St. Märgen, Augustinerchorherren 

Kurzbeschreibung:

um 1115/18 Gründung – um 1120 Ersterwähnung – ab 1370 gemeinsame Verwaltung mit dem Freiburger Chorherrenstift Allerheiligen – 1330–1332 und 1455–1725 zeitweise Aufgabe des Standorts St. Märgen und Übersiedlung des Konvents nach Freiburg (Allerheiligen) – 1725 Zurückverlegung – 1806 Aufhebung

Patrozinium: Mariae Himmelfahrt
Ordensgliederung: 1725 Augustinerchorherren vom Lateran (Kongregation der regulierten lateranensischen Augustinerchorherren)
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Breisach

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Augustinerchorherren 1115-1806
Beschreibung:

Name: cella sanctae Mariae in Nigra Silva (1121);1 monasterium sanctę Marię (1125);2 sant Mariun zelle (1305);3 monasterio sive cella sancte Marie in Nigra Silva (1322);4 St. Meriun (1305);5 St. Marien (1311)6

Geschichte

Historische Entwicklung

Über die Gründung des Augustinerchorherrenstifts cella sanctae Mariae/St. Märgen im Schwarzwald liegen weder Urkunden noch chronikalische Berichte vor. Das Gründungsgeschehen kann jedoch aus wenig später ausgestellten Briefen,7 zeitnahen urkundlichen Besitzstandsregelungen von 1121, 1125 und 1136 sowie der Bestätigung durch Papst Honorius II. (1124–1130) und auch Nekrologeinträgen rekonstruiert werden.8 Um 1118 stiftete der Propst des Domstifts Straßburg, Bruno von Zollern-Haigerloch-Wiesneck († 1126/1128), ein reguliertes Chorherrenstift an der Wagensteigstraße als wichtigem Standort entlang der West-Ostverbindung vom Rheintal in den Schwarzwald. Hierzu verwendete er familiäres Gut wie auch weitere, eigens hierfür erworbene Besitzungen. Als Kanzler unter Kaiser Heinrich V. (1106–1125) in den Jahren 1112 bis 1122 nahm er eine bedeutende Position am kaiserlichen Hof ein. Durch die Entscheidung für die Augustinerchorherren positionierte er sich innerhalb der Auseinandersetzungen des Investiturstreits auf der Seite des Kaisers. Bruno selbst entstammte der verzweigten und im Breisgau wie darüber hinaus begüterten Familie Zollern-Haigerloch-Wiesneck. Obwohl die spätere Bestätigungsbulle Papst Honorius’ II. die Stiftung damit begründet, dass Bruno sie für sein Seelenheil, pro animae suae remedio,9 vorgenommen habe, dürften durchaus auch familienpolitische Erwägungen mit dem Ziel der Verstetigung und Stabilisierung der herrschaftlichen und sozialen Bindungen des adeligen Hauses verfolgt worden sein. Zum Familienbesitz zählte vor allem die 10 Kilometer entfernte Burg Wiesneck, die den Eingang ins Wagensteigtal wie auch ins Ibental beherrschte und damit strategisch zwei der wichtigen West-Ostverbindungen über den Schwarzwald kontrollieren konnte. Bereits 1096 wurden Bruno und sein Bruder Graf Adalbert mit dieser namengebenden Burg in Verbindung gebracht.10 Diese wurde allerdings im Jahre 1079 von Herzog Bertold II. von Zähringen (1078–1111) zerstört, was die Rivalität der Zähringer und Haigerloch-Wiesneck belegt. Die Auseinandersetzung zwischen diesen Geschlechtern schadete indes nicht dem Verhältnis von St. Märgen als Stiftung der Familie Haigerloch-Wiesneck und dem nur 7 Kilometer entfernten benediktinischen Kloster →St. Peter, einer zähringischen Gründung. Belegt ist, wie der Abt von St. Peter in den schwierigen Anfangsjahren ut bonus pater dem Stift St. Märgen in einer existenziellen Krise beigestanden habe.11

In der frühen Phase führten zunächst auch kulturelle Verwerfungen innerhalb des Chorherrenkonvents beinahe zum Scheitern der Gründung. Wohl über die weitreichenden Verbindungen des Stifters Bruno konnten durch Vermittlung von Bischof Richwin von Toul (1108–1124) frankophone Kanoniker aus dieser lothringischen Kathedralstadt für die Neugründung gewonnen werden. Eine vita communis mit den Kanonikern aus dem Schwarzwald mochte indes nicht gelingen. Der Vorsteher Dietrich von St. Märgen beklagte 1120 gegenüber dem Konstanzer Bischof Ulrich I. von Dillingen (1111–1127), dass er sich nicht imstande sehe, die Notlage zu bewältigen, die durch Todesfälle unter den zunächst sehr entbehrungsreichen Bedingungen, aber auch durch die Sprachschwierigkeiten (diversitas linguae) entstanden waren und zur Flucht einiger Konventsmitglieder geführt hatten. Er bat den Diözesanbischof, das Stift St. Märgen durch den Abt von St. Peter verwalten und leiten zu lassen, was einer Aufgabe der Eigenständigkeit der Gemeinschaft gleichkam.12 Doch hielt der Bischof von Konstanz, der selbst Augustinerchorherr war und wie der Stifter Bruno zum Umkreis Kaiser Heinrichs V. gehörte, an der Gründung fest. Er forcierte eine Neuausrichtung, indem er die Touler Konventualen mit der Begründung der divergierenden Lebensgewohnheiten und sprachlicher Disharmonie (morum dissimilitudo et linguae dissonantia) zurücksandte. Damit beendete er das Projekt einer sprachübergreifenden Kommunität in St. Märgen.

Auf diese Weise war die Einheit des Konvents wiederhergestellt. Bischof Ulrich bemühte sich daneben auch um die juristische wie ökonomische Absicherung des Stifts. Die Regelung von Besitzstreitigkeiten im Nordwesten mit dem Kloster St. Peter lässt sich aus einer Urkunde vom 2. August 1121 ableiten, die 1136 erneuert wurde. Im Beisein des Stifters Bruno, Herzog Bertolds III. von Zähringen (1111–1122) als Vogt von St. Peter und weiterer Großer legte der Konstanzer Bischof fest, wie die konkurrierenden Ansprüche von St. Märgen und St. Peter aufzuteilen waren.13

Im September 1125 wurden nach längeren Verhandlungen Konflikte über Pfarr- und Zehntrechte mit dem Kloster St. Gallen beigelegt. In diesem Zusammenhang trennte Bischof Ulrich von Konstanz in einem Schlichtungsverfahren die neue Pfarrei St. Märgen von der älteren, zum Kloster St. Gallen gehörigen Pfarrei Kirchzarten ab.14 Im Wagensteigtal beließ man den zu Kirchzarten gehörigen Pfarrsprengel bis knapp vor das Stift St. Märgen, der Scheuer der Brüder am Fuß des Berges (Scheuerhalde). Bischof Ulrich verstarb 1127 in St. Märgen inmitten seiner fortdauernden Bemühungen um die Absicherung der Stiftung.

