Betenbrunn, Kollegiatstift Unserer Lieben Frau
| Kurzbeschreibung: | 1373 Gründung eines Franziskanerklosters an der Pfarrkirche Betenbrunn – zwischen 1388 und 1396 Umsiedlung der Brüder in das Franziskanerkloster Überlingen – 1398/99 Gründung eines weltlichen Kollegiatstiftes am selben Ort – 1414–1585 Grablege der Grafen von Werdenberg und ihrer Nachfolger, der Grafen von Fürstenberg – 1802 Aufhebung Patrozinium: MariaOrdensgliederung: bis 1388 Oberdeutsche (Straßburger) (Minoriten-) Provinz, Kustodie BodenseeKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Linzgau |
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| Beschreibung: | Name: gotteshus ze Bettenbrunnen sant Franzissen ordens (1388);1 propstey Bettenbrunn (1496);2 ecclesia collegiata ad beatam virginem Mariam (1779);3 Vnser Lieben Frauen collegiat stifft zu Bettenbrunn (1757)4 GeschichteHistorische EntwicklungGraf Albrecht II. von Werdenberg (um 1364–um 1371) und seine Söhne gründeten 1373 mit Erlaubnis Papst Gregors XI. (1370–1376) ein Franziskanerkloster in Betenbrunn.5 Nachdem ihre Vorfahren im 14. Jahrhundert vergeblich versucht hatten, sich die Zisterzienserabtei →Salem dienstbar zu machen, sollte es neuer geistlicher Mittelpunkt der Landgrafschaft Heiligenberg und Grablege des werdenbergischen Geschlechts werden. Die Gründung scheiterte jedoch schon nach wenigen Jahren. Kurz nach 1388 zogen die Brüder zurück ins Franziskanerkloster →Überlingen. Über die Gründe wurde viel spekuliert. Angeblich beeinträchtigten die Fehden, die nach dem Tode Albrechts II. unter seinen Söhnen und zwischen den verschiedenen Werdenberger Linien ausbrachen, und das abendländische Schisma, in dem die Grafen für Gegenpapst Clemens VII. (1378–1394) Partei ergriffen, das Minoritenkloster schwer. Dafür gibt es freilich weder Belege noch Indizien. Auch der Zustand der Betenbrunner Pfarrkirche wurde bereits bemüht. Tatsächlich war die Kirche den Brüdern 1373 nur als bloßes Gebäude, ohne weitere Rechte, ohne Einkünfte, Zehnten und den Pfarrsprengel, und in einem offensichtlich beklagenswerten Zustand übergeben worden. Doch die Probleme wurden schnell behoben. 1387 erhielt ein Baumeister aus Konstanz den Auftrag, Chor und Sakristei neu zu errichten. Da ein zweiter Gründungsversuch, diesmal mit einem Kollegiatstift, schon wenige Jahre später erfolgreich war, sollten die Überlegungen nicht so sehr an den Wirren der Zeit oder brüchigen Gemäuern als vielmehr bei den Lebensformen der Franziskaner ansetzen, die nicht so recht zum Gründungsauftrag passen wollten. Ein Orden, der sein bevorzugtes Wirkungsfeld in der mittelalterlichen Stadt fand, der sich ganz und gar der Seelsorge und Predigt verschrieben hatte und zur Existenzsicherung auf Almosen und Zinseinkünfte setzte, war im ländlichen Betenbrunn mit dem Auftrag eines dynastischen Hausklosters schlecht aufgehoben. Hier gab es zu dieser Zeit nur wenige Gläubige und eine allenfalls bescheidene Wallfahrt. Und zu allem Übel lag das nächste Franziskanerkloster fast in Sichtweite, in der prosperierenden Stadt Überlingen. Graf Albrecht IV. von Werdenberg-Heiligenberg (um 1371–um 1420) griff das Projekt eines Hausklosters an der Pfarrkirche Betenbrunn nach 1396 wieder auf. Kurz zuvor, 1389, hatten auch die Herren von Homburg in der nahegelegenen Stadt →Markdorf ein Stift zu gründen begonnen. Generell erlebte die Institution des Kollegiatstiftes im ausgehenden 14. und 15. Jahrhundert eine Renaissance. Der Gründungsvorgang selbst war nach dem vorangehenden Scheitern durch das Bemühen um Perfektion und bewährte Formen bestimmt. Dass der Heilige Stuhl 1398 erneut um Genehmigung