Waldkirch, Kollegiatstift St. Margarethen
| Kurzbeschreibung: | vor 926 Gründung durch Herzog Burchard I. von Schwaben – 994 Reichskloster – 1431 Umwandlung des Frauenklosters in ein Kollegiatstift – 1806 Aufhebung Patrozinium: Maria, MargaretheKirchliche Zugehörigkeit: Bistum Konstanz, Landkapitel Freiburg |
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| Beschreibung: | Name: ad monasterium Uualdkiricha dictum […] in usum puellarum sub regula sancti Benedicti inibi Deo servientium (994);1 monasterii Silvatensis (1178);2 monasterium prope villam Waldcilch Constanciensis diocesis in honorem sancte Margarete virginis sub regula sancti Benedicti sanctimonialibus feminis dedicatum (1431);3 nos prepositus, decanus, canonici et capitulum ecclesiae collegiate sancte Margarethe in Waltkilch (1437);4 probst, dechan und capittel des stiffts sant Marggreden by Waltkilch Costentzer bystums (1443);5 wir probst, decan und capitul sanct Margarithen stiffts zu Waldkirch (1770)6 GeschichteHistorische EntwicklungDie Anfänge des Frauenklosters Waldkirch sind nicht mit Sicherheit zu bestimmen. Im 19. Jahrhundert hat sich die bis heute geteilte Meinung etabliert, das Kloster sei 917 oder 918 durch Herzog Burchard I. von Schwaben (915/917–926) und seine Gattin Reginlinde errichtet worden. Die Annahme beruht auf einer Kombination aus Aussagen deutlich späterer, zum Teil stark verfälschter Quellen und Überlegungen aufgrund historischer Plausibilitäten. Eine verlässliche Quellengrundlage bietet jedoch erst eine bemerkenswerte Serie von drei Königsurkunden Ottos III. (983–1002), die dieser für das Kloster im Dezember 994 ausstellte.7 Otto, der zu diesem Zeitpunkt das Erbe der Herzogin Hadwig († 994) antrat, urkundete für geistliche Institutionen, die auf besondere Weise mit dieser verbunden waren, etwa das Georgskloster auf dem →Hohentwiel oder eben auch Waldkirch. Aus den Urkunden erfahren wir, dass das Kloster durch Herzog Burchard II. von Schwaben (954–973) mit Zustimmung seiner Gemahlin Hadwig an den König übergeben worden sei.8 Nach Hadwigs Tod verlieh ihm Otto III. daraufhin die Freiheit (libertas), wie sie die →Reichenau, Corvey und andere Klöster seines Reiches, in denen »Mönche oder Nonnen unter der Regel des Hl. Benedikt« lebten, innehatten.9 Das heißt, die Äbtissin sollte frei über alle an das Kloster übertragenen Rechte und Besitzungen verfügen und die Nonnen (monachae) ohne Einfluss von außen ihre Vorsteherin wählen. Kein Herzog, Graf oder Vizegraf oder eine andere »Gerichtsperson« (iudiciaria persona) dürfe Gericht im Kloster halten oder Leistungen einfordern; der Vogt sollte allein von der Äbtissin »mit Zustimmung des gesamten Konvents« (cum consilio totius congregationis) ausgewählt werden, er könne sogar abgesetzt werden.10 Dieses Freiheitsprivileg für das Elztalkloster wurde in den folgenden Jahrhunderten immer wieder bestätigt, es ließ Waldkirch zum Reichskloster werden. Flankiert wurde es von zwei weiteren Diplomen Ottos III., mit denen er Schenkungen an Waldkirch verbriefte, darunter eine Herzog Burchards II. und der Hadwig.11 Während somit die Beteiligung Herzog Burchards II. an der Ausstattung Waldkirchs gesichert ist, beruht der Schluss, sein Vater Burchard I. habe das Kloster gegründet, auf diskussionswürdigen Konjekturen der historischen Forschung.12 Zum einen auf einer frühestens in den 1140er Jahren in →Ettenheimmünster entstandenen, nur frühneuzeitlich überlieferten Fälschung, die behauptet, aus dem Jahr 926 zu stammen.13 In ihr schenken ein als dominus terrestris bezeichneter Herzog Burchard und seine Frau Reginlind an das Kloster Waldkirch. Noch schwieriger, da nicht mehr überprüfbar, ist die zweite Quelle, ein »pergamentenes Psalterbuch«, das offensichtlich schon 1868 nicht mehr greifbar war, und in dem die auch in anderen Quellen belegte Reginlinde ducissa, Gemahlin Burchards I., sowie eine – nicht sicher zuzuordnende – Gisela (ducissa) und die erwähnte Hadwig (ducissa) als Gründerinnen (jeweils fundatrix) bezeichnet werden.14 Aus der Verbindung beider Informationen kann man schließen, dass Burchard I. und seine Gattin Reginlinde etwas mit den Anfängen des Klosters zu tun haben. Akzeptiert man diesen Rückschluss, dann muss die Gründung des Klosters Waldkirch vor dem Tod Burchards I. 926 erfolgt sein. Die weitere Quellenlage für das seit 994 als Reichskloster bezeichnete Waldkirch ist allerdings übersichtlich. Erst als am Beginn des 12. Jahrhunderts Vögte des Klosters erwähnt werden, wird dieses dadurch indirekt wieder genannt. 1178 erhielt das Kloster eine wichtige päpstliche Bestätigung seiner Besitzungen und Rechte.15 Auch in dieser Urkunde wird Waldkirch wie 994 als ein Kloster bezeichnet, in dem die Frauen nach der Regel des Hl. Benedikt lebten.16 Eine Konstanzer Bischofsurkunde des 13. Jahrhunderts erlaubt es, die Lebensweise der Frauen differenzierter zu beschreiben.17 Idealtypisch lässt sich dabei erkennen, welche Spannbreite sich zwischen Zuschreibungen von außen und tatsächlich erkennbarer Lebensform ergeben kann. De facto war Waldkirch seit dem 13. Jahrhundert ein Konvent stiftisch lebender Benediktinerinnen, der in der Praxis kaum von einem Kanonissenstift zu unterscheiden war. Der erste Hinweis darauf ergibt sich, als die Äbtissin 1223 Neubruchzehnten am Schlierberg (Lorettoberg, im Süden von Freiburg) verleiht, und dies mit der Zustimmung eines aus namentlich erwähnten Frauen und Männern bestehenden Kapitels tut.18 Aus dem Jahr 1267 hat sich dann ein Reformversuch Bischofs Eberhard II. von Konstanz (1248–1272) erhalten, der aufschlussreich für präziser gefasste Vorstellungen über die Lebensweise von Frauen nach dem Vierten Laterankonzil (1215) ist.19 In seinen Statuten schärfte Bischof Eberhard 1267 Äbtissin und Konvent von Waldkirch die drei evangelischen Räte ein: Gehorsam (obediencia), Keuschheit (continencia) und den Verzicht auf (Privat-)Eigentum (proprietatis abdicatione), also Armut. Die Frauen sollten das Stundengebet einhalten, den gemeinsamen Tisch pflegen, auf Fleischverzehr verzichten, zur (Hand-)arbeit angehalten werden, ihre bisherige Kleidung ablegen und dafür schwarze Kleider als Zeichen ihres Ordens anlegen. Nicht zuletzt wird die Klausur festgeschrieben. Wenn aber eine Nonne sich an das Vorgehende trotz Ermahnung durch die Äbtissin nicht halte, solle sie, da »ungehorsam und zügellos« (inobediens et effrenis), keine Stimme mehr in der Kapitelversammlung haben, ihre Pfründe (stipendio prebende) verlieren und aus der Gemeinschaft (consorcio sanctimonialium) ausgeschlossen werden.20 Paradox ist, dass eine der Strafen für die Nichteinhaltung der Statuten Eberhards gerade der Verlust der jeweiligen Pfründe war, was stillschweigend eine Form des eigentlich verbotenen privaten Eigentums voraussetzt. Damit fällt ein Licht auf die tatsächliche, offenkundig stiftische Elemente enthaltende Lebensweise der Nonnen. Noch deutlicher tritt in einer Papsturkunde aus dem Jahr 1319 die Spannung zwischen Fremdzuschreibung und konkreter Lebensform zu Tage, denn in ihr wird das Kloster als ordinis S. Augustini bezeichnet, was sich sonst nicht findet.21 Wurde damit versucht, die stiftische Lebensform normativ zu erfassen? Dass die Benediktinerinnen von Waldkirch stiftisch lebten, zeigt sich auch daran, dass das Kapitel des Klosters neben den Nonnen aus den Priestern gebildet wurde, die die älteren, der Klostergründung vorausgehenden (Pfarr-)Kirchen in und bei Waldkirch St. Martin, St. Peter und St. Walburg versahen. Päpstliche und bischöfliche Versuche, die Besetzung dieser Stellen zu regulieren, sind seit der Mitte des 13. Jahrhunderts belegt. 