Konstanz, Kollegiatstift St. Stephan
| Kurzbeschreibung: | um 680 Nennung der Kirche St. Stephan in der Vita des Hl. Gallus – um 900 vermutlich Verlegung einer Klerikergemeinschaft aus Salmsach (Kt. Thurgau) an die Pfarrkirche St. Stephan – 1527 Auszug des Stiftsklerus aus Konstanz während der Reformationszeit – 1551 Restitution des Stifts – 1807 Aufhebung Patrozinium: Stephan, ab 16./17. Jahrhundert zusätzlich NikolausKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, kein Landkapitel |
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| Beschreibung: | Name: canonici sancti Stephani (1125);1 fratres ecclesie sancti Stephani (1151);2 fratres […] de choro sancti Stephani (1220);3 festa SS. Stephani et Nicolai ecclesiae nostrae patronorum et titulorum (1649)4 GeschichteHistorische EntwicklungSt. Stephan liegt südlich der Bischofskirche, nur 100 Meter vom Münster entfernt, an dem zentralen städtischen Straßenzug, der vermutlich auf eine römische Verbindung zwischen Thurgau und Hegau zurückgeht (heute Wessenberg- bzw. Hussenstraße). Bereits in der ältesten Vita des Hl. Gallus, die um 680 verfasst wurde, wird die Kirche (ecclesia sancti Stephani martyris) genannt; sie wird als außerhalb der Stadt gelegen (extra civitatem bzw. extra oppidum) bezeichnet, wobei mit dem Begriff »Stadt« der engere Bezirk um die Bischofskirche gemeint ist.5 St. Stephan war die älteste und über lange Zeit die einzige Pfarrkirche von Konstanz. Die Anfänge des Stifts lassen sich nicht konkret fassen, doch dürften sie in das 9. Jahrhundert zu datieren sein. Nach frühneuzeitlicher Tradition, der durchaus historische Plausibilität zugesprochen werden kann, gründete Bischof Salomon I. (838/39–871) in Salmsach bei Arbon (Kt. Thurgau) eine Klerikergemeinschaft, die durch ihn selbst oder seinen Nachfolger, Bischof Salomon III. (890–919), in die Bischofsstadt nach St. Stephan verlegt wurde. Diese Gründungserzählung war wichtiger Bestandteil des stiftischen Selbstverständnisses, war sie doch als Inschrift am Lettner – auf der Seite zum Chor hin – in Stein gemeißelt angebracht, ad perpetuam rei memoriam.6 Im 12. Jahrhundert wird das Stift auch urkundlich greifbar. Während Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152–1190) in seinem Privileg für die Konstanzer Domkirche das Stift (prepositura sancti Stephani) unter die bischöflichen »Eigenklöster« zählt,7 nimmt ein Privileg Hadrians IV. (1154–1159) vom 29. Januar 1158 St. Stephan unter päpstlichen Schutz.8 Es nennt den Besitz des Stifts, gewährt die freie Sepultur in der Kirche, bestätigt die Wahl des Propstes durch das Kapitel, schreibt die Zahl der Kanonikate auf neun fest und bestimmt, dass der Pfarrer aus dem Kapitel zu ernennen sei. Bis in die Frühneuzeit bezog sich das Stift immer wieder auf dieses päpstliche Privileg. Eine »verunechtete«, wohl auf die Zeit um 1200 zu datierende Urkunde des Konstanzer Bischofs enthält einen erweiterten Kreis von Besitzungen des Stifts.9 In den folgenden Jahrhunderten war für St. Stephan die enge Bindung an die Bürgerschaft als Pfarrkirche mit dem größten Sprengel und die Nähe zum Domstift charakteristisch. Am Stift St. Stephan galten die Ämter des Propstes und des Pfarrers als Dignitäten. An der Spitze des Stifts stand der Propst, der durch das Kapitel gewählt wurde. Bereits seit dem 12. Jahrhundert waren die Pröpste von St. Stephan zugleich auch Kanoniker am Domstift, 1431 wird diese Verbindung als fester Grundsatz benannt. Der Leutpriester von St. Stephan war – wie bereits im Papstprivileg von 1159 festgelegt – aus dem Kreis der Kanoniker zu ernennen; die Priesterweihe galt als Voraussetzung. Auch die päpstliche Bestimmung, dass dem Stift neben dem Propst neun Kanoniker angehören sollten, blieb bis zur Aufhebung des Stifts in Geltung, auch wenn nicht immer alle Kanonikate besetzt waren. Seit dem Hochmittelalter lässt sich eine steigende Zahl von Altarpfründen nachweisen. 