Villingen, Schwesternsammlung »Vettersammlung«, Dominikanerinnen St. Katharina von Siena 

Kurzbeschreibung:

1255 erste Erwähnung der Vettersammlung – 1270 Augustinusregel – 1308 cura monialium der Rottweiler Dominikaner – 1452 Übernahme der Kürnecker Sammlung – 1782 umgewandelt in ein Lehrinstitut der Ursulinen.

Patrozinium: Maria, Peter und Paul
Ordensgliederung: unter der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Villingen

Ortsbezüge:
  • Villingen
  • Villingen, Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kreis
Ordensregel:
  • Schwesternsammlung »Vettersammlung«, Dominikanerinnen St. Katharina von Siena 1255-1782
Beschreibung:

Name: sorores de domo Patrui in Vilingen (1255);1 magistra et conventus dictis de domo Patrui (1270);2 des Vetters samenunge (1287);3 congregacio sororum die Vetersammung sub Predicatoribus (1360–70);4 gottshäuslin und clausen zuo Villingen, die man die Vetter samblung nennt Prediger ordens (1571);5 monasteriolo SDominico vulgo der Vatter sammlung (1702);6 monialium S. Catharine Senensis Villinge (1730)7

Geschichte

Erstmals werden 1255 Schwestern (sorores) vom Haus »des Vetters« (de domo Patrui), des Vertreters einer angesehenen Villinger Patrizierfamilie, erwähnt, als ihnen ein Ablass zum Bau eines Hauses gewährt wurde.8 Vermutlich wohnten sie im am Münsterplatz gelegenen »Vetterhaus«, das um 1275 im Besitz Bertold Schamels († 1308), des Pfarrers von Mönchweiler, war, der die Schwestern auch seelsorgerisch betreut haben dürfte. Vom Vetterhaus zog die Sammlung wohl nach dem Tod Schamels in ein Haus, das auf einer bereits 1287 im Besitz der Vettersammlung belegten Hofstatt errichtet worden war.9 Das neue Haus lag an der Bärengasse in der Nähe der Stadtbefestigung und des Bickentors.

Im Jahr 1270 verlieh der Konstanzer Bischof den Schwestern, die bis dahin ohne feste Regel gelebt hatten, die Augustinusregel, die die Gemeinschaft auch im Jahr 1422 noch befolgte.10 An der Spitze dieser Gemeinschaft stand eine Priorin, die cura monialium lag seit 1308 bei den Rottweiler Dominikanern. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts begannen sich die Frauen von diesen zu emanzipieren. 1418 wurde ein Altar in der Sammlung geweiht und vier Jahre später an diesem eine Pfründe für einen Kaplan, der täglich dort die Messe lesen sollte, errichtet.11 Das Präsentationsrecht stand den Schwestern zu, was sie ausweislich der Investiturprotokolle auch wahrnahmen.12 Die formelle Erlaubnis, sich statt von den Rottweiler Dominikanern von dem Kaplan als eigenem Weltgeistlichen betreuen zu lassen, erhielten sie 1440 unter Vermittlung des Abts von Alpirsbach vom Basler Konzil. 1468 bestätigte dies der Konstanzer Bischof Hermann von Breitenlandenberg (1466–1474).13 Unter Priorin Anna Zuber schloss sich an die Vettersammlung 1452 die →Kürnecker Sammlung an.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Vettersammlung verlief überwiegend positiv. Aus den Dörfern Aasen, Klengen, Kirchdorf, Marbach, Mühlhausen, Pfohren und Rietheim kamen regelmäßig Einkünfte an Naturalien und Geld. Die Stadt Villingen hatte durch zwei oder drei eigens bestimmte Pfleger Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schwesterngemeinschaft. Diese konnte der Stadt schon früh und wie 1594 immer wieder Darlehen gewähren, was sich nach dem Dreißigjährigen Krieg fortsetzte. 1525 erwarb die Vettersammlung von der Stadt sogar einen festen, jährlichen Anteil von deren Einkünften. Bereits 1560 erließen Schultheiß. Bürgermeister und Rat von Villingen eine neue Ordnung bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Klosters.

Zum Konvent gehörten Frauen aus Villingen und der weiteren Umgebung, auch aus Rottweil. Ein Visitationsbericht des Rottweiler Dominikanerpriors Heinrich Staringer von 1547 gibt Aufschluss über das Leben der Schwestern. 1571 visitierten die Äbte von →Petershausen und →St. Blasien im Auftrag des Bischofs von Konstanz die Kirchen und Klöster der Stadt Villingen. Im Anschluss an die Befragung der Schwestern in der Vettersammlung gaben sie der Gemeinschaft umfangreiche Statuten, in denen sie unter anderem die Befolgung der Augustinusregel und die Klausur vorschrieben. An Werktagen, an denen in ihrem Kloster keine Messe gelesen wurde, sollten die Frauen den Gottesdienst im Münster oder dem Bickenkloster besuchen.14

1586 und 1640 wurde das Kloster erneut visitiert. Die Statuten von 1640 basierten auf denen von 1571 und 1586.15 Allerdings war nun nicht mehr von der Augustinusregel, sondern nur noch von des ordens regul und satzungen die Rede. Die Position der Priorin wurde gestärkt. Sie sollte den Schlüssel zum Dormitorium besitzen und mindestens zweimal jährlich die Zellen der Schwestern auf verbotene Gegenstände hin untersuchen. Dazu gehörten wohl auch unerbare, unzüchtige und dergleichen bücher, die man unter Hinzuziehung des Visitators verbrennnen oder sonst wegg schaffen sollte.16