1249 verlieh Papst Innozenz IV. (1243–1254) der Äbtissin und dem Konvent das Recht, dass sie nicht gezwungen werden könnten, diese von Kaplänen versehenen Kirchen durch Provisionen mittels päpstlicher Briefe besetzen zu müssen.22 Die Initiative für dieses Privileg brachten mit dem Kloster verbundene Adelige an der Kurie ein; sie reagierten offensichtlich auf eine an die Äbtissin und den Konvent gerichtete päpstliche Provision von 1248, einem Basler Geistlichen ein Pfarrbenefizium oder irgendeine andere passende Pfründe zu verleihen.23 Jedoch war die Entwicklung der Zeit nicht aufzuhalten, die Waldkircher Pfarrstellen wurden in das sich ausbildende System des päpstlichen Pfründenwesens einbezogen. Auf Missstände, die sich daraus ergaben, reagierte 1264 eine auf Bitten des Konvents von Bischof Eberhard II. von Konstanz ausgestellte Verfügung. Ausgehend von Auseinandersetzungen um die Besetzung der Pfarrkirche St. Walburg, legte der Bischof Regeln für die Besetzung der Stellen fest, damit die Nonnen künftig, nach schlechten Erfahrungen, »den geschuldeten Dienst« von diesen Stellen erwarten können. Danach sollten nur »geeignete Priester« (sciencia, etate, vita et morum honestate), die die Messe lesen konnten, ausgewählt werden. Sie mussten sich eidlich verpflichten, vor Ort präsent zu sein. In Ausnahmefällen könne auch ein Diakon oder Subdiakon gewählt werden, der dann alle weiteren Schritte unternehmen solle, um die Priesterweihe zu erlangen. Immer sei aber sicher zu stellen, dass am Hauptalter der Klosterkirche die Feier der Messe gesichert ist, wofür detaillierte Regeln aufgestellt wurden.24 Diese Kapläne, später als Kanoniker bzw. in deutschsprachigen Quellen als »Pfarr- oder Kirchherren« bezeichnet, bildeten mit den Nonnen das Kapitel des Klosters, ein Kennzeichen der stiftischen Struktur. Im Jahr 1366 legen Quellen eine Art Verfassungskonflikt zwischen ihnen und der Äbtissin offen. Als die Äbtissin den Kirchenzehnt zu Bötzingen an die →Freiburger Kommende des Deutschen Ordens ohne Konsens der Kanoniker veräußerte, erhoben diese Protest. Der Pfarrer von St. Walburg Johanns Tonsul, zugleich Generalvikar des Bistums Konstanz, erstritt sich eine geradezu exemplarische Fixierung der Rechte der Waldkircher Kanoniker.25 Im Zuge dieser Auseinandersetzung beanspruchten die Kanoniker von St. Martin, St. Peter und St. Walburg »seit alters« ausgeübte Rechte: ihre Zustimmung zu Veräußerungen von Klostergut durch die Äbtissin sei notwendig, da sie als Kanoniker des Stiftes mit den Frauen ein Kapitel bildeten. Sie hätten deshalb das Recht, die Äbtissin zu wählen und der Kooptation neuer Mitglieder des Kollegiums zuzustimmen.26 Dieses sichtlich von dem kanonistisch gebildeten Johannes Tonsul geprägte Selbstverständnis zeigt die verfestigte stiftisch geprägte Struktur des Klosters. Die drei Kanonikerstellen von St. Martin, St. Peter und St. Walburg blieben bis ans Ende des Klosters bestehen und bildeten den Ausgangspunkt für dessen Umwandlung in ein Kollegiatstift im Jahr 1431. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Quellen spiegeln noch einmal die Unsicherheit bei der Beschreibung dieser Lebensform wider: im Aufhebungsdekret des Kardinals Giuliano Cesarini (1426–1444) wird Waldkirch als ein monasterium monialium bezeichnet, in dem Jungfrauen nach der Regel des Hl. Benedikt gelebt hätten,27 was das Basler Konzil ebenso bestätigte. Der Konstanzer Generalvikar dagegen hielt 1444 fest, dass die Kanoniker des Stiftes vorbrachten, in Waldkirch hätten unter einer Äbtissin adelige Frauen als Säkularkanonissen (nobiles mulieres canonicae saeculares) gemeinsam mit den drei Pfarrherren von St. Martin, St. Peter und St. Walburg ein Kapitel gebildet.28 Während die Waldkircher Quellen somit exemplarische Einblicke in die Verfasstheit einer stiftisch lebenden Benediktinerinnengemeinschaft erlauben, erfahren wir über die Größe, soziale Zusammensetzung und Ämterstruktur des Frauenkonvents nur wenig. Den drei Kanonikern stand ein Frauenkonvent von wohl kaum mehr als fünf Nonnen gegenüber. In einer Zeugenliste des Jahres 1223 werden neben der Äbtissin vier weitere Nonnen namentlich genannt, summarisch wird auf »weitere Frauen aus dem Konvent« (alie domine de conventu) hingewiesen.29 1298 sind neben der Äbtissin wieder mindestens vier, eher fünf Nonnen anzunehmen.30 In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nahm die Anzahl der Frauen ab: 1380 werden bei einer Äbtissinnenwahl noch drei genannt,31 1423 wird die letzte Äbtissin Agathe von Üsenberg nur mehr von einer Stiftsfrau und den drei Kanonikern gewählt.32 An Ämtern unter der Äbtissin ist im Frauenkonvent nur in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts eine Küsterin (kusterin), Mechthild von Dürrheim, belegt. Sie verwaltete eigene, der Küsterei (kusterie) zugeordnete Güter, die in einem Berain erfasst wurden.33 Die Küsterin nahm eigenständig Gütergeschäfte vor; 1298 wandte sie sich in einem offenen Konflikt um die Besetzung einer Pfarrei gegen die Äbtissin.34 In der Wirtschaftsverwaltung standen der Äbtissin ein Schaffner (zuerst 1278/80)35 sowie Meier für die Meiertümer, räumlich geschlossene Verwaltungsbezirke des Klosters, zur Seite. Die Äbtissinnen gingen, soweit zuordenbar, fast ausnahmslos aus höherem Adel hervor. Herausragend ist etwa die erste sicher belegbare Äbtissin Bertha von Baden (1217 – vor 1223), die als soror marchionum de Baden bezeichnet wird und somit wohl eine Schwester Markgraf Hermanns V. von Baden (1190–1243) war. Katharina von Stoffeln (1305–1329) stammte aus einer hegauischen Adelsfamilie; seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gingen die Äbtissinnen aus Familien aus dem näheren Umfeld des Klosters hervor. Beachtlich ist die Dominanz der Vogtsfamilie, die mit Anna von Schwarzenberg (1345–1380), ihrer Nichte Anna von Sulz (1380–1397) und Margarethe von Schwarzenberg (1413–1423) drei eng miteinander verwandte Äbtissinnen stellte. Auch Anastasia, Pfalzgräfin von Tübingen (1397–1412), stammte aus einem – zu diesem Zeitpunkt – breisgauischen Adelsgeschlecht, das auf Burg Lichteneck bei Hecklingen saß; Agathe von Üsenberg (1423–1430) schließlich, die letzte Äbtissin, war die Tochter des letzten Herren von Üsenberg, Hessos IV. († 1379), aus jener für den nördlichen Breisgau so bedeutenden Familie. Soweit Aussagen möglich sind, bestand im späten Mittelalter auch der Konvent aus adeligen Frauen, etwa einer Elisabeth von Tübingen (1223)36 oder Anna, einer Nichte des Burggrafen von Nürnberg und Hartmanns von Grüningen (1249).37 Die Herkunft der Äbtissinnen und die soziale Zusammensetzung des Konvents verweisen auf den Rang des Klosters. In der erkennbaren Regionalisierung der Herkunftsräume im späten Mittelalter spiegelt sich seine äußere herrschaftliche Entwicklung. Gegründet wurde Waldkirch von den schwäbischen Herzögen des frühen 10. Jahrhunderts, die im Südwesten an die Stelle der karolingischen Könige getreten waren. Nach dem Tod der Herzogin Hadwig wurde es 994 zum Reichskloster, ein Status, den es nach den Bestätigungen des ottonischen Privilegs durch Heinrich V. 112338 und Rudolf von Habsburg 127539 auch behielt. Allerdings enden mit dem Jahr 1275, in dem die Waldkircher Vorsteherin als abbatissa regalis bezeichnet wird,40 alle Nachrichten, die es als Reichskloster bzw. die Vorsteherin als »königliche Äbtissin« bezeichnen. In gewisser Weise entspricht dies der allgemeinen Entwicklung, dass im früheren Mittelalter gegründete Frauenklöster und -stifte sich im späten Mittelalter dem Übergriff regionaler Kräfte nicht mehr entziehen konnten. Dass Waldkirch aber stillschweigend sogar seinen Status als Reichskloster verlor, ist außergewöhnlich. Zu