Riedern, Augustinerchorherren 

Kurzbeschreibung:

1152 Ersterwähnung in Detzeln – 1350 Teilung von Rechten und Besitz mit der Frauengemeinschaft in Riedern – ab 15. Jh. Einflussnahme des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen auf Riedern – 1637 Inkorporation in Kreuzlingen – 17./18. Jh. Konflikte mit der Frauengemeinschaft von Riedern und den Fürstenbergern als Vögten – 1812 Aufhebung

Patrozinium: Maria
Ordensgliederung: 1637 Inkorporation in das Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Stühlingen

Ortsbezüge:
  • Riedern
  • Riedern am Wald, Ühlingen-Birkendorf, Landkreis Waldshut
Ordensregel:
  • Augustinerchorherren 1152-1812
Beschreibung:

Name: cellam quandam Tiezelenheim dictam […] fratrum deo inibi sub regula beati Augustini (1152);1 des gottshauoß zuo Riedern St. Marien, St. Auoguostin ordens2/des gotshauoß zuo Riedern (1350);3 monasterii in Riedern ord. S. Aug. canonicorum regularium (1402);4 des obren Gotzhus (1489)5

Geschichte

Historische Entwicklung

Da das Archiv des Chorherrenstifts Riedern fast vollständig verloren gegangen ist, kann seine Geschichte nur bruchstückhaft rekonstruiert werden. Meistens ist man auf Kopiare, historische Darstellungen und Regesten aus dem 18. Jahrhundert angewiesen, die nur einen verzerrten Blick auf den mittelalterlichen Konvent erlauben. Zum ersten Mal ist die Männergemeinschaft im sogenannten Stiftungsbrief von 1152 erwähnt – einem der wenigen im Original überlieferten Dokumente aus der Frühzeit. In dieser Urkunde Konrads III. (1138–1152) wird eine cella im acht Kilometer von Riedern entfernten Ort →Detzeln in den königlichen Schutz aufgenommen und Konrad von Krenkingen mit seinen Nachkommen als deren Vogt eingesetzt.6 Später wurde die Männergemeinschaft entweder von Detzeln nach Riedern verlegt oder – was wahrscheinlicher ist – die Detzelner Gemeinschaft ging ein und in Riedern wurde eine neue gegründet. Dieser Vorgang ist jedoch nicht mehr dokumentiert. In Riedern gab es spätestens seit dem 13. Jahrhundert eine →Frauengemeinschaft, die mit Chorherren zusammenlebte.7 Wie viele Chorherren es waren, ist unklar. Da in den Urkunden des 14. Jahrhunderts meist der Propst vor der Meisterin genannt wird und dieser für die Frauengemeinschaft in den Urkunden auftritt, scheint die Frauengemeinschaft dem Propst unterstellt gewesen zu sein.8

1350 differenzierten das Frauen- und das Männerstift ihre Gemeinschaften durch einen Vertrag stärker aus. Zwar wurden in diesem die Verwaltung, die Rechte und der Besitz der Gemeinschaft aufgeteilt. So verzichtete der Propst auf seine Rechte über die Frauengemeinschaft. Jedoch behielten die Frauen das Recht der Propstwahl und konnten so noch lange nach 1350 Einfluss auf das Chorherrenstift nehmen. Die Chorherren übernahmen weiterhin die Seelsorge der Frauen.9 Zeitgenössische Berichte über die Gründe für die Regelung von 1350 sind nicht überliefert. Während sich die Motivation der Frauen mit der Zurückdrängung des pröpstlichen Einflusses erklären lässt, sind die Gründe für die Männergemeinschaft auf den ersten Blick weniger eindeutig. Zum einen darf die Urkunde nicht als scharfe Trennung zwischen den beiden Gemeinschaften verstanden werden. Auch wenn der Propst mit der Urkunde von 1350 Rechte über die Frauengemeinschaft abtrat, übte er auch später häufig mit der Meisterin und dem Frauenkonvent zusammen weltliche Herrschaft aus.10 Betrachtet man zum anderen die sogenannte Teilungsurkunde im Kontext anderer zeitgenössischer Quellen, kann die Motivation hinter der Trennung plausibel gemacht werden. Eine spätere bischöfliche Urkunde von 1373 berichtet, dass es langwierige Konflikte zwischen dem Propst und den Frauen um deren religiöse Lebensweise, wie etwa um ihren Habit gab.11 Obwohl die Frauen- und die Männergemeinschaft ihren Mitgliedern Privatbesitz gestatteten,12 kam es zu Differenzen über die Lebensweise. Es war umstritten, wie sehr diese in Riedern den klassischen Stiften wie in Säckingen ähneln durfte. Möglicherweise versuchten die Chorherren, ihre Lebensweise mit einer klareren Abgrenzung von der Frauengemeinschaft zu vereindeutigen.

