Duden, Konrad 

Geburtsdatum/-ort: 04.09.1907; Messina
Sterbedatum/-ort: 15.05.1979;  Heidelberg
Beruf/Funktion:
  • Wirtschaftsführer, Anwalt, Handelsrechtslehrer
Kurzbiografie: Abitur am humanistischen Matthias-Claudius-Gymnasium in Wandsbek
1926-1929 Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg, Köln, Wien und Berlin
1933 XII Promotion Dr. jur. in Berlin, Doktorvater Prof. Martin Wolff. Thema der Dissertation: Der Rechtserwerb von Nichtberechtigten an beweglichen Sachen und Inhaberpapieren im Internationalen Privatrecht, Humboldt-Universität Berlin
1934 Zweite juristische Staatsprüfung beim Kammergericht
1933-1937 Assistent, später Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Berlin, danach 1939-1945 Kriegsteilnahme und Kriegsgefangenschaft
1948/49 Tätigkeit im Büro für Währungsfragen beim Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets in Frankfurt a. M.
1949 Rechtsanwalt in Mannheim, Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Investitions- und Handelsbank in Frankfurt a. M., Lehrauftrag für Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Heidelberg
1953 Honorarprofessor dieser Universität
1965 Lehrstuhl für Vergleichendes Handelsrecht an der Universität Mannheim
1957-1970 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages. Mitglied des British Institute of International and Comparative Law
1960-1965 Präsident der Deutschen Sektion der International Law Association
1962-1971 SPD-Stadtrat in Heidelberg
1969 Mitglied der Academia Nazionale dei Lincei in Rom
1971 Bürgermedaille der Stadt Heidelberg
Weitere Angaben zur Person: Religion: evangelisch
Verheiratet: 1945 Dr. Dorothea, geb. Curtius
Eltern: Eduard Duden, Kaufmann und Generalkonsul (gest. 1911)
Mathilde, geb. Tobler (gest. 1945)
Kinder: 4
GND-ID: GND/118527762

Biografie: Paul Feuchte (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 91-93