erklären dürfte dies zum einen mit der Lage in den österreichischen Vorlanden sein und der sich daraus ergebenden Verbindung von Königs- und Landesherrschaft der Habsburger, und zum anderen mit dem beschränkten Umfang des Waldkircher Herrschaftsbereich, der zudem seit dem 13. Jahrhundert durch die eigenständige Herrschaftsbildung der Vogtsfamilie, der Herren von Schwarzenberg begrenzt wurde. Die Schwarzenberger trugen ihre Herrschaft, die auf Waldkircher Klostergut entstanden war, wohl noch vor 1300 den Habsburgern als Lehen auf, was diese der Kontrolle der Äbtissin entzog. Im 14. Jahrhundert erhielt das Kloster dann auch keine kaiserlichen Bestätigungen seiner Rechte mehr, sondern habsburgische Schutzbriefe der zuständigen Landesherren für die Vorlande (1390, 1397), die es dem Schutz des habsburgischen Landvogtes im Breisgau anvertrauten.41 Damit war das Kloster de facto landsässig. Das auf das Kloster nach 1431 folgende Kollegiatstift wurde folgerichtig auch Teil der habsburgischen Landstände. An der Spitze des Klosters stand die Äbtissin. Für Waldkirch seit dem 14. Jahrhundert überlieferte Dingrodel zeigen die Macht, die von ihr ausgeübt oder zumindest diejenige, die ihr zugeschrieben wurde. Danach saß sie dem Dinggericht in den einzelnen Teilen der Klosterherrschaft, den Meiertümern und Dinghöfen, gemeinsam mit dem Vogt vor. Zum ersten Mal belegt ist das im Jahr 1304, als Äbtissin Sophia mit dem Vogt für die ortenauischen Güter Walter von Geroldseck in Hugsweier zu Gericht saß.42 Dingrodel aus der Mitte des 14. Jahrhunderts für die Meiertümer im Elztal43 und den Dinghof des Klosters im Glottertal44 beschreiben die Stellung der Äbtissin. Drei Mal im Jahr sollte sie zum Dinggericht sitzen, zu dem Eigen- und Lehnsleute des Klosters erscheinen mussten. An ihrer Seite saß der Vogt, in Waldkirch »Freivogt« genannt. Zum Gericht hatten auch die zuständigen Meier und die Geistlichen des Stiftes zu kommen. Die Äbtissin saß dem Gericht zwar vor, in Strafsachen aber delegierte sie ihre Gerichtsbarkeit mit der Übergabe eines Stabes an den neben ihr sitzenden Vogt. Bei der Gelegenheit des Dinggerichts hatten die Gotteshausleute der Äbtissin zu huldigen und ihr Treue und Gehorsam zu schwören. Eindeutig erscheint die Äbtissin damit als Herrin, die symbolisch als Spitze des Waldkircher Herrschaftsverbands inszeniert wurde und Herrschaftsrechte ausübte. Wichtig ist, dass sie damit auch außerhalb des Klosterbereichs wirkte und als geistliche Frau nicht in ihrer Handlungsfähigkeit – etwa durch die Klausur – eingeschränkt war. Auch die zahlreichen von der Äbtissin ausgestellten Urkunden, mit denen Amtsträger belehnt oder Güter getauscht und verkauft wurden, zeigen diese als handelnde Herrin. Die Position des Vogtes im Dinggericht verweist auf das größte Problem des Klosters Waldkirch im späten Mittelalter, die bedrückende Nähe der adeligen Herrschaftsbildung der Vögte, der Herren von Schwarzenberg. Diese war auf vormaligem Klostergut errichtet worden und kaum mehr von der eigenständigen Klosterherrschaft abzugrenzen. Schon die Königsurkunde von 994 gestand Äbtissin und Konvent die freie Wahl des Vogtes zu, was Heinrich V. 1123 bestätigte. In den ersten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts erscheint dann in Einträgen des Rotulus Sanpetrinus, dem Verzeichnis der Güterübertragungen an das Kloster →St. Peter auf dem Schwarzwald, der erste Vogt Waldkirchs namentlich: »ein gewisser Adeliger Herr mit Namen Konrad von Waldkirch« (vir quidam nobilis Conradus nomine de Walchilicha) (vor 1111).45 Derselbe Konrad wird seit 1136 konsequent nach seiner neu errichteten Burg Schwarzenberg, hoch über dem Elztal und deutlich abgerückt vom Kloster (und der späteren Stadt) genannt. Über vier Generationen lassen sich bis 1215 Konrade von Schwarzenberg nachweisen. Sie waren fast ausschließlich im Elztal, das dem Kloster unterstand, und von diesem aus erschlossen wurde, begütert. Ihre Herrschaftsbildung beruhte deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit allein auf Vogteigut des Klosters St. Margarethen. In den ersten Generationen wird die Nähe der Schwarzenberger zu den Zähringern – durch Gefolgschaftsleistungen und Beziehungen zum Kloster St. Peter – deutlich, am Ende aber ist die Familie im Umfeld der staufischen Könige und Kaiser zu finden, mit denen sie an den Kreuzzügen teilnahm. Konrad IV. von Schwarzenberg und seine Frau besaßen sogar ein Haus in Jerusalem, er verstarb vor 1215 im Heiligen Land. Die Vogtei über Waldkirch ging über seine Schwester an deren Ehemann, aus der aus dem Luzerner Raum stammende Familie der Herren von Schnabelburg-Schwarzenberg über, die ins Elztal übersiedelte und sich künftig von Schwarzenberg nannte. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts rückte die Vogtsfamilie dem Kloster wieder räumlich näher. Sie gründete die unmittelbar an den Klosterbezirk angrenzende Stadt Waldkirch und errichtete auf der anderen Seite der Elz, Stadt und Klosterbezirk gegenüberliegend, die Kastelburg als dominierende Landmarke. Auch im Elztal betrieb sie nun, ohne Mitwirkung oder nur Erwähnung der Äbtissin, eigenständige Territorialpolitik, etwa durch die Gründung der Stadt Elzach (um 1290). Als die Familie ihre Herrschaft am Ende des 13. Jahrhunderts teilte, verfügte sie über umfangreiche Herrschaftsrechte im Tal, die offenkundig als Eigen betrachtet wurden. Es ist kein Zufall, dass aus dieser Zeit zum ersten Mal Urkunden über Verkäufe der Äbtissin und des Konvents überliefert sind, verbunden mit Klagen über die finanzielle Notlage des Klosters. Dass in der Folge, ab Mitte der 14. Jahrhunderts Frauen aus der Vogtsfamilie Äbtissinnen wurden, war für die Behauptung der Unabhängigkeit des Klosters ebenfalls nicht förderlich. Dagegen versuchten die letzten beiden, nicht aus der Vogtsfamilie stammenden Äbtissinnen, die Macht der Vögte einzuhegen. Unter anderem rief Anastasia von Tübingen am 24. August 1406 die Bauern des Tals nach Waldkirch, um sie zu befragen, ob sie dem Kloster (und nicht dem Vogt) zu eigen seien und dies beschwören könnten, was sie eidlich taten und von einem Notar in einer Urkunde festgehalten wurde.46 In den 20er Jahren des 15. Jahrhunderts, kurz vor der Auflösung, wollte dann Agathe von Üsenberg, den Vogt Hans Werner von Schwarzenberg († 1457/1459) sogar entlassen; (vorder-)österreichische Räte entschieden jedoch, dass er bleiben sollte. In Konflikten zwischen Äbtissin und Vogt, ob etwas dem Vogt zugestandenes Lehen oder Eigen des Klosters sei, sollten künftig aber die Meier befragt werden und im Streitfall vor die herrschaft von Oesterreich, den Landvogt und seine Räte gebracht werden.47 Auch dieser letzte Versuch, sich von der Übermacht der Vogtsherrschaft zu lösen, scheiterte also. Nachdem Agathe von Üsenberg im Jahr 1430 gestorben war, nahmen der Vogt und die drei Kanoniker dies zum Anlass, das Kloster in ein Kollegiatstift umzuwandeln. Die spätestens seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts erkennbare personelle Auszehrung des Klosters, das mitunter nur noch aus der Äbtissin und einer, oder nach dem Tod Agathes von Üsenberg keiner Nonne mehr bestand, verbunden mit der prekären wirtschaftlichen Lage, ließen den Vogt und die Kanoniker zur außergewöhnlichen Maßnahme greifen, das Frauenkloster in eine Kollegiatstift von Männern zu verwandeln. Zu Hilfe kam diesem Plan, dass sich im Jahr 1431 in der Bischofsstadt Basel das Generalkonzil zu versammeln begann. Kanoniker des Waldkircher Kapitels waren zugleich auch Basler Domkanoniker und verfügten damit über die Möglichkeit, ihr Vorhaben von der höchsten kirchlichen Autorität neben dem Papst sanktionieren