Riedern, Augustinerchorfrauen 

Kurzbeschreibung:

1247 Ersterwähnung – 1350 Teilung von Rechten und Besitz mit der Männergemeinschaft in Riedern – 1802 Aufhebung – 1814 Auszug der letzten Chorfrauen – 1846 Abbruch der Kirche und der meisten Konventsbauten

Patrozinium: Maria
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Stühlingen

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Augustinerchorfrauen 1247-1802
Beschreibung:

Name: magistra et conventus cenobii de Riedin (1247);1 dem gotßhaus von Riedern, St. Auguostini ordens (1313);2 unteres gottshaus (1416);3 underen gottshauß Riederen des h. ordens der geregulierten chorfrawen St. Augustini (1651)4

Geschichte

Historische Entwicklung

Die Geschichte der Frauen- und der →Männergemeinschaft von Riedern ist eng miteinander verbunden. Auch wenn das Archiv der Chorfrauen deutlich besser erhalten ist als jenes der Chorherren, muss die mittelalterliche Geschichte der Frauengemeinschaft ebenfalls vor allem über das frühneuzeitlichen Prozessschriftgut und historische Darstellungen rekonstruiert werden. Dies gilt insbesondere für die Gründung der Gemeinschaft, die in frühneuzeitlichen Prozessen zwischen der Frauen- und der Männergemeinschaft zum Argument wurde. Wahrscheinlich haben sich die geistlichen Frauen später als die Chorherren in der Gegend angesiedelt. In einer Königsurkunde von 1152 werden nur fratres einer cella in →Detzeln erwähnt.5 Erst nach der Verlegung der Männergemeinschaft von Detzeln nach Riedern oder der Neugründung dort werden die geistlichen Frauen erstmals 1247 ohne die Zuschreibung einer Ordenszugehörigkeit aufgeführt.6 Ob diese Frauengemeinschaft schon vor der Verlegung bestand, lässt sich nicht mehr feststellen. Das Verhältnis zwischen der Frauen- und der Männergemeinschaft ist kompliziert. In kopial überlieferten Schenkungen des frühen 13. Jahrhunderts wird das Kloster in Riedern zuweilen als Frauengemeinschaft mit einem zu ihr gehörigen Propst bezeichnet.7 Fraglich ist daher, ob der Forschungsbegriff »Doppelkloster« für Riedern sinnvoll ist.8 Jüngst wurde darauf hingewiesen, dass im Laufe der monastischen Geschichte geistliche Männer und Frauen immer wieder auf unterschiedlichste Weise zusammen lebten, ohne dass dies unter einem einheitlichen Begriff »Doppelkloster« zusammen gefasst werden könnte.9 Der Propst der Männergemeinschaft scheint auch der Frauengemeinschaft in Riedern vorgestanden zu haben, da er in den Urkunden immer wieder als für diese handelnde Person auftritt.10 Dennoch werden die geistlichen Frauen schon in manchen Urkunden vor 1350 als separate Gemeinschaft wahrgenommen.

1350 teilte das Stift in Riedern in einem heute nur noch kopial erhaltenen Vertrag Rechte und Besitz zwischen der Frauen- und der Männergemeinschaft auf. Dabei verzichtete der Propst auf seine Rechte an der Frauengemeinschaft. Allerdings blieben die Gemeinschaften weiterhin eng verbunden. Dies lag unter anderem an den im Vertrag getroffenen Regelungen. Beispielsweise behielten die Frauen das Recht der Propstwahl bei. Die Meisterin und der Konvent sollten zusammen den Propst wählen. Welche Gruppe genau mit dem Begriff konvent bezeichnet wurde, geht aus der Urkunde nicht hervor. Die Chorherren übernahmen weiterhin die Seelsorge der Frauen.11 Auch nach 1350 konnten diese einen nicht immer unumstrittenen Einfluss auf die Männergemeinschaft nehmen.12 Außerdem schienen sich gewisse Praktiken der gemeinsamen Verwaltung etabliert zu haben, die im Vertrag von 1350 nicht geregelt waren. Kopialbücher und Urbare verzeichnen meist Besitz und Urkunden beider Gemeinschaften .13 Eine Trennung der Archive vor den frühneuzeitlichen Gerichtsprozessen erscheint daher unwahrscheinlich. Neben der Frage nach der Beziehung zwischen Frauen und Männern gibt die Urkunde von 1350 auch Hinweise auf die religiöse Lebensweise der Frauen im 14. Jahrhundert, da in ihr die Pfründenvergabe für die Frauen geregelt wurde und diese somit Privatbesitz hatten.14 Dies war auch in Damenstiften wie →Säckingen oder anderen stiftisch lebenden Frauenklöstern im Südwesten wie etwa →Berau der Fall. Dass sich der Propst beim Bischof von Konstanz über die Lebensweise der Frauen beschwerte, lässt vermuten, dass sie auch in anderer Hinsicht stiftisch lebten und beispielsweise keinen Habit trugen.15 1416 ist die Meisterin vor Gericht nachweisbar; sie scheint also keine strenge Klausur eingehalten zu haben.16 Bezeichnenderweise wird die Frauengemeinschaft in den Urkunden des späteren 14. und 15. Jahrhunderts meist unteres gottshaus oder die geistlichen frawen von Riedern genannt, ohne dass eine Zugehörigkeit zu den Augustinerchorherren bzw. -frauen erwähnt wird.17 Da der Abt von Kreuzlingen im 15. und 16. Jahrhundert verstärkt auf die Männergemeinschaft zugriff, entstanden gelegentlich Konflikte mit den Frauen um deren Propstwahlrecht.18

