Konstanz, Dominikanerinnen St. Peter an der Fahr 

Kurzbeschreibung:

1253 Übersiedlung der Schwesternsammlung vom Tulenbrunnen – 1257 (vermutlich) Verleihung der Augustinusregel durch den Bischof von Konstanz – 1527/28 Umwandlung in eine Gemeinschaft mit reformatorischer Lebensform – 1549 Ausweisung der Frauen nach der Rekatholisierung der Stadt – 1577 Wiederbesiedlung des Klosters – 1785 Umzug ins Kloster Zoffingen – 1789 Aufhebung

Patrozinium: Petrus Martyr
Ordensgliederung: der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz unterstellt
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, kein Landkapitel

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Dominikanerinnen St. Peter an der Fahr 1253-1789
Beschreibung:

Name: dilectis in Christo priorisse et conventui dictis de sancto Petro, fratres ordinis Predicatorum, ordinis sancti Augustini iuxta magnum pontem Reni civitatis Constantie residentibus (1265);1 monasterium sancti Petri (1359);2 dem lobwürdigen gottshaus St. Peter ord. S. Dominici (1727)3

Geschichte

Historische Entwicklung

Das Frauenkloster ging wahrscheinlich aus einer Schwesternsammlung, die ein Haus →am Tulenbrunnen bewohnte, hervor. Die Schwestern siedelten um 1253 in ein anderes Haus an der Rheinbrücke, in der Nähe der alten Rheinfähre (daher der Namenszusatz »an der Fahr«) um.4 Das dortige Gebäude war zuvor ebenfalls von einer Sammlung bewohnt gewesen. Zahlreiche Schwestern dieser →Sammlung »an der Brücke« hatten 1252 Konstanz verlassen und in Feldbach (heute Kt. Thurgau) ein Kloster gegründet. Vermutlich waren einige Schwestern zurückgeblieben, die in ihrem Haus nun die Sammlungsschwestern vom Tulenbrunnen aufnahmen.5 Erstmals erwähnt werden dann Priorin und Schwestern an der brugg 1257 in einer Lehensurkunde Bertholds von Heiligenberg.6 Es ist daher anzunehmen, dass die Gemeinschaft bereits 1257 und damit zur gleichen Zeit wie das benachbarte →Zoffingen von Bischof Eberhard II. (1248–1274) die Augustinusregel erhalten hatte. In einer Urkunde vom Mai 1265 ist dann die Augustinusregel für den Konvent dictis de sancto Petro belegt.7 Dass die Gemeinschaft schon hier den Namen des 1252 ermordeten Dominikanerheiligen Petrus von Verona (Martyr) trug, verdeutlicht die bereits bestehende Verbindung zu den Predigerbrüdern.

Ob bereits im ausgehenden 13. Jahrhundert eine Kapelle bestand, ist allerdings unklar, sicher belegt ist ein eigenes Gotteshaus erst am Beginn des 14. Jahrhunderts: In einer Urkunde von 1310 werden die schlechte pastorale Betreuung und die nur selten gehaltenen Messfeiern in der Kapelle beklagt.8 Die →Dominikaner von der Insel betreuten die Schwestern bis zum 14. Jahrhundert wohl nur gelegentlich bei Rechtsgeschäften und mit sporadischen Seelsorgediensten.9 Die Lebensführung der Schwestern, die wohl größtenteils aus dem reichenauischen Ministerialadel und der Konstanzer Oberschicht stammten,10 entsprach im 13. Jahrhundert wohl noch nicht einer wirklich monastischen. Dies änderte sich erst um 1320, lässt sich aber aufgrund fehlender Urkunden für St. Peter nicht einwandfrei belegen. Aufgrund der sich wandelnden Rechtsbezeichnungen kann man davon ausgehen, dass St. Peter ungefähr zeitgleich wie Zoffingen 1318 die Rechte zur freien Priorinnenwahl und Professabnahme erhielt, da Bischof Gerhard von Bevar (1307–1318) in diesem Jahr die Verleihung der Augustinusregel durch Bischof Eberhard II. erneuerte.11 Im weiteren Verlauf des 14. Jahrhunderts begegnet uns die Gemeinschaft mit den Bezeichnungen monasterium12 oder gotshus Predigerordens.13 Das Kloster befolgte also spätestens nun die Konstitutionen der Dominikanerinnen, wenngleich es genauso wie Zoffingen nicht in den Orden inkorporiert wurde.