1508 nennt ein bischöfliches Register 16 Altarpfründen, 10 von denen acht durch den Pfarrer zu vergeben waren, zudem sind Präsentationsrechte des städtischen Rats, aber auch von Konstanzer Patrizierfamilien belegt. Die Beziehungen des Stifts zu Bischof und Domkapitel waren so eng, dass St. Stephan bisweilen als »Nebenstift« der Bischofskirche bezeichnet wurde. Neben den vielfältigen personellen Verflechtungen unterstrichen zahlreiche liturgische Feierlichkeiten die nicht nur räumliche Nähe der beiden geistlichen Institutionen. Während des Konstanzer Konzils (1414–1418) tagte das päpstliche Gericht, die Rota, mit zwölf Auditores an drei Tagen in der Woche in St. Stephan. Das Selbstbewusstsein der Kanoniker von St. Stephan findet seinen plakativen Ausdruck in einer Formulierung von 1472, als das Kapitel selbst St. Stephan als ehrwürdigste Kirche nach der Kathedrale bezeichnete.11 Die Beziehungen zwischen dem städtischem Rat und seiner zentralen Pfarrkirche waren eng. Seit 1382 bestellte der Rat Bürger für den Bauunterhalt der Kirche. Ab 1439 sind zwei Pfleger für die Kirchenfabrik und ein bzw. zwei städtische Baumeister bis in die Reformationszeit belegt. Die Bürger besaßen Kirchenstühle in St. Stephan, die auch veräußert werden konnten. Der Rat ließ vor der Kirche Almosen an die Armen verteilen. Seit 1496 legten die Konstanzer Bürger bis zum Ende des Alten Reichs am Neujahrsabend in St. Stephan vor dem neu gewählten Rat ihren Eid ab, ebenso gegenüber dem Kaiser und ab 1549 dem Landesherrn. Als wichtigste Pfarrkirche von Konstanz war die Kanzel von St. Stephan eine der zentralen Schlüsselstellen bei der Durchsetzung der Reformation in der Bischofsstadt. Jakob Windner, der Kooperator des Pfarrers, erregte mit seinen kritischen Predigten bereits 1516 die Aufmerksamkeit des Domkapitels. Nachdem Windner 1519 Pfarrer am →Stift St. Johann geworden war, folgte ihm Ende 1521 Bartholomäus Metzler, der, vom städtischen Rat geschützt, unter großem Zustrom der Bevölkerung unter dem Einfluss von Luther und vor allem auch Zwingli von der Kanzel aus die Schrift auslegte. Ab 1525 predigte der Reformator Ambrosius Blarer in St. Stephan. Der Stiftsklerus war gezwungen, der städtischen Obrigkeit einen Gehorsamseid abzulegen. Am 10. Mai 1527 nahm der Konstanzer Rat die Pfarrei formal in Besitz. Dem Mandat des Bischofs vom August 1527, die Stadt zu verlassen, folgten aus dem Stift St. Stephan drei Kanoniker und drei bis vier Kapläne. Die Bezüge der Geistlichen, die nicht die Stadt verließen, wurden gesperrt und deren Pfründen neu besetzt. Das Stift blieb als geistliche Institution »im Exil« – zunächst in Bischofszell (Kt. Thurgau), dann in Radolfzell – weiter bestehen. St. Stephan wurde die zentrale Pfarrkirche der reformierten Reichsstadt. Am 19. Dezember 1529 predigte hier der Zürcher Reformator Huldrych Zwingli. 1527 wurden die 16 Altäre in der Kirche abgebrochen, die liturgischen Bücher vernichtet und schließlich 1529 auch der Kirchenschatz eingeschmolzen; es folgte 1543 die Profanierung des Kirchenornats. Bereits 1541 waren die Mauern um den Kirchhof niedergelegt und der Friedhof aufgelassen worden. Mit der Einnahme der Stadt durch kaiserliche Truppen im Oktober 1548 verlor Konstanz nicht nur seine Reichsfreiheit und wurde Teil Vorderösterreichs. Mit der Rekatholisierung der Stadt begannen auch die Verhandlungen über die Restitution der geistlichen Einrichtungen. Unter Vermittlung kaiserlicher Kommissare wurde zwischen Stift und Stadt am 19. Dezember 1550 ein von Kaiser Karl V. (1519–1556) bestätigter Vertrag geschlossen, der St. Stephan eine – vergleichsweise geringe – Entschädigungssumme von 2.400 Gulden zusprach, deren