Freiburg, Schwesternsammlung, Franziskanerterziarinnen »Regelhaus zum Lämmlein« 

Kurzbeschreibung:

1348 Ersterwähnung – 1485–1489 Zusammenlegung mit den Regelhäusern zum Pfauen und Krozingerin sowie Annahme der franziskanischen Drittordensregel – 1652 Aufhebung

Ordensgliederung: der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz unterstellt
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Freiburg

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Schwesternsammlung, Franziskanerterziarinnen »Regelhaus zum Lämmlein« 1348-1652
Beschreibung:

Namen: regelschwestern in dem regelhus zu dem Lemlin gelegen zu Friburg in der alten stat in Bermetergassen uf dem Graben (1348);1 domus vulgo dicte zu dem Lemblin in opido Fryburg de tertia regula sancti Francisci (1481–1491)2

Geschichte

Erstmals namentlich erwähnt wird das Regelhaus zum Lämmlein im Jahr 1348 im Nachgang der ein Jahr zuvor getätigten Jahrtagsstiftung Johannes Snewlins, genannt der Gresser. In dessen Stiftung ist lediglich von nicht namentlich genannten Sammlungen unter der Aufsicht der →Prediger und →Franziskaner die Rede. Belege für eine Betreuung durch die Franziskaner in der Frühzeit fehlen für das Regelhaus zum Lämmlein allerdings.

1485 erfolgte die Zusammenlegung mit dem →Regelhaus der Krozingerin und spätestens 1489 mit dem →Regelhaus zum Pfauen, die beide der neu gegründeten Freiburger Universität weichen mussten. Im selben Jahr kauften die Schwestern ein weiteres Haus in der heutigen Gauchstraße 10, das sich direkt neben ihrem bisherigen Haus, dem Haus zum Kristallenberg, befand.3 Auf Bau- oder Umbaumaßnahmen in diesem Zeitraum deutet die 1492 erlangte Erlaubnis der apostolischen Pönitentiarie hin, in der noch nicht fertigstellten Kapelle in ihrem Haus die Messe zu feiern.4 Zudem fällt in diese Jahre, sehr wahrscheinlich in das Jahr 1489, die Annahme der Dritten Regel des Franziskanerordens.

Die Aufsicht über die Gemeinschaft lag mindestens seit Ende des 15. Jahrhunderts beim Bischof von Konstanz. Als Visitatoren fungierten, von diesem in ihr Amt eingesetzt, die Pfarrer von Freiburg. Vor ihnen legten die Schwestern in ihrem eigenen Bethaus, in seltenen Fällen auch in der Pfarrkirche, also im Münster, ihre Gelübde ab.5 Kardinallegat Raimund Peraudi bestätigte 1502 den Freiburger Pfarrherren Heinrich Kohlherr als Visitator der Gemeinschaft und befreite seine Nachfolger von der Notwendigkeit, sich vom Bischof dazu ernennen zu lassen.6 Papst Leo X. (1513–1521) hingegen bestätigte 1520 den Bischof von Konstanz in seinen Rechten über die Gemeinschaft.7 Die Exekutionsurkunde des Konstanzer Dompropstes Lukas Conrater richtete sich explizit gegen die Franziskaner und untersagte diesen, die Frauen zu stören und Rechte gegenüber der Gemeinschaft zu beanspruchen.8 Möglicherweise gingen hier Versuche des kurz zuvor reformierten Männerkonvents voraus, auch die franziskanische Frauengemeinschaft in seiner direkten Nähe im Sinne der Observanz zu beeinflussen. Dennoch bemühten sich die Schwestern um die Privilegien des Ordens, wie eine im Jahr 1514 angefertigte aufwendige Abschrift der als Mare Magnum bezeichneten Bulle, von Papst Sixtus IV. (1471–1484) 1474 publiziert, zeigt.9 Als Beichtväter der Frauen fungierten wechselnde Weltgeistliche, häufig Kapläne am Münster oder aus dem Umfeld der Universität.10 Weiterer Ausdruck der Relevanz der Pfarrkirche für die Gemeinschaft war das eigene Gestühl der Frauen in der Nähe des Heilig-Kreuz-Altars und die Mitgliedschaft der Schwestern in der dort angesiedelten Bruderschaft Unserer Lieben Frau.11