Ab dem 15. Jahrhundert sind die Landgrafen von Stühlingen als Vögte nachweisbar.13 Doch treten die Vögte in den Quellen erst verstärkt in Erscheinung, als die Fürstenberger im 17. Jahrhundert zu Landgrafen von Stühlingen wurden. Im 15. Jahrhundert griff vor allem der Abt von Kreuzlingen in seiner Rolle als Generalvisitator der Augustinerchorherrenstifte in den Diözesen Mainz, Köln und Konstanz zunehmend in das Chorherrenstift Riedern ein. So verlieh der Papst dem Abt von Kreuzlingen 1418 das Recht, Ring, Stab und andere Insignien in Riedern zu tragen.14 Die Einflussnahme Kreuzlingens führte zu einem jahrhundertlangen Konflikt mit den Frauen von Riedern, wer den Propst der Chorherrengemeinschaft bestimmen durfte. Zunächst konnten die Frauen die Kreuzlinger Versuche der Einflussnahme erfolgreich abwehren, allerdings setzte sich im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts ein Vorschlagsrecht des Abts von Kreuzlingen durch. Mehrfach wählten die Frauen im 15. Jahrhundert einen eigenen Kandidaten zum Propst. Während der Abt von Kreuzlingen 1459 seinen Kandidaten durchsetzen konnte, waren die Frauen 1489 erfolgreich.15 Ab 1520 kamen die Pröpste von Riedern dann meist aus Kreuzlingen.16 Nach einem erneuten Gerichtsprozess Anfang des 17. Jahrhunderts konnten die Frauen für kurze Zeit wieder allein den Propst bestimmen.17

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde Riedern in das Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen inkorporiert. Der Abt von Kreuzlingen begründete die Notwendigkeit der Inkorporation mit dem wirtschaftlichen und personellen Schaden, den die Männergemeinschaft durch den Krieg erlitten hatte; es sei nur noch ein Chorherr in Riedern übrig.18 Das Vorhaben der Inkorporation führte zu einem jahrelangen Gerichtsprozess. Dabei ging es unter anderem um die gottesdienstlichen Verpflichtungen der Chorherren. So beklagten sich Meisterin und Frauenkonvent über die mangelhafte Seelsorge durch die Männergemeinschaft in der Vergangenheit.19 Außerdem wurde versucht, die wirtschaftlichen Kompetenzen abzugrenzen.20 Durch den Angriff auf die eigenständige Verwaltung der Frauen sollte die Männergemeinschaft wirtschaftlich konsolidiert werden. Schließlich wurde 1637 das Ziel der Inkorporation erreicht, indem die Meisterin und der Konvent der Frauengemeinschaft ihre verbliebenen Rechte am Chorherrenstift an den Abt von Kreuzlingen abtraten. Die Urkunde ist ein Kompromiss. Sie betont, dass durch die Inkorporation die Qualität des Gottesdienstes und der Seelsorge der Chorherren verbessert werden sollte. Dagegen wurden die meisten der strittigen wirtschaftlichen Punkte in der Urkunde nicht behandelt.21 Von nun an war der Abt von Kreuzlingen auch Propst in Riedern und setzte einen Statthalter in Riedern ein – ein Amt, das oft als Sprungbrett für eine Karriere als Abt oder Dekan in Kreuzlingen diente.22 Die Inkorporation blieb umstritten, da ungeregelte wirtschaftliche Punkte zu neuen Konflikten führten. 1649 fochten die Grafen von Fürstenberg die Inkorporation gerichtlich an.23 Daneben führten Frauen- und Männergemeinschaft mehrere Prozesse, um ihr Verhältnis zueinander zu klären.24

