Janz, Friedrich 

Geburtsdatum/-ort: 07.10.1898; Mülhausen/Elsass
Sterbedatum/-ort: 25.01.1964;  Freiburg im Br.
Beruf/Funktion:
  • Chef der (Süd-)Badischen Staatskanzlei, Deutscher Botschafter in Österreich
Kurzbiografie: Humanistisches Gymnasium, Abitur 1916
1916-1918 Militärdienst
1918-1921 Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Freiburg
1921 I. juristisches Staatsexamen in Karlsruhe, Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Anschütz, Universität Heidelberg: „Die Organe der vereinigten evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens und ihr Wirkungskreis nach der Kirchenverfassung vom 24. Dez. 1919 mit vergleichenden Rückblicken auf den Zustand nach der alten Kirchenverfassung vom 5. Sep. 1861“
1921-1924 Referendariat, daneben Studium der Geschichte an der Universität Heidelberg, II. juristisches Staatsexamen in Karlsruhe 1924
1925-1927 im Auftrag des Auswärtigen Amtes tätig bei den gemischten Schiedsgerichten in Paris und Rom
1927-1945 Auswärtiger Dienst, 1931 bis 1933 ohne Verwendung, zuletzt Vortragender Legationsrat
1947-1952 Verwalter des Vermögens der Deutschen Bank in der französischen Zone Badens (Oberrheinische Bank)
1950-1952 Chef der Badischen Staatskanzlei in Freiburg, Ministerialdirektor
1952-1953 stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt Bonn
1953-1959 Ministerialdirektor und Stellvertreter des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Bonn
1959-1961 Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes
1961-1963 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Österreich
Weitere Angaben zur Person: Religion: ev.
Auszeichnungen: Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1952), Kommandeurkreuz des päpstlichen Gregorius-Ordens mit Stern (1954), Großoffizierskreuz des Verdienstordens der Republik Italien (1955), Dr. h. c. der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Messina (1956), Ehrensenator der Universität Freiburg im Br. (1957), Großkreuz des Ordens des Heiligen Silvester (1958)
Verheiratet: 1943 (Braunschweig) Maria (Mary), geb. Bauermeister (geb. 1904), Dr. rer. pol.
Eltern: Vater: Rudolf (1868-1958), Reichsbahninspektor
Mutter: Karoline, geb. Buss (1870-1944)
Kinder: Carl-Friedrich Wilhelm (geb. 1944)
GND-ID: GND/117084247

Biografie: Tobias Wöhrle (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 4 (2007), 165-167

Nach dem Abitur 1916 wurde Janz zum Militärdienst eingezogen, aus dem er schwer kriegsversehrt zurückkehrte. Nach Kriegsende studierte er Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Freiburg im Br., promovierte 1921 an der Universität Heidelberg und absolvierte während seines anschließenden Referendariates im badischen Justizdienst ein Studium der Geschichte ebenfalls in Heidelberg. In den Jahren 1925 bis 1927 war Janz im Auftrag des Auswärtigen Amtes beim deutsch-französischen und beim deutsch-italienischen gemischten Schiedsgericht in Paris und Rom tätig. Diese Gerichte waren nach Abschluss des Versailler Vertrages zur Klärung zwischenstaatlicher Fragen eingerichtet worden. 1927 trat er dann in den Auswärtigen Dienst ein. Anfangs war er bei der Reichsstelle für Nachlässe beschäftigt und wechselte im Frühjahr 1928 an das Generalkonsulat in Posen. Von Ende 1930 bis Ende 1933 war Janz ohne Beschäftigung im Auswärtigen Dienst, arbeitete allerdings für acht Monate bei der Bank für Deutsche Obligationen. Danach erhielt er eine Anstellung bei der dem Außenamt zugeordneten Reichsstelle für den Außenhandel und wurde im Oktober 1936 wieder ins Auswärtige Amt versetzt. Nach Ablegen der diplomatisch-konsularischen Prüfung wurde er 1937 zum Legationssekretär befördert und der handelspolitischen Abteilung zugewiesen. Im Frühjahr 1938 ging Janz für eineinhalb Jahre an die Gesandtschaft in Belgrad und war danach bis Kriegsende als Referatsleiter in der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt in Berlin beschäftigt.
