Bausch, Hans 

Geburtsdatum/-ort: 23.12.1921;  Waldshut
Sterbedatum/-ort: 23.11.1991;  Baden-Baden
Beruf/Funktion:
  • Journalist, MdL-CDU, Intendant des SDR
Kurzbiografie: 1940 Abitur Gymnasium Bruchsal
1940-1945 Wehrdienst, 1945 schwerverwundet
1945-1948 Studium Geschichte, Politikwissenschaft, Philosophie und Kunstgeschichte Universität Tübingen
1948-1950 Redaktion „Schwäbische Post“ Aalen
1950-1952 Landespolitik SWF-Studio Tübingen
1952-1956 Stuttgarter Korrespondent des SWF
1955 Dr. phil. Tübingen, Doktorvater Prof. H. Rothfels
1956-1956 MdL Baden-Württemberg (CDU)
1958-89 Intendant des SDR
1961-1962, 1974, 1975, 1988 Vorsitzender der ARD
1971 Honorar-Professor Universität Hohenheim
1978 Dr. rer. pol. h. c. Universität Freiburg (Schweiz)
1990 Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg
1992 Errichtung des „Media-Preis“ der Hans Bausch-Stiftung
Weitere Angaben zur Person: Religion: römisch-katholisch
Verheiratet: 04.04.1945 Ludwigsburg, Gisela, geb. Ehren
Eltern: Anton Bausch (1890-1940), Landesökonomierat, MdL-Z 1929-1933
Maria, geb. Schmalz (1871-1970)
Geschwister: jüngere Schwester Margarete
Kinder: 3 Töchter, 2 Söhne
GND-ID: GND/116096365

Biografie: Otto B. Roegele (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 26-30

Der Vater war es, von dem Bausch schon als Kind Impuls und Richtung zum Politischen erhielt. Der Landesökonomierat Anton Bausch in Waldshut begnügte sich nicht damit, staatliche Vorschriften zu vollziehen, er wollte den Bauern seines Bezirks zeigen, wie sie ihre durch Grenzlage und Wirtschaftskrise vergrößerte Not überwinden könnten. So erlebte der kleine Hans die Dorfversammlungen mit, die Beratungen auf verschuldeten Höfen, die Gespräche mit mutlosen Bürgermeistern im Hotzenwald. In der Endphase der Weimarer Republik, die einem Dauerwahlkampf glich, zog der Vater in den Landtag ein, für die Zentrumspartei. Zur prägenden Erfahrung wurde, als dieser Mann, der so selbstlos für andere gewirkt hatte, von 16 Beamten der Sicherheitspolizei, Gewehr im Anschlag, aus der Wohnung geholt und in „Schutzhaft“ genommen wurde. Der Elfjährige brachte dem Vater das Mittagessen ans Gefängnistor und wußte von da an, was ein Verfolgter von seiner Mitwelt zu gewärtigen hat. Bauschs Eintreten für Rechtsstaat und Demokratie, seine Sensibilität gegenüber Regungen totalitärer Ansprüche, seine Leidenschaft in der Abwehr von Unrecht, aber auch sein nicht nur wissenschaftliches Interesse an Zeitgeschichte wurzelten in dieser Kindheitserfahrung; wohl auch seine Unfähigkeit, sich zu schonen, wenn er mit seiner Aufgabe noch nicht ganz fertig geworden war.