Immer wieder traten Konflikte zwischen Kreuzlingen und den Fürstenbergern auf. Anfang des 18. Jahrhunderts stritten sich Kreuzlingen und Fürstenberg um die Bedingungen der Vogtei über die Propstei Riedern. Sie verglichen sich 1706, dass die Fürstenberger die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in der Herrschaft Riederns ausüben durften, sofern sie sich darauf verpflichteten, der Propstei, insbesondere bei einer Vakanz des Propstamtes, keine Güter und Rechte zu entziehen.25 Über die Amtsführung des Statthalters und des Propstes im 18. Jahrhundert – etwa seine Anwesenheit in Riedern – ist wenig bekannt. Aus mehreren Konflikten um Herrschaftsrechte und Grenzen zwischen den Wäldern geht hervor, dass der Abt vom Kreuzlingen vor allem zur Jagd nach Riedern kam.26 Im Gegensatz zur größeren Frauengemeinschaft bestand das Männerstift in Riedern zu dieser Zeit inklusive dem Statthalter nur aus drei Chorherren.27

Der Abt von Kreuzlingen wehrte sich 1804 gegen Versuche, die beiden religiösen Gemeinschaften in Riedern zu säkularisieren und der Herrschaft der Fürstenberger einzuverleiben.28 Durch die Zugehörigkeit zum eidgenössischen Kreuzlingen entgingen die Chorherren zwar der Säkularisation. Dennoch wurde die Funktionsfähigkeit der oberen Propstei, das heißt der Männergemeinschaft, zunehmend beeinträchtigt. Ab 1812 bemühte sich der Abt von Kreuzlingen um ihren Verkauf, zuerst an zwei Basler Bürger und dann an Baden. Schließlich erwarb die Gemeinde Riedern 1838 die Klostergebäude.29

Besitz und Wirtschaft

Zunächst verwaltete der Propst wohl gemeinsam für Chorfrauen und -herren Besitz und Rechte der Gemeinschaft, die vor allem am Schwarzwaldrand und am Hochrhein lagen. Schwerpunkte gab es im Klettgau bei Waldshut, in der heutigen Gemeinde Ühlingen-Birkendorf und weiteren kleineren Orten.30 Im Vertrag von 1350 teilten sich Frauen- und Männergemeinschaft Besitz- und Herrschaftsrechte. Der Propst überließ den Frauen einige Rechte und Höfe in Riedern und im Südschwarzwald.31 Eine völlige Trennung der Verwaltung fand zunächst nicht statt. Im Liber Marcarum von 1353 ist vermerkt, dass die Männer- und die in ihr eingeschlossene Frauengemeinschaft zusammen 65 Mark gaben,32 eine Summe die auf durchschnittlichen Besitz hinweist. Durch die Inkorporation der Männergemeinschaft in Kreuzlingen kam es in der Frühen Neuzeit immer wieder zum Konflikt mit der Frauengemeinschaft, da bestimmte Rechte und Besitz, mitunter an denselben Orten, nicht klar abgegrenzt waren. Strittig war etwa, an wen und unter welchen Umständen die Einwohner von Riedern Zinsen zahlen sollten und ob die geistlichen Frauen diese bei Bauaktivitäten dem Propst schuldig waren. In den Kundschaftsprotokollen von 1624 sagten die Einwohner von Riedern zu Gunsten des Propstes aus. Interessanterweise begründeten sie das Recht des Propstes auf die wirtschaftliche Verwaltung und Jurisdiktion damit, dass die Frauen in Klausur lebten und das Kloster nur mit seiner Zustimmung verlassen dürften.33 Damals wurde keine Lösung für dieses Problem gefunden. Erst später differenzierten die Frauen- und die Männergemeinschaft ihre Rechte aus.34 Zum Zeitpunkt ihrer Auflösung befand sich die Männergemeinschaft in einer wirtschaftlich stabilen Lage.35