Ihren wirtschaftlichen Unterhalt sicherte die Gemeinschaft unter anderem mit Handarbeit, vor allem dem Tuchweben. 1489 erlaubte die Freiburger Tuchmacherzunft den Schwestern in ihrem Haus einen Halbwebstuhl aufzustellen, unter der Bedingung, die Zunftordnung zu befolgen.12 Trotz dieser Übereinkunft kam es immer wieder zu Konflikten zwischen den Frauen und den Tuchmachern über die Ausübung des Handwerks. Neben der Handarbeit waren die Besuche von Kranken und vor allem das Totengedenken ein wichtiges Betätigungsfeld der Gemeinschaft.13 Die Schwestern erhielten Stiftungen, um Seelenmessen in ihrem eigenen Bethaus durchzuführen aber auch für die Teilnahme an Jahrtagsfeiern, die im Münster und in anderen Freiburger Klöstern abgehalten wurden.14 Bemerkenswert ist die Jahrtagsstiftung des Freiburger Obristenmeisters Peter Sprung, der zeitweise auch als städtischer Pfleger der Gemeinschaft belegt ist, und seiner Frau Elisabeth Zehenderin, aus der Zeit um 1500. Das Paar übertrug den Frauen unter anderem die Aufgabe, den von den Eheleuten im Münster gestifteten Altar den Feiertagen im Kirchenjahr entsprechend zu dekorieren und die dazu gehörenden Gegenstände, etwa die Altartücher, zu verwahren und zu erhalten.15 In diesem und ähnlichen Fällen verbanden sich die von den Schwestern erbrachten Memorialleistungen mit ihrer Handarbeit.

Die Beschwernisse des 17. Jahrhunderts, vor allem der Dreißigjährige Krieg, scheinen dem Regelhaus schwer zugesetzt zu haben. Nannte ein Visitationsprotokoll von 1549 noch neun Schwestern, befanden sich 1649 nur noch drei Frauen in dem Konvent, wobei zwei bereits als alt und krank beschrieben werden.16 Zeitgleich versuchte der Guardian der Freiburger Franziskaner eine Aufhebung des Regelhauses zu erreichen, um in dem Haus die durch Kriegszerstörungen obdachlos gewordenen Freiburger →Klarissen unterzubringen.17 1650 teilte der Konstanzer Bischof auf Ansuchen der Vorderösterreichischen Regierung dem Freiburger Stadtpfarrer mit, dass er die Aufhebung der Gemeinschaft umsetzen solle, was zwei Jahre später endgültig geschah. Zwei junge, in der Zwischenzeit im Regelhaus lebende Schwestern, die in Konstanz bereits eine entsprechende Profess abgelegt hatten, schlossen sich den Freiburger Klarissen an, während die letzte verbliebene Franziskanerterziarin, Anna Letzin, in das →Dominikanerinnenkloster Adelhausen übertrat. Das Vermögen der Gemeinschaft, das im Zuge der Aufhebung inventarisiert und auf etwas mehr als 10.000 Gulden taxiert wurde, teilte man unter den Klarissen, den Dominikanerinnen von Adelhausen und der Münsterpräsenz auf.18

Hinweise auf eine Bibliothek in der Gemeinschaft sind nicht überliefert. Die Schenkung eines Konstanzer Messbuches durch den Münsterpfarrer Joachim Landolt 1567 deutet aber auf zumindest geringen Buchbesitz hin.19 Eher dem Archiv ist eine heute im Generallandesarchiv verwahrte Handschrift zuzuordnen: Ein im Jahr 1566 unter der Hausmutter Kleopha angelegtes Prothicol, das bis zur Aufhebung weitergeführt wurde.20 Inhaltlich bietet der Band historiographische Notizen, Urkundenabschriften, Stiftungen, Jahrtage und Listen von Konventsmitgliedern, Beichtvätern und Visitatoren. Die Informationen reichen teilweise bis in das 14. Jahrhundert zurück. Finanziert wurde die Anlage der Handschrift durch den damaligen Visitator der Gemeinschaft und Freiburger Pfarrherren Michael Küblin. Sein Wappen auf der ersten Seite ist eine von neun farbigen Wappenzeichnungen in der Handschrift. Aus ihr lässt sich auch ableiten, dass die Schwestern ein Archiv gehabt haben müssen, das auch Urkunden der aufgegangenen Regelhäuser der Krozingerin und zum Pfauen umfasste. Nach einem Inventar von 1649 war aber mindestens ein Teil der Urkunden bei der Freiburger Münsterfabrik deponiert und befand sich nicht im Regelhaus selbst.21

