Freiburg, Zisterzienserinnen Günterstal 

Kurzbeschreibung:

1224 Ersterwähnung – 13. Jh. Erhalt zisterziensischer Privilegien – Ende 16./Anfang 17. Jh. Reformversuche – 18. Jh. Wahrnehmung der Gemeinschaft als adliges Damenstift – 1806 Aufhebung

Patrozinium: Maria
Ordensgliederung: Vaterabtei Tennenbach bzw. Salem; 1624 Oberdeutsche Zisterzienserkongregation, Elsässisch-schweizerische Provinz
Kirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Breisach

Ortsbezüge:
Ordensregel:
  • Zisterzienserinnen Günterstal 1224-1806
Beschreibung:

Name: sororum de Gunterstal loculum (1224);1 monialium in Guntherstal de ordine Cysterciensis (1239);2 des gotzhuses zuo Guonterstal Costenzer bistuombs Cytteler ordens (1462);3 des gotzhuos zuo Guonterstal (1484);4 deß hochadelichen gottshauoß Guontersthal (1719);5 des adelichen frauoenstifts zuo Güntersthal (1790)6

Geschichte

Eine religiöse Gemeinschaft in Günterstal ist erstmals in einer Urkunde von 1224 über die Weihe eines Altars vor Ort nachweisbar. In dieser Urkunde wird kein Orden genannt.7 Erst in der Folgezeit häufen sich die Belege für eine zisterziensische Zugehörigkeit. 1233 wird Günterstal in einer Papsturkunde als Zisterzienserinnenkloster bezeichnet.8 Ob der Zisterzienserorden zu dieser Zeit die Aufnahme von Frauengemeinschaften grundsätzlich ablehnte und ab wann ein Kloster als inkorporiert gelten konnte, ist in der Forschung umstritten. Auch wenn keine Notiz über die Aufnahme Günterstals in den Orden erhalten ist, dürfte die Gemeinschaft Kontakt zum Generalkapitel gehabt haben. Die Notiz in den Statuten des zisterziensischen Generalkapitels, dass der Abt von Tennenbach eine Frauengemeinschaft verlegen lassen wollte, bezieht sich wahrscheinlich auf das Kloster Günterstal und dessen kurzlebigen Umzug nach →Oberried.9 Mitte des 13. Jahrhunderts erhielt die Gemeinschaft außerdem eine Reihe an Papstprivilegien, die ihre Identität als Zisterzienserinnen und den Kontakt zum Orden belegen. Vermutlich durch die Vermittlung von →Tennenbach erlangte Günterstal nicht nur das Große Ordensprivileg der Zisterzienser, sondern auch noch weitere kleinere zisterziensische Privilegien. Im Großen Ordensprivileg von 1247 für Günterstal ist das päpstliche Schutzversprechen, die Exemtion aus der bischöflichen Diözesanstruktur, die freie Äbtissinnenwahl, die Immunität, die Ausnahme von allgemeinen Interdikten und die Befreiung von Zehnten auf neugerodetem Land geregelt.10 Der Abt von Tennenbach übernahm damit die Rolle des Vaterabts für die Gemeinschaft. Auch wenn die rechtliche Inkorporation in den Zisterzienserorden nicht vollständig gesichert ist, wurde die Gemeinschaft in jedem Fall als zisterziensisch wahrgenommen. Dies war kein normativer Gegensatz dazu, bestimmte Freiheiten der religiösen Lebensweise in Günterstal zu praktizieren. Bereits 1245 erlaubte der Papst den Frauen, ein ihnen von außerhalb zufallendes Erbe anzunehmen und lockerte somit das klösterliche Armutsgebot auf.11

Das Kloster entfaltete zumindest regionale Anziehungskraft. Die Mitgliederzahl des spätmittelalterlichen Konvents bewegte sich um 20 Nonnen und einige wenige Laienschwestern.12 Dass es nicht mehr Nonnen waren, lag auch an dem Bemühen, die Ressourcen der Gemeinschaft nicht auf zu viele Mitglieder verteilen zu müssen. In Günterstal lassen sich zunächst vor allem Frauen aus dem Freiburger Patriziat und den Breisgauer Adelsfamilien nachweisen. Ab dem 14. Jahrhundert traten gesichert auch Frauen aus zünftischen Familien in die Gemeinschaft ein. Zu den wichtigen patrizischen und adligen Familien im Spätmittelalter gehörten etwa die Snewlin, die von Blumenegg und die von Falkenstein.13 Auf Grund der räumlichen Nähe zur Stadt Freiburg lassen sich vom 14. bis ins 18. Jahrhundert trotz der familiären Verbindungen zu der Freiburger Elite und den Zünften regelmäßig Konflikte zwischen der religiösen Gemeinschaft und dem Stadtrat um Herrschafts- und Besitzrechte nachweisen.14

