Baden-Baden, Kollegiatstift Unserer Lieben Frau 

Kurzbeschreibung:

1453 Gründung – 1689 Zerstörung im Orléans’schen Krieg – 1808 Aufhebung

Patrozinium: Maria, Petrus und Paulus
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Speyer, Archidiakonat des Stiftspropstes von St. German und Moritz, Landkapitel Gernsbach

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Kollegiatstift Unserer Lieben Frau 1453-1808
Beschreibung:

Name: stift zu Baden (1455);1 ecclesia collegiata Badensis (1559)2

Geschichte

Historische Entwicklung

Das Kollegiatstift wurde in die alte, zwischen Stadt und Neuem Schloss erhöht gelegene Pfarrkirche St. Peter und Paul zu Baden(-Baden) hineingegründet, deren frühmittelalterliche Anfänge wohl auf das Benediktinerkloster Weißenburg im Elsass zurückzuführen sind. Bereits 1412/13 seitens des Markgrafen Bernhard I. von Baden (1372–1431) erwogen,3 kam die Gründung zunächst allerdings nicht zustande. Erst eine Generation später trat mit dem Entwurf einer Fundationsurkunde und eines Statutenwerks (1445) das Projekt in eine neue, schließlich erfolgreiche Phase.4 Nachdem 1452 die päpstliche Approbation erteilt war, setzte Markgraf Jakob I. (1431–1453) die Gründung im April 1453 in die Tat um.5

Die Stiftung zu Ehren der Muttergottes, der Apostel Petrus und Paulus, Johannes des Täufers sowie der Heiligen Jakobus (d. Ä.), Georg und Anna sah zwölf Kanonikate vor, darunter zwei Dignitäten (Propst und Dekan) und zwei Offizien (Kustos und Kantor), sowie zehn Vikariate; eine eigene Scholasterie wurde erst in den allerletzten Jahren des Stifts geschaffen.6 Eine Pfründe (800 Gulden Kapital) dotierte der Markgraf bereits im März 1453 selbst beim Altar des heiligen Jakob auf dem neu errichteten Lettner der künftigen Stiftskirche.7 Im übrigen sollten die eigens zu diesem Zweck inkorporierten Pfarreien Besigheim am Neckar, Mönsheim, Kappel, Gochsheim, Niederbühl, Elchesheim, Remchingen, Söllingen im Pfinztal und Gechingen zur Ausstattung dienen. Eine Kanonikerpfründe stiftete 1459 mit 1.300 Gulden Kapital Agnes von Blumenberg, die Witwe Heinrich Röders von Rodeck;8 für die elfte Pfründe (St. Nikolaus, 600 Gulden Kapital) sorgte 1478 Markgraf Christoph (1475–1515) mit den Einkünften der inzwischen erledigten Pfarreien Besigheim und Mönsheim,9 die zwölfte (St. Thomas, 500 Gulden Kapital) stiftete im gleichen Jahr der vormalige markgräfliche Kanzler und Landschreiber Johann Hochberger aus den Erträgen der Pfarrei Remchingen.10 Drei der Stiftsvikare waren auf Altären der Badner Spitalkirche bepfründet. Die geistliche Obrigkeit über das Stift hatte der Bischof von Speyer, die weltliche der Markgraf von Baden (-Baden). Das Recht der Präsentation auf die Stiftspfründen stand allein dem Markgrafen zu, päpstliche Provisionen und kaiserliche Erste Bitten kamen nicht zum Tragen.

