Bächen, Franziskanerterziarinnen 

Kurzbeschreibung:

1400 Niederlassung einer Einsiedlerin in Bächen – 1406 Aufnahme der Schwesterngemeinschaft in den Dritten Orden des Hl. Franziskus – nach 1426 Bau der St. Nikolauskapelle – 1438 Stiftung einer Priesterpfründe – 1803 Inbesitznahme durch Fürstenberg – 1832 Tod der letzten Schwester – 1841 Abbruch der Klosteranlage

Patrozinium: Nikolaus
Ordensgliederung: Oberdeutsche (Straßburger) (Minoriten-) Provinz, Kustodie Bodensee
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Linzgau

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Franziskanerterziarinnen 1400-1803
Beschreibung:

Name: samnunge zu Bechin (1436);1 samnung der closen und gotzhus zu Bächin (1445);2 closen zu Bechin (1450);3 inclusorium seu domus in Bächen tercie regule sancti Francisci (1458);4 heremitorium sororum in Bächin (1462);5 closter und gotshaus ad St. Nicolaum zue Bechen (1755)6

Geschichte

Historische Entwicklung

Bächen zählt zu den wenigen spätmittelalterlichen Schwesternkonventen am Bodensee mit einer dichten, schon in der Gründungszeit einsetzenden Überlieferung. Ein außergewöhnliches Dokument ist vor allem das Hausbuch der Schwestern. Neben einem legendenhaft ausgeschmückten Gründungsbericht enthält es die wichtigsten Lebensordnungen der Schwestern, darunter eine deutschsprachige Fassung der Drittordensregel von 1289 des Papstes Nikolaus IV. (1288–1292), ergänzende Statuten der Ordensoberen von 1493 und 1575 und ein Ordensgelübde. Singulär aber ist das akribisch geführte Verzeichnis der Oberinnen und Schwestern. Es reicht von den allerersten Anfängen bis in die Zeit der Auflösung und bietet zahlreiche Angaben zur Herkunft, zu Eintritt, Profess und Tod der Schwestern sowie vereinzelte Hinweise auf besondere Ereignisse der Konventsgeschichte.7

Das gut geführte Hausbuch steht für eine besonders ambitionierte Gemeinschaft, die sich aus kleinen Anfängen hocharbeiten konnte, allen Anfeindungen einer Beginengemeinschaft trotzte und zum rechten Zeitpunkt einen aufgeschlossenen Wohltäter und mit ihm die Mittel für eine mehr oder weniger klösterliche Lebensweise fand.

Bächen war um 1400, als sich hier eine erste, angeblich aus Frankreich stammende und ob ihrer Handwerkskünste wunderliche Weberin8 genannte Schwester zu einem einsiedlerischen Leben niederließ, ein Ort im Niemandsland, eine dicht bewaldete, sumpfige Einöde inmitten eines Bergkessels. Dennoch bildete sich an diesem abgeschiedenen Ort relativ schnell ein kleiner Konvent. 1406 fanden zwei franziskanische Ordensobere, die Bischof Marquard von Randeck (1398–1406) ausgesandt hatte, um die Diözese Konstanz nach Beginen und Begarden zu durchkämmen, bereits sieben Frauen vor. Sie wurden in den dritten franziskanischen Orden aufgenommen, auf spezielle Statuten für Terziarinnen verpflichtet und namentlich in einer Liste erfasst.9 So nahm das Hausbuch seinen Anfang. Doch auch nach dieser mehr oder weniger freiwilligen Regulierung hörten die Verdächtigungen nicht auf. Spätestens 1435, als Bischof Friedrich von Zollern (1434–1436) neuerlich den Konvent vor dem Beginenvorwurf in Schutz nehmen musste, war allen Seiten, den Terziarinnen und ihren Förderern, klar, dass ein Frauenkonvent, der irgendwo im Wald ohne priesterlichen Beistand lebte, immer dem Verdacht des Sektierertums und der häretischen Abirrung ausgesetzt sein würde. Tatsächlich fand die Gemeinschaft schon 1438 in Johann Suter von Saulgau, dem Pfarrer von Hasenweiler und Dekan des Landkapitels Theuringen, ihren entscheidenden Förderer. Suters Kaplaneistiftung an der St. Nikolauskapelle zu Bächen wurde bis zum Jahre 1458 unter Einsatz seines gesamten Vermögens Schritt für Schritt ausgebaut und mit Geschick und Hartnäckigkeit in die kirchlichen und weltlichen Ordnungen eingefügt.10 Suter selbst wurde der erste Kaplan. Auch in Zukunft sollten nach seinem Wunsch stets Weltpriester die Pfründe einnehmen. Als Schirmherren der Kaplanei und damit letztlich auch des Klosters gewann er 1439 die Grafen von Heiligenberg. Die Abtei →Salem behielt als Patronatsherr der Pfarrei Weildorf das Präsentationsrecht, doch durften die Schwestern ihren Kaplan selbst auswählen, so wie der Pfarrer von Weildorf auf den konkreten Vollzug seiner Pfarrrechte weitgehend Verzicht leisten musste. Hier hatte der Bischof von Konstanz seinen Einfluss geltend gemacht. Selbst ein eigener Friedhof wurde den Schwestern 1462 zugestanden.11 De facto standen sie somit seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts seelsorgerisch auf eigenen Beinen.