Wie stark die Vateräbte von Tennenbach in die Gemeinschaft von Günterstal eingriffen und wie sehr sich die Äbtissinnen und Nonnen von diesen abzugrenzen versuchten, war Veränderungen unterworfen. So entstanden temporäre Konflikte. Da sich die Äbtissin und der Konvent 1387 beim Papst über die Organisation der Seelsorge durch den Abt von Tennenbach beschwerten, bekamen sie das Recht der freien Vaterabts- und Visitatorenwahl zugestanden.15 Dieser Konflikt führte jedoch nicht zu einem dauerhaften Bruch und Günterstal machte von seinem Recht (zunächst) keinen Gebrauch. Auch im 14. und 15. Jahrhundert tauchten die Tennenbacher Äbte und Mönche in den Günterstaler Urkunden auf.16 Im Gegensatz zu den aktiven Vateräbten lässt sich im Fall der Vogtei erst für die Frühe Neuzeit nachweisen, dass die Kaiser über die vorderösterreichische Landesherrschaft als Kastvögte verstärkt in Günterstal eingriffen. Dies betraf sowohl die Reform im späten 16. Jahrhundert als auch ihre Zustimmung bei der Wahl der neuen Äbtissin.17 Im 15. und frühen 16. Jahrhundert sind zwar Mitglieder der Familie von Blumenegg als Kastvögte belegt, doch sind sie nur selten greifbar.18

Auch wenn die Äbtissinnen in den Urkunden immer wieder als handelnde Akteurinnen auftreten, sind ihre Abbatiate bis weit in die Frühe Neuzeit nur punktuell in der Überlieferung zu fassen. Hinweise auf die Stellung der Äbtissin innerhalb der Gemeinschaft bietet die für das 15. Jahrhundert überlieferte Günterstaler Professformel. Dieser diente die Interpretation des Gehorsamsgebots nach der Benediktsregel als Grundlage.19 In der Benediktsregel wurde von dem Konvent ein unbedingter Gehorsam gegenüber dem Abt eingefordert. Allerdings scheinen die Äbtissinnen in Günterstal durchaus vom Konvent zur Rechenschaft gezogen worden zu sein, da sie selten ununterbrochen bis zu ihrem Tod regierten und durch eine neue Kandidatin ersetzt werden konnten. Ein ausführlich überlieferter Konflikt zwischen der Äbtissin und dem Konvent lässt sich für das 16. Jahrhundert nachweisen, als sich die Äbtissin Verena Tegelin von Wangen über den mangelnden Gehorsam der Schwestern beklagte und von ihrem Amt zurücktrat.20

Auch wenn Günterstal in den Urkunden des 15. Jahrhunderts weiterhin häufig als zisterziensisch bezeichnet wird,21 lassen sich doch Charakteristika der stiftischen Lebensweise nachweisen. In den Stiften mussten die Mitglieder keine ewigen Gelübde ablegen. Daher konnten sie die Gemeinschaft auch wieder verlassen, sei es auf Dauer oder für einen zeitlich begrenzten Urlaub. In Stiften gab es also keine strenge Klausur. Chorfrauen durften außerdem Privateigentum und eigene Häuser besitzen. Während diese Lebensweise beispielsweise im Stift →Säckingen im 15. Jahrhundert in einer »klassischen« Weise praktiziert wurde, konnten auch Benediktinerinnen, Zisterzienserinnen oder Dominikanerinnen bestimmte Elemente davon übernehmen und so Mischformen der religiösen Lebensweise ausbilden.

Aus den Günterstaler Urkunden geht hervor, dass die Frauen persönliche Einkünfte sowohl aus dem von ihren Eltern gezahlten Leibgeding als auch aus Pfründen bezogen.22 Für eine stiftische Lebensweise in Günterstal sprechen auch die Professzettel. In ihnen versprachen die Frauen die stabilitas loci, ihre Hingabe an das geistliche Leben und den Gehorsam nach der Benediktsregel. Im Gegensatz zu Kanonissen legten sie also ewige Gelübde ab. Dagegen wurden die beiden anderen evangelischen Räte Armut und Keuschheit in der Formel zumindest nicht explizit erwähnt.23 Noch deutlicher fehlten diese Verpflichtungen in den Eiden von Chorfrauen. Nicht nur aus der Professformel, sondern auch aus den Beschreibungen der grundherrschaftlichen Verpflichtungen lässt sich schließen, dass im 15. und frühen 16. Jahrhundert in Günterstal neben dem Privateigentum weitere Elemente der stiftischen Lebensweise wie eine aufgeweichte Klausur praktiziert wurden. Zu bestimmten Festtagen gingen einige der Günterstaler Amtfrauen in die Dörfer und beschenkten die klösterlichen Eigenleute mit Nahrungsmitteln.24 Außerdem lässt sich nachweisen, dass die Nonnen bei Gerichtstagen in Konstanz persönlich anwesend waren und diese Gelegenheit für eine Pilgerfahrt zur Kreuzesreliquie bei den Augustinerchorherren in Kreuzlingen nutzen.25 Im Gegensatz zu den Zisterzienserinnengemeinschaften in →Lichtenthal und Heiligkreuztal lässt sich für diese Zeit keine Reform Günterstals nachweisen. 1483 visitierte der Abt von Cîteaux, Jean de Cirey (1476–1501), zwar die Gemeinschaft und befragte die einzelnen Schwestern nach ihrer Lebensweise.26 Allerdings führte diese Visitation nicht langfristig dazu, die stiftischen Elemente der religiösen Lebensweise zu beseitigen. In dem Konflikt zwischen der Äbtissin und ihrem Konvent 1540 um die Bedingungen ihrer Resignation bestätigte der Abt von Tennenbach, dass eine Reihe von Gegenständen wie Bettzeug, Silbergeschirr und edelsteinbesetzte Ringe das frey eigenthuomb der Äbtissin seien und vom Konvent dieser ausgehändigt werden müsste.27

