Bruchsal, Kollegiatstift »Ritterstift Odenheim«
| Kurzbeschreibung: | 1494 Umwandlung der Benediktinerabtei Odenheim in ein weltliches Kollegiatstift – 1507 Umsiedlung nach Bruchsal – 1802 Aufhebung Patrozinium: Peter und Paul, MariaKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Speyer, Archidiakonat des Stiftspropstes bei St. Guido, Landkapitel Bruchsal |
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| Beschreibung: | Name: ecclesia B. Mariae virginis ac B. Petri et Pauli apostolorum opidi Bruchsel, ad quam decanus et capitulum ecclesiae in Odenheim translati sunt (1507);1 ecclesia sanctorum Petri et Pauli in Odenheim, nunc vero Beatae Mariae Virginis in Bruxella (1510);2 collegiata ecclesia Beate Marie Virginis ac beatorum Petri et Pauli apostolorum (1511);3 Unserer Lieben Frauen stift zu Bruchsal (16. Jh.);4 Odenheimisches reichsritterstift (1802)5 GeschichteHistorische EntwicklungDie weitgehend erfolglos verlaufenden spätmittelalterlichen Reformbemühungen um eine Stärkung der einst nahe Odenheim/Östringen gelegenen Benediktinerabtei →Odenheim – beziehungsweise Wigoldesberg – mündeten 1494 in die Umwandlung des Klosters in ein weltliches Kollegiatstift durch Papst Alexander VI. (1492–1503).6 Angestrebt von Abt und Konvent des Klosters Odenheim war dieser Vorgang für die damalige Zeit keineswegs ungewöhnlich, wie etwa auch das Beispiel des nahegelegenen Klosters →Sinsheim zu verdeutlichen vermag. Die Überführung des Klosters in ein Kollegiatstift war durch tiefgreifende Eingriffe in die innere Struktur der Institution gekennzeichnet. Ein Stiftskapitel ersetzte den Konvent, das Stift hatte mit Propst, Dekan, Scholaster, Kantor und Kustos fünf Dignitäten, hinzu kamen zwölf Kanonikate. Die Wahl der Dignitäre blieb dem Kapitel allein vorbehalten, wohingegen die Wahl des Propstes durch den Papst bestätigt werden musste. Propst des neuen Stiftes wurde der bisherige Abt Christoph von Nippenburg. Valentin Lesch, bisheriger Prior, fungierte nunmehr als Dekan. Erwähnt sind Melchior von Bellheim als Scholaster, Melchior von Nippenburg als Kantor und Johannes von Buchen als Kustos. Die Konventualen des Klosters wurden zu Kanonikern des Kollegiatstiftes. Die Bestimmungen sahen vor, dass zehn der zwölf Kanonikate Personen adeliger Herkunft vorbehalten blieben. Zwei Kanonikate sollten üblicherweise Graduierten des kanonischen und römischen Rechts, zumeist bürgerlicher Herkunft, zustehen.7 Ob die bereits kurze Zeit nach der Einrichtung des Stiftes erkennbaren Bemühungen nach einer Umsiedlung desselben hinter die Mauern der nahegelegenen Stadt Bruchsal einem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis – man denke etwa an die massiven Auswirkungen des Landshuter Erbfolgekrieges für die Region – oder an die Anziehungskraft einer eher städtischen Lebensweise für die Kanoniker zurückzuführen sind, lässt sich aus heutiger Sicht wohl nicht mehr abschließend klären. Dass eine Verlegung in die fürstbischöfliche Stadt mit einem weitgefächerten Konfliktpotenzial verbunden war, liegt auf der Hand. Die Vereinbarungen zwischen Bischof und Kanonikern vom 21. Mai 1507 hinsichtlich einer Translation des Stiftes Odenheim sowie die mittels Translationsurkunde vom 25. Mai 1507 geregelte Verlegung des Stiftes Odenheim in die nur kurze Zeit zuvor fertiggestellte Stadtkirche »Unserer lieben Frau« in Bruchsal konnten hier eine nur eingeschränkt stabile Grundlage für das weitere Miteinander legen.8 Vor allem das Ringen um die kastvogteilichen Rechte des Fürstbischofs und damit letztlich auch