Diese außergewöhnlich günstige Stellung und die feste Einbindung in das Geflecht der regionalen kirchlichen und weltlichen Gewalten bildeten die Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Konvents. Sie wies eindeutig in eine klösterliche Richtung. Ein Teil der Schwestern verpflichtete sich jetzt zur Klausur, so dass in Bächen, zumindest im 15. Jahrhundert, die sonst nur von Terziarinnenkonventen an Pfarrkirchen bekannte Unterscheidung zwischen Klausnerinnen und Ausgehschwestern in Gebrauch kam. Daneben legten die Schwestern ewige Gelübde ab und verstärkten die kontemplativen Anteile ihres religiösen Lebens. Eine Zunahme der gestifteten Jahrzeiten und eine wachsende Attraktivität für Frauen aus höheren Ständen und Schichten waren die Folge. Lebte in Bächen zur Gründungszeit nur eine Handvoll Schwestern, so zählte der Konvent um 1500 bereits 18 Mitglieder und war damit einer der größten Terziarinnenkonvente am Bodensee.12 Neben den nach wie vor dominierenden Kleinbürgerinnen aus Überlingen, Markdorf und Saulgau fanden sich jetzt auch Konstanzer Patrizierinnen, mehrere Töchter aus wohlhabenden Überlinger Familien, einzelne adelige Frauen, darunter eine Tochter der Grafen von Werdenberg-Heiligenberg und Mitglieder der Geschlechter Königsegg, Landenberg und Ramsberg sowie Schwestern aus den Landgemeinden der Umgebung.

