Meersburg, Schwesternsammlung, Dominikanerinnen
| Kurzbeschreibung: | um 1300 Gründung – vor 1309 erste Sammlung belegt – 1363 Augustinusregel bezeugt – 1466 Dominikanerterziarinnen – 1784 Eröffnung einer Mädchenschule – 1802 Aufhebung – 1807/08 Tod der letzten Priorin und Pensionierung der letzten Schwestern Patrozinium: Heilig Kreuz, Christophorus, Katharina von SienaOrdensgliederung: der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz unterstelltKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Linzgau |
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| Beschreibung: | Name: conventus in Merspurg (1309);1 samenung ze Merspurg Brediger ordens (1328);2 congregacio sororum in Merspurg sub cura Predicatorum (1360);3 samnung zú Merspurg sant Dominicus ordens (1450);4 gemaine[r] conuent des gotzhuss inn der samlung zú Mörspurg (1498);5 congregatio sororum opidi Merspurg (1508);6 conventus Marispurgen O.P. (1713);7 frauen-closter [...] ordinis Sti. Dominici zum Heyligen Creuz in Mörspurg (1774);8 gotteshaus sammlung (1784)9 GeschichteHistorische EntwicklungDas nahe der heutigen Meersburger Stadtpfarrkirche gelegene Kloster Heilig Kreuz geht auf eine Schwesternsammlung zurück, die offensichtlich während der Regierungszeit des Konstanzer Bischofs Heinrich von Klingenberg (1293–1306) entstand. Die Schwesternsammlung dürfte ihr Entstehen dem allgemeinen Aufschwung Meersburgs im 13. Jahrhundert verdanken und weniger auf eine planvolle Gründung durch den Stadtherrn, seit 1210 der Konstanzer Bischof, zurückzuführen sein. Bereits vor 1309 unterstand die Meersburger Schwesternsammlung den Konstanzer Dominikanern. Die Leitung der Sammlung oblag einer Priorin (priorissa).10 1328 wurde sie als samenung ze Merspurg Brediger ordens bezeichnet.11 1360 wird explizit erwähnt, dass die Schwestern unter der Aufsicht der →Konstanzer Dominikaner standen (sub cura Predicatorum).12 Laut einer Urkunde von 1363 richteten sich die Schwestern nach der Augustinusregel.13 Bischof Otto III. von Hachberg (1410–1434) bestätigte 1418 die Privilegien für die nach der Augustinusregel lebenden Frauengemeinschaften seiner Diözese.14 Damit war es der Sammlung gestattet, Schwestern zur feierlichen Profess zuzulassen sowie ihre Beichtväter aus dem Dominikanerorden zu wählen. Darüber hinaus wurde den Schwestern gestattet, in ihrer eigenen Kapelle durch geeignete Welt- und Ordensgeistliche die Messe lesen zu lassen. In diesem Zuge erhielten sie das Privileg, in ihrer Kapelle das Ave-Maria läuten zu dürfen. 1444 erhielten sie das Privileg, die Sakramente durch einen Leutpriester, seinen Helfer oder einen anderen Priester in ihrem Kloster empfangen zu dürfen. Dadurch mussten sie ihr Kloster für den Besuch des Gottesdienstes nicht mehr verlassen, was dem Wunsch nach einer möglichst zurückgezogenen Lebensführung entgegenkam. Zudem kauften sie systematisch Grundstücke, die an das Klosterareal angrenzten, um die Anlage zu einem von der Stadt abgegrenzten Bezirk ausbauen zu können. Mindestens zehn Gebäude wurden erworben, abgerissen und dem Areal hinzugefügt. Etwa zeitgleich wurde die Stadtsteuer für diesen Komplex sowie die fahrende Habe der Schwestern auf jährlich vier Pfund Pfennig festgesetzt. Der Bischof von Konstanz als Stadtherr stellte in seinem Schiedsurteil von 1498 fest, dass die Schwestern zu den gleichen Steuern und Abgaben verpflichtet waren, wie die sonstigen Bürger Meersburgs auch.15 Auch wenn die Schwestern seit dem Privileg von 1418 die feierliche Profess ablegen durften, legten sie offenbar nur die einfachen Gelübde ab. 1466 wurde die Sammlung einmalig in einer Papsturkunde