Die Schwestern stammten vorwiegend aus dem Konstanzer Patriziat, für das 14. Jahrhundert sind zudem eine adelige Schwester und Schwestern aus wohlhabenden Handwerker- und Kaufmannsfamilien der Stadt Konstanz belegt.14 Über das geistliche Leben der Frauen erfahren wir kaum etwas, Hinweise auf eine gut ausgestattete Bibliothek oder gar ein Skriptorium gibt es nicht. Lediglich zwei Handschriften, die vom Konstanzer Ehepaar Heinrich Ehinger und Margaretha von Kappel beauftragt wurden, befanden sich nachweislich im 16. Jahrhundert im Besitz des Klosters St. Peter.15 Ebenfalls um 1500 gehörte den Schwestern eine Druckausgabe der Legenda aurea.16

Wie auch in anderen Frauengemeinschaften gab es in St. Peter in der Mitte des 15. Jahrhunderts wohl Anlass zu wiederholter Beschwerde: Die Schwestern hielten sich offenbar außerhalb des Klosters auf und – so zumindest die bischöflichen Quellen – nahmen an Schmausereien teil oder empfingen selbst über Gebühr Gäste.17 Die Klausur galt wohl in der Tat nur als locker gehandhabtes Ideal, denn die Gebäude waren bis an den Beginn des 16. Jahrhunderts nicht auf eine strenge Klausur ausgelegt.18 Nachdem Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1496–1529, 1531–1532) 1497 das Kloster Zoffingen einer Reform unterzogen hatte, sollten 1501 erneut Reformschwestern aus dem St. Galler Katharinenkloster nach Konstanz entsandt werden und die Observanz nun auch in St. Peter an der Fahr durchsetzen. Doch die St. Galler Schwestern verweigerten die Entsendung von Reformschwestern.19 Im Sommer des Jahres 1501 verlieh Bischof Hugo von Hohenlandenberg den Schwestern dennoch Statuten, in denen die strenge Klausur, die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen und die genauen Gebetszeiten, die Wirtschaftsführung und Ämterbesetzungen geregelt wurden.20 Laut der Bistumschronik des Christoph Schulthaiß wurde entsprechend der erhaltenen Statuten die Klausur bereits im Februar 1501 errichtet.21 Andere Quellen sprechen dafür, dass anders als in Zoffingen in St. Peter an der Fahr die Reform aber nicht in voller Strenge durchgesetzt werden konnte.22

Erst mit den beginnenden Reformationsprozessen und der Erweiterung der städtischen Pflegschaft ab 1525 verbessert sich die Quellenlage: Ratsbucheinträge und die gemeinsam mit einem städtischen Pfleger erfolgten Jahresrechnungen geben Einblick in die soziale Zusammensetzung und die Finanzen des Klosters während der Reformation.23 Der erste nachweisliche Austritt im Zuge der Reformation erfolgte im Herbst 1524. Als im Frühjhar 1526 Dorothea Blarerin, eine Verwandte des Konstanzer Reformators Ambrosius Blarer, die Gemeinschaft verließ, befasste sich der Rat mit der Rückerstattung des eingebrachten Guts. Der Rat nahm nun die Ausgetretenen unter seinen Schutz und beauftragte die Auszahlung der Mitgiften. Am 2. Mai 1527 wurde allen Schwestern freigestellt, den Konvent zu verlassen. In der Folge traten sieben, bis 1532 nochmals vier Nonnen aus dem Konvent aus. Von der wohl vor der Reformation um die 20 Mitglieder zählendenen Gemeinschaft blieben dennoch einige in den Klostergebäuden und verpflichteten sich am 20. Juni 1528 auf eine protestantische Lebensform. Dominikus als Lehrer lehnten sie offiziell ab, der Kirchenschatz wurde veräußert und der caritative Dienst rückte ins Zentrum der Tätigkeit.24 Zwischen 1531 und 1546 lassen sich insgesamt 49 Patenschaften für protestantische Kinder nachweisen, die von Mitgliedern des Konventes übernommen wurden. Angaben in den Klosterrechnungen deuten darauf hin, dass Ambrosius Blarer die Seelsorge des nun protestantischen Konventes in den 1530er Jahren übernommen hatte.25 Investitionen in den Erhalt des Klosterbaus und der Höfe und Rebgüter lassen sich durchgängig nachweisen, auch wenn der Umfang der Einnahmen aber auch der Ausgaben durch die Austritte deutlich zurückging.26