Rückzahlung sich bis 1563 hinzog. Im Mai 1551 kehrte Propst Graf Johann von Lupfen mit dem Stiftsklerus nach Konstanz zurück. Die Reform des Stifts nach den Vorgaben des Konzils von Trient zog sich in den nächsten Jahrzehnten hin. Die Visitation von St. Stephan durch den päpstlichen Nuntius für Oberdeutschland, Felician Ninguarda, im August und September 1579 war dabei ein wichtiger Schritt.12 Neben der Einschärfung des Zölibats standen dabei die Einhaltung der Gottesdienstzeiten, das Tragen einer standesgemäßen Kleidung und Lebensweise oder die korrekte Spendung der Sakramente auf der Liste der Gravamina. Bischöfliche Visitationen in den nächsten Jahrzehnten bieten einen Einblick in die inneren Verhältnisse von St. Stephan.13 Das monumentale Sakramentshaus, das der Konstanzer Patrizier Marx Schulthaiß mit seiner Frau Magdalena Muntprat im Chor durch den Bildhauer Hans Morinck errichten ließ, unterstreicht den Anspruch der Gegenreformation in der ehemaligen Reichsstadt (Abb. 4). Referenzpunkt für die weiteren Reformmaßnahmen bildete das umfassende Statutenwerk, das am 8. Januar 1609 durch den Bischof von Konstanz gebilligt wurde und erstmals in gesammelter Form die inneren Verhältnisse des Stifts ordnete.14 In acht Kapiteln regeln die Statuten die Besetzung und Pflichten der verschiedenen Dignitäten und Ämter innerhalb des Stifts, die Abhaltung der Kapitelssitzungen und die Aufgaben der Kapläne. Der achte Punkt enthält die Eidesformeln für die einzelnen Amtsinhaber. Die Zahl der Kapläne wurde in den Statuten auf sechs beschränkt, da einige Pfründen zu schlecht dotiert waren. Die Kapläne waren verpflichtet, ihre Pfründhäuser in Stand zu halten und in Konstanz zu leben. Die sechs Altarpfründen waren: St. Michael (mit Barbara, Dionysius und Onofrius, 1363–1809), St. Thomas (mit Dreifaltigkeit, St. Michael, St. Magdalena, 1439–1809), Hl. Drei Könige (mit St. Margaretha, St. Georg, 1388–1808), St. Maria Magdalena (mit Hl. Johannes Baptista, 1414–1809), St. Blasius (mit Hl. Cäcilia, 1456–1809), Hl. Kreuz (1468–1809). Im 18. Jahrhundert weisen Baumaßnahmen an der Kirche und zahlreiche Stiftungen von Kirchengerät auf eine gewisse Blüte des Stifts hin. Auch der Anspruch an neue Kapitulare, dass sie entweder von adliger Geburt sein mussten oder den Grad eines Doktors oder eines Lizentiaten erworben haben sollten, zeigt den Versuch, eine ständische Exklusivität durchzusetzen. Die Aufhebung des Stifts vollzog sich in Etappen. Bereits 1798 verlor St. Stephan im Zug der helvetischen Revolution seine bedeutenden Einkünfte in der Schweiz. Mit der Übernahme der Landeshoheit über das Domstift durch Baden geriet auch St. Stephan in Abhängigkeit von dem neuen Landesherrn. St. Stephan wurde im Reichsdeputationshauptschluss als Bestandteil des Hochstifts betrachtet, auch wenn die Stadt Konstanz noch zu Vorderösterreich gehörte. Bereits im November 1802 musste das Stift seinen Besitz an den Markgrafen abtreten sowie ihm die Treue geloben. In den nächsten Jahren war sich Baden nicht schlüssig, ob man das Stift bestehen lassen sollte. Nachdem Baden 1805 auch die Landesherrschaft über die vormals vorderösterreichische Stadt übernommen hatte, wurde das Stift schließlich 1807 aufgehoben. Der Propst und die acht Kanoniker erhielten eine Pension. St. Stephan blieb aber als Pfarrkirche bestehen. Das Patronatsrecht lag nun beim Großherzog, der die Pfarrstelle 1817 neu dotierte, nachdem mit Johann Jakob Baumann der letzte Pfarrer aus dem Kreis der ehemaligen Kanoniker verstorben war. Besitz und WirtschaftDer Besitz des Stifts wird erstmal im Privileg Papst Hadrians IV. von 1159 und der etwas jüngeren verfälschten Urkunde des Konstanzer Bischofs Hermann I. (1138–1165) greifbar. Neben Grundbesitz und Zinseinnahmen in der Bischofsstadt selbst verfügte das Stift