Säckingen, Kanonissenstift 

Kurzbeschreibung:

878 erste urkundliche Erwähnung als Kloster der Königin Richgardis – 1327 bischöfliche Bestätigung der Pfründen für Stiftsmitglieder – Ende des 14. Jh. Verlust der Besitzungen in Glarus – seit dem 15. Jh. gesichert Kanonissenstift – 1508 Konflikte mit dem Kapitel, dem städtischen Rat und dem Bischof von Konstanz und Resignation der Äbtissin Elisabeth von Falkenstein – 1520er Jahre reformatorische Aktivitäten im Stift – 1556 bischöfliche Reform – 1673 neue Statuten – 17./18. Jh. Barockisierung des Münsters – 1806 Aufhebung

Patrozinium: Hilarius, Hl. Kreuz, Fridolin
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Wiesental

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Kanonissenstift 878-1806
Beschreibung:

Name: monasterium […] quod dicitur Seckinga (878);1 abbatia Sekchinga (965);2 Sechingense sanctae Crucis locus (11. Jh.);3 gotzhus ze Sekingen (1303/1307);4 des gotzhuses und stiffts zuo Seckingen Costenzer bystuoms (1458);5 aptissin unnd frauwen, unnd frauowenn unnd herrenn des capitels der stifft Segkhingen […] regulirtem orden (1497);6 gotzhaus sannt Fridlins stiffts zue Seckingen […] sanct Augustins regel (1556);7 des frey und adelichen stiffts St. Fridolins zuo Säkingen (1782)8

Geschichte

Historische Entwicklung

Der älteste historische Beleg für Säckingen findet sich in einer Urkunde König Karls III. »des Dicken« (876–887) aus dem Jahr 878.9 Darin verleiht er die beiden monasteria Säckingen und St. Felix und Regula in Zürich an seine Frau Richgardis zum lebenslangen Nießbrauch, ganz so, wie sie einst seine Schwester Berta nach königlichem Willen innegehabt hatte. Der Wortlaut der Urkunde ist nicht ganz eindeutig, ob auch Berta beide Klöster innegehabt hatte oder lediglich St. Felix und Regula. Eine Episode der Fridolinsvita, nach der sich in Säckingen einst ein Brand ereignet habe, als der König anwesend war und dessen Tochter das Kloster geleitet hatte, wird aber gemeinhin auf Ludwig den Deutschen (833–876) und seine Tochter Berta bezogen.10 Auch ihre ältere Schwester Hildegard wird als Äbtissin und damit ihre Vorgängerin ins Gespräch gebracht, wofür jedoch Belege fehlen. Säckingen erscheint bei seiner ersten Nennung als königliches Eigenkloster unter der Leitung von Frauen aus der königlichen Familie eng mit der karolingischen Dynastie verbunden.

Die ältere Geschichte bleibt dagegen weitgehend im Dunkeln. Zwar berichtet die Fridolinsvita Balthers von Säckingen, die erst um 970 entstand, wie der Heilige aus dem Frankenreich an den Hochrhein kam, hier eine Hilariuskirche erbaut und das Kloster gegründet habe. Doch ist es trotz vielfältiger Bemühungen weder gelungen, den historischen Quellenwert der Heiligenvita präzise einzuschätzen, noch die geschilderten Ereignisse zeitlich näher einzugrenzen. Der in der Vita genannte fränkische König Chlodwig wird, wenn man in Säckingen das älteste Kloster in Alemannien sehen möchte, mit Chlodwig I. (481/482–511) gleichgesetzt. Demnach hätte Fridolin lang vor allen anderen Missionaren in der Alemannia gewirkt. Zeitlich besser zu den sonstigen Missionsbemühungen im 7. Jahrhundert würde der zweite Merowingerkönig dieses Namens (639–657) passen, dessen Herrschaft über die Alemannia allerdings kaum ein Jahr (656) währte. Denkbar ist freilich auch, dass Balther hier, um die Altehrwürdigkeit und Heiligkeit Säckingens hervorzuheben, bewusst den Namen Chlodwig verwendete, ohne jedoch eine belastbare Grundlage zu haben. Er spielte damit wohl durchaus auf Chlodwig I. an – auf den ersten getauften Frankenkönig.

Trotz aller Ungewissheit wird angenommen, dass es beim Wirken Fridolins die Unterstützung des merowingischen Königtums gegeben habe, wenngleich unklar ist, durch welchen König genau. So bleibt die zeitliche Einreihung des Wirkens Fridolins bis in die jüngste Literatur strittig und wird mit dem 6. oder 7. Jahrhundert angegeben. An der von ihm gegründeten Kirche habe sich im 8. oder gar erst im 9. Jahrhundert eine Frauengemeinschaft entwickelt.

Da in der Fridolinsvita bei der Kirchengründung auch von Klerikern die Rede ist, wurde ein Doppelkloster angenommen.11 Dem wurde jüngst widersprochen; bei den genannten Männern dürfte es sich vielmehr um einzelne Priester zur seelsorgerischen Betreuung der Frauen gehandelt haben, die sich der Gemeinschaft anschlossen.12

Bis ins Spätmittelalter liegen zum Säckinger Kloster nur vereinzelte Quellenbelege vor. Als Sechingense sanctae Crucis locus erwähnt es im 11. Jahrhundert Ekkehard von St. Gallen in seiner Chronik für die Zeit der Ungarneinfälle.13 In zwei ottonischen Urkunden von 965 und 975 für das Kloster Einsiedeln wird berichtet, dass von der abbatia Sekchinga ertauschte Orte an Einsiedeln übergeben worden waren.14 Hierzu zählte auch die Insel Ufenau im oberen Zürichsee, wo, noch als die Insel zu Säckingen gehörte, eine Pfarrei mit einem großen zugehörigen Sprengel entstanden war. In diesem lag auch der Ort, wo der Einsiedler Meinrad um 835 seine Zelle eingerichtet hatte. Die in der Meinradsvita15 genannte Äbtissin Heilwiga, die den Einsiedler unterstützte, deren Kloster allerdings ungenannt bleibt, könnte daher eine Äbtissin von Säckingen gewesen sein. Sie wäre die älteste namentlich bekannte.

Aus der Zeit zwischen 950 und 970 werden in einer Namensliste aus dem Liber Memorialis von Remiremont unter der Überschrift de coenobio Sichingis nomina sororum de loco illo die Namen von 57 Frauen und drei Männern überliefert, darunter eine Hirmengart preposita.16

Bis ins 13. Jahrhundert bleibt die Liste der Säckinger Äbtissinnen mit großer Unsicherheit behaftet. Einige werden ohne Vornamen (eine Herzogin von Schwaben, eine Gräfin von Homberg, eine Frau von Fonteney, eine Frau von Venningen) nur in Moriz Hohenbaum van der Meers Geschichte des Stifts Säckingen aus dem Jahr 1790 überliefert, der allerdings seine Quellen nicht preisgibt.17 Möglicherweise wurde auch hier erst im 18. Jahrhundert eine adelige Frühgeschichte konstruiert.

Als Säckinger Äbtissinnen werden in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zwei oder gar drei Frauen mit Namen Anna angeführt. Die erste, als Anna von Pfirt bezeichnet, die dritte als Anna von Wessenberg und zwischen den beiden vielleicht eine weitere mit unbekanntem Familiennamen, die aber auch entweder für die Pfirterin oder die Wessenbergerin gehalten wird.18 Jüngst wurde darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung der Anna von Pfirt falsch ist, denn zwar stammte sie mütterlicherseits aus dieser Familie und war eine Nichte des Grafen Ulrich II. († 1275) und des Basler Bischofs Bertold von Pfirt (1248–1262), doch ihr Vater war Richard von Glère. Weiter ist die Zuordnung der dritten Anna zu den Wessenbergern nicht zeitgenössisch, sondern erst im 16. Jahrhundert aufgekommen. Daher wurde plausibel gemacht, dass es sich bei den zwei oder drei gleichnamigen Äbtissinnen um eine einzige handelte: Anna von Glère, mit einer bemerkenswert langen Amtszeit von ca. 1254 bis nach 1303.19 Wohl ihrem Wirken und den Verbindungen ihrer Familie in den französischsprachigen und burgundischen Raum ist es zuzuschreiben, dass vermehrt Chorfrauen von dort her in den Säckinger Konvent eintraten. Das führte zu Spannungen zwischen einer »deutschen« und einer »burgundischen« Fraktion der Säckinger Stiftsfrauen, was sich im 14. Jahrhundert wohl in strittigen Äbtissinnenwahlen äußerte.

Aussagen zu der in Säckingen im frühen und hohen Mittelalter geltenden Regel sind nicht möglich. Lediglich vermutet wird, dass Säckingen ab dem 11. oder 12. Jahrhundert ein Stift war, wobei sich eine eindeutige Regel – wie häufig – nicht erkennen lässt. Zum Jahr 1280 berichten die Colmarer Annalen ohne genauere Einzelheiten von einem fehlgeschlagenen Versuch des Franziskanerordens, das Säckinger Stift in ein Klarissenkloster umzuwandeln.20 Über die Größe des Konvents ist für die Zeit vor 1300 keine Aussage möglich.

Im 11. und 12. Jahrhundert wurde die Stiftskirche ausgebaut und erweitert, was indes lediglich mittels archäologischer und baukundlicher Untersuchungen, nicht aber historisch nachweisbar ist. Diese Ausstattung des Stifts dürfte zu seiner Geltung beigetragen haben, so dass es im Jahr 1146 wohl nicht zufällig eine Etappenstation Bernhards von Clairvaux, des Kreuzzugspredigers, und im Jahr 1173 Schauplatz eines Hoftags wurde.

Wohl seit dem 11. Jahrhundert hatten die Grafen von Lenzburg die Vogtei des Stifts inne. Nach dem Aussterben der Familie im Jahr 1172 teilte Kaiser Friedrich Barbarossa (1152–1190) 1173 die Vogtei auf. Jene über die Glarner Güter erhielt Friedrichs Sohn Otto, den anderen Teil über den Besitz am Hochrhein Graf Albrecht III. von Habsburg (1167–1199).21 Ende des 13. Jahrhunderts konnten die Habsburger auch die Vogtei über den Besitz in Glarus in ihre Hände bringen, wobei unklar ist, wer diese nach dem Staufer Otto ausgeübt hatte. Untervögte der Habsburger im unteren und mittleren Wiesental waren die Herren von Rötteln und ab 1316 deren Erben, die Markgrafen von Hachberg.

