Bergheim, Kapuzinerinnen 

Kurzbeschreibung:

1453 Sammlung urkundlich belegt – vor 1489 Annahme der dritten Regel des Franziskanerordens – ab 1687 Kapuzinerterziarinnen – 1692 Verlegung des Konventes nach Markdorf

Patrozinium: Jodok
Ordensgliederung: bis 1687 Oberdeutsche (Straßburger) (Minoriten-) Provinz, Kustodie Bodensee; ab 1687 der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz unterstellt
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Theuringen

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Franzikanerterziarinnen 1453-1687
  • Kapuzinerinnen 1687-1692
Beschreibung:

Name: cenobio in Berkay (1495);1 mutter und schwestern in der clusun zu Bergkhain bei Markdorf S. Franziscus ordens der dritten regel (1514)2

Geschichte

Vielleicht schon 1406, mit Sicherheit aber am 9. April 1453 gab es neben der Kapelle St. Jodok in Bergheim eine Schwesterngemeinschaft.3 Sie ist in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens nur sehr selten und eher zufällig belegt, denn 1634 ging bei einer Brandschatzung das eigene Archiv komplett verloren.

Der Konvent zählte spätestens 1489 zum Dritten Orden des Hl. Franziskus.4 Als Oberer bezeichnete sich 1514 der Kustode am Bodensee, der die Schwestern bei Verhandlungen mit der Stadt Markdorf rechtlich unterstützen musste.5 Für die tägliche Seelsorge waren indes nicht die Minoriten, sondern die Kapläne an der Bergheimer Kapelle zuständig. Die Klause lag direkt neben dem Gotteshaus. Ein Gang führte hinüber zur Orgelempore, wo die Schwestern einen eigenen Betraum unterhielten. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts konnten sie innerhalb kurzer Zeit beträchtliche Geldmittel für zwei Zehnten des Konstanzer Bistums aufbringen.6 Angeblich stand damals Barbara von Hohenlandenberg, die leibliche Schwester Bischof Hugos von Konstanz (1496–1529, 1531–1532), dem zehnköpfigen Konvent vor.7

Trotz alledem kam die Klause in den ersten Jahrhunderten ihres Bestehens über den Status einer Beginengemeinschaft kaum hinaus. Von ihren Markdorfer Gütern musste sie Steuern zahlen, obwohl sie sich selbst auf die Abgabenfreiheit der Religiosen berief. Die Stadt Ravensburg ließ ihre weltlichen Angelegenheiten durch Vögte überwachen, nachdem sie im 15. Jahrhundert das Patronat der Bergheimer Kapelle erlangt hatte. Als die Schwestern sich 1635 vom Bistum einen Bettelbrief erbaten, um in der Schweiz für den Wiederaufbau des von schwedischen Soldaten niedergebrannten Klosters zu sammeln, wurde das Ansinnen vom Ordinariat mit deutlichen Ausdrücken zurückgewiesen. Seit dem Konzil von Trient dürften derartige Weiberklöster gar nicht mehr außerhalb der Städte errichtet werden. Die Schwestern und Mütter, die in solchen Beginenklösterle verstreut lebten, sollten vielmehr in Häusern innerhalb der Städte zusammengezogen werden.8

Als eines der wenigen Schwesternhäuser nördlich des Bodensees wandte sich Bergheim 1687 dem Kapuzinerorden zu, der seit 1659 mit einem Konvent im nahen →Markdorf vertreten war.9 Die Übernahme der Reform ging allerdings alles andere als reibungslos vonstatten. Von den ersten Schritten 1684 bis zum Abschluss 1687 vergingen immerhin drei Jahre. Der ständige päpstliche Nuntius in der Schweiz zog in dieser Zeit das Verfahren an sich. Als im August 1687 endlich die angeforderten Schwestern aus dem Kloster St. Anna zu Bregenz in Bergheim eintrafen, um die letzten Schritte zu vollziehen und die Satzungen der Kapuzinerinnen einzuführen, war neben der Mutter nur noch eine weitere Schwester als Kapuzinerin eingekleidet worden. Und die Konventualinnen übten nach wie vor die Jurisdiktion aus. Nach deren Rückzug im August 1687 traten dann nicht etwa die Kapuziner mit den gleichen Rechten ein. Bergheim wurde vielmehr der Jurisdiktion des Konstanzer Bischofs unterstellt.10 Dieser zog allerdings gewöhnlich den Provinzial der vorderösterreichischen Provinz oder den Guardian von Ravensburg zur Visitation hinzu.11