über einen deutlichen Besitzschwerpunkt im südlich angrenzenden Thurgau zwischen Kreuzlingen und Weinfelden, zwischen Bodensee und Thurtal, zum Teil innerhalb der sog. Bischofshöri, der frühen Ausstattung des Konstanzer Bischofs.15 Zudem besaß St. Stephan umfangreichen Besitz in Salmsach bei Romanshorn – eine Tatsache, die als Beleg für die Gründungstradition des Stifts gedeutet werden kann. Mittelpunkt der Grundherrschaft im Thurgau bildete der Kelhof zu Lengwil. Zudem besaß St. Stephan als bischöfliches Lehen die Ortsherrschaft über das nahe Dorf Happerswil, dessen stiftischer Amann im Auftrag von Propst und Kapitel nach Ausweis der Öffnung von 1506 auf dem Kelhof zu Lengwil – jährlich zu zwei Terminen im Mai und im Herbst – über die »Gottshausleute« Recht sprach.16 Ebenfalls verfügte St. Stephan in Salmsach über Gerichtsrechte. Wesentlich geringeren Grundbesitz besaß das Stift im nördlich des Sees gelegenen Linzgau. Seinen Fernbesitz bei Rottweil (Altstadt), der einen Hof mit zwei Mühlen umfasste, veräußerte St. Stephan 1221 an eine Schwesterngemeinschaft, aus der sich später die Zisterzienserinnenabtei Rottenmünster entwickelte. Nach einer Phase der Stagnation konnte das Stift ab der Mitte des 14. Jahrhunderts seinen Besitz im Thurgau, in der Bischofsstadt und im Linzgau nochmals deutlich erweitern, wie zum Beispiel 1413 durch den Kauf von Mühlen in Konstanz (Rottengatter-Mühle) und Klingenriet (Obermühle). Nach 1430 lassen sich nur noch einzelne kleinere Erwerbungen feststellen. Im Thurgau verfügte das Stift seit der Mitte des 12. Jahrhunderts über den halben Kirchensatz zu Salmsach, während dasselbe Recht zu Lippertsreute im Linzgau dem Stift offensichtlich bereits wenige Jahrzehnte später nicht mehr zustand. 1350 wurde dem Stift durch Bischof Ulrich Pfefferhard (1345–1351) die Kirche zu (Ober-)Andwil inkorporiert. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert waren die Besitzungen des Stifts in verschiedene Vermögensteile gegliedert. Neben dem Kapitelsgut (ad conventum iam dictorum fratrum prebendam et militiam divinorum promovendum, 1200)17 gab es ein eigenes Propsteivermögen ebenso wie ein Pfarrvermögen. Zudem standen dem Sakristan und dem Cellerar eigene Einkünfte zu. Ebenso lassen sich die Erträge der Kaplaneipfründen spezifizieren. Bei seiner Aufhebung 1804 wurden die jährlichen Gesamteinkünfte des Stifts an Geld- und Naturalzinsen auf ca. 5.900 Gulden geschätzt. Religiöses und kulturelles WirkenDer Pfarrbezirk von St. Stephan – als der ältesten Konstanzer Pfarrkirche – umfasste im Frühmittelalter nicht nur den gesamten Stadtbereich, sondern auch den südlichen Herrschaftsbereich des Bischofs, die so genannte Bischofshöri im Thurgau. Nicht zuletzt durch die Gründung des →Stifts St. Johann in der Niederburg sowie zwei weiterer Pfarrkirchen seit dem 10. Jahrhundert wurde der Sprengel von St. Stephan zwar verkleinert, blieb aber weiterhin der größte der Stadt. St. Stephan war die zentrale Kirche der Bürgerschaft. Stiftungen von Jahrtagen sind für St. Stephan seit dem Hochmittelalter belegt, jedoch ist erst aus dem Jahr 1759 ein umfassender Nekrolog erhalten.18 Zudem war die Stiftskirche ein bevorzugter Begräbnisplatz der Bürgerschaft. Bereits 1159 hatte Papst Hadrian IV. in einem Privileg dem Stift ein entsprechendes Privileg ausgestellt.19 Eine quantifizierende Auswertung bürgerschaftlicher Testamente für die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts belegt, dass sowohl bei den Stiftungen von Jahrtagen als auch bei der Wahl des Begräbnisplatzes die Stiftskirche vor den drei städtischen Bettelorden rangierte. Anlässlich von Baumaßnahmen in der Kirche im Jahr 1762 publizierte das Kapitel ein Verzeichnis aller 134 Grabstätten innerhalb der Kirche im Druck.20 Die liturgische Praxis an St. Stephan