Eisenbahndirektion/Bundesbahndirektion Karlsruhe: Generalia, Strecken (mit Planbeilagen) 

Kurzbeschreibung: Behördengeschichte
Im Jahr 1838 beschloss der badische Landtag den Bau einer Eisenbahn von Mannheim über Heidelberg bis Basel und einer Nebenbahn von Appenweier nach Kehl auf Staatskosten. Als erster Abschnitt der Hauptbahn wurde am 12. September 1840 die Strecke Mannheim-Heidelberg in Betrieb genommen. Von Heidelberg aus wurden 1843 Karlsruhe, 1844 Offenburg, 1845 Freiburg, 1855 Basel und 1863 Konstanz erreicht. Von den von der Hauptbahn abzweigenden Nebenbahnen erreichten einige als technische Meisterleistungen Berühmtheit, z.B. die Schwarzwaldbahn Offenburg-Konstanz (1863-1873) mit ihren Tunneln und Schleifen, die Höllentalbahn Freiburg-Donaueschingen (1887), die wegen der Höhenunterschiede streckenweise als Zahnradbahn betrieben wurde, die Dreiseenbahn Titisee-Seebrugg (1926) mit dem höchtsgelegenen Bahnhof Deutschlands (Feldberg-Bärental) und die als "Sauschwänzlebahn" bekannte Wutachtalbahn (1875/76) mit dem einzigen Kreiskehrtunnel Deutschlands. Der Ausbau des badischen Netzes war bis zum Ende des Ersten Weltkriegs weitgehend abgeschlossen. In den Jahrzehnten danach wurden bestehende Strecken modernisiert (v.a. Umstellung auf den elektrischen Betrieb) und ausgebaut sowie unrentabel gewordene Strecken stillgelegt. Zu großen Neubauten kam es erst wieder durch die Herstellung von Schnellbahnverbindungen, insbesondere Mannheim-Stuttgart, ab den 1970er Jahren. Kennzeichnend für die Verwaltungsorganisation des Eisenbahnwesens war die bis einschließlich 1871 bestehende Trennung von Eisenbahnbau und Eisenbahnbetrieb, wobei nur für ersteres eine eigene Behörde geschaffen wurde und letzteres zunächst mit der Postverwaltung verbunden war. Zuständig für die Baumaßnahmen war die 1838 ins Leben gerufene Eisenbahn-Baudirektion, die 1840 in der "Sektion Eisenbahnen der Großherzoglichen Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus" aufging. Demgegenüber oblagen die Verwaltung und der Betrieb der fertig gestellten Strecken von 1840 bis 1843 der Oberpostdirektion, von da an bis 1853 der "Direktion der Großherzoglichen Posten und Eisenbahnen" und schließlich von 1854 bis 1871 der "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten", die ab 1863 auch für die Bodenseedampfschifffahrt zuständig war. Diese verwaltungsmäßige Trennung von Bau und Betrieb blieb bis zum Übergang des Postwesens auf das neu gegründete Deutsche Reich zum 1. Januar 1872 bestehen. Zu diesem Stichdatum trat die "Generaldirektion der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen" ins Leben, die von nun an in umfassender Weise für Bau und Betrieb der Staatsbahnen zuständig war. Dabei blieb es bis zum Ende des Großherzogtums Baden und dem Übergang der deutschen Ländereisenbahnen auf das Reich im Jahr 1920. Die ministerielle Ressortzugehörigkeit des Eisenbahnwesens war in entsprechender Weise mehrfachen Änderungen unterworfen. Die Aufsicht über die Bauangelegenheiten war anfänglich beim Innenministerium angesiedelt, für den Betrieb hatte das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten die Oberleitung. Beide Zuständigkeiten wurden durch Verordnung vom 18. Februar 1853 zusammengefasst beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 1860 wechselte die Ressortzugehörigkeit der Bau- und der Betriebsverwaltung der Eisenbahnen zum Handelsministerium und 1881 zum Finanzministerium, von welchem es 1898 erneut an das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten gelangte. Ab 1912 war wieder das Finanzministerium zuständig. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gingen die damals noch bestehenden Ländereisenbahnen auf das Reich über. In Baden wurde die Übertragung der Staatseisenbahnen auf das Reich durch Staatsvertrag vom 31. März 1920 geregelt. Die Generaldirektion der badischen Staatseisenbahnen änderte ihren Namen zunächst in Eisenbahngeneraldirektion Karlsruhe und hieß ab 1923 Reichsbahndirektion (und ab 1951 Bundesbahndirektion). Der Zuständigkeitsbezirk der Karlsruher Direktion war nie wirklich deckungsgleich mit den Grenzen des Landes Baden. Durch Staatsverträge mit den Nachbarländern wurde der Bau grenzüberschreitender Strecken geregelt. So wurde die 1853 fertig gestellte Strecke Bruchsal-Bretten-Bietigheim auf der Grundlage eines Staatsvertrages vom 4. Dezember 1850 durch Württemberg gebaut und befand sich in württembergischem Eigentum; die auf badischem Gebiet