Konstanz, Kollegiatstift St. Johann 

Kurzbeschreibung:

1266–1276 Gründung – 1527 Auszug des Stiftsklerus aus der reformierten Reichsstadt nach Überlingen – 1550 Restitution des Stifts und Rückkehr der Geistlichen – 1807 Aufhebung

Patrozinium: Johannes der Täufer und Johannes Evangelist
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, kein Landkapitel

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Kollegiatstift St. Johann 1266-1807
Beschreibung:

Name: ecclesia sancti Johannis in Constantia (1276)1

Geschichte

Historische Entwicklung

Die Geschichte des Konstanzer Kollegiatstifts St. Johann ist durchaus typisch zum einen für südwestdeutsche Stifte, die der Gründungswelle des 13. Jahrhunderts entstammten, die im Laufe des Spätmittelalters hinsichtlich der Zahl der Kanoniker und der Vermögensverhältnisse Einbußen erleiden mussten und deren Existenz durch die Reformation und die katholische Neuordnung gefährdet war, die jedoch im 18. Jahrhundert auch in Bezug auf die Wirtschaftskraft, die religiöse Ausstrahlung, die Gelehrsamkeit und die Bautätigkeit eine neue Blüte erfuhren.2 Zum anderen weist St. Johann das typische Profil eines Stifts an einem Bischofssitz auf, bei dem sich Merkmale eines Stadtstifts, Residenzstifts, Nebenstifts, Hofstifts, Gelehrtenstifts und Familienstifts verbanden.

Die Gründung der Pfarrkirche in dem ab dem 10. Jahrhundert stärker besiedelten und immer mehr klerikal geprägten Stadtteil Niederburg zwischen Münster und Rheinbrücke ist Bischof Konrad (934–975) zu verdanken. St. Johann unterstand dem Dompropst, der die Pfarrei meist an einen Domherrn verlieh.

Die Gründung des Kollegiatstifts geht auf eine Initiative des Magisters Ulrich von Überlingen und damit des Plebans von St. Johann zurück.3 Seine 1266 begonnene und 1268 weitgehend, 1276 dann endgültig abgeschlossene Stiftsgründung bildete den Schlusspunkt der um 1215 begonnenen Phase von Neugründungen geistlicher Gemeinschaften in Konstanz und gehört in den Kontext der verstärkten Einrichtung von Säkularkanoniker-Konventen im deutschsprachigen Südwesten. Ulrich von Überlingen gewann nicht nur den Sindelfinger Kanoniker Heinrich von Kappel als geschickten Organisator der Neugründung, sondern auch Bischof Eberhard von Waldburg (1248–1274) als wichtigen Rückhalt bei den Verhandlungen mit dem →Domkapitel, wobei der Bischof gegenüber dem Domkapitel und der Bürgergemeinde durchaus auch eigene Ziele verfolgte. Mit Heinrich (d. Ä.) von Klingenberg (1268–1279) fungierte ein einflussreicher und bischofsnaher Domherr als erster Propst der Neugründung, der bereits die Propstei des Konstanzer Stifts →St. Stephan besaß und 1276 zum Dompropst gewählt wurde.

Bei der Einrichtung des Stifts St. Johann musste zunächst der Widerstand des Domkapitels überwunden werden. Auch wenn die vermögensrechtliche Loslösung vom Domkapitel gelang, so konnte der Anspruch des Stifts auf freie Propstwahl nur selten durchgesetzt werden. Das Domkapitel hingegen verstand St. Johann neben dem Stadtstift St. Stephan, dem Pelagiusstift in Bischofszell und dem Verenenstift in Zurzach als eines seiner vier Nebenstifte, deren Propsteien nur an Domherren ausgegeben wurden. Der Dompropst verteidigte zudem das Recht der Besetzung der Pfarrei. Der Status von St. Johann als Nebenstift des Domkapitels zeigt sich weiterhin darin, dass Doppelpfründen sowohl mit dem Domkapitel als auch mit anderen Nebenstiften nicht erlaubt waren. Erst in der Statutenrevision von 1594 konnte das Kapitel Wahlkapitulationen für den Propst durchsetzen. Die Geschichte von St. Johann ist bis zu seiner Auflösung immer wieder von Konflikten zwischen Stift und Domkapitel insbesondere um die Besetzung der Propstei mit unterschiedlichem Ausgang geprägt.

