Bargatzky, Walter Adolf Richard 

Geburtsdatum/-ort: 13.04.1910;  Baden-Baden
Sterbedatum/-ort: 04.11.1998; Bonn
Beruf/Funktion:
  • Staatssekretär, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes
Kurzbiografie: 1919-1928 Oberrealschule Baden-Baden
1928-1932 Studium an den Universitäten Heidelberg und Berlin
1932 I. juristisches Staatsexamen
1935 II. juristisches Staatsexamen
1935 Eintritt in den höheren Justizdienst in Karlsruhe
1937 Abordnung ins Reichsjustizministerium
1939-1945 Kriegsdienst
1945 Polizeidirektor in Baden-Baden
1948 Verwaltungsrichter in Baden-Baden und Freiburg
1950-1963 Bundesinnenministerium, zuletzt Ministerialdirektor
1963 Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium
1966 Einstweiliger Ruhestand
1967-1982 Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Auszeichnungen: Infanterie-Sturmabzeichen (1940); Eisernes Kreuz II. Klasse (1941); Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern II. Klasse (1943); Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern (1973); Henri-Dunant-Medaille des Internationalen Roten Kreuzes (1983)
Verheiratet: 1944 (Paris) Camilla Anna Hildegard, geb. Spruner von Mertz (geb. 1920), Tochter des Hermann Spruner von Mertz, Kapitänleutnant außer Dienst und der Martha, geb. Hinkeldey
Eltern: Vater: Eugen (1867-1955), Realschuldirektor
Mutter: Luise, geb. Roser (1882-1971)
Geschwister: Eugen (1907-1993)
Kinder: eine Tochter
GND-ID: GND/1012375382

Biografie: Reiner Haehling von Lanzenauer (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 11-13

In der väterlichen Dienstwohnung im Gebäude der Mädchenrealschule von Baden-Baden erlebte Bargatzky gemeinsam mit dem älteren Bruder seine Jugendzeit. Hier besuchte er die Volksschule, sodann die Oberrealschule. Nach dem Abitur, das er als Klassenbester bestand, studierte Bargatzky Rechtswissenschaften in Heidelberg und in Berlin. Das I. juristische Staatsexamen legte er im Jahre 1932 mit der Note „lobenswert“ ab. Nach der Referendarszeit folgte im Jahre 1935 das II. Examen, wiederum benotet mit „lobenswert“. Bargatzky war bereits Anfang November 1933 der SA beigetreten, er blieb deren Angehöriger bis Mitte August 1937. Am 1. Mai 1937 trat er in die NSDAP ein, in Karlsruhe amtierte er einige Zeit als Blockwart. Bargatzkys berufliche Laufbahn begann im November 1935 als Assessor in der seit Jahresbeginn dem Reich unterstellten Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, die von Senatspräsident Heinrich Reinle, einem überzeugten NS-Parteigänger, geleitet wurde. Im Jahre 1937 wurde Bargatzky in das Berliner Reichsjustizministerium abgeordnet, wo er dem Referat „Strafrecht des Auslands“ angehörte. Im Jahre 1938 hat man ihm von Karlsruhe aus die Planstelle eines Landgerichtsrats zugeteilt. In einer 1939 veröffentlichten Schrift über die englische Festlandspolitik brachte Bargatzky eine sachliche Analyse, nachdrücklich für eine friedliche Verständigung mit Großbritannien plädierend.
Am 18. Juli 1939 wurde Bargatzky einberufen zum 1. Infanterie-Ersatz-Bataillon 29 in Guben. Nach Kriegsbeginn musste er als einfacher Soldat, sodann Gefreiter, mit seiner Einheit am Westfeldzug teilnehmen. Kurz nach dem Waffenstillstand erreichte ihn die Nachricht, er sei zur Militärverwaltung in Paris versetzt. Mitte Juli 1940 trat er dort seinen Dienst an als Kriegsverwaltungsrat im Range eines Majors. Dem deutschen Militärbefehlshaber oblag die Aufsicht über die Zivilverwaltungen im besetzten Gebiet. In dieser Kommandozentrale der deutschen Besatzungsmacht gehörte Bargatzky als Sachbearbeiter der Gruppe Justiz an, die die Verordnungen für das Besatzungsgebiet zu entwerfen, die französischen Gesetzesvorhaben zu prüfen, den deutsch-französischen Rechtshilfeverkehr zu regeln und Rechtsberatung für die deutschen Dienststellen in Frankreich zu erteilen hatte. Sitz der Behörde war das beschlagnahmte Hotel „Majestic“ in der Avenue Kléber. Seine freie Zeit nutzte Bargatzky, um die Seinemetropole zu erkunden und die französische Kultur zu erfahren. Gelegentlich konnte er Kontakte zu französischen Bürgern knüpfen. Auf seiner Dienststelle begegnete er häufiger dem als Hauptmann eingesetzten Schriftsteller Ernst Jünger. Offen redete man zusammen über Kriegsgeschehen und Tagespolitik. Bargatzky urteilte über Jünger: „Ein wahrheitsbesessener Chronist.“
