Rombach, Wolfram 

Geburtsdatum/-ort: 13.01.1897;  Offenburg
Sterbedatum/-ort: 20.01.1987;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Rechtsanwalt, NSDAP-Kreisleiter, Oberbürgermeister
Kurzbiografie: 1916 Abitur am Humanistischen Gymnasium in Offenburg
1916 Beginn des Studiums der Rechts- und Staatswissenschaft in Straßburg
1917-1918 Kriegsdienst an der Westfront
1919-1923 Fortsetzung des Studiums in Freiburg, Berlin, Kiel und Heidelberg
1923 Assessorexamen, Promotion zum Dr. jur.: „Die internationalen Grundsätze im geltenden deutschen Steuerrecht“ bei Prof. Dr. Karl Geiler
1928 Eintritt in die NSDAP (Mitgliedsnummer 137 785)
1930-1933 Mitglied des Stadtrates, NSDAP-Fraktion
1930-1936 NSDAP-Kreisleiter von Offenburg
1934 Ernennung zum Oberbürgermeister von Offenburg
1939-1940 Teilnahme am Frankreich-Feldzug
1945 Flucht aus Offenburg, Verhaftung
1945-1948 Amerikanische und französische Lagerhaft
1949-1950 Spruchkammerverfahren
1950 Niederlassung als Rechtsanwalt in Stuttgart
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Verheiratet: 1935 (Offenburg) Hildegard, geb. Neff (1907-1997), Dr. med., Ärztin
Eltern: Vater: Hermann, Dr. jur. (1860-1930), Rechts- und Fiskalanwalt
Mutter: Lina, geb. Bumiller (1868-1935)
Geschwister: Freia (geb. 1903)
Kinder: 4:
Rüdiger (geb. 1937)
Rainer (1940-1947)
Gudrun (geb. 1941)
Gerhilt (geb. 1943)
GND-ID: GND/1012776719

Biografie: Ludger Syré (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 300-302

Rombachs Lebensweg schien vorgezeichnet. Sein Vater, promovierter Jurist, führte in Offenburg eine Praxis als Rechts- und Fiskalanwalt. Seine Mutter entstammte ebenfalls einer Juristenfamilie. Es war deshalb keine Frage, dass sich der Sohn nach dem Abitur für das Studium der Rechtswissenschaft entschied.
Wie viele junge Männer seiner Generation hatte Rombach schon im Sommer 1914 eine große Kriegsbegeisterung erfasst. Da seine Eltern ihm jedoch mit Rücksicht auf seinen „schwächlichen Gesundheitszustand“ vor dem 20. Lebensjahr nicht die Erlaubnis zur freiwilligen Kriegsmeldung gaben, konnte er erst im Januar 1917 dem Fußartillerie-Regiment Nr. 14 in Straßburg beitreten. Obwohl auf dem linken Auge blind, meldete er sich im März 1917 an die Westfront, wurde aber bereits nach kurzem Kampfeinsatz schwer verletzt und mußte u. a. wegen einer Gasvergiftung, die er sich als Meldegänger bei der Nivelle-Offensive in der Champagne zugezogen hatte, mehrere Monate im Lazarett verbringen. Im November kehrte er zu seiner Einheit, dem Landwehr-Fußartillerie-Bataillon Nr. 7 zurück. Am 27. Januar 1918 wurde er zum Unteroffizier und am 28. August 1918 zum Vizefeldwebel der Reserve befördert. Dass eine Beförderung zum Reserveoffizier ausblieb, führte Rombach auf den Abschluß des Waffenstillstands bzw. auf den Ausbruch der Revolution zurück. Neben dem Eisernen Kreuz II. Klasse erhielt er die Badische Verdienstmedaille, das Ehrenkreuz und das Schwarze Verwundetenabzeichen.
Im Unterschied zu vielen Angehörigen seiner Generation, denen die Rückkehr ins zivile Leben nicht gelang, setzte Rombach 1919 das kurz vor Kriegseintritt begonnene Jurastudium fort. 1921 legte er das Staatsexamen, 1923 das Assessorexamen ab, im gleichen Jahr promovierte und trat anschließend in die Anwaltspraxis seines Vaters ein, die er nach dessen Tod 1930 weiterführte.
Rombach entstammte einem liberalen, national eingestellten bürgerlichen Elternhaus. Sein Vater, der bei den Reichstagswahlen 1912 für die Nationalliberale Partei kandidiert hatte, vertrat in Offenburg die DDP, dann die Deutsche Staatspartei, beide Stützen der Weimarer Verfassung. Der Sohn traute der parlamentarischen Demokratie die Lösung der politischen und sozialen Probleme jedoch nicht zu. Zu seiner politischen Radikalisierung trugen der Umsturz 1918, der Friedensvertrag von Versailles und die französische Besetzung Offenburgs bei; im Oktober 1923 verurteilte ihn das Kriegsgericht „wegen Gefährdung der französischen Besatzungstruppen“.