gelegene Teilstrecke Bruchsal-Bretten wurde erst 1878 von Baden zurück gekauft. Ebenfalls durch Württemberg gebaut wurde die Teilstrecke Jagstfeld-Neudenau-Möckmühl-Adelsheim-Osterburken der Verbindung von Heilbronn nach Würzburg (Staatsvertrag vom 31. März 1884); im Gegenzug übernahm Baden den Bau der Taubertalstrecke nach Bad Mergentheim. Ein Staatsvertrag mit der Schweiz vom 27. Juli 1852 (mit Folgeverträgen) räumte dem Großherzogtum Baden das Recht ein, die dem Hochrhein entlang führende Bahnstrecke nach Konstanz auf Schweizer Territorium durch die Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen hindurchzuführen und in eigene Verwaltung zu nehmen. Umgekehrt gibt es schweizerische Streckenabschnitte auf deutschem Boden (Altenburg-Rheinau, Jestetten, Lottstetten). Der Bau der 1846 in Betrieb genommenen Main-Neckar-Bahn von Frankfurt nach Heidelberg war ein Gemeinschaftsprojekt Badens, Preußens und Hessens. Die Main-Neckar-Bahn verfügte über eine eigene Verwaltung mit Sitz in Darmstadt, die auch für den badischen Teil der Strecke zuständig war. Mit Staatsvertrag vom 14. Dezember 1901 wurde die Verwaltung auf die 1896 neu geschaffene preußisch-hessische Gemeinschafts-Eisenbahndirektion Mainz übertragen. Auch die Verkehrsverbindungen von Baden nach Hohenzollern und über den Rhein in die Pfalz und nach Frankreich (v.a. Kehl-Straßburg) wurden gemeinschaftlich gebaut. Seit der Verreichlichung der Bahn kam es wiederholt zu Veränderungen in der Gebietsabgrenzung (Anm. 1). Die Strecke Osterburken-Würzburg mit ihren Seitenlinien ging auf die Reichsbahndirektion Stuttgart über, im Gegenzug übernahm die Reichsbahndirektion Karlsruhe die Verwaltung der Murgtalbahn von Freudenstadt bis Schönmünzach. Auf der linksrheinischen Seite übernahm Karlsruhe zum 1. Februar 1937 den Streckenbereich um Wörth (Wörth-Winden-Bergzabern, Wörth-Berg, Winden-Kapsweyer) von der wenig später vollständig aufgelösten Reichsbahndirektion Ludwigshafen, deren Gebiet ansonsten auf die Direktionen Mainz und Saarbrücken aufgeteilt wurde. Die Direktion in Mainz war östlich des Rheins u.a. zuständig für die zum Teil in badisches Gebiet fallenden Strecken Eberbach-Babenhausen sowie (Mannheim-)Friedrichsfeld-Weinheim-Darmstadt. Während des Zweiten Weltkriegs verwaltete die Reichsbahndirektion Karlsruhe zeitweilig das elsässische Streckennetz. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gingen entsprechend der Abgrenzung der Besatzungszonen in Südwestdeutschland Verwaltung und Betrieb der Eisenbahnen, die zunächst unter alliierter Leitung gestanden hatten, im amerikanisch besetzten Teil Badens auf die Reichsbahndirektion Stuttgart über, wogegen die Reichsbahndirektion Karlsruhe, obwohl innerhalb der amerikanischen Zone gelegen, für den französisch besetzten Teil Badens zuständig blieb und zusätzlich den französisch besetzten Teil Württembergs übernahm. Karlsruhe war außerdem bis 1952 zuständig für die zur französischen Zone gehörigen Teile des Gebiets der Reichsbahndirektion Augsburg (Kreis Lindau). Die 1937 zu Karlsruhe gekommenen Pfälzer Strecken wurden der Reichsbahndirektion Mainz zugewiesen, die ihre rechtsrheinischen (zum Teil zu Baden gehörigen) Gebiete an die Frankfurter Direktion verlor. Die in der Schweiz gelegenen Liegenschaften und Streckenabschnitte der Bahn wurden bis 1948 von der Eidgenossenschaft verwaltet. Im Jahr 1951 erlangten die westdeutschen Bahnen mit der Errichtung der Deutschen Bundesbahn ihre 1945 verloren gegangene Verwaltungseinheit wieder. Zum 1. Januar 1953 wurden die alten Direktionsgrenzen nach dem Stand von 1938 mit geringfügigen Änderungen wiederhergestellt, wobei jedoch Mainz für das pfälzische Netz zuständig blieb. Die letzten großen Veränderungen in der räumlichen Zuständigkeitsabgrenzung der Bundesbahndirektion Karlsruhe erbrachte das Jahr 1971. Zum 1. Juni 1971 übernahm Karlsruhe (zum Teil wieder) das süd- und vorderpfälzische Netz sowie den Raum Weinheim von der jetzt aufgelösten Bundesbahndirektion Mainz (Anm. 2). Zum 1. Januar 1994 wurde die Deutsche Bundesbahn privatisiert und erfuhr seither zahlreiche organisatorische Veränderungen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits stark abgeschwächten, sich im Prinzip aber nach wie vor an gewachsenen Verwaltungsgrenzen orientierenden Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den Direktionen wurden endgültig zu Gunsten einer funktionalen Gliederung aufgegeben. Die Bundesbahndirektionen wurden aufgelöst.