zu lassen. Und so ist die Umwandlung des Klosters in das Kollegiatstift urkundlich die am besten dokumentierte Zeit in der Geschichte des Frauenklosters. Sie wurde bestätigt von Giuliano Cesarini (1426–1444), dem Kardinallegaten und Präsidenten des Konzils, dem Generalkonzil selbst, dem zuständigen Konstanzer Diözesanbischof und nicht zuletzt von Kaiser Sigismund (1419–1437).48 Die ersten Statuten des Kollegiatstifts wurden 1437 erlassen; sie legten die Zahl der Kanoniker auf sechs fest, dazu kamen einige Kapläne.49 Erster Dignitär war der Propst, der dem Stift vorstand und für Chordienst und Stiftsgüter verantwortlich war. Er hatte Residenzpflicht, was in der Realität meist nicht befolgt wurde, und war vom Chordienst befreit. Die zweitwichtigste Funktion kam dem Dekan zu, der ebenfalls vom Kapitel gewählt wurde und die Vertretung des Propstes in Zeiten der Vakanz hatte. Seine Zuständigkeit war auf Liturgie, Seelsorge und Disziplin ausgerichtet. Der Kustos als dritter Dignitär war für die Ausstattung der Stiftskirche, den Kirchenschatz, Stiftsgebäude und das Bauwesen zuständig. Für die Durchführung der Stundengebete, die Versorgung der Altarpfründe und sonstige gottesdienstliche Pflichten waren die drei weiteren Kanoniker zuständig. Alle Kanoniker bewohnten eigene Häuser, die sie jeweils selbst ausstatteten. Der Stiftsbezirk außerhalb der alten Stadt Waldkirch ist bis heute als Ensemble deutlich sichtbar. Die Statuten wurden üblicherweise jährlich im Kapitel verlesen. Sie regelten auch die Verwaltung, den Wirtschaftsbetrieb und die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter und Bediensteten. Die Statuten wurden wiederholt neu gefasst. Statutenfassungen sind aus den Jahren 1437, 1453, 1466, 1671, 1716, 1737, 1749 bekannt.50 Nach dem Tod Hans Werners von Schwarzenberg († 1459), des Vogtes der bei der Umwandlung des Klosters Waldkirch in ein Stift eine bedeutende Rolle gespielt hatte, ging die Vogtei an den Ehemann seiner Tochter, Heinrich von Rechberg († 1504), über. Heinrich von Rechberg wurde vom Stift als »Freivogt« angenommen, ihm folgten sein Sohn Martin († 1540) und dessen Sohn Hans Ludwig von Rechberg († 1544) als Inhaber der Herrschaft und als Vogt. 1544 ging die Funktion an den verschwägerten Sebastian von Ehingen († 1559) über, der mit dem Stift in vielerlei Auseinandersetzungen verwickelt war. 1555 ereignete sich ein besonderer Konflikt, da Sebastian von Ehingen dem Pfarrer von Elzach Anweisungen erteilt habe, wie er das Gotteswort verkünden solle. Dieser Konflikt korreliert mit dem Verdacht, dass Ehingen schon 1548 die Schmalkaldische Sache auf württembergischer Seite unterstützt habe und in Felonieverdacht geraten war, sich unterworfen und Strafe gezahlt hatte. Dennoch scheint Sebastian von Ehingen konfessionelle Interessen im Elztal verfolgt zu haben.51 Da er 1559 von seinem gleichnamigen Sohn ermordet wurde, gingen Herrschaft und Vogtei 1560 an den Schwiegersohn Hans Raphael von Reischach über, 1566 an den zweiten Schwiegersohn Klaus Werner von Kippenheim. 1567 wurden Kastelburg und Schwarzenberg aber durch Rückkauf eine unmittelbare österreichische Kameralherrschaft, sodass die Freivogtei abgelöst war; 1603 wurde die verpfändete Herrschaft Elzach ebenfalls ausgelöst und mit der Kameralherrschaft vereinigt. Das Stift war schon früh im Zusammenhang mit der Gründung der Freiburger Universität durch Erzherzog Albrecht VI. († 1463) im Jahr 1457 in den Fokus geraten. Bereits um 1460 war die Transferierung des Stifts an das Freiburger Münster und die Vereinigung mit der Münsterpfarrei als Ziel formuliert worden. Damit hätte das Freiburger Universitätsmodell ähnlich Heidelberg, Wien oder Tübingen ausgestaltet und mit weiteren Chorherrenpfründen angereichert werden sollen. Die Verbindung der gelehrten Räte Albrechts zum Basler Konzil sind offensichtlich, doch weitere Zusammenhänge sind spekulativ. Auch Erzherzog Sigmund († 1496) verfolgte die institutionelle Fusion des Waldkircher Stiftes mit der Universität Freiburg vergeblich weiter. 1480 war Konrad Arnold von Schorndorf, der erste Jurist der Freiburger Universität, auch schon im Stift Waldkirch Kustos geworden, sein Freund Friedrich Meckenlocher war Dekan. Von Meckenlocher sind auch mindestens drei kanonistische Werke bekannt. Der Stiftsherr Balthasar Merklin, der aus einer wohlhabenden (Schultheißen-)Familie in Waldkirch stammte, erlangte 1506 eine Chorherrenstelle in Brixen und in Waldkirch, 1508 die Position des Propstes (1508–1531). Merklin hatte in Schlettstadt das Humanistengymnasium besucht, in Trier, Paris und Bologna studiert und promoviert. Seit 1507 gehörte er der Kanzlei Maximilians I. (1486–1519) an und wurde als einziger Hofrat Maximilians von Karl V. (1519–1548) übernommen. 1522–28 führte er von Spanien aus die Geschäfte im Alten Reich. 1527 wurde Merklin Reichsvizekanzler, war Bischof von Hildesheim, Koadjutor von Konstanz und wurde 1530 zum Bischof von Konstanz geweiht. Er setzte sich vehement für den alten Glauben ein, war auf dem Reichstag zu Speyer 1529, der Kaiserkrönung in Bologna 1530 und auf dem Reichstag zu Augsburg. 1531 starb er überraschend auf einer Reise und wurde in St. Simeon in Trier bestattet. Merklin wirkte in Waldkirch kaum vor Ort und war hier eher nominell von Bedeutung. Dekan in Waldkirch und damit Vertreter Merklins war seit 1509 Andreas Stürtzel, bis er 1527 Dompropst in Basel wurde. Nach der Übersiedelung des Basler Domkapitels nach Freiburg und dem Tod Merklins wurde Andreas Stürtzel Propst in Waldkirch (1532–1537). Unter Merklin und Stürtzel wurden zahlreiche Zinsbücher, Beraine und Inventare über Besitz und Einkünfte des Stiftes veranlasst, die eine Intensivierung der Wirtschaftsverwaltung des Stiftes belegen. Merklin trat 1528 als Bauherr der Kirche in Elzach und Stifter der dortigen Glasfenster sowie 1514 als Stifter der Hosannaglocke in Waldkirch hervor und erwirkte 1525 für Waldkirch Privilegien.52 Merklin beauftragte Hieronymus Gebweiler, eine Schrift zu den Ursprüngen des Klosters Waldkirch bis zu dessen Umwandlung in ein Stift zu verfassen, die dieser 1529 vorlegte und darin das Haus Österreich als vermeintlichen Gründer hervorhob. Der Nachfolger von Andreas Stürtzel als Propst, Georg Keck (1537–1547), stammte aus dem Umkreis Merklins, war ebenfalls Basler Kanoniker, Freiburger Münsterpfarrer und Theologieprofessor der Universität. Zwar residierte auch Keck meist nicht in Waldkirch, doch veranlasste er 1540 die Ordnung und Verzeichnung des Stiftsarchivs.53 Auf Keck folgte mit Friedrich Nausea (1547–1552) erneut ein weitgehend nicht in Waldkirch residierender Propst, der Koadjutor und Bischof von Wien war und als Orator König Ferdinands (1558–1564) bekannt ist. Spätestens seit 1484 war das St. Margarethenstift in der Matrikel der Landstände als Glied des vorderösterreichischen Prälatenstandes eingeschrieben. Das Stift spielte im Direktorium des Prälatenstandes und als Mitglied des engeren Ausschusses eine bedeutende Rolle. Das Gewicht des Stifts war oft auch den Propstpersönlichkeiten geschuldet, wie beispielsweise Adrian Mantz, der die Geschicke des Stiftes 1553–82 bestimmte. 