Nach eigener Aussage gehörte Rombach ab 1925 der „deutsch-völkischen Freiheitsbewegung“ an. Beeindruckt von Gregor Strasser und dessen Gedankengut trat er am 1. Dezember 1928 in die NSDAP ein. Für die 1924 von Otto Wacker gegründete Ortsgruppe Offenburg wirkte er fortan als Propagandist und Redner. Nach dem Einzug der NSDAP in den Offenburger Gemeinderat im Anschluss an die Kommunalwahl vom 16. November 1930, bei der die NSDAP 19,5 % der Stimmen erhalten hatte, bildete er dort zusammen mit Friedrich Kraus und Karl Rombach die Fraktion der NSDAP. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten schied er aus dem Stadtrat aus. Am 1. Juli 1930 bestellte ihn Gauleiter Robert Wagner zum Kreisleiter für Offenburg als Nachfolger des verstorbenen Friedrich Klink.
Gemäß dem Führerprinzip ernannte der badische Minister des Innern Rombach am 18. Januar 1934 zum neuen Oberbürgermeister von Offenburg. Die Vermutung, Rombach habe seinen Vorgänger Josef Holler (Zentrum) aus dem Amt gedrängt, weil er selber den Posten des Stadtoberhauptes angestrebt habe oder weil er sich für Hollers polemische Presseattacken in der „Kampfzeit“ rächen wollte, läßt sich nicht belegen; Holler selbst ist nach Kriegsende in einer eidesstattlichen Erklärung diesem Verdacht entgegengetreten.
1935 verzichtete Rombach auf seine Zulassung als Rechtsanwalt und ließ sich am 16. August aus der Liste der beim Landgericht Offenburg zugelassenen Anwälte streichen. Neben mehreren ehrenamtlichen Aufsichtsratsposten und sonstigen Ämtern gehörte er seit Mai 1933 verschiedenen kommunalpolitischen Gremien an; u. a. war er Kreisvorsitzender des Verwaltungsbezirks Mittelbaden und Bezirksvorsitzender des Badischen Gemeindetags. Besonders stolz war er auf seine frühe Mitgliedschaft im Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen (Mitgliedsnummer 78), für den er als Bezirksobmann fungierte. 1937 trat er auch der SS bei.
Nach seiner Ernennung zum Oberbürgermeister leitete Rombach den „nationalsozialistischen Aufbau“, in dessen Zentrum der Bau neuer Siedlungen, Wohnungen und kommunaler Infrastruktureinrichtungen wie die Ortenauer Milchzentrale und die Schlachtviehhalle standen. Zum Bürgerstolz geriet das 1937 eröffnete Stegermattbad an der Kinzig. Die völkisch uminterpretierte traditionelle Fasnacht ließ sich dank der 1936 entstandenen Hexenzunft in die vom Oberbürgermeister betriebene Förderung des Fremdenverkehrs einbeziehen. Als Offenburg im Zuge der Remilitarisierung des Rheinlandes 1936 erneut Garnisionsstadt wurde, setzte sich Rombach für die enge Partnerschaft von Wehrmacht und Stadt ein. Besonderen Wert legte er auf die Förderung der Kultur (Musikschule, Orchester, Theatergastspiele, Kino).
1936 ordnete Hitler an, die bis dahin häufig zu findende Personalunion von Bürgermeister und Kreisleiter aufzulösen. Hinzu kam in Baden eine Kreisreform, welche die Zahl der Landkreise reduzierte. Auf Wunsch des Gauleiters gab Rombach die Parteifunktion zugunsten des Oberbürgermeisteramtes ab. Sein Nachfolger an der Spitze der NSDAP wurde der bisherige Kreisleiter und Bürgermeister von Oberkirch, der Müllermeister Karl Rombach. Das politische und persönliche Verhältnis zwischen den nicht miteinander verwandten Namensvettern war von spürbarer Konkurrenz und gegenseitiger Abneigung geprägt; es spitzte sich besonders in den Kriegsjahren zu und erlebte einige dramatische Höhepunkte. Nur mit Mühe gelang es dem Oberbürgermeister, eine zu starke Einmischung des Kreisleiters in kommunale Belange zu verhindern. Ständige Streitpunkte boten u. a. die Zusammensetzung des Stadtrats, die Loyalität der Ratsherren, die Kritik an städtischen Bediensteten, die Besetzung freier Verwaltungsstellen, der Umgang mit Zwangsarbeitern. Karl Rombach wußte die Parteileitung hinter sich und konnte in Konfliktfällen, anders als Rombach, auf Gauleiter Wagner zählen.
Wie seine Vorgänger belegte Rombach zunächst eine Dienstwohnung im Rathaus. Als diese für Bürozwecke benötigt wurde, zog er in eine Mietwohnung im Haus der AOK, Okenstraße 26. Bemerkenswert ist, dass Rombach trotz seiner Funktion als Politischer Leiter sich 1935 kirchlich trauen und später seine vier Kinder evangelisch taufen ließ. Sein Verhältnis zur Kirche im katholisch geprägten Offenburg entsprach dem Kurs der Nationalsozialisten; extrem kirchenfeindliche Maßnahmen sind nicht bekannt.