Auch nach der Trennung von dem Chorherrenstift hatten beide Gemeinschaften dieselben Vögte. 1591 verpflichtete sich die Frauengemeinschaft darauf, keine anderen Vögte als die Landgrafen von Stühlingen anzunehmen.19 Mit dieser Regelung scheinen die Frauen nicht zufrieden gewesen zu sein, denn bereits 1614 ließen sie sich vom Grafen von Lupfen zusichern, ihren Vogt selbst bestimmen zu können.20 Vor allem für die Rechtsnachfolger der Landgrafen von Stühlingen als Vögte, die Grafen und Fürsten zu Fürstenberg, lassen sich Eingriffe in die Frauengemeinschaft nachweisen.

Anfang des 17. Jahrhunderts brach erneut ein Konflikt zwischen der Frauengemeinschaft und dem Abt von Kreuzlingen um die Wahl des Riedener Propstes aus. Zunächst konnten sich die Frauen durchsetzen und das alleinige Propstwahlrecht behaupten,21 da eine Zeugenbefragung zu ihren Gunsten ausfiel.22 Schon bald wandte sich das Blatt. Das Kloster wurde 1623 durch einen Brand zerstört.23 Der Abt führte die wirtschaftliche schwierige Lage vor Gericht an, um seinen Zugriff auf Riedern zu verstärken und eine Inkorporation des Chorherrenstifts zu begründen.24 1637 traten die Frauen ihre Rechte an dem Chorherrenstift an Kreuzlingen ab und unterstellten sich dem Bischof von Konstanz.25 Während des 17. Jahrhunderts führten die Frauen regelmäßig Gerichtsprozesse um die Kompetenzen des Abts und ihre eigenen Rechte.26 Für diese sicherten sie sich die Unterstützung ihrer fürstenbergischen Vögte. Die Verbindung zu der Männergemeinschaft war für die geistlichen Frauen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits konnten sie durch diese lange Zeit kontrollieren, wer für ihre Seelsorge zuständig sein sollte. Andererseits ermöglichte die fehlende Abgrenzung von den Männern dem Abt von Kreuzlingen im 17. Jahrhundert, auch auf die Chorfrauen stärker zuzugreifen. Der Abt leitete sein Visitationsrecht über die Frauengemeinschaft im 17. Jahrhundert aus seiner Stellung als Propst des Chorherrenstifts ab.27