1567 und 1573 war das Stift bei der Huldigungsreise Erzherzog Ferdinands II. (1564–1595) und seinen zwei Besuchen der vorderösterreichischen Lande Unterkunfts- und Repräsentationsort des Landesfürsten. In Waldkirch empfing er die Ständedelegation, die ihn zu seinen Landtagsbesuchen in Freiburg begleitete. Daran ist die herausragende Funktion Waldkirchs zu erkennen, da es zum einen Station auf der Reiseroute war und zum anderen das Stift offensichtlich die räumlichen Kapazitäten für die Beherbergung des Landesfürsten und seines mehrhundertköpfigen Gefolges hatte. Schon bei der Regierungsübernahme Ferdinands wurde ihm das Stift als mögliche Unterkunft mit guten Jagdmöglichkeiten in der Umgegend empfohlen. Bei seinem Aufenthalt ernannte Ferdinand 1567 auch den Waldkircher Chorherren Johann Chrysostomos Neugern zu seinem Hofkaplan. Die freie Propstwahl und damit auch die Unabhängigkeit des Stiftes war mit der vorderösterreichischen Regierung schon seit dem Tod des Propstes Adrian Mantz (1553–1582) mit der Wahl Gregor Hedlers (1582–1603) umstritten und setzte sich unter seinem Nachfolger Matthäus Zimmermann (1603–1620) aus Waldkirch, der auch Freiburger Münsterpfarrer war, fort. Zimmermanns Nachfolger Johannes Eisenmanger (1620–1633) erlebte die ersten Jahre des Dreißigjährigen Krieges, Durchzüge und Aushebungen und starb 1633 in aargauischen Exil in Baden. Die meisten kriegerischen Handlungen der frühen 1630er Jahre, die Zeit der Besatzung durch Herzog Bernhard von Weimar, die Schlacht um Freiburg 1644 und der Friedensschluss fielen in die Zeit des Propstes Georg Laumer (1633–1651), wobei das Stift trotz allem relativ gut über den Krieg kam, auch wenn die Erträge drastisch sanken. Die Konsolidierungsbemühungen des Stiftes und neue Statuten wechselten mit den mehrfachen Erbfolgekriegen ab, wobei auch Propst Georg Alban Meyer (1655–1684) als Basler Kanoniker 1677 in Arlesheim starb und nicht dauerhaft in Waldkirch residierte. Da auch die Universität 1677–98 nach Konstanz geflüchtet war und in Freiburg eine französisch-städtische Universität ansässig war, hatte die vorderösterreichische Universität zur Finanzierung zeitweise Stiftseinkünfte übertragen erhalten. 1688 war auch der Stiftsschatz in die Eidgenossenschaft geflüchtet worden. Während dieser Jahre waren offenbar nie alle Kanoniker vollständig, sodass dadurch wiederum die Idee einer Verlegung des Stifts 1706 aufkam und 1708 zeitweise sogar ein Koadjutor installiert wurde, neue Statuten folgten 1716. Der Kanoniker Franz Joseph Egermayer, seit 1726 Propst, vereinte in seiner Person wieder eine Professur an der Universität und die Münsterpfarrstelle. Er ließ die Kirche in Gütenbach neu erbauen und setzte auch den schon seit 1687 angedachten Neubau der Stiftskirche durch, die jedoch mit dem Propsteigebäude erst unter seinem Nachnachfolger Franz Joseph Merklin (1753–1769) fertiggestellt wurde. Propst Franz Joseph Birsner (1769–1805) erhielt 1776 die Erlaubnis ein Brustkreuz tragen zu dürfen, war aber auch den josephinischen Reformen ausgesetzt. Eine Veranschlagung für die Feuersozietät listet 1785 den Gesamtbestand der Stiftsgebäude auf und benennt ihre Werte, sowohl in Waldkirch als auch Oberwinden, Elzach, Gütenbach, Hecklingen, Heuweiler, Suggental, Buchholz, Simonswald, Bleibach und Sieglau. In den Revolutionskriegen ab 1792 war das Stift als Lazarett vorgesehen und Truppendurchmärschen und Einquartierungen ausgesetzt, Vermögen und Preziosen wurden in die Schweiz geflüchtet. Die institutionelle Transferierung des Stiftes nach Freiburg und eine Verbindung mit der Universität war immer wieder ein politisches Thema, wie die Verhandlungen 1567, die Visitationen 1572 und andere danach zeigen. Einer der prominentesten Initiatoren war der Waldkircher Propst Adrian Mantz, der wie sein Vorgänger Friedrich Nausea enge Beziehungen zur Universität unterhielt. Bei den neuen Initiativen sollten zahlreiche Pfründen zusammengefasst und das neue Stift in Freiburg auf zwölf Kanonikate aufgestockt werden. Das Scheitern dieser Initiativen hinderte aber nicht daran, dass 1592 die Idee erneut belebt und verhandelt wurde. Nach dem Jahrhundert der Kriege kehrte das Thema der Stiftsverlegung 1706 erneut in die Tagespolitik zurück, dann wieder 1724–25, 1751, erneut 1790–92 und zuletzt 1798, da die Universität sich von ihrem Charakter ohnehin als Stift begriff. Es blieb aber bei den Ideen und langen Verhandlungen. Das Kapitel war in den letzten Jahren des Alten Reiches in sich vollkommen zerstritten. Einige benachbarte Prälaten schlugen sogar die Einsetzung eines Koadjutors zur Entlastung des alten Propstes vor, während die Universität erneut auf die Aufhebung des Stifts bzw. dessen Inkorporation hoffte. Eine Lösung konnte nicht mehr erreicht werden, der 81-jährige Propst Birsner legte im Angesicht der Auflösung des Stifts 1805 sein Amt nieder und verstarb 1809. Zwar wurde mit Karl Joseph Nepomuk Hauser (1805–1806) noch einmal ein Propst gewählt, doch im Januar 1806 wurde der Breisgau von Baden in Besitz genommen und alle Stifte und Klöster aufgehoben. Die Stiftsherren erhielten noch eine lebenslange Pension; der vormalige Stiftsdekan Siedler versorgte Waldkirch weiterhin als Pfarrer. Besitz und WirtschaftNachrichten über die Gründungsausstattung des Klosters Waldkirch sind nicht erhalten, erste sichere Belege für Besitzungen finden sich in den Königsurkunden von 994. Sie weisen auf vormaliges Königs- bzw. Herzogsgut am Kaiserstuhl hin: fünf Hufen in Königschaffhausen und den Wald zwischen demselben Ort und Wyhl, die aus dem Fiskus Sasbach herrühren.54 Daneben schenkte Otto III. den Hof Nußbach (Oberkirch) aus dem Besitz Herzog Burchards II.55 Danach schweigen die Quellen für fast zwei Jahrhunderte, bis die erwähnte Papsturkunde von 1178 einen umfassenden Überblick über die Begüterung des Klosters gibt.56 Am feingliedrigsten beschreibt sie Besitz in und um Waldkirch. Erwähnt werden hier die drei Kirchen St. Walburg (mit den Kapellen St. Michael, St. Nikolaus und St. Benedikt), St. Peter und St. Martin. Von diesen 1275 von eigenen Pfarrern versehenen (Pfarr-)Kirchen,57 sind St. Peter und St. Martin aufgrund ihrer Patrozinien älter als das Kloster. Daneben erscheinen zentrale Orte im Elztal (Bleibach, Ober- und Niederwinden, Simonswald, Elzach und Prechtal), die hier 1178 allesamt zum ersten Mal erwähnt werden – ein Hinweis auf die Erschließung des Tals vom Klosterort Waldkirch aus. Außerhalb des Tales am Kaiserstuhl und in der Freiburger Bucht führt die Urkunde an: Besitz in Denzlingen, in Hartkirch und Wendlingen (heutiges Freiburg-St. Georgen), in und um den Kaiserstuhl in Bötzingen (und Oberschaffhausen), in Gündlingen, Ihringen, Wyhl und Wöllingen (Wüstung bei Wyhl). Weiter im Norden liegen Tutschfelden (Stadt Herbolzheim) und eine Kirche und ein Hof »an der Schutter« (iuxta Scutero), wohl Hugsweier. Im Wesentlichen nennt damit bereits die Urkunde von 1178 die bleibenden Fixpunkte des Waldkircher Herrschafts- und Besitzgebiets bis zur Aufhebung im Jahr 1806. Kennzeichnend für Waldkirch ist die spätmittelalterliche Organisation des Klosterbesitzes in Meiertümern. Der erste Meier überhaupt, einer für Simonswald, wird 1293 erwähnt.58 Im 14. Jahrhundert war die Struktur der Meiertümer im Elztal vollständig ausgebildet, wie eine Serie um 1350 entstandener Dingrodel zeigt.59 Danach waren Waldkirch, Simonswald, Yach, Gebrech und Biederbach jeweils unter einem Meier organisierte räumliche Gerichts- und Verwaltungsbezirke, die – nicht selten auf ein Tal bezogen – von einem zentralen Dinghof aus organisiert wurden. Später erscheint der Begriff »Meiertum« auch für Dinghöfe außerhalb des Elztals. Die Meier stammten aus Waldkircher, Freiburger und Elzacher Adels- und Bürgerfamilien, darunter Angehörige der Freiburger Familie Snewlin. Sie erhielten jeweils nur ein Meiertum und dieses in der Regel nicht als Erblehen, übten Niedergerichtsbarkeit aus und verwalteten die Einkünfte des Klosters aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Konflikte zwischen den Meiern und der Äbtissin sind, anders wie zwischen Vogt und Äbtissin, nicht belegt. Am Ende des Frauenklosters (1428/31) wurde