Die Statuten des Stifts St. Johann entwarf im Jahr 1268 der Gründungschorherr Heinrich von Kappel nach dem Vorbild des Konstanzer Stifts St. Stephan: Gegenüber Bischof, Domkapitel und Bürgergemeinde beanspruchte die Neugründung die gleichen Freiheiten wie das deutlich ältere Stadtstift. Heinrich von Kappel überarbeitete 1276 die Statuten, in denen die Rechtsstellung und die Pflichten des Propstes und der zwölf Chorherren sowie Pfründbeschrieb und Stiftsvermögen festgelegt wurden. Diese Statuten erfuhren bis in die Reformationszeit nur wenige Veränderungen, eine neue Phase markiert erst ihre grundlegende Überarbeitung 1594, in welcher unter anderem die bis dahin getrennten Pfründvermögen in das Stiftsgut überführt wurden. Die letzten substantielleren Modifikationen der Statuten fallen in die Mitte des 18. Jahrhunderts.

Die einzige Dignität der Gründungszeit bildete das Amt des Propsts, dem Jurisdiktion und Disziplinargewalt über das Kapitel zukamen. Schon ab dem frühen 14. Jahrhundert stieg der Inhaber der 1293 gestifteten Kustodiepfründe zum de facto einflussreichsten Dignitär des Stifts auf, auch weil der Propst als Domherr meist nicht an St. Johann präsent war. Das 1290 gestiftete Amt des Kantors war nach der Reformation nur noch unregelmäßig besetzt und wurde erst 1748 wieder restituiert. Der Pleban gehörte zwar zum Kreis der Chorherren, erhielt aber erst seit 1553 eine Pfründe aus dem Stiftsgut; die Kollatur verblieb auch in der Neuzeit beim Dompropst, unter dessen Jurisdiktion der Pleban stand. Neben den Dignitäten an St. Johann ist bereits seit dem Mittelalter ein Mesner belegt, wohingegen das Amt des Sekretärs erst im 18. Jahrhundert klarer profiliert wurde. Zudem bestanden an St. Johann vorübergehend mehrere Kaplaneien: Verena (seit 1290), Katharina (seit 1336), Heilig-Kreuz (seit 1434, Aufhebung 1604), Maria (seit 1488, Aufhebung 1592), Pappuspfründe (seit 1677), Fünfwundenkaplanei (seit 1723) und die beiden Frenerschen Kaplaneien (seit 1738).

Die Größe des Konvents am Stift St. Johann war stetigen Veränderungen unterworfen. Neben der Propstei gab es zwölf Pfründen für Chorherren. Nach der Neubearbeitung der Statuten 1594, in welchen das getrennte Pfründvermögen aufgehoben wurde, waren nur noch vier bis sechs Kanoniker vorgesehen, nach zwei Neustiftungen und ab der Statutenrevision von 1747 sechs bis acht Chorherren. Das Kapitel konnte das Prinzip der Kooptation durchaus verteidigen, doch bereits im späten Mittelalter sind Erste Bitten von König und Bischof belegt. Über das päpstliche Provisionswesen gelangten schon ab dem 14. Jahrhundert Anwärter in das Kapitel, auch wenn diese Praxis mit der Einrichtung von vier Exspektanzen erst 1471 legitimiert wurde. In der Neuzeit wurden Erste Bitten und päpstliche Provisionen üblich, aber für das wenig vermögende Stift nur selten genutzt. Stammten die Gründungschorherren anfangs noch vor allem aus Konstanz und Schwaben, erweiterte sich der geographische Einzugsbereich aufgrund des päpstlichen Provisionswesens und der Ersten Bitten, aber auch aufgrund der Versorgung bischöflicher Amtsträger, ohne jedoch wegen der geringen Dotierung der Pfründen allzu viele Kleriker aus anderen Diözesen anziehen zu können. Wie für ein Stadt- und Gelehrtenstift üblich, war der Anteil der bürgerlichen Chorherren auch aus Kleinstädten des Umlands stets verhältnismäßig hoch.