Als die Stadt 1548 österreichisch wurde und das katholische Bekenntnis restituiert werden sollte, verließen 1549 fünf Schwestern, darunter die Priorin Martha Keslin, die Stadt. Sie waren nicht bereit, wieder unter den Konstitutionen des Dominikanerordens zu leben und die Gelübde erneut abzulegen. In einer Supplikation an den österreichischen Stadthauptmann Nikolaus von Pollweil, die an den Hof nach Wien weitergeleitet wurde, begründeten die Frauen, die noch mit Ambrosius Blarer im Konstakt standen, ihre Gewissensentscheidung.27

Die Stadt zögerte in den nächsten Jahren – nicht zuletzt aus finanziellen Gründen – die Wiederbesiedlung des Klosters hinaus. Bischöflichen Ansprüchen, die Einkünfte von St. Peter an der Fahr für die Gründung eines diözesanen Priesterseminars zu verwenden, trat die Stadt 1562 mit dem dilatorischen Hinweis entgegen, man wolle das Kloster wieder mit Schwestern aus dem Kloster →Hedingen besiedeln. Nach kurzer Zeit wurde jedoch die Dominikanerin Elsbeth Ströplin wieder in ihren Heimatkonvent zurückgeschickt. Wachsender politischer Druck zwang 1570 die Stadt zum Handeln. Es wurde eine Kommission zur Vorbereitung der Wiederbesiedlung des Klosters begründet. 1574 wurden sechs Frauen in das Freiburger Dominikanerinnenkloster →St. Agnes entsandt, die 1577 nach Konstanz zurückkehrten und das regelgerechte Gemeinschaftsleben wieder aufnahmen. Unter ihnen befanden sich Töchter des wohlhabenden Kaufmanns Horatius Tritt und des Patriziers Hans Jerg Engelin von Engelsee. Das stattliche Klostervermögen verwaltete weiterhin ein von der Stadt eingesetzter Schaffner, dessen Rechnungen von den Vertretern der Stadt abgenommen wurden.28 Nach Ausweis der Ausgaben war es im späten 16. Jahrundert Brauch, dass die Priorin der städtischen Obrigkeit zu Neujahr einen Gewürz- oder Lebkuchen überreichte, 1606 und auch später erhielten die beiden Pfleger jeweils einen Dukaten zum neuen Jahr.29 Die Seelsorge wurde zeitweise durch einen Konstanzer Franziskaner wahrgenommen. Die öffentliche Predigt eines Jesuitenpaters, der 1601 den Frauen mangelnde Frömmigkeit unterstellte, blieb ein Einzelfall, ansonsten lassen sich keine negativen Einschätzungen für den Konvent feststellen. Auffallend ist, dass sich 1591 und nochmals 1637 jeweils eine Nonne der Hexerei bezichtigten, worauf die eine Frau 1591 auf der Richtstatt des Hochstifts in Allensbach hingerichtet wurde. 1637 war die Dominikanerin durch bischöfliches Personal verkleidet aus der Stadt in den eigenen Hochgerichtsbezirk nach Hegne verbracht und anschließend hingerichtet worden.

1750 zählte der Konvent 24 Chor- und vier Laienschwestern, deren Zahl in den nächsten Jahren sukzessiv zurückging (1779: 17 Chor- und 3 Laienschwestern). Beichtväter waren Dominikaner des Konstanzer Konvents, zusätzlich übernahmen auch Jesuiten und nach deren Aufhebung Minoriten diese Aufgabe. Als Mitgift hatten Chorschwestern die beträchtliche Summe von 1.000 bis 1.500 Gulden zu entrichten.

Der Konvent geriet 1782 in den Fokus der josephinischen Reformmaßnahmen. Vorstöße der Regierung, den Schwestern »nützliche« Arbeiten wie etwa die Pflege von Kranken zu übertragen, stießen auf Ablehnung, ebenso die erstmals formulierten Überlegungen zu einer Vereinigung mit dem Kloster →Zoffingen. Gegen ihren ausdrücklichen Willen erfolgte 1785 dennoch die räumliche Zusammenlegung der beiden Frauenkonvente. Die Klostergebäude von St. Peter wurden den Dominikanern zugewiesen, die ihrerseits das Inselkloster hatten räumen müssen. Bereits 1786 fanden Versteigerungen von Mobiliar und anderen Gegenständen aus St. Peter statt, die einen Erlös von 27.000 Gulden erbrachten. Zuvor (1785) war das Gesamtvermögen (inkl. der Klosteranlage) auf 73.616 Gulden berechnet worden.