Nach dem Willen des Stifters sollten Kanonikate und Pfründen allein Priestern verliehen werden. Desgleichen wurde vorausgesetzt, dass unter den zwölf Stiftsherren stets vier doctores oder zum mynsten licentiati [waren], so verre man die haben mag. Als ersten Propst berief Markgraf Jakob I. Bernhard von Baden, einen natürlichen Sohn Markgraf Bernhards I. Erster Kanoniker am Jakobs-Altar war, obgleich er nit ganz priester gewihet sy, der markgräfliche Protonotar Bartholomäus. Die Kantorei hatte 1482 der emeritierte Kanzler und Landschreiber Johann Hochberger inne. Das Offizium des Kustoden war, abgesehen von den Jahren 1528 bis 1647, 1729 bis 1745 und um 1800, mit dem Amt des Stadtpfarrers verbunden.11 Die Residenz- und Präsenzpflicht der Kapitulare galt zunächst ganzjährig, später nur noch für elf Monate pro Jahr.

Einer Aufstellung von 1559 zufolge bestanden an dem Stift folgende Benefizien: 1. prepositura; 2. decanatus et canonicatus; 3. custoria et plebania; 4. cantoria; 5. canonicatus altaris s. Jacobi super lectionario; 6. canonicatus altaris s. Nicolai; 7. canonicatus altaris Omnium sanctorum; 8. canonicatus altaris s. Viti; 9. canonicatus altaris s. Sebastiani; 10. canonicatus altaris b. Mariae virginis nove capelle hospitalis; 11. canonicatus altaris s. Thomae; 12. canonicatus altaris omnium apostolorum; 13. vicaria altaris b. Mariae virginis in hospitali; 14. vicaria et primissaria altaris s. Nicolai; 15. vicaria altaris s. Mariae Magdalenae; 16. vicaria et primissaria altaris s. Barbarae; 17. vicaria et primissaria altaris s. Nicolai [vielmehr s. Sebastiani]; 18. vicaria s. Georgii altaris; 19. vicaria altaris s. Viti; 20. vicaria altaris s. Nicolai in capella leprosorum; 21. vicaria altaris s. Thomae; 22. vicaria altaris s. Erhardi [im Spital]; 23. capellania altaris s. Materni in hospitali.12 Anfangs unterhielt man eine communis mensa, die von den Stiftsangehörigen 1573 eigenmächtig aufgegeben, auf Weisung der Herrschaft wiederhergestellt und schließlich 1579 in aller Form abgeschafft wurde.

Infolge von Markgraf Philipps I. (1515–1533) zögerlicher Haltung gegenüber der Reformation und trotz der tendenziell altgläubigen Orientierung seiner Nachfolger respektive ihrer jeweiligen Vormundschaften erlebte das Stift im Lauf des 16. Jahrhunderts einen kontinuierlichen Niedergang. Nach dem Tod Johann Auers (1527) blieb die Propstei jahrzehntelang unbesetzt; zunächst wurde sie vom Dekan versehen, seit 1544 nur noch von einem Dekanatsverweser, und seit 1562 lag die Leitung beim jeweils ältesten Kanoniker (sub titulo senioris). Um die Mitte des 16. Jahrhunderts sollen die meisten Stiftspfründner verheiratet gewesen sein. Erst nachdem der unter bayerischem Einfluss erzogene Markgraf Philipp II. (1569–1588) die lavierende Haltung seiner Vorgänger aufgegeben und sich für die römische Kirche entschieden hatte, wurde 1581 wieder ein Propst installiert und das Stift nach und nach reorganisiert. Aber schon 1594, nachdem gerade eben alle Dignitäten und Offizien wieder besetzt waren, fand mit der Okkupation der baden-badischen Lande durch den lutherischen Markgrafen von Baden-Durlach die Wiederherstellung ein abruptes Ende. Als 1622 der katholische Markgraf Wilhelm (1622–1677) restituiert wurde, gab es nach Auskunft des kaiserlichen Immissionsprotokolls nur noch zwei alte, ungelehrte, einfältige gesellen, die keinen bericht geben konnten, und die Wechselfälle des Dreißigjährigen Kriegs verhinderten noch auf lange Sicht ein neuerliches Aufblühen.