gebeten wurde, lag auf der Hand.6 Diesmal aber holte sich Graf Albrecht zusätzlich Unterstützung von der mächtigen Männerabtei Weingarten. Abt Johannes I. von Weingarten und seine Nachfolger fungierten als päpstliche Kommissare und begleiteten das neue Stift über die Gründung hinaus mit Rat und Tat. Nicht zuletzt wurde rechtzeitig an den zuständigen Diözesanbischof gedacht, dessen Rechte durch die Umwandlung einer Pfarrkirche in ein Kollegiatstift berührt wurden. Am 7. April 1399 setzte Abt Johannes Bischof Marquard von Konstanz (1398–1406) über den Vollzug der Gründung in Kenntnis und übermittelte ihm die vom Stifter erlassenen Statuten.7 Das Stift hatte demnach vier Pfründen für einen Propst und drei Chorherren. Als Grundausstattung waren die Pfarrkirchen Betenbrunn und Deggenhausen mit allen Rechten und Einkünften vorgesehen. Die Verbindung mit der Familie von Werdenberg sollte eng sein, die unabdingbare geistliche Autonomie des Stiftes jedoch nicht grundsätzlich in Frage stellen. Deshalb beschränkten sich die verbrieften Rechte und Ansprüche der Grafen auf zwei Bereiche. Sie mussten die Pröpste und Kanoniker approbieren, bevor diese installiert werden konnten. Die Wahl selbst oblag dem Kapitel, die Installation und Investitur dem Abt von Weingarten. Bei Streitigkeiten zwischen dem Stift oder einzelnen Kanonikern und heiligenbergischen Untertanen sollte zunächst die Herrschaft als Schlichter angerufen werden. Erst nach dem Scheitern aller Bemühungen kam der Fall vor ein geistliches Gericht. Der Graf erkannte hier den privilegierten Gerichtstand der Kleriker an, versuchte jedoch, nicht alle Einflussmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Das bischöfliche Ordinariat hatte auch über schwere Verfehlungen zu urteilen. Ansonsten sollten Propst und Kapitel ihre Angelegenheiten selbst, ohne Einflussnahme von außen regeln. Dies steht nicht explizit in den Statuten, ist aber zwischen den Zeilen zu lesen. Die Kanoniker waren nicht zur vita communis verpflichtet, wohl aber zur Präsenz in Betenbrunn, zum gemeinsamen Gottesdienst und zu einem ehrbaren Lebenswandel. Neben dem Chorgebet und drei täglichen Messen zählte vor allem das Gebet für die verstorbenen Mitglieder des Hauses Werdenberg zu ihren Aufgaben. 1414 wurde der Stifter selbst als erster in der Reihe der herrschaftlichen Bestattungen in Betenbrunn beigesetzt. Dies war der Ausgangspunkt der Entwicklung. Sie hatte trotz der umsichtigen Vorkehrungen einen schweren Makel: Die über die Jahrhunderte hinweg immer wieder aufbrechenden Konflikte um Einflussmöglichkeiten und Hoheitsrechte zwischen den vier Parteien, dem Stift, dem Abt von Weingarten, den Grafen von Werdenberg-Heiligenberg, später den Grafen von Fürstenberg und dem Bischof von Konstanz. Nur Vorboten waren die Scharmützel des 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts über die Zugehörigkeit des Stiftes zum Landkapitel Linzgau. Sie konnten 1518 durch ein Urteil des Konstanzer Bischofs gütlich beigelegt werden.8 Als sich jedoch nach 1562 Graf Joachim zu Fürstenberg (1559–1598), ein »Eiferer für seinen Glauben«,9 daran machte, anstelle des zumeist abwesenden Konstanzer Bischofs die Reformdekrete des Konzils von Trient in seinen Territorien umzusetzen, kamen sie voll zum Durchbruch. Propst Abraham Jocher musste sich 1578 massive Vorhaltungen des Grafen wegen seiner wiederholten Pflichtverletzungen gefallen lassen und konnte 1579 die Amtsenthebung nur mit Mühe und Not abwenden. 