Heitersheim, Johanniter 

Kurzbeschreibung:

vor 1335 Gründung als membrum der Johanniterkommende Freiburg – 1505 Sitz des Großpriorats der deutschen Zunge – 1548 Fürstentum Heitersheim – 1806 Aufhebung und Übernahme durch das Großherzogtum Baden

Patrozinium: Johannes der Täufer
Ordensgliederung: Großpriorat Deutschland
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Neuenburg

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Johanniter 1335-1805
Beschreibung:

Name: der brůdere sant Johans ordens burg und vorhof ze Heytershein (1357);1 commendúr der huser ze sant Johans ze Heitterßhein und ze Núwenburg (1440);2 domus Heytershem (1495)3

Geschichte

Historische Entwicklung

Die Initiative für das vor 1335 entstandene Haus der Johanniter in Heitersheim geht in das Jahr 1271 zurück, als Ritter Gottfried der Jüngere von Staufen sein von der Abtei Murbach gehaltenes Lehen in Heitersheim mit Fronhof, Patronatsrecht und weiterem Zubehör durch Abt Bertold von Murbach in zinspflichtigen Besitz zu Erbrecht umwandeln ließ.4 Bereits ein Jahr später übergab Gottfried all seinen Besitz und sich selbst dem Freiburger Haus des Hospitals von Jerusalem (sacre domui hospitalis Jerosolimitani de Friburg), trat somit in die Niederlassung der Johanniter ein; diese stand damals unter der Leitung seines Bruders Rudolf.5 Abt Bertold gab, der Bitte des Komturs und der Brüder entsprechend, seine Einwilligung, dass der von ihm als Verwandter angesprochene Ritter Gottfried die curtis und weitere Güter zu Heitersheim mitsamt dem Kirchenpatronat an das Freiburger Haus der Johanniter übertrug; dieses hatte künftig den bis dahin von Seiten Gottfrieds fälligen Zins von vier Pfund Wachs an das Kloster Murbach zu entrichten. 1277 verkauften auch Werner und Gottfried von Staufen, Vettern der Brüder Gottfried des Jüngeren und Rudolfs, Güter in Heitersheim, die ihr Lehnsmann Ritter Walter von Heitersheim von ihnen gehalten hatte, an die Freiburger Kommende.6 Um dieselbe Zeit übergab Markgraf Heinrich II. von Hachberg (1232–1290) zu seinem Seelenheil den Freiburger Johannitern Bann, Vogtei und Gerichtsbarkeit über die Leute der villa Heitersheim, was seine Söhne Heinrich (1290–1330) und Rudolf (1290–1312) 1297 bestätigten.7 Die Freiburger Kommende erwarb im späteren 13. und frühen 14. Jahrhundert zahlreiche weitere Besitz- und Hoheitsrechte in Heitersheim und Umgebung, offensichtlich mit dem Ziel, hier ein von ihr abhängiges Haus einzurichten.

Dieses Haus wird erstmals 1335 erwähnt, als die vermutlich zum Freiburger Haus gehörende Ordensschwester Anne, genannt die Vögtin von Heitersheim, mit Gütern zu Heitersheim eine Jahrzeit, verbunden mit einem Leibgeding, für den zur Freiburger Kommende gehörenden Bruder Johannes, stiftete; nach seinem Tod sollten die Güter an das Haus in Freiburg und an das Haus in Heitersheim fallen.8 Zu diesem gehörten damals neben Brüdern auch drei Priester, die neben den Rittern und Knechten die dritte Kategorie von Mitgliedern des Johanniterordens bildeten. Das Haus befand sich auf dem Areal des früheren Murbacher Fronhofs und damit im Wirtschaftsbereich (pars rustica) der bis in das 3. Jahrhundert genutzten römischen Villa urbana. Laut urkundlicher Überlieferung von 1357 bestand die Heitersheimer Niederlassung aus einer Burg (burg) und der westlich anschließenden Vorburg (vorhof).9 Die zugehörige, dem Ordenspatron Johannes dem Täufer geweihte und in den Johanniterorden inkorporierte Kirche lag nicht, wie von der älteren Forschung angenommen, im Bereich der Vorburg, sondern etwas weiter nördlich am Gallenweiler Weg an der Stelle der vermutlich dem Hl. Leodegar geweihten Vorgängerkirche aus der Zeit ihrer Zugehörigkeit zu der diesem Heiligen gewidmeten Abtei Murbach.10

Das Heitersheimer Haus der Johanniter gehörte als membrum zu deren Freiburger Niederlassung, gewann indes bis zum Ende des 15. Jahrhunderts kontinuierlich an Eigengewicht. So fungierte der spätere Komtur des Freiburger Hauses Dietrich von Keppenbach 1352 als Richter und Vogt zu Heitersheim, 1379 ist erstmals mit Bruder Hermann Meiger ein Prior als Leiter belegt, und 1406 und 1419 begegnen die Komture Johann von Ow und Nikolaus Weißlin, die zugleich der Freiburger Niederlassung vorstanden. Die zunehmende Bedeutung des Heitersheimer Hauses spiegelt sich darin, dass der Orden 1428 auf seinem Generalkapitel in Rhodos, nach dem Verlust des Heiligen Landes Hauptsitz der Johanniter von 1309 bis 1522, im Rahmen der Organisation der Ordensbesitzungen in sieben Zungen den Beschluss fasste, den Sitz des Großpriorats der deutschen Zunge in Heitersheim einzurichten. Mit der konkreten Umsetzung des Beschlusses dauerte es noch bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Auf dem Weg dahin erfuhr die Niederlassung der Johanniter zwei für den Warenverkehr am Ort wichtige Gunsterweise Kaiser Friedrichs III. (1440–1493), als dieser 1466 dem Komtur Rudolf von Baden und 1481 dem Komtur Rudolf X. Graf von Werdenberg-Sargans, die beide auch die Kommende in Freiburg leiteten, gestattete, einen Wochenmarkt im Dorf Heitersheim am Montag nach Bartholomäus (24. August) bzw. am Nikolaustag abzuhalten; das Dorf erstreckte sich damals wie auch in der frühen Neuzeit, deutlich abgesetzt von der Burg, weiter westlich entlang des Sulzbachs.11