Die Reformation hatte keine dauerhaften Folgen für die Gemeinschaft in Günterstal. Allerdings war sie vom Bauernkrieg betroffen. Die Äbtissin und der Konvent beschwerten sich bei dem Freiburger Stadtrat darüber, dass die Bauern ihre Lebensmittelvorräte geplündert und religiöse wie weltliche Gegenstände mitgenommen hätten. Im Gegensatz zu anderen zisterziensischen Gemeinschaften hielten sich die Schäden in Günterstal einigermaßen in Grenzen. Ähnlich wie in anderen Frauengemeinschaften führte die unsichere Lage und die finanzielle Belastung jedoch zu einer Dezimierung. Ende des 16. Jahrhunderts lebten nur noch acht Schwestern, drei Novizinnen und drei Laienfrauen im Kloster.28 Vor dem Hintergrund dieser Lage der Gemeinschaft wurde auch die religiöse Lebensweise in Günterstal neu verhandelt.

Im 16. Jahrhundert wechselte Günterstal für kurze Zeit den Visitator. Ab 1572 ist der Abt von →Salem als solcher nachgewiesen; im 17. Jahrhundert visitierten die Äbte von Salem und Tennenbach gemeinsam. Aus dem ausführlichen Briefwechsel und den Visitationsprotokollen geht hervor, dass Bestimmungen des Konzils von Trient und des zisterziensischen Generalkapitels in der Gemeinschaft umgesetzt werden sollten. Gelegentlich taucht in den Briefen auch der Begriff der Reformation für dieses Vorhaben auf. Aus der Reaktion der Äbtissin lässt sich schließen, dass der Abt von Salem bestimmte stiftische Freiheiten in Günterstal einschränken wollte, ohne diese aber vollkommen den stark regulierten Gemeinschaften anzugleichen. Die Äbtissin beklagte sich ausführlich über die Visitation – etwa darüber, dass der Abt von Salem die Frauen sofort mit dem Gefängnis bestrafte, wenn sie ihm nicht gehorchten. Neben dem Ziel, dass der Gottesdienst ordnungsgemäß gefeiert werden sollte, thematisierte der Abt bei der Visitation besonders die Klausur. Das Konzil von Trient wirkte sich auch in Günterstal wie in anderen Frauengemeinschaften so aus, dass die Klausur verschärft werden sollte. Daher verfügte der Abt folgendes: Um die Erlaubnis für Urlaub dürften die Chorfrauen nur aus wichtigen Gründen nachsuchen, nicht aber für Jahrmärkte, Hochzeiten oder andere Tanzveranstaltungen. In das Kloster sollten nur noch Blutsverwandte, Beichtväter und keine anderen Männer kommen. Auch die Verwandten sollten dort nicht übernachten und nicht mit den Schwestern gemeinsam speisen.29 Ein päpstlicher Dispens von 1579 spricht dafür, dass diese Beschlüsse zumindest zeitweise umgesetzt wurden. Zwei der Schwestern erhielten diesen für ihren Austritt aus der Gemeinschaft.30 Offensichtlich waren die beiden mit der Reform nicht einverstanden und versuchten sich dieser durch den Austritt zu entziehen.

Bis ins frühe 17. Jahrhundert sind regelmäßige Visitationsprotokolle mit weiteren Verschärfungen der Klausurbestimmungen überliefert.31 Der Dreißigjährige Krieg setzte den Reformversuchen der Äbte von Salem und Tennenbach jedoch ein Ende. Die Klosterfrauen und die Äbtissin mussten Günterstal mehrfach verlassen.32 Nach der Rückkehr lassen sich keine weiteren Reformversuche mehr nachweisen. Die Frauen waren offensichtlich mit der Konsolidierung ihrer dezimierten Gemeinschaft beschäftigt.33

Die soziale Zusammensetzung des Konvents änderte sich im Laufe der Frühen Neuzeit erneut, da sich dieser als adelsexklusive Gemeinschaft formierte. In der von der Äbtissin Maria Franziska Cajetana von Zurthannen (1728–1770) im 18. Jahrhundert in Auftrag gegebenen Geschichte Günterstals wurde eine adlige Vergangenheit konstruiert.34 Günterstal ist in dieser Hinsicht keine Besonderheit; diese Entwicklung ist auch für die Frauengemeinschaften der Salemer Filiation nachweisbar.35 Im 18. Jahrhundert wird Günterstal mehrfach als adliges Gotteshaus ohne Ordenszugehörigkeit bezeichnet, später werden die Mitglieder als Chorfrauen benannt.36 Dies bedeutete nicht zwangsläufig, dass sich die religiöse Lebensweise wieder lockerte. Durch die Bezeichnung wurde versucht, den Widerspruch aufzulösen, dass Günterstal zwar eine zisterziensische Zugehörigkeit, aber trotzdem viele Eigenschaften eines Damenstifts aufwies. Auch wenn sich die Äbtissin von Zurthannen 1738 um →Kapuziner aus Freiburg als Beichtväter bemühte, blieb Günterstal im 18. Jahrhundert weiterhin in Kontakt mit zisterziensischen Akteuren des Generalkapitels und der Region.37 So ließ sich Maria Franziska Cajetana von Zurthannen 1731 in ihrem zisterziensischen Ordenshabit und nicht wie eine Äbtissin eines Damenstifts in weltlicher Kleidung porträtieren.38 Der Zisterzienser Humbertus Pfaundler stellte 1753 die Geschichte des Klosters Günterstal als zisterziensisch und die Schwestern als folgsam gegenüber den Ordensstatuten des Generalkapitels dar.39