1652 erließ Markgraf Wilhelm neue Statuten,13 aber noch 1665 gehörten zu dem wirtschaftlich schwer in Mitleidenschaft gezogenen Stift nicht mehr als drei Personen, der Propst, der Dekan und der Kustos. Erst Ende der 1670er Jahre zählte man wieder zwanzig Köpfe, neben Propst, Dekan und Kustos einen Kantor, vier Kanoniker, vier Vikare, einen Schulmeister, einen Organisten, vier Chorschüler, einen Mesner und einen Stiftsschaffner.14 Aber bald darauf trat mit der Zerstörung von Stadt und Stift im Orléans’schen Krieg (1689) die nächste Katastrophe ein, die mit erheblichen Archiv- und Bibliotheksverlusten einherging, und die anschließende Verlegung der markgräflichen Residenz nach Rastatt relativierte die Bedeutung des Stifts einmal mehr. So beschränkte sich der Personalbestand noch 1740 allein auf den Propst, den Dekan, drei Kanoniker, einen Vikar und einen weiteren Kleriker.

Über die Bestätigung der 1746 nochmals erneuerten Statuten15 konnten der Markgraf von Baden-Baden als Vogt und weltliche Obrigkeit und der Bischof von Speyer als geistlicher Ordinarius keine Einigung erzielen; erst eine letztmalige Novellierung von 179916 fand die Billigung beider Seiten. Demnach bestanden im Jahr 1800 folgende zwölf Pfründen: die Propstei, das Dekanat, die Scholasterie, die Kustodie, die Kantorei, der canonicatus Bernhardinus, der canonicatus Jacobaeus, der canonicatus Carolinus, der canonicatus Fridericianus, die vicaria Philippica, die vicaria Wilhelmitana und die vicaria Albertina.17 Erst jetzt gab es auch einen Scholaster, der unter die Offizien gerechnet wurde. Das Präsentationsrecht auf alle Pfründen stand dem Haus Baden zu; die Investitur des Propsts oblag dem Bischof von Speyer, alle anderen Kandidaten hatte der Propst zu investieren. Sämtliche Stiftsangehörigen waren von der weltlichen Gerichtsbarkeit eximiert und dem Gericht von Dekan und Kapitel unterworfen.

Nach der Aufhebung des Stifts 1808 wurde für die Stadt eine Pfarrei mit zwei Vikarien geschaffen. Das Gymnasium, an dem die Stiftsgeistlichen seit dem Jahr 1800 zur Lehre verpflichtet waren, wurde nach Rastatt verlegt und mit ihm die Bibliothek.

Besitz und Wirtschaft

Außer den erwähnten inkorporierten Pfarreien gehörten zum Gründungsgut des Stifts 500 Gulden Kapital. Um künftigem Streit vorzubeugen, vereinbarte Markgraf Karl 1461 mit Propst, Dekan und Kapitel, das Stift solle keine der badischen Landesherrschaft bed-, steuer- oder dienstbaren Güter erwerben. Gleichwohl durfte jeder Stiftsherr in der Stadt Baden(-Baden) ein Anwesen besitzen, das lastenfrei war, solang es dem Stift zugehörte. Durch Seelenheilstiftungen und Schenkungen von Seiten des markgräflichen Hauses und der Badner Bürgerschaft, aber auch durch Kauf und Pfandnahme vermehrte sich der Stiftsbesitz bis in die Zeit der Reformation. Sein vergleichsweise dichter Kern lag unmittelbar südwestlich von Baden-Baden; darüber hinaus ist, bedingt durch die Gründungsausstattung, eine weite Streuung von Elchesheim am Rhein über Remchingen im Pfinztal und Gochsheim im Kraichgau bis nach Besigheim am Neckar und Gechingen im Oberen Gäu zu beobachten. Im Wesentlichen bestand die Begüterung aus allerlei Einkünften und verpachteten Liegenschaften, nicht zuletzt aus Zehnterträgen. Im Nahbereich trat das Stift vielfach als Kreditgeber für die ländliche Bevölkerung hervor.