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts befanden sich nicht nur die Johanniterhäuser Freiburgs und Heitersheims unter gemeinsamer Leitung, sondern auch das Haus in →Neuenburg war in den 1440er und 1450er Jahren unter dem Komtur Bertold Stehelin eingebunden, und Rudolf von Baden leitete 1468 als Komtur die Häuser Freiburg, Heitersheim, Neuenburg, Thunstetten (Kanton Bern) und →Kenzingen. Unter seiner Amtsführung kam es 1466 zwischen ihm und seinen Untertanen in den Dörfern Heitersheim, Grißheim, Bremgarten und Schlatt zu einem großen Steuerkonflikt, den Herzog Sigismund von Österreich (1439–1490) als der für die Vorderen Lande zuständige habsburgische Landesfürst mit der Abwehr der Steuererhöhung zugunsten der Untertanen schlichtete. Rudolfs Nachfolger Komtur Rudolf X. von Werdenberg-Sargans leitete von 1472 bis 1505 die Häuser in Freiburg, Heitersheim und Thunstetten, wirkte 1479/80 im Dienst auf Rhodos erfolgreich bei der Abwehr der Türken und wurde 1481 zum Großprior des Ordens in Deutschland ernannt. Damit im Zusammenhang übernahm er auch die Leitung der Kommenden Bubikon, Wädenswil und Leuggern-Klingnau. Nach 1496 hielt er sich durchgehend in Heitersheim auf, das sich von da an zur dauerhaften Residenz der deutschen Großprioren entwickelte. Er starb 1505 in Freiburg und wurde in der dortigen Ordenskirche beigesetzt.12

In der Amtszeit dieses Komturs wurden Schloss und Herrschaft Heitersheim 1489 bis 1491 in dessen Fehde mit der Stadt Basel verwickelt. Wegen einer Schadensersatzforderung an seinen früheren Hofmeister Hans Heinrich von Baden griff Graf Rudolf die durch das Heitersheimer Gebiet ziehende Hochzeitsgesellschaft des Basler Bürgermeisters Hans von Bärenfels, zu der Hans Heinrich von Baden gehörte, an, wobei Basler Honoratioren verletzt wurden und der frühere Hofmeister im Heitersheimer Schloss gefangen gesetzt wurde. Der auf dessen Zerstörung und die Verwüstung des Herrschaftsgebiets der Johanniter zielende Rachezug der Basler konnte sein Ziel allerdings nicht erreichen, da der habsburgische Landvogt Kaspar von Mörsberg Heitersheim in österreichischen Schutz und Schirm nahm, allerdings um den Preis einer österreichischen und baslerischen Besetzung von Schloss und Dorf; erst 1491 kam es zu einem gütlichen Vergleich der Parteien.

Näheren Einblick in Erscheinungsbild und Struktur der Johanniterniederlassung in Heitersheim zur damaligen Zeit gewährt der Visitationsbericht des Ordens von 1495.13 Laut den Angaben über die zuvor am 9. März visitierte Kommende (preceptoria) Freiburg waren dieser auch damals die vier membra Heitersheim, Thunstetten, Neuenburg und Kenzingen zugeordnet. Die tatsächliche Vorrangstellung von Heitersheim spiegelt sich allerdings darin, dass, wie am Ende des Berichts zu Freiburg vermerkt, Ein- und Ausgaben dieser Kommende wie auch ihrer membra in Heitersheim erfolgten, weil sich hier der Großprior von Deutschland persönlich in der Regel aufhalte. Für die Visitation des Hauses Heitersheim am 14. März hatten der Prior Burkhard Lallen und Martin Wencker, Brüder des Johanniterordens des Hauses Heitersheim, sowie Johann Demoyt, Laienbruder und Prokurator (Schaffner) des Hauses, den Eid zur korrekten Information der Visitatoren abzulegen. Über die Zahl der Mitglieder der Heitersheimer Niederlassung ist damit nichts ausgesagt, wie auch die Heitersheim betreffenden Urkunden aus dem 15. Jahrhundert, die großenteils Gütergeschäfte zum Gegenstand hatten, nur ab und zu einen einzelnen Bruder oder Schaffner als Amtsträger nennen.

Über die dem Hl. Johannes (dem Täufer) geweihte Kirche wird mitgeteilt, dass sie von mittlerer Größe sei, offenbar im Vergleich zu der im vorangehenden Bericht genannten Kirche der Freiburger Kommende. Sie besaß vier Ältäre zu Ehren des Hl. Bartolomäus (der später Hauptpatron der Kirche wurde), der Hl. Jungfrau Maria, der Apostel und des Hl. Kreuzes. An der Kirche, zugleich Pfarrkirche des Ortes im Unterschied zur Freiburger Ordenskirche, hatten zwei Kapläne jeden Tag eine Messe zu feiern. Nach Aufzählung der kirchlichen Gegenstände und Kleinodien heißt es von dem Haus zu Heitersheim, es sei ein castrum pulcherrimum, befestigt mit Mauer und Graben. Innerhalb der Mauern gebe es Häuser in gutem Zustand und weitere Gebäude. Zu dem Heitersheimer Haus gehörten sieben eigene Dörfer, nämlich Heitersheim selbst, Grißheim, Bremgarten, Schlatt, Gündlingen, Uffhausen und Wendlingen (die letzten beiden im heutigen St. Georgen, Stadtteil von Freiburg im Breisgau, aufgegangen); in ihnen verfüge das Haus über seine Dienstleute (vasallos). Nach dieser kurzen Beschreibung der Herrschaft Heitersheim erwähnt der Bericht zum Schluss, dass das Haus brauchbare Gerätschaften besitze und über 50 Betten mit dem notwendigen Zubehör verfüge; diese standen wohl neben den ständigen Insassen auch durchreisenden Johanniterbrüdern zur Verfügung. Auch mit anderen Gebrauchsgegenständen, die für den Kämmerer, hier beiläufig als weiterer Amtsträger am Johanniterhaus in Heitersheim erwähnt, und das Haus erforderlich sind, sei das Haus gut versorgt.