1583 verstärkte Joachim nochmals den Druck und verordnete dem Stift durchgreifend neue Statuten. Sie hoben das bisher Gültige aus den Angeln und zwangen den Propst endgültig zum Rücktritt.10 Graf Joachim sei, so hieß es in den Satzungen, Kollator, Gerichts-, Schutz- und Schirmherr des Kollegiatstiftes und habe daher das Recht, die Pröpste und Chorherren zu ernennen und jährlich Rechnung über alle Ausgaben und Einnahmen zu verlangen. Das Reglement des sittlichen und geistlichen Lebenswandels, der Kontrollen, Strafen und Belohnungen ließ keine Fragen offen. Es liest sich wie die Zuchtordnung eines katholischen Stiftes und machte den Grafen zur letzten juristischen Instanz. Von einer geistlichen Gerichtsbarkeit ist nicht mehr die Rede. Die Statuten des Grafen Joachim blieben keine Theorie, sondern bestimmten bis weit ins 18. Jahrhundert die Praxis. Regelmäßig beanstandete das Betenbrunner Kapitel die Bestellung neuer Pröpste ohne sein Zutun oder die Anforderung der Stiftsrechnungen. 1611 erlangte es vom Grafen Friedrich (1598–1617) eine konziliantere Wahlordnung, doch stand diese nur auf dem Papier. Angesichts dieses starken Drucks waren Kompetenzstreitigkeiten unausweichlich, als sich die Konstanzer Bischöfe ihrerseits an der Wende zum 17. Jahrhundert die Reformforderungen des Konzils von Trient zu Eigen machten und jahrzehntelang vernachlässigte Aufsichtsrechte einforderten. Im Jahre 1592 verhinderten Graf Joachim zu Fürstenberg und Abt Georg Wegelin von Weingarten erstmals mit vereinten Kräften eine bischöfliche Visitation in Betenbrunn und wandten sich, ausgerüstet mit dem Gutachten eines Dillinger Rechtsprofessors, an die päpstliche Nuntiatur in Luzern. 1650 kam ein zweites Thema hinzu, die cura animarum in Betenbrunn, das heißt der Anspruch des Bischofs, den Propst zu examinieren und mit der Seelsorge zu betrauen. Propst Johannes Steib (1650–1669) war, wie sich Graf und Abt am 10. Januar 1651 mit harschen Worten in Konstanz beschwerten, vor das bischöfliche Gericht gezerrt, einer Inquisition unterzogen und schließlich unter Androhung von Arrest und Suspendierung zum Treueid gepresst worden. Bis zum Jahre 1756 bestimmten beide Themen das Verhältnis zwischen den Parteien. Bei jeder Generalvisitation in der Diözese Konstanz oder beim Wechsel in der Propstei kamen sie erneut auf die Tagesordnung. Stets wurden dabei dieselben Argumente ausgetauscht, ohne dass es zu einer endgültigen Klärung gekommen wäre. Während sich das bischöfliche Ordinariat auf die Dekrete des Konzils von Trient zur Visitation und zur Investitur der Pfarrer berief und insistierte, dass die Fundationsurkunde von 1399 nicht den Kriterien eines päpstlichen Exemtionsprivilegs genüge, argumentierten Stift, Abt und Graf mit dem altem Herkommen und führten, wohl zu Recht, einen ganzen Katalog von Beispielen für die bis 1592 unangefochtene Stellung des Abtes von Weingarten als geistlicher Oberer des Stiftes an. Den unbestreitbaren Höhepunkt der Auseinandersetzungen bildete zwischen 1715 und 1735 der Fall des Propstes Wilhelm von Wilkinghoff. Dieser ehemalige Erzieher des Stühlinger Fürsten Josef Wilhelm Ernst zu Fürstenberg (1744–1762) und langjährige Rat des Fürsten Anton Egon (1674–1716) in Heiligenberg war 1715 von seinem Dienstherren mit höchstem mißvergnügen der meisten kanoniker11 zum Propst von Betenbrunn gemacht worden. Er war, so die Quellen, ein gelehrter, aber äußerst autoritärer Mann, selbstgefällig, rechthaberisch, streitsüchtig, unberechenbar und aufbrausend. Er brachte sein gesamtes Kapitel gegen sich auf und fand offenkundig in der Abwehr bischöflicher Jurisdiktionsansprüche seine Lebensaufgabe. Im September 1720 kam es bei einer außerordentlichen Visitation zum Eklat. Zwei Chorherren hatten sich beim Bischof über