Die im I. Weltkrieg ausgebliebene Beförderung zum Offizier scheint Rombach so sehr zugesetzt zu haben, dass er sich 1935 an sein früheres Stammregiment in Ulm wandte. Wegen seines linken Auges nur „bedingt tauglich“, bedurfte es besonderer Hartnäckigkeit, um zu Reserveübungen einberufen zu werden, die 1937 mit der Beförderung zum Leutnant der Reserve endeten. Sofort nach Kriegsbeginn nutzte Rombach die neue Chance auf militärische Anerkennung; als Führer einer Kompanie nahm er am Frankreichfeldzug teil. Im September 1940 kehrte er als Oberleutnant nach Offenburg zurück, wo ihn der Erste Beigeordnete, Bürgermeister Robert Fellhauer, loyal vertreten hatte.
Personalmangel, Energie- und Lebensmittelengpässe, Wohnungsnot, Evakuierungen, Luftangriffe und Kriegsschäden stellten Rombach und die Stadtverwaltung mit zunehmender Kriegsdauer vor besondere Probleme; sie verringerten den Handlungsspielraum des Oberbürgermeisters zugunsten der Partei, die zahlreiche Kompetenzen übernahm, und führten zu neuen Konflikten mit der Kreisleitung. Rombach, der seinen Tagebuchnotizen zufolge nach wie vor an den „Endsieg“ glaubte, wirkte in den letzten Monaten des Krieges zunehmend passiv. Dass er, wie im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens behauptet, am Vorabend der Besetzung die Sprengung Offenburger Brücken verhindert haben soll, ist nicht belegt. Am 14. April 1945, wenige Stunden bevor die französische Armee Offenburg besetzte, verließ Rombach die Stadt und flüchtete in die Alpen, wo er am 3. Mai 1945 oberhalb von Wertach in einer Sennhütte von den Amerikanern verhaftet wurde. Die folgenden Jahre verbrachte er zunächst in amerikanischer, ab 1948 in französischer Lagerhaft. Am 22. November 1948 wurde er entlassen.
Im Spruchkammerverfahren stufte ihn der Ehinger Untersuchungsausschuß am 3. November 1949 in die Gruppe der „Minderbelasteten“ ein. Nachdem er sich an den Beschwerdeausschuss des württembergischen Landtags gewandt hatte, erklärte ihn die Tübinger Spruchkammer 1950 sogar nur noch zum „Mitläufer“. Sowohl seine 1947 in der Lagerhaft entstandene „Denkschrift Entnazifizierung und Staatsraison“ als auch sein Antrag auf Einstufung als „Entlasteter“ lassen die Einsicht in eigenes schuldhaftes Handeln vermissen. Rombach behauptete in seiner Verteidigungsschrift sogar, dass er „nie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gefördert, im Gegenteil derselben gegenüber im Rahmen seiner Eidespflicht und nach Maßgabe seiner Kräfte Widerstand geleistet und dadurch erheblichen Schaden erlitten“ habe. Seinem Tagebuch hatte er noch am 5. März 1945 anvertraut, dass sich die mit der Reichstagswahl vor zwölf Jahren verbundenen Hoffnungen und Erwartungen „trotz aller in der menschlichen Unzulänglichkeit – namentlich im Krieg – begründeten Fehler und Rückschläge“ erfüllt hätten.
Nach seiner Haftentlassung wirkte Rombach wieder als Jurist, zunächst als Rechtsberater, dann seit Dezember 1950 als Rechtsanwalt. 1951 erhielt er die Zulassung zum Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart. Dass die Stadt Offenburg ihm aufgrund eines im Mai 1951 ergangenen Gerichtsbeschlusses einen Unterhaltszuschuss zahlen mußte, stieß auf Protest. Da Rombach als Oberbürgermeister 1935 in das Beamtenverhältnis übernommen worden war, erstritt er 1960 ein Ruhegehalt, das dem eines Leitenden Regierungsdirektors entsprach. Nach seinem Tod bezog seine in Ehingen lebende Witwe bis zu ihrem Tod am 1. Dezember 1997 Versorgungsbezüge aus der Pension ihres Mannes.
Quellen: StadtA Offenburg, Meine Lebenserinnerungen Bestand 9, Dr. jur. W. Rombach; 5/1819, Lebenslauf 1935.
Werke: Die internationalen Grundsätze im geltenden dt. Steuerrecht. Diss. jur. Heidelberg 1923, maschinenschr.
Nachweis: Bildnachweise: NSDAP-Ortsgruppe Offenburg, Festb. zur 10-jährigen Gründungsfeier, 1934.

Literatur: Nachruf im Offenburger Tagblatt vom 31.1.1987; Ludger Syré, Von d. Machtergreifung bis zum Kriegsende. Gesellschaft u. Alltag in Offenburg zwischen 1933 u. 1945, in: Offenburg 1919 bis 1949. Hg. von Klaus Eisele u. Joachim Scholtyseck, 2004, 359-413.
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