Der Vater wurde nach einjährigem Prozeß freigesprochen, aber dienstlich nicht rehabilitiert, sondern strafversetzt, zuerst nach Durlach, dann nach Bruchsal. Hier besuchte Bausch ab 1935 das humanistische Gymnasium, hier fand er Gesinnungsgenossen in der katholischen Jugendbewegung „Neudeutschland“, einen religiös wie intellektuell anspruchsvollen Religionsunterricht (bei Gustav Kempf) und Freunde fürs Leben. Die gefährdete Situation des Vaters, der als „Systempolitiker“ abgestempelt war, riet zu besonderer Vorsicht, hinderte aber nicht das Engagement des Sohnes in der Jugendgruppe, deren Führung er 1938 übernahm. Als „Neudeutschland“ durch Erlaß des „Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei“ Heinrich Himmler am 27.6.1939 verboten wurde, löste Bausch die Bruchsaler Gruppe auf, legte sein Amt in einem Rundschreiben an die Mitglieder nieder und gab den Anstoß zur Weiterarbeit im Rahmen der damals durch das Reichskonkordat noch geschützten „Pfarrjugend“. Die neue Gruppe hieß „Christofer“. Bausch hatte vorgesorgt, daß der Übergang gelang. Die Anfangsregeln „konspirativen“ Verhaltens waren eingeübt worden. Man traf sich auf verschiedenen Wegen und zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten. Auf „Fahrt“ ging man im Schutz der Dunkelheit und allenfalls zu zweit oder zu dritt. Die Ziele lagen im privaten Murgschifferwald, wo der Förster kaum Bescheid wußte, oder in einem weltverlorenen Kraichgautal. Als die Gestapo am 5.7.1939 zur Haussuchung in der Wohnung der Familie Bausch erschien, fand sie nichts „Belastendes“, aber die Schikanen blieben nicht aus. Nicht ohne Grund hoffte Bausch, in der Wehrmacht vor Nachstellungen der politischen Polizei eher geschützt zu sein als anderswo, und meldete sich nach Abitur und Arbeitsdienst freiwillig zum Militär. Der Einbeziehung in den „Bruchsaler Prozeß“ entging er als Soldat der Luftnachrichtentruppe in Norwegen. Sein Kommandeur sorgte dafür, daß er zwischen Oslo und Murmansk versetzt wurde, wenn Geheime Feldpolizei nach ihm fahndete, und erreichte schließlich, daß sein Verfahren wegen Vergehens gegen die „VO zum Schutze von Volk und Staat vom 28.2.1933“ abgetrennt wurde, bis zum „Endsieg“.
Nach fünf Jahren Kriegsdienst und schwerer Verwundung (4.1.1945 Ardennen) bezog Bausch im August 1945 die Universität Tübingen zum Studium der Geschichte, Politikwissenschaften, Philosophie und Kunstgeschichte. Tübingen war in den ersten Nachkriegsjahren unter dem vergleichsweise milden und kulturell ambitionierten Regime der Franzosen ein vorzüglicher Ort der Begegnung. Mit Theodor Eschenburg und Hans Rothfels als akademischen Lehrern, Carlo Schmid als Prophet einer parteienübergreifenden Europa-Politik, Bernhard Hanssler als Prototyp des modernen Studentenpfarrers, Bruno Heck als Gründerfigur einer ebenso christlich wie demokratisch bewegten Parteijugend trat Bausch in persönliche Verbindungen ein, die den Weggang von der Universität und trennende Entwicklungen überdauerten.
Im April 1947 erhielt Bausch eine Lizenz für eine Studentenzeitschrift, die ihn in weiten Kreisen bekannt machte: Auflage 20 000 bei insgesamt 120 000 Studenten. Es war das Debüt seiner Publizisten-Karriere.
Das journalistische Naturtalent Bausch erfuhr die zünftige handwerkliche Ausbildung bei der „Schwäbischen Post“ in Aalen, beim Ausbau der Lokalredaktionen, dann als Leiter des Ressorts Politik und als Chef vom Dienst. Im Sommer 1948 gelang ihm der Sprung zum Rundfunk, zugleich mit der Rückkehr ins vertraute Tübingen, wo der Südwestfunk sein Studio für Württemberg unterhielt und wo Bausch seine Promotion abschließen konnte. Als 1952 das Land Baden-Württemberg mit der Hauptstadt Stuttgart entstand, kam Bausch mit dem „Landesstudio“ seines Senders dorthin. Durch seine Berichte und Kommentare – auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehörte zu seinem „Einzugsbereich“ – stellte er Weichen für seine weitere Laufbahn.
Als jüngster Abgeordneter (eines Stuttgarter Wahlkreises) zog Bausch im März 1956 in den Landtag des Südweststaats ein, für dessen Zustandekommen er sich vehement eingesetzt hatte. Unter seinen Leistungen als Parlamentarier hob er stets mit Genugtuung hervor, daß es ihm gelungen war, den Wiederaufbau des Neuen Schlosses (mit einer Stimme Mehrheit) und das Gesetz über die Verwendung der Lotto-Überschüsse für die Dotierung der Museen, der Wissenschaft und der Künstler durchzudrücken – wohl wissend, daß er den sparsamen und puritanischen Schwaben nur solches „Sündengeld“ für derartige Zwecke entlocken konnte.