Unter Rudolfs Nachfolger Großprior Johann Heggenzer von Wasserstelz aus Schaffhausen (1505–1512) wurde das Schloss zu Heitersheim, in dem dieser seit 1508 seinen Aufenthalt nahm, endgültig zur ständigen Residenz des deutschen Großpriors. Ihm folgte für mehr als drei Jahrzehnte der aus einem reichsritterlichen Geschlecht in Hessen stammende Johann von Hattstein (Abb. 3, 1512–1546). Aus seiner Zeit ist ein zweiter Visitationsbericht des Ordens von 1541 überliefert. Hierin erscheint der Großprior als Inhaber der camara (!) prioralis Heitersheim-Freiburg.14 Am Namen wird die Vorrangstellung des Heitersheimer Hauses vor dem Freiburger deutlich, die nun miteinander vereinigt erscheinen, so dass auch die Einkünfte gemeinsam verzeichnet wurden. Ebenso gehörten die Johanniterniederlassungen in Neuenburg und Kenzingen mittlerweile als Glieder bzw. Kameralhäuser zu Heitersheim und damit zur Ausstattung des Großpriors. Der Bericht von 1541 gibt Einblick in die damalige Personalstruktur: Die Verwaltung lag in Händen des Stellvertreters des Großpriors, des Bruders Sifridus Ramung. Unter den Zeugen werden der Ordenskaplan Baldisar Brun, der Cellerar Gasparus Senfft genannt. Ferner befanden sich vier Priester im Haus zu Heitersheim und fünf oder sechs Priester im Freiburger Konvent.

Zuvor hatten die Unruhen des Bauernkriegs im Jahr 1524 auch Heitersheim berührt und zur Plünderung des Schlosses geführt. Doch Verhandlungen mit den aufrührerischen Breisgauer Bauern unter Vermittlung Markgraf Philipps von Baden (1515–1533) und der Stadt Basel mündeten in den (Zweiten) Offenburger Vertrag vom 18. September 1525, der durch Erzherzog Ferdinand von Österreich (1521–1564, König 1531, Kaiser 1558) geschlossen wurde und die alte Ordnung wiederherstellte; ein Jahr später wurde der Haupträdelsführer aus Heitersheim Hans Graf in Freiburg hingerichtet. In der Folgezeit ergriff der Großprior mehrere Maßnahmen am Ort. So verlegte er 1527 die Pfarrkirche nahe dem Schloss in das Dorf, wo sich die heutige Kirche St. Bartholomäus befindet. Der Wechsel des Patroziniums von Johannes zu Bartholomäus ist im Zusammenhang mit dem 1466 ins Leben gerufenen Jahrmarkt zu sehen. Ferner stiftete Johann von Hattstein 1540 ein dem Hl. Nikolaus geweihtes Spital außerhalb des Ortes nach Eschbach hin und gab damit ein Beispiel für die ursprüngliche Aufgabe der Johanniter als Hospitalorden. In seiner Amtszeit ließ er das Schloss in seiner noch erhaltenen Gestalt ausbauen, wobei er an Portalen der Hauptburg zusammen mit dem Ordenswappen sein Familienwappen mit den Jahreszahlen 1545 und 1546 anbringen ließ.

An die Stelle Johanns von Hattstein trat 1546 der bis 1554 amtierende Großprior Georg Schilling von Cannstatt, Angehöriger eines reichsritterlichen Geschlechts aus Schwaben. Er hatte sich zuvor bei der Verteidigung von Rhodos 1522 gegen die Osmanen verdient gemacht. Doch musste der Orden kapitulieren und unter Mitwirkung Georg Schillings seinen Sitz nach Malta verlegen. 1535 beteiligte sich dieser an der Eroberung von Tunis durch Karl V. (1519–1556) und 1541 an dem allerdings erfolglos bleibenden Zug des Kaisers gegen Algier. In Anerkennung seiner militärischen Leitungen erhob Karl V. 1548 auf dem Reichstag zu Augsburg den nunmehrigen Heitersheimer Großprior und seine Nachfolger in den Reichsfürstenstand. Damit wurde das Fürstentum Heitersheim geschaffen, das bis 1806 Bestand hatte. Der Großprior erhielt einen Sitz auf der geistlichen Fürstenbank des Reichsfürstenrats zwischen den gefürsteten Pröpsten von Ellwangen und Berchtesgaden. Für die Reichsstandschaft hatte der Großprior eine jährliche Matrikelumlage von 240 Gulden an die Reichskasse zu entrichten. Im Gefolge der Bildung des Fürstentums wurde seine Verwaltung in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts neu geordnet, darunter die Stelle des Kanzlers eingerichtet, an welche die Kompetenzen des bis dahin bestehenden Ortsgerichts verlagert wurden. Großprior Johann Friedrich Hund von Saulheim (1612–1635) setzte die Bemühungen, am Residenzort Heitersheim Ordnung zu schaffen, fort. Zur Belebung der wirtschaftlichen Verhältnisse versuchte er, den darniederliegenden Nicolaimarkt zu beleben, und 1616 stiftete er angesichts der wirtschaftlich und personell angespannten Situation der Pfarrkirche das 1619 eingeweihte →Franziskanerkloster bescheidenen Zuschnitts unmittelbar neben der Pfarrkirche; seine Mönche sollten für die Seelsorge in Heitersheim und an anderen Orten des Fürstentums zuständig sein. In der Kirche dieses Klosters fand er seine letzte Ruhe wie auch sein Nachfolger Hartmann von der Tann (1635–1647). Im Jahr 1620 erließ Johann Friedrich des Ritterlichen St. Johann ordens obrister meyster inn Teutschen Lannden eine newgemachte herrschaft ordnung, die an die Amtleute, Vögte, Diener, Gerichte, Bürger, Gemeinden, Untertanen, Hintersassen und Einwohner unnseres meysterthumbs gerichtet war.15

