahrhundert (1493/94) wurde an der Kathedrale eine Prädikatur eingerichtet, die gemeinsam von Bischof und Kapitel besetzt wurde.55 Nach 1548 blieb die Besetzung der Predigerstelle ein dauerndes Konfliktfeld zwischen Domkapitel und Bischof auf der einen und Landesherr und städtischem Rat auf der anderen Seite, bis nach 1592 den Konstanzer Jesuiten die Prädikatur dauerhaft übertragen wurde.

Bibliothek und Archiv

Bereits um das Jahr 800 wurde am Münster eine Bibliothek eingerichtet; noch heute lassen sich über 40 Handschriften Konstanzer Provenienz aus der Karolingerzeit nachweisen. Umstritten ist, ob bereits in dieser Zeit ein Skriptorium bestanden hat oder ob die Bischöfe Egino und Wolfleoz die Bände vor allem in St. Gallen und auf der Reichenau in Auftrag gaben. Die Verantwortung lag im Kern noch beim Bischof, doch bereits im 8./9. Jahrhundert sind Mitglieder der Klerikergemeinschaft als Abschreiber zu identifizieren, wobei offen bleiben muss, wo die Bände geschrieben wurden.56 Zudem wurde die Bibliothek durch Schenkungen beispielweise Karls des Großen, Theodulfs von Orléans oder Bischof Eberhards I. (1034–1046) erweitert. Spätestens während des Investiturstreits ist ein lebendiges Skriptorium belegt, das insbesondere kanonistische Texte abschrieb oder glossierte.

Im Spätmittelalter wurde die Konstanzer Dombibliothek vor allem durch Schenkungen von Domherren vermehrt, sodass sie laut des Bibliothekskatalogs von 1343 knapp 200 Bände vorwiegend theologischen und kanonistischen Inhalts umfasste. Eine eigene Handschriftenproduktion ist nicht mehr fassbar, vielmehr wurden zahlreiche Bände in Frankreich und insbesondere Italien erworben. Für deren Aufbewahrung errichtete das Domkapitel 1453–63 über der Domschule einen Bibliotheksraum, wohingegen die liturgischen Handschriften in der 1310/20 erbauten »Oberen Sakristei« und in der Schatzkammer am Münster verwahrt wurden. Dies belegt, dass Bibliothek und Domschatz nicht zu trennen sind, ja das Verzeichnis von 1343 führt Bibliothek und den in den Sakristeischränken verschlossenen Schatz zusammen als thesaurus auf.57

Die mittelalterlichen Bestände der Dombibliothek wurden 1629/30 – von einem kleineren Bestand abgesehen – für 300 Gulden an die Benediktinerabtei Weingarten verkauft. Der Bestand umfasste ca. 159 Pergament- und 172 Papierhandschriften sowie 570 Druckwerke. Der »Restbestand« der Konstanzer Bibliothek gelangte über den Buchsammler Freiherr Joseph von Lassberg 1853 in die Fürstlich Fürstenbergische Hofbibliothek in Donaueschingen. 1993 erwarb das Land Baden-Württemberg diese Handschriftensammlung für die beiden Landesbibliotheken in Karlsruhe und Stuttgart. Der Inkunabelbestand wurde durch das Haus Fürstenberg in den freien Handel gegeben. Die Bände, die sich seit 1630 in Weingarten befanden, gelangten mit der Säkularisation zum Großteil in die Württembergische Landesbibliothek; Einzelstücke über das Haus Hessen-Nassau-Oranien – nach der Säkularisation kurzfristig Eigentümer von Weingarten – in die Staatsbibliotheken in Fulda und Darmstadt. Ein Bestand an liturgischen Handschriften verblieb im Konstanzer Münster.

Anfangs waren das Archiv des Bischofs und der Klerikergemeinschaft am Konstanzer Münster noch nicht getrennt, erst für das Spätmittelalter lässt sich eine sukzessive Abgrenzung beobachten: So wurden die wichtigsten Dokumente des Domkapitels wie Stiftungen, Statuten und Urbare in das 1253/55 angelegte Jahrzeitbuch eingetragen und ab 1346 zentrale Urkunden in Kopialbüchern zusammengefasst. Ab dem 14. Jahrhundert sind außerdem regionale Zusammenstellungen von Rechten und Besitz des Domkapitels wie das Cannstatter Urbar von 1343/5 überliefert.58 Alle diese Bemühungen des Kapitels zeugen davon, nicht nur die eigenen Rechte zu sichern, sondern auch praktische Verwaltungsinstrumente zu schaffen. In dieser Zeit entstand zudem das Archiv des Propsts, das 1370 erstmals erwähnt wird.59 Das Archiv des Kapitels wurde ebenfalls in der »Oberen Sakristei« eingerichtet, die auch als Raum für Kapitelsversammlungen und als Ausstellungsort von Urkunden diente.