Mit 36 Jahren eroberte Bausch im Alleingang, ohne Unterstützung durch eine Partei oder eine Interessengruppe, die Position des Intendanten des „Süddeutschen Rundfunks“, zwar erst im dritten Wahlgang, aber gegen einen Amtsinhaber, der seiner Wiederwahl so gewiß war, daß er auf eine Bewerbungsrede verzichtete. Bauschs überraschender Erfolg wurde als Sensation gefeiert, er blieb in dieser Form so einmalig in der Nachkriegsgeschichte des deutschen Rundfunks wie seine 31 Jahre währende Amtszeit als Intendant.
Bausch war mit Lust und Liebe Intendant „seines“ Senders. Keiner seiner Kollegen hat sich so oft und so deutlich über die Erfordernisse dieses Amtes geäußert. Bei der Gründung des „Süddeutschen Rundfunks“ hatten die amerikanischen Behörden gegen den Willen von Parlament und Regierung – damals Reinhold Maier – ihre Idealvorstellung von Staatsferne und Selbstverwaltung durchgesetzt. Bausch wurde nicht müde, die dadurch gebotenen Möglichkeiten auszuschöpfen. Er führte nicht nur erfolgreich Krieg gegen Ambitionen in Bonn („Adenauer-Fernsehen“), sondern wehrte sich auch in zähem Ringen gegen Einengungen aus der Landespolitik, aus Landtag, Regierung und Parteien. Dabei nahm er keine Rücksicht darauf, ob solche Einflüsse aus der CDU, der er angehörte, oder aus anderen Richtungen kamen. Seine Verfassungsklage gegen das Landesmediengesetz gewann er, und mit grimmiger Genugtuung registrierte er in seinen letzten Amtsjahren, wie genau seine Warnungen sich erfüllten.
Nicht erfolgreich war Bausch in seinem Bemühen, die Dualität von „Süddeutschem Rundfunk“ und „Südwestfunk“ aufzuheben und dem Land Baden-Württemberg zu einem großen Landessender zu verhelfen. Darüber kam es zum Bruch mit der CDU und Ministerpräsident Späth, der zwar auch umbauen und vereinheitlichen wollte, aber mit dem Sitz der neuen Anstalt nicht in Stuttgart, sondern in Baden-Baden. Niemand gewann, nach langen Auseinandersetzungen gab es einige Kooperationsmaßnahmen und Sparbeschlüsse.
Im Mittelpunkt seines rundfunkpolitischen Credo stand stets die Überzeugung, nur das System der öffentlich-rechtlichen Anstalten könne auf die Dauer dafür sorgen, daß der Rundfunk in Deutschland seinen kulturellen und politischen Auftrag erfülle. Eifersüchtig wachte er darüber, daß der von ihm geleitete Sender nicht nur wirtschaftlich gedieh, sondern auch seinem „öffentlichen Auftrag“ (und darunter verstand er mehr als eine „Grundversorgung“) gerecht werden konnte. Das offensichtliche Überhandnehmen von offener und versteckter Werbung machte ihn nicht weniger besorgt als die in allen Sparten sich ausbreitende Tendenz zu unterhaltender Präsentation, dem sogenannten ‚Infotainment‘. In seinem letzten Interview gegen Jahresende 1989 forderte er die Rückkehr zu „unseren alten Tugenden“: Information, Dokumentation und Bildung. Wenn es ein resignatives Element gab in den Motiven, die damals zu seinem Rücktritt vor Ablauf der Amtszeit führten, dann war es die Erkenntnis, daß diese Forderung sich nicht mehr durchsetzen ließ.