In den folgenden Jahrzehnten konnten das Gemeinschaftsleben und die herrschaftlichen Verhältnisse konsolidiert werden. Auf die regionale Einbindung weist die ab Mitte des 12. Jahrhunderts belegte Verbrüderung mit Stift Marbach im Elsass, dem oberrheinischen Zentrum der Kanonikerreform. Die verschollene Handschrift E der Consuetudines Marbacenses befand sich möglicherweise in St. Märgen.15 Marbach stand auch in Beziehung zu den lothringischen Stiften St. Leon in Toul, von wo St. Märgens erste Kanoniker gekommen waren, und Chaumousey. Die durch die gesamte Klostergeschichte wichtige Verbindung zum Stift Kreuzlingen mag auf Bischof Ulrich von Konstanz und damit in die Gründungszeit zurückgehen. Nachdem Graf Wetzel I., der Neffe Brunos, um 1133 seinen Herrschaftsschwerpunkt zurück nach Haigerloch verlegt hatte, gingen die Vogteirechte auf die Grafen von Hohenberg, einen verwandten Familienzweig, über. Ab 1145 sind St. Märgener Pfarreirechte in Hüfingen nachgewiesen, und im Lauf des 13. Jahrhunderts kamen namhafte Besitzungen hinzu. Ein Brand Anfang der 1280er Jahre führte 1284 zu mehreren Veräußerungen, um Mittel für den Wiederaufbau zu gewinnen. Im Jahre 1293 gingen die Vogteirechte von den Hohenbergern auf den Freiburger Bürger Burkhard den Thurner über, als er die Burg Wiesneck für 1.020 Mark Silber erwarb. Zu diesem Zeitpunkt wurde St. Märgen als Kloster, der Vorstand als Abt bezeichnet.16 Zwei Jahrzehnte später übte der Freiburger Bürger Johannes Snewlin die Vogteirechte sehr zum Nachteil des Klosters aus. Er brachte mit seinen unberechtigten finanziellen und materiellen Forderungen (insbesondere Holz für den Bergbau) das Kloster in wirtschaftliche Bedrängnis. Unter dem Druck floh der Konvent aus dem Kloster mit den liturgischen Geräten sowie Büchern und fand auswärts Unterschlupf. Abgeschnitten von den Einkünften, mussten die Mitglieder laut Abt Dietmar almosensuchend umherziehen. Erst unter Einschaltung Papst Johannes’ XXII. (1316–1334), des Bischofs Rudolf von Konstanz (1322–1334) und weiterer Vermittler konnte unter erheblichen materiellen Einbußen der Grundbestand des Klosters gesichert werden. 1331 wurden an Snewlins Nachfolger in der Vogtei, Johann Snewlin den Gresser (gest. 1347), bedeutende Besitzungen im Elsass und in Schwaben verkauft sowie für 190 Mark Silber zahlreiche weitere Besitzungen, darunter ertragreiche Höfe und Mühlen in Tiengen und Merdingen sowie die Rechte im Zartener Tal, an den Edelknecht Konrad Kolmann abgetreten, die später gleichfalls Johann Snewlin übernahm. Die Auseinandersetzungen zwischen dem Kloster und dem eigenen Vogt konnten 1345 durch Vermittlung der Städte Colmar und Freiburg nicht gelöst werden. Zeitweise hielt der Vogt den Abt in Haft. Der Konflikt gipfelte darin, dass Abt Konrad III. 1354 zu Tode kam, wobei die Beteiligung von Mitgliedern der Familie Snewlin nicht eindeutig geklärt werden konnte. Unter dem Nachfolger Abt Werner II. von Weisweil (1356–1370) kam es mit dem Vogt am 13. Januar 1357 zu einer richtungsweisenden Vereinbarung. Darin wurden die vogtbaren und vogtfreien Besitzungen des Klosters bestimmt, wobei für eine große Zahl der klösterlichen Saalgüter die Vogtfreiheit festgestellt wurde. Im Gegenzug zog das Kloster die Klagen vor den kirchlichen Gerichten in Konstanz, Mainz und Rom zurück.17 Allerdings mussten in den darauffolgenden Jahren immer wieder Schiedsrichter und Vermittler zwischen Konvent und Vogt eingeschaltet werden, neben der Stadt Freiburg etwa auch der Propst des Freiburger →Augustinerchorherrenstifts Allerheiligen.

Im Jahre 1370 wurde St. Märgen mit dem Konvent Allerheiligen in Freiburg aus ökonomischen Gründen in mehreren Schritten vereinigt. Im Bestätigungsschreiben des Konstanzer Bischofs Heinrich III. von Brandis (1357–1383) vom 26. September 137018 werden als Gründe die jahrzehntelange Entfremdung St. Märgener Kirchengutes durch Laien und der verfallende Kirchenbau angegeben, wobei auch der Topos der Dornenranken und Schlangen im Kirchenraum bemüht wurde. Ökonomisch vereint, sollte indes die institutionelle Eigenständigkeit der beiden Gemeinschaften gewahrt werden. Der Propst von Allerheiligen, Berthold Schultheiß, wurde von beiden Konventen als neuer Abt gewählt. Er betrieb aktiv die Wiedergewinnung des Besitzes. Durch den Übergang der Vogtei von den Snewlin an Johann von Blumenegg im Jahre 1372 schien zunächst eine gewisse Beruhigung eingetreten zu sein. Doch der scharfe Konsolidierungskurs des Abtes mag dazu beigetragen haben, dass die bedrohten äußeren Verhältnisse auch zu prekären inneren Verhältnissen des Konvents führten. Abt Berthold Schultheiß hielt zeitweise den ihm unterstehenden Priester von Hüfingen gefangen. 1385 kam es dazu, dass die Chorherren ihren Abt ermordeten. Der neue Abt Johannes Schlegele führte die Konsolidierung weiter fort, nahm nach Besitzverzeichnungen (Dingrodel Kirchzarten 1395, Zarten 1397) Geld auf und tauschte für den Hof in Tiengen den Kirchensatz in Herdern, wodurch St. Märgen nun die Pfarreien St. Märgen, Hüfingen, Haslach und Scherzingen innehatte. Die erneuten Auseinandersetzungen mit den aufgebrachten Nachkommen des Vogtes Johann von Blumenegg führten dazu, dass dessen vier Söhne den Abt 1401 töteten. Die beiden darauffolgenden Äbte, Johannes III. Baldinger und Peter II. Zimmermann, suchten durch Verkauf von Klostergut und mit Unterstützung Papst Martins V. (1417–1431) den Besitz des Stifts zu festigen. Ein Brand zerstörte 1430 erneut weite Teile der Konventsbauten und der Kirche. Angesichts der wirtschaftlichen Not siedelten Teile des Konvents bis ca. 1468 in das kleinere Augustinerchorherrenstift Allerheiligen in Freiburg über, das in den Folgejahren baulich erweitert wurde. Wohl schon zu diesem Zeitpunkt überführte man das in St. Märgen im Brand gerettete Gnadenbild in das Allerheiligenstift in Freiburg.