Religiöses und kulturelles Wirken

Das kulturelle Leben Riederns wurde im 18. Jahrhundert von Kreuzlingen geprägt. Wie in anderen religiösen Gemeinschaften widmeten sich auch die Kreuzlinger Äbte verstärkt der Geschichtsschreibung. In diesem Zusammenhang wurde auch die Geschichte von Riedern aufgearbeitet.36 So verfasste der Abt von Kreuzlingen und Propst von Riedern Johann Baptist II. (1725–1760) ein kurzes Lobgedicht auf seinen Vorgänger Georg III. (1707–1725), das er drucken ließ.37 Auch wenn sich das Gedicht nicht direkt auf Riedern bezieht, könnte es auch dazu gedient haben, die im 17. Jahrhundert lange umstrittene Kreuzlinger Herrschaft in Riedern zu legitimieren. Das verstärkte Interesse an Geschichtsschreibung in Kreuzlingen hatte auch konventsinterne Gründe. Da im 18. Jahrhundert dem Stift Kreuzlingen zunehmend seine Zugehörigkeit zum Reich bestritten und es gleichzeitig als Fremdkörper in der Eidgenossenschaft wahrgenommen wurde, war eine historische Selbstverortung besonders notwendig.38 In Riedern selbst lässt sich dagegen wenig kulturelles Engagement nachweisen. So scheint die Männergemeinschaft im 18. Jahrhundert einerseits als Außenstützpunkt der Herrschaft Kreuzlingens und andererseits für die Seelsorge der Frauengemeinschaft und der Riedener Gemeinde gedient zu haben.

Bibliothek und Archiv

Archiv und Bibliothek der Riedener Chorherren sind heute nur noch in wenigen Bruchstücken überliefert. Nennenswerte Handschriften sind daher – abgesehen von Messbüchern – ebenso wenig zu verzeichnen wie Verwaltungsschriftgut.39 Lediglich frühneuzeitliche Kopialbücher sind noch vorhanden, die in Kommentaren zu den abgeschriebenen Urkunden den Anspruch der Chorherren gegenüber der Frauengemeinschaft festhalten.40 Die Spuren des Archivs verlieren sich mit der Säkularisation. Im 18. Jahrhundert muss es noch bestanden haben, da die zu dieser Zeit angelegten Chroniken auf dessen Material zurückgriffen.41 Weder die Fürstenberger noch der Abt von Kreuzlingen oder die Badische Regierung haben das Archiv der Chorherren in ihre Bestände überführt.42 So muss man auf die Überlieferung Kreuzlingens und das Archiv der Frauengemeinschaft zurückgreifen, um etwas über die Chorherren in Riedern zu erfahren. Zum einen wurde in Kreuzlingen ein Regestenwerk zum Riederner Archiv angefertigt.43 Zum anderen enthielten die Chroniken des 18. Jahrhunderts Material zur Geschichte Riederns.44 Diese Werke des 18. Jahrhunderts waren ein Produkt der Kreuzlinger Perspektive und des Herrschaftsanspruchs des Abts. Dass die Chorherren in der Frühen Neuzeit oft als passive Spielbälle zwischen den geistlichen Frauen in Riedern und den Kreuzlinger Äbten wirkten, ist somit auch auf die Überlieferungslage zurückzuführen.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Das Stift liegt in 700 m Meereshöhe auf dem flach geneigten Südabhang des Schwarzwalds zwischen den Tälern von Schlücht und Mettma, ca. 300 m nordwestlich des →Augustinerchorfrauenstifts Riedern. Der partiell terrassierte Stiftsbezirk nahm den heutigen Ortskern an den Straßen nach Ühlingen, Hürrlingen und Berau ein. Im Süden stand eine Baugruppe aus Wirtshaus, Scheune und Stallungen, im Westen lag der mit dem Frauenkonvent gemeinsam genutzte Baumgarten, im Nordosten der Stiftsbezirk der Chorherren. An die nach Osten gerichtete, barocke Pfarr- und Stiftskirche schließt im Westen die dreiflüglige Klausur an und war vom Friedhof umgeben. Das Portal zum Stiftsbezirk befindet sich im Südwesten; ursprünglich führte der Eingang zwischen dem formalen Garten des Statthalters und einem kleinen Wirtschaftshof hindurch. Im Norden der Anlage befand sich ein formaler Garten.