Für das 16. Jahrhundert lassen sich neben dem Gesamtarchiv für alle Dignitäten separierte Archive nachweisen, ebenso für die Domfabrik und die Dompräsenz. Auch nach dem Wegzug der bischöflichen Verwaltung nach Meersburg (1551) verblieb das Archiv des Domkapitels in Konstanz. Mit der Aufhebung des Domstifts gelangte der Hauptteil des Archivguts in das Generallandesarchiv in Karlsruhe, darunter die fast geschlossen überlieferte Serie der Protokolle des Domkapitels (1486–1799).60 Umfangreiche Kassationen sind belegt. Unterlagen, die Besitzungen in Württemberg oder in schweizerischen Kantonen betrafen, wurden an diese abgegeben. Ebenso finden sich Archivalien des Domstifts im Erzbischöflichen Archiv Freiburg, dem Diözesanarchiv Rottenburg und dem Stadtarchiv Konstanz (u. a. Nachlass Wessenberg).

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Die Gesamtanlage des Konstanzer Domstifts am Münsterplatz setzt sich zusammen aus der dreiteiligen Westturmanlage mit Vorhalle und Hauptportal, der dreischiffigen Säulenbasilika mit Seitenkapellen und Seitenportalen, dem hohen Querhaus und dem nahezu quadratischen Chor, den die sogenannten Konstanzer Kammern (Sakristei und Margaretenkapelle) flankieren, der Krypta mit den beiden Gräbern der Hll. Pelagius und Konrad, dem Süd- und dem Ostflügel eines einst vierflügligen Kreuzgangs mit Kapellen, Domschule und Dombibliothek, dem Kapitelsaal (heute Obere Sakristei), der ihm benachbarten Nikolauskapelle, der nordöstlich des Chors gelegenen Mauritiusrotunde mit ihren Kapellen und der unterirdischen Barbarakapelle im Zentrum des Kreuzgangs, die einst ein Ölberg bekrönte. Vollständig verschwunden ist der sogenannte Stauf, ein dreigeschossiger Bau an der Westseite des Kreuzgangs, der mit diesem um 1310/20 entstand.

Kirche

Die Besonderheit von Basilika und Mauritiusrotunde besteht darin, dass es in ihrer über 1000-jährigen Geschichte niemals Abbruch und Neubau, sondern immer nur Ergänzungen und Umbauten gab. Der Bestand des 9. bis 11. Jahrhunderts ist also weitgehend erhalten. Ergänzungen und Anbauten passten ihn den jeweils neu entstehenden Bedürfnissen und auch der Mode an, haben jedoch kaum zerstörend in den Bestand eingegriffen. Ältester Teil der Anlage ist Krypta I. Bischof Salomo I. (838/39–871), der aus Rom eine Pelagiusreliquie nach Konstanz brachte,61 ließ sie auf abschüssigem Gelände errichten. Sie bestand aus der erhaltenen Vierstützenhalle, die später nach Westen um ein Joch verlängert wurde, einem engen Stollen, welcher die Halle mit der westlich gelegenen Confessio verband, sowie Zugängen, für die zwei 1922 unter dem Putz entdeckte Portale in der Querhaus-Ostwand nahe den Vierungspfeilern in Frage kommen könnten. Nach Westen besaß die Confessio eine Fenestella, deren Sockelplatte erhalten ist und die Westgrenze des ersten Chores belegt. Diese Krypta bildete von Beginn an den Unterbau für den Chor.

934 bestieg Konrad den Bischofsthron. Er stiftete im Nordosten des Chores die Mauritiusrotunde, eine Rezeption der Grabeskirche in Jerusalem. Im Maßstab 3:1 verkleinert, lag ihr Fußboden ca. 1,65 m tiefer als heute.62 Man erkennt im Westen den Rundbogen des ursprünglichen Eingangs, nach Süden und Osten öffnen sich große Rechteckkapellen, nach Form und Niveau gotischer Bestand. Die Kapelle im Norden wurde nachträglich abgetrennt und erhielt einen Zugang vom Kreuzgang. Dennoch kann man davon ausgehen, dass es von Anfang an, wie in Jerusalem, drei Kapellen gab – halbrund wie dort, oder quadratisch. Konrads Grab liegt rechts neben dem Eingang. Die erhaltene Gruft mit dem ursprünglichen, ungewöhnlich langen Sarkophag von etwa 975 reicht in den Mauerfuß der Rotunde hinein. Vermutlich gab es zwischen Rotunde und Gruft eine Verbindung.

In den Konradsviten findet sich zu seiner Bautätigkeit nichts, aber die spätmittelalterlichen Chroniken von Gebhard Dacher und Christoph Schulthaiß schreiben ihm am Münster die Stiftung von absiten, einer gemalente[n] schemi bzw. einer gemalten schrein sowie der sul, so daß Munster tragend zu,63 und Gregor Mangolt berichtet von 14 sul im Munster von ganzem stein, die Konrad gestiftet habe.64 Heute besitzt das Mittelschiff 16 monolithe Sandsteinsäulen. Sieben Säulenpaare sind identisch, während das Profil des achten abweicht, was den Chronisten Glaubwürdigkeit gibt: Konrad vollendete den von Salomo begonnenen Kirchenbau – analog zur Konstantinsbasilika – als Säulenbasilika von acht Jochen.