die Frage der Reichsunmittelbarkeit beziehungsweise Landsässigkeit des Ritterstiftes waren charakteristisch für dessen Geschichte. Auf der Grundlage einer Einigung zwischen Bischof und Stiftskapitel wurde im Jahr 1509 eine der beiden graduierten bürgerlichen Personen vorbehaltenen Kanonikate zugunsten einer mit weiteren monetären Zuwendungen versehenen Predigerstelle aufgegeben, die Personen vorbehalten sein sollte, die entweder ein Doktorat in der Theologie oder den Rechten innehatten. Bereits 1515 wurden die Kapläne und Benefiziaten als Vikare – achtzehn an der Zahl – dem Stift angegliedert. Waren damals somit insgesamt 25 Stiftsvikare vorhanden, so unterlag deren Zahl im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte aber erheblichen Schwankungen. Zum Zeitpunkt der Säkularisation des Ritterstifts 1802/1803 waren neben sieben Vikaren der alten Fundation nur noch drei jüngere Vikare vorhanden. Auch die Stellung des Propstes scheint im Verhältnis zu der des Dekans innerhalb des Gefüges des Ritterstiftes zunehmend in den Hintergrund getreten zu sein. Stand der Propst nach der Umwandlungsurkunde von 1494 noch an der Spitze des Ritterstiftes, zeichnete sich im Laufe des Fortbestehens der Institution ein offenkundiger Bedeutungsverlust seiner Position ab. Bleibt zu vermuten, dass hier das ständige Ringen des Kollegiatstiftes mit dem Bischof um eine reichsunmittelbare Stellung des Stiftes verantwortlich zeichnete. Demzufolge nahm die Bedeutung des Stiftsdekans zu. Dem Propst standen zunächst zwei Präbenden und 40 Rheinische Gulden zu. Bereits 1508 wurde beschlossen, dass der Propst zwar weiterhin das offizielle Haupt des Kollegiatstiftes bleiben sollte. Seine Kompetenzbereiche innerhalb des Kapitels wurden aber erheblich beschnitten. Eine Mitwirkung in Stiftsangelegenheiten wurde ihm untersagt, es sei denn, Dekan und Kapitel hätten ausdrücklich seinen Rat erbeten. Zudem hatte der Propst auf erhebliche Zuwendungen zu verzichten. Neben dem Verlust einer Präbende und der einfachen Präsenzmasse hatte er weitere 100 Gulden seiner jährlichen Bezüge abzuführen. Dass eine solch tiefgreifende Umstrukturierung nicht ohne Spannungen vonstattengehen konnte, liegt auf der Hand, auch wenn die Quellenlage keine weiteren Einblicke ermöglicht. Nach dem Verlust des Propstamtes für Valentin Lesch führten die Auseinandersetzungen zwischen seinem Nachfolger Propst Erpho einerseits und Dekan und Kapitel andererseits in eine vertragliche Übereinkunft von 1514, mit der zwar die faktische Entmachtung des Propstes innerhalb des Kapitels bestätigt, zugleich aber eine finanzielle Besserstellung festgelegt wurde. Die Jahre des Bestehens des Ritterstiftes waren geprägt durch immerwährend erscheinende äußere und innere Legitimationskrisen. Das Ritterstiftsgebiet, das nach dem Verkauf des Dorfes Rettigheim im Jahre 1546 aus den fünf Orten Odenheim, Eichelberg, Tiefenbach, Rohrbach am Gießübel und dem spät hinzugekommenen Landshausen sowie den Anteilen an den beiden Kondominatsorten Waldangelloch und Großgartach bestand, lag inmitten des Kraichgaus, einer durch große politische Heterogenität gekennzeichneten Landschaft. Seit dem ausgehenden Mittelalter, aber vor allem nach dem ersten Gang der Gemeinde Odenheim an das Reichskammergericht in Speyer, war das Verhältnis zwischen Ritterstift und seinen Untertanen durch eine ungewöhnliche Konfliktdichte gekennzeichnet. Vor allem die Gemeinde Odenheim erwies sich mit über 30 Verfahren beziehungsweise Mandatssachen am Reichskammergericht und dem zusätzlichen Einschalten