In seiner Amtszeit wurde der Versuch unternommen, den seit längerem schwelenden Streit zwischen dem reichsständischen Fürstentum und der ihre Landeshoheit reklamierenden österreichischen Regierung zu schlichten. Als geistlicher Territorialherr war der Großprior von Heitersheim Mitglied des breisgauischen Prälatenstandes der vorderösterreichischen Landstände und hatte damit Schatzungen an die landständische Kasse zu zahlen. Bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war Heitersheim bestrebt, sich seiner Landsässigkeit und der daraus erwachsenden Verpflichtungen zu entledigen, und machte seinen Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit geltend. So protestierte der Großprior Philipp Flach von Schwarzenberg (1573–1594), allerdings vergeblich, bei Kaiser Rudolf II. (1575–1612) gegen die Forderung eines militärischen Aufgebots durch Erzherzog Ferdinand II. (1564–1595), und Großprior Philipp Riedesel von Camberg (1594–1598) ließ unter Berufung auf die Reichsunmittelbarkeit die neue Metzgerordnung nicht befolgen. In der Folgezeit erschienen die Großprioren oder ihr stellvertretender Kanzler nur selten auf den Landtagen, Zahlungen an die landständische Kasse erfolgten unregelmäßig, so auch in der Zeit des streitbaren Großpriors Johann Friedrich Hund von Saulheim, der sich 1614 weigerte, zu einem von Erzherzog Maximilian III. (1602–1618) ausgeschriebenen Landtag zu erscheinen. Ein Vertrag zwischen beiden Seiten 1630 brachte keine dauerhafte Schlichtung in der Streitfrage, und nach Ende des Dreißigjährigen Krieges, von dem auch Heitersheim heimgesucht wurde, bedurfte es 1665 eines erneuten Anlaufs. Der zum katholischen Glauben konvertierte Großprior Friedrich von Hessen-Darmstadt (1647–1682) und Erzherzog Sigmund Franz (1662–1665) kamen überein, dass dem Johanniterorden die landesfürstliche Obrigkeit über die zur Johanniterherrschaft gehörenden Dörfer Heitersheim, Gündlingen, Bremgarten, Grißheim und Schlatt ohne Beeinträchtigung durch die vorderösterreichische Regierung zugestanden wurde. Doch musste der Orden die oberste Territorialhoheit Österreichs und den Erzherzog als Protektor anerkennen. Außerdem sollten die zum Fürstentum gehörenden, 1504 von den Freiburger Kartäusern käuflich erworbenen Dörfer Eschbach, Uffhausen und Wendlingen unter österreichischer Hoheit stehen. Trotz des hier gefundenen Kompromisses zog sich der Streit weiter hin bis in das 18. Jahrhundert, bisweilen unter Anwendung des gewaltsamen Mittels einer Sequestration Heitersheimer Besitzes durch Österreich. Doch letztlich hatte der Orden gegenüber dem mächtigen Erzhaus keine Chance, seinen Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit erfolgreich durchzusetzen. Aus der zweiten Häfte des 18. Jahrhunderts sind keine Proteste Heitersheims gegen österreichische Verordnungen mehr überliefert, die Johanniter akzeptierten nun offenbar die habsburgische Landeshoheit.

Nach dem Ende der auch Heitersheim berührenden schweren Zeiten des Pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697) und des Spanischen Erbfolgekriegs (1701–1714) kümmerte sich Großprior Philipp Wilhelm von Nesselrode und Reichenstein (1727–1754) um die Residenz in Heitersheim. Wie manche andere Großprioren des 18. Jahrhunderts weilte er hier zwar nur selten und bevorzugte Malta, wo er in der Hauptkirche des Ordens in Valetta beigesetzt wurde, doch gestaltete er den Sitz seines Fürstentums baulich aus. So ließ er in der Vorburg das prächtige Kanzleigebäude für den wichtigsten Amtsträger der fürstlichen Verwaltung sowie den Fruchtkasten errichten, der anders als das Kanzleigebäude heute nicht mehr erhalten ist, und hier wie dort sein Wappen anbringen. In einem Visitationsbericht von 1735 heißt es über das Schloss, es sei lustig und wohl gebaut.16 Auch das 1540 ins Leben gerufene Spital wurde 1749 auf seine Initiative baulich erweitert. Philipp Wilhelms zweiter Nachfolger Johann Baptist Freiherr von Schauenburg zu Herlisheim (1755–1775), auch er in der Kirche von Valetta zur letzten Ruhe gebettet, ordnete 1756 das örtliche Schulwesen neu und erlaubte 1766 gegen Protest in der Bevölkerung, an kirchlichen Feiertagen bei Aufrechterhaltung der Pflicht des Gottesdienstbesuchs der Arbeit nachzugehen. Für die fürstliche Verwaltung erließ er 1769 eine neue Kanzleiordnung. Sein Statthalter Johann Joseph Benedikt von Reinach zu Fuchsmänningen (1777–1796) setzte die Josephinischen Reformen um, schloss 1785 mit der Gemeinde einen Vertrag zur Ablösung der Frondienste gegen ein Fronersatzgeld und wandelte 1786 die herrschaftlichen Schupflehen (bäuerliches Zeitlehen) in Erblehen um.