Hermann der Lahme berichtet, Bischof Lambert (995–1018) habe die Kathedrale in Konstanz teilweise abgebrochen und erweitert.65 Diese Nachricht lässt sich nur auf die Ostteile beziehen, denn der Anlass für den Umbau liegt in der bald nach Konrads Tod einsetzenden Wallfahrt zu seinem Grab. Dieses musste mit der bestehenden Krypta verbunden werden, damit die Pilger es finden konnten. Es entstand Krypta II, die Krypta I um zwei Stollen in Ost-West-Richtung erweiterte, welche in den Seitenschiffen des Langhauses oder im Querhaus begannen, über Treppen zur Krypta hinabführten und durch zwei Gelenkräume – der südliche erhalten – mit dem älteren Querstollen von Krypta I verbunden waren. Stollen und Gelenkraum lagen im Norden exakt in der Achse des Konrads-Grabes. Eine kleine Öffnung in der Ostwand des Gelenkraums mag die Sichtverbindung zu seinem (deutlich tiefer liegenden) Grab gewesen sein. Die Vier-Stützen-Halle der Krypta wurde nach Aufgabe des Stollens vor dem Grab um zwei nicht zueinander passende, zweitverwendete Stützen erweitert.

Diese aus der Situation entstandene Krypta II war nun zu überbauen. Lambert tat dies indem er den Chor über Krypta I erneuerte und die neu entstandenen Stollen und Gelenkräume mit Chor-Seitenräumen, den sog. Konstanzer Kammern, überbaute, die mit Pultdächern an den höheren Chor anschließen – eine Notlösung, weshalb sie keine Parallelen besitzt. Vier Lisenen aus Sandstein gliedern die Ostwand des Chores. Die Ecken sind durch Widderfiguren betont, denen an den Seitenräumen Löwen entsprachen (Reste erhalten). Den Abschluss an Giebeln und Traufen bilden Bogenfriese, die in Teilen erhalten und in Teilen ergänzt sind. Erhalten sind auch ursprüngliche Fenster, einfache Rundbogenöffnungen, in denen teilweise noch hölzerne Fenstereinsätze zu finden sind und im Süden das heute vermauerte ursprüngliche Rundbogen-Portal. Dem Chor fügte Lambert ein nach Norden und Süden erweitertes, hohes Querhaus und eine ausgeschiedene Vierung mit einem steinernen oder hölzernen Vierungsturm an. Die Außengliederung am Querhaus dürfen wir uns ähnlich vorstellen wie am Chor. Diese neuen Ostteile waren höher als die vorherigen, weshalb das konradinische Langhaus angepasst werden musste.

Für das Jahr 1052 notiert Hermann der Lahme einen Einsturz.66 Chor und Querhaus kommen nicht infrage, da in der Substanz weitgehend erhalten. Wahrscheinlich ist der Einsturz eines Vierungsturms, der auf ein begonnenes Langhaus fiel. Einen indirekten Hinweis auf den Ort des Einsturzes überliefert auch die Bischofschronik: Und anno MLXXXIX wicht Gebhardus das Munster Vnser Lieben Frowen, so vor etlichen jaren vonn byschoff zuo moll [zwei Mal] zuo buwen angefengt was.67 Bischof Rumold (1051–1069) unternahm demnach unter Wiederverwendung der von Konrad gestifteten Säulenschäfte den Neubau des Langhauses und musste nach dem Einsturz die Schäden reparieren. Die Kirche, die Gebhard III. 1089 weihte, war mit Ausnahme von Confessio und Vierstützenhalle der Krypta vollständig im 11. Jahrhundert entstanden. Im Westen schloss sie mit einer Querschnittfassade. Das neue Langhaus war höher als sein Vorgänger und besaß breitere Seitenschiffe. Die neue Fassade besaß offenbar ein Doppelportal, denn 1470 wurden laut Inschrift68 die zwei Türflügel geschaffen, die wenige Jahre später für die neuen Portalöffnungen ergänzt wurden. Es dürfte sich um romanische Rundbogenportale mit (figürlichen?) Tympana gehandelt haben. Außerdem ist mit einem Biforium am Mittelschiff und je einem weiteren an den Seitenschiffen zu rechnen. Offenbar versetzte man die Biforien vom nördlichen Seitenschiff beim Bau des Nordturms an dessen Nordseite, weshalb es im Mauerverband steht – zusammen mit dem sog. Simsonrelief, das, möglicherweise mit weiteren Reliefs, ebenfalls die Fassade geschmückt haben mag.69

