Standesbücher 

Kurzbeschreibung: Zum Personenstandwesen in Baden 1810-1870
Der Bestand 390 (Standesbücher) des Generallandesarchivs verdankt seine Entstehung den Bestimmungen des ersten und zweiten Einführungsedikts des "Code Napoléon mit Zusätzen und Handelsgesetzen als Landrecht für das Großherzogtum Baden". Damit wurde das Personenstandswesen in Baden mit Wirkung zum 1. Januar 1810 neu geregelt. Das 2. Einführungsedikt zum Badischen Landrecht vom 27. Dezember 1809 beauftragte die Pfarrer der christlichen Konfessionen sowie die Rabbiner der jüdischen Gemeinden als Beamte bürgerlichen Standes mit der Führung der Geburts-, Ehe- und Totenbücher. Die Pfarrer und die Rabbiner hatten die Kirchenbücher bzw. Standesbücher doppelt zu führen und mussten eine Fertigung nach Jahresschluss an das zuständige Bezirksamt abliefern. Mit der Errichtung der Amtsgerichte zum 1. September 1857 gingen diese Zweitschriften von den Bezirksämtern an die Amtsgerichte über. Durch das Gesetz über die Beurkundung des bürgerlichen Standes vom 21. Februar 1869 wurden mit Wirkung zum 1. Februar 1870 die Bürgermeister zu Standesbeamten bestellt. Die landesrechtliche Regelung des Personenstandwesens galt bis zum Inkrafttreten des Personenstandgesetzes des Deutschen Reiches vom 6. Februar 1875 am 1. Januar 1876. Die badischen Amtsgerichte blieben bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg für die Aufbewahrung der nach badischem Landesrecht entstandenen Personenstandsregister zuständig. 1953 wurde deren Abgabe an die Landratsämter und Stadtkreise zwar angeordnet, aber von Ausnahmen abgesehen nicht durchgeführt. Erst mit Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 16. Dezember 1957 und mit Erlass des Justizministeriums vom 24. Januar 1958 wurde die Abgabe der bis zum 1. Februar 1870 von den Ortsgeistlichen und Rabbinern geführten Zweitschriften der Standesbücher an das Generallandesarchiv Karlsruhe angeordnet. Nachdem bereits 1956 die ersten Standesbücher an das Generallandesarchiv abgegeben worden waren, gingen in den Jahren 1958-1960 die Ablieferungen zügig ein. Bei der Bearbeitung von Anträgen und Auskünften aus den Standesbüchern beim Generallandesarchiv zeigte sich sehr bald, dass eine sorgfältige Ordnung und Verzeichnung des Bestandes unerlässlich war, und dass die Betreffangaben der Bücher nicht einfach übernommen werden konnten. Die Verzeichnung wurde Ende 1959 begonnen und im Dezember 1965 abgeschlossen. Dabei wurden die Register überprüft, um die einzelnen Jahrgänge und Gemeinden feststellen zu können. Überwiegend sind in den Standesbüchern die Geburts-, Heirats- und Sterberegister eines oder mehrerer Jahrgänge zusammengebunden. Von den größeren Gemeinden sind jedoch zumeist getrennte Geburts-, Heirats- und Sterbebücher vorhanden. Für eine größere Anzahl von Gemeinden sind keine eigenen Standesregister geführt und die Standesfälle einiger Orte zusammen in gemeinsame Register eingetragen worden. Die Sprengel der Religionsgemeinden waren und sind vielfach nicht identisch mit denen der politischen Gemeinden. Höfe, Wohnplätze und selbst Gebietsteile von politischen Gemeinden sind verschiedenen Religionsgemeinden zugeteilt. Einige christliche Kirchspielgemeinden, zu denen badische Orte gehörten, hatten ihren Sitz außerhalb Badens. Viele der den Religionsgemeinden früher zugeteilt gewesenen Gemeinden und Wohnplätze sind heute in anderen politischen Gemeinden aufgegangen. Aus all diesen Gründen und im Interesse der leichteren Recherchierbarkeit wurde das Findbuch zu den Standesbüchern nach dem zum Zeitpunkt des Beginns der Erschließung gültigen Stand der Gemeindezugehörigkeit von 1960 strukturiert. Von den ins Generallandesarchiv eingelieferten 7109 Standesbüchern wurden etwa 40% neu gebunden. Dabei wurden auch etwa 900 dünne, jahrgangsweise gebundene Hefte kleiner Gemeinden zu größeren Bänden zusammengebunden, so dass der Bestand 390 zum Ende der Erschließung 6214 Bände umfasste. Karlsruhe, im Dezember 1965 Hanns Obert (verkürzte und überarbeitete Fassung des Vorworts)
Beständeausgleich mit dem Staatsarchiv Freiburg
In den Jahren 1956-1960 hatte das Generallandesarchiv sämtliche badischen Standesbücher übernommen. Im Zuge des Beständeausgleichs mit dem 1947 gegründeten Staatsarchiv Freiburg im Jahr 1991 wurden die südbadischen Standesbücher an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben, die Bände wurden jedoch nicht neu signiert, so dass es Lücken in der Nummernfolge gibt. Die Grundlage für die Aufteilung zwischen den beiden Archiven in Freiburg und Karlsruhe bildete die Gebietseinteilung der inneren Verwaltung, die von den Sprengeln der Amtsgerichte abweicht. Aus diesem Grund werden im Generallandesarchiv Standesbücher einzelner Gemeinden aufbewahrt, die sich im Bezirk eines südbadischen Amtsgerichts befinden. Betroffen sind die Amtsgerichtsbezirke Kehl und Wolfach. Umgekehrt befinden sich einzelne Bände aus dem Amtsgerichtsbezirk Bühl im Staatsarchiv Freiburg. Bis zum Beständeausgleich 1991 war der Bestand um wenige Bände ergänzt worden. Der Karlsruher Anteil der Standesbücher umfasst nunmehr 2904 Bände.
Konversion
Das maschinenschriftliche Findbuch von Hanns Obert aus dem Jahr 1965, das um handschriftliche Korrekturen und Nachträge ergänzt worden war und deswegen inzwischen in mehreren, im Detail nicht übereinstimmenden Versionen vorlag, wurde im Jahr 2009 durch Frau Eva Kadermann und Frau Sigrun Gees durch Abschrift in die Archivsoftware ScopeArchiv konvertiert, um ein Online-Findmittel herstellen und das Versionsproblem lösen zu können. Die Endredaktion und Indexierung des Findmittels übernahm der Unterzeichnete. Karlsruhe, im September 2009 Dr. Martin Stingl
Erstellt (Anfang): 1691  [(1691-) 1775-1875 (-1958) Kernlaufzeit 1810-1870]
Umfang: 2906 Bände (Nr. 140-6218)
Objekttyp: Bestaende
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe
Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800)
Inneres, Soziales und Umwelt
Ämter (Bezirks-, Landratsämter)
Standesbücher
Bestand
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 390 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-5405
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