Aus der Rede zum fünfzigjährigen Professjubiläum dieser Äbtissin lässt sich rekonstruieren, wie der Prediger Joseph Krembsch ihr Amt und die religiöse Lebensweise in Günterstal wahrnahm. Er lobte die Äbtissin dafür, dass sie das Gotteshaus während ihrer Amtszeit in klösterlicher observanz und eigentlichem wesen gehalten habe. Krembsch betonte, dass die geistlichen und weltlichen Aufgaben einer Äbtissin komplementär zueinander zu verstehen seien. Zur Erfüllung der religiösen Aufgaben habe die Äbtissin umfassende Baumaßnahmen angeregt und die wirtschaftliche Grundlage der Gemeinschaft gesichert. Es ist besonders aufschlussreich, wann Krembsch eine geschlechtsspezifische und wann er eine geschlechtsneutrale Sprache in Bezug auf die Äbtissin benutzte. Besonders viel Raum widmete der Prediger darauf, von Zurthannen als gehorsame Braut Christi darzustellen. Keuschheit war auch im 18. Jahrhundert ein wichtiger Maßstab, an dem die Günterstaler Frauen gemessen wurden. Gleichzeitig schien diese Norm von einer strengen Klausur abgekoppelt zu sein. So schrieb Krembsch von Zurthannen Leutseligkeit gegenüber dem Adel, der Priesterschaft, ihren Nachbarn, zum Beispiel der Stadt Freiburg, und ihren Untertanen zu. Dieses Lob setzte voraus, dass die Äbtissin persönlichen Kontakt zu diesen Gruppen hatte und die Klausur gelockert war. Als Mutter ihrer Gemeinschaft sei von Zurthannen den Schwestern gegenüber immer sanftmütig und mild gewesen. Diese geschlechtsspezifische Erwartungshaltung konnte es Äbtissinnen gerade in Konflikten schwer machen, sich im Konvent durchzusetzen.40

Herrschaft im 17. und 18. Jahrhundert war anders als im Mittelalter an ein flächiges Raumverständnis mit klaren Grenzen geknüpft, das durch Vermessungen hergestellt wurde. Daher wurde 1773 auch für Günterstal ein solcher Herrschaftsraum in einem geometrischen Plan konstruiert. In dem Gebiet von Günterstal, in Fischbach im heutigen Kirchzarten, in Neuhäuser und Grezhausen galt die Äbtissin als Herrin.41 Von den Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts war Günterstal mehrfach betroffen. Während der Josephinischen Reformen im 18. Jahrhundert gelang es dem Kloster, als eine der wenigen Frauengemeinschaften in der Region bestehen zu bleiben. Dazu musste es sich verpflichten, adlige Frauen ohne Gelübde aufzunehmen und offiziell zu einem Damenstift zu werden.42 1806 wurde die Gemeinschaft endgültig aufgelöst. Die josephinischen Reformvorstellungen schienen jedoch dazu geführt zu haben, dass die Gemeinschaft an Attraktivität verlor, denn kurz vor der Auflösung waren die meisten Schwestern bereits über 60 Jahre alt und es gab nur wenig Nachwuchs.43 Das hohe Alter der Gemeinschaft lag wohl daran, dass die vorderösterreichische Regierung ab 1773 die Aufnahme neuer Novizinnen genehmigen musste.44 Nach der Säkularisation im Jahr 1806 verließen die Schwestern relativ schnell die Gemeinschaft, sodass die Firma Friedrich Mez und Compagnie das Grundstück bereits 1812 erwerben und dort eine Baumwollspinnerei einrichten konnte.