Für die Habsburger waren die stiftischen Güter am Hochrhein wie ein Bindeglied zwischen ihren Stammgütern im Oberelsass und dem Aargau, das mit den beiden Städten Laufenburg und Säckingen Brückenköpfe über den Rhein enthielt. Im 13. Jahrhundert intensivierten sie die Herrschaftsausübung am Hochrhein. Obwohl formal ein Reichsstift, konnte sich Säckingen dem nicht entziehen und kam mehr und mehr unter habsburgische Hoheit. Bereits im Jahr 1207 musste durch die Äbte von Engelberg, Muri, Lützel und →Salem ein Streit um die Rechte in Säckingen und Laufenburg sowie die beiden Burgen in letzterem Ort zwischen der namentlich nicht genannten Äbtissin von Säckingen und Rudolf II. von Habsburg (1227–1249) geschlichtet werden.22 Nachdem sich die Familie 1232/1234 in zwei Linien teilte, scheint auch die eigentlich unteilbare Kastvogtei zwischen Habsburg und Habsburg-Laufenburg geteilt worden zu sein, indem die Verwaltung einzelner Orte der einen oder anderen Linie zufielen. Während zwischenzeitlich eine engere Anlehnung des Stifts an die Laufenburger zu beobachten war, griff Rudolf von Habsburg (1273–1291) nach seiner Wahl zum König intensiver auf die Kastvogtei zu und verdrängte die Laufenburger zunehmend. Das Habsburger Urbar von 1303/07 hält fest: die hertzogen von Österrich […] sint […] kastvoegte uber das gotzhus ze Sekingen, deren Aufgabe es sei, Schaden von Stift, Äbtissin und Konvent abzuwenden.23

Auf der Säckinger Insel entstanden in der Nachbarschaft zum Damenstift ein Markt und anschließend die Stadt Säckingen, die wohl im frühen 13. Jahrhundert ummauert wurde. Vermutlich bereits im Zusammenhang mit der Marktgründung wurde über den schmaleren rechten Flussarm des Rheins eine steinerne Brücke errichtet. Im Jahr 1272 wurde auch Säckingen in die schon seit einiger Zeit laufende Fehde zwischen Graf Rudolf von Habsburg, dem späteren König, und dem Basler Bischof Heinrich von Neuenburg (1263–1274) verwickelt. In der Stadt war ein Feuer ausgebrochen, als kurze Zeit später der Bischof mit seinem Heer eintraf. Die bischöflichen Truppen drangen in die Stadt ein, die derweil fast vollständig niederbrannte, und zerstörten die Stadtmauern. Obwohl die Quellen nicht ausdrücklich belegen, dass auch das Stift und seine Gebäude von dieser Brandkatastrophe betroffen waren, wurde angenommen, dass auch diese niederbrannten. Jüngst wurde das jedoch bezweifelt, da die Quellen diesbezüglich an keiner Stelle das Stift nennen, sondern lediglich von »Säckingen« bzw. dem castellum Seconis, also der Stadt, die Rede ist.24 Bereits vor dem Brand soll der Säckinger Konvent nach Laufenburg geflüchtet sein. Danach kehrte die Äbtissin zurück, holte die Fridolinsreliquien und brachte diese vorübergehend in Laufenburg in Sicherheit.25

Im 14. Jahrhundert übte die Laufenburger Linie in Säckingen die Vogtei nicht mehr aktiv aus. Dafür verstärkte sich die Bindung an die Vögte der althabsburgischen Linie. Für Säckingen und die Herrschaft der Äbtissin hatte diese Beziehung zwiespältige Folgen. Einerseits schützten die Habsburger die Frauengemeinschaft und unterstützten die Äbtissinnen. Die Äbtissin Elisabeth von Bussnang war beispielsweise eine Cousine König Albrechts I. (1298–1308). Sie bekam von ihm ein Privileg als Reichsfürstin. Auf der anderen Seite eigneten sich die Habsburger Rechte der Äbtissin an oder ihr Handeln führte zu deren Verlust. Wegen der Konflikte zwischen den Habsburgern und den Eidgenossen verlor die Äbtissin ihre Rechte über Glarus. Schon im 14. Jahrhundert übten die habsburgischen Vögte Teile der stadtherrlichen Rechte über Säckingen und Laufenburg aus. Schließlich verlieh die Äbtissin Claranna von Hohenklingen 1409 die Stadtherrschaft über Säckingen und Laufenburg Herzog Friedrich IV. von Österreich (1402–1439).26 Wegen der großen räumlichen Entfernung zu Säckingen und der noch fehlenden Verwaltungsstrukturen nahmen die Habsburger als Vögte zu dieser Zeit keinen Einfluss auf das alltägliche Herrschaftshandeln in Säckingen. Stattdessen konnten die Stiftsmeier diesen verstärkt ausüben. Während des 14. Jahrhunderts übernahmen die Herren von Schönau durch Erbschaft und Kauf das Meieramt von den Herren von Wieladingen und den Herren vom Stein. Nach dem Tod des Meiers Rudolf II. von Schönau entstand zwischen dessen Familienmitgliedern und der Äbtissin ein Konflikt um die lehensrechtlichen Bedingungen des Amts. Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen scheint sich die Äbtissin letztendlich mit ihrer Interpretation durchgesetzt zu haben. In diesen Konflikt schaltete sich auch das Kapitel ein, in dem sich die Chorfrauen und -herren organisierten.27

Zum inneren Funktionieren der religiösen Gemeinschaft Säckingens gibt es für das 14. Jahrhundert zumindest Hinweise. Um die Mitte des Jahrhunderts tritt das Kapitel stärker in den Quellen hervor. 1355 kam es zu Konflikten im Kapitel und zu einer Doppelwahl der neuen Äbtissin. Margarethe von Grünenberg konnte sich als neue Äbtissin durchsetzen, nachdem sie ihre Konkurrentin abgefunden hatte. Sie musste sich außerdem 1356 gegenüber dem Kapitel verpflichten, ohne dessen Wissen und Zustimmung keine Güter zu veräußern. Dies galt sowohl für die Stiftsgüter als auch für die Güter der Äbtissin.28 Diese Regelung war keineswegs eine Säckinger Besonderheit. Anders als jüngst vermutet, ist das Erstarken des Kapitels nicht mit einer persönlichen Überforderung der Äbtissin zu erklären.29 Vielmehr lassen sich ähnliche Regelungen in sehr vielen Frauen- und Männergemeinschaften fassen, da zu dieser Zeit im kanonischen Recht die Mitbestimmungsrechte des Konvents bei der Verwaltung ausformuliert wurden. Ob Säckingen bereits im 14. Jahrhundert Charakteristika eines Frauenstifts aufwies, kann nur vermutet werden. Im Liber bannalium wird Säckingen mit anderen Frauengemeinschaften der Diözese Konstanz wie Zürich, Buchau und Lindau gruppiert, die im 15. Jahrhundert nachweislich stiftisch lebten.30

Erst für das 15. Jahrhundert lassen sich gesicherte Aussagen über die Lebensweise in der Frauengemeinschaft machen. Mehrere Statuten schreiben für Säckingen eine stiftische Lebensweise fest. Während in vielen religiösen Frauengemeinschaften des Südwestens – etwa in →Günterstal oder →Berau – die Unterschiede zwischen einem Kloster und einem Stift verschwammen, lassen sich in Säckingen fast idealtypisch stiftische Elemente nachweisen.31 Zwar wird in einigen Urkunden und Quellen vor allem aus der bischöflichen Perspektive der Anspruch erhoben, dass die Chorfrauen und -herren einer Regel folgten.32 Allerdings ist deren besonderer Einfluss in den konkreten normativen Regelungen der Statuten und der Praxis im Stift nicht nachweisbar. Die Chorfrauen und -herren mussten bei ihrer Stühlung keine ewigen Gelübde ablegen, sondern nur einen Eid schwören. Sie konnten das Stift unter bestimmten Bedingungen auch wieder verlassen.33 Es sind einzelne Fälle von Chorfrauen überliefert, die aus dem Stift austraten, um zu heiraten.34 In ihrem Eid mussten die Chorfrauen und -herren nur Gehorsam schwören, die beiden anderen evangelischen Räte Armut und Keuschheit wurden dagegen nicht eingefordert. Stattdessen hatten die Chorfrauen und -herren Pfründen inne und Privatbesitz. Mit diesem war eine Auflösung des gemeinschaftlichen Lebens verbunden, da die Stiftsmitglieder in eigenen Häusern teilweise mit ihrem Personal wohnten. Die Chorfrauen mussten keine strenge Klausur einhalten. Ihnen stand eine bestimmte Menge an Urlaub zu, zum Beispiel für Familienbesuche oder Badereisen.35 Die ältere Forschung hat die stiftische Lebensweise häufig normativ abgewertet und an dem Maßstab der regulierten Orden und ihrer eigenen bürgerlichen Moral gemessen. Jedoch nahmen die Zeitgenossen nicht zwangsweise einen Widerspruch zwischen der stiftischen Lebensweise und einem religiösen Engagement wahr, sondern akzeptierten häufig eine Vielfalt religiöser Lebensentwürfe. Dies zeigte sich etwa im Fall der Äbtissin Agnes von Sulz, die während ihrer Zeit als Chorfrau mehrere Kinder bekam, trotzdem von den Stiftsmitgliedern zur Äbtissin gewählt wurde und sich während ihrer Amtszeit sehr für den Gottesdienst in Säckingen einsetzte.36

Für das 15. Jahrhundert sind auch gesicherte Aussagen zur Sozialstruktur des Konvents möglich. In den Statuten von 1458 wurde festgelegt, dass zukünftig nicht nur hochadlige, sondern auch niederadlige und ritterliche Frauen im Stift aufgenommen werden könnten. Die religiöse Gemeinschaft in Säckingen sei schon immer ein adelsexklusives Frauenstift gewesen.37 Wahrscheinlich war diese Konstruktion Säckingens als adelsexklusiv nur für die jüngere Vergangenheit, aber nicht die ältere Geschichte zutreffend. Die Regelung in den Statuten von 1458 resultierte sowohl in einer sozialen Öffnung als auch einer scharfen Abgrenzung nach unten. Im 15. Jahrhundert kamen die Chorfrauen meist aus gräflichen oder freiherrlichen Familien.38 Dagegen waren sie im 16. Jahrhundert häufig niederadlig.39 Anders als die Chorfrauen waren die Kanoniker meist bürgerlich und stammten aus der Stadt Säckingen oder der Region. Im 15. und frühen 16. Jahrhundert waren zwischen acht und fünf Frauen sowie drei Herren im Stift bepfründet.40 Bei Frauengemeinschaften wurde die stiftische Lebensweise häufig diskursiv an die adlige Herkunft der Chorfrauen gebunden, um sie vor Reformversuchen zu schützen.41