Mit den Auswirkungen der Französischen Revolution am Oberrhein, der Kriegserklärung Frankreichs an Österreich 1792 und dem Beginn des Ersten Koalitionskrieges begannen für das Fürstentum Heitersheim unruhige Zeiten. Nachdem der Großprior Johann Joseph von Reinach vor der anrückenden französischen Armee 1796 geflohen war, folgte als letzter Heitersheimer Großprior Ignaz Balthasar Rinck von Baldenstein (1796–1806). In dem 1797 zwischen Napoleon Bonaparte und Kaiser Franz II. (1792–1806, 1804–1835) geschlossenen Frieden von Campo Formio hat Österreich der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zugestimmt. Gegen den drohenden Verlust der linksrheinischen Besitzungen des Johanniterordens protestierte Baldenstein vergeblich beim Kongress von Rastatt, der die Beschlüsse des Friedens umsetzen sollte. Die Position der Johanniter wurde zusätzlich geschwächt, als Napoleon im Jahr 1798 Malta mit dem Sitz des Ordens eroberte. Von der durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 vorgesehenen Säkularisierung des geistlichen Besitzes sah sich der Johanniterorden wegen der Kriegsdienste seiner Mitglieder zunächst nicht betroffen. Das Großpriorat deutscher Zunge sollte für seine Gebietsverluste dadurch entschädigt werden, dass ihm die aufgehobenen Klöster im Breisgau, darunter das reiche →St. Blasien, übertragen werden. Doch nach Ende des mit dem Sieg Napoleons über Österreich und Russland bei Austerlitz endenden dritten Koalitionskrieges im Dezember 1805 bestimmte der noch im selben Monat zwischen Kaiser Franz II. und Napoleon geschlossene Friede von Pressburg, dass Österreich den Breisgau mit allen geistlichen Herrschaften einschließlich der Ritterordensniederlassungen an das Großherzogtum Baden abzutreten habe. Versuche des Johanniterordens, mit Hilfe des Königreichs Bayern das Großpriorat in Heitersheim zu retten, blieben erfolglos. Am 1. Juli 1806 wurde die Besitzübernahme durch Baden mit einer Inspektion des Schlosses und Inventur und Neubesetzung der Ämter durchgeführt, wobei der Vogt Johannes Schmidt und die Gerichtsleute in den badischen Dienst übernommen wurden. Großprior Rinck von Baldenstein erhielt eine jährliche Pension und konnte im Schloss wohnen bleiben, verstarb aber bereits ein Jahr später am 30. Juni 1807 und fand seine letzte Ruhe auf dem Kirchhof bei der Heitersheimer Pfarrkirche. Damit ging die Zeit des rund zweieinhalb Jahrhunderte bestehenden Fürstentums Heitersheim zu Ende.

Besitz und Wirtschaft

Der Besitz des Johanniterhauses Heitersheim erstreckte sich über den mittleren bis nördlichen Breisgau. Die daraus beanspruchten Natural- und Geldzinsen sowie Zehntgefälle wurden in mehreren Urbaren, erstmals 1403, zuletzt 1786–89 verzeichnet.17 Neben Heitersheim selbst, in dem die Freiburger Johanniter sukzessive von 1272 bis um 1300 fast den gesamten Grund und Boden sowie Vogtei und Gerichtsbarkeit erworben haben, verfügten diese seit 1297 über das Dorf Gündlingen (Ortsteil der Stadt Breisach), 1298 erwarben sie Vogtei und Gerichtsbarkeit in Weinstetten (Ortsteil von Bremgarten), 1313 kam das Dorf Bremgarten, 1315 das Dorf Grißheim und 1349 der Fronhof von Britzingen hinzu. In Schlatt erhielten die Johanniter Pfarrkirche und Patronatsrecht von den dortigen Lazariten, die damals wegen gänzlicher Verarmung dem Johanniterorden beitraten; 1371 verkaufte Graf Egen II. von Freiburg (1358–1385) dem Orden die gesamte Ortsherrschaft Schlatt.18 Die meisten dieser Besitzungen gelangten an das von der Freiburger Kommende zwischenzeitlich abgeschichtete Haus Heitersheim, das im 15. Jahrhundert über weitere 16 Besitztitel entlang des Oberrheins verfügte. Von den späteren Erwerbungen der Johanniter blieben die 1504 von den Freiburger Kartäusern gekauften Dörfer Uffhausen, Wendlingen und Hartkirch (Freiburg, St. Georgen) in der Hand der Freiburger Kommende bzw. des späteren von Heitersheim abhängigen Kameralhauses Freiburg, während das Großprioratshaus in Heitersheim 1613 von den Herren von Rappoltstein deren Dorf Eschbach im Markgräflerland mit einem Teil der Zehnten und dem Patronatsrecht für 40.000 Gulden kaufte und damit die dortigen bereits früher gehaltenen Besitzrechte ergänzte. In den von reichsunmittelbaren Territorialherren und Rittern erworbenenen fünf Dörfern Heitersheim, Grißheim, Bremgarten, Schlatt und Gündlingen erhob das Großpriorat den Anspruch auf Landeshoheit, also die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Steuern und Zölle, Jagd- und Fischereirechte sowie Erbhuldigung der Untertanen, während es in Wendlingen, Uffhausen, Hartkirch und in Eschbach, die unter österreichischer Landeshoheit standen, nur die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, wie dies im oben erwähnten Vertrag von 1665 festgehalten wurde.

Die Bewirtschaftung des Grundbesitzes erfolgte in unmittelbarer Nähe des Ordenshauses im Eigenbetrieb, die übrigen Ländereien waren an Bürger bzw. freie Bauern und leibeigene Bauern zu Lehen ausgegeben, im 14. Jahrhundert offenbar als Erblehen, wovon zwei Erblehensverträge von 1343 und 1345 Zeugnis abgeben. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts verschlechterten sich allerdings die Besitzrechte der bäuerlichen Bevölkerung mit der Vergabe von Zeitpachtlehen, in späterer Zeit Schupflehen genannt; erst 1786 wurden im Zusammenhang mit der Ablösung der Frondienste die Schupflehen in Erblehen umgewandelt. Die Einkünfte des Hauses Heitersheim bestanden überwiegend aus Getreide- und Weinabgaben sowie in Geldzahlungen. Gegenüber dem im Visitationsbericht von 1495 verzeichneten Reingewinn zeigt der Bericht von 1541 einen erheblichen Rückgang in Höhe von fast 500 Gulden, was mit der allgemeinen Verschlechterung der Einkünfte, aber auch mit dem höheren Verwaltungs- und Repräsentationsaufwand des Hauses zusammenhing, der sich aus dem dauerhaften Sitz des Großpriors mit seiner Dienerschaft ergab.