Bestandsgeschichte
Bis zur Reform der Bundesbahn mit Ablauf des Jahres 1993 gelangten nur relativ wenige Akten der Eisenbahnverwaltung in das Generallandesarchiv Karlsruhe (Anm. 3). Jedoch wurden einzelne Kaufverträge zum Erwerb von Gelände im Zuge des Bahnbaus, Unterlagen zur Grundstücksenteignung mit Urkunden-Charakter und Staatsverträge mit benachbarten deutschen Staaten, Frankreich, der Schweiz, dem Deutschen Reich sowie auf diese Unterlagen Bezug habende Planbeilagen bereits ab dem Beginn des Bahnbaus 1838 bis zur Verreichlichung der Bahn 1920 an das Generallandesarchiv abgegeben, weil sie rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam waren (heute in Abt. 230). Die erste Ablieferung von Akten im eigentlichen Sinne erfolgte im Jahr 1908 und enthielt die Personalakte von Robert Gerwig. Alle bis 1979 abgelieferten Personalakten (sie machten den überwiegenden Teil der Ablieferungen bis 1993 aus) wurden teilweise zum Bestand 76 gelegt (so auch die Akte Robert Gerwig), teilweise aber lediglich in dem dazu gehörigen Findmittel nachgewiesen und physisch zusammen mit den Sachakten zum Bestand 421 formiert. Für diesen wurde (offenbar in den 1950er Jahren) ein Zettelrepertorium angelegt, das bis 1979 kurrent gehalten wurde. Der so entstandene Grundbestand 421 (Anm. 4) umfasste zuletzt (1979) rund 37 laufende Meter. Mit dem Personalaktenzugang 1981-1 änderte sich die Vorgehensweise. Der Zugang blieb physisch bestehen, die Titelaufnahmen zu den Akten wurden in das Repertorium zu Abt. 76 eingearbeitet. Die nächste Änderung trat 1985 ein. Seit diesem Jahr blieben die einzelnen Zugänge nicht nur lagerungsmäßig erhalten, sondern wurden über je eigene Einlieferungsverzeichnisse oder provisorische archivische Findmittel erschlossen; insbesondere wurden keine Personalakten mehr in das Findmittel zu Abt. 76 nachgetragen. Bis 1993 betrug der Gesamtumfang der im Generallandesarchiv vorhandenen Akten (Grundbestand 421 zuzüglich aller Zugänge nach 1979) rund 47 lfd. m; hinzu kamen etwa 1000 Pläne in zwei gesonderten Ablieferungen (Anm. 5). Diese Menge erhöhte sich ab 1993 schlagartig. Innerhalb weniger Jahre strömten weitere 250 m Akten, einige 10.000 Pläne, 100.000 Fotos und etwa 290.000 Mikrofilm-Datenkarten (verfilmte Pläne) ins Archiv. Nur zu einem Teil dieser Zugänge gab es eigene Findmittel, die Mehrzahl der Akten und Pläne war nicht benutzbar. Mit weiteren Ablieferungen von vor 1994 entstandenen Akten seitens der heutigen Bahn AG ist zu rechnen. Im Jahr 2003 wurde mit der Gesamterschließung der Überlieferung der Bundesbahndirektion Karlsruhe und ihrer Vorgänger begonnen. Dabei zeigte sich, dass es aus strukturellen Gründen nicht möglich war, alle Zugänge nach 1979 in den alten Grundbestand 421 einzuarbeiten, weil die Akten dieser späteren Zugänge überwiegend nach dem systematischen Aktenplan der Reichs- bzw. Bundesbahn angelegt worden waren und daher nicht in das Ordnungsschema des alten Grundbestandes 421 nach General- und streckenbezogenen Unterlagen eingeordnet werden konnten. Aus diesem Grund wurde für diese Aktenzugänge (Ausnahmen s. unten) ein neuer Grundbestand 421-1 gebildet. Der alte Bestand 421 wurde in der Grundstruktur unverändert belassen, jedoch wurde das provisorische Findmittel neu bearbeitet; darüber hinaus wurden alle Personalakten-Zugänge ab 