versucht, ein Meiergericht zu etablieren, das im Streit um die Abgrenzung von Stifts- und Vogtsgütern herangezogen werden sollte und auch in Lehnsfragen entscheiden konnte. Die Benennung und die Zahl der Meiertümer außerhalb des Elztals veränderte sich im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts. Nachdem Äbtissin Sophia 1294 die villicationes (Meiertümer) in Bötzingen und (Ober-)Schaffhausen an den eigenen Konvent geschenkt hatte, wurden diese nicht mehr als Meiertum bezeichnet.60 Die Transaktion belegt zudem eine Trennung zwischen Sondergut der Äbtissin und Konventsgut. Später werden auch Heuweiler, Bötzingen oder Adelhausen bei Freiburg als Meiertum bezeichnet. Bemerkenswert ist, dass sich neben der Serie der Dingrodel aus der Mitte des 14. Jahrhunderts frühe Zinsrödel erhalten haben, in denen Einkünfte und Lehensvergaben in einzelnen Dinghöfen bzw. Meiertümern schriftlich festgehalten wurden.61 Daneben ist aus dem 14. Jahrhundert der erwähnte Berain der Küsterin auf uns gekommen.62 Quellen, die ein deutlicher Hinweis darauf sind, dass Äbtissin und Konvent bemüht waren, den Besitz des Klosters aktiv zu verwalten, und nicht nur – wie in älterer Literatur behauptet – wehrlose Opfer der Vögte waren. Dennoch sind Aussagen über die Wirtschaftskraft des Klosters und die Entwicklung der Einkünfte nur schätzungsweise möglich. In einer Liste der den Klöstern auferlegten Prokurationen im Liber decimationis (1275) steht Waldkirch– überraschend – mit →St. Blasien und Einsiedeln an der Spitze der Benediktinerabteien der Diözese Konstanz, gleichauf mit der benachbarten Zisterze →Tennenbach und noch vor St. Peter und →St. Georgen. 63 Etwa ein Jahrhundert später rangiert das Elztalkloster im Liber marcarum (1360/70) jedoch mit seinen geschätzten Einkünften deutlich hinter anderen. Während St. Peter nun das Vierfache, →St. Trudpert sogar das Fünffache wie Waldkirch zu zahlen hatte, findet sich dieses auf einer Ebene mit kleineren Frauenklöstern vergleichbar etwa mit der Sanblasianer Propstei →Sitzenkirch.64 Bei allen Schwierigkeiten des Vergleichs geben die Größenverhältnisse einen Anhaltspunkt für Einschätzungen der Wirtschaftskraft von außen und deren relative Veränderung. Die Deutlichkeit der Zahlen lässt keinen Zweifel zu, dass die Einkünfte von Äbtissin und Konvent zwischen 1275 und 1370 rapide zurückgingen. In der Tat setzt ab 1294 eine kontinuierliche Reihe von Verkaufsurkunden ein, die unter Äbtissin Anna von Schwarzenberg (1345–1379) besonders häufig werden.65 Klagen über wirtschaftliche Not finden sich in den letzten Jahrzehnten des Klosters ständig. Sie dürften nicht nur – kirchenrechtlich notwendige – Begründungen für Veräußerungen gewesen sein, sondern tatsächlicher Ausdruck des Niedergangs: 1397 etwa ist in einem Schutzbrief Herzog Leopolds von Österreich, in dem das nicht notwendig wäre, davon die Rede, das gotshaus ze Waltkilchen sei layder bekumbert, verpfendet und vast verdorben;66 1431 wird die Aufhebung des Frauenklosters in der Urkunde des Kardinallegaten Giuliano Cesarini damit gerechtfertigt, dass die letzte Äbtissin »in bitterer Armut« (in amara pauperitate) lebte, und das Kloster seine einstige Ausstattung an »Lehen, Vasallen und anderen Gütern und Rechten« (habens feuda, honoratos vasallos et alia bona et jura) über die Zeit hinweg verloren habe.67 In der Zeit des Kollegiatstifts stabilisierte sich die wirtschaftliche Lage. Bereits nach wenigen Jahrzehnten ist nicht mehr von Verkäufen, sondern von Käufen die Rede. Für eine Konsolidierung seit der Mitte des 15. Jahrhunderts spricht auch die erneuerte pragmatische Schriftlichkeit zur Besitzverwaltung, die nun einsetzt: Zinsregister für einzelne Orte und Meiertümer (um 1464/65),68 Teilurbare zu den Einkünften einzelner Meiertümer (1526),69 die letztlich in ein großes, das erste umfassende Urbar des Stifts von 1554 eingingen.70 Diese Gesamtaufnahme zeigt, dass trotz der Verkäufe des späten Mittelalters die Schwerpunkte, die sich zur Zeit des Frauenklosters ausgebildet hatten, fortdauerten. Im Elztal blieben die fünf Meiertümer im Besitz des Stiftes, ihre Einkünfte aus Zinsen und Zehnten werden äußerst detailliert verzeichnet. Außerhalb des Tales fand ein Konzentrationsprozess statt. Während der in die Zehntscheuer von Denzlingen eingebrachte Zehnt eine wichtige Einnahmequelle blieb und an das Stift Einkünfte aus dem Glottertal und den benachbarten Orten in Heuweiler, Wildtal, Gundelfingen und Buchheim flossen, wurde der im Freiburger Raum südlich der Dreisam gelegene Grundbesitz in der Wiehre und in St. Georgen aufgegeben. Vom Kaiserstuhl bezog das Stift Weinzinsen und Zehnte aus Bötzingen/Oberschaffhausen sowie aus Ihringen; im Norden des Breisgaus aus Tutschfelden mit Wagenstadt und Hecklingen. Diese 1554 beschriebene Besitzstruktur veränderte sich bis zum Ende des Stiftes kaum mehr. Bei der Auflösung 1806 galt das Stift als wohlhabend. Religiöses und kulturelles WirkenAus dem Frauenkloster haben sich keine Hinweise auf ein Skriptorium oder intensivere kulturelle Betätigung erhalten. Nur drei mittelalterliche Handschriften sind mit Waldkirch in Verbindung zu bringen, sie entstanden alle außerhalb des Klosters. Bemerkenswert ist eine Sammlung von liturgischen Texten aus dem 10. Jahrhundert,71 die in St. Alban in Mainz zusammengestellt wurde und nach Waldkirch wohl im Zuge der Integration des Klosters in die Reichskirche durch Kaiser Otto III. gelangte. In →Amtenhausen entstand ein Psalter des 12. Jahrhunderts, der 1806 in der Bibliothek des Kollegiatstifts war.72 Einen stärkeren Bezug zu einer bekannten Persönlichkeit des Klosters bzw. Stifts hat dagegen ein weiteres, um 1200 entstandenes Psalter, das sich im 15. Jahrhundert im Besitz des Kanonikers und Pfarrers von St. Martin, Ladislaus von Blassenberg, befand, dem ersten Propst des Kollegiatstifts.73 Auch hier ist eine Entstehung in Waldkirch nicht anzunehmen. Ein Feld der religiösen Wirksamkeit des Klosters war die Organisation der Seelsorge im Elztal und darüber hinaus; das Frauenkloster Waldkirch hatte Patronatsrechte für eine außergewöhnlich hohe Anzahl von Pfarreien, auch wenn die in der Literatur genannte Zahl von 24 nie zur selben Zeit in den Händen der Frauen bzw. Kanoniker waren.74 Mit der Besetzung der Pfarreien waren neben der Verantwortung für die Seelsorge auch Einkünfte (die Zehnten) verbunden. In der Zeit des Frauenklosters bedeutete dies ferner, dass Äbtissinnen und Konvent damit Herrschaft über Männer ausübten; zu beobachten ist, dass Pfarrer aus Familien eingesetzt wurden, die dem Kloster auch sonst verbunden waren; die Vergabe der Pfarreien war also sowohl ein Mittel der Herrschaftsausübung also auch eine Möglichkeit zur Klientelbildung. Um die Besetzung der Pfarrei St. Walburg in Waldkirch entstand im Jahr 1298 sogar ein Konflikt, der den Konvent spaltete. Während die Äbtissin Sophia mit zwei Nonnen den Magister Heinrich von Bechtoldskirch als Pfarrer einsetzen wollte, favorisierten wohl mindestens zwei weitere Nonnen unter der Führung der Küsterin Mathilde von Dürrheim einen anderen Kandidaten. Beide Parteien holten sich rechtlichen Rückhalt außerhalb des Klosters, an der päpstlichen Kurie und beim Bischof Konstanz, weshalb dieser Konflikt, einen erstaunlichen schriftlichen Niederschlag fand und schlaglichtartig Einblick in sonst verdeckte Zusammenhänge gibt.75 Nach Ansicht des Konstanzer Bischofsgerichts sei Heinrich von Bechtoldskirchs Erhebung auch deshalb ungültig gewesen, weil er mehrere (auch Waldkircher) Pfarreien ohne Dispens für Benefizienhäufung in seinen Händen gehalten habe, vor allem aber, weil er mit der Äbtissin »vor, während und nach der