Näheren Einblick in die Verwaltung des Fürstentums gewährt die von Großprior Hund von Saulheim erlassene Herrschaftsordnung von 1620.19 Im ersten Teil mit der Überschrift Vom Policeywesen werden allgemeine Richtlinien zur Lebensführung der Untertanen, Ge- und Verbote polizeilicher Natur, auch Bestimmungen über den Grundbesitz, Verwaltung und Abgaben erlassen. Der zweite Teil regelt das Ämter- und Gerichtswesen. An der Spitze der Territorialverwaltung des Fürstentums steht der Hofkanzler, zugleich Ordenskanzler. Das Fürstentum ist in die zwei Ämter Heitersheim und Wendlingen eingeteilt, wobei das höherrangige Amt Heitersheim mit einem Statthalter oder Oberamtmann, das Amt Wendlingen mit einem Amtmann mit weniger Gerichtsbefugnissen besetzt ist. Die einzelnen Dörfer werden durch den vom Fürsten eingesetzten Vogt verwaltet, der zusammen mit den Dorfgeschworenen sein Amt ausübt.

Religiöses und kulturelles Wirken

Als zentrales religiöses Anliegen des Johanniterordens hat das Spitalwesen, die Sorge für die Armen und Bedürftigen als Zeichen christlicher Nächstenliebe, zu gelten. Großprior Georg Schilling von Cannstatt handelte zu Beginn seiner Amtszeit in diesem Sinne, als er 1547 in Heitersheim ein Armen- und Pfründnerhaus ins Leben rief. Dieses erhielt unter Großprior Philipp Flach von Schwarzenberg (1573–1594) im Jahr 1587 eine beträchtliche Zustiftung von 800 Gulden durch den Priester und Jesuiten Johann Beck mit der Maßgabe, dass hier durchreisende Kranke und arme Leute gepflegt werden sollen.20 1749 unter Großprior Philipp Wilhelm von Nesselrode und Reichenstein wurde das Haus der Stiftung baulich umgestaltet. In gleicher karitativer Haltung wandelte das Großpriorat im 16. Jahrhundert das Hofgut in St. Georgen in ein Kranken- und Armenhaus um.

Ursprünglich gehörte zur Niederlassung der Johanniter in Heitersheim wohl nur das Patronat über die dem Orden inkorporierte Pfarrei am Ort. Die im Zusammenhang mit ihren weiteren Besitzerwerbungen mehrfach genannten Patronatsrechte wurden zunächst seitens der Freiburger Kommende wahrgenommen, mit der Etablierung des Großpriorats in Heitersheim um 1500 und der Zusammenlegung der Häuser Freiburg und Heitersheim war dann der hiesige zentrale Sitz des Fürstentums zuständig. Das Besetzungsrecht galt für die im Visitationsbericht von 1495 genannten Pfarrkirchen in Kirchhofen, Britzingen, Grißheim, Schlatt, Bremgarten, Oberrimsingen, Gündlingen, Achkarren, Bickensohl, Bahlingen, für die Pfarrkirche St. Einbethen [Adelhausen], für Hartkirch [St. Georgen], Schliengen und Welschensteinach, Ortsteil der Gemeinde Steinach im Ortenaukreis. Offenbar war aber das Haus in Heitersheim bereits vor seinem Zusammenschluss mit Freiburg für Naturallieferungen an Pfarrer von vielen Patronatskirchen zuständig, wie aus der Liste der Ausgaben im Heitersheimer Bericht von 1495 hervorgeht. Zum kulturellen Wirken der Heitersheimer Johanniter ist zu rechnen, dass sie in Heitersheim eine Elementarschule ins Leben riefen; der Erstbeleg für einen Schulmeister stammt vom Jahr 1615.

Bibliothek und Archiv

Zwei Kataloge verzeichnen die Bücher, die 1817 aus der Heitersheimischen Hofbibliothek in das Freiburger Provinzialarchiv kamen.21

Für das auf Anordnung Rudolfs Grafen von Werdenberg, Großprior für Deutschland und Kommendator von Heitersheim, angefertigte Breviarium Hierosolamitanum, das 1495 bei Peter Drach in Speyer gedruckt wurde, wird Heitersheim als Entstehungsort vermutet.22 Im Kalender sind als Nachträge zum 1. September 1505 der Tod des Auftraggebers Großprior von Werdenberg und zum 5. Oktober 1513 die Primizfeier des Heitersheimer Ordensbruders Marcus Gropp eingetragen.

Während des Bestehens der Johanniterkommende wurden die Urkunden, Akten und andere rechtserhebliche Archivalien im Hause aufbewahrt. Nach dem Herrschaftsübergang an Baden gelangte dieser Bestand zunächst an das badische Provinzialarchiv in Freiburg; seit 1840 befindet er sich im Generallandesarchiv in Karlsruhe.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Von der großangelegten burgartigen Kommende und Residenz des Großpriors sind eindrückliche Reste erhalten (»Malteserschloss«). Die Anlage entstand im Spätmittelalter als Tiefburg östlich außerhalb des Dorfs Heitersheim. Sie bestand aus einer Vorburg im Westen (auf fast rechteckigem Grundriss) und der Hauptburg im Osten (auf ovalem Grundriss), die jeweils mit Gräben umschlossen waren. Der großangelegte Neubau unter den Großprioren Johann von Hattstein, Georg Schilling von Cannstatt und Philipp II. Riedesel von Camberg ist teilweise im barocken Ausbauzustand erhalten; Pläne überliefern Bautenstand und Nutzung vor dem Teilabbruch 1826 und den Neubauten des 20. Jahrhunderts. Bauuntersuchungen und Grabungen fehlen, die Gestalt des von den Johannitern übernommenen Wirtschaftshofs und der Kommende vor 1512 mit ihrer Umwehrung ist bislang unbekannt; im Mauerwerk dürften erhebliche Reste erhalten sein. Die Darstellung als stark befestigte Anlage durch Merian 1644 ist gänzlich unrealistisch.