als Gemeinschaft des dominikanischen Dritten Ordens bezeichnet.16 Ob dies der Realität entsprach, lässt sich nicht entscheiden. Die Schwestern verfügten über Privatbesitz, der vom Gemeinschaftseigentum des Konvents abgesondert war. 1526 wurde die Residenz der Bischöfe von Konstanz nach Meersburg verlegt. Unter ihrem Schutz überstand das Kloster die Folgen der Reformation. Im Jahr 1530 beanspruchte die Stadt Meersburg die Vogteirechte über das Kloster. Dagegen ging der Bischof gerichtlich vor und setzte sich durch: Die geistliche und weltliche Aufsicht verblieb beim Bischof, der damit die geistlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Schwestern beaufsichtigte. Lediglich die Besteuerung des Konvents wurde der Stadtgemeinde zugesprochen. Das Verhältnis von Stadtgemeinde und Kloster war von häufigen Streitereien gekennzeichnet. Dabei ging es oft um die Höhe von klösterlichen Beiträgen zu städtischen Verteidigungsausgaben sowie um klösterliche Weinverkäufe in Meersburg. Mit Beginn des 17. Jahrhunderts wurde offenbar seitens des Diözesanbischofs eine Reform des Klosters nach den Bestimmungen des Trienter Konzils angestrebt. Dies hätte für die Meersburger Schwestern eine deutlich strengere Klausur bedeutet. Nach Willen des jesuitisch geprägten Bischofs Johann Georg von Hallwil (1601–1604) sollten zwei Meersburger Schwestern für längere Zeit zur erlernung der regul, klösterlicher disciplin und gehorsambs in das Dominikanerinnenkloster St. Katharinenthal bei Diessenhofen oder zu den Klarissen nach →Freiburg geschickt werden.17 Der Plan wurde wegen des Todes des Bischofs nicht ausgeführt. Zwei Geistliche visitierten das Kloster 1685 im Auftrag des Bischofs Franz Johann von Prasberg (1645–1689) und machten Vorschläge zur Behebung der vorgefundenen Missstände, die allerdings sehr milde ausfielen. So sollten sich die Frauen beispielsweise mehr als bisher nach ihren Satzungen richten sowie ständige Streitereien unterlassen. Ebenso wurde ihnen verboten, sich weiterhin von Freunden und Verwandten aus der Stadt bewirten zu lassen. Die Schwestern wurden in geistlicher Hinsicht dem Dominikanerorden zugeordnet, waren diesem aber nicht inkorporiert. Dass sich die Meersburger Schwestern der dominikanischen Familie zuordneten, zeigt das ab 1713 von Meersburger Priorinnen geführte Siegel. Es zeigt als Bildmotiv den Ordensgründer Dominikus, der in der rechten Hand eine Lilie, in der linken Hand ein Kreuz im Schild trägt. Über seinem Kopf ist ein Stern dargestellt. Die Umschrift lautet Conventus Marispurgen. O. P.18 Der Konvent gehörte aber nicht zur Süddeutschen Ordensprovinz der Dominikaner, sondern unterstand der Jurisdiktion des Bischofs von Konstanz. 1784 eröffnete das Kloster eine Mädchenschule. Die Initiative dafür ging vermutlich auf Fürstbischof Maximilian von Rodt (1775–1800) zurück. 1802 besuchten 65 Schülerinnen die Schule. Ende 1802 wurde das Hochstift Konstanz aufgehoben und von Baden besetzt. Der Reichsdeputationshauptschluss bestätigte im Folgejahr die Zuweisung an Baden, wobei die Bettelordensklöster zunächst an den Deutschen Orden als Entschädigung für dessen Verluste an linksrheinischen Gebieten fielen. Die Zahl der Schwestern betrug in der Neuzeit zwischen 16 und 18. Im Dezember 1803 hielten sich 17 Frauen, eine Novizin, ein Diener sowie ein Beichtiger im Kloster auf. Am 19. Dezember 1805 erfolgte die Besitznahme des Klosters Heilig Kreuz durch Baden, entgegen der Besitzansprüche des Deutschen Ordens. Hofrat Leopold Schlemmer, mit der Aufhebung der Klöster im Bodenseegebiet beauftragt, untersagte die Wahl einer neuen Priorin, nachdem Priorin Antonia Winterin aus Stockach Anfang November 1807 verstorben war. Im März 1808 wurden die zehn im Kloster verbliebenen Schwestern förmlich pensioniert. Damit war das Kloster aufgehoben. Das Vermögen wurde liquidiert. Seit Ende des Jahres 1808 wurde der Mädchenunterricht von zwei Pfullendorfer Lehrerinnen übernommen, die ihn bis 1829 fortführten. 