Rechtsunsicherheiten bezüglich des klösterlichen Grundbesitzes und die hohe Zinsbelastung führten dazu, dass der neue Abt Johannes Fähr mit Zustimmung des Bischofs von Konstanz sowie des Abtes von Kreuzlingen das gesamte vogtbare Gründungsgut von St. Märgen an die Stadt Freiburg für die sehr geringe Summe von 4.800 Gulden verkaufte (29. April 1462). Dadurch gingen sämtliche Besitzungen im Zartener Becken und den umliegenden Tälern mit der Ausnahme des Kirchenzehnts in St. Märgen an Freiburg über.19 1463 erlangte die Stadt von Hans Snewlin auch die mit der Burg Wiesneck verbundenen Vogteirechte. Der Konvent siedelte nun vollständig nach Allerheiligen in Freiburg über, nur einzelne Konventualen residierten in den zu betreuenden Pfarreien in Wyhl und Hüfingen. Nach diesem Verlust des vor allem östlich und südöstlich von St. Märgen gelegenen Stiftungsgutes konzentrierte das Kloster seine wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere durch Erwerb von Besitz und Einkünften im Kaiserstuhl und in der Rheinebene, was zu einer Westorientierung des Klosters führte, das ursprünglich auch der Erschließung des Schwarzwaldes dienen sollte. Den Forderungen nach Gottesdiensten im verfallenen Kloster St. Märgen kam man nicht immer nach. Die späteren Auseinandersetzungen um einzelne Besitztümer, die Kaufsumme und Zinszahlungen zeigen den Druck, den die Stadt Freiburg ausgeübt hatte, um an die Güter St. Märgens zu gelangen. Der Stadtrat hatte darüber hinaus in unkorrekter Weise das Urkundenarchiv der Chorherren an sich gebracht und gab erst Jahrzehnte später einzelne Schriftstücke an die Klostergemeinschaft zurück. Nach mehrfachen Klagen kam es 1489 zum Ensisheimer Entscheid über 13 vom Kloster vorgetragene Beschwerden, die nur zum Teil im Sinne des Konvents entschieden wurden.20 Wenigstens sollte er den Hof neben dem Stift zurückkaufen können und erhielt bestimmte Zinsen klar zugewiesen. Die Gelder wurden verwendet, um die Kirche in St. Märgen wiederzuerrichten. Für einen gewissen Abschluss der Bauarbeiten spricht die Bauinschrift Abt Erhart Rotenkopfs von 1493.21 Damit waren auch wieder langfristige Pläne für die Rücksiedelung des Konvents nach St. Märgen möglich. In derselben Zeit wehrte der Konvent erfolgreich die Reform ab, die der Konstanzer Diözesanbischof Thomas Berlower (1491–1496) zu erzwingen versuchte. Hierzu sollten zwei oder drei Priester der Indersdorfer Reformbewegung aufgenommen werden. Doch konnte der Konvent in enger Kooperation mit dem zugeneigten Abt von Kreuzlingen Einflussnahmen von außen verhindern. Unter Abt Lukas Wenzel sind insbesondere organisatorische und rechtliche Schritte sichtbar, die zum Wiederbezug St. Märgens führen sollten. 1518 konnte der Meierhof mit Wirtshaus und Badestube in St. Märgen von der Stadt Freiburg zurückerworben werden, doch fiel dieser nach zehn Jahren aus ökonomischen Gründen zurück an die Stadt.

Während der Reformation und der darauffolgenden politischen Auseinandersetzungen zeigte sich, wie angespannt die Situation für den Konvent Allerheiligen-St. Märgen war. Zwar schützte sich die Stadt Freiburg selbst und damit auch das Kloster vor den Neuerungen durch die Lehre Luthers (Predigtverbote), doch spürte der Konvent die Folgen der sich ändernden Frömmigkeitsvorstellungen und die Abnahme der Spendentätigkeit. Auch personell geriet er in eine prekäre Lage. In den 1520er Jahren sind neben dem Abt nur noch zwei Konventualen belegt, und nach dem Tod des Abtes Leonhard Wolf (1537) übernahm der letzte Konventuale Mattheus Haber kommissarisch als Einzelperson alle administrativen wie spirituellen Tätigkeiten. Die St. Märgener Zukunft sah derart düster aus, dass der Visitator aus dem Augustinerchorherrenstift Kreuzlingen 1546 die Abtswürde für erloschen erklärte. Dem Vorstand verblieb lediglich der Titel des Administrators. Dieser hatte ebenso alle Belange des mit St. Märgen unierten Allerheiligenstifts zu regeln. Der sehr tatkräftige Administrator Ulrich Stehelin vermochte es nicht nur, dass Allerheiligen wieder einen eigenen Propst, nämlich Stehelin selbst wählen durfte, sondern auch, dass die Kirche in St. Märgen soweit hergerichtet wurde, dass selbst, nach einem Brand 1580 im Kloster wenig später wieder Gottesdienste gefeiert werden konnten. Der Allerheiligenkonvent umfasste nun immerhin zwei Priester, sechs Konventualen und einen Schulmeister, die auch die seelsorgerischen Aufgaben St. Märgens übernahmen.