Der Zugang führt von Süden in die dreiseitig von Gebäuden umschlossene Vorburg und von dort nach Osten in die Hauptburg hinein; die barocke Kanzlei wurde im Graben neben dem Tor der Vorburg errichtet. Ursprünglich waren den Tortürmen Zugbrücken vorgelagert. Im 18. Jahrhundert wurde im Süden der Hauptburg ein terrassierter Lustgarten mit zwei Brunnen angelegt, der über eine Brücke von der Wohnung des Großpriors aus zu erreichen war. Ein Wirtschaftsgarten lag nördlich am Schloss. Am Südrand des Lustgartens ließ 1726 Großprior Goswin Hermann Otto von Merveldt (1721–1727) das umgebaut erhaltene Badhaus (Badhausstraße 21) errichten. Westlich davon steht die Herrenmühle mit einem Wohnhaus von 1730 (Am Schlossbuck 3/5). Das 6,7 km entfernte, am Rheinufer gelegene Johannitergut Weinstetten (westlich von Eschbach) wurde 1606 zum Jagdschloss ausgebaut. Großprior Friedrich II. von Hessen ließ die Anlage als Sommersitz erneuern; aus diesen Epochen sind im heutigen Weinstetter Hof keine sichtbaren Reste erhalten.

Kirche

Die zum älteren Herrenhof gehörende Kirche stand nördlich der Kommende am Weg nach Gallenweiler. Großprior von Hattstein ließ 1527/28 westlich im Ort eine neue Pfarrkirche St. Bartholomäus erbauen (1825 durch Neubau ersetzt), in der ein Epitaph für ihn errichtet wurde, auf dem sein Begräbnis in Heimbach vermerkt ist (Abb. 3). In dieser Kirche sind auch Epitaphien für weitere hochrangige Johanniter erhalten: für die Großprioren Wiprecht von Rosenbach († 1607) und Hermann von Wachtendonk († 1704), für den Statthalter Johann Ignaz Wilhelm von Gymnich († 1753) und für den Großbailli Franz Philipp von Schönau († 1800). Begraben wurde in Heitersheim nur der letzte, 1806 entmachtete Großprior Ignaz Balthasar Rinck von Baldenstein († 1807). Die Ordenspriester nutzten die kleine Kapelle im Schloss; zur Betreuung der Pfarrkirche gründete Großprior Johann Friedrich Hund von Saulheim 1612/19 das benachbarte →Franziskanerkloster.

Hauptburg

Die Gebäude der Hauptburg standen randständig am Umfassungsgraben. Der ehemals allseits umschlossene Innenhof war von einem großen Brunnen geziert, dessen Wasser vom Schwarzwaldrand hergeleitet wurde. Die ehemals stumpfwinklig aneinander anstoßenden Gebäudetrakte weisen zahlreiche spätgotische, barock veränderte Fenster und Türen auf. Die Anlage bestand vermutlich aus zahlreichen Einzelgebäuden unterschiedlicher, bis ins 13. Jahrhundert zurückreichender Bauzeit und wurde im 16.–18. Jahrhundert vereinheitlichend umgestaltet. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden die Gebäude nur noch gering modernisiert und waren nicht mehr als Residenz für einen längeren Aufenthalt der gefürsteten Großprioren geeignet; notwendige schlossartige Neubauten unterblieben.

Die ursprüngliche Einfahrt führt von Westen aus der Vorburg durch den heute viergeschossigen Torturm in den Innenhof. Das spätgotische Korbbogenportal ist mit der Jahrzahl 1545 versehen, eine Wappentafel des Großpriors Hermann von Wachtendonk (1683–1704) mit Jahrzahl 1699 datiert einen Umbau. Die Tür daneben wurde erst im 19. Jahrhundert dort eingebaut. In der Ostwand des Turms, heute mittig in der Durchfahrt, blieb das große Rundbogenportal des 13./14. Jahrhunderts erhalten. Die Südwestecke der Hauptburg zierte außen ein Rundturm mit angefügter Wendeltreppe (1826 abgebrochen).

Im Westteil des Südflügels befanden sich neben der Eingangshalle die kleine, über zwei Geschosse reichende Kapelle, darüber die auffallend bescheidene Wohnung für den Großprior bzw. Johannitermeister (ebenfalls 1826 abgebrochen), zu der ein vierachsiger Saal gehörte. Im angrenzenden Südteil des Westflügels befanden sich im Obergeschoss der Kapitelsaal und der Speisesaal, die Stuckdecken aufwiesen. Als Zugang diente der spätgotische, polygonale Treppenturm in der Südwestecke des Innenhofs mit seinen charakteristischen schräg gestellten Fenstern; weitere Treppen führten von der Eingangshalle in Keller und Obergeschoss; eine Tür trägt die Jahreszahl 1595. Im Erdgeschoss des Westflügel-Südteils lag eine Bedienstetenwohnung. Der Ostteil des Südflügels nahm im Obergeschoss die sechs Räume umfassende Wohnung des Johanniterpriesters auf, im Erdgeschoss die Schlacht- und die Waschküche (weitgehend modern neugebaut). Erhalten sind, mit Malerei verziert, die korbbogige Einfahrt zu den Wirtschaftsräumen und die angrenzende Tür zum Treppenhaus der Priesterwohnung.