So wie es das Ordinariat schon 1635 empfohlen hatte, wurde 1689 der Grundstein für ein neues Kloster in →Markdorf auf einer Anhöhe nördlich der Stadt gelegt. 14 Kapuzinerterziarinnen hielten hier 1692 ihren Einzug. Der Konvent trug seither den Namen St. Joseph. Die letzten Reste des Klosters in Bergheim brannten 1928 ab.

Bau- und Kunstgeschichte

Die ehemalige Klosterkirche St. Jodokus liegt auf einer Anhöhe des heutigen Markdorfer Stadtteils Bergheim. Die Baugestalt der Klosterkirche und der angrenzenden Konventsbauten des 13. und 14. Jahrhunderts sind weitgehend unbekannt. Wichtige Bestandteile der gotischen Kirche konnten sich im Chorturm und der kreuzgratgewölbten Sakristei mit figürlichem Schlussstein erhalten. Der Turm besitzt Schallarkaden mit gotischen Spitzbogenfenstern ohne Maßwerkfüllung. Der obere Abschluss mit Treppengiebel entstammt einer neuzeitlichen Renovierungsphase. Im Bereich der Apsis befinden sich Reste gotischer Wandmalerei. Das Langhaus der flachgedeckten Saalkirche wurde 1876 in neogotischen Formen neu gebaut und im Westen mit einer Vorhalle versehen.

Nach dem Umzug der Kapuzinerinnen in das neugebaute Kapuzinerinnenkloster Markdorf wurden die ehemaligen Konventsbauten zunächst Dienstbotenwohnung und 1696 zu einem Bauernhaus.

Ein gotischer Taufstein mit stark verwitterten Wappenschilden und eine barockzeitliche Glocke (1642 [i]) sind die einzigen erhaltenen Ausstattungsstücke aus der Klosterzeit. Zerstörungen des Klosters während des Dreißigjährigen Kriegs und durch einen Brand 1928 bedingten die historistische Neuausstattung in neogotischen Formen. Die Konventsbauten wurden 1916 auf Abbruch verkauft und ebenfalls durch den Brand zerstört.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: AFA 13, S. 163–174 (Benvenut Stengele/Max Wetzel); Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 71 (Peter Findeisen); KDM Bd. 1, S. 486 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Kapuzinerinnenkloster Bergheim (Elmar L. Kuhn).

Literatur: Kraus 1957, S. 359 f.; Holderried 1985, S. 6–12; Wilts 1994, S. 314 f.

Anmerkungen

  • 1 Schmid 2013, S. 36.
  • 2 Wellmer 1950, Nr. 204 S. 51 (5. 2. 1514).
  • 3 Müller/Tschan 1964, S. 38 (1406); Müller/Götz 1971, S. 41 f. (9. 4. 1453). Zur Bewertung der franziskanischen Gründungslegenden siehe Wilts 1994, S. 314 f.
  • 4 Müller/Götz 1971, S. 78 (9. 12. 1489).
  • 5 Wellmer 1950, Nr. 204 S. 51 (5. 2. 1514).
  • 6 GLA 67 Nr. 501, fol. 145 r-147 r (8. 3. 1503, 15. 6. 1505).
  • 7 Müller/Tschan 1964, S. 40 f. (1496); Schmid 2013, S. 36 (1495).
  • 8 Kraus 1957, S. 359 f.
  • 9 Zu den Vorgängen GLA 229 Nr. 64873 (154 0-1751).
  • 10 GLA 229 Nr. 64873 (9 u. 10. 6. 1688), Breve Papst Innozenz’ XII. (26. 9. 1699).
  • 11 GLA 229 Nr. 64873 (18. 8. 1688), bischöfliche Visitation angesetzt auf den 1. 9. 1688
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Andreas Wilts [Autor]
  • Ellen Schumacher [Autor]
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