Im 18. Jahrhundert lassen sich in der Vettersammlung Tendenzen zur Verklösterlichung greifen, beginnend mit den Bauarbeiten für eine eigene Kirche im Jahr 1720. Zehn Jahre später wandten sich die Frauen an den Bischof von Konstanz und baten ihn um Erlaubnis, in Zukunft den schwarzen Schleier tragen zu dürfen, da sie mit dem täglichen Beten des Breviers und dem regelmäßigen Chorgesang, abgesehen von der Einhaltung der strengen Klausur, alle Vorgaben dafür erfüllen würden. In der Supplik brachten die Dominikanerinnen auch die Konkurrenzsituation zu den benachbarten Klarissen zum Ausdruck, da die Sammlung obschon die älteren gegen die allhiesigen Clarissen nicht schwarz gewyhlet immer weniger in aestime bleiben, auch die tauglichern töchtern aus abgang des schwartzen wyhels weniger lust zu unserem gottshaus bezeugen.17 Der Bischof erteilte den Schwestern die ersuchte Genehmigung. Laut den Konstanzer Personalschematismen wurde die geistliche Betreuung der Frauen im 18. Jahrhundert von Kapuzinern übernommen.18

Im Rahmen der josephinischen Reformen wurde die Vettersammlung 1779 mit dem nahegelegenen →Bickenkloster zusammengelegt und 1782 in ein Lehrinstitut der →Ursulinen für Mädchen umgewandelt. Aus diesem Jahr liegen Inventare der Vettersammlung vor, die Auskunft über die Bibliotheksbestände und die Ausstattung des Klosters geben. Teile der Ausstattung und des Archivs (Jahrzeitenbuch von 1345, erneuert 1728) blieben erhalten.

Bau- und Kunstgeschichte

An der Bärengasse 6 haben sich die architektonischen Relikte des Klosters erhalten. Belegt ist hier eine Kapelle in den Jahren 1418 und 1436, als Altäre zu Ehren Mariens und der Apostel Petrus und Paulus geweiht wurden. Zwei Jahre später wurde der Bau eines Glockenhauses erlaubt. Die heutige Kapelle entstand 1720–22 unter Einbeziehung älterer Teile. Die dreijochige Kirche mit 5/8–Schluss, erinnert, trotz erheblicher Umgestaltung, an das ehemalige Kloster. Die Kirche war gewestet, der Eingang erfolgte von Osten durch den Klosterhof. Im Erdgeschoss findet sich der ehemalige Unterbau der Nonnenempore, ein kreuzgratgewölbter, annähernd quadratischer Raum mit mächtigem quadratischem Mittelpfeiler. Ferner ist das komplette Hängedachwerk von 1720 erhalten. Von der ehemaligen Ausstattung sind von den ursprünglich drei Altären nur der Marienaltar (heute in der Kirche von Weilersbach) sowie Reste des Chorgestühls aus dem Ende des 15. Jahrhunderts erhalten. Ein Kruzifix (um 1300) und eine Statue des Hl. Felician wurde 1782 in die Kirche der Klarissen überführt. Östlich davon lag der an die Stadtmauer angelehnte Konventsbau, der trotz baulicher Veränderung in seinem Umriss erkennbar bleibt. Hier lag im Erdgeschoss die ehemalige Konventsstube, mit einer flachen, spätgotischen Holzdecke, in deren Mittelbalken 26 Wappen eingeschnitten waren. Dazwischen lag das im 19. Jahrhundert abgebrochene Subpriorat, dessen Fassade nach Süden ausgerichtet war.19

Bibliographie

Handbücher und Lexika: KDM Bd. 2, S. 130 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Frauensammlung St. Nikolaus/Vetternsammlung Villingen (Martina Wehrli-Johns).

Literatur: Revellio 1964, S. 144–147; Stegmaier 1972, S. 170; Jenisch/Weber 1998, S. 112; Boewe-Koob 2000/01; 2011; Gutmann 2021 (b), S. 194.

Anmerkungen

  • 1 FUB V, Nr. 159 S. 115.
  • 2 FUB I, Nr. 468 S. 226.
  • 3 FUB V, Nr. 234 S. 201.
  • 4 Haid 1870, S. 95.
  • 5 EAF A 4/478.
  • 6 Ebd.
  • 7 EAF A 4/480.
  • 8 Wie Anm. 1.
  • 9 Wie Anm. 3.
  • 10 FUB V, Nr. 186 S. 143.
  • 11 Glatz 1880, Nr. 56 S. 287, Nr. 61 S. 287 f.
  • 12 Krebs, Investiturprotokolle 1953, S. 927.
  • 13 Glatz 1880, Nr. 81 S. 291, Nr. 96 S. 294.
  • 14 Kopie der Visitationsurkunde in: EAF A 4/478 (30. 8. 1571); zum Bericht über den Ablauf der Visitation siehe: Gmelin 1873, S. 167 f.
  • 15 EAF A 4/478 (12. 1640).
  • 16 Ebd.
  • 17 EAF A 4/480.
  • 18 Catalogus 1769, S. 303; Catalogus 1779, S. 258.
  • 19 Revellio 1964, 146 f
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • † Winfried Hecht [Autor]
  • Bertram Jenisch [Autor]
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