Kirche und Konventsbauten

Die Baugestalt von Kirche und Klausur vor dem Brand von 1740 ist bislang unbekannt; Brandzerstörungen 1504 und 1549 sowie Neubauten 1611–16 (Kirche) und ab 1629 (Konvent) lassen sich vorerst nicht mit Baubefunden verbinden.

Die bestehende Saalkirche wurde nach dem Brand von 1740 unter dem Kreuzlinger Abt Johann Baptist Dannegger neugebaut, 1743 benediziert und am 30. Juni 1749 geweiht.45 Der zwei Achsen lange Chor ist gegenüber dem dreiachsigen Schiff leicht eingezogen. Über dem Westteil des Chors erhebt sich ein kleiner, achteckiger Dachreiter für die Glocken. Im Innenraum sind die flachen, hölzernen Kreuzgratgewölbe im Schiff und im Chor sowie der Triumphbogen mit zartem Bandelwerk stuckiert. Einziger figürlicher Schmuck sind die vier Evangelistensymbole im Chorgewölbe.

Die drei Flügel des Stiftsgebäudes gruppieren sich um einen heute nach Norden geöffneten Innenhof, der im 18. Jahrhundert von Kreuzganggalerien umschlossen war. Sie sind über den halb eingetieften Kellerräumen zweigeschossig und mit Walmdächern gedeckt. Der elfachsige Südflügel mit dem Haupteingang, der vom dem Wappen Abt Danneggers (1725–1760) bekrönt ist, nimmt im Erdgeschoss das kreuzgewölbte Refektorium und eine Küche auf, im Obergeschoss die Statthalterwohnung. Er trägt einen zweiten, kleinen Dachreiter. Das repräsentative Treppenhaus in der Südostecke springt in den Innenhof vor; der obere Treppenlauf steigt diagonal auf. Mehrere Räume der Klausur haben die bauzeitliche Bandelwerkstuckierung ihrer Decken bewahrt; in der Statthalterwohnung stehen noch drei der 1802 13 barocken Kachelöfen, einer davon mit der Datierung 1742 und dem Wappen von Abt Dannegger. Im Ostflügel befanden sich im Erdgeschoss die Verwaltung, im Obergeschoss die Wohnung der Kapläne. Der kurze Westflügel umfasste Wirtschaftsräume. Die Umfassungsmauer ist partiell erhalten; das Hauptportal mit rustiziertem, von Pilastern getragenem Rundbogen wird von einem gesprengten Giebel bekrönt und weist ebenfalls das Wappen Danneggers auf.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Im Schiff ist die Grabplatte einer 1734 verstorbenen Adligen sichtbar gemacht, die auf dem tieferen Fußbodenniveau der älteren Kirche liegt. Der Hochaltar St. Maria, die beiden Altäre am Triumphbogen, St. Johann Nepomuk (rechts) und St. Josef (links) sowie das Chorgestühl und die Kanzel entstammen der Bauzeit und sind durch Marmorierung der Säulen und Flächen ausgezeichnet. Die zu den je drei Stallen des Chorgestühls gehörenden zwei Prälatenstühle für den Abt von Kreuzlingen und seinen Statthalter stehen an den Vorlagen des Triumphbogens. Am Hochaltar ist das hochbarocke Motiv des gesprengten Giebels spielerisch modernisiert. Die drei Altarblätter von Hochaltar und Nebenaltären wurden 1743–45 von Jakob Karl Stauder aus Konstanz mit ungewöhnlichen Abwandlungen der Ikonographie gemalt; bemerkenswert ist die Darstellung von Rosenkranzspende und Skapulierstiftung auf dem Hochaltar, der im Auszug den Sturz Luzifers zeigt. Zwei barocke Statuen flankieren den Hochaltar (St. Augustinus und St. Leodegar) und die Chorwände (St. Sebastian und Anna Selbdritt). Glasfenster und weitere Ausstattungselemente entstammen dem 19./20. Jahrhundert.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 583 (Dagmar Zindars); HelvSac IV,2, S. 303–317 (Jürg Schmutz/Doris Stöckly); KDM Bd. 3, S. 18 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Augustiner-Chorherrenpropstei Riedern am Wald (Doris Stöckly); SKHB, S. 546–552 (Doris Stöckly).