Trotz, oder vielleicht gerade wegen der Bedrängnis des Konvents in Freiburg durch die Sprengung der Konventsgebäude und später die Beseitigung der gesamten Kirchenanlage zugunsten der nach 1677 errichteten französischen Befestigungsanlagen betrieben die Pröpste die Wiederansiedlung in St. Märgen. Voraussetzung war der Rückkauf des Meierhofes von der Stadt Freiburg, was von Propst Adam Schmid († 1698) vorbereitet und 1699 durchgeführt wurde. 1704 zerstörte ein vierter Brand Kirche und Wirtschaftsgebäude. Die Existenz von Allerheiligen-St. Märgen war bedroht, als der Konstanzer Bischof in Rom ansuchte, das Kloster 1713 säkularisieren zu lassen. Mit Hilfe des Stifts Kreuzlingen konnte 1713 indes mit Andreas Dilger eine prominente Persönlichkeit als Propst installiert werden. Er betrieb vor allem den Wiederaufbau der Kirche und der übrigen Anlage, um die Rückkehr des Klosterlebens nach St. Märgen zu ermöglichen. Nach der vollständigen Abtragung der Gebäude und Gebäudereste erfolgte die weiträumige Nivellierung mit Schutt und Aushubmaterial, um einen vergrößerten barocken Neubau zu ermöglichen. 1723 wurde das alte Gnadenbild vom Allerheiligenstift in Freiburg nach St. Märgen überführt, 1725 die Kirche geweiht und 270 Jahre nach der Translation des Konvents nach Freiburg, das regelgemäße Leben feierlich in St. Märgen wieder eingeführt. Andreas Dilger bezeichnete sich als Abt und führte die Pontifikalien in Siegel und Wappen; erst sein Nachfolger Peter Glunk erhielt 1738 die Abtsweihe und die förmliche Verleihung der Pontifikalien. Versuche im 18. Jahrhundert, das ursprüngliche Stiftungsgut von der Stadt Freiburg zurückzuerhalten, konnten weder auf dem Wege des Prozesses noch durch Kauf erfolgreich durchgeführt werden. So verblieben St. Märgen als Haupteinnahme lediglich der Meierhof in St. Märgen selbst, die Stiftungen sowie die Einkünfte aus der Seelsorge in den unterstellten Pfarreien. In den 1760er Jahren wurde der Abteibau fertiggestellt und die Innenausstattung der Kirche vollendet. Insgesamt wurde für den Konvent einschließlich seiner zur Seelsorge in die unterstellten Pfarreien entsandten Angehörigen die Zahl von 18 festgestellt, ein Zeichen für prosperierendes klösterliches Leben.

Änderungen brachte die Französische Revolution. Da der Breisgau an das Herzogtum Modena, eine habsburgische Sekundogenitur, kam und unter dieser Herrschaft keine Säkularisation erfolgte, blieb St. Märgen 1803 zunächst noch von der Aufhebung verschont. Als dieser jedoch nach dem Pressburger Frieden an das Haus Baden fiel, schritt der neue Landesherr direkt zur Säkularisation. Die Aufhebung des Konvents und das faktische Ende des klösterlichen Lebens in St. Märgen wurden für den 29. August 1806 verfügt. Der letzte Abt Josef Kurz siedelte nach Freiburg über, die in den Pfarreien tätigen Konventualen blieben vor Ort, und die in St. Märgen verbliebenen Brüder bezogen dort mit Teilen der Bibliothek das Pfarrhaus. Insgesamt bestand der Konvent Allerheiligen-St.Märgen bei der Auflösung 1806 neben dem Abt aus 15 Kanonikern und zwei Fratres. Als Pfarrei existiert St. Märgen bis heute. Ein fünfter Brand zerstörte 1907 große Teile der barocken Anlage und die Inneneinrichtung der Kirche einschließlich der Silbermannorgel. Der von 1995 bis 2011 währende Versuch, den Paulinerorden dauerhaft anzusiedeln, blieb erfolglos.

Besitz und Wirtschaft

Der ursprüngliche Gründungsbesitz ist nicht exakt festzustellen und kann vor der Vereinbarung zwischen Abt Werner II. von Weisweil und dem Vogt Johannes Snewlin im Jahre 1357 nur annäherungsweise umrissen werden. Hierzu zählen die Pfarrkirche in Hüfingen samt Zehntrechten, das Dorf Waltershofen sowie großer Besitz im Zartener Becken und in umliegenden Tälern, der etwa in einem Rodel von 1263 ausführlich beschrieben wird.22 Zentrum war der Ort Zarten mit Dinghof, weiterer Besitz lag in Burg, Geroldstal und Attental, hinzu kamen Anteile am Wittental sowie zwei Höfe in Wagensteig. Zudem besaß das Kloster eine Mühle in Freiburg, die 1244 verkauft wurde,23 sowie Güter in Mengen und in Merdingen.24

Schon in der Anfangszeit waren immer wieder Klärungen der Grenzen notwendig. Das benachbarte Kloster St. Peter erhob nicht exakt bezeichnete Ansprüche, wie aus der Urkunde vom 2. August 1121 hervorgeht.25 Nachträglich wurde darin die Grenze entlang einer Linie zwischen der zerstörten Burg Wiesneck (dirutum castrum Wisenegge) und dem Frauenkloster →St. Margarethen in Waldkirch definiert. Dass St. Märgen davon profitierte, ist daraus zu ersehen, dass St. Peter als Ausgleich zwei Lehen von St. Märgen erhielt. Im Süden und Südosten grenzte an die Besitzungen von St. Märgen der Besitz des Benediktinerklosters St. Gallen im Zartener Becken. Am 2. August 1125 bewirkte Bischof Ulrich von Konstanz eine Entscheidung über die umstrittenen Zehntrechte. Er legte die St. Märgener Klosterscheuer wenig unterhalb des Klosters als Markierung fest, die die Ansprüche von St. Gallen und St. Märgen trennen sollte. Bis zum Fuß des Berges, auf dem sich die Scheuer befand, sollten die Zehnten an die Zartener Kirche (ad ecclesiam Zartun), also an St. Gallen, abzuführen sein. Alle von dort aus höher gelegenen Orte sollten ihre Zehnten an St. Märgen entrichten. Zum Ausgleich hatte St. Märgen ein Gut (predium) in Kirchzarten an das Kloster St. Gallen zu übertragen (2. August 1125).26 Dabei scheint die Gründung und Förderung von St. Märgen auch darauf ausgerichtet gewesen zu sein, durch Rodung den Landesausbau voranzutreiben. Obgleich in den Urkunden von 1121 und 1125 nicht zwischen älterem Kulturland und noch zu rodendem Land auf den Höhenrücken des Schwarzwaldes unterschieden wird, zeugt die Abtretung von intakten Höfen an St. Peter und St. Gallen davon, dass man dem jungen Kloster St. Märgen eine veritable Expansion und Siedlungsverdichtung zutraute.