Wahl« zusammenlebte und einem Sohn aus dieser Beziehung die Waldkircher Pfarrei Hugsweier verschafft habe.76 In der Regel aber scheint die Verwaltung der Pfarreien Waldkirchs unspektakulär gewesen zu sein. Eine besondere Bedeutung für das Stift hatten die erwähnten drei Pfarrherren, in den Quellen des 15. Jahrhunderts »Kirchherren«, von St. Martin, St. Peter und St. Walburg, drei Kirchen, die im heutigen Stadtgebiet von Waldkirch lagen. Bei der ersten Erwähnung 1178 werden St. Peter und St. Martin ebenfalls als »Waldkirchen« bezeichnet,77 was neben den Patrozinien auf deren besondere Stellung und auf ihr hohes Alter, das vor die Gründung des Klosters zurückreichen dürfte, hinweist. Für St. Walburg wird dagegen eine Einrichtung erst durch die hunfridingische-burchardingische Herzogsfamilie, die dieser Heiligen verbunden war, im 10. Jahrhundert angenommen. Die das Frauenkloster umgebende Kirchenlandschaft verweist auf die zentralörtliche Funktion Waldkirchs. St. Martin und St. Peter unterstanden Filialkirchen; St. Martin: im Elztal Ober- und Niederwinden, außerhalb des Tales, in der Freiburger Bucht: Gundelfingen und St. Georg in Denzlingen (1360/70);78 St. Peter als Filiale Bleibach (1360/70),79 später auch Suggental und Buchholz (1444). St. Walburg hatte keine Filialen. Darüber hinaus konnte das Kloster Waldkirch nach den Konstanzer Investiturprotokollen des 15. Jahrhunderts über Patronatsrechte folgender Kirchen verfügen: Im Elztal über Elzach,80 Simonswald, Siegelau (schon vor 1431 inkorporiert),81 Nieder- und Oberwinden, angrenzend die Pfarrei auf dem Schönberg. Im Norden des Breisgaus über Hecklingen; im und am Glottertal zusätzlich zu St. Georg, St. Michael in Denzlingen82 und Heuweiler.83 Verloren gegangen sind bis ins 15. Jahrhundert die Patronatsrechte in Bötzingen, im heutigen Freiburg (in Hartkirch mit Uffhausen und Wendlingen sowie Adelhausen) und in Hugsweier in der Ortenau. Inkorporiert wurden Pfarreien fast ausnahmslos erst in der Zeit des Kollegiatstifts, vor allem im 15. Jahrhundert.84 Während es für die adeligen »Stiftsdamen« des Frauenklosters keine Hinweise auf geistig-kulturelle Produktivität gibt, waren die Kanoniker des Kollegiatstifts in größerem Umfang tätig. Ihr mögliches wissenschaftliches oder publizistisches Potential aufgrund der engen Verbindung zur Universität ist bislang noch unerforscht. Ab dem 15. Jahrhundert lassen sich von den 21 Waldkircher Pröpsten bei mindestens 19 sehr enge Beziehungen und Verflechtungen mit der Universität nachweisen, als Studenten, Professoren, Stipendienstifter oder Stipendieninhaber; dazu kommen weitere Funktionsträger des Waldkircher Stiftes mit Doppelfunktionen an der Freiburger Universität, die eine kontinuierliche personelle Verflechtung beider Institutionen fast bis zur Säkularisation belegen. Bibliothek und ArchivIn der Zeit des Frauenklosters gibt es nur die genannten, sporadischen Hinweise auf Handschriften(-besitz). Eine eigentliche Stiftsbibliothek ist dann seit 1532 belegt, auch wenn der Umfang oder inhaltliche Schwerpunkte nicht bekannt sind. Entleiher von Büchern war damals der Stiftspropst Balthasar Merklin, der die Bücher auf seinen Reisen mitführte. Einen Zuwachs erfuhr die Stiftsbibliothek durch das Erbe von Adrian Mantz. Auch Propst Egermayer vermachte seine Bibliothek dem Stift. Bei der Säkularisierung sei die Bibliothek in sehr schlechtem Zustand gewesen, teilweise von Mäusen zerfressen und weitgehend untergegangen. 1807 seien drei Kisten davon in die Universitätsbibliothek nach Freiburg überstellt worden. Die Karlsruher Hofbibliothek meldete Ansprüche auf Waldkircher Buchbestände an, doch ist der weitere Verlauf unbekannt. Das Stiftsarchiv ist spätestens seit 1540 nachweisbar,85 1749 erschloss es der Kapuzinerpater Wunibald von Zusmanszell im Auftrag der Kanoniker durch ein Repertorium,86 1760 ordnete derselbe es beim Umzug in das neue Propsteigebäude neu und erstellte ein noch umfassenderes Hilfsmittel, das in regestenartiger Form die Überlieferung zur Geschichte von Frauenkloster und Stift aufbereitet.87 Pater Wunibalds Repertorien haben sich erhalten, sie bildeten die Grundlage für die Geschichtsschreibung zu Waldkirch im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert.88 Das Stiftsarchiv mit seinen 132 Laden gelangte 1811 ins Provinzialarchiv Freiburg,89 später ins Generallandesarchiv, wo es überwiegend in den Beständen 26 (Urkundenarchiv) und 107 (Akten) erhalten ist. Weitere Archivalien finden sich in verschiedenen Pertinenzbeständen (21, Vereinigte Breisgauer Archive; 64 Anniversarien; 67 Kopialbücher). Archivalien zum Schömberger Besitz im Hauptstaatsarchiv Stuttgart;90 im Erzbischöflichen Archiv Freiburg, zahlreiche Einzelbelege im Universitätsarchiv Freiburg. Bau- und KunstgeschichteLageDas Frauenkloster und spätere Kollegiatstift liegt auf einer Hangterrasse am Ausgang des Elztals unterhalb des Schwarzwaldbergs Kandel; die 1300 zur Stadt erhobene Siedlung nimmt die Talniederung zwischen Kloster und Elz ein. Die ungewöhnlich vollständig erhaltenen barocken Stiftsgebäude gruppieren sich um die Stiftskirche St. Margarethen. In Resten erhaltene Mauern umschlossen Kirche und Propstei sowie Garten- und Hofbereiche der einzelnen Stiftsgebäude, aber nicht mehr den Stiftsbezirk als Ganzen. Östlich des Bezirks befanden sich zwei umwehrte Adelssitze (»Küchlinsburg« und »Kyffelburg«), von denen der erste im 17. Jahrhundert durch den Stiftspropst, der zweite nach 1490 durch den Stiftskustos genutzt wurde. Die Burgen der Vögte des Klosters erheben sich weit abgesetzt im Süden (Burg Schwarzenberg) und angrenzend im Norden (Kastelburg) des Ortes. Kirche und StiftsbautenZur vorbarocken Klosteranlage gibt es bislang nur wenige Befunde in punktuellen Grabungen 1985 und geophysikalischen Prospektionen 2012/14. Gefunden wurden Mauerreste mit spätromanisch dekorierter Quaderarchitektur im Ostteil der Barockkirche sowie ein rechteckiges, mit Wandmalerei ausgestattetes Gebäude auf tieferem Niveau weiter westlich. Die geophysikalisch erfassten Mauern zeigen sehr unregelmäßige, teilweise barocke Baustrukturen. Die kleine Kapelle St. Walburga stand bis 1732 im Nordwesten der Stiftskirche. Der große, partiell gotisch erneuerte Kirchenbau und die Wohnungen des früh- und hochmittelalterlichen Frauenkonvents und seiner Priestergemeinschaft lassen sich vorerst nicht rekonstruieren. Eine rechteckige Klausuranlage hat es wohl nie gegeben. Befunde und Baunachrichten zu Um- und Neubauten nach der Umwandlung in ein Kollegiatstift 1431 fehlen. KircheDie barocke Stiftskirche wurde 1732–34 nach einem Entwurf von Peter Thumb gebaut und am 22. Oktober 1738 geweiht. Es ist eine große Wandpfeiler-Saalkirche mit langem Chor und Apsis; querarmartige Kapellen springen seitlich an Schiff und Chorjoch vor. Verhältnismäßig schlicht erscheint die Westfassade, die im hohen Erdgeschoss nur durch flache, breite Lisenen gegliedert wird, die das von einem geschweiften Bogen auf korinthischen Pilastern gerahmte Portal, drei Figurennischen und zwei Rundbogenfenster rahmen (Abb. 1). Der Giebel zeigt eine gedoppelte Ädikula mit kompositen Pilastern und einem Tempelgiebel, seitlich davon Vielpassfenster und doppelt geschweifte Ortgangprofile mit Voluten. Die vor- und rückspringenden Seitenwände der Kirche und ihre Apsis weisen große Fenster auf, sind sonst aber kaum gegliedert. Zwischen Schiff und Chor erhebt sich auf der Südseite ein dreigeschossiger Turm mit achteckigem Glockengeschoss und geschweifter Haube. Im weiträumigen Inneren akzentuieren prächtige, gestufte Pilaster der korinthischen Ordnung mit kräftig verkröpften Gebälkabschnitten die Eckpfeiler von Querarmen