1858 erwarb die Stadt Meersburg den Konventsflügel sowie das Priorat des einstigen Klostergebäudes und richtete darin eine Mädchenschule ein. Besitz und WirtschaftÜber Besitztümer und Einkommen der Sammlungsschwestern liegen für das 14. Jahrhundert kaum Informationen vor. Doch aufgrund von Besitzungen in und um Meersburg – vermutlich hauptsächlich Weinberge – konnten die Schwestern dem Liber marcarum zufolge um 1360 zehn Mark Silber an jährlichen Einkünften erzielen.19 Nach 1410 wurden bedeutende Neukäufe getätigt, was zu einem Anstieg der Einkünfte führte. Ebenso wurden die Schwestern im 15. Jahrhundert mit Gültstiftungen versehen, etwa zu Jahrzeitfeiern. Eine weitere gewichtige Einnahmequelle stellte das eingebrachte Vermögen der Schwestern dar. Im Laufe des 15. Jahrhunderts traten viele Frauen aus der Meersburger Oberschicht, dem Überlinger Patriziat sowie aus dem Konstanzer Bürgertum in die Schwesternsammlung ein. Die größeren Aussteuern der neuen Konventsmitglieder ermöglichten die Expansion in der Meersburger Oberstadt. Zinserträge aus Grundbesitzungen und Renten wurden ein immer wichtigeres Element der Konventsökonomie. Die hohe Kapitalkraft der Sammlungsschwestern zeigte sich etwa 1498, als sie laut der überlieferten Spitalrechnungen 400 Pfund Pfennig beim Heilig-Geist-Spital Meersburg zur Verzinsung anlegten.20 Im Jahr 1508 entrichtete die Schwesternsammlung Steuern in Höhe von drei Gulden an das Bistum Konstanz. 1696 erwarb das Kloster die in der Grafschaft Heiligenberg gelegene und nach 1663 eingegangene Klause →Rubacker samt Streuliegenschaften für 3.000 Gulden. Finanziell scheint dieses Geschäft für die Meersburger Schwestern nicht von Vorteil gewesen zu sein, denn bereits in den 1750er Jahren versuchten sie vergeblich, sich der erworbenen Güter mittels Gütertausches zu entledigen. Über die wirtschaftliche Situation im 18. Jahrhundert liegen kaum Informationen vor. Lediglich eine Rechnung des Klosters ist überliefert. Es handelt sich um eine Gesamtaufstellung des Zeitraums von April 1773 bis April 1774, die den Titel Jahresrechnung eines allhiesigen frauen-closters ordinis Sti. Dominici zum Heyligen Creuz in Mörspurg [...] trägt.21 Das Dokument gewährt einen guten Einblick in den klösterlichen Wirtschaftsbetrieb und Haushalt. Der Konvent war größtenteils Selbstversorger. Die meisten Einnahmen stammten aus dem Weinbau, wobei die klostereigenen Weinberge in Teilbau bewirtschaftet wurden. Im Klosterbereich befanden sich drei Torkel zur Weinproduktion. Getreideeigenbau hingegen wurde nur in geringem Umfang betrieben. Insgesamt standen Einnahmen von knapp über 7.064 Gulden Ausgaben in Höhe von 6.639 Gulden gegenüber. Es verblieben somit etwas mehr als 425 Gulden in der Klosterkasse.Im Dezember 1803 wurde das Gesamtvermögen des Klosters nach Abzug der Verbindlichkeiten auf 99.607 Gulden geschätzt. Religiöses und kulturelles WirkenAktivitäten der Schwestern außerhalb ihres Konvents wie Unterricht oder die Unterstützung von Kranken und Sterbenden lassen sich für das 14. und 15. Jahrhundert nicht belegen. Sie übernahmen im 14. Jahrhundert gegen Entgelt Jahrzeitgebete. Ebenso wurden im 15. Jahrhundert Pfründnerinnen aufgenommen, nachdem diese dem Konvent ihren Besitz übertragen hatten. Fragen nach