Rubacker, Schwesternsammlung, Dominikanerterziarinnen 

Kurzbeschreibung:

um 1430 Gründung – 1439 Zugehörigkeit zum Dritten Orden der Dominikaner – 1445 Annahme der Augustinusregel – 1673 Tod der letzten Priorin und Auflösung des Konvents – 1696 Verkauf der Besitzungen an die Meersburger Dominikanerinnen – nach 1818 Abbruch der Klosteranlage

Patrozinium: Maria
Ordensgliederung: unter der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Oberteuringen

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Schwesternsammlung, Dominikanerterziarinnen 1430-1673
Beschreibung:

Name: sorores in domus Rugacker […] subdata regula de Poenitentia sancti Dominici (1439);1 inclusorium seu domus in Rugacker ordinis Praedicatorum dioecesis Constantiensis (1447)2

Geschichte

Das Schwesternhaus Rubacker (historisch Rugacker) wurde um 1430 von Elisabeth von Homburg, der Witwe des Ritters von Ellerbach gestiftet. Sie war die Besitzerin des den Schwestern übergebenen gleichnamigen Hofes in der Nähe der Gemeinde Deggenhausen. Bereits 1436 hatte der Generalvikar des Bischofs Friedrich von Zollern die neuerbaute Kapelle der Sammlung der Pfarrkirche Homberg eingegliedert.3 Zum Jahr 1438 wird die Gemeinschft erwähnt als eine Sammlung ohne bestimmte Regel.4 Die Annahme der Drittordensregel des Dominikanerordens erfolgte 1439, ebenso wie die bischöfliche Erlaubnis, ein Skapulier zu tragen.5 Im Jahr 1445 erfolgte die Annahme der Augustinusregel mit den Gewohnheiten des Predigerordens.6 So erlebte die Neugründung einen gewissen Aufschwung, bis Burkart von Ellerbach im Jahre 1448 den Mittelpunkt seiner Herrschaft nach Laupheim verlegte.7 Zuvor hatte dieser den Schwestern noch das Patronat der Pfarrkirche Homberg verliehen.

Aufgrund der frühen Urkunden des Klosters ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die Klause zu den nach der Augustinusregel lebenden Klöstern, mit Gewohnheiten des Predigerordens gehörte, die weiterhin dem Diözesanbischof unterstellt blieben. Solch ein Status war im deutschen Südwesten nicht selten, war aber auch mit Problemen verbunden. Als nicht inkorporiertes Dominikanerinnenkloster waren die Insassinnen zwar an die Vorschriften des Ordens gebunden, unterstanden aber nicht der Visitation der Ordensoberen. Sie konnten aus diesem Grund auch nicht auf eine regelmäßige seelsorgerische Betreuung von Seiten der Brüder zählen.8 Im Jahr 1447 erhielten Priorin und Konvent das Recht auf einen Begräbnisplatz bei ihrer Kapelle.9 1448 kam es zu einer Vereinbarung zwischen der Klause und dem Leutpriester der Kirche Homberg, die vom Bischof von Konstanz bestätigt wurde. Ihr zufolge war der Leutpriester künftig verpflichtet, den Schwestern zweimal wöchentlich und jeden Samstag die Messe zu lesen. Zudem sollte ihnen anlässlich der Messe am Samstag auch die Beichte gelesen und das Sakrament gespendet werden. Hinzu kam eine Stiftung von Seiten der Familie zur Begehung der Jahrzeit der verstorbenen Elisabeth von Homburg.10

