Stetten bei Haigerloch, Schwesternsammlung, Dominikanerterziarinnen (?) 

Kurzbeschreibung:

vor 1370 Gründung – Aufhebung 1550/60

Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Haigerloch

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Schwesternsammlung, Dominikanerterziarinnen (?) 1370-1550
Beschreibung:

Name: congregatio (1370);1 1458 cloßnerne (1458)2

Geschichte

Im Liber marcarum des Bistums Konstanz (um 1370) wird eine mit Schwestern besetzte Klause (congregatio) in Stetten bei Haigerloch genannt. Zu diesem Zeitpunkt stand sie unter Leitung der Dominikaner von Rottweil.3 1458 sind die Klausnerinnen in einem Zinsrodel der Herrschaft Haigerloch wegen einer Wiese an der Stunzach veranlagt 4 Da die Klause bereits 1370 unter Leitung der Dominikaner war, erscheint es plausibel, dass die Schwestern im Laufe der Zeit die seit 1405 bestehende Drittordensregel der Dominikaner annahmen, denn 1611 wird die Klause in Stetten als eine von quatuor congregationum monialium tertiae regulae ordinis nostri bezeichnet.5 Aufgelöst wurde die Klause um 1550/60, nachdem wohl fast alle Schwestern von der Pest dahingerafft worden waren und das Kloster leer stand. Nach einer Quelle von 1610 war das Vermögen der Klause zunächst vom zuständigen örtlichen kirchlichen Verwalter bewirtschaftet und später zum Bau der 1607 vollendeten Haigerlocher Schlosskirche verwendet worden, wie auch im Falle der Klausen →Haigerloch und →Weildorf bei Haigerloch. 6

1611 wies das Generalkapitel der Dominikaner die zeitlichen Güter der Schwesternkongregation nicht den Weltpriestern in der Herrschaft Haigerloch, sondern dem Orden zum Unterhalt von Studenten zu. 7 Gleichwohl hatte die weltliche Obrigkeit etwa ab 1613 das verbliebene Vermögen der drei Klausen zu Haigerloch, Weildorf und Stetten nach Ausweis der Rechnungen der Geistlichen Verwaltung der Herrschaft Haigerloch unterstellt.8 Nachdem der Rechtsstreit vor das Reichskammergericht in Speyer gelangt war, einigten sich Graf Johann Christoph von Hohenzollern-Haigerloch (1592–1620) und Dr. Servatius Jüngling, der Provinzial der Oberdeutschen Dominikanerprovinz, 1613 in einem Vergleich dahingehend, dass das Vermögen der aufgehobenen Klöster Haigerloch, Weildorf und Stetten zu frommen Zwecken verwendet werden sollte bzw. wurde. Der Vergleich wurde am 19. November 1615 vom Bischof von Konstanz bestätigt. Aus dem Vergleich wird deutlich, dass Gräfin Katharina und ihr verstorbener Gemahl Graf Christoph von Hohenzollern-Haigerloch (1576–1592) die Güter der drei Klausen längst zum Bau der 1607 vollendeten Haigerlocher Schlosskirche eingesetzt und zum Unterhalt des benötigten Priesters verwendet hatten. Da die Güter zum Lobe Gottes angelegt worden waren, verzichtete der Provinzial im Namen seines Ordens auf sie gegen eine Bezahlung von 1.500 Gulden durch Graf Johann Christoph.9

Bibliographie

Handbücher und Lexika: KDM Hohenzollern Bd. 1, S. 282 (Friedrich Hoßfeld); kloester-bw, Schwesternsammlung Stetten bei Haigerloch (Martina Wehrli-Johns).

Literatur: Hodler 1928; Kraus 1955; 1956.

Anmerkungen

  • 1 Haid 1870, S. 98.
  • 2 StAS FAS DS 3 T 1 R 56, 1 (Zinsrodel 1458, unter Stetten).
  • 3 Wie Anm. 1.
  • 4 Wie Anm. 2.
  • 5 Acta capitulorum Generalium VI, S. 152, 206.
  • 6 Kraus 1956 zitiert EAF Ka 46 Sammelfaszikel.
  • 7 Acta capitulorum generalium VI, S. 152, 206.
  • 8 StAS Ho 177 T 3 Nr. 655, Rechnung der Geistlichen Verwaltung der Herrschaft Haigerloch über die drei Klausen zu Haigerloch, Weildorf und Stetten 1614/15.
  • 9 Kraus 1956, S. 30; StAS Ho 177 T 1 Nr. 171
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Andreas Zekorn [Autor]
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