Weildorf, Schwesternsammlung »Klause«, DominikanerTERZIARinnen (?)
| Kurzbeschreibung: | 1399 Ersterwähnung – 1519 seelsorgerliche Betreuung durch Dominikaner – nach 1548 Auflösung Ordensgliederung: Provinz Teutonia, Nation SueviaKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Haigerloch |
|---|---|
| Ortsbezüge: |
|
| Ordensregel: |
|
| Beschreibung: | Name: closnerinan der close ze Wildorff (1399);1 priorin und swestran gemainlichen der cluße zu Wildorf bey Heyerloch gelegen Prediger ordens (1461)2 GeschichteDie Schwesternsammlung in Weildorf bei Haigerloch wird erstmals 1399 gesichert erwähnt, als die closnerinan der close ze Wildorff eine Wiese im Ort erwarben.3 Die Klause war an die Nordseite der Ortskirche angebaut. 1461 ist belegt, dass priorin und swestran gemainlichen der cluße zu Wildorf bey Heyerloch zum Predigerorden (Prediger ordens) gehörten.4 1484 wurde zwischen der Klause und der Gemeinde Gruol ein Vergleich wegen der Beteiligung der Klause an der Kornsteuer geschlossen.5 Belegt ist die Klause auch in den Jahren 1472,6 1506 (Erwerb eines Weinbergs)7 und 1535.8 1519 folgten Priorin und Konvent der Lebensweise der Dominikaner (sub habitu ordinis Predicatorum); als Beichtvater und Visitator wurde vom Bischof in Konstanz der Kaplan in Weildorf eingesetzt.9 Deshalb liegt nahe, dass sie unter der Jurisdiktion des Konstanzer Bischofs standen. Aus frühneuzeitlicher Sicht des Ordens, allerdings nach der Auflösung der Klause, hatten die Schwestern die Drittordensregel der Dominikaner angenommen, denn 1611 wird die Klause in Weildorf vom Generalkapitel der Dominikaner als eine von quatuor congregationum monialium tertiae regulae ordinis nostri in Hohenzollern bezeichnet.10 1730 wird der Konvent in einem Verzeichnis der Provinz noch als dominikanische Drittordensgemeinschaft geführt, die dem Orden entzogen worden sei.11 Zuletzt belegt ist die Klause 1548.12 Um die Jahrhundertmitte war sie wohl nur noch von zwei Schwestern bewohnt. Nachdem eine von ihnen gestorben war, kam die andere zu Verwandten in Pflege. Das Vermögen des Klosters wurde von einem geistlichen Verwalter übernommen.13 Die Frauen siedelten also nicht, wie zeitweilig angenommen wurde, in das Kloster →Gruol über. 1611 wies das Generalkapitel der Dominikaner die zeitlichen Güter der Schwesternkongregation nicht den Weltpriestern in der Herrschaft Haigerloch, sondern dem Orden zum Unterhalt von Studenten zu.14 Gleichwohl hatte die weltliche Obrigkeit das Vermögen der drei Klausen zu →Haigerloch, Weildorf und →Stetten nach Ausweis der Rechnungen der Geistlichen Verwaltung der Herrschaft Haigerloch unterstellt.15 Nachdem der Rechtsstreit vor das Reichskammergericht in Speyer gelangt war, einigten sich Graf Johann Christoph von Hohenzollern-Haigerloch (1592–1620) und Dr. Servatius Jüngling, der Provinzial der Dominikaner, 1613 in einem Vergleich dahingehend, dass das Vermögen der aufgehobenen Klöster Haigerloch, Weildorf und Stetten zu frommen Zwecken verwendet werden sollte bzw. wurde. Der Vergleich wurde am 19. November 1615 vom Bischof von Konstanz bestätigt. Aus dem Vergleich wird deutlich, dass Gräfin Katharina und ihr verstorbener Gemahl Graf Christoph von Hohenzollern-Haigerloch (1576–1592) die Güter der drei Klausen längst zum Bau der 1607 vollendeten Haigerlocher Schlosskirche eingesetzt und zum Unterhalt des benötigten Priesters verwendet hatten. Da die Güter zum Lobe Gottes angelegt worden waren, verzichtete der Provinzial im Namen seines Ordens auf sie gegen eine Bezahlung von 1.500 Gulden durch Graf Johann Christoph.16 BibliographieQuellen: Lichtschlag 1877/78. Handbücher und Lexika: KDM Hohenzollern Bd. 1, S. 305 (Friedrich Hoßfeld); kloester-bw, Schwesternsammlung Weildorf (Andreas Zekorn). Literatur: Kraus 1955; 1956; 1963. Anmerkungen
|
| Objekttyp: | Konvent |
| Personenbezüge: |
|
Literatur + Links
| Weiterführende Links: |
|---|
leobw