Literatur: Beringer 1958; Maurer 1967; Irtenkauf 1993; Wagner 2022 (b).

Anmerkungen

  • 1 MGH D Ko III., Nr. 268 S. 46 3-465.
  • 2 GLA 65 Nr. 418, S. 19.
  • 3 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 20 r.
  • 4 GLA 65 Nr. 418, S. 40.
  • 5 GLA 65 Nr. 418, S. 66.
  • 6 MGH D Ko III., Nr. 268 S. 46 3-465.
  • 7 Gmelin 1876, S. 102.
  • 8 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 3 v-4 r.
  • 9 GLA 65 Nr. 418, S. 1 9-23.
  • 10 GLA 65 Nr. 418, S. 50.
  • 11 GLA 65 Nr. 418, S. 29.
  • 12 GLA 65 Nr. 418, S. 23 f.
  • 13 GLA 64 Nr. 418, S. 49.
  • 14 GLA 64 Nr. 418, S. 48.
  • 15 GLA 64 Nr. 418, S. 5 9-63.
  • 16 HelvSac IV, 2, S. 307.
  • 17 FFA Klosterarchiv Riedern F 3 f.
  • 18 FFA Eccl. 20 Fasc. II/1.
  • 19 EAF A 3/2618, Brief (12. 12. 1636).
  • 20 EAF A 4/66, Kundschaften (1624).
  • 21 EAF A 3/2618, Urkunde (6. 7. 1637).
  • 22 HelvSac IV, 2, S. 316 f.; GLA 229 Nr. 86971.
  • 23 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 18 o-E, Repertorium Riedern, Lade 1 S Nr. 3-14.
  • 24 FFA Eccl. 20 Fasc. X/2-X/3.
  • 25 GLA 229 Nr. 86949.
  • 26 FFA Eccl. 20 Fasc. III/1.
  • 27 GLA 229 Nr. 86972.
  • 28 Ebd.
  • 29 Irtenkauf 1993, S. 30.
  • 30 MGH D Ko III., Nr. 268 S. 46 3-465 (1152).
  • 31 GLA 65 Nr. 418, S. 1 9-23.
  • 32 Haid 1870, S. 92.
  • 33 EAF A 4/66, Kundschaften von 1624.
  • 34 FFA Klosterarchiv Riedern F 2 2-27, 3 2-38.
  • 35 GLA 229 Nr. 86951; Beringer 1958, T. XII.
  • 36 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 18, Misc. Hist. 118; 7 ’ 32 ’ 18, Widl, Chronologia.
  • 37 GLA 229 Nr. 86971.
  • 38 Wagner 2022 (b), S. 194 f.
  • 39 Bruchstücke von Verwaltungsschriftgut befinden sich in GLA 229; 61 Nr. 10478.
  • 40 GLA 67 Nr. 1132; FFA Klosterarchiv Riedern A 3.
  • 41 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 180, E Repertorium Riedern.
  • 42 HelvSac IV, 2, S. 313 f.
  • 43 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 180, E Repertorium Riedern.
  • 44 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 18, Misc. Hist. 118; 7 ’ 32 ’ 18, Widl, Chronologia.
  • 45 Kraus 1962/63, S. 390
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Simone Wagner [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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