Offenbar waren auch die ökonomischen Grundlagen der Gemeinschaft ungenügend. Die Schwestern waren für ihren Lebensunterhalt auf die Arbeit in der Landwirtschaft angewiesen und aus diesem Grund nicht in der Lage, die strengen Klausurvorschriften für Dominikanerinnen einzuhalten. Die Klausurfrage verschärfte sich noch mit den Reformen des Konzils von Trient. Dort wurde von allen Frauenklöstern und Drittordensgemeinschaften die strikte Einhaltung der Klausur verlangt, was die ökonomischen Möglichkeiten des Klosters offensichtlich an seine Grenzen brachte. Unklar gestaltete sich auch das Verhältnis zur Grafschaft Heiligenberg, die Ende des 16. Jahrhunderts an eine Linie der Fürsten von Fürstenberg gelangte.11 Aus dem 17. Jahrhundert stammt ein Anniversar des Klosters, das für die 240 Jahre seit seinem Bestehen zwölf Priorinnen namentlich erwähnt, neben einer Liste der vermutlich im 16. und 17. Jahrhundert verstorbenen 22 Konventsschwestern. Angelegt wurde das Anniversar um 1634, ein letzter Eintrag aus dem Jahr 1661 stammt von einem Mitglied des →Predigerklosters Konstanz.12 Die Armut und Verwüstungen der Religionskriege des 17. Jahrhunderts hatten offenbar die Schwesterngemeinschaft so sehr geschwächt, dass sie nach dem Hinschied der letzten Priorin Katharina Wychin im Jahre 1673 mit nur zwei Schwestern nicht mehr weiter existieren konnte. Die Konstanzer Prediger sicherten die Klostergüter vor dem Zugriff der Landesherrschaft, entschlossen sich aber 1696 zum Verkauf des Klosters an das →Dominikanerinnenkloster zum Hl. Kreuz in Meersburg. Dieser Besitzwechsel findet seinen Niederschlag in einer Reihe von Archivalien, die Auskunft geben über die bescheidenen Gebäude und Besitztümer des ehemaligen Klosters.13

1730 wird unter den »verschleierten» Konventen der sächsischen (süddeutschen) Provinz an siebter Stelle auch noch der Konvent von Rubacker erwähnt, wobei der Bericht ergänzt, dass der Konvent aufgehoben und dem Konstanzer Kloster inkorporiert worden sei.14

Bau-und Kunstgeschichte

Der Konvent bewohnte ein Hofgut in einsamer Berglage unmittelbar südlich der Kuppe des 838 m hohen Höchsten, dem höchsten Gipfel des Linzgaus zwischen Donau und Bodensee. Das zweigeschossige Gebäude des Klosters und die anstoßende, um 1430 erbaute einschiffige Kapelle mit polygonalem Altarraum sind durch eine schematische Vogelschau von 1712 sowie eine Bannkarte von 1752 überliefert und wurden nach 1818 abgebrochen. Die 1988 neu gebaute Kapelle steht an anderem Platz. 1,25 km Richtung Südosten liegt die von den Schwestern mitgenutzte, spätgotische Pfarrkirche [Ober-]Homberg; ihr Kirchenschiff wurde um 1970 durch einen Neubau ersetzt.

Bibliographie

Quellen: Walz 1927.

Handbücher und Lexika: kloester-bw, Dominikanerinnenkloster Rubacker (Martina Wehrli-Johns).

Literatur: Schmid 1989; Wilts 1994, S. 410–412.

Anmerkungen

  • 1 Schmid 1989, S. 79; REC IV, Nr. 10269; FUB VI, Nr. 211 S. 316 f.
  • 2 Schmid 1989, S. 79.
  • 3 REC III, Nr. 9746.
  • 4 REC IV, Nr. 10100.
  • 5 GLA 5 Nr. 14878, und wie Anm. 1.
  • 6 REC IV, Nr. 11025.
  • 7 Schmid 1989, S. 78 f.; Wilts 1994, S. 41 0-412.
  • 8 HelvSac IV, 5, S. 5 7-80.
  • 9 Schmid 1989, S. 79.
  • 10 Schmid 1989, S. 7 8-80; REC IV, Nr. 11291.
  • 11 Schmid 1989, S. 88.
  • 12 Schmid 1989, S. 85.
  • 13 Schmid 1989, S. 8 7-95.
  • 14 Walz 1927, S. 20 f
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Martina Wehrli-Johns [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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