Buchen, Franziskanerterziarinnen
| Kurzbeschreibung: | 1355 erste Frauengemeinschaft bezeugt – 1376/1384 Stiftungen zugunsten der Schwesternsammlung – 1387 Anerkennung ihrer Lebensweise – vor 1440 Annahme der Regel des dritten Ordens der Franziskaner – 1489 Bau der Kirche mit angrenzendem Wohngebäude – 1570/71 Aufhebung Patrozinium: Beatae Mariae VirginisOrdensgliederung: Oberdeutsche (Straßburger) (Minoriten-) ProvinzKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Würzburg, Landkapitel Buchen |
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| Beschreibung: | Name: tugendhaften kindern den willigen armen zu Bucheim (1376);1 den willigen armen (1384);2 mulierum insimul quorum in domo pauperum in opido Bucheim (1387);3 sororum tertie regule Sci. Francisci in oppido Buchein (1440);4 schwestern S. Francisci ordinis (1570)5 GeschichteIm Jahr 1355 wurde erstmals eine aus zwei Frauen bestehende Gemeinschaft erwähnt, die sich vermutlich der Kranken- und Armenfürsorge widmete. In diesem Jahr haben der damalige Stadtvogt, Ritter Wiprecht von Dürn und seine Ehefrau Lucke von Fechenbach bestimmt, dass der Fronhof zu Buchen, den sie vom Kloster Amorbach innehatten, nach ihrem Tod an das Kloster zurückfallen sollte. In diese Bestimmung eingeschlossen war ein Haus, das sich die beiden Jungfrauen Metze und Katharina innerhalb des Hofes erbaut hatten und das, unter der Förderung des Stadtvogts, als Keimzelle der Buchener Schwesterngemeinschaft angesehen werden darf. Der Rückfall des Fronhofs an das Kloster Amorbach, aber wohl auch die Vergrößerung der Gemeinschaft in den folgenden Jahren machte einen Umzug nötig, vielleicht damals schon in ein Gebäude an der Stelle des heutigen sogenannten Klösterle.6 Am 30. August 1376 vermachte Katharina von Hohenstadt, Tochter des verstorbenen Edelknechts Gerhard von Hohenstadt, in einem Schenkungsbrief den tugendhaften kindern der willigen armen in Buchen eine Gült von 5 Malter Korn, die vom »Winterin Hof« in Altheim jährlich zu entrichten war.7 In einer weiteren Schenkungsurkunde vom 1. Juli 1384 wurde den »willigen Armen« durch Fritz Dossler ein ewiges Pfund Wachs geschenkt von seiner Wiese am Hainsterbach, verbunden mit der Auflage des Totengedenkens an seinem Grab und dem seiner Eltern und Nachkommen.8 In seinem Testament verfügte Konrad Koch Wimpina 1531, dass den Schwestern 1 Gulden jährlich für Kerzen gegeben werden sollte.9 Wenige Jahre später waren die »frommen Frauen« offenbar durch »Neider ihrer guten Werke« verbalen Angriffen ausgesetzt, denn Bischof Gerhard von Würzburg (1372–1400) ließ sich durch eine Kommission über Lebensweise, Umgang, Kleidung und Rechtgläubigkeit der Schwestern unterrichten. Ihr guter Ruf und Leumund wurden bestätigt, ebenso ihre der kirchlichen Lehre entsprechende Lebensweise und Rechtschaffenheit. Mit Urkunde vom 18. März 1387 wies der Bischof alle Gläubigen an, die Frauen nicht zu bedrängen, sondern ihnen Almosen zu überlassen und sie zu unterstützen. Im Falle der Zuwiderhandlung drohte er mit Exkommunikation. Namentlich genannt wurden in dieser Urkunde neun bürgerliche und niederadelige Angehörige der Schwesterngemeinschaft: Margareta Nestin, Lucke Rudolfin, Huse von Höpfingen, Grete von Hainstadt, Irmele von Böckingen, Irmele von Amorbach, Huse Mutschal, Agnes Martha.10 Auch danach hatten die Anschuldigungen gegen die Gemeinschaft nicht aufgehört. Die Frauen, die sich wohl kurz vor 1440 den Terziarinnen, dem Dritten Orden des Hl. Franziskus, unter der Aufsicht des Franziskanerklosters Heilbronn angeschlossen hatten, beschwerten sich, dass ihnen der Ortsgeistliche manchmal die Kommunion verweigerte und ihnen in Zeiten des Interdikts verboten war, an der Messe teilzunehmen. Mit Urkunde vom 31. August 1440 entschied der Würzburger Bischof, dass den Schwestern, die als Religiose zu behandeln seien, die Kommunion an genau bezeichneten Festtagen zu reichen und ihnen die Teilnahme an der Messe hinter verschlossenen Türen zu gestatten sei.11 1489 wurde laut Bauinschrift das heute so bezeichnete Klösterle inmitten der Stadt unweit der Stadtkirche St. Oswald und des Rathauses erbaut, ein absonderliches kirchlein12 mit angebautem Wohnhaus und Gärtchen. Die Kapelle war der Hl. Jungfrau Maria geweiht. 