Als Vorsitzender der ARD („Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands“) focht Bausch unermüdlich und für manche seiner Freunde gelegentlich zu vehement für die Aufrechterhaltung der Vorherrschaft des bestehenden Rundfunk-Systems. Das Bundesverfassungsgericht entschied zwar in seinem Sinne für eine Garantie des Bestandes und der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei gleichzeitiger Zulassung von Rundfunkveranstaltungen auf der Basis privaten Rechts, aber nur nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Die Genugtuung, die Bausch darüber empfinden konnte, hielt jedoch nicht lange vor: Die auf solche Weise privilegierten Funkanstalten erwiesen sich als unfähig, der Herausforderung durch die „neuen Medien“ mit Reformen des eigenen Betriebs zu begegnen. Statt dessen begann eine konvergierende Entwicklung beider Systeme zu Anpassung und Expansion bei Senkung des Niveaus der Programme.
Bausch war ein Praktiker, der den Wert der Theorie genau kannte und beide Seiten in seinem Tun bewältigte. Seine Dissertation, von H. Rothfels, Th. Eschenburg und W. Markert in ihrer Reihe „Studien zur Geschichte und Politik“ herausgegeben, bildete den Auftakt zu jahrzehntelanger Beschäftigung mit der Geschichte des Rundfunks in seinem ambivalenten Verhältnis zu den politischen Mächten: sei es in der Rolle eines Objekts der Politik bei der Einrichtung, Finanzierung, Kontrolle und den Versuchen einer Beeinflussung, sei es als Subjekt im politischen Kräftespiel, wenn es darum geht, „öffentliche Meinung“ nicht nur zu spiegeln, sondern auch zu bilden. Bausch wies nach, wie realitätsfern das von Hans Bredow lange verfolgte Konzept eines „unpolitischen Rundfunks“ war, wie „politisch“ es gerade dadurch wirkte. Spätere Forschungen haben dieses Bild wohl ergänzt und erweitert, Bauschs Dissertation als klassische Grundschrift der Mediengeschichtsschreibung jedoch nicht in den Schatten stellen können.
So energisch Bausch „Staatsferne“, Autonomie und Unabhängigkeit des Rundfunks verteidigte, so beunruhigt war er durch die nicht zu leugnende Minderung des Verantwortungsbewußtseins und des Bildungsniveaus bei den „Medienmachern“. Da er nichts von Reglementierung, aber viel von Bildung und Ausbildung hielt, setzte er sich für einen größeren Beitrag der Hochschulen zu dieser Aufgabe ein. Er beließ es nicht bei Resolutionen in Gremien, sondern wirkte selbst daran mit, daß die Universität Hohenheim 1970 einen Studiengang Journalistik einrichtete. Er sorgte dafür, daß die Werbegesellschaft des von ihm geleiteten Senders die Errichtung eines zweiten Lehrstuhls durch eine Stiftung förderte. Die Honorarprofessur, die ihm 1971 für seine herausragenden wissenschaftlichen Leistungen verliehen wurde, betrachtete er nicht als schmückenden Titel, sondern als strenge Verpflichtung zu akademischer Präsenz und Lehre. Er las über Mediengeschichte und -politik, selbsterlebt und kritisch reflektiert, er betreute Seminare und Abschlußarbeiten und verweigerte keine Antwort auf neugierige Fragen auch jenseits des Lehrbuchs.
Forschung und Lehre verdanken Bausch das fünfbändige Standardwerk „Rundfunk in Deutschland“, das ohne seine Herausgeberschaft und seine Förderung als Leiter der „Historischen Kommission“ der ARD nicht zustande gekommen wäre – ganz zu schweigen von den beiden Bänden über die Zeit nach 1945 (bis 1980), die er im Alleingang verfaßte. Er verfolgte darin zwar den klassischen Weg der Institutionen- und Personengeschichte, erkannte aber auch früh, daß noch ein weiteres, vielleicht schwierigeres Arbeitsfeld der Erschließung harrt, nämlich die Geschichte der Rundfunkprogramme und deren Inhalte. Das Eigentliche, um dessentwillen der ganze technische, publizistische und administrative Apparat des Rundfunks in Gang gesetzt und gehalten wird, hat sich dem Blick der historischen Forschung bisher auf seltsame Weise entzogen. Bausch hat dieses Desiderat in sein Förderungsprogramm aufgenommen.