Für das Jahr 1128 vermerken etliche Chroniken,70 dass am Münster daz kostlich glokenhaus bzw. der ein hoch Thurn eingestürzt sei. Dabei kann es sich nur um einen Vierungsturm handeln. Noch einmal wurde er wiederaufgebaut, um dann 1239 in Feuer aufzugehen. Die Chronisten datieren den Brand des köstlich glockhuss, uff dem Münster crütz71 zwar auf 1299, jedoch ist das gesamte Dachwerk des Langhauses auf 1238/39 (d) datiert. Nirgends gibt es Spuren von Feuer. Ein Lese- oder Abschreibfehler? Der Brand betraf auch das Langhaus. Es erhielt eine neue Holzdecke, die Mauer wurde etwas erhöht, der ältere Mäanderfries mit Palmetten übermalt, und über einem neuen Gesims entstand das heutige Dach. Bischof und Domkapitel entschieden sich jetzt für den Bau von Doppeltürmen im Westen. Ab etwa 1240 entstand der Nordturm. Bis unter das Glockengeschoss ist er erhalten. Ursprünglich folgten darüber ein Glockengeschoss mit Schallarkaden und vier reich geschmückte Giebel, darüber ein hohes Spitzdach. 1255 ist er in einem Vertrag zwischen Bischof und Stadt erwähnt, der die Nutzung des Wendelstein regelt.72 Über der Vierung entstand der erste Dachreiter, der in der Folge mehrfach erneuert wurde. In seiner heutigen Form stammt er von 1597.

Ab 1250/70 gab es fundamentale Veränderungen in der Mauritiusrotunde und im Bereich des Konradsgrabes. Der Boden der Rotunde wurde um 1,65 m auf das Niveau der Krypta angehoben, der Zugang erfolgte diagonal nun vom Kreuzgang her, und es entstanden die drei Rechteck-Kapellen im Osten, Süden und Norden. Die heutige Rotunden-Wölbung ist jünger, das Gewölbe des 13. Jahrhunderts kennen wir nicht. Auch das Grab Konrads wurde verändert: 1313 wurde die Konradikapelle geweiht,73 in deren Südost-Ecke über der ursprünglichen Gruft eine Tumba mit der Liegefigur des Bischofs steht. Ab ca. 1290 wurden der Kreuzgang und alle an diesen angrenzenden Baulichkeiten – also der Bezirk der Domherren – neu- oder umgebaut. Erhalten sind der südliche und der östliche Flügel mit den prachtvollen Maßwerköffnungen und die Obere Sakristei, ursprünglich Kapitelsaal. Ab 1453 entstanden entlang des Kreuzgang-Ostflügels Domschule und Dombibliothek über einem dreischiffigen, gewölbten Keller. In diesem Zusammenhang wurde die Nordkapelle an der Rotunde, die Sylvesterkapelle, abgetrennt. Die Vollendung der Westturmanlage zog sich hin: erst 1378 wurde der Südturm gedeckt.74

Bischof Otto von Hachberg (1410–1434), der Gastgeber des Konzils, veranlasste ab 1430/32 eine Gotisierung der bisher einheitlich romanischen Kathedrale: 1432–35 entstanden das Chorgewölbe und die drei Fenster in der Ostwand mit Farbverglasungen. Ab 1438 erfolgte der Umbau des Querhauses mit der Einfügung großer Maßwerkfenster an allen drei Seiten sowie der Wölbung. Das Nordquerhaus wurde nach Ausweis eines Schlusssteins 1451 vollendet. Seine Fortsetzung fand der spätgotische Umbau mit der Wölbung der Konradikapelle und ihrem Vorraum und am Langhaus mit den Seitenkapellen im Süden, einschließlich eines Seitenportals. 1477 waren alle Kapellen vollendet. Bis zur Reformation und dem Stillstand der Baustelle folgten auf der Nordseite die vier westlichen Kapellen. Ab ca. 1423 ließ Otto von Hachberg die Margaretenkapelle in der südlichen Chorkammer zu seiner Grabkapelle umgestalten. Zudem ließ er die alte Chorkammer um ein Obergeschoss mit einer weiteren Kapelle und eine Wendeltreppe ergänzen.

1516 war eine Langhauswölbung in Planung. Unter Beibehaltung des Dachs von 1239 sollte der Obergaden des 11. Jahrhunderts abgetragen und durch Maßwerkfenster, ersetzt werden. Damit wurden Strebepfeiler und -bögen notwendig. Nur ein Joch wurde ausgeführt, dann legte die Reformation auch diese Baustelle still. Spuren sind im Südwesten vom Dach des südlichen Seitenschiffes aus sichtbar. Nach der Rückkehr des Domkapitels dauerte es bis 1680, ehe das Mittelschiff unter Beibehaltung der Fenster des 11. Jahrhunderts von Heinrich Mayer SJ gewölbt wurde.