Besitz und Wirtschaft

Günterstal besaß umfassenden Besitz und Rechte in vielen Orten des Breisgaus und wurde so im Spätmittelalter zu einer der begütertsten Gemeinschaften der Region. Auch unter den südwestdeutschen Frauenzisterzen stach Günterstal im Spätmittelalter wirtschaftlich hervor. In einem Umkreis von 30 km um Günterstal lagen die Schwerpunkte des Besitzes am Kaiserstuhl, wo das Kloster neben Grundbesitz vor allem Weinbaurechte innehatte, im Markgräflerland und im Dreisamtal. Vor allem in direkter Nähe, in den Orten um Freiburg und Günterstal, konnte die Gemeinschaft Rechte und Besitz akkumulieren. Für diese näher gelegenen Orte übernahm Günterstal im Mittelalter zunächst das zisterziensische Grangienwesen. Die Grangien wurden wahrscheinlich von Laienbrüdern, Mägden und Knechten betrieben. Allerdings konnten Laienfamilien viele dieser Güter spätestens im 15. Jahrhundert als Lehen an sich ziehen. Die wirtschaftliche Grundlage der religiösen Gemeinschaft beruhte zunehmend auf einem Zins- und Rentensystem.45 Entgegen der Annahme der älteren Forschung ist für das Kloster nachweisbar, dass nicht nur der Vaterabt von Tennenbach die weltlichen Geschäfte übernahm, sondern auch die Frauen an der Verwaltung der Güter ihrer Gemeinschaft beteiligt waren.46 Sowohl das Urbar von 1344 bis 1347 (Abb. 2) als auch jenes von 1409 sind Gemeinschaftswerke der Brüder aus Tennenbach und der Schwestern aus Günterstal. Es lässt sich sogar nachweisen, dass zwei Klosterfrauen das ältere Urbar zusammen mit dem Schaffner des Klosters im Auftrag des Tennenbacher Vaterabts verfassten.47

Im Laufe der Neuzeit verlagerten sich die Einkünfte der Gemeinschaft von den grundherrschaftlichen Abgaben auf monetäre Einnahmen. 1674 entließ die Äbtissin Agnes von Greuth ihre Untertanen aus der Leibeigenschaft und stellte eine neue Gemeindeordnung für Günterstal aus.48 Trotz regelmäßiger Plünderungen und Zerstörungen in der Frühen Neuzeit – 1716 beschrieb sich der Konvent in Folge des Spanischen Erbfolgekriegs als völlig verarmt49 – scheint sich die Gemeinschaft nicht dauerhaft in einer schlechten ökonomischen Lage befunden zu haben. Wie beispielsweise auch für Säckingen zu beobachten ist, übertrieben die geistlichen Frauen häufig wirtschaftliche Schwächen, was von der älteren Forschung meist unkritisch übernommen wurde. 1769 notierte die Äbtissin die jährlichen Einkünfte des Klosters bei 6.771 Gulden und 1772 bei 5.476 Gulden.50 Ende des 18. Jahrhunderts erwirtschaftete das Kloster nach Abzug der Ausgaben einen Überschuss von mehreren hundert bis hin zu tausend Gulden jährlich. Bei seiner Auflösung bestanden daher keine Schulden. Für die wirtschaftliche Stabilität des Klosters im 18. Jahrhundert spricht auch, dass die Äbtissin nach der Säkularisation der Gemeinschaft mit 1.500 Gulden und die Nonnen mit 500 bzw. 450 Gulden jährlicher Pension abgefunden wurden.51 Dagegen erhielten die Nonnen des Zisterzienserinnenklosters →Wald nur 240 Gulden jährlich.52

Religiöses und kulturelles Wirken

Eine wichtige Aufgabe der religiösen Frauengemeinschaften im Spätmittelalter war das Gebetsgedenken. Diese Aufgabe stand nicht im Widerspruch dazu, dass sich die Zisterzienser ursprünglich gegen die als exzessiv wahrgenommenen Memorialpraktiken Clunys und anderer gemäß der Benediktsregel lebender Klöster formiert hatten. Solche Abgrenzungsversuche lassen sich vor allem für die Gründungszeit der Zisterzienser nachweisen, sodass sich spätere Gedenkpraktiken stärker anglichen. Daher legten auch die Günterstaler Nonnen im 15. Jahrhundert ein Anniversar an, das sie bis Ende des 17. Jahrhunderts weiterführten.53 Die Günterstaler Nonnen hatten nicht nur mit den Zisterziensern Kontakt, sondern schlossen auch im Spätmittelalter Gebetsverbrüderungen mit dem Benediktinerkloster →St. Peter im Schwarzwald und den Freiburger →Kartäusern.54 Die religiöse Verbindung zu den Kartäusern war dauerhaft. Noch Ende des 16. Jahrhunderts lässt sich eine Bruderschaft mit ihnen nachweisen.55 In der Frühen Neuzeit sind auch noch Gebetsverbrüderungen mit den Mönchen der →Reichenau und den →Augustinereremiten in Freiburg belegt.56 Neben den geistlichen Personen sind im Anniversar auch Laiinnen und Laien gesondert eingetragen. Diese waren häufig Mitglieder der Herkunftsfamilien der Schwestern, die für das Seelenheil ihrer Verwandten zu sorgen hatten.

Das Günterstaler Notizbuch ist eine frömmigkeits- und alltagsgeschichtlich besonders interessante Quelle. Es enthält historiographische Passagen ebenso wie Kochrezepte, Anleitungen zu Kleidung und dem Kauf von Stoffen sowie Beschreibungen von Seelmessen und liturgischen Abläufen. Es zeigt, dass die Nonnen die soziale Beziehungen zu wichtigen Familien etwa denen von Falkenstein und von Bollschweil (einer Linie der Snewlin) sowie den Freiburger Bürgermeistern und religiösen Akteuren wie den Äbten von Tennenbach und St. Peter nicht nur durch das Gebetsgedenken, sondern auch durch Geschenke von Lebkuchen, eingemachten Zwetschgen und teilweise auch gestrickten Handschuhen herstellten und verstärkten.57 In diesem Notizbuch befand sich auch ein Bibliothekskatalog von 1457, aus dem sich das religiöse Wissen der Nonnen zu dieser Zeit rekonstruieren lässt (Abb. 3).58 Tennenbach und Günterstal liehen sich gegenseitig Handschriften zum Abschreiben aus.59 Der Konvent in Günterstal besaß wichtige theologische und mystische Texte, wie etwa von Hugo von St. Viktor und Heinrich Seuse. Dieser Befund zeigt, dass zwischen der stiftischen Lebensweise Günterstals und dem religiösen Einsatz der Schwestern kein Widerspruch bestand.

