Martens, Wilhelm Adolf Erich 

Geburtsdatum/-ort: 02.07.1889;  Konstanz
Sterbedatum/-ort: 31.12.1974;  Karlsruhe
Beruf/Funktion:
  • Oberlandesgerichtspräsident
Kurzbiografie: 1989-1907 Gymnasium Konstanz bis Abitur
1907-1908 Einjährig-Freiwilliger beim Infanterie-Regiment 114
1909-1912 Universitätsstudium in Genf und Heidelberg
1912 I. Juristische Staatsprüfung, Rechtspraktikant
1914-1918 Kriegsdienst
1920 II. Juristische Staatsprüfung, Gerichtsassessor
1928 Amtsgerichtsrat in Pforzheim
1928-1930 Rechtsanwalt in Freiburg
1930-1931 Amtsgerichtsrat, dann Landgerichtsrat in Offenburg
1932 Erster Staatsanwalt in Offenburg
1934 Zurückgestuft zum Landgerichtsrat in Mannheim
1937 Amtsgerichtsrat in Mannheim
1945 15. Jun. Präsident der Landgerichte Mannheim und Heidelberg
1945 20. Sep. Landesdirektor der Justiz in Nordbaden
1945 13. Dez. Vizepräsident des Oberlandesgerichts, Nebensitz Karlsruhe
1949 Titel Oberlandesgerichtspräsident
1954 Ruhestand
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Verheiratet: 1913 Vera Elisabeth, geb. Arnthal (1892-1983), ev., Tochter des Großkaufmanns Gustav Adolf Arnthal in Hamburg
Eltern: Vater: Wilhelm (1858-1935), Dr. phil., Gymnasialdirektor
Mutter: Anna, geb. Homburger (1861-1941)
Geschwister: 1
Kinder: 3:
Edith (geb. 1913)
Gertrud (geb. 1917)
Ursula (geb. 1919)
GND-ID: GND/101272039X

Biografie: Reiner Haehling von Lanzenauer (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 218-220