Ein großer Teil seines Ansehens und seines Einflusses war begründet durch die Disziplin, die er sich selbst auferlegte, indem er, obwohl musisch veranlagt, kunstgeschichtlich gebildet und interessiert, in öffentlichen Äußerungen seine Zuständigkeitsgrenzen nicht überschritt. Er wußte genau, wo er seine – durchaus dezidierten – Meinungen über Musik und Malerei, Architektur und Städtebau ungestraft äußern konnte. Wo es um Politik, Journalismus und Geschichte ging, kannte er keine Scheu vor Autoritäten und „heiligen Kühen“, Reizthemen und Zeitgeistverboten. Als die CDU ihn zur Verabschiedung von Lothar Späth als Redner holte, warf er beiden den „Pfusch“ ihrer Mediengesetzgebung vor. Auch seine Intendanten-Kollegen mußten unangenehme Wahrheiten von ihm hören; ein so distinguierter Herr wie Christian Wallenreiter seufzte, die Schwaben seien als dickköpfig bekannt, aber dieser Hotzenwälder sei noch viel schlimmer.
Man konnte ihm böse sein, aber man respektierte seinen Ernst und die Geradheit seiner Haltung. Sein Nachfolger als Intendant des „Süddeutschen Rundfunks“, Hermann Fünfgeld, nannte ihn „ebenso kantig wie tolerant“, „unbeirrbar im Verfechten einer einmal als richtig erkannten Position“. „Er war schnell und fast unduldsam, wenn es um die Verbreitung seiner Aussagen ging ... Er war ernst und hart in manchen Formulierungen und Entscheidungen, unerbittlich beim Durchsetzen seiner Vorhaben.“ Man muß hinzufügen: Er war ein treuer Freund, aber er trennte klar zwischen dienstlicher und privater Sphäre. Er brauchte und duldete keine Seilschaften. Er war stolz auf seine Unabhängigkeit und reagierte empfindlich, wenn er sie bedroht meinte. Geselligen Umgang mit Malern, Musikern, Dichtern liebte er besonders. Die Förderung der Schwetzinger Festspiele gehörte zu seinen freigewählten Aufgaben. Die Familie war für ihn die Quelle seiner Kraft und Gelassenheit. Daß er ihr zu wenig Zeit widmen konnte, bedrückte ihn zuweilen mehr als die ständige eigene Überanstrengung, die er freilich etwa ab 1988 auch vor sich selbst nicht mehr ganz verbergen konnte. Als seine Tochter Elisabeth, Mutter zweier kleiner Kinder, von tödlicher Krankheit hinweggerafft wurde, fühlte er dies als einen Schicksalsschlag, von dem er sich nicht mehr erholte.
Für einen „gelernten Journalisten“ besaß er, bei allem soliden Selbstwertgefühl, ein ungewöhnlich hohes Maß an Selbstkritik, das ihm erlaubte, auch fremde Kritik gelassen anzunehmen und produktiv zu verarbeiten. Mit „seinen“ Gremien pflegte er ein dialogisches Verhältnis. Seine Kompetenz in Sachfragen stand nicht zur Debatte, noch weniger seine persönliche Integrität. Daß die Programmverantwortung des Intendanten durch Mehrheitsbeschlüsse nicht zu ersetzen sei, hat er so oft selbst ausgesprochen, daß niemand es ihm zum Vorwurf machen konnte, wenn er danach verfuhr. Seine Mitarbeiter wußten, was sie an ihm hatten. Sie nahmen auch Kanten und Ecken hin, weil sie sich auf ihn verlassen konnten, zumal in kritischen Zeiten. Von der Praxis des Mediengeschäfts verstand er aus eigener Erfahrung so viel, daß selbst gelegentliche Detaileingriffe nicht als Weisungen von oben verübelt, sondern als fachliche Ratschläge akzeptiert oder wenigstens hingenommen wurden. Der Intendant Bausch selbst hörte nicht auf, als Autor, Kommentator, Interviewer, Redakteur und Diskussionspartner tätig zu sein. Das Motto, das er am Ende seines Lebens wie einen Eintrag ins Klassenbuch formulierte: „Bausch, Glück gehabt!“ war nur die profane Version seines Gottvertrauens, das ihn trug.
