Neuenburg, Benediktiner
| Kurzbeschreibung: | vor 1256 Gründung – 1492 Aufhebung und Umwandlung in eine Propstei des Benediktinerklosters St. Blasien – Ende nach 1556 – 1675 Zerstörung der Klosteranlage durch Brand Patrozinium: MariaOrdensgliederung: Priorat von St. Blasien, ab 1492 PropsteiKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Neuenburg |
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| Beschreibung: | Name: abbatisse monasterii sancte Marie de Gutnowe (1256);1 moniales sive sorores, que locum Guotenowe inhabitant (1261);2 den erwirdigen geistlichen frŏwen der meisterin und der samenunge […] des klosters ze Guotnowe (1333);3 Meisterin des frowen closters ze Guotnowe (1454);4 […] des closters zu Gŭttnow […] sant Benedicten ordens (1472);5 prepositura dicti ordinis, qui ab ipso monasterio S. Blasii dependeret (1492)6 GeschichteEine Nonnengemeinschaft unter einer Äbtissin ist in Gutnau erstmals sicher 1256 bezeugt, als Papst Alexander IV. (1254–1261) das Kloster der Hl. Maria in seinen Schutz nahm und seinen Besitz bestätigte.7 Dieser Besitz war, nachdem einige geistliche Frauen das Kloster →Sitzenkirch verlassen, sich damit →St. Blasien entzogen und sich südlich von Neuenburg am Rhein niedergelassen hatten, 1261 Gegenstand einer (schiedsrichterlichen) Vereinbarung zwischen Abt Arnold von St. Blasien (1247–1276) und dem Neuenburger Bürger Rudolf von Wiler.8 Abt Caspar I. von St. Blasien (1541–1571) erzählte im 16. Jahrhundert als Gründungsgeschichte, dass Nonnen »ungefähr 1181« Sitzenkirch verlassen und sich auf dem ererbten Familiensitz ihrer Mitschwester Guta niedergelassen hätten, woher der Name Gutnau als »Gutas Au« rühre. Tatsächlich hat es sich um eine »gute Au« in Rheinnähe gehandelt, deren turbulente Entstehung unter den wachen Augen der werdenden Bürgergemeinschaft von Neuenburg erfolgte. Denn diese trat 1261 als Mitsiegler auf, als sich die Nonnen dem Abt von St. Blasien unterstellten, der sich in seiner Aufsichtspflicht durch den Propst von →Bürgeln oder einen Mönch vertreten lassen sollte.9 Gegen einen jährlichen Zins von einem Pfund Wachs erhielten die Nonnen einen eigenen Kaplan zugestanden, der kein Mönch von St. Blasien sein sollte, weiter einen Beichtvater aus dem Franziskaner- oder Zisterzienserorden, die freie Wahl ihrer Priorin aus dem Kreis der St. Blasien unterstehenden Nonnen und die Wahl eines Pflegers ihrer Güter, die in dem näheren Umkreis von Gutnau, vor allem östlich in dem Dorf Auggen lagen. Lediglich größere Geschäfte bedurften der Zustimmung des Abtes, was aber nur einmal bezeugt ist.10 Tatsächlich handelten die Priorinnen, aber auch einzelne Nonnen im 14. Jahrhundert gleichsam wie Bürgerinnen vor Bürgermeister und Rat der Stadt Neuenburg sowie, nachdem diese 1368 das Neuenburger Schultheißengericht erworben hatten, vor diesem, wenngleich man die Nonnen erst 1423 ausdrücklich als Bürgerinnen bezeichnete.11 Sie ließen vor dem städtischen Gericht keineswegs nur Verfügungen beurkunden, die den gemeinsamen Besitz ihres Priorats und dessen Sondervermögen betrafen, nämlich das ihrer Priesterpfründe, die der Neuenburger Bürger Konrad Claferiger vor 1342 gestiftet hatte,12 und das ihrer Seelgeräte, die eine eigene Nonne verwaltete. Vielmehr verfügten Nonnen auch über eigenen Besitz, was zeigt, dass sie, wie zahlreiche andere benediktinische Männer- und Frauenklöster der Zeit, eine stiftische Lebensform angenommen hatten. Überwiegend gehörten die namentlich bekannten »Stiftsdamen«, vor allem die Priorinnen, Familien an, deren männliche Vertreter als Ratsmannen eine führende Rolle in der benachbarten Kleinstadt spielten. Im Widerstreit zwischen stadtbürgerlichen und Sanblasianer (Wirtschafts-)Interessen fand die