Voges, Fritz Robert Karl 

Andere Namensformen:
  • evangelischer Pfarrer, Führer der „Deutschen Christen“
Geburtsdatum/-ort: 01.06.1896;  Mannheim
Sterbedatum/-ort: 05.10.1967;  Mannheim-Neckarau
Kurzbiografie: 1914 Abitur, Mannheim
1914-1917 freiwilliger Kriegsteilnehmer
1923-1924 I. und II. theologisches Examen
1929 Pfarrer in Eggenstein
1933 Pfarrer in Karlsruhe (Christuspfarrei)
1933 Oberkirchenrat
1945 Entlassung
1947-1948 Wiederaufnahme unter die badischen Geistlichen; Pfarrer in Mannheim-Jungbusch
1958 Leiter des Evangelischen Gemeindedienstes Mannheim
1963 Ruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1926 Hanna, geb. Reimer (geb. 1904)
Eltern: Vater: Wilhelm Voges
Mutter: Helene, geb. Hartung
Geschwister: nicht feststellbar
Kinder: 3 (1 Tochter, 2 Söhne)
GND-ID: GND/1012404293

Biografie: Hermann Rückleben (Autor)
Aus: Badische Biographien NF 2 (1987), 292-293

Voges, Mitglied der NSDAP seit dem 13. August 1931, wurde im Januar 1933 unter großen Bedenken des Evangelischen Oberkirchenrats an die Christuspfarrei Karlsruhe versetzt. Er glaubte jedoch, dem Begehren einer starken NS-Gruppe in der Gemeinde Rechnung tragen zu müssen. Voges, der in seiner Antrittspredigt ausführte: „Mit Dank gegen Gott müssen wir bekennen, daß er ... es zuließ, uns einen Mann zu senden, der in der Konzentration seiner Gedanken und seines Willens aus dem Zerbrochenen wieder ein Ganzes schuf“, übernahm schon bald die Führung der „deutschen Christen“. Am 3. Juni 1933 erhob er vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht Einspruch gegen die Anordnung, den Pfingstgruß von Bodelschwinghs zu verlesen. Der Evangelische Oberkirchenrat legte ihm dieses als Verletzung der Dienstpflicht aus. Drei Wochen später wurde er selbst als geistliches Mitglied in den Evangelischen Oberkirchenrat berufen. Obwohl er gleichzeitig auf seine Verwaltungsgerichtsklage verzichtete, erhielt er am 30. Juni 1933 eine „Verwarnung“, weil er seine „Deutschen Christen“-Kollegen aufgefordert hatte, besagtes Grußwort nicht zu verlesen.
Ende August 1934 wurde Voges von Rechtswalter Jäger „zur kommissarischen Dienstleistung“ bei der DEK-Kirchenkanzlei nach Berlin berufen. Dort erlebte er sein „Damaskus“. Nicht einmal zwei Monate genügten, um ihm die Augen über die wahren Ziele der NS-Kirchenpolitik zu öffnen. Auf eigenen Wunsch wurde er am 29. 10. 1934 von seinem Auftrag entbunden. Drei Tage später schrieb er an seinen Landesbischof: „Ich konnte dort nicht mehr bleiben, sollte ich nicht seelisch zu Grunde gehen.“ Des weiteren bat er um einige Tage Urlaub, „da ich von all den Einblicken noch zu sehr erschüttert bin, als daß ich sofort wieder Dienst tun könnte.“
Voges war fortan erklärter Gegner der DC und wurde deshalb u. a. im Ministerium des Kultus und Unterrichts vor Zeugen als „Charakterlump und Verräter“ beschimpft. Eine chronische Nierenerkrankung bewirkte, daß er 1941 endgültig vom aktiven Wehrdienst befreit wurde. Unmittelbar bei Kriegsende wurde er mit der Verwaltung der Pfarrei Pfullendorf beauftragt, am 1. Juni 1945 jedoch nach den „Richtlinien der Militärregierung“ entlassen.
Obwohl Voges hervorragende Dienstzeugnisse erhielt, sein Sinneswandel wurde u. a. von Prof. Dr. Friedrich und Dr. Umhauer bestätigt, reihte ihn die Spruchkammer im Oktober 1946 unter die „Minderbelasteten“ ein, diktierte ihm eine zweijährige Bewährungszeit und 3 000 Reichsmark Geldstrafe zu. Ausschlaggebend war sein früher Eintritt in die NSDAP. Dieser Umstand bewirkte auch, daß er im Januar 1948 im Berufungsverfahren auf dem Gnadenwege immer noch als „Mitläufer“ eingestuft und mit 1 000 Reichsmark Strafe belegt wurde.
Der Wiederaufnahme in den badischen Pfarrerdienst stand dieser Spruch freilich nicht mehr entgegen. Am 1. Juni 1948 wurde ihm die Pfarrei Mannheim-Jungbusch übertragen. Nach „zehnjähriger segensreicher Wirksamkeit“ übernahm er die Leitung des „Evangelischen Gemeindedienstes Mannheim“, die er bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1963 vorbildlich versah.
Nachweis: Bildnachweise: LKAK, PA Bd. I.
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