1497 liest man in den Domkapitelsprotokollen erstmals von einer noue porticus fabricande pro magnis ibidem campanis pendendis.75 Gemeint waren eine Vorhalle und ein Obergeschoss zur Unterbringung weiterer Glocken zwischen den Westtürmen. Kurz vor der Vollendung brach am 11. Oktober 1511 ein Brand aus, der die Westturmanlage schwer beschädigte. 1512 verfassten fünf Werkmeister einen schriftlichen »Ratschlag« sowie den sog. Wiesbadener Riss, ein ca. 2 m × ca.0,5 m großer Bauriss, der den »Ratschlag« ins Bild setzt und präzisiert. Auf dieser Grundlage begann Lorenz Reder 1512 den Wiederaufbau. 1515 waren die Seitentürme – teilweise abweichend von der Zeichnung – vollendet, 1518 die Vorhalle gewölbt. In diesem Zusammenhang entstanden die beiden bislang einzigartigen Zisternen zwischen den drei Türmen.

Nach der Wiedereinführung des katholischen Bekenntnisses 1548 war die Wiederherstellung der zerstörten Ausstattung vorrangig. Es vergingen noch mehr als zwei Jahrhunderte, bis die Raumschale von Chor und Querhaus in klassizistischem Stil modernisiert wurde.

Mit dem Übergang der Kathedrale an die badische Stiftungsverwaltung 1803 und der Herabstufung zur Pfarrkirche 1821, wurde der Bauunterhalt vernachlässigt. Seit den 1840er Jahren gab es wiederholt Klagen über den verwahrlosten Zustand. Der badische Baudirektor Heinrich Hübsch erstellte 1845 ein Gutachten mit wenig Wertschätzung für die ehemalige Kathedrale. Dennoch begannen unumgängliche Wiederherstellungsarbeiten, die starke Verwitterungen und statische Instabilität offenbarten. Bis 1855 entstand – fast gegen den Willen Hübschs – über dem Westportal eine der frühesten neugotischen Turmvollendungen in Deutschland.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Eine ungewöhnlich reiche Ausstattung des 9. bis 19. Jahrhunderts von teilweise hervorragender Qualität zeichnet die ehemalige Kathedrale aus. Zu den ältesten Ausstattungsstücken zählen die Säulenschäfte der Vierstützenhalle aus dem 8. Jahrhundert und der kleine Steinsarkophag in der Confessio aus dem 9. Jahrhundert.

Ebenfalls ins 8. Jahrhundert dürfte die einzigartige Goldscheibe von 2 m Durchmesser in Braunfirnistechnik gehören. Die drei kleineren Goldscheiben entstanden ca. 1240 bzw. 1270. Sie zeigen Konrad, Pelagius und den Evangelisten Johannes. Mit großer Wahrscheinlichkeit gab es acht Goldscheiben, die sich zu Programmen zusammenfügten: eine Maiestas Domini mit Tetramorph und die drei Patrone Maria, Konrad und Pelagius. Wahrscheinlich wurden vier beim Brand der Türme 1511 zerstört. Der ursprüngliche Anbringungsort dürfte nämlich die Westfassade gewesen sein. Frühe Beispiele von Bauplastik sind die Widder (Kopien) und das Fragment eines liegenden Löwen von ca. 1000 an der Ostfassade. Im Mittel- und im nördlichen Seitenschiff, in der Vierung, im Chor, an der Oberen Margaretenkapelle und am Langhaus außen sind bedeutende Malereireste aus dem 11. bis 15. Jahrhundert erhalten.

Aus dem 13. Jahrhundert stammt das Hl. Grab in der Rotunde von ca. 1260 mit farbig gefassten Figuren außen (Kindheitsgeschichte Jesu) und steinsichtigen (Frauen am Grab) im Innern. Der Kranz aus Wimpergen mit den grob gearbeiteten Apostelfiguren ist nicht zugehörig.

Nur wenige Ausstattungsstücke des 14. Jahrhunderts haben die Zeit überdauert: Tumba und Liegefigur Konrads von ca. 1310 und das Altarbild von 1348 in der oberen Sakristei, eine Kreuzigung. Reich vertreten ist dagegen das 15. Jahrhundert, das in der Oberen Nikolauskapelle mit einem Malereizyklus des Heiligen von 1410/20 beginnt. Ab 1425 entstand die Ausstattung der Margaretenkapelle: Zunächst das Wandbild und die Farbverglasung im Erdgeschoss, um 1445 dann Tumba und Liegefigur sowie das datierte Wandbild, auf dem übereinander eine Kreuzigung und eine Madonna dargestellt sind, wahrscheinlich italienisch. In dieselbe Zeit fällt die Entstehung des »Schnegg« (1438–1446) im Nordquerhaus, einer steinernen Treppenanlage mit qualitätvoller Plastik – vier Hochreliefs und Prophetenpaare unter Baldachinen. Architekt und Bildhauer ist maister Antoni, Kaplan am Ottilienaltar. Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammt das geschnitzte Chorgestühl, das Niclaus Gerhaert van Leyden entworfen haben könnte. Ausgeführt wurde es von Simon Haider mit Werkstatt. Er wird inschriftlich auch als Meister der Portale im Westen genannt. Eine Stiftung der Familie Humpis aus Ravensburg ist die aufwändige Wölbung und Ausmalung der Sylvesterkapelle an der Rotunde von 1472, themengleich übermalt 1584 (Passion und Auferstehung an den Seitenwänden, an der Eingangswand ein Jüngstes Gericht.) Das ausgehende 15. Jahrhundert ist durch die Welserkapelle mit ihrer an burgundische Vorbilder erinnernden plastischen Ausstattung, den Schöpfungskapitellen an der Franz-Xaver-Kapelle und dem Grabmal von Otto von Sonnenberg repräsentiert. Das Kruzifix in der Vorhalle von ca. 1500, die Orgelempore von Matthäus Gutrecht ab 1515 und der prächtige Altar des Bischofs Hugo von Hohenlandenberg in der Blasiuskapelle, ab 1514 ebenfalls von Matthäus Gutrecht geschaffen, sind die letzten Ausstattungsstücke vor der Reformation.