Religiöses und kulturelles Wirken

Ihre Funktion als Grablege des markgräflichen Hauses erfüllte die Stiftskirche in der Nachfolge des Zisterzienserinnenklosters Lichtenthal vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zum Aussterben der Linie zu Baden-Baden respektive Rastatt im Jahr 1771. Beginnend mit Markgraf Rudolf VII. (1372–1391) sind in ihr alle badischen Regenten bestattet, seit 1533 freilich nur noch jene der baden-badischen Linie.

Das religiöse Leben am Stift ist nur spärlich dokumentiert und man wird diesbezüglich auch nicht allzu viel erwarten dürfen; einschlägige Nachrichten datieren zumeist aus den ersten Jahrzehnten seines Bestehens. 1468 wurde der Marien-Kapelle ein hunderttägiger Ablass erteilt und 1470 ebendort eine Bruderschaft zu Ehren der Muttergottes gegründet. Seit 1488/94 bestand darüber hinaus eine Nikolaus-Bruderschaft, die noch 1784 bezeugt ist. Markgraf Christoph stiftete 1513 ein Mittagsläuten zum Andenken an das Leiden Christi, wiederum in Verbindung mit einem Ablass. Auf Verlangen Markgraf Philipps I. sollte seit 1525 am Stift nur noch gemäß dem Evangelium gepredigt, die Psalmen sollten deutsch gesungen werden. Am Thomas-Altar war 1519/25 der Humanist und Reformator Franciscus Irenicus bepfründet; er fungierte zugleich als Hofprediger. Außerdem wirkte an der Stiftskirche vorübergehend der aus Basel gebürtige einstige Dominikaner Jakob Strauß und vertrat in diversen Schriften das lutherische Abendmahlsverständnis gegen das Johannes Oekolampads und Ulrich Zwinglis; ob er schließlich wieder zum römischen Glauben zurückkehrte, bleibt unklar. In der Gegenreformation ist das Stift kaum hervorgetreten. Mit der Kanzelpredigt in der Stiftskirche waren vor dem Dreißigjährigen Krieg die →Fremersberger Franziskaner betraut, seit 1624 die →Baden-Badner Kapuziner und seit 1640 die Kapuziner im Wechsel mit den →Baden-Badner Jesuiten, denen von 1631 bis 1641 sogar ein Kanonikat übertragen war. 1755 wurde eine Sakramentsbruderschaft neu gegründet.

Der Schulmeister und drei oder vier Chorschüler finden in der Gründungsurkunde von 1453 eine eher beiläufige Erwähnung, desgleichen in den 1652 erneuerten Statuten. Folgerichtig handelte es sich bei der stiftsintern besetzten Chorschulmeisterei um keine geistliche Pfründe. Erst mit den Statuten von 1799 erlangte, indem die Scholasterie als drittes Offizium eingeführt wurde, der Schulbetrieb ein deutlich größeres Gewicht. Darüber hinaus verpflichtete Markgraf Karl Friedrich (1746–1811) im Spätjahr 1800 alle Stiftsangehörigen mit Ausnahme der beiden Dignitäre zum Unterricht an dem 1588 gegründeten und seither der Aufsicht des Stifts unterstehenden Badner Gymnasium. Freilich konnte auch diese Wandlung zum Schulstift die Aufhebung im Jahr 1808 nicht mehr abwenden.

Bibliothek und Archiv

Überlieferungen aus dem Badner Stiftsarchiv befinden sich heute in verschiedenen Beständen des Generallandesarchivs Karlsruhe, im Erzbischöflichen Archiv in Freiburg sowie im Stadtarchiv Rastatt (aus dem Nachlass des letzten Stiftspropsts) und im Gemeindearchiv Sinzheim.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Die Kirche liegt am Südhang des Florentinerberges unterhalb des Neuen Schlosses und oberhalb der Altstadt.