Janz galt im Auswärtigen Amt nie als Mitglied der NSDAP. Er war eher unpolitisch und hatte den Ruf, ein ausgewiesener Fachbeamter zu sein. Laut ehemaliger Mitarbeiter der Personalabteilung im Außenamt habe Janz durch seine Nichtmitgliedschaft Nachteile bei Beförderungen hinnehmen müssen. Allerdings wurde er vom 1. April 1941 an als NSDAP-Mitglied geführt. Als Beweis gab es aber nur eine einzige Karteikarte, von der Janz bis 1948 nach eigenen Angaben keine Kenntnis gehabt habe. Janz hat vor 1945 gegenüber öffentlichen Stellen oder seinem Arbeitgeber nie behauptet, NSDAP-Mitglied zu sein, was ihm sicherlich Vorteile eingebracht hätte. Im Laufe seines Entnazifizierungsverfahrens versicherte Janz, niemals der Partei beigetreten zu sein oder Mitgliedsbeiträge gezahlt zu haben, was er mit Hilfe vieler ehemaliger Kollegen glaubhaft belegen konnte. Schließlich wurde er von alliierter Seite als unbelastet eingestuft. Sein Eintrag in der NSDAP-Mitgliedskartei wurde als „fingiert“ angesehen und auf den Eifer eines Ortsgruppenleiters oder anderer Parteistellen zurückgeführt, die damals mit hohen Mitgliederzahlen glänzen wollten. Es sind einige derartige Fälle nachweisbar.
Noch im April 1945 erfolgte Janz' Beförderung zum Vortragenden Legationsrat, was nach Angaben ehemaliger Mitarbeiter des Außenamtes ohne eine Parteimitgliedschaft von Janz nur auf die Situation in den letzten Kriegswochen zurückzuführen sei. Im gleichen Monat verließ die Familie Berlin und übersiedelte nach Freiburg. Durch die Auflösung des Auswärtigen Amtes nach Kriegsende verlor Janz seine Beschäftigung.
Als ehemaliger Diplomat gab es vorerst keine Verwendung für ihn im öffentlichen Dienst. Eine Mitarbeit im Aufbaustab der Badischen Staatskanzlei in Freiburg auf Initiative von Clemens von Brentano kam nicht zustande. Stattdessen übernahm Janz im Oktober 1947 im Auftrag des Badischen Ministeriums der Finanzen die Verwaltung des Vermögens der Deutschen Bank in der französischen Zone Badens (Oberrheinische Bank).
Als in Bonn nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Wiedererrichtung des Auswärtigen Amtes geplant wurde, war Janz im Sommer 1950 als Leiter der Rechtsabteilung im Gespräch. Gleichzeitig zeichnete sich aber auch ab, dass er als Nachfolger von Clemens von Brentano auf Wunsch des badischen Staatspräsidenten Wohleb Chef der Staatskanzlei werden sollte. Janz lehnte ein Angebot aus Bonn, Generalkonsul der Bundesrepublik in Zürich zu werden, ab und blieb in Freiburg. So wurde er dort im Dezember 1950 mit der Leitung der Staatskanzlei beauftragt und zum Ministerialdirektor ernannt. Seine Aufgabe als Vermögensverwalter der Oberrheinischen Bank behielt er bis 1952 bei. 18 Monate lang leitete Janz die Staatskanzlei und wurde zu einem der engsten Mitarbeiter von Staatspräsident Leo Wohleb. In diese Zeit fielen der Großteil der Initiativen und Kampagnen der badischen Landesregierung, um die Bildung des Südweststaates zu verhindern. Die Staatskanzlei, an deren Spitze Janz stand, spielte dabei eine zentrale und koordinierende Rolle im Kampf für die Wiederherstellung des Landes Baden. Janz nahm regelmäßig an den Sitzungen des geschäftsführenden Landesvorstandes der Landesgruppe Oberbaden der „Arbeitsgemeinschaft der Badener“ teil, die häufig in der Staatskanzlei stattfanden. In diesem Gremium trafen sich die maßgeblichen bald sogenannten „Altbadener“.