Die Klagen der Dominikanerinnen von St. Peter offenbarten lang schwelende Konflikte zwischen den beiden nahe zueinander liegenden Frauenkonventen. St. Peter galt als deutlich wohlhabender als Zoffingen. Auf Drängen des Konvents erfolgte am 30. November 1789 die förmliche Aufhebung von St. Peter. Den Frauen wurde eine jährliche Pension von 150 Gulden (Chorfrauen) bzw. 100 Gulden (Laienschwestern) zugesprochen. Die 17 Dominikanerinnen wurden auf ihren Wunsch hin – eine Frau ausgenommen – säkularisiert, d. h. sie wurden durch das bischöfliche Ordinariat von ihren Gelübden (die Ehelosigkeit ausgenommen) entbunden. 1807 bezogen noch zehn Frauen jährliche Pensionszahlungen.

Besitz und Wirtschaft

Umfangreiche Besitzungen resultierten im 13. Jahrhundert vor allem aus den Beziehungen zum →Kloster Reichenau: 1265 schenkte Abt Albrecht von Ramstein (1260–1294) den Schwestern den Kehlhof in Wollmatingen, 1275 erhielten die Schwestern ebenfalls von Abt Albert als Wachslehen eine scopoza in Wollmatingen. In den folgenden Jahren erweiterte das Kloster seinen Besitz durch Reichenauer Lehen, die vorwiegend in Wollmatingen lagen, erheblich.30 Die insgesamt dünne Quellenlage für das späte Mittelalter zeichnet für das 14. und 15. Jahrhundert das Bild eines materiell gut ausgestatteten Frauenklosters. Urkunden und ein aus der Zeit um 1500 stammendes Zinsregister belegen umfangreiche Besitzungen im Thurgau, dem Linzgau, Hegau und auf dem Bodanrück.31 Hierbei handelte es sich ebenfalls hauptsächlich um Reichenauer Lehen.

Für die Frühneuzeit lässt sich eine deutliche Kontinuität zu den mittelalterlichen Besitzschwerpunkten feststellen: Die Dominikanerinnen besaßen in Wollmatingen den Ober- und Unterhof. Zum Rebbesitz des Klosters gehörte eine 5,5 Juchart große Parzelle in Wollmatingen, dort besaß das Kloster auch eine Torkel. Der Wein wurde unter anderem in einem Wirtshaus beim Kloster in Konstanz ausgeschenkt. 1727 verglichen sich Stadt und Konvent dahingehend, dass das Kloster mit allen Rechten und Pflichten in das Bürgerrecht aufgenommen werden sollte, wodurch nur die Entrichtung des einfachen Umgeldes fällig würde, zudem wurden den Dominikanerinnen gestattet, ihr Vieh auf die städtische Weide zu treiben.32

Die Einkünfte konzentrierten sich nach Ausweis der erhaltenen Zinsbücher auf das westliche Bodenseegebiet mit einem Schwerpunkt im näheren Umfeld der Stadt und im Thurgau.33 Für die Frühneuzeit sind zudem Klosterarbeiten der Dominikanerinnen (etwa Stickereien) für andere Konvente, darunter die Konstanzer →Kapuziner belegt.

Bibliothek und Archiv

Das Archiv des Klosters wurde beim Umzug in das Kloster Zoffingen mitgenommen und hat sich dort zumindest in Teilen erhalten, ob sich auch Bücher aus St. Peter in der dortigen Bibliothek erhalten haben, ist noch zu untersuchen.

Bau- und Kunstgeschichte

Vom ehemaligen Dominikanerinnenkloster, Klostergasse 4–6, steht noch die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Wohnhaus umgebaute Kirche St. Peter mit Resten des Kreuzgangs.