Im 16. Jahrhundert wurde die geistliche Lebensweise der Frauen ausführlich verhandelt und 1651 in Statuten normiert. Diese geben Hinweise darauf, welche Normen in Riedern durchgesetzt werden sollten und wie die Chorfrauen zuvor gelebt haben könnten. Im Vergleich zu der spätmittelalterlichen religiösen Lebensweise der Frauen wurde diese nun in einigen Bereichen stärker reguliert. Zunächst konzentrierten sich die Statuten vor allem darauf, wie der Gottesdienst und der (liturgische) Tagesablauf der Frauen aussehen sollten. Neben dem Gottesdienst und der nicht näher spezifizierten »gemeinen Arbeit« hatten die Frauen auch feste Mußestunden.28 Die Betonung des Gottesdienstes war typisch für alle Frauengemeinschaften, unabhängig von ihrer Lebensweise. Diese wurde in den folgenden Artikeln stärker in Abgrenzung zur stiftischen Lebensweise spezifiziert, ohne jedoch zu stark reguliert zu sein. So untersagten die Statuten zwar jegliche Form des persönlichen Besitzes – auch die in anderen religiösen Frauengemeinschaften so beliebten Ringe.29 Jedoch zeichneten sich die Artikel zu Keuschheit und Klausur dadurch aus, dass sie nur eine aufgeweichte passive und aktive Klausur für die Frauen forderten: Da die Bestimmungen des Konzils von Trient über die Klausur von Frauengemeinschaften in der Praxis kaum umzusetzen seien, würden die Statuten von Riedern von diesen abweichen. Fremde Personen dürften ins Kloster kommen, solange sie sich in einem Gästebereich aufhielten. Für wichtige Geschäfte dürften die Frauen die Klausur verlassen. Wenn sie ins Dorf gehen müssten, dürften sie dies mit Wissen und Willen der Meisterin tun, bei einer Abwesenheit von mehreren Nächten sollten sie ihren Beichtvater oder den Statthalter der Riedener Männergemeinschaft um Erlaubnis bitten.30 In den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts schickte der Abt von Kreuzlingen zwei Chorfrauen aus →Inzigkofen nach Riedern, um die Frauengemeinschaft zu reformieren.31 Inzigkofen war anders als viele Frauenstifte schon im Spätmittelalter ein reguliertes Augustinerchorfrauenstift. In der Folge nahmen externe Akteure die Frauengemeinschaften in Riedern und Inzigkofen als zusammengehörig wahr. Graf Ludwig von Sulz tätigte im 17. Jahrhundert mehrere Schenkungen an beide Frauengemeinschaften.32

Im 18. Jahrhundert wurde die geistliche Aufsicht über die Frauengemeinschaft neu ausgehandelt. Der Abt von Kreuzlingen und der Bischof von Konstanz konkurrierten darum, wer die Frauengemeinschaft visitieren durfte. 1714 bestätigten die Frauen, nur den Bischof von Konstanz als ihren Visitator zu akzeptieren.33 Es gibt Hinweise darauf, dass die Frauen im 18. Jahrhundert eine strengere Lebensweise praktizierten, als es die Statuten von 1651 vorsahen.34 Für das 18. Jahrhundert lässt sich zumindest nachweisen, dass die Pröpstin mit dem Kastvogt und anderen mit der Gemeinschaft verbundenen Personen durch ein Redegitter kommunizierte.35 Offensichtlich wurde eine strenge Klausur eingehalten. In den Statuten von 1651 wurde die Vorsteherin noch Meisterin genannt.36 Dagegen nannte sich die aus Inzigkofen stammende Vorsteherin Maria Cleophe Catanin von Feldkirch (1665–1724) Pröpstin.37 Wahrscheinlich hatte sie diese Bezeichnung für das Vorsteherinnenamt aus Inzigkofen übernommen.

Während die soziale Zusammensetzung des Konvents für das Mittelalter nicht mehr nachvollziehbar ist, existieren für das 17. und 18. Jahrhundert Listen der Mitglieder. Diese wurden teilweise sogar gedruckt.38 Möglicherweise dienten sie dazu, die Ausstrahlung der religiösen Gemeinschaft während der Amtszeit der Pröpstinnen Maria Cleophe Catanin von Feldkirch und Maria Theodora Christina Michaela Voglin (1724–1772) zu verdeutlichen. Aus der Liste der zwischen 1665 und 1724 aufgenommenen Frauen geht hervor, dass diese zwar in Einzelfällen aus südwestdeutschen Adelsfamilien stammten, häufig aber bürgerlicher Herkunft waren.39

Durch die Konflikte mit Kreuzlingen hatte sich die Frauengemeinschaft eng an ihre Vögte gebunden. Die Fürstenberger mischten sich als Kastvögte zunehmend in ihre inneren Angelegenheiten ein. 1724 verweigerte der fürstenbergische Vogt der neu gewählten Pröpstin Maria Theodora die Anerkennung. Gleichzeitig wehrten sich die Frauen gegen die Ausübung der Vogtei durch die Fürstenberger.40 Dieser Konflikt zog sich über mehrere Jahrzehnte hin und endete erst 1760 mit einem Vergleich.41 Ende des 18. Jahrhunderts mussten die Frauen die Fürstenberger um Erlaubnis bitten, wenn sie Novizinnen zur Ordensprofess zulassen wollten.42 Diese Regelung war keine Riederner Besonderheit, sondern sie wurde von den Fürstenbergern grundsätzlich in Frauengemeinschaften eingeführt. Trotz der fürstenbergischen Kontrolle über die Novizinnen gehörten der Gemeinschaft bei ihrer Aufhebung noch 20 Chorfrauen und sieben Laienschwestern an. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Frauengemeinschaft nur noch aus bürgerlichen Mitgliedern.43