War das religiöse Leben in Bächen im Mittelalter vor allem durch die Ordensoberen der oberdeutschen Minoritenprovinz bestimmt worden, so machte sich seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert ein stärkerer Einfluss der Grafen von Fürstenberg bemerkbar, die 1534 die Nachfolge der Grafen von Werdenberg in Heiligenberg angetreten hatten. Dabei war das aufrichtige Bemühen der Fürstenberger, den Reformen des Konzils von Trient und der Konstanzer Bistumssynode von 1567 Geltung zu verschaffen, untrennbar verknüpft mit dem Versuch, in ihren neuen Territorien die landesherrliche Gewalt zu stärken. Nachweisbar wird dieses Bestreben erstmals am 9. November 1571, als das bischöfliche Ordinariat auf Wunsch des Provinzials verschiedene Eigenmächtigkeiten des Grafen Joachim zu Fürstenberg (1559–1598) rügte.13 Es verstoße gegen das Ordens- und Kirchenrecht, wenn er den Schwestern auferlege, Rechenschaft über ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben abzulegen und nur noch Frauen aus dem Kreis seiner Untertanen aufzunehmen, und weitere, vom Ordinariat nicht genannte Neuerungen, einführe. Bei berechtigtem Grund zur Klage über den sittlichen Lebenswandel und die Haushaltung in Bächen werde der Provinzial den Konvent reformieren oder aber bei dessen Saumseligkeit das Ordinariat einschreiten. Der Hinweis auf mögliche Versäumnisse des Provinzials war dabei keineswegs aus der Luft gegriffen. Tatsächlich verstrichen vier Jahre, bis Jodok Schüssler den Schwestern am 29. September 1575 endlich Reformstatuten verlieh.14 Es waren zurückhaltende und recht allgemein gehaltene Ermahnungen zu einem friedlichen Miteinander, zum andächtigen Gottesdienst und zum behutsameren Umgang mit den Freiräumen, die Drittordensschwestern im Unterschied zu klausurierten Nonnen zustanden. Missstände klangen zwischen den Zeilen an, vor handfesten Maßnahmen und scharfen Schnitten schreckte der Provinzial jedoch eindeutig zurück. Wirtschaftliche Aspekte interessierten ihn gar nicht. Schon zwei Jahre später sah sich deshalb Graf Joachim erneut zum Einschreiten gezwungen. Diesmal zog er Schüssler von Anfang an mit hinzu und zwang ihm nach einer gemeinsamen Visitation am 26. August 1577 Statuten ab, die jetzt ganz eindeutig die zupackende Handschrift des Landesherren trugen:15 Die Haushaltsführung der Klause müsse reformiert werden, wenn sie nicht zugrunde gehen solle. Besonders abträglich für die Finanzen und zudem eine Gefahr für den guten Ruf der Schwestern sei der allzu große Zulauf zur Klause und der freizügige Ausgang der Schwestern. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog wurde zur Abhilfe umrissen: Verwandte und Freunde, der eigene Kaplan und andere Priester durften ab sofort nicht mehr in der Klause selbst beherbergt und verköstigt werden, sondern mussten mit dem Kaplaneihaus und einem neu zu errichtenden Gasthaus vorlieb nehmen. Hier sollte ihnen höchstens noch zwei Tage lang das Allernötigste gereicht werden. Nur in Begleitung war es fortan den Schwestern gestattet, ihre Besucher im Gasthaus zu sehen, wobei sie sich ruhig, ehrbar und züchtig verhalten sollten und keinesfalls jubilieren und schreien durften. Besonders das Kirchweihfest in Bächen war dem Grafen ein Dorn im Auge. Er beschreibt zweitägige Gelage an bis zu 13 Tischen. Die Schwestern luden ihre Gäste auf anderen Festen ein. In Zukunft hatte deshalb dieses Umherschweifen auf auswärtigen Hochzeiten, Fastnachten, Kirchweihen und Gastmählern zu unterbleiben, und die Bächener Kirchweihe selbst durfte nur noch im kleinsten Rahmen mit den nächsten Verwandten und Freunden begangen werden. Wegen ihrer geringen Einkünfte mussten sich die Schwestern durch Weben und andere Handarbeiten ernähren und hin und wieder ihre Tücher und Produkte zum Verkauf bringen. Dafür sollten ab sofort nur noch zwei Schwestern gemeinsam ausgesandt werden, die nach Abschluss ihrer Geschäfte auf direktem Weg, ohne alle Umschweife oder Wirtshausbesuche zurückzukehren hatten. Grundsätzlich durfte keine Schwester ohne Erlaubnis der Mutter über Nacht fernbleiben. Die Türen der Klause waren abends und morgens fest zu verschließen. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder war die Erlaubnis des Grafen einzuholen, ebenso bei der Anlage von Kapitalien und beim Verkauf von Naturalien. Ein von ihm eingesetzter Pfleger sollte neben der Wirtschaftsführung auch den Lebenswandel der Schwestern überwachen. Alles in allem beanspruchte Graf Joachim somit eine umfassende Kontrolle über die Klause und dehnte seine Eingriffsrechte ungeniert auf Bereiche aus, die eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Provinzials fielen. Dieser strich, anders als 1571, auf der ganzen Linie die Segel, wohl wissend, dass er in der Vergangenheit seine Aufsichtspflichten vernachlässigt und den schlechten Entwicklungen freien Lauf gelassen hatte.