Auch im 18. Jahrhundert versuchten die Günterstaler Schwestern, religiöse und kulturelle Wirkmacht zu entfalten. So etablierte sich zu dieser Zeit die Feier des Heilig-Blut-Festes in Günterstal. Diesem lag die Erzählung zu Grunde, dass die bereits im Frühmittelalter nachgewiesene Heilig-Blut-Reliquie von der →Reichenau während des Dreißigjährigen Krieges nach Günterstal gelangte, aber in ihrer Bedeutung erst im 18. Jahrhundert wieder entdeckt worden sei. In einer in einem Druck ausführlich beschriebenen Zeremonie teilten sich Günterstal und die Reichenau 1738 die Reliquie auf.60 Angeregt durch die Aktivitäten Mabillons und der Bollandisten begannen sich viele südwestdeutsche Konvente im 18. Jahrhundert (wieder) für ihre Geschichte zu interessieren. So ist auch für Günterstal in dieser Zeit erstmals eine systematische Geschichte der Gemeinschaft überliefert. Neben einer fragmentarisch erhaltenen lateinischen Geschichte hat sich eine von der Äbtissin in Auftrag gegebenen »Historische Beschreibung Günterstals« durch den Zisterziensermönch Humbertus Pfaundler erhalten.61 In der Geschichtsschreibung des 18. Jahrhunderts wurden der Gemeinschaft Wunderereignisse in der Vergangenheit zugeschrieben.62 Vor allem die erste Äbtissin Adelheid versuchte Pfaundler in seiner »Historischen Beschreibung« in die Nähe des Wundersamen zu rücken. Der als selig bezeichneten Äbtissin schrieb er miracula post mortem vor allem bei Graböffnungen zu.63

Bibliothek und Archiv

In der Zeit um 1300 bestand in Günterstal wahrscheinlich ein eigenes Skriptorium, das illuminierte liturgische Handschriften anfertigte; auch im Verlauf des 14. Jahrhunderts entstanden weitere Handschriften vor Ort. Auf der Basis der archivischen Überlieferungen lassen sich fünf namentlich bekannte Nonnen als Schreiberinnen fassen. Aus dem Jahr 1457 hat sich ein Bibliothekskatalog erhalten, der 199 Titel aufführt, in erster Linie liturgische Bücher, die Bibel mit Kommentaren, Legenden, homiletische und aszetische Handschriften und Drucke. Vom späten 15. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts erhielten Äbtissinnen und Nonnen einzelne Handschriften dediziert oder versahen Codices mit Besitzvermerken. Bücherverluste im Vergleich mit dem Katalog von 1457 entstanden aller Wahrscheinlichkeit nach im 17. Jahrhundert. 1753 und zwischen 1779 und 1781 kauften Philipp Jakob Steyrer, Abt von St. Peter, und der St. Gallener Mönch Gall Metzler aus der Klosterbibliothek etliche wertvolle Handschriften und frühe Drucke. Heute sind gut 30 Handschriften bekannt, die sicher oder zumindest wahrscheinlich aus Günterstal stammen; auch hier überwiegen liturgische Handschriften. Daneben existieren sieben Inkunabeln dieser Provenienz in der BLB Karlsruhe.

Der Schwerpunkt der Günterstaler archivalischen Überlieferung liegt sowohl im herrschaftsrechtlich und verwaltungstechnisch als auch im frömmigkeitsgeschichtlich bedeutsamen Schriftgut. Auch wenn diese quantitativ nicht an die Tennenbachsche Überlieferung heranreichen mochte, befanden sich einige historisch bedeutsame Archivalien und Handschriften darunter. Ein großer Teil der Schriftlichkeit entstand und wurde überliefert, um den Besitz und die Rechte von Günterstal zu sichern. Im Laufe der Jahrhunderte haben die Nonnen und männliche Amtsträger immer wieder Urbare für Günterstal angefertigt. Daneben gibt es eine Reihe von spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kopialbüchern. Einzigartig für die Günterstaler Überlieferung ist vor allem das bereits erwähnte Günterstaler Notizbuch, das einen ungewöhnlich guten Einblick in die Alltagsgeschichte der Gemeinschaft ermöglicht. Bereits kurz nach der Auflösung Günterstals im Jahr 1808 zog die badische Landesherrschaft die für sie relevanten Akten ein und verbrachte sie ins Generallandesarchiv.