Noch kurz vor der Auflösung scheinen die Chorfrauen ihr religiöses Leben sehr ernst genommen zu haben. Als 1796 französische Truppen Riedern einnahmen, flohen die Frauen aus Riedern nach Zurzach. Über die Flucht aus Riedern gibt es einen längeren Bericht, da diese dazu führte, dass die gewohnte Lebensweise – vor allem die Klausur – temporär nicht mehr befolgt werden konnte. Daher musste die Flucht der Chorfrauen legitimiert werden.44 Im Gegensatz zu den Chorherren wurde die Frauengemeinschaft bereits 1802 säkularisiert und der Herrschaft der Fürstenberger unterstellt. Diese erlaubten den Frauen jedoch, vorerst in Riedern zu bleiben. 1805 wählten die Frauen sogar eine neue Pröpstin, nachdem die bisherige Amtsinhaberin verstorben war.45 Nachdem sich die Zahl der Mitglieder durch Todesfälle und den Auszug aus dem Kloster weiter verringert hatte, mussten 1814 alle Chorfrauen und Laienschwestern Riedern endgültig verlassen. In der Folge verstreuten sich die Mitglieder, das Gemeinschaftsleben kam endgültig zum Erliegen. Erst 1854 verstarb die letzte ehemalige Chorfrau.46

Besitz und Wirtschaft

Auch wenn die Teilungsurkunde von 1350 den Frauen gewisse Rechte und Besitz zusprach, scheinen diese bis in die Frühe Neuzeit nicht vollständig aufgeteilt worden zu sein. Der Konflikt mit Kreuzlingen führte auch zur Verhandlung, wie genau die Rechte und Zinsen zwischen der unteren und der oberen Propstei aufgeteilt werden sollten.47 Nach der Säkularisation im 19. Jahrhundert erstellte die fürstenbergische Verwaltung Verzeichnisse der Aktiv- und Passivkapitalien der Frauengemeinschaft.48 Hauptsächlich bestand ihr Einkommen aus Geldeinkünften. Sie erhielt Zinsen aus Sigmaringen, (Waldshut-)Tiengen, Küßnach, Geißlingen (Klettgau), Detzeln, Stühlingen, Mauchen, Oberwangen, Lembach, Horheim, Untereggingen, Ühlingen-Birkendorf und Riedern.49 Der größte Teil des Besitzes befand sich in unmittelbarer Nähe des Stiftes im Südschwarzwald beziehungsweise im Klettgau. Lediglich der Besitz in Sigmaringen fällt geographisch aus dem Rahmen, lässt sich aber möglicherweise mit den Verbindungen zu Inzigkofen erklären. Zu dem Besitz gehörte auch ein Gasthaus in Riedern, das die Schwestern betreiben ließen. An der klösterlichen Ringmauer befanden sich zur Frauengemeinschaft gehörende Gebäude wie eine Bäckerei, Metzgerei, Schreinerei und Waschküche.50 Das Frauenstift war das wirtschaftliche Zentrum Riederns. Es war nicht überdurchschnittlich begütert, scheint aber wirtschaftlich stabil gewesen zu sein.

Religiöses und kulturelles Wirken

Im Gegensatz zu den Augustinerchorherren lassen sich religiöse und kulturelle Aktivitäten der Frauen im 17. und 18. Jahrhundert nachweisen. Bereits im 17. Jahrhundert – und damit früher als der allgemeine Boom monastischer Geschichtsschreibung im 18. Jahrhundert – entstanden eine Reihe von Texten, die sich mit der Geschichte Riederns beschäftigten.51 Sie dienten zum einen dazu, die Erinnerung an den Besitz und die Einkünfte der Gemeinschaft wach zu halten. Zum anderen waren diese Notizen in eine Gründungsgeschichte Riederns eingebettet. Es bestand ein Zusammenhang zwischen der historischen Beschäftigung und den Konflikten mit Kreuzlingen. In den Texten wird die Gründungszeit ausführlich dargestellt, um den Anspruch der Frauengemeinschaft auf ein höheres Alter als die Männergemeinschaft zu diskutieren.52 Außerdem argumentierten die Frauen, dass der als Stifter verehrte Friedrich von Krenkingen in der Kirche der Frauengemeinschaft und nicht bei den Chorherren begraben sei.53 In einem Verzeichnis wurden Wunder gesammelt, die sich in ihrer Kirche ereignet haben sollen.54