wird erst nach der Restitution des Stifts 1548 deutlicher greifbar. Im Zug der Umsetzung der Bestimmungen des Konzils von Trient verdrängte bis in das späte 16. Jahrhundert die römische Liturgie die bisherigen lokalen Traditionen (1594 Verpflichtung auf das römische Brevier).21 Die Statuten von 1609 schrieben in den angefügten statuta chori in 31 Paragrafen die Form des Chorgebets sowie die Feier der Festtage fest. Für die musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste waren vier Sängerpfründen (Succentorien) vorhanden, die aus den Einkünften von Kaplaneipfründen finanziert wurden – ebenso wie der erstmals 1584 bezeugte Organist.22 Im 18. Jahrhundert wurden zwei Stipendien für Sängerknaben gestiftet. Die Blüte barocker Musik an der Stiftskirche wird in einem 150 Nummern umfassenden Bestand an musikalischen Handschriften greifbar.23 Die Praxis der Stiftsgottesdienste überdauerte die Aufhebung und wurde erst 1820 auf Geheiß des Generalvikariats zugunsten der Pfarrgottesdienste untersagt. Das Stift St. Stephan und das →Domstift waren nicht nur personell eng verflochten, sondern auch in der Liturgie aufeinander bezogen: Beide Kapitel beteten zeitgleich die Vesper. Prozessionen, die seit dem frühen 16. Jahrhundert gut dokumentiert sind, führten an den Festtagen die Domherren nach St. Stephan, oder die Kanoniker von St. Stephan zogen zum Münster. Nach Ausweis einer Zusammenstellung von 160324 hatten die Stiftsgeistlichen an 21 Festtagen im Kirchenjahr Prozessionen, entweder zur Domkirche, um St. Stephan herum oder aus dem engeren Stadtbereich hinaus zur Heilig-Kreuz-Kapelle in Bernrain, auf dem Seerücken im Thurgau über der Stadt gelegen, durchzuführen. Für die Stadtgemeinde besaßen die Prozessionen nach Bernrain bis in die Neuzeit eine besondere Bedeutung, bildete die Heilig-Kreuz-Kapelle doch einen wichtigen Wallfahrtsort in unmittelbarer Nähe zur Stadt, noch im Pfarrbezirk von St. Stephan gelegen. Für die erstmals urkundlich 1408 erwähnte Bruderschaft zu St. Stephan sind für 145725 Statuten überliefert, die in den allgemeinen Stiftsstatuten von 1609 in 18 Paragrafen neu gefasst wurden. Im Kern handelte es sich um die Priesterbruderschaft des Stifts, deren Hauptaufgabe im liturgischen Gedenken für die verstorbenen Mitbrüder bestand. An der Spitze der Bruderschaft stand ein Procurator. Die Bruderschaft führte ein eigenes Siegel. Die Mitgliedschaft war für Kanoniker und Kapläne an die Priesterweihe gebunden, wobei der Konstanzer Bischof 1634 auch Kanoniker im Stand des Diakons bzw. Subdiakons zu der Bruderschaft zuließ. Laien konnten der Bruderschaft Vermächtnisse für ihr eigenes Seelenheil vermachen. Die 1617 errichtete Corpus-Christi-Bruderschaft und die 1705 gegründete Herz-Jesu-Bruderschaft standen Laien und Klerikern offen und waren ganz barocken Frömmigkeitsformen verpflichtet. Die von Pfarrer Leonhard Hamerer initiierte Corpus-Christi-Bruderschaft ging 1641 auf bischöflichen Wunsch in einer Sakramentsbruderschaft auf, die ihrerseits in den Genuss der päpstlichen Ablässe der römischen Erzbruderschaft kam. Die Mitglieder waren nach Ausweis der Statuten aus dem 17. Jahrhundert verpflichtet, Priester mit brennenden Kerzen zu begleiten, wenn diese Kranken die Kommunion brachten. Wöchentlich wurde am Donnerstag das Bruderschaftsamt gefeiert, das am ersten Donnerstag des Monats mit einem Bittgang verbunden war. Der Konstanzer Bischof war Präses der Bruderschaft, die einen eigenen Altar in St. Stephan besaß. Für die Herz-Jesu-Bruderschaft, die bei ihrer Gründung 1705 durch Papst Clemens XI. (1700–1721) mit einem Ablass versehen worden war, diente der Pfarraltar als Bruderschaftsaltar. Eine barocke Bildtafel mit dem Herzen Jesu, umgeben von Flammen, wurde bei Prozessionen mitgetragen und auf dem Altar aufgestellt. Bei