Die stiftische Lebensweise bedingte auch die Amtsführung der Äbtissin. Durch die eingeschränkte Klausur und die fehlende Einbindung in Ordensstrukturen konnten Äbtissinnen Herrschaft selbstständig ausüben. Auch wenn sie 1409 die Stadtherrschaft über Säckingen und Laufenburg an die Habsburger verliehen hatten, besaßen sie im 15. Jahrhundert noch Rechte über die beiden Städte. So leisteten die städtischen Amtleute weiterhin einen Eid auf die Äbtissin und das Stift.42 Zur Herrschaft der Äbtissin gehörte auch das Gericht unter dem »Hohen Bogen«, dessen letzte Instanz sie wahrnahm.43 Gleichzeitig waren ihre Handlungsmöglichkeiten durch die stiftische Lebensweise auch einschränkt. Stärker als in den Klöstern formierten sich die Kapitel in den Stiften zu Gegengewichten der Äbtissinnen und Pröpste aus. Anders als etwa in der Benediktsregel wurde in den Stiftsstatuten kein unbedingter Gehorsam gegenüber der Äbtissin verankert.44 Die Chorfrauen und -herren forderten Mitbestimmungsrechte ein – vor allem bei der Vertretung des Stifts nach außen. Dieser Anspruch führte zu langjährigen Konflikten mit der Äbtissin Elisabeth von Falkenstein. Einzelne Stiftsmitglieder verbündeten sich mit Teilen des Stadtrats.45 Der Schultheiß und Rat der Stadt Säckingen stritten mit der Äbtissin um die ihr verbliebenen Rechte in der Stadt.46 Nach jahrelangen Verhandlungen über ihre Versorgung bei einer Resignation trat Elisabeth von Falkenstein sogar wegen der Konflikte mit dem Kapitel und anderen Akteuren 1508 von ihrem Amt zurück.47

Während der verschiedenen miteinander verbundenen Konflikte traten die vorderösterreichischen Amtleute als Stellvertreter der habsburgischen Vögte verstärkt in Stiftsangelegenheiten auf. Die Äbtissin schaltete die vorderösterreichischen Landvögte in diese ein.48 Im Zuge dieser Konflikte lässt sich auch der Bischof von Konstanz, dem das Stift unterstand, als Akteur in Säckingen fassen. Seine dortigen Zugriffsmöglichkeiten waren im 15. Jahrhundert beschränkt. Zum Teil konkurrierte er mit der vorderösterreichischen Landesherrschaft um die Gerichtsbarkeit in Säckingen, weshalb die Äbtissin und die Stiftsmitglieder diese beiden Herrschaftsträger gegeneinander ausspielen konnten. Der Bischof reagierte vor allem auf Bitten der Äbtissin oder des Kapitels und versuchte zunächst nicht von sich aus, in geistliche oder weltliche Angelegenheiten einzugreifen. So stellte Bischof Hugo von Hohenlandenberg (1496–1530, 1531–1532) 1497 Statuten für Säckingen aus, nachdem sich die Äbtissin an ihn gewandt hatte. Anders als in vielen Frauengemeinschaften des Südwestens versuchte er in Säckingen keine Reform der stiftischen Lebensweise umzusetzen, sondern schrieb diese sogar in den Statuten fest.49 Stattdessen versuchte der Bischof seinen Einfluss im Stift als Gerichtsinstanz auszuweiten. Um diese neuen Regelungen in den Statuten entbrannte ein weiterer Konflikt mit der Äbtissin, die der Bischof sogar zeitweilig exkommunizierte.50 Ein Gerichtstag in Freiburg vor den vorderösterreichischen Räten entschärfte die Situation und der Bischof nahm die Exkommunikation zurück. Im Gegenzug musste die Äbtissin den Bischof zwar als ihren Oberen akzeptieren, über die konkreten Streitpunkte schweigt die Urkunde aber.51 Erst im 16. und 17. Jahrhundert konnte der Bischof von Konstanz in Säckingen gestaltend tätig werden.

Das Stift Säckingen war von der Reformation besonders betroffen. Die religiösen und herrschaftlichen Konfliktlinien verliefen innerhalb des Stifts und innerhalb der Bürgerschaft. Auch wenn einzelne Personen häufig nicht eindeutig dem reformatorischen oder altgläubigen Lager zugeordnet werden können, befeuerte die Reformation schon bestehende Konflikte. 1524 bestrafte die Äbtissin Anna von Falkenstein auf eine Beschwerde des Stadtrats hin die beiden Chorfrauen Magdalena von Freyberg und Magdalena von Hausen, weil sie sich mit Unterstützern der Reformation getroffen und einigen Bürgerinnen erfolgreich reformatorische Glaubenssätze gepredigt haben sollen.52 Während die Äbtissin in diesem Fall mit dem Stadtrat zusammenarbeitete, änderte sich dies bald. Durch die Bedrohung des Bauernkriegs geriet die Äbtissin in einen schweren Konflikt mit den Stadträten von Säckingen und Laufenburg. Diese nutzten die Situation aus, um die weltlichen und geistlichen Herrschaftsrechte der Äbtissin als Gegenleistung für militärischen Schutz an sich zu ziehen.53 Anna von Falkenstein verfasste eigenhändig einen Bericht über die Geschehnisse im Jahr 1525, um ihre Willensstärke in einer bedrohlichen Situation herauszustellen und den Verlust von Herrschaftsrechten, der ihre Autorität als Äbtissin bedrohte, zu rechtfertigen.54 Langfristig gelang es der Äbtissin, ihre Rechte wieder zu restituieren.55

Die unsichere Situation wirkte sich auch auf die Äbtissinnenwahl nach dem Tod Annas von Falkenstein aus. Im Kapitel entstand ein Konflikt darüber, ob Kunigunde von Hohengeroldseck oder Magdalena von Hausen gewählt werden sollte. Die Partei der Kunigunde von Hohengeroldseck konnte sich schließlich durchsetzen, indem sie unter anderem die bischöflichen Kommissäre von der Kandidatur Kunigundes überzeugte.56 Möglicherweise wussten die Kommissäre von Magdalenas Strafe wegen ihrer reformatorischen Predigten. In ihrem Verhalten entzog sich Magdalena von Hausen jedoch eindeutigen Kategorisierungen. So scheint sie zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorgehabt zu haben, das Amt der Äbtissin auszuüben, da sich auch ihre männlichen Verwandten für ihre Wahl einsetzten.57 Die relativ kurze Amtszeit der Kunigunde von Hohengeroldseck führte dazu, dass Magdalena von Hausen schließlich doch 1543 gewählt wurde.58 Wenig später versuchte sie das Stift zu verlassen, um einen reformatorischen Prediger zu heiraten. Da Magdalena jedoch im Stift festgehalten wurde, heiratete der Prediger eine andere Frau. Magdalena bekam ein Kind, legte schließlich doch ihr Amt nieder und ging mit diesem allein nach Basel. Die Frage ihrer Versorgung beschäftigte das Stift noch jahrelang.59 Obwohl sie in den reformatorischen und altgläubigen Quellen eher als Opfer des Predigers denn als hauptverantwortlich für ihre Situation dargestellt wurde,60 brachte der Vorfall das Stift in eine vulnerable Situation.

Durch die mit der Reformation verbundenen Wirren hatte sich die Zahl der Chorfrauen immer weiter vermindert, sodass bei der Resignation der Magdalena von Hausen keine Chorfrau mehr im Stift war.61 Gegen den Widerstand einzelner südwestdeutscher Adelsfamilien konnte Bischof Christoph Metzler (1548–1561) daher die Gelegenheit nutzen, das Stift zu reformieren und eine geeignete Äbtissin einzusetzen.62 Dies lag auch daran, dass die vorderösterreichische Landesherrschaft ebenfalls ein Interesse an einer Reform hatte. Der Bischof holte die aus einer Schaffhauser Patrizierfamilie stammende Agatha Heggenzerin von Wasserstelz als Äbtissin nach Säckingen. Diese war zuvor Nonne in dem Dominikanerinnenkloster St. Katharinental in Diessenhofen gewesen.63 Vermutlich erhoffte sich der Bischof von ihr eine größere Fügsamkeit als von einer Chorfrau in einem Damenstift. Dies war allerdings nur bedingt der Fall. Gegen bestimmte Reformvorhaben des Bischofs von Konstanz wehrte sie sich erfolgreich, sodass die Stiftsmitglieder beispielsweise weiterhin Privatbesitz haben durften.64 Dagegen akzeptierte sie die Forderung des Bischofs nach einer verstärkten Klausur.

In den Statuten von 1556 stellte der Bischof die Reformmaßnahmen als Konsequenz aus dem unkeuschen Verhalten der Säckinger Äbtissinnen und Chorfrauen in der Vergangenheit dar. Unkeuschheit resultierte für ihn aus der stiftischen Lebensweise mit Privatbesitz und eigenen Wohnungen. Daher sollte die Augustinusregel im Stift umgesetzt werden. Keuschheit sollte nun im Gelübde der Chorfrauen verankert werden. Anders als bisher sahen die Statuten vor, dass dieses Gelübde ewig gelten sollte und die Chorfrauen die Gemeinschaft nicht wieder verlassen durften. Um die Keuschheit der Stiftsmitglieder zu sichern, wurden die Klausurbestimmungen verschärft. Unter Androhung von Gefängnisstrafen und dem umfassenden Vermögensentzug wurde den Frauen der Umgang mit anderen Männern als Geistlichen und stiftischen Amtleuten verboten. Die Chorfrauen sollten gemeinsam und nicht wie bisher allein in einem Zimmer schlafen, um nachts den Anfechtungen des Teufels widerstehen zu können.65 Insgesamt sind die Statuten als situativer Versuch zu werten, die Lebensweisen religiöser Gemeinschaften zu vereindeutigen und Normen wie die Keuschheit in Säckingen durchzusetzen. Daher sind die Statuten nicht als starrer Verfassungswandel von einem weltlichen Frauenstift in ein reguliertes Augustinerchorfrauenstift zu verstehen. Vielmehr war die religiöse Lebensweise fluide. Langfristig konnte sich der Bischof mit seinem Versuch der Normsetzung nicht durchsetzen.