Bibliothek und Archiv

Das Archiv hat einen deutlichen Überlieferungsschwerpunkt im 17. und 18. Jahrhundert. Mittelalterliche Quellen sind wie bei den Männern kaum überliefert. In der Zusammenschau der Archivalien wird deutlich, dass diese vor allem das Aufbewahrungsinteresse der Fürstenberger widerspiegelten. Dies galt nicht nur für den Bestand zur Vogtei im Archiv zu Donaueschingen, den die Fürstenberger selbst anlegten, sondern auch für das eigentliche Klosterarchiv, das sie im 18. Jahrhundert schon vor der Säkularisation der Gemeinschaft an sich ziehen konnten. Überliefert wurden vor allem Besitzangelegenheiten, Verwaltungsschriftgut und die Rechtsstreitigkeiten mit Kreuzlingen und anderen Akteuren, die sich bis in die Zeit der Säkularisation und danach auswirkten. Eine Bibliothek ist nicht erhalten.

Bau und Kunstgeschichte

Das Stift der Chorfrauen, die sog. »untere Propstei«, lag ca. 300 m südöstlich des Stifts der Augustinerchorherren, der sog. »oberen Propstei«, jenseits des Dorfbachs auf einem leicht nach Süden abfallenden Gelände unterhalb der Straße nach Ühlingen (→Riedern, Augustinerchorherren, Lageplan, Abb. 4). Die von Westen zugängliche Kirche erhob sich nordöstlich der vierseitigen Klosteranlage, die durch eine Vedute und zwei Pläne des 18. Jahrhunderts überliefert ist. Vorbarocke Baureste sind bislang nicht zu identifizieren. Am Weg nach Riedersteg standen unmittelbar südlich und südöstlich der Klausur die Wirtschaftsgebäude, eine große Scheune, Stallungen und das Waschhaus. Nach dem Brand von 1846 wurden die profanierte Kirche und große Teile der Klausur abgebrochen; Reste des Klausursüdflügels, das Gasthaus und einige Wirtschaftsgebäude sind stark umgebaut erhalten.

Die barocke Kirche war eine lang gestreckte, holzgedeckte Saalkirche mit polygonal schließendem Altarraum und nördlich angebautem Turm. Eine Kapelle und der Zugang für den Priester befanden sich ebenfalls auf der Nordseite. Der Chor der Stiftsdamen nahm, wie der anstoßende Klausurflügel belegen dürfte, den Ostteil des Schiffs ein. Beim Brand 1625 gab es im Stift nur fünf Zellen für Chorfrauen, eine für die Meisterin, eine Konventstube, Küche, Keller und Vorratsräume; 1635 war die Kirche noch nicht wiederhergestellt. Der bis 1846 erhaltene Westflügel stieß mittig an die Kirche an und war zunächst das Konventshaus. Es umschloss im Erdgeschoss das Refektorium und die Küche, beide gewölbt, sowie die Pforte, und nahm im Obergeschoss das capitelhauß, das gewandt hauß sowie (nach 1670) die Krankenstuben auf; vor dem Südgiebel stand der über einen Gang erreichbare Abortturm. Zu einem neuen, unterkellerten Südflügel wurde nach der Reform von 1665 unter Pröpstin Maria Cleophe Catanin am 22. April 1670 der Grundstein gelegt. Er erhielt im Obergeschoss zu Seiten eines Mittelgangs 20 Zellen, so dass nun 28 Zellen zur Verfügung standen. Der hofseitige Kreuzgang des Westflügels wurde im Südflügel weitergeführt. Back- und Waschhaus sowie eine Klostermauer gehörten zu dieser Baumaßnahme. Unter Pröpstin Maria Cleophe entstand wenig später der Ostflügel mit neuen Gemeinschaftsräumen im Erdgeschoss und 16 weiteren Zellen, die der 1757 33, 1780 sogar 40 Chorfrauen zählende Konvent benötigte. Ein schmaler, zweigeschossiger Kreuzgangnordflügel sollte neben der Kirche den Kreuzhof schließen, wurde aber nicht gebaut. Die Räume der Pröpstin befanden sich im Südteil des Westflügels. Das anstoßende, repräsentative dreigeschossige Gebäude an der Südwestecke wurde 1688 als Gasthaus errichtet. Es überragte die anderen Klostergebäude.