und Triumphbogen, die mit kurzen Blendbögen an die Außenwand angeschlossen sind, sowie den Chorraum. Dort sind den Kapitellen Wappenkartuschen eingefügt. Flach gespannte Gewölbe mit Stichkappen überspannen Schiff und Chor. Ohne architektonische Gliederung integriert ist im Schiff ein rangerhöhendes Kuppelgewölbe zwischen den Querarmen, dessen Ausmalung über einer gemalten Balustrade den Blick in den Himmel öffnet. Die vier Nebenaltäre im Schiff (Hl. Josef, Hl. Anna, Hl. Kreuz, Rosenkranz) bilden zusammen mit dem Triumphbogen die kulissenartig gestaffelte Rahmung des viersäuligen Hochaltars; dabei schließen die zwölf Apostelstatuen an den Wänden Schiff und Chor zusammen. Über dem Chorgestühl öffnen sich im Ostjoch des Chors je zwei tiefe Oratorien, im Westjoch kleinere Türen, die jeweils durch eine breite Balustrade ausgezeichnet werden. Die Kirche hat ihre hoch- und spätbarocke Ausstattung weitgehend bewahrt. Die auf Konsolen stehenden Apostel, die zwei Statuen der Hll. Katharina und Barbara sowie die zwei Engel am Hochaltar wurden zusammen mit dem Statuenschmuck der Fassade 1738–41 von Johann Michael Winterhalder geschaffen. Die 14 von zartem Stuck gerahmten Deckenbilder im Schiff mit dem Leben der Hl. Margaretha und ein neunteiliger Messopferzyklus im Chor sowie die beiden den Triumph der Heiligen (mit Maria, sowie den Hll. Martin, Walburga, Elisabeth, Joseph, Franziskus und Johann Nepomuk) und die Trinität darstellende Bilder im Hochaltar malte 1734–36 Franz Bernhard Altenburger, ebenso das Kuppelbild mit der Präsentation der Arma Christi. Das zehnachsige Chorgestühl weist jeweils fünf Stallen zwischen den zwei Türen auf, am Westende je einen Prälatensitz. Den Hochaltar begleiten zwei spätbarocke Zelebrantenstühle von Johann Martin Hermann, von dem auch das neue Tabernakel stammt. Die Oratorien sind durch hölzerne Gitter abgeschlossen. Im Schiff befinden sich acht Beichtstühle, deren altarartige Fronten im Auszug Bilder von büßenden Männern und Frauen der Bibel zeigen (Ignaz Winter, Abb. 8). Johann Joseph Christian fertigte die mit Reliefs, Engeln als Hermenpfeiler und bewegten Statuen von Christus und den Evangelisten reich gestaltete Kanzel, das fantasievoll gerahmte Relief der Taufe Jesu über dem Taufstein sowie König David über dem Weihwasserbecken. Nicht erhalten ist die barocke Orgel. Im Turm ist eine Glocke von 1517 erhalten (Meister Jerg, Straßburg); vier Glocken stammen von 1698 (Ignaz Joseph Thouvenel), eine von 1769 (Matthäus Edel). StiftsbautenDie barocken Stiftsgebäude gruppieren sich um einen freien Platz, auf dem die Stiftskirche steht und der teilweise als Friedhof genutzt worden war. Im Süden erhebt sich als größtes Gebäude die Propstei, erbaut 1753–55 durch den Villinger Baumeister Ludwig Oswald. Sie ist elf Achsen breit, dreigeschossig und wird zur Kirche hin durch zwei Eckrisalite und einen giebelbekrönten Mittelrisalit ausgezeichnet, in dem sich das von Säulen begleitete, durch eine Freitreppe zugängliche Hauptportal öffnet. Es wird von einem Balkon mit reicher schmiedeeiserner Brüstung bekrönt, dessen Zugang mit Pilastern gerahmt ist. Konsolen tragen das verkröpfte Gebälk und den geschweiften, gesprengten Giebel mit einer zentralen Wappenkartusche. Der Giebel weist ein Dreipassfenster auf und trägt die Statue der Hl. Margarethe (Josef Anton Hops). Die Eckrisalite tragen geschweifte Volutengiebel mit halbrunder Bekrönung. Schmalseiten und die Rückseite des Gebäudes, aus der das große Treppenhaus vorspringt, sind zurückhaltend gegliedert. Im Erdgeschoss befinden sich gewölbte Wirtschaftsräume. Eine hölzerne Treppe mit durchbrochenem Geländer führt in das erste Obergeschoss mit dem stuckgeschmückten Kaiserzimmer. Im zweiten Obergeschoss haben der große Saal, die Korridore und die Eckräume ihren prächtigen Roccaillestuck bewahrt (heute Elztal-Museum). Die rückwärtigen Wirtschaftsgebäude an der Stiftsmauer sind weitgehend erneuert, die zur Kirche hin abgebrochen. Die alte Dechanei stand südwestlich der Propstei; über ihrer Ruine wurde 1795 durch Böhler ein schmuckloses Wohnhaus für einen Stiftsbediensteten gebaut. Die neue Dechanei steht nordwestlich der Kirche; sie wurde 1767 vom Waldkircher Baumeister Anton Böhler errichtet. Das zweigeschossige, sieben- bzw. fünfachsige Gebäude ist nur durch Eckpilaster und Hauptgesims gegliedert. Das nach Süden gerichtete Hauptportal hat eine zweiläufige Freitreppe; es wird von schräg gestellten Pilastern vor rustizierten Säulen und Rücklagen begleitet, die den reich verkröpften Segmentbogen tragen. Die leere Wappenkartusche wird auffällig gerahmt von geschweiften Voluten und geschweiften Pilastern, die ein gebogenes, verkröpftes Gesims tragen. Dem ostseitigen Nebenportal mit verkröpfter, architravierter Rahmung ist ebenfalls eine Freitreppe vorgelagert. Einige Innenräume haben ihren reichen Rokokostuck bewahrt (heute Pfarrhaus). Zum ummauerten Anwesen gehört ein L-förmiges Wirtschaftsgebäude. Nördlich der Dechanei steht die große, 1732/33 erbaute Stiftsscheuer mit ihrem tonnengewölbten Keller; sie wurde 1950–52 zu einem Gemeindehaus umgebaut, hat aber ihr prägendes Bauvolumen mit den weitgehend geschlossenen Wandflächen und dem hohen Satteldach bewahrt. Nördlich angrenzend wurde 1779 das elfachsige, zweigeschossige Kaplaneihaus erbaut, das nur durch das Hauptgesims gegliedert ist und einfache Rechteckfenster erhielt. Zwei Türen mit Freitreppen führen zu den Wohnungen der Stiftskapläne. Gegenüber steht am nordöstlichen Stiftszugang das 1771 erbaute, siebenachsige, ebenfalls zweigeschossige, aber größere Kanonikatshaus, dessen Fassade mit dorischen Kolossalpilastern gegliedert ist. Eine doppelläufige Treppe führt zum Hauptportal, das entsprechend dem Portal der Dechanei reich gestaltet ist. Die Kartusche enthält eine Widmung an Gott, Maria und Margarethe mit einem Chronogramm. Zu diesem Haus gehören ein großer Gewölbekeller und ein eigenes Wirtschaftsgebäude. Ein zweites, etwas kleineres und schmuckloses Kanonikatshaus wurde 1795 nordöstlich gegenüber, außerhalb des Stiftsbezirks errichtet. Nordöstlich der Kirche steht das 1795 für den Organisten und Chorleiter erbaute, kleine Chorregentenhaus (Baumeister Böhler); es ist dem Kaplaneihaus entsprechend schmucklos. Nördlich grenzen kleine, um 1800 für Handwerker des Stifts gebaute Häuser an. Westlich im Stiftsbezirk, aber von der Straße aus zugänglich steht das zweigeschossige, mäßig aufwendig gestaltete Amtshaus, das 1772/73 ebenfalls von Böhler errichtet wurde. Die zweiläufige Freitreppe führt zu einem Segmentbogenportal mit verkröpfter, architravierter Rahmung. Die von Volutenbändern gerahmte, leere Wappenkartusche bekrönt ein »M« als Signet des Margarethenstifts. BibliographieQuellen: Bader 1867 (b); Roth von Schreckenstein 1883; Kraus 1964. Handbücher und Lexika: Dehio, Baden-Württemberg Bd. 2, S. 816–819 (Dagmar Zimdars); KB Emmendingen Bd. 2,2, S. 120–123 (Meinrad Schaab), 160 f. (Anneliese Müller), 175 (Barbara Henze), 761–763, 775–777; KDM Bd. 6,1, S. 510–514 (Franz Xaver Kraus/Max Wingenroth); kloester-bw, Kollegiatstift St. Margarethen Waldkirch (Dieter Speck); SKHB, S. 665–679 (Dieter Speck). Literatur: Werkmann 1868; Münzer 1906; Wetzel 1912–1923; Roth 1944; 1952; 1953; Birth 41999; Bigott/Haasis-Berner 2006; Haasis-Berner 2015; Kleinjung 2016; Haasis-Berner 2017; Dendorfer 2021; Gutmann 2021 (a); Kleinjung 2021; Regenbogen 2021. Anmerkungen
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| Objekttyp: | Konvent |
| Personenbezüge: |
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Literatur + Links
| Weiterführende Links: |
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