Während ihrer Amtszeiten bemühten sich die Äbtissinnen Agatha Heggenzerin und Maria Jacobea von Sulzbach darum, das religiöse Leben in Säckingen und die Herrschaftsrechte der Äbtissin zu konsolidieren. Ihr religiöses Engagement galt nicht nur der Wiederherstellung eines geregelten Gottesdiensts im Stift, sondern auch der (erneuten) Bindung der Bürger und Bürgerinnen Säckingens an das Stift und ihrer religiösen Erziehung. Ihr Wirken als Äbtissinnen stand im Kontext des Konzils von Trient, das die pastorale Tätigkeit gegenüber den Laien als besonders wichtig hervorhob. So wurde die Fridolinsbruderschaft in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wiederbelebt.66 Daneben führte Agatha Heggenzerin in Ensisheim einen Gerichtsprozess gegen den Meier des Stifts Säckingen, Hans Jakob von Schönau. Dieser hatte in der Vergangenheit Rechte der Äbtissin ausgeübt, als Magdalena von Hausen ihr Amt nicht mehr ausführte. Dadurch entwickelte er den Anspruch, ein Gewohnheitsrecht erworben zu haben.67 In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts trat auch das Kapitel wieder als handelnder Akteur auf. Seit dieser Zeit sind bis zur Säkularisation der Gemeinschaft regelmäßige Kapitelprotokolle überliefert.68

Aber auch unter Agatha Heggenzerin brauchte das Stift wegen der Reformmaßnahmen lange, bis es sich personell erholte. Kurz nach Agathas Einsetzung wurden Barbara und Ursula Blarer von Wartensee im Stift aufgenommen. Sie weigerten sich jedoch, das Keuschheitsgelübde abzulegen und traten wieder aus.69 Lange war neben Äbtissin Agatha nur noch eine weitere Chorfrau im Stift.70 Noch bei der Wahl von Ursula Giel von Gielsberg zur Äbtissin im Jahr 1600 gab es lediglich zwei weitere Chorfrauen.71 In anderen unreformierten Stiften wie Lindau war dagegen bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wieder eine ausreichend große Gemeinschaft vorhanden. Archäologische Studien weisen darauf hin, dass manche der Artikel in den Statuten von 1556 tatsächlich kurzfristig umgesetzt wurden. So ließ die Äbtissin ein neues Dormitorium errichten.72 Für das späte 16. und das frühe 17. Jahrhundert lassen sich erstmals bischöfliche Visitationsprotokolle nachweisen. Zu dieser Zeit griff der Bischof von Konstanz besonders stark in Säckingen ein. 1593 führten Beschwerden über eine zu weltliche Lebensweise in Säckingen zu einer Neufassung der Statuten durch den Bischof. Zum Teil ließ er Dossiers zu den einzelnen Chorfrauen und -herren erstellen. 1620 legte ein Chorherr ausführlich Rechenschaft über seine Amtsführung, seine anderen Pfründen und die Residenz in Säckingen ab.73

Die Disruption durch den Dreißigjährigen Krieg führte in Säckingen wie andernorts dazu, dass eine regulierte Lebensweise nicht mehr möglich war und von den geistlichen wie weltlichen Autoritäten auch nicht mehr eingefordert werden konnte. Im Krieg wurde Säckingen von schwedischen und französischen Truppen besetzt. Äbtissin Agnes von Greuth und die Stiftsmitglieder flohen mehrfach aus Säckingen in die Eidgenossenschaft. Im Exil entfaltete die Äbtissin eine rege Herrschaftstätigkeit und versuchte, sich aus der Ferne für das Stift einzusetzen. Nicht nur im Dreißigjährigen Krieg, sondern auch noch einmal im Pfälzischen Erbfolgekrieg wurde das Münster teilweise zerstört, sodass mehrere Neubauprojekte nötig wurden. Trotz dieser finanziellen Belastung wurde das Stift durch die Kriege des 17. Jahrhunderts wirtschaftlich nicht nachhaltig geschädigt.74 Vielmehr wirkten sich die Kriege eher auf die religiöse Lebensweise im Stift aus. Die praktizierte freiere Lebensweise wurde in den neuen Statuten von 1673 normativ verankert. Darin wurde das Verbot des Austritts aus dem Stift nicht mehr erwähnt. So ähnelte die hier festgelegte Lebensweise wieder dem Zustand des 15. und frühen 16. Jahrhunderts. Keuschheit als Norm wurde in den Statuten nicht mehr betont oder in dem abzuleistenden Eid eingefordert. Der Artikel zum gemeinsamen Schlafsaal war gestrichen. Von den älteren Artikeln zur Klausur war nur noch die Kontrolle der Äbtissin über das Verhalten der Chorfrauen in den Statuten verankert. Chorfrauen sollten nur mit Erlaubnis der Äbtissin in die Stadt Säckingen gehen oder an entlegenere Orte reisen können. Insgesamt richteten sich die Statuten gegen den zunehmenden Zugriff des Bischofs im 16. und 17. Jahrhundert. Die Regierung über das Stift teilten sich die Äbtissin und das Kapitel. Dagegen wird die bischöfliche Gerichtsbarkeit im Konfliktfall oder ein Visitationsrecht in den Statuten nicht erwähnt.75 Im Vorfeld der Statutenänderung beschäftigte sich der Bischof mit den Forderungen der Äbtissin und vermeintlichen Missständen in Säckingen.76 Allerdings scheint es in der Folgezeit nicht mehr zu regelmäßigen Visitationen gekommen zu sein und sein direkter Einfluss nahm ab. Als Gerichtsinstanz war er für Säckingen weiterhin tätig, wenn ein Konflikt eskalierte und nicht von der Äbtissin und dem Kapitel gelöst werden konnte.

Eine strenge Klausur scheint spätestens in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Säckingen nicht mehr eingehalten worden zu sein. Dafür sprechen die nachweisbaren Schwangerschaften von Chorfrauen und andere Quellen. Beispielsweise bekam die Chorfrau Maria Anna Zweyer von Evibach 1680 einen Dispens vom Gelübde der Keuschheit.77 Im 18. Jahrhundert wurde ein jahrelanger Prozess um die Chorfrau Maria Anna Magdalena von Schönau-Wehr geführt. Diese hatte laut dem Prozessschriftgut während ihres Aufenthalts im Stift eine Beziehung zum Stiftsschaffner Alban Riescher und sich schwanger stühlen lassen. Der Umgang mit der Chorfrau war umstritten. Die Äbtissin wollte die Chorfrau nicht wieder im Stift aufnehmen, da deren Verhalten ihre Autorität beschädigt habe. Daher wurde Maria Anna Magdalena von Schönau in einem anderen Kloster verwahrt, um dort ihre Strafe zu verbüßen. Während der Bischof das Stift auf eine jährliche Unterhaltszahlung von 80 Gulden für die Chorfrau verpflichten wollte, lehnte die Äbtissin diese Summe als zu hoch ab.78 Trotz der Lockerung der religiösen Lebensweise war es den Chorfrauen im 18. Jahrhundert nicht möglich, ungestraft im Konkubinat zu leben und ihre Pfründe ungehindert auszuüben.

Äbtissin Maria Anna von Hornstein-Göffingen verfasste um 1770 eine Schrift über die Verwaltung des Stifts. Sie versuchte zu zeigen, dass sie und ihre Vorgängerinnen das Stift ordentlich bestellt und in einen guten wirtschaftlichen Zustand gebracht hätten.79 Über die Modalitäten dieser wirtschaftlichen Verwaltung verhandelte sie in den letzten Jahrzehnten des Bestehens des Stifts. Durch die Josephinischen Reformen entstand ein längerer Konflikt zwischen Säckingen und der habsburgischen Regierung. Das Stift war zwar eine der wenigen Frauengemeinschaften in der Region, die nicht aufgelöst wurden. Joseph II. (1765–1790) bzw. seine Amtleute versuchten jedoch auch auf Säckingen stärker Zugriff zu bekommen. 1782 stellte der Kaiser neue Statuten für Säckingen aus, die er mit den neuen Zeiten und ihren veränderten Anforderungen an religiöse Gemeinschaften begründete. Dabei ging es weniger darum, wie in den bischöflichen Statuten, die religiöse Lebensweise der Frauen stärker einem Kloster mit einer Regel anzugleichen. Vielmehr wurde die stiftische Lebensweise nur mit leichten Verschärfungen bestätigt. So richteten sich diese Reformmaßnahmen vor allem gegen Klöster, in denen die Kontemplation im Mittelpunkt stand. Joseph II. verankerte aber Kontrollinstanzen für die Äbtissin und die Stiftsmitglieder. Er betonte erneut die bischöfliche Aufsicht und vor allem die Zuständigkeit der vorderösterreichischen Behörden. Besonders das wirtschaftliche Funktionieren der Gemeinschaft war von Interesse. Nicht nur die Wirtschaft und die Verwaltung des Stifts als Ganzes, sondern auch das Verhalten der Einzelnen wurde geregelt. Die Chorfrauen sollten ihre Zeit entweder mit dem Gottesdienst oder mit ehrbaren Geschäften und nützlicher Arbeit verbringen. Worin diese Arbeit genau bestehen sollte, bleibt in den Statuten unklar.80 Mit diesen Artikeln griff Joseph II. in die Herrschaft der Äbtissin ein. Daher wehrte sie sich gegen die geplanten Maßnahmen und sandte ihre Amtleute mit folgender Argumentation nach Wien. Die Äbtissin und das Kapitel hätten bei dem kaiserlichen Hof zwar angefragt, für Säckingen die Lebensweise eines weltlichen Damenstifts zu bestätigen. Nicht einverstanden sei man jedoch mit der jährlichen Rechnungslegung und der Höchstzahl der Aufnahmen von Chorfrauen gewesen. Wegen der Auflösung von Klöstern müssten sie mehr Frauen aufnehmen. Für ihr Anliegen erhielten sie die Unterstützung des Bischofs, der in den kaiserlichen Statuten eine Verletzung seiner geistlichen Rechte sah.81 Schließlich reiste die Äbtissin sogar selbst nach Wien.82 Im Jahr 1785 bestätigten sie und die gestühlten Chorfrauen die kaiserlichen Statuten unter einem Verweis auf die Beibehaltung ihres alten Herkommens.83 Wegen des Problems des alten Herkommen wurde der genaue Inhalt der Statuten bis 1795 weiter verhandelt.84

1806 wurde das Stift säkularisiert. Zum Zeitpunkt seiner Aufhebung lebten noch die Äbtissin Maria Anna von Hornstein-Göffingen und ihre Koadjutorin mit sieben weiteren Chorfrauen, einem Chorherren und zwei noch ungestühlten Frauen im Stift. Dazu kamen noch fünf Expektantinnen, die bei ihren Eltern auf eine freiwerdende Pfründe warteten. Als Pension erhielt die Äbtissin 4.400 Gulden, die Koadjutorin 3.000 Gulden nach dem Tod der Äbtissin und die Chorfrauen jeweils 660 Gulden. Während die Äbtissin bereits 1809 starb, lebte eine Stiftsdame noch bis 1851 in Säckingen.85 Dieser Befund spricht zum einen für die Anziehungskraft der stiftischen Lebensweise im 18. Jahrhundert und zum anderen für die enorme Wirtschaftskraft des Stifts. Darauf weist vor allem die besondere Höhe der Pension der Äbtissin und der Koadjutorin hin. Selbst im ebenfalls begüterten Günterstal erhielt die Äbtissin »nur« 1.500 Gulden Pension.