Die langanhaltende prekäre wirtschaftliche Situation St. Märgens wurde durch die Reihe an hartnäckigen Vögten bedingt, die nach den Besitztümern des Klosters trachteten, insbesondere seit dem Verkauf an die Familien Snewlin und Blumenegg. Der Klosterbesitz musste immer wieder juristisch mit formalen Argumenten, Schriftsätzen und Gegentauschgeschäften verteidigt werden. Daraus resultiert auch die wiederholte Besitzfeststellung in Dingrodeln und Verzeichnissen, die präzise Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichen. Zu den mittelalterlichen Verzeichnissen zählen etwa der Rodel von 1263,27 die Dingrodel für Kirchzarten von 139528 und für Zarten von 1397, das Urbar von 1507. Zum Besitz im Zartener Becken gehörten der Hof in Zarten, die Güter in Bickenreute, Dietenbach, Attental, der hof ze Burg, der hof ze Burchartzlehen und von Wagensteig, der Scheuerhaldenhof, der Hof Zwerisberg mit dem anschließenden Gebiet bis zum Kloster St. Märgen, das Erlenbachtal, der Alte Schweighof, die Glashäuser, das Bantzermoos, die neuen Lehen in der Spirtzen sowie der gesamte Wald, außerdem die Dreisam mit allen Zuläufen bis zum Zufluss des Krummbachs bei Kappel. Darüber hinaus besaß St. Märgen noch Streubesitz im Elsass, etwa im Siltal, der jedoch nicht lange gehalten wurde.

Über die Besitzentwicklung hinaus lassen sich zur Wirtschaftsführung keine konkreten Angaben machen, nur gelegentlich sind in der archivalischen Überlieferung Hinweise auf Renten und Gülten erhalten. Eine aktive Partizipation am Kapitalmarkt zeigt sich vor allem darin, dass auf Klosterbesitz hohe Schulden aufgenommen und Einkünfte oft langfristig nicht mehr ausgelöst wurden. Der Verkauf des gesamten Stiftungsgutes 1462 an die Stadt Freiburg führte indes nicht zu höherer Liquidität, da die Stadt jahrzehntelang die Summe nicht beglich. Dennoch suchten Abt und Konvent die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und erwarben Einkünfte und Zinsen an landwirtschaftlichen Gütern insbesondere im Rheintal und Kaiserstuhlgebiet, was zu einer Westverschiebung der klösterlichen Interessen führte (vgl. die Besitzkarte). Erst durch den Rückerwerb des Hofes in St. Märgen war eine Eigenwirtschaft wieder möglich. Die Finanzierung der repräsentativen barocken Anlage im 18. Jahrhundert erfolgte überwiegend durch die Einnahmen aufgrund der blühenden Wallfahrt, möglicherweise standen auch französische Entschädigungszahlungen nach 1677 zur Verfügung.

Religiöses und kulturelles Wirken

Von besonderer Bedeutung für die Augustinerchorherren waren Seelsorge und Predigt und damit auch die Ausübung von Pfarreirechten. Dies übernahm der Konvent für St. Märgen selbst, für Hüfingen (12. Jahrhundert bis 1523), später für Wyhl am Kaiserstuhl (seit 1324), Haslach bei Freiburg (seit 1329), Scherzingen (vor 1360), Zähringen (seit 1615) und zeitweilig auch Herdern bei Freiburg (1399 bis 15. Jahrhundert). Bisweilen wurde erwirkt, dass Säkularpriester eingesetzt werden konnten, zumal dem Konvent nicht immer eine ausreichende Zahl von Priestern angehörte. Bereits 1532 waren so wenige Priester vorhanden, dass selbst eine gestiftete Tagmesse nicht garantiert werden konnte, so dass der Abt sich gezwungen sah, die Stiftungsgelder in Höhe von 150 Gulden zurückzuzahlen. Das für die Kanoniker bedeutsame Chorgebet wurde in St. Märgen regelmäßig durchgeführt, wie Visitationen bestätigten, unterblieb aber zeitweise, insbesondere während der Übersiedlung des Konvents nach Freiburg in das Stift Allerheiligen spätestens 1468, vollständig aufgrund der zu geringen Zahl an Konventualen.

Besonders hervorzuheben sind der barocke Neubau und die Belebung des religiösen Lebens im 18. Jahrhundert. 1723 wurde das Gnadenbild der thronenden Madonna durch Abt Andreas Dilger wieder nach St. Märgen zurückgebracht, nachdem es 270 Jahre lang in Freiburg aufbewahrt worden war. Noch in Freiburg hatte der Konvent die Bedeutung des Gnadenbildes zur Unterstützung von Wallfahrten genutzt und seine Wundertätigkeit erstmals 1711 in einem Wallfahrtsbüchlein beschrieben. Nach der Überführung nach St. Märgen kam es zu einer Intensivierung der Wallfahrten. Auch das Bruderschaftswesen unterstützte Abt Dilger, etwa die Rosenkranzbruderschaft, die Todesangstbruderschaft oder die Bruderschaft der Märtyrer Blasius und Sebastian. In diesem Zusammenhang ist auch der Bau der Wallfahrtskapelle auf dem einen Kilometer südwestlich gelegenen Ohmen zu erwähnen. Abt Dilger widmete die Kapelle aus persönlichen Gründen, seiner Genesung, dem Apostel Judas Thaddäus.29 Unter Abt Glunk entwickelte sich die Musikkultur des Konvents, für deren Niveau auch die 1777 von niemand Geringerem als Johann Andreas Silbermann erbaute Orgel steht. Nach der Säkularisation wurde die Klosteranlage St. Märgen als Pfarrei weitergeführt, die sich auch der Wallfahrt widmete.

Bibliothek und Archiv

Beim Brand des Klosters St. Märgen im Jahr 1430 ging auch die Bibliothek unter. Zwei Handschriften des späten 15. und des ausgehenden 16. Jahrhunderts mit Reformstatuten von Indersdorf und Waldsee stehen in einem Zusammenhang mit entsprechenden Reformen in St. Märgen. Im 17. Jahrhundert setzte die Klosterhistoriographie ein. Aus dem 18. Jahrhundert sind mehrere Festschriften zu Geburtstagen und Jubiläen von Äbten und anderen Personen überliefert. 1780 wurde ein Bibliothekskatalog von St. Märgen angefertigt, der 2.500 Titel aufführt. Dieser Band ging im April 1806 an die Hofbibliothek zur Vorauswahl und im Dezember desselben Jahres an die Universitätsbibliothek Freiburg zur Nachauswahl. Karlsruhe wünschte 565 Titel, der Freiburger Bibliothekar Josef Baggati wählte selbst vor Ort etwa 450 Titel aus; beide Bibliotheken mussten im Vergleich mit dem Katalog Verluste im St. Märgener Bestand feststellen. Heute existieren in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und in Freiburg noch etwa 20 Handschriften aus St. Märgen. Beide Bibliotheken besitzen zusammen 18 Inkunabeln theologischen und kirchenrechtlichen Zuschnitts aus dieser Quelle.