Kirche

Errichtet über den Resten der römischen Thermen, geht sie in ihrer Anlage mit einem dreischiffigen Langhaus und einem monumentalen Westturm auf einen spätromanischen Vorgängerbau zurück. Als Pfarrkirche St. Peter und Paul geweiht, verfügte er über ein dreischiffiges basilikales Langhaus und ein ausladendes Querhaus. Der mit Rundbogenfriesen und Lisenen dekorierte, monumentale Westturm wurde ebenso wie die Chorbogenpfeiler und Teile der Querhausmauern in den heutigen Bau mit übernommen. Ab 1391 diente die Kirche auch als Grablege der Markgrafen von Baden. Zwischen 1453 und 1455 wurde für das neugegründete Kanonikerstift Unserer Lieben Frau der heutige Langchor errichtet. Mit dem reichen Fischblasenmaßwerk der großen Fensteröffnungen und den prachtvollen, aus Springrauten entwickelten Sterngewölben weist er charakteristische Merkmale der frühen, aus der Baukunst der Parler abgeleiteten Spätgotik auf. Im selben Stil wurde anschließend auch das Langhaus erneuert. Dabei hat man die Seitenschiffe mit eingezogenen Strebepfeilern versehen und bis beinahe auf die Höhe der Mittelschiffe emporgeführt, so dass ein pseudo-basilikaler Raumeindruck entstand. An die Stelle des romanischen Querhauses traten ab 1468 die im Norden seitlich angefügte Marienkapelle sowie im Süden ein Anbau mit Sakristei und Kapitelsaal. Bis 1477 erhielt der Turm eine Erweiterung der Portalanlage sowie ein zusätzliches Oktogongeschoss mit spitzem Helm, womit die Gesamterneuerung der Kirche im Stil der Spätgotik vervollständigt wurde. Die einheitliche Wirkung des spätgotischen Baus ging jedoch verloren, als er 1689 in Folge des Pfälzer Erbfolgekriegs schwer beschädigt wurde. So mussten die Dächer, die Langhausgewölbe und der Turmhelm neu aufgeführt werden. Baumeister Johann Michael Ludwig Rohrer versah den Turm bis 1711 mit der heute noch bestehenden Welschen Haube, unter seinem Bruder Johann Peter Ernst Rohrer erhielt das Langhaus 1751–53 eine reich stuckierte Barockdecke. Für diese hochwertige Ausschmückung zeichnete der Wessobrunner Johann Schütz verantwortlich, so dass sich die Stiftskirche in Ihrer Gesamterscheinung nun dem Ideal des Barocks annäherte. Bis auf die Westempore, den Nepomuk-Altar am Ende des südlichen Seitenschiffs und die Wappenkartusche über dem Eingang zum Chor wurden die barocken Elemente des Langhauses im Rahmen einer aufwendigen Regotisierung in den Jahren 1861–67 allerdings wieder entfernt. Man zog nun im Mittelschiff figurierte Rippengewölbe nach dem Vorbild der Chorgewölbe ein und brachte im Obergaden Fensteröffnungen an. Auch gab man neugotische Altäre und Glasgemälde in Auftrag und ließ die Wände bemalen. Bis auf die Einwölbung des Langhauses wurden die neugotischen Veränderungen im Rahmen von Restaurierungsmaßnahmen der 1950er und 1960er Jahre wieder rückgängig gemacht und die moderne Verglasung von Willy Oeser eingesetzt (1954). Die neugotischen Rippengewölbe blieben aber erhalten, so dass der Raumeindruck heute weitgehend dem der Spätgotik entspricht.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Als bedeutende Ausstattungsstücke sind aus dem Mittelalter das reich gegliederte Sakramentshaus (um 1490) und eine Sitzmadonna aus Lindenholz (14. Jahrhundert, am Choreingang rechts) erhalten. Das monumentale, zugleich aber mit Hilfe genauer Naturbeobachtung und mit großer psychologischer Sensibilität feinst gearbeitete Steinkruzifix in der Chorapsis wurde 1467 von Niclas Gerhaert von Leyden für den Friedhof im Rotenbachtal geschaffen. Von dort wurde es 1967 in die Stiftskirche übertragen. Von großer künstlerischer Qualität sind auch einige der Grabmäler der Markgrafen von Baden, allen voran das von Johann Schütz entworfene und gemeinsam mit Thomas Heilmann ausgeführte Epitaph des Ludwig Wilhelm (1677–1707), genannt Türkenlouis (Abb. 5). In typisch barocker Manier zeigt es den Verstorbenen als Feldherrn in triumphierender Pose über seinem Sarkophag stehend, umgeben von allegorischen Darstellungen der Tapferkeit, Gerechtigkeit und Weisheit. Erwähnenswert sind ferner das Grabmal Friedrichs IV., Bischof von Utrecht († 1517), das den Toten oben in vollem Ornat und unten als Skelett zeigt, beides ausgeführt in Bronzeguss durch eine Nürnberger Werkstatt, und das 1537 durch Christoph von Urach geschaffene Grabmal Philipps I. (1515–1533). Der Verstorbene ist in mittelalterlicher Tradition als Liegefigur in seiner Rüstung wiedergegeben, wohingegen der architektonische Aufbau bereits komplett dem Formenkanon der Renaissance verpflichtet ist. Etwa 30 Jahre später schuf wohl Johann von Trarbach das Epitaph Bernhards III. (1515–1536), wo der zu betrauernde Markgraf bereits als triumphierende Standfigur mit den Attributen des Kriegers und Fürsten dargestellt ist. Ein weiteres Werk desselben Bildhauers präsentiert den Markgrafen Philibert (1554–1569) und seine Gemahlin Mathilde von Bayern († 1565) als kniende, vollplastische Stifterfiguren zu Seiten des Gekreuzigten. Dem Bildhauer Antoine Coyzevox zugeschrieben wird das Grabmal des Leopold Wilhelm († 1671) und seiner Gemahlin Franziska Maria von Fürstenberg († 1702). Mit der theatralischen Inszenierung des Markgrafen als römischem Feldherrn und seiner Ehefrau als fromme Stifterin atmet das prunkvolle Monument französisches Flair.