Besitz und Wirtschaft

Im 13. und 14. Jahrhundert verfügte Säckingen über Grundbesitz nördlich und südlich des Hochrheins und in Glarus. Im Nahbereich um das Stift lag dieser Besitz im Fricktal, Aargau, Hotzenwald, Wiesental und Markgräflerland. Ein fast geschlossener Besitzkomplex befand sich um Herrischried, Murg und Oberhof. Diese Güter weisen an vielen Stellen eine große Geschlossenheit auf, so dass angenommen wird, dass sie weitgehend bereits im Frühmittelalter dem Stift gehörten. Daneben gab es Streubesitz im Jura, am Kaiserstuhl, in der Ortenau und auf der Baar. Verwaltet wurde der Besitz im 14. Jahrhundert von Dinghöfen aus, die sich in Hornussen, Kaisten, Zuzgen, Mettau, Mandach, Sulz, Stein und Freudenau links des Rheins befanden, in Murg, Oberhof, Herrischried, Zell im Wiesental und Reiselfingen rechts des Stroms, ferner in Stetten und Schliengen im Markgräflerland. Verwaltet wurden die Dinghöfe durch Meier des Stifts, deren Amt sich im Lauf der Zeit von einem rein wirtschaftlichen zu einem zunehmend herrschaftlichen wandelte und erblich wurde. Säckingen war reich begütert und in einer wirtschaftlich sehr guten Situation. Die Wirtschaftskraft des Stifts geht aus den Abgaben hervor, die die Äbtissin an den Bischof von Konstanz zu entrichten hatte. Im Liber marcarum wurden für Säckingen 218 Mark vermerkt.86 Diese Summe entsprach in etwa den Angaben für die anderen begüterten Frauen- und Männergemeinschaften der Region wie →St. Georgen und →St. Peter im Schwarzwald. Eine deutlich höhere Summe lässt sich beispielsweise für den Abt von Zwiefalten nachweisen. Die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Habsburgern und der Eidgenossenschaft zwang Säckingen Ende des 14. Jahrhunderts, seinen Besitz in Glarus abzutreten.87 Auf Grund dieses Verlusts und der allgemeinen Veränderung der wirtschaftlichen Strukturen im 15. Jahrhundert scheint Säckingen zu dieser Zeit eine gewisse wirtschaftliche Schwächephase erlebt zu haben. Gemäß den Annatenregistern für das 15. Jahrhunderts hätte die Äbtissin Elisabeth von Falkenstein eigentlich 150 Gulden geben müssen, zahlte aber wegen einer päpstlichen Reduktion 70 Gulden.88 Als Vergleich zu Säckingen kann die Männergemeinschaft St. Georgen dienen, die eigentlich auf 450 Gulden festgelegt war, aber wegen ihrer wirtschaftlichen Lage nur 100 Gulden abgeben musste.89 Diese Belege sind schwer zu interpretieren. Wenn man von wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgeht, so waren diese allenfalls vorübergehend.

Religiöse Frauengemeinschaften sind von der älteren Forschung lange Zeit als besonders wirtschaftlich erfolglos dargestellt worden. Diese Sicht beruhte auch auf der wenig quellenkritischen Übernahme von Beschwerden der Äbtissinnen über die wirtschaftliche Lage ihrer Gemeinschaft. Allerdings setzten die Äbtissinnen diese Aussagen häufig in spezifischen Kommunikationssituationen ein, um bestimmte Abgaben oder Zahlungen nicht leisten zu müssen. Eine wirtschaftsgeschichtliche Aufarbeitung von religiösen Frauengemeinschaften im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit wäre dringend notwendig. Aus dieser Zeit sind ausführliche Rechnungsbücher im Münsterarchiv von Säckingen überliefert. Sie zeigen, dass das Einkommen des Stifts vor allem auf der Getreidewirtschaft beruhte. Im Laufe der Frühen Neuzeit verlagerten sich die Einkünfte zu Geldeinnahmen. Diese wurden weiterhin über die auch im Spätmittelalter wichtigen Höfe abgerechnet. In einer Aufstellung aus dem Jahr 1786 werden 20.497 Gulden jährlicher Einnahmen vermerkt.90 Säckingen gehörte demnach in dieser Zeit zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Gemeinschaften in der Region. Besonders für die Frühe Neuzeit lässt sich zeigen, dass diese wirtschaftliche Situation wesentlich mit dem Geschick der Äbtissinnen zusammenhing.

Religiöses und kulturelles Wirken

Spätestens seit Balthers Fridolinsvita gehörte die Verehrung des Heiligen zu den wichtigsten religiösen Praktiken in Säckingen. Ältere Quellen nennen ihn nicht, bezeugen aber die Verehrung des Hilarius und des Heiligen Kreuzes. Im 15. Jahrhundert entstand eine Reihe von deutschsprachigen Bearbeitungen der lateinischen Fridolinsvita. Diese bezeugen zwar ein reges Interesse an Fridolin in der Region, lassen sich aber häufig nicht direkt mit Säckingen in Verbindung bringen.91 Die Bedeutung des Heiligen für Säckingen zeigt sich eher in der herrschaftlichen Kommunikation und den praktizierten Ritualen. Sowohl die Äbtissin als auch der Stadtrat von Säckingen stellten sich als Stellvertreterinnen des heiligen Fridolin dar.92 Die Stiftsmitglieder und die Bürger organisierten sich 1519 in einer Maria und dem Hl. Fridolin gewidmeten Bruderschaft.93 Erst nach dem Konzil von Trient lässt sich ein eindeutiger Auftrag der Äbtissin Maria Jacobea von Sulzbach für eine Fridolinsvita nachweisen. Der Jesuit Petrus Canisius verfasste seinen Text 1589 auf der Grundlage der frühmittelalterlichen Vita von Balther. Laut der Widmung war die Schrift auch an die Bürgerinnen und Bürger von Säckingen gerichtet. Die Vita entstand im Kontext der jesuitischen Laienbildung und sollte nach der reformatorischen Kritik an der Heiligenverehrung diese wieder stärken.94 Mit dem Auftrag für eine neue Fridolinsvita ging auch die Wiederbelebung der Fridolinsbruderschaft einher.95 Langfristig war die Äbtissin mit diesem Vorgehen erfolgreich. Die Erinnerung an den Heiligen überdauerte selbst die Säkularisation des Stifts; die Fridolinsprozession wird bis heute in Säckingen begangen. Auch nach außen hatten die Fridolinsreliquien eine hohe Ausstrahlung. Glarus versuchte sowohl 1516 als auch im 17. Jahrhundert, Teile der Reliquien in seinen Besitz zu bringen. Während das Stift und die Stadt Säckingen im 16. Jahrhundert große Anstrengungen unternahmen, die Reliquien nicht auszuhändigen, schenkte Äbtissin Agnes von Greuth im 17. Jahrhundert Glarus Teile davon als Gegenleistung für ihr Asyl während des Dreißigjährigen Krieges.96 Im 18. Jahrhundert erlebte Säckingen eine weitere Welle an kultureller Produktion, die sich vor allem der Geschichtsschreibung des Stifts widmete. Historische Aufzeichnungen waren zwar schon früher verfasst worden,97 nun hatten diese Geschichten Säckingens aber einen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Laufe des 18. Jahrhunderts entstanden mehrere Chroniken und Kopialbücher, die der Geschichtsschreibung als Grundlage dienten.98 Diese kulturelle Produktion lässt sich zum einen mit dem allgemeinen monastischen Interesse an Geschichtsschreibung in dieser Zeit, zum anderen mit der spezifischen Situation in Säckingen erklären. Sowohl die Stiftsgeschichte von Johann Nepomuk von Senger als auch die von Moriz Hohenbaum van der Meer entstanden während der Konflikte um die josephinischen Statuten für Säckingen.99

Bibliothek und Archiv

Aus der Zeit vor dem Brand von 1272 sind keine Säckinger Bücher und Archivalien überliefert. Dies wurde meist mit dem angeblichen Verlust des Archivs und der Bibliothek in diesem Brand erklärt. Mittlerweile bestehen jedoch Zweifel daran, ob auch das Stift von dem Brand betroffen war. Eine sehr gute Überlieferung setzt erst im 15. Jahrhundert ein. Sie hat ihren Schwerpunkt vor allem in herrschaftlichem und verwaltungstechnischem Schriftgut. Nach der Säkularisation sollten durch die Archivierung vor allem die herrschaftlichen Ansprüche der klösterlichen oder stiftischen Rechtsnachfolger – im Fall Säckingens die badische Landesregierung – gesichert werden, weshalb der ganz überwiegende Teil des Archivs in das Generallandesarchiv in Karlsruhe gelangte. Im Münsterarchiv in Säckingen verblieben unter anderem ein Anniversar, liturgische Handschriften, kurze historiographische Notizen, Briefe ab dem 16. Jahrhundert, vereinzelte Urkunden und eine geschlossene Serie von Rechnungsbüchern aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit, außerdem einige wenige Objekte wie der mittelalterliche Äbtissinnenstab.