Bau- und Kunstgeschichte

Lage

Der ehemalige Klosterkomplex mit ungewöhnlich umfangreich erhaltener Klostermauer befindet sich in einer Talaue südlich von Freiburg im Stadtteil Günterstal und wird heute von Wohnbebauung umgeben. Durch einen großen Torbau erreicht man einen weiträumigen u-förmigen Vorhof durch den die Straße zum Schauinsland, eine Straßenbahnlinie sowie der Bohrerbach führen.

Kirche und Konventsbauten

Über das Aussehen mittelalterlicher Vorgängerbauten ist nichts bekannt. Eine Überschwemmung des Tals im ausgehenden 15. Jahrhundert muss gründliche Baumaßnahmen notwendig gemacht haben, denn 1486 weihte der Konstanzer Weihbischof Altäre und Gebäude. Die heutige Anlage geht auf einen vierflügeligen Neubau zurück, den Peter Thumb zwischen 1727 und 1738 errichtete. Durch historische Ansichten und Pläne sind wir über das Aussehen dieser barocken Klosteranlage informiert. An der Ostseite der Anlage steht die Klosterkirche, die durch einen Dachreiter mit Zwiebelhaube bekrönt wird. Die Konventsbauten sind dreigeschossig und mit Eckpavillons versehen, wobei die Pavillons durch Mansarddächer betont werden. Der Westflügel besitzt einen breiten Mittelrisalit, nach Norden vorgelagert sind Wirtschaftsgebäude, die mit der Auflösung des Klosters zu Wohnhäusern umgebaut wurden. Nach der Säkularisation wurde eine Textilfabrik eingerichtet, jedoch schon nach einigen Jahren weiter veräußert. Durch einen Brand im April 1829 wurden Kirche und Klostergebäude stark beschädigt.

Der Wiederaufbau der Klosterkirche erfolgte 1833–34 unter Verwendung erhaltener Teile. Der an die Kirche anschließende Flügel sowie ein Teil des Südflügels dürften die gravierendsten Schäden davongetragen haben. Sie wurden nicht wiederaufgebaut, sodass heute nur noch zwei Flügel an der Westseite der Kirche erhalten sind und damit nur einen schwachen Eindruck vom ehemaligen Bestand vermitteln. Man verzichtete hier auf das zweite Obergeschoss.

Das Kirchenschiff besitzt einen innen rund und außen polygonal geschlossenen Chor sowie eine Querschnittfassade mit barockem Portal. Der Portalgiebel, von Engeln flankiert, zeigt das Wappen der Äbtissin Maria Rosa von Neveu, die den barocken Neubau der Klosteranlage begonnen hatte. Über dem Langhaus mit querhausartigen, leicht gerundet schließenden Anräumen befindet sich eine Flachdecke. Der heutige Raumeindruck wird stark durch eine rekonstruierende Renovierung bestimmt, die in den Jahren 1998 bis 2002 durchführt wurde.

Nach der Säkularisation wurde die Anlage Textilfabrik, zeitweise Brauerei dann städtisches Waisenhaus. Heute befinden sich das Internat des Deutsch-Französischen Gymnasium und ein Kindergarten in den Gebäuden.

Materielle Kulturgeschichte, Bauausstattung

Spätgotische Tafelbilder, heute im Augustinermuseum Freiburg, werden der Neuausstattung der Klosterkirche des 15. Jahrhunderts zugeschrieben.

Da die barocke Ausstattung der Kirche durch den Brand 1829 zerstört worden war, brachte man Altäre des abgebrochenen Zisterzienserklosters Tennenbach nach Günterstal. Aus Tennenbach stammen jedoch heute nur die Altarmensa und der grau-blau marmorierte Tabernakelaufbau des Hochaltars. Sie werden Johann Michael Winterhalter zugeschrieben. Die übrigen Teile des Hochaltars sind Neuschöpfungen der Renovierung (2002), verbunden mit Spolien unterschiedlicher Herkunft. Das neu geschaffene Retabel zeigt von zwei Säulen gerahmt das Bild der Kirchenpatronin Maria Immaculata. Daneben zwei kniende Figuren, wohl Dominikaner. Im Altarauszug der Gekreuzigte von F. Philipp, 1675. Beim Hochaltar ein 1763 datierter Stein mit Wappen des Klosters und der Bauherrin der barocken Anlage, der Äbtissin von Zurthannen. Auch die beiden Seitenaltäre vor dem Chorbogen sind nach Entwürfen der Staatlichen Hochbauverwaltung unter Verwendung älterer Teile neu geschaffen worden. Am rechten Seitenaltar eine Skulptur der Maria mit dem Jesuskind aus dem 16. Jahrhundert. Der Hl.-Blut-Altar links zeigt zwischen Säulen ein Bild mit Christus am Kreuz und Maria sowie Maria Magdalena. Seit 1634 befand sich eine Hl.-Blut-Reliquie von der Reichenau für ca. 100 Jahre in Günterstal, für die der Augsburger Goldschmied Franz Thaddäus Lang eine Monstranz schuf. Nach der Teilung der Reliquie gelangte der Reichenauer Anteil zurück auf die Bodenseeinsel.