Der Verbleib der im späten 17. und 18. Jahrhundert gestifteten, 1802 inventarisierten Kirchenausstattung nach 1813 ist nicht erforscht.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: HelvSac IV,2, S. 303–317 (Jürg Schmutz/Doris Stöckly); KDM Bd. 3, S. 18 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Augustiner-Chorfrauenstift Riedern am Wald (Doris Stöckly); SKHB, S. 541–545 (Doris Stöckly).

Literatur: Beringer 1958; Maurer 1967; Irtenkauf 1993.

Anmerkungen

  • 1 Gmelin 1876, S. 102.
  • 2 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 2 r.
  • 3 GLA 65 Nr. 418, S. 44.
  • 4 FFA Klosterarchiv Riedern C 4, 1 r.
  • 5 MGH D Ko III., Nr. 268 S. 46 3-465.
  • 6 Gmelin 1876, S. 102.
  • 7 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 3 v-4 r.
  • 8 Anders: HelvSac IV, 2, S. 306.
  • 9 Beach/Juganaru 2020, S. 577.
  • 10 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 3 v-4 r.
  • 11 GLA 65 Nr. 418, S. 1 9-23.
  • 12 GLA 65 Nr. 418, S. 5 9-64.
  • 13 FFA Klosterarchiv Riedern A 2 f.; GLA 65 Nr. 418; GLA 67 Nr. 1132.
  • 14 GLA 65 Nr. 418, S. 19.
  • 15 GLA 65 Nr. 418, S. 29.
  • 16 GLA 65 Nr. 418, S. 48.
  • 17 GLA 65 Nr. 418, S. 44; FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 18 r.
  • 18 GLA 65 Nr. 418, S. 5 9-64.
  • 19 FFA Eccl. 20, Fasc. VIII/1.
  • 20 FFA Eccl. 20 D 1.
  • 21 FFA Klosterarchiv Riedern F 4.
  • 22 FFA Klosterarchiv Riedern F 3.
  • 23 FFA Klosterarchiv Riedern A 26.
  • 24 FFA Eccl. 20, Fasc. II/1.
  • 25 FFA Klosterarchiv Riedern F 12 f.
  • 26 FFA Klosterarchiv Riedern F 3 2-38, 4 1-56, 6 0-97.
  • 27 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 180, Repertorium Riedern, Lade 7 Nr. 11, 28.
  • 28 FFA Klosterarchiv Riedern C 4, S. 3-7, 14.
  • 29 FFA Klosterarchiv Riedern C 4, S. 18 f.
  • 30 FFA Klosterarchiv Riedern C 4, S. 2 1-24.
  • 31 StA Thurgau 7 ’ 32 ’ 18, Misc. Hist. 118.
  • 32 GLA 229 Nr. 86969.
  • 33 FFA Klosterarchiv Riedern F 40.
  • 34 FFA Klosterarchiv Riedern C 66 9-676, 683 ff., 688.
  • 35 FFA Klosterarchiv Riedern E 119.
  • 36 FFA Klosterarchiv Riedern C 4, S. 29 f.
  • 37 FFA Klosterarchiv Riedern C 36.
  • 38 FFA Klosterarchiv Riedern C 26.
  • 39 FFA Klosterarchiv Riedern C 35 f.
  • 40 FFA Eccl. 20 Fasc. VIII/3/1.
  • 41 FFA Eccl. 20 Fasc. VII/2.
  • 42 FFA Eccl. 20 Fasc. XIII/1.
  • 43 FFA Eccl. 20 Fasc. XV.
  • 44 FFA Klosterarchiv Riedern C 795.
  • 45 FFA Eccl. 20 Fasc. XVI, Nr. 1.
  • 46 FFA Eccl. 20 Fasc. XVI, Nr. 3.
  • 47 FFA Eccl. 20 F 2 2-27.
  • 48 FFA Eccl. 20 Fasc. XIV a-c.
  • 49 FFA Eccl. 20 Fasc. XIV a.
  • 50 FFA Eccl. 20 Fasc. XVII, S. 1 f.
  • 51 FFA Klosterarchiv Riedern A 3 f., 50.
  • 52 FFA Klosterarchiv Riedern A 3, fol. 2 r.
  • 53 Maurer 1967, S. 5 f.
  • 54 FFA Eccl. 20 B 2, 9
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Simone Wagner [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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