Von den ab etwa 1620 entstandenen Entwurfs- und Ausführungsvarianten des Chores zeugen nur Bild- und Schriftquellen. In seiner heutigen Form entstand er 1923 nach Plänen von Paul Motz. Das Altarbild stammt aus Salem und ist ein Werk von Franz Carl Stauder von 1701. Die Silberfiguren der Patrone auf dem Altar schuf Hans Jakob I. Baier 1626. Nord- und Südwand sowie die Gewölbe sind ab 1775 nach Entwürfen von Pierre Michel d’Ixnard mit Stuck und Alabaster verkleidet worden. Von nun an stand der Altar an der Rückwand. Er wurde 1776 geweiht. Im Nordquerhaus entstand im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts der dunkle, eindrucksvolle Thomasaltar. Die Figuren schuf Christoph Daniel Schenck. Der monumentale, von schwarzen Doppelsäulen flankierte Mariae-End-Altar entstand wohl um 1710, ebenso wie das datierte und signierte Altarbild mit dem Marientod von Johannes Rieger. Beachtenswert sind auch die Ausstattungen der Seitenkapellen, die nun von Konstanzer Familien als Privatkapellen genutzt wurden. Sie erhielten eine Reihe von Altären aus der Schenck-Werkstatt, reich geschmückte Gitter, Wandmalereien, Figurenschmuck und durchgehend neue Farbverglasungen der Fenster.

Die Neugestaltung der Konradikapelle zum 900. Todestag des Heiligen in den Jahren 1875/76. ist ein Werk der →Beuroner Schule, d. h. der Patres Peter Lenz, Jakob Wüger und Fridolin Steiner Die Umgestaltung war umfassend und bezog sich auf alle Oberflächen der Kapelle des 13. Jahrhunderts – neben der figürlichen Malerei entstanden die teppichartigen Muster in der unteren Wandzone, die Farbfassung des Gewölbes, der Fußboden und das Gitter, sowie die beiden plastischen Werke, der vergoldete Schrein mit Silberreliefs und die kleine Sitzfigur des Hl. Konrad in der Nische über dem Grab. Auch für die Krypta gab es einen Entwurf aus Beuron, der heute verschollen ist.

Der vorreformatorische Domschatz ist nur in wenigen Abbildungen, jedoch in Inventaren greifbar. Der neuzeitliche besteht aus mehreren Reliquiaren des 16.–18. Jahrhunderts sowie Kreuzen, Messgeräten und Monstranzen. Aufwändige Gold- und Silberschmiede- sowie Klosterarbeiten findet man an den Schaugefäßen des Hochaltars und am Altar der Johann-Nepomukkapelle aus dem zweiten Viertel des 18. Jahrhunderts.

Bibliographie

Quellen: Krebs, Protokolle Domkapitel 1952–1959; Reiners-Ernst 1956; Cannstatter Urbar 1973; Jahrzeitbücher des Konstanzer Domkapitels (MGH Libri mem. N. S. 7); Prange 2012.

Handbücher und Lexika: CVMA II,1, S. 86–124 (Rüdiger Becksmann); Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 359–372 (Dagmar Zimdars); HelvSac I,2, S. 765–792 (Werner Kundert); KB Konstanz Bd. 3, S. 387 (Helmut Maurer); KDM Bd. 1, S. 103 (Franz Xaver Kraus); Reiners 1955; SKHB, S. 342–347 (Helmut Maurer).

Literatur: Klink 1949; Ottnad 1974; Kuhn 1988; Maier 1990; Bauer 1995; Maurer 2003; Bihrer 2005; Hotz 2005; Maurer 2008; Laule 2013; Bihrer 2023.