des Reichshofrates als Dauerklägerin gegen ihre Vogtsherrschaft. Eine besondere Schärfe erlangten die Auseinandersetzungen um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert. In dieser Phase bezog letztlich die benachbarte Kurpfalz Position für die in die Reichsacht erklärten Gemeinden und nahm diese gegen den Widerstand des Kollegiatstiftes vorübergehend in Besitz. Aber auch die Beziehungen zu der württembergischen Mitherrschaft in den beiden Kondominatsorten, vor allem Großgartach, waren zeitweise durch heftige Auseinandersetzungen gekennzeichnet. Im Jahr 1676 wurde die Stadt und mit ihr der Stiftsbereich niedergebrannt. Die Stiftsherren kehrten daraufhin für einen unbekannten Zeitraum vorübergehend nach Odenheim zurück. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sollten die Differenzen um konkurrierenden Steuereinzug, Gerichtsbarkeit und reichsunmittelbare Stellung des Kollegiatstiftes mit dem Speyerer Fürstbischof aber auch dem württembergischen Herzog durch mehrere Verträge eine weitgehende Klärung erfahren. Im Vertrag des Ritterstifts mit dem Fürstbistum Speyer von 1775 wurde zwar die Reichsunmittelbarkeit des Ritterstiftes betont, letztlich wurden zugleich weitreichende Eingriffsmöglichkeiten und Bezugsrechte des Fürstbischofs fixiert, sodass der eigentlich zugesprochene Status der Reichsunmittelbarkeit des Stifts doch einigen Interpretationsspielraum zulässt. Auch das Kollegiatstift Odenheim entging nicht dem Schicksal der Säkularisation. Alle Bemühungen der Kanoniker, den sich spätestens seit Mitte 1802 abzeichnenden Niedergang des Instituts abzuwenden, sollten sich als letztlich fruchtlos erweisen und konnten den Übergang an Baden nicht verhindern. Die Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses bedeuteten das Ende des Ritterstifts Odenheim. Die Vikare des Ritterstifts führten den Chordienst noch bis 1808 fort. Die Kapitulare erhielten jährliche Pensionen zuerkannt. Besitz und WirtschaftBei der Umwandlung des Klosters Odenheim in das Kollegiatstift wurden sämtliche Klostergüter mit allen Rechten und Einkünften der neuen Einrichtung inkorporiert. Das Gebiet des Stifts bestand zu Beginn des 16. Jahrhunderts aus einem zusammenhängenden Komplex, bestehend aus Odenheim und den benachbarten Dörfern Waldangelloch, Eichelberg, Tiefenbach, Landshausen und Rohrbach am Gießhübel. Etwas weiter entfernt gab es noch Besitz in Rettigheim und Großgartach. Letzterer Ort sowie Odenheim und Tiefenbach hatten bereits zu der Gründungsausstattung des Benediktinerklosters Odenheim gehört.9 Nach dem Verkauf von Rettigheim im Jahr 1546 besaß das Stift bis zum Übergang an Baden im Jahr 1802 in fünf Gemeinden die gesamte Ortsherrschaft, in Großgartach und Waldangelloch dagegen nur Anteile daran. Religiöses und kulturelles WirkenMit der Verlegung des Stifts nach Bruchsal gelangte auch dessen Schule in die Stadt. Aus dem Jahr 1507 ist ein Treue- und Gehorsamseid überliefert, den der Schulmeister der Stiftskirche, Propst, Dekan und Kapitel gegenüber ablegte.10 Im Jahr 1549 wurde die Schule von 63 Schülern besucht, die Unterricht im Lesen und Schreiben erhielten, sowohl auf deutsch, als teilweise auch auf lateinisch.11 Bibliothek und ArchivAus dem fürstbischöflichen Visitationsbericht von 1549 geht hervor, dass es noch nie eine Bibliothek gegeben hatte.12 Bei der Aufhebung des Stifts scheinen ebenfalls keine nennenswerten Bücherbestände vorhanden gewesen zu sein. Das Archiv des Ritterstifts, das auch die älteren Bestände aus benediktinischer Zeit enthielt, fiel mit der