Der organisierte Kunstraub in den französischen Museen und an jüdischem und freimaurerischem Eigentum stieß bei den Offizieren und Beamten in der Pariser Militärverwaltung auf Ablehnung. Anfangs gelang es der zum Stab gehörenden Gruppe Kunstschutz, die Vorgänge zögerlich zu behandeln. Man ließ Listen erstellen mit dem Ziel, das Verfügungsrecht über Kunstschätze allein der Militärverwaltung vorzubehalten und auf diese Weise eine Wegschaffung zu verhindern. Nach einem Auftritt des Reichsmarschalls Hermann Göring in Paris kam es jedoch zu dessen persönlichen Raubzügen sowie zu unrechtmäßigen Übergriffen durch den Einsatzstab Rosenberg und durch ein Sonderkommando des Berliner Auswärtigen Amtes. In großem Umfang wurden Kunstwerke als Beute behandelt, versteigert oder abtransportiert. Die Täter beriefen sich auf eine unmittelbare Genehmigung Hitlers. Dieser Situation stand man im Pariser Verwaltungsstab, der teilweise zu Amtshilfe verpflichtet war, machtlos gegenüber. Auf Weisung des Militärbefehlshabers hatte Bargatzky ein Gutachten zur völkerrechtlichen Situation zu verfassen. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass ausgehend von der Haager Landkriegsordnung das Reich als besetzender Staat keinen Kunstbesitz enteignen dürfe. Auf dieser Rechtsgrundlage protestierte der Chef der Pariser Militärverwaltung, Otto von Stülpnagel, im Januar 1941 in einem persönlichen Schreiben an den Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, seine Sorge um das deutsche Ansehen herausstellend.
Der Aufstand vom 20. Juli 1944 gegen das NS-Regime schien in Paris zu gelingen: Wehrmachtsoldaten verhafteten SS-Leute und Sicherheitsdienst. Erst während der Nacht wurden sie wieder freigelassen, als bekannt wurde, dass Hitler das Attentat überlebt hatte. Ausgegangen war die Aktion von dem neuen Militärbefehlshaber, General Carl-Heinrich von Stülpnagel, der in ständigem Kontakt zu den Verschwörern im Reich stand. Nur wenige Offiziere des Pariser Stabes waren in die konkreten Vorbereitungen des Staatsstreichs eingeweiht. Zu ihnen gehörte Bargatzky. Nach dem Gelingen sollte er die juristische Seite übernehmen und vor einem Standgericht als Anklagevertreter gegen die Hauptverantwortlichen aus SS und SD die Todesstrafe beantragen. Seine Mitwirkung im Widerstand blieb damals unentdeckt, während Stülpnagel und einige weitere Offiziere der Dienststelle verhaftet und später hingerichtet worden sind. Angesichts des alliierten Vormarsches in Frankreich wurde die Dienststelle im August 1944 zurückverlegt. Kurz vor Kriegsende verfasste Bargatzky in Potsdam eine kritische Denkschrift über den Kunstraub (sogenannter „Bargatzky-Bericht“), die er bei seiner Gefangennahme amerikanischen Offizieren übergab. Aus all dem folgt, dass Bargatzky sich im Laufe des Krieges zu einem entschlossenen Gegner des NS-Regimes gewandelt hatte.
Während seiner kriegsbedingten Abwesenheit waren Bargatzky zwecks ziviler Beförderung in Karlsruhe die Planstellen eines Ersten Staatsanwalts (1941) und eines Landgerichtsdirektors (1944) zugewiesen worden. Gleichwohl übernahm Bargatzky, aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft entlassen, am 1. Oktober 1945 den Posten des Leiters der Polizeidirektion in Baden-Baden. Man kann davon ausgehen, dass die französische Besatzungsmacht diese Schlüsselstellung in ihrer Zonenhauptstadt Bargatzky im Hinblick auf seine widerständige Haltung im Pariser Stab übertragen hat. Ein Zeichen setzte Bargatzky 1946 mit der Veröffentlichung der Schrift „Schöpferischer Friede“, in der er Besinnung über den totalen Zusammenbruch des deutschen Staates anmahnte und erste politische Wegweisungen versuchte. Im Jahre 1948 wurde Bargatzky zum Vorsitzenden des neu errichteten Verwaltungsgerichts Baden-Baden und des wieder eröffneten Verwaltungsgerichts Freiburg berufen, zugleich gehörte er dem Badischen Staatsgerichtshof in Freiburg als Beisitzer an. Als das französische Militärgouvernement im Mai 1948 die Gründung eines Ständigen Sekretariats der Länderregierungen anordnete, wurde Bargatzky zum vorläufigen Leiter ernannt. Das Projekt fand jedoch bei den einzelnen deutschen Regierungen keinen Anklang, weshalb Bargatzky alsbald seine Mitarbeit aufkündigte. Im Jahre 1950 wechselte er nach Bonn ins Bundesinnenministerium, wo er bald die Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ leitete und 1956 zum Ministerialdirektor aufstieg. Zu Anfang des Jahres 1963 wurde Bargatzky zum Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit ernannt. Nach politischen Differenzen trat er Ende 1966 in den einstweiligen Ruhestand.