Anmerkungen

  • 1 Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau (MGH Libri mem. N. S. 1), S. 83.
  • 2 TUB V, Nr. 1075 S. 192.
  • 3 GLA 5 Nr. 484 (1. 8. 1576).
  • 4 Trenkle-Klausmann 1914; Schieffer 1976, S. 162; HelvSac I, 2, S. 766; Maurer 2003.
  • 5 Eintrag: Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau (MGH Libri mem. N. S. 1), S. 83; Inhaltsverzeichnis: Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau (MGH Libri mem. N. S. 1), S. 3.
  • 6 Libri confraternitatum sancti galli augiensis fabariensis (MGH Necr. Suppl.), S. 362, p. 3.
  • 7 Hegaupriester: St. Galler Verbrüderungsbücher (MGH Libri mem. N. S. 9), S. 264, p. 24 (neue Paginierung); Priester: St. Galler Verbrüderungsbücher (MGH Libri mem. N. S. 9), S. 258, p. 17 (neue Paginierung).
  • 8 REC I, Nr. 126; WUB I, Nr. 136 S. 15 9-161 (6. 12. 861); REC I, Nr. 151; UB Sanct Gallen II, Nr. 585 S. 198 (874); REC I, Nr. 163 (Anfang 5. 877).
  • 9 REC I, Nr. 122; MGH D LdD, Nr. 69 S. 9 6-99 (22. 7. 854); REC I, Nr. 173; UB Sanct Gallen II, Nr. 621 S. 230 (6. 882).
  • 10 Gebehardus a fratribus electus ordinatus est. REC I, Nr. 384; Annalen des Klosters Einsiedeln (MGH SS rer. Germ. 78), S. 268 (979).
  • 11 Konrad: REC I, Nr. 350; Vita Eiusdem, in: MGH SS 4, S. 431 (cap. 3); Gebhard II.: REC I, Nr. 384; Vita Gebehardi Episcopi Constantiensis, in: MGH SS 10, S. 585 (cap. 3-4).
  • 12 Konrad: REC I, Nr. 353; Vita Eiusdem, in: MGH SS 4, S. 432 (cap. 6); Historia Welforum Weingartensis, in: MGH SS 21, S. 459 (cap. 5); Gebhard II.: REC I, Nr. 386; Vita Gebehardi Episcopi Constantiensis, in: MGH SS 10, S. 586 (cap. 9); Chronik Kloster Petershausen 1956, S. 44.
  • 13 REC I, Nr. 363; MGH D O I., Nr. 236 S. 327 f. (21. 2. 962); REC I, Nr. 386; Chronik Petershausen 1956, S. 5 0-52 (995).
  • 14 REC I, Nr. 350, 352; Vita Eiusdem, in: MGH SS 4, S. 431 (cap. 3); Vita Sancti Counradi altera auctore anonymo, in: MGH SS 4, S. 438 (cap. 9) (vor 934).
  • 15 REC I, Nr. 386; Chronik Kloster Petershausen 1956, S. 52, die Urkunde laut REC aber ebenfalls »verdächtig« (995).
  • 16 REC I, Nr. 487; Chroniken Bertholds von Reichenau und Bernolds von Konstanz 105 4-1100 (MGH SS rer. Germ. N. S. 14), S. 209 f. (Berthold von Reichenau: Chronicon) (1069); REC I, Nr. 489, 491, 493; Codex Udalrici (MGH Briefe d. dt. Kaiserzeit 10), Nr. 147 S. 22 1-226 (Mainzer Synodalakten) (1071).
  • 17 Darmstadt, LB, Ms 897, fol. 206 v, ed. Schmid 1989, S. 191.
  • 18 REC I, Nr. 735; ChartSang III, Nr. 892 S. 13 f. (9. 1125).
  • 19 REC I, Nr. 531; Notitia fundationis et traditionum monasterii S. Georgii in Nigra Silva, in: MGH SS 15, 2, S. 1011 (1. 4. 1086).
  • 20 REC I, Nr. 968; ChartSang III, Nr. 829 S. 3 8-40 (23.-27. 11. 1162).
  • 21 REC I, Nr. 947 (1158).
  • 22 REC I, Nr. 936; MGH D F I. 1, Nr. 128 S. 21 2-216 (27. 11. 1155).
  • 23 REC I, Nr. 1355; TUB II, Nr. 111 S. 37 8-380 (11. 10. 1222); REC I, Nr. 1725; Neugart 1862, Nr. 40 S. 626 (30. 9. 1248).
  • 24 REC I, Nr. 2885; Neugart 1862, Nr. 72 S. 667 f.; Brunner 1898 (a), S. m 2 f.; TUB III, Nr. 870 S. 851 (1. 5. 1294).
  • 25 REC IV, Nr. 11344 (29. 12. 18).
  • 26 REC III, Nr. 9468; Werminghoff 1896, S. 650 f (2. 12. 1432).
  • 27 Werminghoff 1896, S. 651 f. (4. 8. 1485).
  • 28 REC II, Nr. 2885; Neugart 1862, Nr. 73 S. 668 f. (18. 12. 1294); REC III, Nr. 7756 (31. 8. 1402).