Als Hof- oder Residenzstift war die Verflechtung des Stifts St. Johann mit der Verwaltung des Konstanzer Bischofs sehr eng. Im Gegensatz zum Stift St. Stephan nahm sich die Zahl der akademisch gebildeten Kanoniker im späten 13. und im 14. Jahrhundert besonders hoch aus, sodass das Gelehrtenstift St. Johann sowohl zum Rekrutierungs- als auch Versorgungsort der bischöflichen Verwaltung wurde.4 Somit waren nicht nur zahlreiche Notare, Anwälte und Prokuratoren am Geistlichen Gericht sowie bischöfliche Kapläne Chorherren an St. Johann, sondern auch Träger von Spitzenpositionen in der Verwaltung. Insbesondere an der Besetzung der Propstei von St. Johann zeigt sich die zeitweise enge Verbindung von Stift und Hof: Bis 1323 waren drei der vier Pröpste Generalvikare, und zwischen 1336 und 1381 fungierten drei der fünf Pröpste als Offiziale. Danach lockerte sich die Verbindung zum Bischofshof, erst zwischen 1436 und 1471 waren unter drei Pröpsten wieder ein Generalvikar und zwei Offiziale. Für die Jahrzehnte vor und nach der Reformation fehlen solche Belege, doch ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wurden die Verbindungen zur bischöflichen Verwaltung besonders eng: Von den zwischen 1560 und 1793 amtierenden 15 Pröpsten besaßen nur drei keine Dignität im Domkapitel bzw. fungierten nicht als Generalvikar oder Offizial. Im Geistlichen Rat saßen ab 1594 neben Kanonikern aus dem Domkapitel und St. Stephan stets auch Chorherren aus St. Johann; insbesondere im 17. Jahrhundert waren sehr häufig sogar die Präsidenten des Geistlichen Rats an St. Johann bepfründet. Die enge Verflechtung des Stifts mit dem Domkapitel und dem Bischofshof zeigt sich auch darin, dass die Gruppierungen am Hof und im Domkapitel auf St. Johann ausgriffen: So war das Stift in der Gründungsphase eng mit den Parteigängern des thurgauischen Adelsgeschlechts der Klingenberger verbunden oder zu Beginn des 14. Jahrhunderts beinahe ein Familienstift des Konstanzer Patriziergeschlechts Pfefferhard.

Das Klingenbergfenster, ursprünglich für das →Mauritiusstift am Konstanzer Münster angefertigt, heute im Freiburger Münster (Abb. 4), wurde 1317 vom Domherrn Ulrich von Klingenberg und dem Kantor von St. Johann Konrad Habernaß gestiftet. Dieses herausragende Werk der Konstanzer Gotik belegt die engen personellen, sozialen und institutionellen Verbindungen zwischen dem Stift St. Johann, dem Domkapitel und dem Bischofshof.

Spätestens ab dem Ende des 14. Jahrhunderts lockerten sich nicht nur die Verbindungen des Stifts St. Johann zum Bischofshof, sondern auch die Einnahmen stagnierten, und der Personalbestand nahm ab: In den Jahrzehnten vor und nach der Reformation sind meist nur wenige an St. Johann bepfründete Chorherren belegt – Verhältnisse, die sich gleichwohl kaum von anderen südwestdeutschen Stiften in dieser Zeit unterscheiden. Während der Pfarrer von St. Johann, Jakob Windner, als einer der ersten Kleriker die neue Lehre in Konstanz verbreitete, blieb das Kapitel zum größten Teil auf Seiten des Bischofs und verlegte 1527 seinen Sitz nach Überlingen. Der Vermögensverlust des Stifts in der Reformation war insbesondere für die eidgenössischen Besitzungen beträchtlich, wohingegen hinsichtlich der Beschlagnahmung der Güter durch den Konstanzer Rat die 1550 beginnenden Restitutionsverhandlungen eine zumindest teilweise Entschädigung für die Chorherren erbrachte, welche in die ab 1548 wieder altgläubige Stadt Konstanz zurückgekommen waren.