Gutnauer Frauengemeinschaft 1492 ihr Ende, als der Sanblasianer Mönch Ulrich Rumlang in Rom Papst Innozenz VIII. (1484–1492) bewog, die Würde einer Priorin aufzuheben und ihre Niederlassung in eine Sanblasianer Propstei umzuwandeln.13 Erster Propst wurde Rumlang selbst.14 Die vorgebrachte Begründung, die Nonnen hätten schlecht gewirtschaftet und ihre Niederlassung sei völlig verarmt, steht im Widerspruch zu den zahlreichen Besitztiteln, die noch heute im Sanblasianer Archiv ruhen; sie wird vollends zur bloßen Behauptung, wenn der Sanblasianer Propst von Gutnau 1564 Kapitalzinsen von 83 Pfund Stäblerpfennigen erlösen konnte, die keineswegs nur aus Verschreibungen stammten, die dieser nach 1492 (wiederum wie die Nonnen zuvor) als Bürger der Stadt Neuenburg erworben hatte. Eine andere, 1492 vorgetragene Begründung, um die Aufhebung der Priorinnenwürde zu erreichen, lässt sich nicht mehr überprüfen, nämlich die Behauptung, die Klostergebäude seien seit einem Brand von 1423 ruinös gewesen.15 Bis zur Auflösung in der Reformation konnte in der Sanblasianer Propstei Gutnau jedoch kein Männerkonvent eingerichtet werden. 1513 wurden sogar noch zwei Nonnen neu aufgenommen. Ob die Propstei nach der Plünderung im Bauernkrieg wieder besiedelt wurde, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Nach der Einführung der Reformation hörte das in der Markgrafschaft Baden gelegene Gutnau jedoch als Propstei zu existieren auf. Teile des Besitzes wurden bis 1628 von einem Schaffner verwaltet, später zuerst der Sanblasianer Propstei von →Bürgeln (ab 1630), dann →Krozingen (vor 1657) zugeordnet und 1682 in letztere inkorporiert. Wenige Jahre zuvor, 1675, brannten Kirche, Kloster und Wirtschaftsgebäude nieder und wurden nicht wiederaufgebaut. Bau- und KunstgeschichteEtwa 1,4 km südlich der Stadt Neuenburg ist auf dem Hochgestade des Rheins im Gewann Gutenau der wüstgefallene Klosterort archäologisch fassbar, nicht aber der Aufbau der Anlage, die 1290 zwei Ablässe zu ihrer Errichtung erhielt.16 Nach einem Brand wurden lediglich Kirche, Konventsgebäude samt Küche und Stallung und ein Meierhof durch St. Blasien wiederaufgebaut,17 was darauf schließen lässt, dass die Anlage zuvor umfangreicher gewesen sein muss; 1483 wird eine zugehörige Marienkapelle erwähnt.18 Einstige Klostergüter sind wohl anhand der Flurnamen Gutnauer Feld, Klosterau und Frauenhölzle ablesbar. Die 1556 im Zuge der Reformation aufgehobene Anlage wurde 1675 durch französische Truppen niedergebrannt und in Folge nicht wiederaufgebaut. Über die frühe, Maria geweihte Kirche ist nichts bekannt; nach 1423 wurde die Kirche neu errichtet, in der 1629 auf Anordnung kaiserlicher Truppen wieder katholischer Gottesdienst abzuhalten war;19 1672 wird sie als »alt« bezeichnet.20 Über die frühen Konventsgebäude, die 1260–61 die aus Sitzenkirch hierher übersiedelten Frauen aufnahmen, ist nichts bekannt. Die nach 1423 wiederaufgebaute »Behausung« wird als »klein« bezeichnet und verfügte neben einer Küche auch über eine Stallung; 1525 lebten lediglich zwei adlige Damen unter einem Propst hier. 1554 wird die Behausung als »alt« bezeichnet und ein »Neuw haus« erwähnt, während 1672 nur noch »new aufgebaute Häuslein« standen.21 1468 und 1471 wird ein Sebastian-Altar erwähnt,22 1483 eine Maria-Magdalena-Kapelle.23 BibliographieHandbücher und Lexika: GermBen V, S. 265–269 (Georg Wieland); kloester-bw, Benediktinerpropstei Gutnau (Georg Pfeiffer/Karl-Heinz Braun). Literatur: Zwernemann 1982; Jenisch 2004; Busch 2020; Waldschütz 2021. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
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Literatur + Links
| Weiterführende Links: |
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