  • 29 REC II, Nr. 2885; Neugart 1862, Nr. 72 S. 667 f.; Brunner 1898 (a), S. m 2 f.; TUB III, Nr. 870 S. 851 (1. 5. 1294).
  • 30 REC I, Nr. 1708; Neugart 1862, Nr. 38 S. 625 (25. 5. 1248).
  • 31 REC IV, Nr. 13103; Brunner 1898 (a), S. m 2 7-m 30 (23. 4. 1466).
  • 32 Brunner 1898 (b), S. m 4 3-m 45 (8. 4. 1483).
  • 33 Ediert bei: Vögeli II, 1, Nr. 3 S. 62 9-632: Vertrag Domkapitel-Stadt (15. 5. 1511), Nr. 4 S. 63 2-640: Vertrag Bischof-Stadt (20. 10. 1511).
  • 34 Edition Prange 2012, Nr. II. 2 S. 3 0-41.
  • 35 Die vom Rat angefertigten Verzeichnisse ediert bei Prange 2012, S. 4 2-134.
  • 36 GLA 5 Nr. 8615 (bischöfliche Ausfertigung), Nr. 8616 (städtische Ausfertigung) (29. 1. 1551).
  • 37 Einzelbelege bei Zimmermann 1994, S, 10 7-111, u. a. Vertrag vom 26. 6. 1565, GLA 5 Nr. 984 2-9845.
  • 38 EAF A 3/1525 (14. 11. 1575).
  • 39 GLA 5 Nr. 484 (1. 8. 1576).
  • 40 GLA 5 Nr. 641 (20. 4. 1560).
  • 41 GLA 5 Nr. 830 (14. 12. 1756).
  • 42 Konrad: Waldner 1894; Otto I.: Bader 1867 (a)
  • 43 Die Besitzgeschichte des Domkapitels ist nur unzureichend erforscht, vgl. aber die Übersicht bei HelvSac I, 2, S. 76 9-771, mit allen Nachweisen und die Karte in: Jahrzeitbücher des Konstanzer Domkapitels (MGH Libri mem. N. S. 7), S. 76 9-771.
  • 44 GLA 64 Nr. 8, Jahrzeitbücher des Konstanzer Domkapitels (MGH Libri mem. N. S. 7).
  • 45 Neugart 1862, Nr. 60 S. 64 7-649 (1275).
  • 46 REC II, Nr. 5411; Neugart 1862, Nr. 111 S. 72 2-727 (23. 7. 1358); REC III, Nr. 9668 (vor 23. 6. 1435).
  • 47 Belege in Krebs, Protokolle Domkapitel 195 2-1959, 7. Lief., S. 4 1-44.
  • 48 REC II, Nr. 4000 (11. 7. 1324), Nr. 574 3-5746 (1362).
  • 49 REC II, Nr. 5411 (23. 7. 1358), Nr. 5991 (1. 2. 1367).
  • 50 Siebert 1935; 1524: Schuler 1968 (um 1500).
  • 51 Ediert bei Prange 2012, Nr. 4 S. 13 5-140.
  • 52 EAF Fabrikamtsrechnungen (152 8-1821).
  • 53 REC I, Nr. 947 (1158); REC II, Nr. 4635 (16. 4. 1342).
  • 54 Chronik Kloster Petershausen 1956, S. 204.
  • 55 EAF A 3/1516 (mit Dotationsurkunde), auch GLA 5 Nr. 8573 (12. 2. 1494), 10908 (6. 11. 1494), 11011 (6. 11. 1494).
  • 56 Schreiber Wolfkis, zweite Hälfte 8. Jh. (Schaffhausen, Ministerialbibliothek, Hs. 78); Schreiber Engilhart: um 850 (WLB HB VII 39).
  • 57 Schatzverzeichnis 1343: Prange 2012, S. 229; Schatzverzeichnis um 1500: Prange 2012, S. 3 0-41.
  • 58 Cannstatter Urbar 1973.
  • 59 REC II, Nr. 6124 (5. 10. 1370).
  • 60 Nachweise im Detail: Ottnad 1974.
  • 61 Meyer 2002.
  • 62 Erdmann/Zettler 1977.
  • 63 Dacher 2008, S. 26 r.
  • 64 Zentralbibliothek Zürich Ms. S 425, fol. 52 v.
  • 65 Hermanni Augiensis Chronicon, in: MGH SS 5, S. 118.
  • 66 Hermanni Augiensis Chronicon, in: MGH SS 5, S. 131.
  • 67 StiftsA St. Gallen Cod. 339, fol. 204 r.
  • 68 » ANNO XPI MILLESIMO CCCC LXX SYMON HAIDER ARTIFEX ME FECIT «.
  • 69 Laule 2013.
  • 70 StiftsA St. Gallen Cod. 339, fol. 208; Konstanzer Chronik, in: Mone I, S. 344; Zentralbibliothek Zürich Ms. S 425, fol. 159 r; Schulthaiß 1874, S. 30.
  • 71 Zentralbibliothek Zürch Ms. A 83, fol. 67.
  • 72 Schulthaiß 1874, I, S. 33.
  • 73 REC II, Nr. 126.
  • 74 Konstanzer Chronik, in: Mone I, S. 322.
  • 75 Krebs, Protokolle Domkapitel 1952, Nr. 734 S. 228
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Andreas Bihrer [Autor]
  • Wolfgang Zimmermann [Autor]
  • Ulrike Laule [Autor]
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