Die Aufhebung des finanzschwachen Stifts zugunsten eines Jesuitenkollegs, welche die Bischöfe Mark Sittich von Hohenems (1561–1589) und Andreas von Österreich (1589–1600) verfolgten, konnte zu Beginn des 17. Jahrhunderts endgültig abgewehrt werden. In der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg gewann das Stift – ähnlich wie andere geistliche Gemeinschaften in den katholischen Regionen Südwestdeutschlands – seine der Gründungszeit vergleichbare Bedeutung zurück, was sich nicht nur in der nun wieder engen Beziehung zum Bischofshof, sondern auch in einer wirtschaftlichen Erholung, einer neuen Bautätigkeit oder im Aufblühen des religiösen Wirkens des Stifts zeigt. Am Ende des 18. Jahrhunderts gelang es St. Johann, mit dem Verweis auf seine Reichsunmittelbarkeit Ansprüche der habsburgischen Regierung zurückzuweisen. Im Jahr 1803 begannen die Verhandlungen um die Säkularisation des Stifts, im Jahr 1807 wurde das Konstanzer Stift St. Johann aufgehoben; die verbliebenen Chorherren erhielten eine Pension und durften ihre Kurien bis zu ihrem Tod bewohnen.

Besitz und Wirtschaft

Die wirtschaftliche Bedeutung des Stifts St. Johann war stets bescheiden. Lediglich in der Gründungsphase und zuletzt unter Propst Konrad Pfefferhard (1298–1317) kamen einige wenige Besitztitel im Umfeld der Stadt Konstanz und auf dem Bodanrück sowie im Thurgau, Hegau und Linzgau an das Stift. St. Johann gelang es, wenig ertragreiche Güter und Abgaben in verstreut liegenden Besitzungen, jedoch praktisch keine Herrschaftsrechte und mit Vogtei, Niedergericht und Pfarrpatronat im Dorf Lipperswil (Thurgau) nur einen geschlossenen Herrschaftsbereich zu erwerben. Bis zum Tod von Propst Konrad Pfefferhard konnte das Stift, trotz eingeschränkter Mittel und schwieriger Besitzrechtsverhältnisse in der Niederburg, acht Kanonikatshäuser in direkter Nähe zur Stiftskirche erwerben.

Wie andere südwestdeutsche Stifte verlor auch St. Johann nach der Reformation einige Besitztitel, und erst nach dem Dreißigjährigen Krieg erholten sich die Vermögensverhältnisse wieder. Die Besitzrechte wurden 1301/06 in einem Urbar festgehalten; ein weiteres Urbar datiert in die Jahre 1719/555

Anfangs war aus dem Kreis der Chorherren der Cellerar, ab dem 14. Jahrhundert der Kustos für die Vermögensverwaltung zuständig. Das Amt des Cellerars, bereits im späten Mittelalter nur ein Ehrentitel, ist in der Frühen Neuzeit nicht mehr belegt. Im Jahr 1337 wird erstmals ein Stiftspfleger, ein Laie, genannt, der die praktische Seite der Besitzverwaltung übernahm. Zumindest zeitweilig befand sich das Granarium in der Kurie des Stiftspflegers. Ein Engagement des Stifts in Handel und Gewerbe ist nicht sichtbar bzw. bedarf einer zukünftigen Erforschung.

Religiöses und kulturelles Wirken

Das Wirken der Kanoniker des Stifts St. Johann konzentrierte sich zumeist auf die Bischofsstadt Konstanz. So waren die Stiftskleriker neben dem Chordienst an St. Johann auch in die Liturgie an ausgewählten Festtagen im Münster oder bei Prozessionen durch die Stadt einbezogen. Allerdings war von der Gründung bis zur Statutenrevision 1594 für sieben der zwölf Pfründen weder die Priesterweihe verpflichtend, noch gab es eine Residenzpflicht. Wie in anderen Stiften wurde auch an St. Johann der Chordienst zeitweise vernachlässigt, worauf mit der Verschärfung der Statuten reagiert wurde. Der zum Kreis der Chorherren zählende Pleban versah die Seelsorge an der Pfarrei St. Johann. An Pfarrpatronaten in Stiftsbesitz ist nur Lipperswil (Thurgau) zu nennen.