Von Anbeginn prägte das bildungsbürgerliche Milieu einer Professorenfamilie, inmitten der Kulturlandschaft des Bodenseeraums lebend, voll musischer und literarischer Neigungen den heranwachsenden Martens. Hier, in Konstanz, besuchte er die höhere Schule, hier leistete er den Dienst als Einjährig-Freiwilliger, hierhin kehrte er stets ins Elternhaus zurück. Bei Ausbruch des I. Weltkrieges musste der Rechtspraktikant einrücken zum Infanterieregiment 113 in Freiburg. In Fronteinsätzen schwer verwundet wurde Martens mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse, dem badischen Orden vom Zähringer Löwen und dem Verwundetenabzeichen ausgezeichnet. Als Oberleutnant der Reserve heimkehrend, legte Martens das zweite Staatsexamen ab. Er wirkte zuerst als Gerichtsassessor, dann als Staatsanwalt in Freiburg, Anfang März 1928 wurde er zum Amtsgerichtsrat in Pforzheim ernannt. Nun verließ er für zwei Jahre den Staatsdienst, um sich in Freiburg als Rechtsanwalt zu betätigen. 1930 wurde er wiederum Richter, jetzt am Amtsgericht in Offenburg, im Jahre darauf ernannte man ihn dort zum Landgerichtsrat. Und wieder ein Jahr später wurde er zum Ersten Staatsanwalt in Offenburg befördert. Doch nun blockten die soeben angetretenen NS-Machthaber jäh die Laufbahn des tüchtigen Mannes ab: Wegen seiner Ehe mit einer jüdischen Mitbürgerin wurde er 1934 zurückgestuft zum Landgerichtsrat in Mannheim, 1937 gar als Rat ans untergeordnete Amtsgericht versetzt.
In Mannheim gehörte der liberal-konservative Martens einer kleinen Gruppe von Richtern an, die dem Hitlerregime ablehnend gegenüberstanden, die bei vertraulichen Zusammenkünften in den Dienstzimmern die politische Lage freimütig erörterten. Über Jahre musste sich Martens gegen persönliche Anfeindung und dienstliche Hintansetzung behaupten. So wurde er im Jahre 1937 von Sammlern des NS-Winterhilfswerks bei der Partei denunziert, da er eine Spende verweigert habe. Von April bis September 1944 war Martens eingezogen zur Organisation Todt, wo der 55-jährige, untergebracht in einem Lager nahe Paris, schwere körperliche Aufräumarbeiten zu verrichten hatte. Danach drohte der Ehefrau wegen ihrer jüdischen Abstammung die Deportation. Es gelang Martens, sie im Bodenseeraum zu verstecken, zu Hause unter mannigfachen Gefahren die nachforschenden Gestapobeamten von der Spur abzubringen. Zeitkritisch hat Martens während der gesamten NS-Jahre Broschüren, Zeitungsausschnitte, Briefe, Fotos und Abschriften tendenziöser Urteile zusammengetragen, geordnet und verwahrt. Die heute in Familienbesitz befindliche Sammlung birgt eine eindrucksvolle Dokumentation jener Epoche.
Schon kurz nach Kriegsende ernannte das amerikanische Military Government in Mannheim den unbelasteten Richter zum Landgerichtspräsidenten in Mannheim mit Hauptsitz und mit Zweigsitz in Heidelberg. Doch schon im Herbst 1945 wurde er zum Landesdirektor der Justiz in der Landesverwaltung Württemberg-Baden berufen. In dieser Eigenschaft forderte er auf der nordbadischen Bürgermeisterbesprechung vom 3. November 1945 in Mannheim Neubesinnung und Neugestaltung auf dem Gebiete des Rechts sowie den Aufbau einer sauberen Justiz. Im Dezember folgte die Ernennung Martens' zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart – Nebensitz Karlsruhe. In diesem Amte war Martens zugleich ständiger Vertreter des württemberg-badischen Justizministers für den (nord)badischen Bereich, ohne jedoch der Landesregierung anzugehören. Weiterhin wirkte er als Mitglied des württemberg-badischen Staatsgerichtshofes. Im Jahre 1949 wurde Martens die Amtsbezeichnung eines Oberlandesgerichtspräsidenten verliehen, wenn auch sein Karlsruher Nebensitz erst im Jahre 1953 wieder zum selbständigen Oberlandesgericht erhoben worden ist. Im Jahre 1950 gehörte Martens dem Sachverständigenausschuss zur Südweststaatfrage und zur Volksbefragung an. Von 1951 an führte er den Vorsitz eines Prüfungsausschusses für die große juristische Staatsprüfung.
Gerade während der frühen Nachkriegsjahre hat sich Martens mit richtungweisendem Engagement um den Aufbau einer demokratischen Justiz verdient gemacht. Ein Richterkollege aus der frühen Nachkriegszeit charakterisierte Martens als tolerant, nie autoritär auftretend, „eine wohltuende Persönlichkeit mit würdiger Ausstrahlung“. Besonderes Gewicht maß Martens der Ausbildung und Förderung von qualifizierten Nachwuchskräften bei. Neben all dem blieb ihm das Schicksal straffälliger Menschen ein soziales Anliegen: Schon bald nach Kriegende nahm Martens die Wiederbelebung der Hilfsvereine in die Hand, 1950 wurde er Vorsitzender des Badischen Landesverbands für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge in Karlsruhe. Martens' Amtszeit hatte der Ministerpräsident antragsgemäß um einige Monate verlängert, am 31. Dezember 1954 musste er in den Ruhestand treten. Bei seiner Verabschiedung wurde ihm das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. Im Jahre 1955 hat ihm die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg den Ehrendoktortitel zuerkannt, 1961 wurde der langjährige Vorsitzende der Vereinigung der Freunde der Studentenschaft zum Ehrensenator der Heidelberger Universität ernannt.
Quellen: Justiz Min. B-W Personalakte Nr. 1214; GLA Karlsruhe 76/12978, 240/Zug. 1987/53/Nr. 133, 465a/MB/Heidelberg/59/Martens (Spruchkammerakte 1946: Nicht betroffen), 466/12227, 481/79, Zug. 1979/2, 466/ Nr. 4908; HStAS EA 4/001-68; StadtA Konstanz, ZGS/Persönlichkeiten; StadtA Mannheim S 2/1162-1; UA Heidelberg H-II-868/11, Rep 40-294; schriftl. Mitt. von Vors. Richter am Landgericht a. D. Dr. Roland Thomann, Heidelberg, vom 1. 6. 2001.
Nachweis: Bildnachweise: Ölporträt von Oskar Hagemann (1955) im Oberlandesger. Karlsruhe; Repr. bei Henssler,1979, 65 (vgl. Lit.).

Literatur: Military Government Gazette Mannheim Nr. 10 vom 16. 6. 1945; RNZ vom 7. 11. 1945; SJZ 1946, 14 u. 1949, 450; BNN vom 29. u. 31. 1. 1955; Ruperto-Carola 18, 1955, 15 u. 30, 1961, 258; Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich, 1959, 51; Karl Stiefel, Baden 1648-1952 Bd. II, 1977, 898; Ortwin Henssler, 100 Jahre Gerichtsverfassung, Oberlandesgerichte Karlsruhe u. Stuttgart 1879-1979, 1979, 65; Reiner Haehling von Lanzenauer, 150 Jahre Bad. Landesverband für soziale Rechtspflege, 1982, 19; Michael Kißener, Die jüdischen Kollegen, in: FS für Hugo Ott, 1996, 226; ders., Zwischen Diktatur u. Demokratie. Bad. Richter 1919-1952, 2003, 271; Christof Schiller, Das Oberlandesgericht Karlsruhe im 3. Reich, 1997, 160; Karl-Michael Walz, Soziale Strafrechtspflege in Baden, 1999, 487; Werner Münchbach, 200 Jahre Bad. Oberhofgericht – Oberlandesgericht Karlsruhe, 2003, 16, 21, 177, 463.
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