der Gründung wurde ein Gebetbuch publiziert, in dem auch die Statuten der Bruderschaft veröffentlicht wurden.26 Hinweise auf die akademische Ausbildung der Kanoniker finden sich seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts und noch verstärkt im 14. Jahrhundert, als spätere Chorherren als Studenten unter anderem in Bologna, Heidelberg und Wien nachweisbar sind. Nach der Gründung der Universtäten in Tübingen und Freiburg gewinnen diese Hochschulen an Bedeutung, während im konfessionellen Zeitalter das Studium bei den Jesuiten dominierte. Die Ausbildung am römischen Germanikum wurde für die Karriere von besonderer Bedeutung. Für das Mittelalter war – nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine Tätigkeit in der bischöflichen Verwaltung – eine juristische Qualifikation von Bedeutung. Publizistisch ist lediglich Propst Jakob Raßler (1568–1617) zu nennen, der zwei, nur handschriftlich überlieferte Werke zur Geschichte des Bistums Konstanz verfasste.27 Bibliothek und ArchivAnweisungen zur Führung des Verwaltungsschriftguts des Stifts sind bereits für das Hochmittelalter belegt. In der Reformationszeit wurde das Archiv von St. Stephan durch die Stadt konfisziert, auf der Grundlage des Restitutionsediktes von Kaiser Karl V. dem Stift 1550 aber wieder zurückgegeben. Es war offensichtlich in vier Abteilungen gegliedert: 1. Kapitel, 2. Bruderschaft, 3. Fabrik, 4. Kaplaneien. Die Stiftsstatuten von 1609 übertrugen die Aufsicht über das Archiv an drei Kanoniker, denen jeweils ein Schlüssel zum Archiv anvertraut wurde. 1805 wurde das Stift verpflichtet, mit seinen Besitzungen in der Schweiz auch die Archivalien an die entsprechenden Kantone, vor allem den Thurgau, abzugeben. In zwei Lieferungen 1807/08 gelangte die Hauptüberlieferung des Stifts über das Provinzialarchiv Freiburg in das Generallandesarchiv in Karlsruhe. Der Buchbestand des Stifts gliederte sich in die eigentliche Bibliothek des Stifts und dessen liturgische Bücher, die dem Stiftsschatz zugerechnet wurden. In der Reformationszeit wurde offenbar der Großteil der liturgischen Handschriften zerschnitten. Für die Frühneuzeit finden sich nur wenige Hinweise auf eine Stiftsbibliothek, während die liturgischen Bände weiterhin dem Stiftsschatz zugerechnet wurden. Bau- und KunstgeschichteLageVom ehemaligen Chorherrenstift St. Stephan ist nur die Kirche erhalten, eine dreischiffige Basilika mit einem langen, mit drei Seiten eines Oktogons geschlossenen Chor und einem abgerückten Chorflankenturm im Süden. An die Kirche schloss sich – seit dem Hochmittelalter in den Quellen belegt – an der Südseite der Friedhof an, der mit einer Mauer umgeben war. In der Reformationszeit wurde er 1541 aufgelassen, nach der Rekatholisierung der Stadt aber 1561 wieder eingeweiht. Im Zuge der josephinischen Reformen wurde er 1784 endgültig aufgegeben. Die Höfe der Kanoniker, die teilweise eigene Kapellen besaßen, gruppierten sich im sogenannten Bering um die Stiftskirche.28 Die Pfründhäuser der Kapläne, 1580 werden acht Gebäude aufgezählt, waren über das Stadtgebiet verstreut.29 KircheIn den schriftlichen Quellen erscheint die Stephanskirche erstmals in der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts als einem spätrömischen Gräberfeld benachbart.30 Ihr ist möglicherweise eine Mauer zuzuordnen, die unter dem Turmfundament aufgedeckt wurde.31 Über Größe und Gestalt ist jedoch nichts bekannt. Bischof Ulrich II. (1127–1138) soll die Stephanskirche neu geweiht haben. Seit 1982/83 und 1988/89 liegen für St. Stephan Grabungsbefunde vor. Offenbar handelte es sich auch beim Vorgängerbau des 12. Jahrhunderts um eine Basilika. Ihr 1,10 m breites Spannungsfundament zwischen den Mittelschiffpfeilern steht direkt innerhalb der heutigen Arkaden. Der Abdruck eines Pfeilers beträgt 0,95 