Wilkinghoffs Amtsführung beschwert und seinen Charakter in den dunkelsten Farben beschrieben.12 Die Visitation konnte nicht im Stift selbst stattfinden, sondern musste in ein Wirtshaus verlegt werden. Wilkinghoff beschimpfte und bedrohte dort die Visitatoren und wurde daraufhin exkommuniziert. Über das Stift wurde ein Interdikt verhängt. Nachdem Wilkinghoff sich mit einem Degenangriff auf einen Mitchorherren in Betenbrunn verabschiedet hatte, verbrachte er die restlichen 15 Jahre seines Lebens prozessierend in Luzern und Rom, bis zum Schluss formal im Amt, mit der gerichtlichen Klärung der Exemtionsfrage befasst und allen Versuchen des Konstanzer Bischofs und des Betenbrunner Kapitels trotzend, ihn in die Knie zu zwingen. In der Geschichte des Stiftes markiert dieser Fall einen Wendepunkt. Alle Parteien standen beschädigt da und hatten sich im Streit erschöpft. 1740 verglich sich deshalb Fürst Froben Ferdinand zu Fürstenberg (1716–1741) zunächst mit den Kanonikern über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die umfassende Aufsicht des Fürstenhauses über die Temporalien blieb dabei erhalten, ebenso der bestimmende Einfluss der Herrschaft auf die Zusammensetzung des Stiftes. Neue Kanoniker mussten aus einer fürstenbergischen Vorschlagsliste ausgewählt werden. In der Regel waren es deshalb Landeskinder. Bei der Wahl des Propstes hingegen kam Froben Ferdinand dem Stift entgegen. Das Wahlrecht des Kapitels wurde bestätigt, und nur noch in begründeten Fällen konnte der herrschaftliche Konsens verweigert werden. Am 28. Juni 1757 folgte dann auch der Vergleich mit dem Bischof.13 Hier waren die Zugeständnisse, die der pragmatische Fürst Josef Wilhelm Ernst gemeinsam mit dem Abt von Weingarten machte, noch weitreichender. Nach beinahe zweihundertjährigem, unerbittlich geführten Streit bestätigte der Vergleich die Aufsichtsrechte und -pflichten, die das Konzil von Trient den Bischöfen übertragen hatte. Der Ordinarius erhielt das Recht zur ungehinderten Visitation und die Gerichtsbarkeit über die schweren Delikte. Ebenso sollte er fortan ungehindert an der Installation des Propstes mitwirken, durch Examen und Approbation des Propstes als Seelsorger. Die förmliche Präsentation und Investitur des Oberen dagegen blieben weiterhin Fürstenberg und dem Abt von Weingarten vorbehalten. Betenbrunn war 1399 als Hausstift der Grafen zu Werdenberg gegründet worden. Einen entscheidenden Bedeutungsverlust musste es hinnehmen, als Graf Joachim zu Fürstenberg 1586 die neu erbaute Heiligenberger Schlosskapelle zum Mittelpunkt der Memorialpflege der Heiligenberger Linie des Hauses Fürstenberg erhob. Im 18. Jahrhundert verschärfte sich die Situation. Als Betenbrunns größtes Problem erwies sich jetzt die allzu geringe Zahl der Kirchgenossen. 1745 kamen auf sechs Kanoniker lediglich 96 Pfarrkinder, während zur gleichen Zeit in Hechingen drei Kanoniker 2900 Seelen betreuen mussten. Für die aufgeklärten Fürstenberger des 18. Jahrhunderts war es deshalb so gut wie ausgemacht, dass das Stift in seinem erdwinkel ganz zwecklos situiert14 sei und im Falle einer Auflösung von niemandem vermisst werden würde. In fußläufiger Entfernung gab es immerhin neun Pfarreien und Kaplaneien, die die Lücke füllen konnten. Schon Fürst Anton Egon hatte deshalb 1697 und 1715 eine Verlegung des Stiftes nach Heiligenberg bzw. Donaueschingen ins Spiel gebracht – Überlegungen, die damals noch am Widerstand des Bischofs und der Kanoniker scheiterten. 