Als besonders frühe herrschaftliche Quelle lassen sich für Säckingen die Urbare fassen. Durch das sich allmählich institutionalisierende Gerichtswesen nahm im 15. Jahrhundert aber auch die Überlieferung zu den einzelnen Konflikten zwischen der Äbtissin, dem Kapitel und anderen Herrschaftsträgern zu. In den Kopialbüchern des Bestands GLA 67 wurden sowohl die mit bestimmten Konflikten zusammenhängende Gravamina, Suppliken und andere Briefe als auch unabhängig von diesen die für die stiftische Herrschaft und Erinnerung als wichtig erachteten Urkunden niedergeschrieben. Daneben setzte die Überlieferung von Akten zu bestimmten herrschaftsrechtlichen Konflikten und Sachverhalten ein. Konflikte zu weltlichen Herrschaftsrechten und Aushandlungsprozesse über die religiöse Lebensweise traten meist zusammen auf. Daher bezogen sich die Inhalte in den Akten, Kopialbüchern und Statuten oft aufeinander. Auch die seit dem 15. Jahrhundert existierenden Statuten entstanden häufig situativ – etwa im Kontext von Konflikten. Prozesse der Verrechtlichung führten dazu, dass Rituale wie die Wahl und Weihe der Äbtissin schriftlich dokumentiert und genau beschrieben wurden. Während die überlieferte Schriftlichkeit des 15. Jahrhunderts vor allem mit dem Amt der Äbtissin zusammenhängt, änderte sich dies in der Frühen Neuzeit. Das Kapitel formierte sich zunehmend im 14. bis 16. Jahrhundert, sodass ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine geschlossene Reihe an Kapitelprotokollen und vorher zumindest Einzelprotokolle im Bestand GLA 61 überliefert sind. In der Frühen Neuzeit vergrößerte sich auch die Überlieferung zu den einzelnen Stiftsmitgliedern. So gibt es etwa für das 17. Jahrhundert im Bestand GLA 97 Testamente der einzelnen Chorfrauen. Auch das städtische und ländliche Leben innerhalb der stiftischen Herrschaft lässt sich in der Frühen Neuzeit vermittelt durch das Verwaltungsschriftgut besser fassen. Beispielsweise existiert eine Akte über als arm wahrgenommene Personen im 18. Jahrhundert.

Dagegen lässt sich eine umfassende mittelalterliche oder frühneuzeitliche Bibliothek mit gesicherter Säckinger Provenienz nicht mehr rekonstruieren. Neben den liturgischen Handschriften im Münsterarchiv gibt es im Bestand GLA 65 Säckinger Geschichtsschreibung und Texte zu dem Stiftsheiligen Fridolin sowie liturgische Handschriften aus dem 13. bis 16. Jahrhundert. Theologische und mystische Texte sind dagegen nicht auf uns gekommen. Grundsätzlich sind im Fall von Frauenstiften relativ wenige frömmigkeitsgeschichtliche Handschriften überliefert. Aus diesem Befund darf aber nicht automatisch der Schluss gezogen werden, dass die Chorfrauen kein Interesse an Theologie oder persönlicher Frömmigkeit gehabt hätten. Vielmehr könnte die Überlieferung auch mit der der Besitzstruktur im Stift zusammenhängen. Die Handschriften mussten nicht zwangsläufig Teil des Stiftsbesitzes sein. Für Säckingen gibt es eine Liste der Bücher, die nach der Säkularisation nach Freiburg kamen.100 Diese beinhaltete vor allem zeitgenössische Geschichtsschreibung etwa über die Habsburger und die Schweiz. Offensichtlich scheint in diesem Fall zum einen in Freiburg ein Interesse an einem ganz bestimmten Teil der Säckinger Bücher bestanden zu haben. Zum anderen könnten gerade diese Bücher zum Stiftsbesitz gehört haben, da sie wohl vor allem für das Projekt der Säckinger Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert angeschafft wurden.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Das Stift liegt auf einer Insel im Hochrhein unterhalb des steilen Hotzenwald-Südabhangs. Die hochwassergefährdete, bis in die Neuzeit nur partiell bebaute Insel war dem Nordufer zugeordnet; römische Siedlungsreste fehlen. Über den nordwestlichen, 1830 zugeschütteten Nebenarm des Rheins führte eine Steinbogenbrücke; der Hauptarm wird von einer Holzbrücke auf Steinpfeilern überspannt; die Existenz dieser Brücken ist erst im 13. Jahrhundert gesichert. Das Damenstift nimmt den Nordostteil der Insel ein; die im 13. Jahrhundert fassbare Stadt grenzt südwestlich an. Der Stiftsbezirk war in die spätmittelalterliche Stadtmauer einbezogen, der Stiftsgarten zudem im Südwesten zum Stadtgebiet hin mit einer Mauer abgegrenzt.

Aufbau der Stiftsanlage

Die zweiflüglige Stiftsklausur lag seit dem 12. Jahrhundert südlich der Kirche (1973–76 durch Rathausneubau ersetzt). Individuelle Stiftsdamenhäuser sind seit 1340101 urkundlich fassbar; sie lagen wohl im Stiftsbezirk. Die spätmittelalterliche Residenz der Äbtissin (»Alter Hof«, heute Caritashaus) erhebt sich im Osten am Rheinufer. Im Süden stehen die frühneuzeitlichen Gebäude der »Neuen Abtei« (seit 1806 Amtshaus), der Schaffnei (seit 1850 Rathaus) und der Kanzlei (abgebrochen) sowie die Wirtschaftsgebäude. Der →Bruderhof lag südwestlich vor dem Stiftsbezirk. Auf dem Friedhof nordöstlich der Stiftskirche wurde 1568 die Dornenkronkapelle geweiht (abgebrochen);102 weiter nördlich steht die Galluskapelle (1331 genannt, 1729 profaniert). Unbekannt ist die Lage weiterer Gebäude, die zum Stift gehörten: das im 10. Jahrhundert genannte palatium regale, die 1412103 abgebrochene Stiftspfarrkirche Liebfrauen, die Kirche St. Peter (1272 genannt;104 später Zeughaus, 1850 abgebrochen), die Kapellen St. Walburgis, St. Michael und St. Nikolaus. Bei der Aufhebung 1806 gelangten 28 Gebäude des Stiftsbezirks in Staatsbesitz.

Kirche und Konventsbauten

Die große Damenstiftskirche ist in barockem Zustand erhalten und reich ausgestattet. Gut erkennbar blieben umfangreiche Reste der romanischen und gotischen Kirchenbauphasen. Die Baugeschichte der Anlage ist durch begrenzte Ausgrabungen und Bauuntersuchungen von 1959, 1973–75, 1986–92 und 1995 erforscht.

Das frühmittelalterliche Stift und seine Kirche lassen sich bislang nur indirekt durch Abbruchmaterial (mit bemaltem Wandputz) nachweisen, das in Bauten des 10./11. Jahrhunderts zweitverwendet wurde. Östlich und südlich der heutigen Kirche wurden vier unregelmäßig angeordnete, steinerne Stiftsgebäude des 10./11. Jahrhunderts ausgegraben.

Von der Stiftskirche des 11. Jahrhunderts sind Reste der Außenmauern und vor allem die Stollenkrypta mit einem tonnengewölbtem Mittelraum, Apsis und halbrund geschlossener Westseite erhalten. Vermutlich öffnete sich eine apsidiale Confessio von Westen her in den Mittelraum hinein (Krypta-Westraum erst 1871 zugefügt). Die zugehörige dreischiffige Kirche wies einen breiten, erhöhten Chorbereich auf; der Chor der Stiftsdamen befand sich wohl vor dem Hochaltar. In die Südmauer eingebaut war ein frühmittelalterlicher Kalkstein-Sarkophag mit figürlich verziertem Deckel; er ist aus dem Jura importiert (1996 ausgebaut und in der Krypta ausgestellt). Seine Deutung als Grab des angeblichen Klostergründers Fridolin ist ungesichert. Der Kirche vorgelagert waren ein Atrium und vermutlich eine Doppelturmanlage. Im Norden schloss an die Kirche ein Steingebäude an, das wohl zu den Konventsbauten gehörte. Größe und aufwändige Bauform der Kirche entsprechen der Bedeutung des Damenstifts; eine wichtige Parallele bildet die Krypta am Fraumünster in Zürich.

Im 12. Jahrhundert erhielt die Stiftskirche ein neues, längeres Atrium (oder eine Vorkirche) sowie eine neue Doppelturmfassade. Der Westbau steht leicht schräg zur Achse der Kirche. Da der Chorbereich für eine größere Zahl von Kanonissen und Kanonikern nach Westen vergrößert wurde, mussten auch die Zugangsstollen der Krypta verlängert werden. Von den Westtürmen eingefasst ist die Vorhalle, über der sich eine ehemals über vier Säulen gewölbte Kapelle nach Osten hin öffnete; die Wendeltreppe steigt im Südturm auf. In der Vorhalle, die »Schwibbogen« oder »Hoher Bogen« genannt wurde (Erstbeleg 1364),105 tagte das Stiftsgericht. Kreuzgang und Konventsgebäude wurden im 12. Jahrhundert auf der Südseite neu gebaut, auffallender Weise mit anderer, ebenfalls schräger Ausrichtung. Der an die Kirche anstoßende Ostflügel wies in seiner Westmauer zu Seiten eines Durchgangs zwei Dreierarkaden mit eigentümlich verzierten Säulenkämpfern auf, die zum Kapitelsaal gehörten (nördliche 1973 freigelegt, in der Schatzkammer sichtbar). Kreuzgang und Kreuzhof dienten spätmittelalterlich als Bestattungsplätze.

Schäden des überlieferten Stadtbrands von 1272 sind an der Stiftskirche nicht ablesbar. Um 1315 ließ Äbtissin Elisabeth von Bussnang das Areal am südlichen Rheinufer aufschütten und dort einen gotischen Äbtissinnenpalast errichten, dessen Reste im »Alten Hof« erhalten sind (1347 hove unser abtye,106 1507 alten hoff107).

