Neuenburg, Johanniter 

Kurzbeschreibung:

1238–1257 Gründung – bis 1398 unter eigenem Komtur – 1398–1466 dem Freiburger Komtur unterstellt – 1465–1484 eigener Komtur – nach 1484 Membrum, später »Kameralhaus« der Freiburger, dann der Heitersheimer Kommende

Patrozinium: Johannes der Täufer
Ordensgliederung: Großpriorat Deutschland
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Neuenburg

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Johanniter 1238-1484
Beschreibung:

Name: domus de Nuwinburg (1257);1 bruoder und hus sante Johans ordens des spitals von Jerusalem zu Nuwenburg (1298);2 dem hus von sant Johans zuo Nuwenburg (1470)3

Geschichte

Die heute völlig verschwundene Niederlassung muss sich an der südlichen Stadtmauer östlich des Obertors des mittelalterlichen Neuenburgs befunden haben. Als Gründungsdokument hat jene 1238 auf dem Neuenburger Fischmarkt ausgestellte Urkunde zu gelten, mit der Rudolf von Üsenberg den Brüdern von dem Jerusalemer Johannesspital sein Patronatsrecht an der Kirche von Steinenstadt und seine dortigen Leute schenkte.4 Das Dorf südöstlich von Neuenburg bildete später einen Besitzschwerpunkt der Kommende in der Stadt, so dass die Schenkung den Aufbau einer Niederlassung in die Wege leitete. Doch erst 1257 trat ihr Leiter, ein magister domus de Nuwinburg, erstmals namentlich auf;5 1258 privilegierte Papst Alexander IV. (1254–1261) die Neuenburger St. Johannes-Kirche.6 1271 bezeugten in dem Neuenburger Haus sein erster belegter Komtur, Heinrich von Toggenburg, zusammen mit dem Prior der Kommende, einem Priester und drei Brüdern einen Rechtsakt.7 Diese Urkunde von 1271 ist zugleich die letzte, die einen Komtur und namentlich genannte Brüder aufführt. Bei allen künftigen Rechtsgeschäften sollten ein Komtur und namentlich nicht genannte Brüder handeln, so dass Zweifel an der Größe des Konvents aufkommen, zumal zwischen 1314 und 1429 nur sieben Brüder namentlich in Urkunden auftraten. Seinen Ausbau erfuhr das Neuenburger Haus unter dem Komtur Gottfried von Staufen (1277–1294), unter dem auch die meisten materiellen Grundlagen geschaffen wurden. Nur etwas mehr als 100 Jahre lang behauptete das Neuenburger Haus eine prekäre Eigenständigkeit, zumal das Ordenskapitel von Heimbach es 1367 zu einem bloßen Glied (membrum) des →Freiburger Hauses herabgestuft hatte. Dietrich von Keppenbach (1364–1386 und 1396–1398) war der letzte Komtur, der unterbrochen durch ein »Freiburger Zwischenspiel« die Eigenständigkeit des Neuenburger Hauses zu behaupten versuchte. Nach ihm urkundete der Komtur von Freiburg (und von Heitersheim) auch als Komtur von Neuenburg, nur in der Schlussphase ließen die Freiburger einen der Ihren, Nicolaus (von) Augsburg (1465–1484), eigenständig das Neuenburger Haus leiten. Bereits damals, nämlich ab 1457, trat mit dem Heidelberger Johannes Steinfurt (†1473) ein Schaffner derart in den Vordergrund, dass er gleichsam allein die Neuenburger Kommende vertrat. Auch sein einziger mittelalterlicher Nachfolger, Diebolt Wickler, war seit 1474 »der Johanniter« in Neuenburg. Als er sich 1484 die Bezeichnung »Statthalter« beilegte, fand die Eigenständigkeit der Neuenburger Niederlassung unumkehrbar ihr Ende. Nicht erst seit 1494/95, wie in der Literatur zu finden ist, sondern seit 1484 war das Neuenburger Haus eine »Einnahmestelle« des Freiburger Hauses und dann mit diesem des Heitersheimer Hauses.

Materielle Grundlagen waren in der Stadt Neuenburg Eigenbesitz (unter anderem seit 1486 ein weiterer Hof) und Zinseinkünfte von (1464) 31 Häusern (etwa von dem Frauenhaus) sowie Liegenschaften und Zinseinkünfte weniger in dem engen Burgbann der Stadt, als vielmehr in den angrenzenden Dörfern, insgesamt in 33 Breisgauorten, insbesondere in Steinenstadt (nur dort auch das Patronatsrecht).8 In Neuenburg selbst beanspruchten die Johanniter, als Sondergemeinschaft anerkannt zu sein, was so weit ging, dass sie vor 1312 durch die innere Hauptmauer einen eigenen kleinen Zugang zu ihrem Abort auf der äußeren Vormauer brachen. Hinzu kamen Streitigkeiten mit der Bürgergemeinde wegen der Nutzung der Rheinauen, die den größeren Teil des Neuenburger Einflussgebietes darstellten. Als die Bürger das Asyl in der Kommende verletzten, kam es zu der Einsetzung eines Schiedsgerichtes, das 1364 die Beziehungen zwischen Bürger- und Sondergemeinde für die nächsten Jahrzehnte regelte.9 Doch spätestens 1420 verzichteten die Johanniter auf ihre Sonderstellung, indem sie das Neuenburger Bürgerrecht in Anspruch nahmen. Hingegen sah der Neuenburger Pfarrherr die Sonderstellung ihrer St. Johannes-Kirche mit eigenem Beicht- und Begräbnisrecht nur sehr ungerne, weshalb die Johanniter sich 1417 an das in Konstanz tagende Konzil wandten und so die Bestätigung ihres Ordensvorrechtes durch den Konstanzer Generalvikar erwirkten.10 Wie sehr die städtische Führungsschicht, aber auch die des Umlandes, beginnend mit dem berühmtesten Sohn der Stadt, Matthias von Neuenburg, der Fürsprache in der St. Johannes-Kirche vertraute, zeigt das erhaltene Nekrolog,11 aber auch Reste eines Buches der Neuenburger St. Johannes Bruderschaft (ca. 1280–1433),12 denen auf Seiten der Neuenburger Pfarr- und Franziskanerkirche heute nichts Vergleichbares mehr gegenübersteht.