Eine kolorierte Vogelschau (Abb. 1) und ein zugehöriger Lageplan im Konstanzer Stadtarchiv von 1709, einige summarische Abbildungen im Rosgartenmuseum in Konstanz und ein Foto der Kirche von Osten von 1860 (Abb. 5) dokumentieren die kleine Klosteranlage, die 1709 aus einem annähernd regelmäßigen geschlossenen Klosterbezirk im Osten und einem ebenfalls ummauerten, leicht trapezförmigen Wirtschaftshof im Westen bestand. Die einschiffige Kirche (ca. 27,70 m × 8,60 m) mit einem Dachreiter bildete die Südflanke der Klausur. Nur im östlichen Teil besaß sie fünf Lanzettfenster nach Süden (die Nordseite nicht nachweisbar), an der Ostseite eine rundbogige Verbindung zu dem niedrigen Sanktuarium oder Anbau, welcher auf der Vogelschau erkennbar ist. Darüber folgten ein dreibahniges Maßwerkfenster des späten 13./frühen 14. Jahrhunderts und eine große rundbogige Öffnung im spitzen Giebel. Der westliche Teil der Kirche war geschlossen und über ein rundbogiges Portal (datiert 1665) an der Südwestecke zugänglich. Im Innern durch zwei Mauerzungen mittig geteilt, befand sich im Osten der Bereich der Konventualinnen mit dem Hauptaltar und dem Chorgestühl, im Westen ein wohl öffentlich zugänglicher Bereich mit zwei Seitenaltären. Das Foto zeigt links die Südmauer des Chors/Anbaus im Osten der Kirche, während auf der rechten Bildseite der Kreuzgang angeschnitten ist. Dieser annährend quadratische Kreuzgang, der den klassischen Klostergarten umgab, lag nördlich der Kirche. Erhalten sind davon die Segmentbögen des Südflügels, wohl aus dem 17. Jahrhundert, als das Kloster nach der Rückkehr der Schwestern nach und nach wieder instandgesetzt bzw. erweitert worden sein wird. Derselben Zeit dürfte der in Teilen noch vorhandene liegende Dachstuhl mit Sprengwerk entstammen. Um den Kreuzgang gruppierten sich die Klostergebäude: im Westen ein Eingangsflügel mit einem mittigen Tor, darüber eine Gaube mit Figurennische und zwei Stiegen rechts und links, im Norden ein schmaler Flügel, sowie ein deutlich tieferer Flügel im Osten, ebenfalls mit zwei Stiegen an den Ecken. Ein weiteres Gebäude im Norden verband Nord- und Ostflügel. Im Westen der Wirtschaftshof mit dem Friedhof der Nonnen im Südosten, der auch hier die gesamte Breite der Kirche einnahm. Im Grundriss sind Gräber angedeutet, in der Ansicht ein Kolumbarium (?). Heute befindet sich hier ein niedriger Anbau, in dem Mauerteile oder Fundamentreste der Friedhofsmauer enthalten sein könnten. Nach Westen schlossen sich der Wirtschaftshof mit verschiedenen Ökonomiegebäuden und einem Garten an. Friedhof und Kirche gegenüber lag ein zum Kloster gehöriges »Gasthaus« mit »Stadel und Stallungen«, in dem der Wein des Klosters ausgeschenkt wurde. Auffallend ist ein, in Vogelschau und Grundriss eingezeichneter Übergang zwischen Gasthaus und Westfassade der Klosterkirche, der für die Nonnen als nichtöffentliche Verbindung zwischen den Gebäuden diente und noch heute im Fachwerk des ehemaligen Gasthauses erkennbar ist.

Die Beschränkung der Fenster auf den östlichen Teil des Gebäudes, welcher im Innern ebenfalls eine Zweiteilung entspricht, lässt sich möglicherweise mit einer Erweiterung der Kirche erklären (vgl. Zoffingen). Eine Kapelle, deren Errichtung wegen des Maßwerkfensters zeitlich zur Schenkung des Domherrn Berthold von Litzelstetten 1310 gehören könnte, mag im dritten Viertel des 17. Jahrhunderts nach Westen erweitert worden sein. Möglicherweise entstanden zur selben Zeit wie in Zoffingen große Teile des Klosters neu.

Das Chorgestühl soll zwölf Heiligenbüsten von Simon Haider und ein Portrait des Künstlers besessen haben. Ein erhaltenes Fragment habe das Datum 1462 getragen.34 Und tatsächlich besitzt auch das im Grundriss der Kirche eingetragene Chorgestühl zwölf Sitze. Fünf Büsten, darunter die eines Bildhauers, sind im Rosgartenmuseum Konstanz und dem Landesmuseum Württemberg erhalten, ebenso drei Tafelbilder mit Heiligendarstellungen aus der vorreformatorischen Zeit (Abb. 3). Bei der Aufhebung besaß die Kirche einen Hoch- und vier Nebenaltäre sowie eine Orgel.

Bibliographie

Quellen: Eiselein 1889.