1981 in den "alten" Grundbestand 421 eingearbeitet. Ausgenommen von der Einarbeitung der Einzelzugänge in die beiden Akten-Grundbestände wurden diejenigen Ablieferungen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Erschließungsarbeiten bereits abschließend archivisch bearbeitet waren: der Personalakten-Zugang 1996-9 im Umfang von 5,5 lfd. m und der vorliegende Sachakten-Zugang 1993-90 im Umfang von 82 lfd. m. Der Zugang 1993-90 war der einzige, zu dem zu Beginn der Gesamterschließung eine vollständige und einigermaßen brauchbare Ablieferungsliste vorlag. Sie verzeichnete alle Akten aus der zentral geführten Altregistratur der Bundesbahndirektion Karlsruhe, die von Dezember 1993 bis August 1994 vom Generallandesarchiv Karlsruhe übernommen worden waren. Diese Liste war handschriftlich angelegt worden und enthielt zwar auch die Aktenzeichen nach dem Stand vom 1. Juli 1980, jedoch waren die Eintragungen nicht systematisch geordnet, so dass bei der Suche nach einer Akte zu einem bestimmten Aktenzeichen jedes Mal die gesamte Liste durchgegangen werden musste. Dennoch wurde im Interesse einer raschen Nutzbarmachung dieser Zustand nach der Übernahme der Unterlagen ins Generallandesarchiv beibehalten; die Akten wurden lediglich durch die Archivangestellte Helga Scheiler unter Anleitung von Dr. Peter Rückert auf Vollständigkeit geprüft, endgültig signiert und verpackt. Im Sommer und Herbst 2004 wurden die Titelaufnahmen des Ablieferungsverzeichnisses zum Zugang 1993-90 durch die Archivangestellte Angelika Dagmar von Schenck EDV-erfasst, mit einem Index versehen und nach dem für den neuen Grundbestand 421-1 entwickelten Schema klassifiziert, so dass künftig in diesen beiden umfangreichen Sachakten-Beständen nach einheitlichen Kriterien recherchiert werden kann. Zugleich wurden im Zuge der Verzeichnung zahlreiche missverständliche oder irrtümliche Eintragungen der handschriftlichen Liste, die zumeist auf Lesefehlern beruhten, korrigiert. Die Endbearbeitung des Findmittels lag beim Unterzeichnenden. Die Gliederung des Zugangs 1993-90 wie auch des neuen Grundbestandes 421-1 folgt so weit wie möglich dem letztgültigen Aktenplan der Bahn (Stand: 1. Juli 1992, DS 140 00 01). Abweichungen waren vor allem in den Fällen unerlässlich, in denen Akten verschiedener Registraturschichten zu einem geordneten Ganzen integriert werden mussten. Das betrifft vor allem die Hauptgruppen G (bis 1992: Geräte und Werkzeuge, ab 1992: Güterverkehr), ST (bis 1992: Stoffe, ab 1992 auch die alte Gruppe G umfassend), T (bis 1992: Tarife, ab 1992 aufgeteilt auf die Gruppen Personenverkehr und Güterverkehr und somit wegfallend) und V (bis 1992: Verkehr, ab 1992 reduziert auf Personenverkehr, da Güterverkehr seither in Hauptgruppe G). Problematisch ist, dass ein- und dasselbe mnemotechnische Aktenzeichen im Lauf der Zeit verschiedene Inhalte annehmen konnte, nämlich vor allem in den Hauptgruppen G (Geräte und Stoffe - Güterverkehr) und V (Verkehr - Personenverkehr). Weil sich die Vergabe der Aktenzeichen auch auf die Aktenführung auswirkt, war es notwendig, im vorliegenden Findmittel die Aktengruppe V doppelt zu bilden, einmal im Sinne der älteren Ordnung als "Verkehr" (Personen- und Güterverkehr zugleich betreffend) und zum anderen im Sinne des letztgültigen Aktenplans als "Personenverkehr".