m × 0,95 m. Außerdem konnte der westliche Abschluss des Langhauses erfasst werden, ein Fundament, das mit dem Arkadenfundament und mit der Südseite einer wohl quadratischen Westapsis in Verbindung steht. Das Mittelschiff des romanischen Baus hatte demnach eine Breite von 7,40 m, die Seitenschiffe von ca. 3,70 m. Die Länge der Basilika sowie die Maße der Westapsis lassen sich nicht festlegen. Zu unbestimmter Zeit wurde die Apsis auf ca. 7 × 10 m vergrößert. Möglicherweise bekam sie eine Apsis und ein etwa 12 m langes Vorchorjoch mit Stufenanlage. Ein weiterer Umbau betraf die Seitenschiffe: Sie erhielten je ein weiteres Seitenschiff – auf der Nordseite 4,10 m, auf der Südseite 3,80 m breit.32 Der Anschluss nach innen muss unklar bleiben. Offenbar besaß die romanische Kirche bereits einen Turm, der durch die Nachricht von 1428 bezeugt ist, dass man einen Wächter bestellt habe.33 Trotz der Weihe durch Bischof Ulrich könnte die romanische Kirche aufgrund der Keramikfunde in den unteren Schichten noch im 11. Jahrhundert begonnen sein. Der gotische Bau ist eine querschifflose, dreischiffige Basilika von sieben Jochen und einem 3/8 Chorschluss. Oktogonale Pfeiler mit schlichten Kapitellen tragen die spitzbogigen Arkaden. Die darüber folgende Wand ist ungegliedert. Unter dem niedrigen Obergaden von je zwölf in regelmäßigen Abständen angeordneten Fenstern befindet sich ein Gesims. Die ursprüngliche Verglasung des Obergadens entstand wohl um 1430 mit je einer Standfigur und Stifterwappen. Vermutlich handelte es sich um einen Allerheiligenzyklus,34 darüber eine hölzerne Flachdecke. Die Seitenschiffe sollen Rundfenster gehabt haben,35 doch ist dies archäologisch nicht nachgewiesen.36 Das Sanktuarium mit drei hohen, schlanken Fenstern im Polygon ist nur im westlichen Teil seiner Langseiten durch je zwei Fenster belichtet, deren Größe den Langhausfenstern entspricht. Heute besitzt es eine Rokokoausstattung mit einem flachen Gewölbe. Dieser Neubau wurde wohl bald nach 1408 begonnen und mit dem Turm 1485 abgeschlossen. Älteste Teile sind die Apsis und ein 16 m langes Arkadenfundament. Während der Entstehung der Ostteile waren die Westteile des Vorgängers, also der 12 m lange, erhöhte Chor sowie die äußeren (jüngeren) Seitenschiffe, noch in Benutzung. Erst in einer zweiten Bauphase entstanden die Außenmauern des Langhauses, die teilweise an die älteren (äußeren) Seitenschiffe angepasst wurden, von denen Reste erhalten sind. Im westlichen Teil des gotischen Neubaus begnügte man sich anstelle eines Spannungsfundaments mit Punktfundamenten für die Pfeiler. Das Dachwerk besteht aus Hölzern die 1390 (d) und 1392 (d) gefällt wurden.37 Hier besteht eine nicht geklärte Diskrepanz zwischen Schriftquellen und Dendrochronologie. Auf der Nordseite entstanden nun zwei Kapellen – die Marienkapelle und die Margarethenkapelle. Mit dem Lettner war 1436 wohl der Innenausbau beendet, kurz darauf, 1438, folgte der Turm, der 1485 mit Blei gedeckt wurde. Die Hölzer des Dachwerks sind auf 1485 datiert. In seiner Form folgt er jenen Münstertürmen, die 1511 niedergebrannt sind. Im Zug der Erneuerungsmaßnahmen ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde 1770 der Lettner niedergelegt, die Marien- und Margarethenkapelle wurden durch eine neue Sakristei ersetzt. Materielle Kulturgeschichte, BauausstattungAuffallend sind die Wandmalereien im Langhaus, beginnend mit zwei Wandbildern des 15. Jahrhunderts im nördlichen Seitenschiff, die unmittelbar aneinander anschließen, was auf Platzmangel und damit auf umfangreiche Malereien schließen lässt. Dargestellt ist rechts Andreas, unten von Rittern, oben von Engeln umgeben. Die weiße Kartusche am Fuß des Bildes beinhaltete vermutlich einen Stifternamen. Links ein Heiliger mit Schriftband unter einer Architekturdarstellung. Zu