1786 kamen die Fürstenberger erneut darauf zurück, diesmal in Donaueschingen, am neuen Regierungssitz der vereinigten fürstenbergischen Lande und unter Begleitumständen, die dem Vorhaben wesentlich günstiger waren. Seit 1783 hatte das bischöfliche Ordinariat bereits mehrfach erlaubt, dass obsolet gewordene Kaplaneipfründen aufgehoben und die Einkünfte einem neuen unbestreitbar gemeinnützigen Zweck zugeführt wurden. Geplant waren der Ausbau des Gymnasiums am Residenzort und die Aufbesserung des Unterrichts an den Landschulen. 1786 begannen die Verhandlungen mit dem Ordinariat über Betenbrunn. Am 18. August 1788 lag bereits das grundsätzliche Plazet des Bischofs vor, denn das Chorherrenstift sollte im Unterschied zu den Kaplaneien nicht etwa aufgelöst, sondern als Ganzes nach Donaueschingen versetzt werden. Für den Propst war die Stelle des Pfarrers und Schuldirektors vorgesehen. Die Chorherren sollten als Gymnasialprofessoren, Aushilfsseelsorger und Hofkapläne fungieren. Schwieriger war die konkrete Durchführung, denn beide Seiten verstanden unter dieser Versetzung jeweils etwas Anderes. Während das Konstanzer Ordinariat erwartete, dass der Charakter des Stiftes auch nach der Verlegung weitgehend gewahrt bleiben müsse, wünschten sich die Fürstenberger in Donaueschingen freie Hand bei der Verwaltung des Vermögens und möglichst geringe Einschränkungen des Schulunterrichts durch religiöse Verpflichtungen der Kanoniker. Langfristig wurde die bischöfliche Position obsolet. Als im August 1802 endlich die auf den 9. Dezember 1801 datierte päpstliche Bulle15 zur Stiftsversetzung in Donaueschingen einging, hatten sich bereits alle Kanoniker gegen einen Wechsel nach Donaueschingen ausgesprochen und waren auf fürstenbergische Pfarrpfründen versetzt worden. Die Propstwürde war schon 1800 beim Tod des letzten Propstes vorsorglich nicht mehr besetzt worden. So konnte das Stift am 23. September 1802 mit Genehmigung aller Parteien umstandslos aufgehoben werden. Die vertraglich zugesicherte Neugründung in Donaueschingen zögerte die fürstenbergische Verwaltung geschickt hinaus. Am 25. Februar 1803 ging der Reichsdeputationshausschluss endgültig über die Neugründung eines Stiftes in Donaueschingen hinweg. Nur noch der Form halber erhielt 1804 der Donaueschinger Pfarrer und Schuldirektor Wetz die Würde eines Propstes. Besitz und WirtschaftDie wirtschaftliche Situation des Stiftes war um die Mitte des 15. Jahrhundert sehr angespannt. Nicht alle Pfründen konnten damals besetzt werden. Die gottesdienstlichen Verpflichtungen der Chorherren waren reduziert worden16 Die Situation stabilisierte sich durch Zuwendungen aus dem Kreis der Chorherren. Ebenso sorgten die Stifterfamilie und die Grafen von Fürstenberg für ihr Stift und veranlassten beispielsweise 1610 die Inkorporation der Kapelle Judentenberg.17 Die Funktion eines werdenbergischen und später fürstenbergischen Hausklosters spiegelte sich in der Verteilung des Stiftsgutes. Es konzentrierte sich auf das Heiligenberger Gebiet und griff nur an wenigen Stellen, etwa mit Weingärten in Bermatingen, Markdorf und Oberstenweiler, in Richtung des nördlichen Bodenseeufers aus. Nach Abzug der Mittel für Pfarrei und Kirche Betenbrunn konnten 1802 Kapitalien in Höhe von 17.697 Gulden an den Schulfond überwiesen werden.18 Religiöses und kulturelles Wirken1586 endete für die Stiftsherren in Betenbrunn eine Epoche. Die Memorialpflege für die jeweils regierende Grafenfamilie, ihre bis dato vornehmste Aufgabe, ging auf die Heiligenberger Schlosskapelle über. Im September 1599 verordnete Gräfin Anna zu Fürstenberg zwar noch 500 Gulden nach Betenbrunn.19 Schließlich ruhten hier die Eltern ihres Mannes und neun früh verstorbene eigene Kinder. Das Vierfache, 2.000 Gulden, aber ging an die Schlosskapelle in Heiligenberg, wo im Oktober 1598 bereits ihr Ehemann Joachim beigesetzt worden war. Betenbrunn konnte diesen Bedeutungsverlust für die Herrschaft durch eine stärkere Ausrichtung auf sein ländliches Umfeld nur teilweise ausgleichen. So nahm die Marienwallfahrt in der Barockzeit einen größeren Aufschwung. 