1570 lebten nur noch die Oberin und zwei Novizinnen in der Gemeinschaft, die übel hausten, auch güter versetzten13 und daher auf Anordnung des Mainzer Erzbischofs Daniel Brendel von Homburg (1555–1582) durch den Abt von Amorbach visitiert werden sollten. Nach dem Tod der Oberin am 7. Juli 1570 wurden die Novizinnen entlassen, einen Garten hatte die Oberin bereits an einen Bürger verkauft, weitere Äcker, Wiesen und Gärten und ein Teil der Gülten wurden an die mainzische Hofmeisterei des 1568 säkularisierten Zisterzienserinnenklosters →Seligental überwiesen. Wachs- und Pfennigzinsen fielen der Pfarrkirche St. Oswald zu. Damit endete die klösterliche Frauengemeinschaft. In der Kapelle fanden in den folgenden Jahren keine Gottesdienste mehr statt.14 Bau- und KunstgeschichteDie spätmittelalterliche Anlage liegt im Norden der Altstadt, die Mitte des 13. Jahrhunderts durch eine Stadtmauer befestigt wurde. Der Garten grenzt nördlich an die Stadtmauer. Das «Klösterle« ist mit Kapelle und Konventsbau sowie zugehörigem Garten vollständig erhalten. Die Bauten wurden in massiver verputzter Bruchsteinbauweise 1489 (i) aus Sandstein errichtet. Die Kapelle ist ein Saalbau mit Dreiseitschluss. Ursprünglich wurde der Saalbau von zwei Kreuzgewölben überspannt, die anhand der vorhandenen Schlusssteinfragmente rekonstruiert werden können. Die Gewölberippen wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts vollständig entfernt. Spitzbogenportale und Dreipassfenster sind erhalten, allerdings wurden zur Vergrößerung der Fenster in späteren Nutzungsphasen die Profile abgespitzt und die Sandsteinlaibungen zu gefasten bzw. geraden Profilen zurückgearbeitet. Beim Stadtbrand 1717 wurde der Dachstuhl der Kapelle und des Konventsbaus zerstört. Zusätzlich zu einem neuen Dachstuhl erhielt die Kapelle um 1723 eine Fachwerkaufstockung. Über dem Sanktuarium wurde der Fachwerkaufbau mit Auskragungen des Halbwalmdaches über Bügen ausgeführt. Auch der Konventsbau wurde durch ein Fachwerkgeschoss ergänzt. Nach dem Erwerb des Klösterchens 1798 von der Kurmainzer Hofkammer durch die Gemeinde blieb die Kapelle im Eigentum der Bürgerschaft und wurde weiterhin genutzt.15 Der Konventsbau und Garten wurden privat erworben und zu Wohnzwecken genutzt. Um 1830 wurde die Kapelle profaniert und ging in Privatbesitz über. Für die Umnutzung der Kapelle als Scheune wurde ein großes Tor in die Südfassade gebrochen. Um 1930 wurden weitere Eingriffe vorgenommen, die durch Teilentfernung statisch relevanter Bauteile wie Zwischendecke und Dachwerkelemente Folgeschäden verursachten. Ende der 1940er wurden die Baulichkeiten durch die Gemeinde übernommen und bis 1957 zu Archiv und Stadtbibliothek ausgebaut.16 Während der Baumaßnahme wurden Fach- und Tragwerk ertüchtigt und neue Emporen in die Kapelle eingebaut. Die Außenfassaden wurden während der 1960er Jahre in Stand gesetzt. Eine umfassende Sanierung der Kirche und des Konventsbaus fand in den 1990er Jahren statt. Die Kapelle dient heute als Veranstaltungsraum für Vorträge, Konzerte, teilweise auch als Unterrichtsraum der städtischen Musikschule. Im Anbau fanden die Bücherei des Judentums und die Hermann-Cohen-Akademie für Religion, Wissenschaft und Kunst ihre Bleibe. In der Kapelle sind fragmentarisch Wandmalereien aus dem 17. Jahrhundert erhalten. Im Bereich der ehemaligen Apsis konnten florale Ornamente sowie in der nordöstlichen Nische Farbfassungen bei restauratorischen Untersuchungen 1998 freigelegt werden. Die Malereien wurden im Zuge der Innensanierung gesichert und rekonstruiert. Das Farbkonzept im Innenraum wurde nach Befund hergestellt. BibliographieHandbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 1, S. 115 (Johannes Wilhelm); DI 8 (Heinrich Köllenberger); KB Neckar-Odenwald Bd. 1, S. 682 (Rainer Trunk); KDM Bd. 4,3, S. 41 f. (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Franziskanerinnenkloster Buchen (Gerlinde Trunk). Literatur: Hettinger 2007. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
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Literatur + Links
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