seinen Füßen Stifterfiguren, am oberen Bildrand zwei Wappen. An den oktogonalen Pfeilern Heiligendarstellungen, datiert 1572–77 (Abb. 9). Kraus sah noch Stephanus und zwölf Apostel sowie Stifterwappen. Zeitgenössische Quellen berichten über ein ewiges Licht und zwei gemalte Mariendarstellungen im Langhaus.38 Weiter berichtet Sauer über eine »riesenhafte« Darstellung der Kreuzigung Christi an der Langhauswestwand und an der Nordwand39 – vermutlich ein Auftrag des Propsts von 1614.40 Das barocke Wandbild im nördlichen Seitenschiff stammt von Jakob Carl Stauder, 1729, es ist kombiniert mit dem spätgotischen Triumphkreuz. Im Norden schließt die Sakristei an, im Süden die Taufkapelle mit einer monumentalen Ölberggruppe aus dem Umkreis von Christoph Daniel Schenck. Während des Historismus erhielt die ungegliederte Wand zwischen Arkaden und Obergaden eine umfangreiche und eindrucksvolle Ausmalung durch Carl Philipp und Franz Schilling: Zwischen großformatigen Bildern mit gemalten Rahmen in den Bogenzwickeln befinden sich je zwei Heiligenfiguren – unten thronend, oben stehend – unter reich verzierten Baldachinen, dazwischen Beischriften. Die Arkadenbögen erhielten gemalte Krabben und Kreuzblumen. 1946/47 wurde die Dekorationsmalerei teilweise übertüncht. 1982 wurde jedoch eine Achse an der Nordwand freigelegt. Dargestellt ist links oben der Hl. Josef über Gregor von Nazianz, unten ein Wappen, darunter »Salomon III. Epis.«, rechts Johannes Bapt. über Gregor von Nyssa, unter dem Wappen »St. Stefan«. Dargestellt sind von Ost nach West jeweils paarweise zwei Propheten und 12 Heilige, im Norden die griechischen Kirchenlehrer und -väter, im Süden die lateinischen. Die großformatigen Bilder zeigen Szenen aus dem Leben Jesu. Die Holzdecke von 1905 ersetzt eine flache Holzdecke von 1618.41 Neugotisch sind auch die Verglasungen der Seitenschifffenster mit unterschiedlichsten Themen. Die Namen der Stifter befinden sich jeweils am unteren Rand. Im Süden entstanden sie zwischen 1899 und 1904, die Fenster im Norden sind ab 1888 datiert, drei von der Glaswerkstatt Mayer, Hofkunstanstalt München signiert. Im nördlichen Seitenschiff befindet sich das ehemalige Hochaltarbild, eine Darstellung der Hll. Drei Könige von Johann Kaspar Memberger d. Ä., 1616. Die Seitenaltäre sind aus der Konstanzer Werkstatt Mez, 1816 mit Altarblättern von Melchior Paul von Deschwanden – im Norden die Hl. Familie mit dem Johannesknaben, im Süden die Steinigung des Stephanus. Im Sanktuarium ein Deckenfresko von Franz Ludwig Herrmann (um 1770), die Anbetung des apokalyptischen Lamms darstellend. Die drei Fenster des Chorhaupts wurden 1862 unter Verwendung von Figuren aus der ursprünglichen Verglasung des Obergadens wiederhergestellt. Das Chorgestühl (um 1300), wurde nach 1467 aus dem Münster nach St. Stephan verbracht. Das Sakramentshaus stammt von Hans Morinck (Abb. 4), ebenso das Epitaph seiner Ehefrau Effrasina sowie drei Passionsreliefs (1590). Die lebensgroßen Figuren der zwölf Apostel an der Süd- und Nordwand des Sanktuariums stammen aus der profanierten Kirche des nahe gelegenen →Franziskanerklosters und wurden 1833 für St. Stephan erworben. BibliographieHandbücher und Lexika: CVMA II,1, S. 125–131 (Rüdiger Becksmann); Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 377 f. (Leo Schmidt); HelvSac II,2, S. 325–341 (Gerhard Barisch); KB Konstanz Bd. 3, S. 387 (Anneliese Müller); KDM Bd. 1, S. 97–101 (Marianne Dumitrache); SKHB, S. 351–356 (Helmut Maurer). Literatur: Humpert 1957; Maurer 1981 (mit umfassendem Quellen- und Literaturverzeichnis); Zimmermann 1994. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
| Personenbezüge: |
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Literatur + Links
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