Die vom Orden und vom Landesherrn seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert gemeinsam ausgeübte Aufsicht beförderte offensichtlich die gedeihliche Entwicklung des Konventes. Fehlentwicklungen und sittliche Missstände wurden abgestellt, ohne den Konvent grundsätzlich umzuformen und in ein klausuriertes und kontemplatives Nonnenkloster zu verwandeln. Dazu fehlte es an den wirtschaftlichen Grundlagen und augenfällig auch an der Bereitschaft der Schwestern und ihrer Förderer. Bächen hatte im 18. Jahrhundert gerade wegen seines wenig klostergerechten, aber umso stärker franziskanisch geprägten Lebensstils, der Handarbeit, Bettelgänge und den Dienst in der Welt einbezog, einen sehr guten Ruf. Die 14 bis 16 Schwestern im Konvent kamen von weit her, aus einem Einzugsbereich, der bis nach Rottweil und ins bayerische Allgäu reichte. Immerhin 166 Jahrzeitmessen waren nach einer Aufstellung von 1803 in der Nikolauskapelle gestiftet. Davon rührten allein 100 von einer einzelnen Stiftung her, die der Konstanzer Domherr und Propst von →St. Stephan Johann Albert von Guldinast 1747 mit einem Kapital von 2.000 Gulden errichtet hatte. Als der Frauenkonvent im Februar 1755 durch einen verheerenden Brand Kirche und Gasthaus verlor, konnte schon wenige Monate später der Neubau in Angriff genommen werden, weil die Schwestern in der Nachbarschaft sehr gut gelitten waren und großzügig mit Almosen und Naturalien unterstützt wurden. Besonders aussagkräftig ist in diesem Zusammenhang ein Gutachten des Heiligenberger Oberamtes, das die ohnehin schon bedrängte, aber durch den Brand vollends unhaltbar gewordene Lage des Konventes in den kräftigsten Farben zeichnet und eine großzügige Beisteuer des Fürsten Josef Wilhelm Ernst († 1762) für den Wiederaufbau befürwortet. Schon zum Zeitpunkt des Brandes hätten die Schwestern aufgrund der letztjährigen schlechten Ernte kein körnlein frucht auf der schütten und nur 2 laib brodt in dem closter, auch mehr nicht als 2 fl. gelt in der cassa gehabt.16 Jetzt aber müssten sie das Kapital angreifen, das zu ihrem Lebensunterhalt angelegt sei, oder aber auf fremde Hilfe bauen. Die Schwestern wären dem Haus noch nie zur Last gefallen, weder hätten sie irgendwelche Gnadengesuche gestellt noch freiwillige Leistungen erhalten. Gleichwohl beteten sie täglich mit großem Eifer für das Wohl des Fürsten und seiner Familie. Das Amt empfiehlt daher 10.000 Ziegel zum Decken des halben Daches und sechs Malter Getreide zur Linderung der schlimmsten Not als freiwillige Gabe und darüber hinaus die Zusage, weiteres Getreide zu günstigen Konditionen aus dem Fruchtkasten des Hauses erwerben zu dürfen.