religiösem Leben und Liturgie bleiben aufgrund der Quellenlage unbeantwortet. Für die 1784 eingerichtete Mädchenschule sind weder Schulordnung noch Lehrplan überliefert. Bibliothek und ArchivGroße Teile des Klosterarchivs wurden wohl im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Neuere Unterlagen gingen nach der Säkularisation verloren: So ist die Existenz von Rechnungsbüchern, Zinsrödeln, einem Anniversar sowie einem Profess- und Totenbuch zwar durch Verweise belegt, doch diese Quellen sind nicht überliefert. Lediglich die bereits angesprochene Jahresrechnung 1773/74 ist auf uns gekommen. Bau- und KunstgeschichteLageDas ehemalige Dominikanerinnenkloster Heilig Kreuz, Kirchstraße 4, ist heute eine nach Osten offene, trapezförmige Anlage, bestehend aus dem nahezu quadratischen Nordflügel und dem langgestreckten Westflügel entlang der Kirchstraße. In seinem Obergeschoss befand sich die geräumige Kirche, welche die nördliche Hälfte des Flügels beanspruchte. Die Gebäude, die einst die Anlage nach Osten abschlossen, fehlen heute. Kirche und KonventsbautenVor 1309 gegründet, zog die kleine Sammlung vermutlich erst einmal – wie andere Sammlungen auch – in ein bestehendes Gebäude ein. Von diesem dürften die Mauerteile aus groben Seekieseln stammen, welche bei der Restaurierung 1986/87 am Nordflügel beobachtet wurden. Ebenso sind in den Akten zahlreiche zugesetzte Öffnungen erwähnt. Der älteste erhaltene Bereich der Anlage ist demnach der Nordflügel. Erkennbar sind im ursprünglich 30 cm niedrigeren Erdgeschoss Teile von zwei durchgehenden tragenden Fachwerkwänden in Ost-West-Richtung mit einer ursprünglichen Holzstütze sowie drei Räume an der Südseite. Der große Raum nach Westen links mit einem Mauerpfeiler aus Sandstein, einer durchgehenden Bank und zwei Doppelfenstern unter Segmentbögen an der Südwand war vermutlich das Refektorium. Hier wurde eine Renaissanceausmalung entdeckt, jedoch nicht freigelegt. Nach Osten folgten zwei etwa gleich breite Räume – ein Flur mit einem Außenportal des 15. Jahrhunderts und ein schmaler Raum mit Resten einer spätgotischen Ausmalung. Der Brunnen im nördlichen Teil des Gebäudes könnte älter sein. Die Decken sind teils spätgotisch, teils barock. Das Privileg Bischof Ottos III. von Hachberg belegt, dass die Sammlung in Meersburg bereits 1418 eine eigene Kapelle besaß. 1444 jedoch scheint innerhalb des Konvents eine Kapelle eingerichtet worden zu sein. Ihre Lage lässt sich mit Hilfe der erhaltenen spätgotischen Sakramentsnische in der Nordwand der barocken Kirche (heute Stadtbibliothek) fassen. Offenbar befand sie sich an der Nordwest-Ecke der Anlage, in Ost-West-Richtung im Obergeschoss und hatte, zusammen mit der Sakristei, drei von den zehn erworbenen Hofstätten eingenommen. Vermutlich verfügte die Kapelle auch schon über den üblichen Dachreiter. Aus der Zeit vor 1444 scheint an der Vorgängerin der heutigen Pfarrkirche noch 1724 ein klosterfrauenchörlein existiert zu haben. Ebenso wird eine dem Kloster unmittelbar gegenüber gelegene gotische Hl. Kreuz-Kapelle mit Gruft genannt, die ca. 1820 abgerissen wurde. Möglicherweise handelte es sich hier um die Grablege der Schwestern. Bis 1777 gab es auch Bestattungen beim Ölberg neben der Kirche. Steuerquittungen aus den Jahren 1454 und 1498 beziehen sich auf einen Neubau an der Kunkelgasse, welcher zwei Hofstätten umfasst haben soll. Da zu dieser Zeit mit Sicherheit auch ein oder mehrere Gebäude im Westen existierten, die sich an das Oratorium anschlossen, dürfte die Anlage damit weitgehend geschlossen gewesen sein. 1498 ist ein einfang erwähnt. Damit fand die knapp 50 Jahre