Im Juli 1967 wurde Bargatzky zum Präsidenten des DRK gewählt, dessen Vizepräsident er bereits seit 1950 war. Das Rote Kreuz der DDR nahm diese Wahl zum Anlass, eine Kampagne anzuzetteln, in der man Bargatzky wegen seiner Tätigkeit im früheren Reichsjustizministerium und später im Bundesinnenministerium sowie wegen seines Einsatzes in dem Pariser Stab zu diffamieren suchte. Unbeirrt nahm Bargatzky seine Arbeit auf. Bei einem Rundtischgespräch des Internationalen Roten Kreuzes im September 1967 in Den Haag schlug er vor, in Konfliktfällen Kommissionen unter Vorsitz des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes zu bilden. In einer 1969 gehaltenen Rede über den Kampf des DRK gegen den Krieg stellte er erneut die friedliche Tendenz aller DRK-Arbeit im Westen heraus. Unter engagierter Mitwirkung Bargatzkys kam es 1972 endlich zu einer Zusammenarbeit der Rotkreuz-Gesellschaften beider deutscher Staaten. Im Bundesgebiet betrieb Bargatzky den Aufbau großräumiger Rettungsdienstbereiche mit Leitstellen, wissenschaftlich begleitet vom 1971 gegründeten Institut für Rettungsdienst des DRK. Bargatzky hat zudem zahlreiche internationale Hilfsaktionen des DRK veranlasst und durchgeführt. Im Jahre 1982 stellte er sich, inzwischen 72 Jahre alt, nicht mehr zur Wiederwahl. Im Hinblick auf seine Verdienste wurde er zum Ehrenpräsidenten ernannt. Den Lebensabend verbrachte Bargatzky bis zu seinem Tode in Bonn. Dort hat er auf dem Waldfriedhof Kottenforst seine letzte Ruhestätte gefunden.
Quellen: StAF D 180/2 Nr. 64.651, BA R 022/050756, R 022/050757, R 022/050758, R 022/050759, ZA I A3 Nr. 7029; StadtA Baden-Baden 250 A 032 u. 26-27-114 (Vater Eugen); Archives de l'Occupation Française en Allemagne et en Autriche, Colmar, A 0003; Geburtsurkunde Standesamt Baden-Baden Nr. 101/1910.
Werke: Der Sinn d. englischen Festlandspolitik, 1939; Schöpferischer Friede, 1947; Smuts. Sieg eines Besiegten, 1948; Das neue Polizeirecht d. Westzone, 1949; Mein Pudel Katja, 1952; Die letzte Runde – in Paris, in: Bundeszentrale für Heimatdienst Bonn (Hg.), 20. Juli 1944, 1961, 160; Das Universum lebt, 1978; Hotel Majestic. Ein Deutscher im besetzten Frankreich, 1987 (Zitat über Jünger 81); Zwei Stunden u. eine vertane Chance, in: Bengt von der Mühlen/Frank Bauer (Hgg.), Der 20. Juli 1944 in Paris, 1995, 209.
Nachweis: Bildnachweise: Hotel Majestic1987, Einbandvorderseite (vgl. Lit.).

Literatur: Wilhelm Treue, Zum Kunstraub in Frankreich. Der „Bargatzky-Bericht“, in: VJZ 1965, 285; Hans Umbreit, Der Militärbefehlshaber in Frankreich 1940-1944, 1968, XII, 29, 184-195 u. 262; Alois Thomas, in: FS für Franz Graf Wolff Metternich, 1973, 17; Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Bd. II, 1977, 977; Ernst Jünger, Strahlungen II – Das Zweite Pariser Tagebuch, SW 3, 1979, 288; Karl-Heinz Knauber, in: ZGO 132, 1984, 372; Gerhard Müller-Werthmann, Konzern d. Menschlichkeit, 1984, 201 u. 222; Heinrich Bücheler, Carl-Heinrich von Stülpnagel. Soldat – Philosoph – Verschwörer, 1989, 303; Rose Valland, Le front de l'art. Défense des collections françaises 1939-1945, 1997, 50, 79 u. 85; Franz-Christian Mattes, Verwaltungsblatt BW 1998, 128; Paul Feuchte, Quellen zur Verfassung des Landes Baden 1947, 1. T., 1999, 500; MunzingerA 6/99; Helmut Engler, in: StadtA Freiburg (Hg.), Badens Mitgift, 2000, 240; Reiner Haehling von Lanzenauer, in: Aquae 2002, 144 u. 2005, 171; Dieter Riesenberger, Das Deutsche Rote Kreuz, 2002, 422, 507, 509 u. 514; Michael Kißener, Zwischen Diktatur u. Demokratie, 2003, 239 u. 319; Achim Reimer, Stadt zwischen zwei Demokratien, 2005, 176, 296. – Zeitungen: Badener Tagbl. vom 24. 12. 1946 u. vom 27. 4. 1948; FAZ vom 14. 7. 1984, 11. u. 14. 11. 1998.
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