Der dreigeschossige Südteil des Ostflügels ist mit hohen Treppengiebeln ausgezeichnet und bildete wohl das Hauptgebäude der spätgotischen Kommende; am Nordende springt es mit einem Risalit zum Graben hin vor. Im 17. Jahrhundert wurde es insgesamt in den Graben hinein erweitert (um 1825 abgebrochen) und diente als Wohnung des Hofmeisters. Zwei verzierte spätgotische Eingangstüren sind 1545 und 1596 datiert. Das schmale südlich angrenzende Gebäude war im Erdgeschoss die Hofküche (1826 abgebrochen, heute Einfahrt). Der zweigeschossige Nordteil des Ostflügels, 1644 ebenfalls mit seinem Treppengiebel dargestellt, diente im Erdgeschoss zuletzt als Remise, im Obergeschoss als Gästehaus. Eine spätgotische Tür neben der großen Einfahrt trägt die Jahreszahl 1546, eine zweite, reicher verzierte ist undatiert. Die Hoffassaden des Ostflügels sind mit weitgehend rekonstruierten barocken Fensterrahmungen geschmückt. Der aus fünf Teilen bestehende Nordflügel enthielt weitere Wohn- und Wirtschaftsräume und wurde schon im späten 18. Jahrhundert abgebrochen. Der angrenzende Nordteil des Westflügels nahm im Erdgeschoss Wirtschaftsräume auf, im Obergeschoss wohnte zuletzt Ignaz Sigismund von Rotberg, Landvogt von Schliengen; die 1546 datierte spätgotische Tür zu dieser Wohnung wurde wohl beim Abbruch des Nordflügels dorthin umgesetzt.

Vorburg

Auch die Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude der Vorburg standen randständig am Graben. Sie wurden unter Großprior Philipp Wilhelm von Nesselrode umfassend neugestaltet. Im Südosten erhebt sich der dreigeschossige, um 1750 umgebaute Torturm mit einem Korbbogenportal als Hauptzugang zur Kommende. An seiner Ostseite wurde 1749–53 nach einem Entwurf des Deutschordensbaumeisters Johann Caspar Bagnato die neue Kanzlei erbaut, ein zweigeschossiges Haus von sieben zu vier Achsen, das in den Graben vorspringt. Das pilasterflankierte Segmentbogenportal auf der Hofseite wird von den Statuen der Fides und der Iustitia geziert und von einer großen Wappentafel des Großpriors bekrönt (Bildhauer Johann Baptist Sellinger, 1752). Im Inneren sind barocke Raumstruktur und Deckenstuck weitgehend erhalten; im Erdgeschoss befanden sich Kanzlei, Torwärterwohnung und Gefängniszellen, im Obergeschoss die Wohnung des Kanzlers mit einem großen Saal. Deutlich bescheidener ist die zweigeschossige Rentei (Schaffnei) mit der Domänenverwalterwohnung, die an der Westseite des Torturms steht. Erhalten ist außerdem die große Zehntscheune von 1705 im Westteil des Nordflügels, mit zwei großen Einfahrtstoren und einem in den Graben vorspringenden Ecktürmchen; unter dieser Scheune sind die langgestreckten, tonnengewölbten Keller erhalten.

Nach 1806 wurden Teile des Schlosses versteigert, niedergelegt oder an Privatleute verkauft, bis der Orden der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul die verbliebene Anlage 1897 käuflich erwarb. Der barocke Westflügel mit Stallungen, das südwestliche Ecktürmchen und der zweigeschossige Westteil des Südflügels mit den Gesindewohnungen sind abgebrochen; im Bereich des Westflügels steht ein Neubau von 1960 mit großer Hofeinfahrt. Das große, unterkellerte, zweigeschossige Kelter- und Fruchtspeicherhaus im Ostteil des Nordflügels wies eine Durchfahrt zu den Gärten im Norden auf; es wurde 1908–10 durch das Klostergebäude und die neobarocke Kirche St. Borromäus der Barmherzigen Schwestern ersetzt (2022 aufgelassen). Zwischen zwei rekonstruierten Scheunentoren an der Nordseite des Hofs wurde die erhaltene, prächtige Bauinschrift von Nesselrode von 1733 eingelassen.

Ausstattung

Die mobile Ausstattung der Kommende ist nach 1807 vollständig verloren gegangen, nicht zuletzt ein umfangreicher Gemäldezyklus mit Darstellung von Ordensrittern.

Bibliographie

Quellen: Kageneck/Schwineköper 1979; Barz 1999.

Handbücher und Lexika: HBWG Bd. 2, S. 637–645 (Walter G. Rödel); HelvSac IV,7,1, S. 31–50, 51–76 (Walter G. Rödel); KDM Bd. 6,1, S. 422–424 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Johanniterkommende Heitersheim (Walter G. Rödel); Wienand 31988, S. 291–302.

Literatur: Ehrler 1900; Rödel 21972; Kageneck 1979; Weiss 1979; Müller 2003; Zotz 2009 (b); 2010.

Anmerkungen

  • 1 GLA 20 Nr. 797; Krieger I, Sp. 917.
  • 2 Krieger I, Sp. 918.
  • 3 Kageneck/Schwineköper 1979, S. 123.
  • 4 Fr UB (Hefele) I, Nr. 243 S. 216 f.
  • 5 Fr UB (Hefele) I, Nr. 260 S. 234.
  • 6 Fr UB (Hefele) I, Nr. 308 S. 276 f.
  • 7 Fr UB (Hefele) I I, Nr. 209 S. 24 2-245.
  • 8 GLA 20 Nr. 1073.
  • 9 GLA 20 Nr. 797; Krieger I, Sp. 917.
  • 10 Zotz 2010, S. 269 f.
  • 11 Vgl. den Stich von Matthäus Merian d. Ä. von 1644.
  • 12 HelvSac IV, 7, 1, S. 61.
  • 13 AOM 45; Kageneck/Schwineköper 1979, S. 12 1-125.
  • 14 Rödel 2 1972, S. 325.
  • 15 GLA 89 Nr. 57; Druck: Barz 1999, S. 1.
  • 16 Kageneck 1979, S. 249.
  • 17 GLA 66 Nr. 3559, 357 7-3580.
  • 18 Ehrler 1900, S. 23.
  • 19 GLA 89 Nr. 57.
  • 20 GLA 20 Nr. 1153.
  • 21 Fischer im Druck, Nr. 112 S. 144, Nr. 114 S. 146.
  • 22 Sack 1985, Nr. 830 S. 280 f. Freundlicher Hinweis von Dr. Armin Schlechter, Landesbibliothek Rheinland-Pfalz (6. 2. 2023)
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Thomas Zotz [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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