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Das Regelhaus zum Lemblin22 befand sich in Freiburg zentral und in unmittelbarer Nähe zum Franziskanerkloster und zur damaligen Ratsstube (sog. Gerichtslaube)23 an der Gauchstraße 10 (ehem. Permentergasse). Seit der Zerstörung Freiburgs im Jahr 1944 sind lediglich die Überreste einer Nonnengruft erhalten, die allerdings nicht mittelalterlich sind, sondern im Zuge eines Umbaus zum Klarissenkloster in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts entstanden. Für die Jahre ab 1673 ist eine Erweiterung um vier Bürgerhäuser belegt.24 Erst ab dieser Zeit ist ein Grundplan für das Regelhaus zum Lämmlein erhalten, welcher die Anordnung einer mehrgeschossigen zweiflügligen Anlage mit Garten, Stallungen und einer Hauskapelle zeigt.25 Die allgemeine Ungewissheit über den früheren Straßenverlauf angrenzend an den Rathaushof tangiert die Rekonstruktion der Klosteranlage insofern, als dass unklar ist, inwiefern das Lämmleinhaus nach seinem Umbau für die Klarissen an den Rathauskomplex angrenzte. Möglich ist, dass sich seine Erweiterungsbauten direkt auf der Fläche einer ehemaligen Gasse erhoben.26 Die Markierung des [Rathshoffplatzes] im Grundplan führt im Vergleich mit einem Lageplan ehemaliger Freiburger Klöster zu dem Ergebnis, dass später zugunsten einer kleinen Kirche die Hälfte des ältesten Gebäudes an der Merianstraße abgebrochen worden sein müsste.27 Seit ca. 1685 erhob sich an dieser Stelle die St. Klara-Kirche.28

Kloster und Konventsbauten

Alte Stadtansichten zeigen das Regelhaus zum Lämmlein in unterschiedlichen Phasen seiner Erweiterung.29 In Zusammenhang mit den Veräußerungen der Regelhäuser Pfauen und Krozingerin an die alte Universität, ist ab 1460 der Zuzug von einigen Regelschwestern in das Haus der Terzianerinnen dokumentiert. Die Tuchweberei sowie der Bedarf an Platz für die Schwestern erforderten ein mehrgeschossiges Gebäude. Während die Webstühle im Erdgeschoss aufgestellt worden sein dürften, befanden sich in den oberen Geschossen die Wohnräume und die Hauskapelle. Eine wichtige Neuerung der Terzianerinnen war das Anlegen eines Brunnens. Nach der Aufhebung des Regelhauses zum Lämmlein erfolgte zwischen Frühling 1683 und Herbst 1685 ein Umbau zum Klarissenkloster. Laut dem erhaltenen Planmaterial erhob sich östlich entlang der Merianstraße ein dreigeschossiger Flügel, der sich in Richtung Westen angrenzend an den Rathauskomplex und parallel zur Turmstraße in einem weiteren Flügel mit nur zwei Geschossen und geringerer Breite fortsetzte. Geplant war offenbar die vollständige Ummauerung des Innenhofes mit dessen Brunnen, zwei Gärten und Stallung. Allerdings deutet nichts darauf hin, dass diese realisiert wurde. Im östlichen Flügel des neuen Klarissenklosters boten mehrere Räume Platz für Versammlungen und Handarbeit. Neben der Hauskapelle und einem größere[n] bethauß verfügte der Konvent vor dem Bau der Kirche offenbar auch über ein chorhauß, welches sich über zwei Geschosse erstreckte und im dritten Geschoss über eine Treppe an einen großen Saal anschloss.30 Die Planung sah für die beiden Flügel einen verbindenden Durchgang im zweiten Geschoss vor. Dieser Gang zum westlichen Noviziatshaus ermöglichte die Überquerung eines, an die Rathausgebäude angrenzenden zweiten Hofes, ohne ins Freie treten zu müssen. Nach Auflösung der Schwesterngemeinschaft 1782 ging die Anlage 1806 in den Besitz des Heilig-Geist-Spitals über und fungierte als Pfründhaus, wodurch die Klosterkirche eine Verkleinerung und Umgestaltung zu einer Kapelle erfuhr.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Aus dem Jahr 1652 ist ein Inventar mit Hinweisen auf die Ausstattung und Güter des Regelhauses erhalten.31 Ein Glasfenster aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, das sich längere Zeit im Freiburger Münster befand, wurde in der älteren Forschung fälschlicher Weise dem Regelhaus zugeschrieben.32 Im nördlichen Querhaus des Münsters stand den Regelschwestern ein Chorgestühl zur Verfügung.33 Im Zuge einer Umgestaltung von St. Klara durch das Hl. Geist-Spital erhielt die südliche Chorwand der Kirche 1805 durch die Maler Simon und Johann Göser ein Wandgemälde, welches das letzte Abendmahl zeigte. Seit der Zerstörung von 1944 sind Wandreste dieser Malerei in der Hauskapelle des Heiliggeiststiftes in der Deutschordensstraße ausgestellt.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: kloester-bw, Regelhaus »zum Lämmlein« Freiburg (Martina Wehrli-Johns).