Eine größere religiöse Ausstrahlung besaß St. Johann nur mit der 1665 am Stift gegründeten und an der 1675 umgebauten Heiligkreuzkapelle angebundenen Fünfwundenbruderschaft.6 Auch in der Folgezeit war die Bruderschaft fest mit dem Stift verbunden, denn mindestens einer der fünf Direktoren musste Chorherr an St. Johann sein. Mitglieder stammten aus der gesamten Diözese Konstanz, aber auch aus der Schweiz, Österreich oder Italien (1721: 4320 Mitglieder, davon 2791 verstorben). Die Strahlkraft der Bruderschaft erlosch um die Mitte des 18. Jahrhunderts, im Jahr 1787 wurde ihr Vermögen dem Stift inkorporiert. Eine nur regionale Bedeutung besaß die um 1700 an St. Johann eingerichtete Skapulierbruderschaft, deren Niedergang ebenfalls Mitte des 18. Jahrhunderts begann.

Aus der Erwähnung von Schülern des Propsts von St. Johann in einem Ratsprotokoll von 1428/31 wird man wahrscheinlich nicht auf eine fest installierte Schule am Stift schließen dürfen, bot doch die Bischofsstadt Konstanz andere Möglichkeiten der Klerikerausbildung. In der Anfangszeit des Gelehrtenstifts St. Johann konnten zahlreiche Chorherren ein kirchenrechtliches Studium unter anderem in Bologna nachweisen, in der frühen Neuzeit wurde zumindest für die Dignitäre ein Studium am Collegium Germanicum in Rom üblich. Erst seit 1746 war bei bürgerlichen Kanonikern eine universitäre Graduierung Zulassungsvoraussetzung. Als die Universität Freiburg zwischen 1686 und 1698 nach Konstanz verlegt wurde, lehrten dort auch zwei Chorherren von St. Johann. Wie in anderen Stiften lag das Interesse der Kanoniker im Mittelalter vor allem auf dem Kirchenrecht, in der Frühen Neuzeit hingegen immer mehr auf der Theologie. Zwei Chorherren betätigten sich als Geschichtsschreiber: Der Mitbegründer des Stifts Heinrich von Kappel war an der Abfassung der Sindelfinger Annalen beteiligt, Leonhard Pappus von Tratzberg publizierte unter anderem das erstmals 1643 erschienene Compendium belli Germanici über den Dreißigjährigen Krieg. Interesse an Dichtung belegen für das 14. Jahrhundert die Kurie Zur Kunkel mit ihren Parzivalmalereien und möglicherweise das Streitgedicht über die zwei Johannes’, mit welchem der Dichter Heinzelin vielleicht auf das Doppelpatronat des Konstanzer Stifts anspielte (Abb. 9). Diesem Haus ›Zur Kunkel‹ (heute: Münsterplatz 5) galt ein größeres Forschungsinteresse, beherbergt doch die kurz nach 1320 errichtete Kurie, die anfangs an den Kustos vergeben wurde, ein bedeutendes Bildprogramm. Der Auftraggeber des umfänglichsten Teils der Wandmalereien war der Kustos Walther von Rossberg (1315–1328). Die Minnesklaven-, Parzival- und Weberinnendarstellungen sowie die Visualisierungen eines Kampfs zwischen einem Menschen (Samson?) und einem Tier, der fünf Sinne und von Tugendallegorien sollten eine breit gefächerte Bildung demonstrieren, mit denen sich der Kanoniker als vollwertiges Mitglied des Gelehrtenstifts St. Johann inszenierte. Die Interpretationen des Bildprogramms in der modernen Forschung reichen von einer dezidiert religiösen Deutung auch eigentlich weltlicher Darstellungen über die Aushandlung weiblicher Geschlechterrollen bis hin zu einer bewusst unernsten Behandlung religiöser, höfischer und moralischer Verhaltensregeln.