Archivalien aus der Zeit vor 1462 befinden sich infolge der Einbehaltung der Urkunden durch die Stadt Freiburg weitestgehend im Stadtarchiv Freiburg, jüngere Archivalien durch Überführung im Generallandesarchiv Karlsruhe.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Das Stift St. Märgen liegt im Schwarzwald auf rund 900 m Höhe am Gebirgsübergang auf einer kuppigen Hochfläche oberhalb des Wagensteigtals. Der geostete Kirchenbau entfaltet durch die Situation auf der Bergkuppe mit seinem Turmpaar ungeachtet des kleinen Maßstabs landschaftsprägende Wirkung. Die Positionierung der Türme lässt sie bei der Annäherung des Besuchers von Norden zur Geltung kommen. Nach Westen ausgerichtet ist die dreiachsige Kirchenfassade. Die Konventsbauten schlossen sich südlich an die Kirche an. Der Bau verwirklicht auf kleinem Raum das übliche Programm einer zweigeteilten Klosteranlage.

Einem abgeschlossenen Konventshof südlich der Kirche steht ein durch einen Torbogen mit einer Marienfigur geöffneter Prälatenhof im Osten zur Seite, an dem die Repräsentationsräume des Abtes lagen. Diesem Teil nördlich vorgelagert war ein von niedrigen Ökonomiebauten L-förmig eingefasster Wirtschaftshof mit einem Torhaus als äußerer Pforte. Den gesamten Klosterkomplex umgab eine Mauer, die auch den neben der Kirche liegenden Friedhof umschloss.

Die vorbarocke Anlage

Über die mittelalterliche Stiftanlage ist wenig bekannt. Geringfügige Mauerreste früherer Anlagen in den Kellerräumen des heutigen, dem 18. Jahrhundert entstammenden Baubestandes lassen sich nicht eindeutig einer Epoche zuweisen. Ein bei Ausgrabungen im Kirchenraum geborgener gotischer Spitzbogenstein mag um 1300 zu datieren sein und somit nach einem Brand, der sich vor dem Jahr 1284 ereignete. In den Schriftquellen wird auch eine 1316 geweihte Kapelle im Turm des Klosters genannt. 1322 erwähnt der Abt von St. Peter im damals leerstehenden St. Märgener Klosterbau Refektorium, Dormitorium, Küche und Keller.

Ein weiterer Brand mit verheerender Zerstörung ist 1430 überliefert. Der anschließende, offenbar sehr schleppend vorangehende Wiederaufbau der Kirche fand 1493 seinen durch einen erhaltenen Inschriftstein dokumentierten Abschluss. Damals fungierte der Bau nur noch als Pfarrkirche, da die Chorherren bereits nach Freiburg abgewandert waren. 1560 ging die Kirche ein weiteres Mal in Flammen auf, 1578–80 wurde sie erneuert. Dieser Bau brannte wiederum 1704 nieder.

Barocke Kirche und Konventsbauten

Abt Dilger nahm mit dem Ziel der Rückkehr des Konventes nach St. Märgen einen ambitionierten Neubau in Angriff. Dieser begann im Jahr 1715 mit der Kirche. Zwar wurde der Maurermeister Christoph Winkler alsbald wegen Pfusch am Bau entlassen, doch noch im selben Jahr nahm Dilger den Baumeister Johann Mathis aus Mittelberg im Kleinen Walsertal unter Vertrag, der schon im Folgejahr den Chor fertigstellte. Der feierliche Wiedereinzug des Gnadenbildes geschah am 10. Oktober 1723, die Weihe des Gesamtbaus erfolgte 1725.

Ob die Chorflankentürme auf die Anlage des Mittelalters zurückverweisen, was einen Bezug auf das Turmpaar der Kirche des verbrüderten Chorherrenstiftes Marbach/Elsass nahelegen würde, bleibt angesichts der früheren Zerstörungen völlig ungewiss. Nach Westen ausgerichtet ist die dreiachsige Kirchenfassade, die durch die Pilastergliederung, das verkröpfte Hauptgesims und ein zwischen Voluten eingespanntes Obergeschoss mit abschließendem Rundbogengiebel grundlegende barocke Gestaltungsprinzipien verwirklichte. Figuren von Christus, Maria und Joseph bereicherten die Silhouette, doch musste der obere Teil um 1790 auf eine einfache Giebelwand zurückgebaut werden. Ein Säulenportal mit dem Wappen Abt Dilgers führt in den Innenraum.

Der Kirchenraum ist ein flachgedeckter Saal mit Westempore, zwei Seitenkapellen, eingezogenem Chor mit Polygonschluss und Spiegelgewölbe. Die seitliche Marienkapelle birgt das Gnadenbild als Ziel der Wallfahrer. Ihr steht in zeittypischer, besonders im österreichischen Herrschaftsgebiet beliebter Paarbildung eine Josephskapelle gegenüber. In dieser fand auch der Schrein mit den 1779 erworbenen Reliquien des Katakombenheiligen Constantius Aufnahme. Überlegungen zu einer dritten, größeren Seitenkapelle wurden nicht realisiert.

Die Innenausstattung entstand schrittweise: 1733/34 stuckierte der Augsburger Johann Bartholomäus Schmid Decken und Wände und der Rottweiler Jesuitenbruder Joseph Fiertmayer, der in München bei Cosmas Damian Asam gelernt hatte, malte die Deckenbilder. Er lieferte im Jahr 1735 auch die Altarblätter. Die Holzskulpturen stammen vom ortsansässigen Bildhauer Matthias Faller. Als Laienbruder Floridus ins Kloster eingetreten, stellte Faller zunächst 1736 die Figuren der Marien-, Josefs- und Kreuzaltäre her. 1737 wieder aus dem Konvent ausgeschieden, arbeitete er nun als externer Meister und Kammerdiener des Abtes weiter; 1743–45 kamen Hoch- und Nebenaltarfiguren von seiner Hand hinzu. Die üppigen, dem Wessobrunner Franz Anton Vogel zugeschriebenen Stuckaturen an den Chorportalen entstanden wohl erst in den 1760er Jahren.

An den Kirchenwänden erscheinen die zwölf Apostel in Stuckmedaillons. Die beim Brand von 1907 zerstörten Decken waren mit Bandelwerkstuck und gemalten Bildfeldern dekoriert. Sie verwiesen nach Ausweis alter Aufnahmen durch emblematische Motive mit Zitaten aus der Liturgie auf Mariae Himmelfahrt, doch ist das Bildprogramm nicht zur Gänze dokumentiert.