Nach einem verheerenden Brand und Hochwasserschäden wurde am 8. Mai 1343108 der Grundstein für den großen gotischen Kirchenneubau gelegt, der am 21. Dezember 1360109 mit acht Altären geweiht werden konnte und den heutigen Bauzustand prägt. Der fünfjochige, von Strebepfeilern eingefasste Langchor nahm den Hochaltar Hl. Kreuz und St. Hilarius, zwei Nebenaltäre (St. Fridolin, St. Peter und Paul), das Chorgestühl der Kanonissen und Kanoniker sowie ein Heiliges Grab auf; die Orgel hing an der Südwand über dem Petersaltar.110 Zwei erhaltene, große Schlussteine des Kreuzrippengewölbes zeigen den segnenden Christus und den Hl. Fridolin. Die seitlichen Kryptenstollen wurden nun mit Sakristeiräumen überbaut; erstmals erhielt jetzt auch die Krypta einen Altar (St. Sebastian). Zwischen Chor und romanischem Westbau erhebt sich das dreischiffige, holzgedeckte Langhaus mit je sechs spitzbogigen, profilierten Arkaden auf achteckigen Pfeilern. Ein Lettner mit vier Altären (St. Georg, Hl. Maria, beide Johannes, St. Leodegar) schloss es zum Chor hin in ganzer Breite ab. Nord- und Südturm wurden entsprechend dem viel höheren Langhaus um zwei Geschosse erhöht; diese Geschosse ragten frei vor der Ostwand des Mittelschiffs auf, die durch eine Maßwerkrosette ausgezeichnet war. Bei diesem Neubau wurden die Kreuzgangarkaden gotisch erneuert und der Kapitelsaal aufgegeben; an der Südseite des Kreuzgangs entstand ein neues Stiftsgebäude. Überliefert sind 1360111 und 1575112 dormitorium und Kreuzgang (ambitus/crützgang) südlich der Kirche sowie 1412113 Bauarbeiten am cappittelhus und 1450/51114 am corfrawen hus. Die Kapitelsitzungen fanden im 15. Jahrhundert gewöhnlich in der Sakristei statt.115 Im Norden des Langhauses öffnet sich das 1495 datierte, spätgotische Brautportal innerhalb einer Vorhalle.

1565116 wurde durch den Säckinger Steinmetz und Baumeister Peter Bey der dreigeschossige, durch Staffelgiebel ausgezeichnete »Neue Bau« südwestlich der Stiftskirche errichtet, für das gemeinsame Refektorium und das Zellendormitorium der sieben Kanonissen und der Äbtissin nach der Statutenänderung 1556 (1581/82: groß frawen hauß);117 das spätgotische Portal mit der Jahrzahl 1571 zeigt die Wappen der Äbtissinnen Agathe Heggenzer von Wasserstelz und Maria Jakobea von Sulzbach. Im Westen des Kreuzgangs wurde die Schaffnei errichtet; die mittelalterliche Klausur diente als Wirtschaftsgebäude; der Kreuzgang wurde aufgelassen. Die Neugestaltung der Kirche 1581–95 durch Bey lässt sich im Baubestand nicht mehr fassen. Der »Alte Hof« der Äbtissin erhielt damals Staffelfenster im Obergeschoss und eine Diamantbossen-Quadermalerei, war also weiterhin ihr Dienstsitz.

Nach Kriegszerstörungen 1678 wurden im Westteil der Kirche Dach und Oratorium wiederhergestellt, eine neue Orgel und neue Glocken beschafft und am 16./17. September 1681 neun Altäre wiedergeweiht.118 Dem Hochaltar waren nun auch die Hll. Fridolin und Andreas zugeordnet, die Seitenaltäre entfielen, ebenso der Lettner, so dass nur noch zwei Altäre am Ostende der Seitenschiffe standen. Die Pfarrkapelle am Nordseitenschiff wurde 1683 erneuert; der 1684 provisorisch der Pfarrei zur Verfügung gestellte Altar vor dem Chor konnte 1693 als Kreuzaltar wiedergeweiht werden. Die Äbtissin residierte im 17. Jahrhundert in Etzgen (Aargau).

1698–1702 folgte eine umfassende Neugestaltung der Kirche in Formen des bayerischen Hochbarock, nach Plänen von Michael Widemann. Das Langhaus erhielt stuckierte Stichkappentonnen, von Wessobrunner Meistern mit starkplastischem Stuck dekoriert und ausgemalt von Francesco Antonio Giorgioli; das gotische Chorgewölbe wurde entsprechend ausgestaltet. Den Strebepfeilern des Chors wurde ein von Rundbögen getragener Umgang eingefügt. Die Maßwerkfenster der Kirche erhielten nun einen oben und unten rundbogigen Abschluss und eine farblose Verglasung. Zwei neue, achteckige, überkuppelte und von Laternen bekrönte Kapellen sind dem Langhaus seitlich angefügt (im Süden: Hl. Apostel, im Norden: St. Michael) und wurden von denselben Künstlern ausgestaltet. Am 1. August 1694 konnten acht Altäre neugeweiht werden.119 1721–25 wurde im Chor als Raumabschluss der monumentale Hochaltar aufgestellt.

1725–29 ließ der Konvent dann auch den Westbau durch Johannes Rueff barock umgestalten, die beiden Türme teilweise neu bauen, dabei erhöhen und mit kupferbedeckten Kuppeln versehen; seitlich wurden zwei Kapellen St. Anna und St. Gallus angefügt. Über dem Portalbogen wurde in einer Nische die Figurengruppe des Hl. Fridolin mit dem Skelett des Urso eingefügt (Michael Speer 1727; durch Kopie ersetzt, Original am Ostgiebel); den mittleren Giebel bekrönt die große Figur der Maria Immaculata auf einer Erdkugel (durch Kopie ersetzt, Original nördlich der Kirche aufgestellt).

Schon 1740 wurde Johann Kaspar Bagnato mit einer Neugestaltung von Ost- und Westfassade beauftragt.120 Zwischen die Strebepfeiler des Chors hat er oben Rundbögen gespannt; das Westportal erhielt eine geschwungene Rahmung mit schräg gestellten Pilastern und der gesamte Außenbau eine einheitliche, farbige Fassung (1859 verändert, 1911–14 neubarock rekonstruiert).

Nach einem Brand im Kirchenwestteil, verursacht bei Orgelarbeiten 1751, wurden die Türme mit Zwiebelhelmen erneuert. Die Kirchenausstattung war weitgehend unbeschädigt geblieben. Konvent und Äbtissin ließen aber aus diesem Anlass 1752–54 zunächst das Langhaus, dann auch den Chor durch Johann Michael Feuchtmayer in modernen, zierlichen Rokokoformen stuckieren sowie die Kartuschen der Wände und die großformatigen Deckenfelder von Franz Joseph Spiegler ausmalen. In eleganter Weise hat Feuchtmayer die Spitzbogenarkaden im Langhaus durch rundbogig eingesetzte Stuckmotive modernisiert; Aufschüttungen reduzierten zugleich die steilen gotischen Proportionen. Die Pfeiler erhielten neue Basen und Kapitelle. Die ältere frühbarocke Stuckierung und Ausmalung beließ man nur in den beiden Oktogonkapellen.

Im Südanbau des Chors wurde im zweiten Obergeschoss 1765 ein Oratorium für den Chordienst des Damenkonvents eingerichtet; Stuck, Gestühl und Altar entwarf Feuchtmayer in Rokokoformen; an der Ausführung war der Stuckateur Hans Michael Hennenvogel beteiligt. Chorstuhl, Fußboden und Wandverkleidung wurden aufwändig aus Holz gestaltet. Die Fenster des Oratoriums zum Chorraum hin sind versenkbar, so dass die Damen ungesehen an der Messe teilnehmen konnten (Abb. 3).

Ausstattung

Sechs um 1500 geschaffene Holzreliefs mit dem Fridolinsleben (Abb. 10), wohl von einem Altarschrein, waren barock über den Nebenportalen angebracht (heute im Münsterschatz). Die umfangreiche Renaissance-Ausstattung ist verloren; 1582 hat Lorenz Pfister aus Basel mehrere Glocken gegossen, 1581 Chrysostomus Lotz aus Freiburg eine neue Orgel mit bemalten Flügeln gefertigt. 1659 erhielt die Pfarrkapelle den erhaltenen, neuen Taufstein.

Die Verträge für die hoch- und spätbarocke Ausstattung sind in seltener Vollständigkeit und Ausführlichkeit überkommen.121 Von den 145 hochbarocken Deckenmalereien von Giorgioli (1721) sind nur die in den Seitenkapellen erhalten; sie zeigen in der Südkapelle das Wirken und die Martyrien der Apostel, in der Nordkapelle alttestamentarische Szenen mit Engeln. Giorgioli fertigte auch die Altarbilder; erhalten sind das Hochaltarbild mit der Anbetung Mariens durch die Kirchenpatrone Fridolin, Hilarius und Andreas (1721) sowie zwei Seitenaltarbilder. Im Hochaltarbild sind in einer Kartusche eine Gruppe von Stiftsdamen dargestellt. Das Bildprogramm für die Kirche entwarf ein Laufenburger Kapuziner zusammen mit dem Säckinger Kanoniker und Dekan Franz Balthasar Frey.122 Die Architektur des Hochaltars wurde 1721–25 vom einheimischen Schreiner Johann Philipp Pfeiffer gefertigt, der auch das Laiengestühl sowie 1702 das 34–sitzige Chorgestühl schuf. Es ist mit Grisaillemalereien verziert, die biblische Themen, Heiligenlegenden und Landschaftsbilder zeigen. Die steinerne Kanzel und ihre Stützfigur (Samson) lieferten 1719/21 Josef Morff und Johann Isaac Freytag.

Die großformatigen Rokoko-Decken- und Wandgemälde von Spiegler (1754) zeigen im Chor die Anbetung des Lamms und Szenen aus dem Marienleben, im Langhaus das Wirken und die Verherrlichung des Hl. Fridolin sowie die zwölf Apostel (Abb. 9), an der Orgelempore Evangelisten und Kirchenväter sowie König David mit der Harfe; Entwurfsskizzen sind in Meran (Stadtmuseum), Gemona del Friuli (Rathaus) und Stuttgart (Privatsammlung) erhalten. Spiegler malte auch das Bild des Sieben-Zufluchten-Altars im Oratorium. 1756 goss Franz Anton Grießhaber zwei große Messingleuchter, die am Aufgang zum Chor stehen. Von den sechs 1752/53 von ihm gegossenen Glocken ist nur eine erhalten.

Wichtige Teile des mittelalterlichen Kirchenschatzes sind am Ort bewahrt. 39 Authentiken überliefern den bedeutenden Reliquienschatz des Stifts im 8./9. Jahrhundert; von der wichtigen Hl. Kreuz-Reliquie und dem Hl. Quiricus aus Rom abgesehen, spiegeln sich hier regionale Kontexte. Die meisten Authentiken fanden sich eingeschlossen in einem großen, gemmengeschmückten Vortragekreuz des 14. Jahrhunderts (»Agnesenkreuz«). Ein kostbarer Buchkasten (Abb. 4) von 1320/30 integriert einen goldenen Buchdeckel des 10. Jahrhunderts, der mit getriebenen Reliefs der Kreuzigung und des Sündenfalls geschmückt ist. Dem 15. Jahrhundert entstammen ein Doppelkopf und ein Messer, die zusammen mit einem Buchkasten und einem Stab später dem Hl. Fridolin zugeschrieben wurden. Elf gewirkte Wandteppiche für den Chor und weitere Textilbekleidungen für die Altäre sind durch das Schatzverzeichnis von 1557 überliefert. Auch das dort genannte Andreaskreuz und das Kreuzreliquiar für den Hl.-Kreuz-Splitter sind verloren.