Säkularisation an Baden. Die Hauptüberlieferung liegt daher heute im Generallandesarchiv Karlsruhe. Bau- und KunstgeschichteIm Zentrum der Stadt, im Bereich des ottonischen Königshofes, liegt die wohl 1268 bzw. 1345 zweifelsfrei erwähnte Liebfrauenkirche, an deren 1447 (i) –1504 errichteten Neubau 1507 weltliche, adlige Chorherren aus Odenheim zogen; ein Kreuzgang ist nicht belegt,13 der stiftische Friedhof befand sich nördlich der Kirche. Die Chorherren bewohnten nahe der Kirche Häuser, vor allem in der wohl daher sogenannten Pfaffengasse;14 hier lag auch der »Ritterstiftsholzhof«, wohl seit 1578 im Besitz des Ordens. 1517 bestand unmittelbar neben der Kirche eine Dechanei, welche 1546 bzw. nach Zerstörung um 1700 an der Ecke Stiftsgasse/Dechaneigasse L-förmig neu errichtet wurde. Am Kirchplatz befand sich die 1549 genannte Stiftsschule. Südlich des Krollbachs lag die 1509 gestiftete und wohl 1676 zerstörte Prädikatur. Das Stift besaß zudem eine Weinschänke in unbekannter Lage.15 Der einstige Stiftsbereich wurde 1676, 1689 und 1945 zerstört, die Kirche unter Verwendung erhaltener Teile 1954–58 wiederaufgebaut. Ein erster Bau, wohl eine Chorturmkirche mit basilikalem Grundriss, stand an der Stelle des heutigen Langhauses. Die wiederaufgebaute spätgotische Hallenkirche mit eingezogenem Polygonalchor, Satteldach mit Dachreiter und ins Langhaus eingezogenem, markantem Westturm war 1676 abgebrannt, 1689 erneut zerstört und 1716 wiederhergestellt worden. 1767 wurde nördlich an den Chor eine Ornatkammer bzw. das Stiftsarchiv mit Pilastergliederung nach Entwurf von Johann Leonhard Stahl angebaut. 1820 wurde die südliche Sakristei abgebrochen, worunter beim Neubau 1911 die Reste eines frühgotischen Baus entdeckt wurden. Die Kirche wurde 1880/81 renoviert und ab 1954 im Inneren als moderne Staffelhalle wiederaufgebaut, nur die Netzrippengewölbe über schlanken Diensten im Chor wurden rekonstruiert und vermitteln so einen Eindruck der spätgotischen Raumwirkung. Bis auf die genannte Lage der Häuser der Chorherren ist über diese bauseits nichts bekannt. Die ab 1546 neu errichtete Dechanei war ein zweigeschossiges Gebäude mit einem säulengetragenen Eckerker. Das massiv gebaute Erdgeschoss nahm Wirtschaftsräume auf, während sich im Fachwerkobergeschoss repräsentative Wohnräume des Dekans befanden; das Obergeschoss wurde Mitte des 18. Jahrhunderts massiv ersetzt.16 Erhalten sind ein spätgotisches Tabernakel mit Muttergottes am nördlichen Chorstrebepfeiler sowie eine Bauinschrift von 1447; von der stiftischen Ausstattung der Kirche ist im Zuge der Säkularisation beziehungsweise durch die Zerstörung 1945 fast nichts erhalten geblieben, lediglich Epitaphien erinnern an die Nutzung als Stiftskirche; ein großes Kruzifix und sechs Silberleuchter dienen in der 1808–14 errichteten Pfarrkirche St. Stephan zu Karlsruhe als Altarschmuck.17 Vom Schatz gelangten Teile in weitere Kirchen, doch ist der heutige Verbleib nicht immer nachvollziehbar.18 BibliographieHandbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 1, S. 107 f. (Karin Stober); DI 20 (Annelise Seeliger-Zeiss); GermBen V, S. 464–471 (Hansmartin Schwarzmaier); KDM Bd. 9,2, S. 10–25 (Hans Rott); kloester-bw.de, Kollegiatstift Odenheim (Dennis Nagel/Karl-Heinz Braun); SKHB, S. 464–472 (Ralf Fetzer). Literatur: Wetterer 1908; 1909; 1918; 1922; Gehrig 1979; Fetzer 2002. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
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Literatur + Links
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