Am 12. Januar 1803 wurde das Franziskanerinnenkloster Bächen nach den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses vom Haus Fürstenberg in Besitz genommen. Den zwölf Schwestern und einer Novizin wurde gestattet, weiterhin zusammenzuleben, wohl versehen mit Pensionen, die ein Verwalter aus den Klostergütern erwirtschaften sollte. Es ließ sich freilich für diese Aufgabe kein bürgerliches subjekt finden, da das klösterlein ganz in der einöde stand.17 Die Schwestern mussten daher ihren Wirtschaftsbetrieb wie bisher selbst fortführen. 1832 verließ die letzte noch lebende Konventualin das Haus. Die Kapelle und die Klostergebäude wurden nach 1841 abgerissen. Die Kaplaneipfründe, ausgestattet mit einem eigenen Fonds und als Filiale von Weildorf grundsätzlich nicht an die Existenz des Schwesternkonventes gebunden, war schon 1839 mit ihren zahllosen gestifteten Jahrtagen in der neuerrichteten Pfarrei Beuren aufgegangen.

Besitz und Wirtschaft

Der Besitz des Konventes wuchs zwar seit der Mitte des 15. Jahrhunderts an, doch Bächen blieb stets ein sehr armes Kloster. Im Jahre 1508 besaßen die Schwestern zusammen nicht so viele feste Einkünfte wie ihr Kaplan als Einzelner.18 Neben diversen Handwerkstätigkeiten, vor allem der bereits erwähnten Tuchherstellung betrieben sie in eigener Regie gemeinsam mit sieben Knechten und Mägden eine größere Landwirtschaft. Dazu gehörten eine Mühle unmittelbar neben dem Kloster sowie Äcker und Rebgärten in Bächen und Altenbeuren. Bei der Säkularisation im Jahre 1803 konstatierte der fürstenbergische Kommissar dennoch ein beträchtliches Defizit und war überzeugt, dass der Konvent mit seinen geringen festen Einnahmen schon längst untergegangen wäre, wenn die Schwestern nicht mit Leib und Seele an ihrem religiösen Leben hingen und die Defizite Jahr für Jahr mit den Almosen vermögender Verwandter und Freunde ausglichen.19

Religiöses und kulturelles Wirken

Die Reformstatuten des Provinzials Jodok Schüssler und des Grafen Joachim zu Fürstenberg von 1575 und 1577 belegen, dass von den Schwestern nur eine zurückgezogene Lebensführung, aber keine strenge Klausur erwartet wurde. Auch das lateinische Brevier war in Bächen nicht in Gebrauch. Die Schwestern beteten zu den kanonischen Stunden eine gewisse Anzahl Vaterunser und Ave Maria sowie einzelne Psalmen. Nur dies ließ sich mit ihren Arbeitstätigkeiten verbinden. Und so ist es 1451 auch urkundlich belegt.20 Der Konvent in Bächen zählte damit zum Ausgang des 16. Jahrhunderts strenggenommen nicht zu den Nonnenklöstern. Denn für diese hatte das Konzil von Trient im November 1563 ausdrücklich den Zusammenhang zwischen feierlichen Gelübden – wie sie in Bächen abgelegt wurden –, strenger Klausur und lateinischem Chorgebet bestätigt.

An diesem Lebensstil der Schwestern scheint sich auch in der Folgezeit wenig geändert zu haben. Die Indizien sind vielfältig. Vor allem blieb das Hausbuch mit der Nikolausregel von 1289 und den Statuten Schüsslers bis zur Auflösung das einzige Grundgesetz des Konventes. Strengere Lebensordnungen, etwa die Regel für regulierte Terziarinnen von Papst Leo X. (1513–1521) aus dem Jahre 1521 oder die tridentinisch geprägten Reformstatuten des Provinzials Johann Ludwig a Musis von 1629 fanden keinen Eingang mehr.21

Bibliothek und Archiv

Die Schwestern besaßen zur Zeit der Säkularisation keine Bibliothek mit den für das lateinische Chorgebet benötigten Gebetbüchern. Das Klosterarchiv gelangte nach der Säkularisation in das Fürstlich Fürstenbergische Archiv nach Donaueschingen. Es ergänzte hier die vergleichsweise spärliche Überlieferung der landesherrlichen Verwaltung zum Bächener Konvent.