Besondere Hinweise
Akten der mittleren Verwaltungsebene zur Geschichte des badischen Eisenbahnnetzes können wegen der häufig geänderten Abgrenzung des regionalen Geschäftsbereichs der Bundesbahndirektion Karlsruhe bzw. ihrer Rechtsvorgänger zu den Nachbardirektionen und deren Vorgängern vor allem auch an folgende Archive gelangt sein: - Staatsarchiv Ludwigsburg: Bundesbahndirektion Stuttgart; - Landeshauptarchiv Koblenz: Bundesbahndirektion Mainz; - Landesarchiv Speyer: Bundesbahndirektion Mainz; - Staatsarchiv Darmstadt: Bundesbahndirektion Frankfurt - Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Bundesbahndirektion Frankfurt - Bundesarchiv Koblenz: Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen (Zusammenschluss der Eisenbahnen der Länder der französischen Besatzungszone nach 1945); Personalakten (die Zuständigkeit für die Archivierung der Personalakten der Deutschen Bundesbahn liegt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesarchiv und der Bundesbahn von 1993 zentral beim Bundesarchiv; die im Generallandesarchiv vorhandenen Personalakten von Bahnbediensteten stammen aus früheren Zugängen bzw. beruhen in einem Fall [Zug. 1996-9] auf einer besonderen Vereinbarung mit dem Bundesarchiv); - Archives de l'occupation française en Allemagne et en Autriche Colmar: Akten französischer Dienststellen zum Eisenbahnwesen in Baden in der Besatzungszeit nach 1945. Hingewiesen sei auch auf das Verkehrsmuseum Nürnberg und das derzeit im Aufbau befindliche Unternehmensarchiv der Bahn AG in Berlin. Innerhalb des Generallandesarchivs Karlsruhe befinden sich Unterlagen mit Eisenbahnbetreffen (teilweise auch der Provenienz Eisenbahn-Direktion) vor allem in folgenden Beständen: - 76 Dienerakten - 230 Neuere Urkunden - 233 Staatsministerium - 236 Innenministerium - 237 Finanzministerium - 337-389 Bezirks- und Landratsämter - G Technische Pläne II Eisenbahnen - H Gemarkungspläne - H-f Allgemeine Kartensammlung Karlsruhe, im November 2004 Dr. Martin Stingl
Literaturauswahl zur Behördengeschichte:
Kermann, Joachim: Eisenbahn- und Archivverwaltung, eine schwierige Partnerschaft - Ein Erfahrungsbericht des Landesarchivs Speyer über 60 Jahre Bemühungen um den Erhalt von eisenbahngeschichtlich bedeutsamen Unterlagen. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 101 (2003), S. 345-378. Rückert, Peter: Stichtag 31.12.1993. Aktenaussonderung bei der Bundesbahndirektion Karlsruhe. In: Robert Kretzschmar (Hrsg.): Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg (= Werkhefte der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Serie A, Heft 7). Stuttgart 1997, S. 211-224. Schell, Fridolin: 110 Jahre Eisenbahndirektion Karlsruhe. Freiburg 1982. Stiefel, Karl: Baden 1648-1952, Band II. Karlsruhe 1977, S. 1513-1542.
Anmerkungen
Anm. 1: Ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Anm. 2: GLA 421-1 Nr. 405 und Nr. 413. Anm. 3: GLA 450 Nr. 1222, 2010 und 2024. Anm. 4: Zugänge 1908-14, 1908-19, 1913-88, 1917-10, 1920-30, 1921-15, 1947-9, 1953-10, 1958-17, 1965-3, 1967-28, 1968-4, 1969-6, 1970-3, 1971-14, 1973-8, 1975-47, 1979-39. Anm. 5: Zusätzlich zum Grundbestand 421 (Zugänge s. Fußnote 4) handelte es sich um folgende Teilbestände: 421 Zugang 1981-1, 421 Zugang 1981-77-K, 421 Zugang 1985-71, 421 Zugang 1988-47, 421 Zugang 1990-1, 421 Zug. 1990-13-K, 421 Zugang 1990-15, 421 Zugang 1991-9 (der Zusatz "K" bezeichnet die Zugänge an Karten und Plänen).
Erstellt (Anfang): 1832  [1832-1992]
Umfang: 2424 Nummern
Objekttyp: Bestaende
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe
Neuere Bestände (vornehmlich ab ca. 1800)
Reichs- bzw. Bundesbehörden
Bahn
Eisenbahn-/Bundesbahndirektion Karlsruhe
Bestand
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 421 Zugang 1993-90 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-8080
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