1656 neu geschaffen wurde ein schlichter Schrein für den Hl. Hilarius von Poitiers. 1661 wurden die Reliquien des Hl. Fridolin in einen neuen hölzernen, verglasten Fridolinsschrein gelegt (heute in Laufenburg/Schweiz, Stadtkirche). Sie waren bis dahin in einem geschlossenen hölzernen Schrein geborgen, eingehüllt in einen kostbaren, frühmittelalterlichen Amazonenstoff wohl orientalischer Provenienz, von dem zweitverwendete Reste erhalten sind. 1761–64 wurde ein neuer, kostbarer, wiederum verglaster Reliquienschrein in Rokokoformen nach Entwurf Feuchtmayers durch die Augsburger Goldschmiede Wilhelm Michael Rauner und Gottlieb Emmanuel Oernster geschaffen. Er wird von zierlichen Figuren des Hl. Fridolin und des toten Urso bekrönt. Die in Säckingen nicht einzigartigen Kirchengeräte wurden 1806 nach Karlsruhe abgeliefert.

Bibliographie

Quellen: Canisius 1589; Dingrodel Zell 1922; Vita Sancti Fridolini 1997.

Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 31–34 (Dagmar Zimdars); HelvSac III,1,1, S. 324–337 (Hans Schnyder); HelvSac IV,2, S. 390–416 (Ursula Begrich/Veronika Feller-Vest); KDM Bd. 3, S. 45–59 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Adeliges weltliches Chorfrauenstift St. Fridolin Säckingen (Adelheid Enderle); SKHB, S. 97–103 (Adelheid Enderle).

Literatur: Jehle/Reinle 1975; Reinle 1991; Jehle/Enderle-Jehle 1993; Baeriswyl 1999; Schmaedecke 1999; 2007; Gutmann 2011; 2021 (a); Kleinjung 2021; Regenbogen 2021; Wagner 2022 (a).

Anmerkungen

  • 1 MGH D Ka III., Nr. 7 S. 11.
  • 2 MGH D O I., Nr. 276 S. 392 f.
  • 3 Ekkehard IV. 5 2 013, c. 64 S. 136 f.
  • 4 Habsburgisches Urbar 1894 I, S. 56.
  • 5 GLA 16 Nr. 728.
  • 6 GLA 67 Nr. 1161, fol. 1 r.
  • 7 GLA 97 Nr. 615, fol. 2 r, 6 r.
  • 8 GLA 97 Nr. 620, fol. 1 r, Statuten von 1782.
  • 9 MGH D Ka III., Nr. 7 S. 11.
  • 10 Vita Sancti Fridolini 1997, c. 31 S. 258 f.
  • 11 Vita Sancti Fridolini 1997.
  • 12 Gutmann 2011, S. 16.
  • 13 Ekkehard IV. 5 2013, c. 64 S. 136 f.
  • 14 MGH D O I., Nr. 276 S. 392, Nr. 121 S. 135 f.
  • 15 Vita sancti Meginrati, in: MGH SS 15, S. 446.
  • 16 Baeriswyl 1999, S. 285 f.
  • 17 GLA 65 Nr. 425 f.
  • 18 HelvSac IV, 2, S. 492 f.; SKHB, S. 102; vgl. Gutmann 2011, S. 26 f.
  • 19 Gutmann 2011, S. 26 f.
  • 20 Annales Colmarienses maiores, in: MGH SS 17, S. 206 f.
  • 21 Baeriswyl 1999, S. 286; Annalen des Klosters Einsiedeln (MGH SS rer. Germ. 78), S. 29 1-293; Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. Imperatoris (MGH SS rer. Germ. 47), S. 34 8-350; Ottonis de Sancto Blasio Chronica (MGH SS rer. Germ. 47), S. 29.
  • 22 Baeriswyl 1999, S. 286; GLA 21 Nr. 6486.
  • 23 Habsburgisches Urbar 1894 I, S. 56.
  • 24 Baeriswyl 1999, S. 286 f.
  • 25 Chronicon Colmariense, in: MGH SS 17, S. 242; Vgl. Gutmann 2011, S. 29.
  • 26 Regenbogen 2021, S. 18 0-184; Jehle/Enderle-Jehle 1993, S. 19 8-199.
  • 27 Gutmann 2021, S. 19 3-202.
  • 28 Gutmann 2011, S. 3 9-44; Jehle/Enderle-Jehle 1993, S. 20 6-208.
  • 29 Gutmann 2021, S. 201.
  • 30 Haid 1870, S. 59.
  • 31 Kleinjung 2021.
  • 32 GLA 16 Nr. 740.
  • 33 GLA 16 Nr. 728.
  • 34 GLA 67 Nr. 1140, fol. 186 r-187 r.
  • 35 GLA 16 Nr. 728; GLA 67 Nr. 1161.
  • 36 Wagner 2022 (a), S. 4 3-45.
  • 37 GLA 16 Nr. 728.
  • 38 GLA 67 Nr. 1160, fol. 11 r.
  • 39 GLA 61 Nr. 10495, fol. 2 r.
  • 40 GLA 67 Nr. 1160, fol. 11 r; GLA 61 Nr. 10495, fol. 2 r.
  • 41 EAF A 4/686, Brief (29. 11. 1550).
  • 42 GLA 67 Nr. 1876, fol. 120 v.
  • 43 Dingrodel Zell 1922, S. 291 f.
  • 44 GLA 16 Nr. 728.
  • 45 GLA 97 Nr. 616.
  • 46 GLA 67 Nr. 1140, fol. 43 v-51 r, 158 r-166 r.
  • 47 GLA 16 Nr. 745.
  • 48 Bspw. GLA 67 Nr. 1140, fol. 88 r-91 v.
  • 49 GLA 67 Nr. 1161.
  • 50 GLA 67 Nr. 1140, fol. 129 r.
  • 51 GLA D Nr. 1060 a.
  • 52 GLA 97 Nr. 542.
  • 53 GLA 65 Nr. 426, Nr. 94.
  • 54 GLA 65 Nr. 113.
  • 55 GLA 65 Nr. 425, fol. 147 v-148 r.
  • 56 GLA 97 Nr. 4.
  • 57 Ebd.
  • 58 GLA 16 Nr. 76 7-769.
  • 59 GLA 97 Nr. 5.
  • 60 Wagner 2022 (a), S. 52 f.
  • 61 GLA 16 Nr. 782.
  • 62 EAF A 4/686, Brief (29. 11. 1550).
  • 63 GLA 16 Nr. 77 9-781.
  • 64 GLA 97 Nr. 363.
  • 65 GLA 97 Nr. 615.
  • 66 GLA 64 Nr. 25, fol. 67 r-92 r.
  • 67 GLA 97 Nr. 18 9-191.
  • 68 GLA 61 Nr. 1049 8-10518.
  • 69 GLA 97 Nr. 890.
  • 70 Jehle/Enderle-Jehle 1993, S. 119.
  • 71 GLA 16 Nr. 45.
  • 72 Schmaedecke 2007, S. 130 f.
  • 73 EAF Ha 76.
  • 74 Jehle/Enderle-Jehle 1993, S. 24 5-274.
  • 75 GLA 97 Nr. 620, Statuten von 1673.
  • 76 EAF Ha 76, fol. 2 5-30.
  • 77 GLA 16 Nr. 21.
  • 78 GLA 97 Nr. 701; EAF A 4/683.
  • 79 GLA 97 Nr. 425.
  • 80 GLA 97 Nr. 620, Statuten von 1782.
  • 81 GLA 97 Nr. 635.
  • 82 GLA 97 Nr. 631 i.
  • 83 GLA 97 Nr. 620, Statuten von 1785.
  • 84 GLA 97 Nr. 631 k.
  • 85 Jehle/Enderle-Jehle 1993, S. 31 5-317.
  • 86 Haid 1870, S. 86.
  • 87 J ehle/Enderle-Jehle 1993, S. 88 f.
  • 88 Krebs 1956, Nr. 1490.
  • 89 Krebs 1956, Nr. 3257.
  • 90 GLA 97 Nr. 507.
  • 91 Etwa Stiftsbibliothek St. Gallen Cod. Sang. 598, S. 541.
  • 92 GLA 67 Nr. 1140, fol. 45 v; GLA 65 Nr. 426, Nr. 94.
  • 93 GLA 67 Nr. 1876, fol. 107 r-109 v.
  • 94 Canisius 1589, S. 1-19.
  • 95 GLA 64 Nr. 25, fol. 67 r-92 r.
  • 96 GLA 97 Nr. 334; GLA 16 Nr. 15.
  • 97 GLA 65 Nr. 425.
  • 98 GLA 65 Nr. 42 4-426; GLA 67 Nr. 1142 f.
  • 99 GLA 65 Nr. 42 4-426.
  • 100 GLA 97 Nr. 61.
  • 101 GLA 16 Nr. 878.
  • 102 Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 156 5-1568.
  • 103 GLA 67 Nr. 1873, fol. 115 r-118 v; GLA 16 Nr. 200.
  • 104 Annales Basileenses, in: MGH SS 17, S. 195.
  • 105 GLA 16 Nr. 708.
  • 106 GLA 16 Nr. 945.
  • 107 Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 150 1-1522.
  • 108 GLA 97 Nr. 274.
  • 109 GLA 16 Nr. 311.
  • 110 GLA 67 Nr. 1873, fol. 110 v.
  • 111 GLA 16 Nr. 311.
  • 112 GLA 62 Nr. 9938; Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 157 5-1578.
  • 113 GLA 16 Nr. 312.
  • 114 Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 143 8-1465.
  • 115 GLA 67 Nr. 1142.
  • 116 Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 156 5-1568.
  • 117 Münsterarchiv Säckingen Schaffneirechnungen 157 9-1582.
  • 118 Münsterarchiv Säckingen Jahrzeitbuch 161 9-1687.
  • 119 GLA 97 Nr. 274.
  • 120 StadtA Bad Säckingen U 34.
  • 121 GLA 97 Nr. 277, 279, 28 0-280 c.
  • 122 Münsterarchiv Säckingen Beilage zur Abtei-und Schaffneirechnung 169 4-1699
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Boris Bigott [Autor]
  • Simone Wagner [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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