Bau- und Kunstgeschichte

Die charakteristische Anlage des siedlungsfern gelegenen Terziarinnenklosters ist durch eine barocke Ansicht und den Plan der Klostergemarkung von 1734 überliefert.22 Das Kloster lag 2,5 km östlich des Pfarrorts Weildorf auf einer niedrigen Hangterrasse im Tal des Hillenfurtbachs an der Talstraße nach Lellwangen und der abzweigenden Straße nach Beuren. Der Zugang führte von Osten in den Klosterhof. Im Osten stand die kleine, von einem achteckigen Dachreiter bekrönte Saalkirche St. Nikolaus. Ihr Neubau nach 1755 war mit Fresken und Bildern ausgestattet, besaß drei Altäre mit Altarbildern (Moosbrugger) und eine Orgelempore. Hochgelegene Fenster im Westteil könnten für die Existenz einer Nonnenempore sprechen. Nördlich schloss das Haus des Beichtvaters an, im Süden lag der Friedhof. Die Kirche stieß im Westen an das dreigeschossige, zehnachsige Hauptgebäude des Klosters an, in das ein einfaches Portal in der Mitte der Südwand führte. Westlich und südlich des Konventsbaus standen am Klosterhof verschiedene, aus Fachwerk bestehende Wirtschaftsgebäude. Brandnachrichten sind für 1712 und 1755 überliefert.23 Östlich der Klosteranlage befand sich der Hof des Klosterbauern mit der Mühle. 1841 wurde die Kirche profaniert, danach wurden Kirche und Kloster abgebrochen und das Areal mit einem Bauernhof überbaut; auch die übrigen Gebäude sind durch Neubauten ersetzt. Die Ausstattung gelangte unter anderem nach Beuren, Heiligenberg und Röhrenbach, die Grabsteine nach Weildorf.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: AFA 13, S. 143–150 (Benvenut Stengele); kloester-bw, Franziskanerinnenkloster Bächen (Elmar L. Kuhn).

Literatur: Wilts 1994, S. 246–252.

Anmerkungen

  • 1 FFA Eccl. 15 (Klosterarchiv), VIII/99 (30. 11. 1436).
  • 2 FFA Eccl. 15 (Klosterarchiv), VIII/97 (29. 11. 1445). FFA Kasten IV/VIII/5.
  • 3 FFA Eccl. 15 (Klosterarchiv), VIII/129 (5. 2. 1450).
  • 4 FFA Eccl. 15 (Klosterarchiv), VIII/9 2-138 (11. 4. 1458).
  • 5 GLA 4 Nr. 6370 (13. 6. 1462).
  • 6 FFA Eccl. 15 (Klosterakten), Fasc. II.
  • 7 FFA Eccl. 15 (Klosterarchiv), XI/1.
  • 8 Wilts 1994, S. 223 f.
  • 9 Wilts 1994, S. 220.
  • 10 FUB VI, Nr. 213, 3-5, 8-9 S. 31 8-322 (13. 2. 1438; 21. 10. 1439; 5. 2. 1450; 11. 4. 1458; 19. 1. 1461).
  • 11 GLA 4 Nr. 6370 (13. 6. 1462).
  • 12 Schmid 2013, S. 28.
  • 13 StA Luzern 551/10939 (9. 11. 1571).
  • 14 StA Luzern 551/10940 (26. 8. 1577).
  • 15 StA Luzern 551/10940 (26. 8. 1577).
  • 16 FFA Eccl. 15 (Klosterakten), Fasc. II (4. 4. 1755).
  • 17 FFA Eccl. 15 (Klosterakten), Fasc. XI (24. 12. 1802).
  • 18 Rieder 1907, S. 15.
  • 19 FFA Eccl. 15 (Klosterakten), Fasc. XI (24. 12. 1802).
  • 20 FUB VI, Nr. 213, 6 S. 320 (15. 3. 1451).
  • 21 Sie ist abgebildet in AFA 13, S. 143. 2
  • 23 Staiger 1863, S. 345, nach Salemer Quellen
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Andreas Wilts [Autor]
  • Matthias Untermann [Autor]
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