Literatur: Geiges 1933 (a); Wohleb 1954; Noack 1959; Schwineköper 1965; Röcken/Brauckmann 1989; Bock 1992; Schadek/Treffeisen 1996; Mangei 2003.

Anmerkungen

  • 1 StadtA FR A 1 XVII Snewlin-Gresser-Stiftung 4.
  • 2 EAF Ha 319, fol. 51 r.
  • 3 GLA 65 Nr. 216.
  • 4 Bullarium Franciscanum N. S. IV, 2, Nr. 2467.
  • 5 Siehe dazu das Schwesternverzeichnis in: GLA 65 Nr. 265, fol. 1 r-9 r.
  • 6 EAF UZ 506.
  • 7 EAF UZ 503.
  • 8 Eine deutsche Übersetzung der ansonsten nicht fassbaren Urkunde in: EAF A 4/486.
  • 9 EAF UZ 467.
  • 10 Siehe die entsprechende Liste in: GLA 65 Nr. 216, fol. 297 r-300 v.
  • 11 Zum Gestühl: EAF Münsteranniversar, fol. 137 v, zur Bruderschaft: GLA 65 Nr. 265, fol. 160 r.
  • 12 StadtA FR A 1 VI e i 1489 Februar 19.
  • 13 StadtA FR C 1 Kirchensachen 92 Nr. 5.
  • 14 Siehe dazu die beiden Stiftungsverzeichnise in GLA 65 Nr. 216, fol. 59 r-78 v, 166 r-178 v.
  • 15 StadtA FR C 1 Kirchensachen 92 Nr. 2.
  • 16 Das Visitationsprotokoll von 1549: GLA 82 a Nr. 331.
  • 17 StadtA FR C 1 Kirchensachen 92 Nr. 12; EAF A 4/486.
  • 18 StadtA FR B 4 Nr. 95.
  • 19 GLA 65 Nr. 216, fol. 63 v.
  • 20 GLA 65 Nr. 216.
  • 21 EAF A 4/486.
  • 22 GLA 200 Nr. 1595, fol. 15 r: Auch später, als das Haus der Terzianerinnen bereits zum Klarissenkloster umgebaut war, sind Briefe an St. Clara im Hauß Lemblin adressiert.
  • 23 Schwineköper 1965, S. 13, 39.
  • 24 GLA 200 Nr. 1595.
  • 25 GLA G Freiburg Nr. 68. 26 Schwineköper 1965, S. 39.
  • 27 Noack 1959, S. 96.
  • 28 Pergamentplan von Johann Georg Fischer 1713, Augustinermuseum; Alternativ bei Mangei 2003, Tafel 3.
  • 29 Zu nennen sind die Ansichten Gregorius Sickingers (1589), Matthäus Merians d. Ä. (1643), sowie Johann G. Fischers (1713).
  • 30 GLA G Freiburg Nr. 68.
  • 31 StadtA FR B 4 Nr. 95.
  • 32 Augustinermuseum, Städtische Museen Freiburg Inv. MF 120/M; CVMA II, 1, S. 102, 115. Die ältere Interpretation bei: Geiges 1933 (a), S. 363.
  • 33 EAF Münsteranniversar, fol. 137 v
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Johannes Krämer [Autor]
  • Tanja Perica-Ott [Autor]
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