Bibliographie

Quellen: Andermann 1997.

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 1, S. 49–51 (Michael Ruhland); DI 78 (Ilas Bartusch); KB Baden-Baden, S. 121–123 (Kurt Andermann); KDM Bd. 11,1, S. 70–142 (Emil Lacroix/Peter Hirschfeld/Heinrich Niester); kloester-bw, Kollegiatstift Baden-Baden (Kurt Andermann); SKHB, S. 140–145 (Kurt Andermann).

Literatur: Weis 1968; Ohnmacht 1973; Bartusch 2009; Rüth 2018.

Anmerkungen

  • 1 Andermann 1997, Nr. 22 S. 21.
  • 2 GLA 37 Nr. 485.
  • 3 RMB I, Nr. 2718, 2726; Weech 1872, S. 435.
  • 4 GLA 67 Nr. 152, fol. 6 7-76.
  • 5 RMB III, Nr. 7494.
  • 6 GLA 37 Nr. 503; GLA 195 Nr. 1491.
  • 7 RMB III, Nr. 7483.
  • 8 Weech 1872, S. 437.
  • 9 Weech 1872, S. 439.
  • 10 Weech 1872, S. 440.
  • 11 GLA 195 Nr. 1450, 1453.
  • 12 GLA 37 Nr. 485, vgl. auch GLA 195 Nr. 1491.
  • 13 GLA 37 Nr. 494, 498; GLA 195 Nr. 1390, 139 7-1400.
  • 14 GLA 195 Nr. 894.
  • 15 GLA 37 Nr. 502; GLA 65 Nr. 2197 f.
  • 16 GLA 195 Nr. 1450.
  • 17 GLA 195 Nr. 1491
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Kurt Andermann [Autor]
  • Marc Carel Schurr [Autor]
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