1731 wurde zusätzlich eine Rosenkranzbruderschaft eingerichtet. Hatte die Wallfahrt fast nur an den Marienfesten größeren Zulauf, so war die sonntägliche Frühmesse das Angebot, mit dem sich Betenbrunn ganzjährig in der Landschaft vorteilhaft positionieren konnte. Weit und breit ohne Konkurrenz zog sie auch Besucher aus der Nachbarschaft an. Auf sie vor allem verwiesen denn auch die Kanoniker, als sie gegen Ende des 18. Jahrhunderts um die Existenz des Stiftes kämpfen mussten. Bibliothek und ArchivIm Zuge der Verhandlungen über die Versetzung des Stiftes Betenbrunn nach Donaueschingen besichtigten Kommissäre am 6. Oktober 1802 auch die Bibliothek und das Archiv. Man habe in der Bibliothek viele alte bücher jedoch in keiner ordnung und ohne einen katalog vorgefunden.20 Während das Archiv geschlossen ins Fürstliche Archiv nach Donaueschingen gelangte, liegt das Schicksal der schlecht geführten Bibliothek im Dunkeln. Bau- und KunstgeschichteLageDie ehemalige Stifts- und Wallfahrtskirche liegt in einer Rodungsfläche östlich von Heiligenberg, umgeben von den barockzeitlichen Kanonikerhäusern. Bemerkenswert ist die erhaltene Ausstattung der Stiftskirche aus dem späten 17. und frühen 18. Jahrhundert. Die Grundmauern des lang gestreckten, barockzeitlich erweiterten Baus auf der Südseite, heute Gasthof, gehörten wohl schon zu den Konventsbauten des Franziskanerklosters des 14. Jahrhunderts. Kirche und KonventsbautenDie Kirche des Franziskanerklosters wurde 1373 an der Stelle eines unbekannten Vorgängerbaus errichtet. Reste der spätmittelalterlichen Bettelordenskirche sind im Turm und in der Sakristei erhalten geblieben, deren Fußbodenniveau niedriger als das der Apsis liegt und die von einem gotischen Kreuzrippengewölbe überspannt wird. Für Umbauten an Sanktuarium und Sakristei wurde 1387 der Meister Johann von Ah aus Konstanz beauftragt. Vielleicht standen diese Maßnahmen bereits in Verbindung zur geplanten Stiftserhebung. Ob die Kirche anlässlich der Stiftserhebung 1398 weitere bauliche Veränderungen erfuhr, ist unklar; der Propst und die drei Kanoniker konnten den Chor der Franziskaner nutzen. Die Einrichtung eines fünften Kanonikats 1681 fällt zusammen mit dem Beginn umfangreicher Neubaumaßnahmen, die die heutige Baugestalt maßgeblich bestimmen. West- und Südwand wurden neugebaut, um eine breite, annähernd geostete Saalkirche entstehen zu lassen. Die Westwand wird heute von einem kleinen, 1740 angefügten Glockenturm bekrönt, der das rundbogige Hauptportal aus Sandstein aufnimmt. In das gerade geschlossene Sanktuarium der Kirche sind seitlich Oratorien eingebaut, unter denen das Chorgestühl steht. Den Triumphbogen zieren die farbig gefassten Wappen der Grafen von Werdenberg-Montfort-Fürstenberg. Um 1740 erfolgt die umfangreiche, vollständig erhaltene Rokoko-Neuausstattung der Kirche mit Hochaltar, Seitenaltären, Chorgestühl, Orgel, Laiengestühl und fünf Beichtstühlen. Sie verleiht dem Innenraum noch heute eine heitere Anmutung. Wallfahrtsbilder des 18. Jahrhunderts zeigen den Kirchenbau in seiner heutigen Gestalt und drei südlich anschließende Konventsflügel. In der Mitte des entstandenen Innenhofs der repräsentativen Dreiflügelanlage befand sich ein Brunnen. Der auf dem Platz vor der Kirche stehende Brunnen mit steinerner Madonna (Ende 15. Jahrhundert) ist eine Rekonstruktion von 1949. Im Norden der Kirche steht das ehemalige Propsteigebäude (Betenbrunn 15), das später zum Pfarrhaus umgenutzt wurde; nordwestlich mehrere Kanonikerhäuser (Betenbrunn 11, 12a, 14, 22 und 23). Die Konventsbauten wurden nach 1804 verkauft und teilweise niedergelegt. 