dauernde Bautätigkeit der Schwestern ein Ende. Unter der Priorin Barbara Goldbachin begannen 1706 umfassende Neubauten. Die Westseite einschließlich der Kapelle wurde durch einen großzügig gestalteten Neubau ersetzt, welcher lediglich den gotischen Treppenturm im Süden respektierte. Über einem, wegen des starken Geländabfalls halbeingetieften Keller mit fünfachsigem Stichkappengewölbe in der südlichen Hälfte folgen ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse mit regelmäßigen Fensterachsen. Die nördliche Hälfte ist durch die fünf hohen, schlanken Rundbogenfenster der Nord-Süd-orientierten Kirche geprägt. Unter dem mittleren Fenster öffnet sich das nördliche Portal der Westseite. Ein sechseckiger Dachreiter, der durch Spuren am Dachstuhl belegt ist, bekrönte die Kirche. Möglicherweise war sie der Hl. Anna geweiht. Im Innern besitzt sie eine hölzerne Flachdecke. Nach Süden schließen sich mehrere Räume mit barocken Stuckleisten an den Decken und barocken Türrahmen an. Zugänglich sind sie über einen Flur an der Ostseite, der auch die spätgotische hölzerne Wendeltreppe im Rundturm erschließt. Im zweiten Obergeschoss liegen die einst reich ausgestatteten Räume der Priorin. Der Nordflügel, zum Westflügel in einem circa 60° Winkel gedreht, dürfte schon im 15. Jahrhundert eine gelenkartige Verbindung zu den Westbauten gehabt haben, wie eine spätgotische Decke in diesem Bereich belegt. Spätestens aber um 1706 entstand hier ein gemeinsames Treppenhaus. Der Nordflügel wurde zur Hofseite hin durch eine Fachwerkwand aufgestockt und der ursprüngliche liegende Stuhl zu einem asymmetrischen Pfettendach umgebaut, so dass das Gesims auf gleicher Höhe und mit identischen Profilen durchlief – allerdings am Westflügel in Sandstein, am Nordflügel in Holz. Auch der Ostgiebel wurde neu aufgemauert. Eine Gehrung am Gesims des Nordflügels darf als Hinweis auf die Planung eines ebenfalls dreigeschossigen Ostflügels gewertet werden. Dieser Bau unterblieb, weshalb die Zeichnung von Kaspar Waldmann von 1810 an der Ostseite möglicherweise noch den spätgotischen Zustand wiedergibt. Die Mädchenschule im Kloster wurde nach 1808 von Lehrfrauen weitergeführt und seit 1858 durch die Stadt betrieben. Sie bestand bis 1924 und ging dann in der Volksschule auf. Anscheinend dienten die Räume aber bis 1963 weiter dem Schulbetrieb. Es folgten unterschiedliche Nutzungen und wohl teilweise auch Leerstand. 1986–88 wurde der Komplex umfassend instandgesetzt und teilweise umgebaut. Materielle Kulturgeschichte, BauausstattungVon der spätmittelalterlichen Ausstattung sind der farbig gefasste Tabernakel sowie Reste von Malerei im Nordflügel erhalten. Diese stellen zwei Heilige dar – Katharina von Siena und Christophorus, beide jeweils mit der identischen kleinen Kirche im Hintergrund. Es spricht einiges dafür, in diesem Bau die Kapelle von 1444 zu sehen, eingerahmt von ihren Patronen. Das 18. Jahrhundert hat vor allem in den Räumen der Priorin eine reiche Ausstattung hinterlassen: Stuckdecken, Wandtäfelungen, Türen und Böden mit Intarsien, Textiltapeten und Kachelöfen. Die drei Altäre, Gemälde und Kirchengerät sind verschollen.22 BibliographieHandbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 451 (Peter Findeisen); KDM Bd. 1, S. 526–546 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Dominikanerinnenkloster Hl. Kreuz Meersburg (Martina Wehrli-Johns). Literatur: Schmid 1988 (b); Wilts 1994, S. 379–382. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
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Literatur + Links
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