Bereits vor seiner Berufung zum Staatskanzleichef hatte sich Janz auf der Seite der Südweststaatsgegner engagiert und war neben Paul Zürcher, Theodor Maunz und anderen Mitglied einer von Wohleb eingesetzten Sachverständigenkommission aus Juristen, deren Mitglieder in den Verhandlungen und Arbeitssitzungen mit den Ländervertretern aus Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern den Standpunkt der badischen Landesregierung vertraten. Bis zu dessen Tod gehörte Janz zu den engsten Vertrauten des ehemaligen Staatspräsidenten Wohleb.
Nach der Bildung des Landes Baden-Württemberg wurde Janz in den Dienst des neuen Landes übernommen und leitete vorerst die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei. Tatsächlich nahm er den kompletten Jahresurlaub für 1951 und 1952 am Stück und wurde danach in den Wartestand versetzt. Er wollte nicht im Landesdienst des von ihm bekämpften Südweststaates bleiben und bemühte sich, wieder in den Auswärtigen Dienst zu kommen, was Ende 1952 auch gelang. Ein Jahr lang arbeitete er dort als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung. Als Ministerialdirektor Hans Globke Ende 1953 die neu geschaffene Stelle des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt übernahm, wechselte Janz auf dessen Wunsch mit dem Einverständnis von Bundeskanzler Konrad Adenauer auf dessen bisherige Stelle als Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt und wurde zum Stellvertreter Globkes.
In den folgenden Jahren war Janz vor allem mit Wiedergutmachungs- und Kunstrückgabeverhandlungen infolge des II. Weltkrieges betraut. So leitete er die deutsche Delegation in Verhandlungen mit Italien oder der Schweiz, aber auch an einem Abkommen zur Übergabe jüdischer Kulturgüter an Israel und der Regelung von Fragen des Besitzes des Erzbistums Köln in Jerusalem war er maßgeblich beteiligt. Sein Verhandlungsgeschick wurde gelobt und er erwarb sich bei allen Beteiligten große Anerkennung. Bei seinem Wechsel ins Bundeskanzleramt hatte sich Janz die Zusage geben lassen, wieder ins Auswärtige Amt zurückkehren zu können. Er wünschte sich 1959 einen seinem Dienstgrad entsprechenden Posten im Ausland. Im Herbst 1959 trat Janz wieder in den auswärtigen Dienst und übernahm die Leitung der Rechtsabteilung. Im Frühjahr 1961 wurde er dann zum Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Österreich ernannt und amtierte bis Herbst 1963.
Nur wenige Monate nach seinem Eintritt in den Ruhestand starb Janz infolge eines Schlaganfalls in Freiburg, wo er auf dem Hauptfriedhof beigesetzt wurde.
Quellen: Polit. A des Auswärt. Amtes, Berlin PA-AA 50675, 50676, 50677 Personalakten; StAF D 180/2 Nr. 224.311 Entnazifizierungsakte; Archives de l'occupation française en Allemagne et en Autriche, Colmar, Bade 1435 Entnazifizierungsakte.
Werke: Die Organe d. vereinigten ev.-protestantischen Landeskirche Badens u. ihr Wirkungskreis nach d. Kirchenverfassung vom 24. Dez. 1919 mit vergleichenden Rückblicken auf den Zustand nach d. alten Kirchenverfassung vom 5. Sept. 1861, Diss. jur. Heidelberg 1921 [1923]; Die Entstehung des Memelgebietes. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des Versailler Vertrages, 1928.
Nachweis: Bildnachweise: Biograph. Handb. des Auswärt. Dienstes, 2005, 428 (vgl. Lit.).

Literatur: Biograph. Handb. des dt. Auswärt. Dienstes 1871-1945, Bd. 2, 2005, 428 f.
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