1900–1914 wurde das Ensemble um Gnadenkapelle, Kreuzwegstationen und eine Ölbergkapelle ergänzt. Materielle Kulturgeschichte, BauausstattungFrüheste erhaltene Ausstattungsstücke sind der spätgotische Taufstein mit Astwerkdekor (gestiftet von Prior Georg Stölzlin 1549 [i]), zwei Skulpturen aus dem frühen 16. Jahrhundert, zugeschrieben Ulrich Glöckler, sowie ein Holzrelief mit der Grablegung Christi, das wohl einem Kreuzwegszyklus von Hans Ulrich Glöckler entstammt (spätes 16. Jahrhundert). Zahlreiche Gemälde mit Szenen aus dem Marienleben aus der Zeit um 1600 wurden im Zuge der rokokozeitlichen Neuausstattung mit Stuckelementen neu gefasst und befinden sich heute in der Decke der Apsis und an den Wänden des Langhauses. Eine Holzskulptur der Taufe Christi (um 1700) zierte ehemals das Taufbecken. Der Hochaltar, die Seitenaltäre, das Chorgestühl, die Beichtstühle und die Kanzel wurden ab 1740 von der Meßkircher Hofschreinerei angefertigt (Johann Nikolaus Spiegel), der Hochaltar 1740/41 geweiht. Das Altarblatt zeigt Marias Aufnahme in den Himmel. Der nördliche Seitenaltar wurde 1742 dem Hl. Borromäus geweiht, der südliche dem Hl. Johannes Nepomuk. Der weiß gefasste Figurenschmuck beider Altäre aus geschnitztem Lindenholz wird Dominikus Hermengild Herberger zugeschrieben. Dieser fertigte auch das 1748 fertiggestellte Officiatorium, einen mit Rocaille-Ornamenten geschmückten Zubereitungstisch südlich des Hauptaltars. Die Wände des Sanktuariums, der Oratorien und des Langhauses zieren acht barockzeitliche Ölgemälde aus dem 17. Jahrhundert aus einer Stiftung von Propst Franz Joseph Anton von Storer. Sie stammen wohl entweder aus der Hand oder der Sammlung seines Großvaters Johann Christoph Storer und zeigen hagiographische Szenen. Das barocke Chorgestühl ist eine aufwendige Schnitzarbeit aus Nussbaumholz. In der südlichen Chornische befindet sich darüber ein bemerkenswertes kleinformatiges barockes Ölgemälde auf Holz, das die vier Stadien des Menschen nach dem Tod zeigt. Die fünf Beichtstühle werden bekrönt von Bildern heiliger Büßer (Hofmaler Jacob Anton von Lentz 1734/35). Die opulent gestaltete Rokokokanzel kann vom Turm aus betreten werden. Der Entwurf für die Rokoko-Orgel von 1738, von der nur noch der Prospekt erhalten ist, stammte wohl von Johann Georg Aichgasser. Obwohl Bestattungen innerhalb des Kircheninneren nicht nachweisbar sind, sind fünf Gedenktafeln für verstorbene Pröpste erhalten. Im nördlichen Bereich der Apsis befindet sich eine aufwändige Ätzarbeit auf Solnhofener Stein mit einer Darstellung der Kreuzigungsgruppe (zugeschrieben Isaak Kiening 1565–1577) in Gedenken an den Freiherrn Christoph von Falkenstein und dessen Ehefrau, die Gräfin zu Fürstenberg. BibliographieHandbücher und Lexika: AFA 13, S. 186–189 (Benvenut Stengele); Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 74 f. (Peter Findeisen); KDM Bd. 1, S. 421–422 (Franz Xaver Kraus); kloester-bw, Franziskanerkloster Betenbrunn (Elmar L. Kuhn); kloester-bw, Kollegiatstift St. Maria Betenbrunn (Andreas Bihrer); SKHB, S. 275–279 (Andreas Bihrer). Literatur: Stengele 1887, S. 98–112; Berenbach 1935; Schulze-Battmann 22002. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
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Literatur + Links
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