Handbücher und Lexika: HelvSac IX,2, S. 409–416 (Andreas Wilts); KDM Bd. 1, S. 228 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Frauenkloster St. Peter an der Fahr Konstanz (Martina Wehrli-Johns).

Literatur: Weber 1926; Schmid 1978 (a); Zimmermann 1994; Heim 2009; Götz 2023.

Anmerkungen

  • 1 KlA Zoffingen Urk. 2 (18. 5. 1265).
  • 2 TUB VI, Nr. 2459 S. 33 f. (8. 10. 1359).
  • 3 GLA 5 Nr. 9351 (26. 6. 1727).
  • 4 Diese Annahme beruht auf der Chronik des Gregor Mangolt aus dem 16. Jh. (StadtA KN AI/4).
  • 5 Argumente, dass die Schwestern vom Tulenbrunnen in keine gänzlich unbewohnte Hofstätte umgezogen waren, liefert HelvSac IX, 2, S. 409 f.
  • 6 Diese Urkunde ist lediglich in einer Abschrift erhalten, die um 1530 entstand: StadtA KN G II Nr. 28. Die Schwestern erhielten von Berthold den sogenannten Kesslerhof in Leustetten, den zuvor Ulrich von Leustetten innegehabt hatte.
  • 7 KlA Zoffingen Urk. 2, s. auch: HelvSac IX, 2, S. 410.
  • 8 TUB IV, Nr. 1125 S. 21 0-212.
  • 9 HelvSac IX, 2, 412 f.
  • 10 Aus dem 13. Jahrhundert sind nur zwei Schwesternnamen belegt: Adelheid von Wollmatingen und Mechthild Vaerlin (KlA Zoffingen Urk. 10).
  • 11 REC II, Nr. 3787.
  • 12 TUB VI, Nr. 2459 S. 33 f.
  • 13 KlA Zoffingen Urk. 48.
  • 14 Wilts 1994, S. 361 und Testamente in: StadtA KN AIX/1 und 2.
  • 15 Stiftsbibliothek Einsiedeln Cod. 710 (322) und Cod. 752 (746).
  • 16 Leopold-Sophien-Bibliothek Überlingen Ba 50 */Ba 51 *.
  • 17 REC IV, Nr. 12794.
  • 18 GLA 5 Nr. 20963.
  • 19 KlA Wil, Dominikanerinnenkloster St. Katharina, Konventsbuch, fol. 92 v.
  • 20 Ebd.
  • 21 Schultheiß 1874, S. 79. Darauf rekurrierend, allerdings unter falscher Angabe des FDA-Bandes: Weber 1926, S. 204, 237. Dass in St. Peter eine Urkunde über die Klausurerrichtung existiert haben muss, wird in einem Eintrag im St. Galler Konventsbuch aus dem Jahr 1512 deutlich. Hier ist von »schlosz brief« für Zoffingen und St. Peter die Rede: KlA Wil, Dominikanerinnenkloster St. Katharina, Konventsbuch, fol. 133 r.
  • 22 Anders als bei der Zoffinger Reform finden sich in den städtischen und bischöflichen Quellen außer den Statuten keine Hinweise für eine observante Reform. Weder ein Anstieg der frommen Legate noch Umbaumaßnahmen oder die Umstellung der pastoralen Betreuung lassen sich vor der Reformation belegen.
  • 23 StadtA KN G II Nr. 238; BI Nr. 3 4-49.
  • 24 Vögeli I, S. 41 6-431.
  • 25 StadtA KN G II Nr. 238.
  • 26 Ebd.
  • 27 HHS tA, Vorderösterreich, K. 4, fol. 33 v.
  • 28 Jahresrechnungen in StadtA KN G II Nr. 23 9-241.
  • 29 StadtA KN G II Nr. 239 zu 1584, Nr. 241 zu 1606.
  • 30 KlA Zoffingen, Urkunden betr. Frauenkloster St. Peter an der Rheinbrücke; siehe auch Eiselein 1889, S. m 92.
  • 31 StadtA KN G II Nr. 238.
  • 32 GLA 5 Nr. 9351 (26. 6. 1727).
  • 33 GLA 66 Nr. 10654, 10656; die im StadtA KN überlieferten Rechnungsbände sind nicht nach Orten und Zinspflichtigen differenziert.
  • 34 KDM Bd. 1, S. 228
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Simon Götz [Autor]
  • Wolfgang Zimmermann [Autor]
  • Ulrike Laule [Autor]
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