Bibliothek und Archiv

Ein Skriptorium und eine Bibliothek – über die Verwahrung liturgischer Handschriften in der Sakristei hinaus – dürfte es am Stift St. Johann nicht gegeben haben. Der Buchbesitz einzelner Kanoniker, der für einige kirchenrechtliche Bände im 14. Jahrhundert nachgewiesen werden kann und der für das Gelehrtenstift St. Johann auch für spätere Jahrhunderte anzunehmen ist, muss von der zukünftigen Forschung noch rekonstruiert werden. Das Archiv wurde nach Aufhebung von St. Johann fast vollständig in das Generallandesarchiv Karlsruhe verbracht.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Der Ort der späteren Stiftskirche St. Johann oberhalb des Rheinübergangs war bereits in keltischer Zeit besiedelt und befand sich danach im Zentrum des um 300 errichteten spätantiken Kastells. Möglicherweise gab es innerhalb des Kastells einen christlichen Kultbau, der aber wohl eher an den Mauern und damit am Platz des heutigen Münsters lokalisiert war. Für die Merowingerzeit ist am Ort der späteren Stiftskirche archäologisch ein Friedhof belegt, eine Kapelle jedoch bislang nicht nachgewiesen.7 Archäologische Untersuchungen 1889 und 1894 sowie 1960 und 1994/95 belegen die Besiedlung der Fläche seit der Spätlatènezeit. Eine Vermehrung der Funde ab dem 10. Jahrhundert weist auf eine intensive Besiedlung nach der Gründung von St. Johann durch Bischof Konrad hin.

Vom Chorherrenstift des 13. Jahrhunderts sind an der Brückengasse 1 die ehemalige Kirche, die Marienkapelle im Süden und die Sakristei im Norden erhalten. Der quadratische Turm im Norden sowie die Ummauerung mit oberem und unterem Tor sind abgebrochen. Die Kurien der Stiftsherren lagen wohl innerhalb dieser Mauer. Die Grabungen von 1889 und 1894 nördlich der Kirche erbrachten eine größere Zahl von Funden aus dem 10. Jahrhundert, jedoch keine konkreten Hinweise auf Gebäude, weshalb es als Hofbereich umliegender Gebäude interpretiert wurde. Östlich der Kirche erwies die Grabung von 1994 eine Nutzung als Friedhof. Im Süden und Westen einige Kellermauern und Fußbodenpflaster.

Kirche

An der Stelle der Pfarrkirche für die Laien der Bischofsburg aus dem 10. Jahrhundert entstand ab dem 21. Mai 1268 ein rechteckiger Neubau,8 der der späteren Kirche als Chor diente. Zu erwarten wäre im fortgeschrittenen 13. Jahrhundert ein polygonaler Chor. Der Turm im Norden rezipierte die Westtürme des Münsters, von denen der nördliche um die Mitte des 13. Jahrhunderts fertig war. Nach Süden schließen an den Chor ein neugotischer Treppenturm und die 1432 angefügte Marienkapelle an, nach Norden die ehemalige Sakristei mit neugotischem Portal. Das um 1400 entstandene dreischiffige, ursprünglich flachgedeckte Langhaus von fünf Jochen besitzt oktogonale Pfeiler mit flachen Basen und einfachen Kelchkapitellen, die durch (neugotische) Runddienste mit Kelchkapitellen auf quadratischen Sockeln verstärkt sind. Eine Zeichnung in der Richental-Chronik,9 die ein Fest der Florentiner Wechsler illustriert, welches in St. Johann stattfand, zeigt die Kirche von Südwesten (Abb. 1): ein dreischiffiger Bau mit einem Obergaden aus zweibahnigen Maßwerkfenstern, dazwischen Okuli, in den Seitenschiffen dieselbe Anordnung, jedoch ist hier das Maßwerk deutlich wiedergegeben. Über einem breiten Mittelportal eine Kreuzigungsszene mit Maria und Johannes in einer überdachten Nische. Zu beiden Seiten des Portals und im Giebel Okuli mit Fischblasen bzw. Vierpass, auf dem Dach des Langhauses eine Glocke in einem einfachen Dachreiter. Die Ostseite der Kirche zeigt eine Federzeichnung von 1832 (Abb. 6): drei spitzbogige Fenster mit Maßwerk des 13. Jahrhunderts, ein Kreuzigungsrelief über dem mittleren Fenster und drei weitere Öffnungen im Giebel. 1434 wurde das Dach des Turms vollendet oder – wahrscheinlicher – erneuert. Von den späteren Umbauten war die Renovierung der Jahre 1725–47 die umfassendste. Nach Aufhebung der Pfarrei 1813 und der Profanierung der Kirche 1816 wurde der Bau 1818 an einen Bierbrauer verkauft, 1830 wurde der Turm abgebrochen. Ein Foto von 188910 dokumentiert den Zustand vor dem neugotischen Umbau und belegt die Okuli im Obergaden, welche auch Richental zeigt (Abb. 7). Das bis dahin flach gedeckte Langhaus erhielt eine abgehängte Tonnenwölbung mit Stichkappen und dekorativ aufgelegten Rippen. Als Verstärkung wurden den bestehenden Säulen die eisernen Runddienste angefügt. Die Wölbung der Seitenschiffe sitzt auf Konsolen auf. Aus derselben Zeit dürften die Ost- und die Südfassade stammen. Seit 1960 wurden die Seitenschiffe durch Zwischenböden zweigeschossig. Ab 1992 erfolgten Umbau und Trennung von Chor und Langhaus, im Langhaus sind heute eine Galerie und Wohnungen, in Chor und Sakristei ein Restaurant.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Beträchtliche Teile der mittelalterlichen Kirchenausstattung wie möglicherweise ein Kopf- oder Büstenreliquiar von Johannes dem Täufer wurden in der Reformationszeit zerstört; vielleicht gehört ein um 1320 entstandener Kelch aus vergoldetem Silber zu diesem vorreformatorischen Bestand.11 Die nachreformatorische Ausstattung ging in den Münsterschatz über, herausragende Einzelstücke sind zwei Silberstatuen der beiden Johannes’ (Augsburg, Franz Christoph Mederle 1738) und eine Messgarnitur mit Kelch aus vergoldetem Silber (Konstanz, Franz Andreas Wech 1742). Der Hochaltar von 1735 und zwei Seitenaltäre befinden sich heute in Murg/Hochrhein, die beiden Kalkschieferreliefs mit einer Dreifaltigkeitsdarstellung bzw. einer Pietà des Konstanzer Künstlers Hans Morinck im Badischen Landesmuseum Karlsruhe (Abb. 3), die sogenannte Stiftertafel von St. Johann, die in ihrer heutigen Form dem 16. Jahrhundert entstammt, im Rosgartenmuseum Konstanz (Abb. 2).