Der Hochaltar zeigte im Altarbild die Himmelfahrt Mariens, die erhaltenen freiplastischen Figuren stellen den 1730 in den Rang eines Seligen erhobenen Ordensangehörigen Pierre Fourier, daneben Johannes Evangelista und Johannes Baptista sowie Augustinus dar. Drei Altarstellen blicken zum Laienraum: der zentrale Kreuzaltar mit einer Kreuzigungsgruppe von 1736 und die seitlichen, 1743 aufgerichteten Bruderschaftsaltäre. Am linksseitigen, ursprünglich St. Anna geweihten Altar erscheinen die Figuren der Hll. Blasius und Sebastian. Nach der Umwidmung auf den Rosenkranz 1746 fügte man die kleinfigurige Predellen-Gruppe mit der Rosenkranzspende der Muttergottes an die Hll. Dominikus und Katharina von Siena hinzu. Am rechtsseitigen Augustinusaltar stehen die Figuren zweier Chorherren, des Augustiners St. Ubald von Gubbio und des 1721/1729 kanonisierten Johannes Nepomuk, zu Seiten des Altarbildes, auf dem der Hl. Augustinus als Patron der Ordensleute erscheint. Es ist das einzige Gemälde Fiertmayers, das nach dem Brand von 1907 erhalten ist. 1760 war es ausgewechselt worden, als der Altar auf das Herz Jesu umgewidmet und mit einem Bild der Salesianerin und Visionärin Marguerite-Marie Alacoque versehen worden war. Hinzugefügt wurden damals auch die Kleinplastiken der Hll. Aloisius Gonzaga, Franz von Sales, Johannes Evangelist und Teresa von Avila in Verehrung des Herz-Jesu-Thrones. Ein späterer Entwurf von Johann Christian Wentzinger zur Neugestaltung des Marienaltars mit dem Gnadenbild (um 1770) blieb ohne Umsetzung.

Der mariologische Schwerpunkt des Bildprogramms ergibt sich folgerichtig aus der Bedeutung der Wallfahrt zum Gnadenbild der Kirchenpatronin, während die prominente Rolle des Baptista und Evangelista am Hochaltar auf das Patrozinium einer abgetragenen Johanneskapelle rekurriert. Im Übrigen setzt die Ikonographie der Kirche den Akzent auf Heilige aus dem Kanonikerstand und greift aktuelle Kultentwicklungen auf. Damit ist sie eine augustinische Antwort auf das kurz zuvor realisierte, stärker monastisch akzentuierte Ausstattungsprogramm der benachbarten Benediktinerabtei St. Peter.

Unmittelbar im Anschluss an die Kirchenweihe nahm Baumeister Johann Mathis den Konventsbau in Angriff. Zwei undatierte Perspektivansichten informieren über Projektvarianten. Der erste Bauabschnitt um den Konventshof war 1729 abgeschlossen, so dass in diesem Jahr der Einzug der Chorherren erfolgen konnte. Der ab 1736 amtierende Abt Glunk unternahm die Fortführung des Baus zum Prälatenhof mit dem Südflügel, der unter Baumeister Franz Josef Vogel im Jahr 1739 bis zum östlichen Ende unter Dach gebracht wurde. Den Abschluss der Arbeiten bildeten nach einer Baupause der Ost- und der Nordflügel des Prälatenbaus, die 1759–63 der Freiburger Stadtbaumeister Johann Baptist Häring vollendete. Während die mit 21 Fensterachsen ohne weitere Gliederung durchlaufende Südfront der Anlage formal schlicht bleibt, artikuliert die Ostfassade eine gewisse Aufnahme barocker Gliederungsprinzipien durch den überhöhten Mittelrisalit mit Mansarddach und die beiden von Eckpilastern eingefassten Giebelfronten an den Gebäudeecken. Die nach der jüngeren der beiden Perspektivansichten intendierte Länge dieses Traktes wurde allerdings nicht verwirklicht.

Die Raumfunktionen des Baus lassen sich weitgehend den Quellen entnehmen. Die neben dem Kirchenportal gelegene Klosterpforte im Westflügel führte zu den Kammern des Pförtners und des Konventsdieners, zur Prokuratur und einigen Zimmern, die der Beherbergung von Gästen dienten. Im Obergeschoss des Konventsbaus lagen die Zimmer der Patres und des Dekans. Dieser Bereich wies auch eine Arrestzelle auf. Im Südflügel schlossen sich das Refektorium, das auf eine geometrisch gestaltete Gartenterrasse hinausblickte, und ein musäum für Lektüre und Studium der Patres an. Vom die beiden Höfe trennenden mittleren Sakristeiflügel mit Schatzkammer und Beichtstube führte ein Gang direkt in den Kirchenchor; im Obergeschoss lag hier die Bibliothek. Am Übergang zum Prälatenhof befanden sich im Südflügel die Küche und die Wohnung des Pater Küchenmeister. Darüber lag die Abtswohnung. Es folgten nach Osten in der Prälatur die Repräsentationsräume des Abtes sowie neun Gästezimmer. Das prominenteste von diesen, das südöstliche Eckzimmer, stuckierte Josef Wagner aus Wessobrunn 1741 mit einem Zyklus der Vier Tageszeiten und der Vier Jahreszeiten, zu denen in einem weiteren Raum die Vier Elemente treten. Wie im ca. 1760 entstandenen Vier-Erdteile-Saal in St. Märgens Pfarrhof Wyhl am Kaiserstuhl sind dies typische, profane Themen der barocken Allegorie. Die Mitte des Ostflügels nimmt der große Festsaal im Obergeschoss ein, in dem Gäste bewirtet wurden. Über seinem Eingang verbannt ein Ausspruch des Hl. Augustinus Lästermäuler vom Tisch, wozu wiederum in Wyhl eine Parallele als Deckenbild existiert. Das Thema wiederholt sich in einem Ölgemälde aus einem zehnteiligen Zyklus mit szenischen Bildern von Heiligen vorwiegend des Augustinerchorherrenordens, den Abt Michael Fritz 1769 im St. Märgener Konventsrefektorium anbringen ließ. Die Zusammenstellung selten dargestellter Ordensvertreter, darunter neben Pierre Fourier und Ubald von Gubbio auch so entlegene wie Guarinus von Palestrina, Wilhelm von Eskill und Albert von Vercelli, ist eine ikonographische Rarität. Es handelt sich um Werke des bedeutendsten regionalen Malers am Übergang vom Rokoko zum Klassizismus, Simon Göser. Im Osttrakt liegt auch der gewölbte Archivraum mit eisenbeschlagener Tür.