Im Langhaus stammen von der Kanzel nur Kanzelkorb und Schalldeckel aus der Barockzeit. Sie werden Johann Michael Winterhalter zugeschrieben. Aus dem 18. Jahrhundert auch die Kreuzigungsgruppe im Langhaus, von der der Gekreuzigte Johann Michael Winterhalter, Maria und Johannes dem Endinger Bildhauer Bernhard Löffler zugeschrieben werden. Ein Gemälde – möglicherweise aus Tennenbach – von Johann Pfunner zeigt Maria mit dem Jesuskind und dem Hl. Bernhard von Clairvaux.

Bibliographie

Handbücher und Lexika: KB Freiburg Bd. 1,2, S. 928 (Wolfgang Stülpnagel), S. 1045–1052 (Emil Notheisen); kloester-bw, Zisterzienserinnenabtei Günterstal (Janine Maegraith).

Literatur: Bader 1870; Denne 1997; Dreher 2000; Kim 2002; Wareham 2022.

Anmerkungen

  • 1 GLA 23 Nr. 96.
  • 2 GLA 23 Nr. 566.
  • 3 GLA 67 Nr. 639, fol 24 v-26 v. 4 GLA 67 Nr. 639, fol. 27 r-v (1484).
  • 5 GLA 229 Nr. 36723.
  • 6 GLA 229 Nr. 36839 a.
  • 7 REC I, N r. 1363.
  • 8 GLA E 62 (1233).
  • 9 Canivez II, S. 172 Nr. 22.
  • 10 GLA E 156 (1254); E 201 (1256); E 213 (1256); E 214 (1256); E 214 (1256); E 262 (1266).
  • 11 EAF UH 504 (1254).
  • 12 Wareham 2022, S. 362.
  • 13 Denne II, S. 15 8-175.
  • 14 GLA 229 Nr. 36738 I-IV, 36735, 36729, 36730
  • 15 GLA 23 Nr. 35 (1387).
  • 16 GLA 23 Nr. 46, 6 8-69, 108.
  • 17 GLA 229 Nr. 36761, 36788, Brief (10. 3. 1572).
  • 18 GLA 229 Nr. 36819 (1508).
  • 19 EAF UH 516.
  • 20 GLA 229 Nr. 36787 (1540).
  • 21 GLA 67 Nr. 639, fol. 24 r-v, 49 v.
  • 22 GLA 67 Nr. 639, fol. 24 r-v, 36 r.
  • 23 EAF UH 516.
  • 24 GLA 65 Nr. 247, fol. 37 r-v.
  • 25 GLA 65 Nr. 247, fol. 19 r.
  • 26 Wareham 2022, S. 34 8-349.
  • 27 GLA 229 Nr. 36787 (1540), fol. 4 r.
  • 28 GLA 229 Nr. 36788, Bericht (25. 11. 1573), fol. 2 v.
  • 29 GLA 229 Nr. 36788, Bericht 2 (25. 11. 1573), fol. 4 r-v.
  • 30 EAF UH 511 (1579).
  • 31 GLA 229 Nr. 36788.
  • 32 Dreher 2004, S. 7 3-75.
  • 33 GLA 229 Nr. 36788; Dreher 2004, S. 7 4-76.
  • 34 GLA 229 Nr. 36783.
  • 35 GLA 229 Nr. 36783, fol. 1 r.
  • 36 EAF A 4/547, Brief (17. 3. 1804).
  • 37 Canivez VII, S. 713 Nr. 278.
  • 38 Augustinermuseum, Städtische Museen Freiburg Nr. 4011.
  • 39 UB Freiburg Hs. 80 (1753), S. 8-10.
  • 40 UB Freiburg M 7976 (1761).
  • 41 GLA H Günterstal Nr. 3.
  • 42 Dreher 2004, S. 11 9-120, dazu passt auch die explizite Bezeichnung als Stift Ende des 18. Jahrhunderts.
  • 43 EAF A 4/547, Brief (10. 3. 1804).
  • 44 Dreher 2004, S. 118.
  • 45 Kim 2002, S. 7 8-86, 12 8-147.
  • 46 Degler-Spengler 1982, S. 54 8-551.
  • 47 GLA 66 Nr. 3210, fol. 3 r, 3312.
  • 48 GLA 23 Nr. 11.
  • 49 Dreher 2004, S. 81.
  • 50 GLA 229 Nr. 36795 II (1769), 36724 (1772).
  • 51 kloester-bw, Zisterzienserinnenabtei Günterstal.
  • 52 kloester-bw, Zisterzienserinnenabtei Günterstal.
  • 53 EAF Ha 526.
  • 54 EAF Ha 570, S. 14 9-151.
  • 55 EAF UH 513 (1596).
  • 56 EAF UZ 53 2-533.
  • 57 GLA 65 Nr. 247, fol. 16 v-17 v.
  • 58 GLA 65 Nr. 247, fol. 38 v-40 r.
  • 59 Wareham 2002, S. 34 4-345.
  • 60 VD 18, Nr. 14249138, S. 7-11.
  • 61 UB Freiburg Hs. 80 (1753).
  • 62 GLA 229 Nr. 36783, fol. 2 r.
  • 63 UB Freiburg Hs. 80 (1753), S. 1 5-29
Objekttyp: Konvent
Personenbezüge:
  • Simone Wagner [Autor]
  • Armin Schlechter [Autor]
  • Wolfgang Kaiser [Autor]
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