Quellen: Nachlaß im Archiv des Süddeutschen Rundfunks, Neckarstraße. 230, D-70190 Stuttgart
Werke: Der Rundfunk im politischen Kräftespiel der Weimarer Republik 1923-1933, 1956; Besseres Fernsehen möglich?, in: Die Politische Meinung 33 (1959), 40 ff.; Die Rolle von Hörfunk und Fernsehen in der Demokratie, in: M. Löffler (Hg.), Die Rolle der Massenmedien in der Demokratie, 1966, 34-42; Fünfzig Jahre Rundfunk in Deutschland, in: Publizistik 18 (1973), 293-299; Plädoyer gegen ein Fernsehen als Geschäft, in: Hans Bausch (Hg.), Organisation des Fernsehens und Rolle des Zuschauers, 1972, 86-94; Wie steht es mit der Rundfunkfreiheit? in: ARD-Jahrbuch 74; Zweieinhalb Jahrzehnte Rundfunkpolitik, in: Ebd. 75, 18-35; 25 Jahre ARD – 25 Jahre Rundfunkpolitik, in: Hans Bausch (Hg.), Königsteiner Gespräche, 1975, 7-32; Programmverantwortung und Medienpolitik, in: W. Brüssau u. a. (Hg.), Fernsehen – ein Medium sieht sich selbst (Festschrift Karl Holzamer), Mainz 1976, 185-198; Was die Publizistischen Medien unterscheidet, Südfunk-Hefte 1, Stuttgart 1978; Über die Stellung des Intendanten, in: H.-D. Fischer (Hg.), Rundfunk-Intendanten – Kommunikatoren oder Manager? 1979, 353-367; Rundfunkpolitische Prognosen von einst und jetzt, in: E. Schreiber u. a. (Hg.), Kommunikation im Wandel der Gesellschaft (Festschrift Otto B. Roegele), 1980, 249-267; Rundfunkpolitik seit 1945, 2 Bände, München 1980 (dtv 3185, 3186); Rück- und Ausblick, in: Hans Bausch 65, Stuttgart 1986, 28-44; Wir müssen alte Tugenden pflegen, Interview mit der Deutschen Welle, zitiert in „Rheinischer Merkur“ Nr. 52 vom 29.12.1989 (mit Bild); Glück gehabt! (autobiographisches Gespräch) Südwest 3, 30.12.1989, 19.30 Uhr; Bruchsal 1941 (Hörfunkaufzeichnung), ausgestrahlt in Baden-Radio 16.11.1991, 10 Uhr. Dokumentationen zur Zeitgeschichte (Fernseh-Interviews in Südwest 3) mit Gebhard Müller (04.09.1980), Gerhard Goebel (24.06.1982), Alex Möller (25.04.1983), Kurt Georg Kiesinger (26.03., 02.04.1986), Erwin Wickert (17.03.1986), Shepard Stone (30.05.1986)
Nachweis: Bildnachweise: Bild- und Fernsehmaterial in: Archiv Süddeutscher Rundfunk (SDR) Neckarstraße 230, D-70190 Stuttgart

Literatur: Otto B. Roegele, In der Bewährung. Der Bruchsaler Prozeß, in: Leuchtturm-Jahrbuch Köln 1948, 201-224; ders., „Hat nie aufgehört ...“. Katholische Jugend in der Illegalität, in: Rolf Eilers (Hg.), Löscht den Geist nicht aus. Der Bund Neudeutschland im Dritten Reich, 1985, 154-162; ders., Erinnerung an einen Freund, in: Rheinischer Merkur Nr. 48 vom 29.11.1991 (mit Bild); Hans Heigert, Das Mandat einer Autorität, in: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.1991; In Memoriam Hans Bausch (mit Texten u. a. von H. Fünfgeld, A. Scharf, R. von Weizsäcker) Stuttgart 1992; Claudia Mast, Prof. Dr. Hans Bausch †, in: Publizistik 37 (1992) 113 f.; Dietrich Schwarzkopf, Der Journalist Hans Bausch (Redemanuskript vom 30.3.1992), in: ARD-Pressedienst Nr. 20 vom Mai 1992, 1/6-10; Otto B. Roegele (Hg.), Gestapo gegen Schüler, Konstanz 1994. Konrad Dussel, Die Interessen der Allgemeinheit vertreten: Die Tätigkeit der Rundfunk- und Verwaltungsräte von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk 1949 bis 1969 (SWF-Schriftenreihe: Rundfunkgeschichte, Bd. 5), Baden-Baden 1995 (bes. S. 455 ff.)
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