Die dem Apostel Judas Thaddäus geweihte Kapelle auf dem St. Märgen vorgelagerten Ohmenberg, deren Erbauung Abt Dilger veranlasste, nachdem er 1722 eine Reliquie des Heiligen erworben hatte, dokumentiert erneut die Aktivität des Klosters bei der Propagierung neuer Kulte. Nach einem 1726 errichteten provisorischen Holzbau wurde 1734 ein barocker Bau begonnen, der 1736 geweiht werden konnte. Die erfolgreiche Etablierung und qualitätvolle Ausgestaltung dieser Nebenwallfahrtsstätte, zu der vom Kloster aus 14 Kreuzwegstationen führen, belegen das zielstrebige Vorgehen des in den Schwarzwald zurückgekehrten Stiftes bei der »Sakralisierung der Landschaft«. Der Bau erhielt 1751 durch den zum wiederholten Mal für das Kloster tätigen Franz Josef Vogel (1684/86–1756) qualitätvollen Bandelwerk-Deckenstuck. Im zentralen Bildfeld malte 1757 Johann Evangelist Pfunner den Engelssturz durch den Erzengel Michael. Die Altarblätter zeigen den selten dargestellten Kapellenpatron Judas Thaddäus sowie heilige Büßer und Nothelfer; sie werden wie in der Hauptkirche durch Skulpturen Matthias Fallers gerahmt.

Zentrales Bildwerk des Klosters ist die mittelalterliche Holzskulptur der thronenden Maria mit seitlich auf ihrem Knie sitzendem Jesuskind. Als Gegenbild der Eva weist sie einen Apfel vor. Die in Druckgraphiken des 18. Jahrhunderts wiedergegebene Bekleidung und Krönung des Bildwerks ist Merkmal barocker Gnadenbildinszenierung, die die archaische Anmutung alter Marienbilder hervorhebt (vgl. Triberg, Todtmoos und vor allem Einsiedeln). Wie schon das Wallfahrtsbüchlein von 1711 sagt, ist über die Figur vor dem Jahr 1474, als sie sich bereits im Freiburger Allerheiligenstift befand, nichts überliefert, und eine vorherige Kult- oder Wallfahrtstradition ist nicht belegt. Die im 18. Jahrhundert propagierte Herkunftserzählung, das Gnadenbild sei von den ersten Klosterinsassen aus Lothringen herbeigebracht worden, mag angesichts der vom kleinen Format nahegelegten Mobilität des Werkes suggestiv erscheinen. Die in einen weiten Kopfschleier gehüllte Maria auf einem Pfostenthron ist allerdings – in ihrem gegenwärtigen Erscheinungsbild – stilistisch in das 13. Jahrhundert zu datieren, wobei die jüngere Farbfassung die Beurteilung erschwert.

Nach der Säkularisation brach man am Klosterbau durch Abrisse den alten Konventshof auf, die Wirtschaftsbauten gingen teilweise verloren. Die 1907 vollständig ausgebrannte Kirche erhielt eine neobarocke Stuckierung und Altäre, in welche die geretteten Ausstattungselemente, namentlich die Holzskulpturen Matthias Fallers, integriert sind. Im ehemaligen Prälatenflügel ist heute das Klostermuseum beheimatet.

Bibliographie

Quellen: Kern 1969; Irtenkauf 1995; 1999.

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 631 f. (Wolfgang Kaiser); KDM Bd. 6,1, S. 514–517 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Augustiner-Chorherrenstift St. Märgen (Michael C. Maurer); SKHB, S. 612–617 (Michael C. Maurer).

Literatur: St. Märgen 1968; Müller 1969 (a); Hermann 2002 (b); Irtenkauf/Hog 2010.

Anmerkungen

  • 1 Charta transactionis 1121, 1125: Historia Zaringo-Badensis V, Nr. 26 S. 61.
  • 2 Urkunde Bischof Ulrichs von Konstanz (13/23. 9. 1125): ChartSang III, Nr. 892 S. 13 f.; REC I, Nr. 735
  • 3 Fr UB (Hefele) III, Nr. 135, S. 101.
  • 4 Urkunde (8. 3. 1322), Teiledition Bader 1866, S. 233.
  • 5 Fr UB (Hefele) III, Nr. 72 S. 59.
  • 6 Fr UB (Hefele) III, Nr. 225 S. 173.
  • 7 Brief des Vorstehers D(ietrich) um 1120, Codex diplomaticus Alemanniae et Burgundiae II, Nr. 839 S. 49; Brief Bischof Ulrichs von Konstanz an Bischof A. von Metz, Codex diplomaticus Alemanniae et Burgundiae II, Nr. 840 S. 50.
  • 8 Urkunde von 1121: Historia Zaringo-Badensis VI, S. 61; Erneuerung der Urkunde 1136: Roth von Schreckenstein 1879, S. 29 6-298; Papsturkunde (Honorius II.) von 1125: Historia Zaringo-Badensis V, S. 61; RMB I, Nr. 47; REC I, Nr. 713; GLA C 20; REC I, Nr. 788.
  • 9 Urkunde Bischof Ulrichs von Konstanz, 13. bzw. 23. 9. 1125: ChartSang III, Nr. 892 S. 13 f.; REC I, Nr. 735.
  • 10 Urkunden Allerheiligen, Nr. 27 S. 51.
  • 11 Codex diplomaticus Alemanniae et Burgundiae II, Nr. 839, S. 49.
  • 12 Ebd.
  • 13 Historia Zaringo-Badensis VI, S. 61.
  • 14 ChartSang III, Nr. 892 S. 13.
  • 15 S iegwart 1965.
  • 16 Schmid 1862, S. 106 f.
  • 17 REC II, Nr. 5256.
  • 18 REC II, Nr. 6119, dazu auch Nr. 6125, 6126, 6128.
  • 19 Fr UB (Schreiber) II, Nr. 653 S. 47 3-478.
  • 20 Urteil 30. 7. 1489, StadtA FR Talvogtei 87.
  • 21 Irtenkauf/Hog 2010, S. 56.
  • 22 GLA 66 Nr. 10487 (Abschrift wohl 18. Jh.).
  • 23 Fr UB (Hefele) I, Nr. 76 S. 62 f.
  • 24 Für Mengen: Fr UB (Hefele) I, Nr. 104 (21. 6. 1297); für Merdingen: GLA 65 Nr. 1527, S. 75; GLA 13 Nr. 6.
  • 25 Historia Zaringo-Badensis VI, S. 61.
  • 26 REC I, Nr. 736.
  • 27 GLA 66 Nr. 10487 (Abschrift wohl 18. Jh.).
  • 28 Fr UB (Schreiber) II, Nr. 347.
  • 29 Irtenkauf 1999; Irtenkauf/Hog 2010, S. 306 f
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Gerald Schwedler [Autor]
  • Armin Schlechter [Autor]
  • Guido Linke [Autor]
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