Bau- und Kunstgeschichte

Die Baugeschichte des seit dem 13. Jahrhundert belegten Johanniterhauses ist nicht exakt zu rekonstruieren.13 Die Lage lässt sich aufgrund urkundlicher Nennungen annähernd bestimmen. Die Kommende stand demnach am Südrand der Stadt an der Stadtmauer unweit des Oberen Tores. Die südliche Stadtmauer wurde im Keller des Hauses Speckenwinkel 3 – etwa 60 m weiter südlich als bislang angenommen – erfasst.14 Die Zuordnung aller schriftlich bezeugten Häuser ergab, dass die heutige Johanniterstraße die einstige Webergasse war. Die Kommende lag somit im Bereich der heutigen Straße »Beim Bahnhof« und im Gleiskörper der Bahn.

Die Kirche des Johanniterhauses zu Neuenburg (ecclesia hospitalis Jerosolomitani in Novo Castro Constanciensis dyocesis) wird 1258 erstmals erwähnt.15 Über die Größe und das Aussehen des Gotteshauses liegen keine Angaben vor, es war jedoch von einem Friedhof umgeben. Wie aus Urkunden, einem Nekrolog und einem Berain hervorgeht, verfügte das Haus im 14. Jahrhundert über eine Küche unmittelbar an der inneren Stadtmauer, einen Speise- und Schlafsaal, eine Unterkunft für Ordensschwestern, einen Abort auf der äußeren Mauer und ein Tor, muss also insgesamt ummauert gewesen sein. Unklar bleibt, in welchem räumlichen Verhältnis zu diesen Gebäuden die St. Johannes-Kirche und der Friedhof lagen. Die Kirche besaß einen ihrem Patron geweihten Haupt- und Nebenaltäre (1495 Maria, Hl. Kreuz und Urban), zu denen zu einem unbekannten Zeitpunkt ein dem Fridolin geweihter Altar hinzukam.16 Schon vor 1312 wurde auch direkt an und auf die Stadtmauer gebaut, was der Magistrat der Stadt erst im Nachhinein genehmigte, obwohl dadurch die Wehrfähigkeit eingeschränkt wurde.17 Die auf der westlichen Seite der Marktgasse zu verortende Johanniterscheune stürzte 1507 in die Tiefe, weil der Rhein den Steilhang untergraben hatte. Die Kommende brannte im 17. Jahrhundert nieder, wobei nicht abschließend geklärt ist, ob 1651 oder 1674. Endgültig verschwanden die Johanniterbauten bei der völligen Zerstörung der Stadt 1704.

Bibliographie

Quellen: Busch 2022, S. 162–421.

Handbücher und Lexika: KDM Bd. 5, S. 129 f. (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Johanniterkommende Neuenburg am Rhein (Walter G. Rödel).

Literatur: Rödel 21972, S. 328–331; Treffeisen 1991, S. 149–157, 210–215; Jenisch 2004, S. 65 f.; Busch 2017.

Anmerkungen

  • 1 Busch 2022, Nr. 2 S. 162 f.
  • 2 Busch 2022, Nr. 31 S. 169.
  • 3 GLA 21 Nr. 2190.
  • 4 GLA 20 Nr. 2046; Urkunden Neuenburg I, Nr. 9 S. 146 f.
  • 5 Busch 2022, Nr. 2 S. 162 f.
  • 6 Urkunden Neuenburg IV, 2, N 25 b S. 34.
  • 7 Busch 2022, Nr. 6 S. 163 f.; UB Basel II, Nr. 61 S. 36.
  • 8 Zu den Besitzverzeichnissen der Kommende: GLA 66 Nr. 10783 (1290); Schäfer Rodel-Selekt Nr. 2 8-30 (1330/1340); GLA 66 Nr. 5810 (1464), vgl. dazu Busch 2022, S. 35 8-421.
  • 9 GLA 20 Nr. 1459; Busch 2022, Nr. 69 S. 180.
  • 10 Busch 2022, Nr. 108 f. S. 188.
  • 11 GLA 65 Nr. 45 (1291), dazu Busch 2022, S. 24 8-358.
  • 12 GLA 65 Nr. 45, fol. 49 v-51 r, dazu Busch 2022, S. 31 6-344.
  • 13 Busch 2022, S. 5 0-56.
  • 14 Ortsakten des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungsbezirk Freiburg, Dienstsitz Freiburg, Befunddokumentation 201 7-0363.
  • 15 Urkunden Neuenburg IV, 2, Nr. 25 b S. 34.
  • 16 Busch 2022, S. 259 f.
  • 17 Treffeisen 2000, 29 f
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Redaktionund [Autor]
  • Bertram Jenisch [Autor]
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