Bibliographie

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 379 (Leo Schmidt); HelvSac II,2, S. 308–324 (Robert J. Bock); KB Konstanz Bd. 3, S. 387 f. (Anneliese Müller); KDM Bd. 1, S. 228 f. (Franz Xaver Kraus); kloester-bw.de, Kollegiatstift St. Johann Konstanz (Andreas Bihrer); SKHB, S. 334–341 (Andreas Bihrer).

Literatur: Beyerle 1908; Blanckenhagen 1975; Zimpel 1990; Wendehorst/Benz 1993; Dumitrache 2000; Bihrer 2005; 2007.

Anmerkungen

  • 1 Vgl. die Umschrift des seit 1276 verwendeten Siegels, s. dazu Beyerle 1908, S. 67.
  • 2 Die Geschichte des Konstanzer Stifts St. Johann ist durch die wegweisende und quellennahe Monographie Konrad Beyerles so hervorragend aufgearbeitet worden wie für kaum ein anderes südwestdeutsches Stift, sodass Quellennachweise im Folgenden entfallen können, vgl. Beyerle 1908. Die modernen Signaturen der Archivalien und neuere Quelleneditionen sind sämtlich HelvSac II, 2, S. 30 8-324 zu entnehmen.
  • 3 Die Darstellung der Gründungsgeschichte nach Zimpel 1990, S. 19 0-195.
  • 4 Zum Folgenden vgl. für das 14. Jahrhundert Bihrer 2005.
  • 5 GLA 66 Nr. 10658.
  • 6 Labhart 1696; Officium de animabus 1706.
  • 7 Eine Übersicht über Grabungs-und Fundberichte zur Konstanzer Niederburg bietet Dumitrache 2000.
  • 8 Schulthaiss 1874 spricht von einem Viereck ohne Abseiten.
  • 9 Feger 1964, fol. 67 r.
  • 10 StadtA KN Bildarchiv Schenkung Andreas Stumpf, ohne Signatur.
  • 11 Baltimore, The Walters Art Gallery, Inv. Nr. 44. 376
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Andreas Bihrer [Autor]
  • Ulrike Laule [Autor]
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