„Konrad Duden ist Fachmann auf verschiedenen Gebieten, aber er ist dennoch Fachmann des Zusammenhanges geblieben“ (G. Wüst). Wirft man einen Blick in das weitgespannte Werk Dudens, so mag man fragen, ob er eher der Nationalökonomie oder mehr der Jurisprudenz zugeneigt ist. Er verbindet beides. Fragt man, ob er mehr Praktiker oder Theoretiker ist: Beide Eigenschaften vereinigen sich in ihm. Als Jurist sieht er seine Aufgabe nur halb erfüllt in Beschreibung und systematischer Ordnung. Er verlangt zu bewerten und zu entscheiden, was das Leben uns vorlegt. Ein Ideal, das zu erfüllen er nicht verspricht, aber anstrebt, sieht er darin, auf Grund einer Einheit des Bildes, das wir uns von einem Lebensbereich machen, auch eine Einheit von Normen zu errichten, die uns bei einer Vielzahl von Einzelfragen zur Antwort leitet. So lesen wir es im Vortrag „Der Gestaltwandel des Geldes und seine rechtlichen Folgen“ (1968), in dessen Titel Zusammenschau anklingt. Zusammenhänge sucht er nicht nur in der Rechts- und Wirtschaftsordnung des eigenen Landes. Rechtsvergleichung und Internationales Privatrecht ziehen ihn, der in jungen Jahren am Kaiser-Wilhelm-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Berlin bei Ernst Rabel und Ernst Heymann mitarbeitet, in ihren Bann.
Praxis und Wissenschaft durchziehen, sich durchdringend, in mächtigen Strömen sein berufliches Leben. Frühem Forschen folgen lange Jahre der Arbeit in der Wirtschaft, diese wiederum, in älteren Jahren, abgelöst durch krönende akademische Tätigkeit, die stets das praktische Geschehen im Blick behält. Als Referendar arbeitet er in Den Haag bei Georg Melchior an dessen „Grundlagen des deutschen internationalen Privatrechts“ mit. Seine 1934 gedruckte Dissertation über den Rechtserwerb vom Nichtberechtigten setzt entschieden beim Vergleich mit auswärtigen Rechtsordnungen an und führt diesen konsequent durch. Das Literaturverzeichnis weist überwiegend fremdsprachliche Quellen aus; der Enkel des weitbekannten Wegbereiters für eine einheitliche deutsche Rechtschreibung – und Neffe des Chemikers und Industriellen Paul Duden – spricht neben seiner Muttersprache Englisch, Französisch, Italienisch und Holländisch. Bis 1937 folgen eine Reihe weiterer Arbeiten aus dem Bereich des Internationalen Privatrechts, der Rechtsvergleichung und des Währungsrechts; dann weist die Bibliographie eine Lücke auf, bis 1947, die für die Zeit des NS-Regimes ein selbst auferlegtes Schweigen anzeigt. Arbeiten über das deutsche Auslandsvermögen, über Währungsfragen, die Geldreform setzen nach dem Kriege intensiv ein. 1949 und 1950 erscheinen die gemeinsam mit Rudolf Harmening verfaßten großen und einflußreichen Handausgaben zu den Währungsgesetzen, das Standardwerk zu diesem von den Militärregierungen gesetzten Recht, das systematische Genauigkeit des Gesetzestextes vermissen läßt und in der Sprache von der deutschen Gesetzessprache abweicht. Es bedarf einer freieren, weniger am Wortlaut und mehr an den Grundgedanken der Währungsreform orientierten Auslegung, als sie bei einem deutschen Gesetz angebracht wäre. Die Schwierigkeiten der Materie mit ihren neuartigen geldwirtschaftlichen und rechtlichen Lösungen sind den beiden Verfassern aus ihrer gemeinsamen Tätigkeit im Büro für Währungsfragen beim Vereinigten Wirtschaftsgebiet vertraut. Die richterliche Vertragshilfe, vom deutschen Gesetzgeber 1952 neu geordnet für Schuldverhältnisse aus der Zeit vor der Währungsreform, gehört ebenfalls zu diesen Gegenständen, bei denen Treue zum Grundgedanken des Gesetzes ihm ausdrücklich wichtiger erscheint als Buchstabengehorsam (Duden-Rowedder, Vertragshilfegesetz, 1952). 1951 erscheint der Kommentar zum Handelsgesetzbuch in eigenständiger Fortführung des „Baumbach“, deren Neuauflagen sich gedrängt folgen, begleitet von vielen anderen Publikationen zum Handels- und Wirtschaftsrecht. Dem Deutschen Juristentag legt er 1953 ein Gutachten über die Gesetzgebung zu Wertsicherungsklauseln vor. Ernst von Caemmerer stellt Duden in der Kunst, umfassende Kenntnis der Praxis mit vertiefter wissenschaftlicher Durchdringung und Darstellung des Handelsrechts zu vereinigen, in eine Reihe mit Max Hachenburg, Julius Flechtheim und Karl Geiler.
Die schon vor dem Kriege aufgenommene Zuwendung zur Praxis führt ihn als Syndikus und später Unternehmensleiter in die chemische Industrie, zur Schering A.G. Er bleibt auch nach dem Kriege in der Praxis, wird Schriftleiter der Zeitschrift „Der Betriebsberater“ und Referent im Büro für Währungsfragen der Bizonenverwaltung, wo die Währungsreform vorbereitet wird. 1949 läßt er sich als Rechtsanwalt in Mannheim nieder. In großen aktienrechtlichen Streitsachen ist er Prozeßbevollmächtigter, Berater und Gutachter, so in dem Verfahren über die Schaffung des wasserwirtschaftlichen Großen Erftverbandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft und im Verfahren über die Umwandlung der Feldmühle A.G., eines führenden Unternehmens der Papierindustrie, wobei es um das Verhältnis von Normen des Aktienrechts zu Verfassungsprinzipien und Grundrechten geht.
Seit 1953 Honorarprofessor in Heidelberg, entscheidet er sich, 57jährig, 1965 ganz für die akademische Tätigkeit. An der im Zuge eines großzügigen Ausbaus neugeschaffenen Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Wirtschaftshochschule – danach Universität – Mannheim übernimmt er den Lehrstuhl für Vergleichendes Handelsrecht und wird der erste Dekan dieser Fakultät. Er baut die Rechtsvergleichung an dieser Universität auf und hält eine Einführungsvorlesung in diese Wissenschaft, wobei ihm die Vergleichung von Reformzielen und Methoden gesetzgeberischer Reform besonders wichtig ist. Die Vergleichung soll einen Lösungsfundus liefern für Rechtsfortbildung und Rechtspolitik, auch in dem Sinne, daß die nationalen Rechte sich möglichst wenig voneinander entfernen.
Neben all diesen Leistungen findet Duden noch Zeit und Kraft, sich aktiv um das politische Geschehen zu kümmern, besonders die Kommunalpolitik in seiner Heimatstadt Heidelberg, wo er als Stadtrat wirkt (SPD). Dabei findet sich sein Name auch unter einem Aufruf für den Spitzenkandidaten der SPD, Alex Möller, zur Bundestagswahl 1961. Ein Wort des Gedenkens widmet er 1968 dem verstorbenen Führer der württembergischen Sozialdemokraten, Wilhelm Keil.
Der vielseitige Werdegang, der wiederholte Wechsel des Wirkungsfeldes, der Reichtum der Publikationen, sein internationales Ansehen zeigen an, daß Duden ein Jurist von außergewöhnlichen Gaben war, bemüht um eine Praxis des Rechts, die der Wissenschaft helfen soll, Interessenausgleich, Harmonie, Rechtskultur möglich zu machen, mit Verständnis für die Grenze der der Praxis zumutbaren theoretischen Verfeinerung. Diesem Anspruch, durch dessen Erfüllung Duden den Forscher und Lehrer der Rechtsvergleichung und Rechtssoziologen Max Rheinstein ausgezeichnet sieht, sucht er auch selbst gerecht zu werden. Kollegen und Freunde heben über das Fachliche hinaus seine Fairness, seine Klugheit, seinen Kunstsinn, seine Liebenswürdigkeit und Herzenswärme als Charakterzüge hervor.
Quellen: UA Mannheim
Werke: Ausführliche Bibliographie in: Festschrift für Konrad Duden zum 70. Geburtstag, hg. von H.-M. Pawlowski, Günther Wiese, Günther Wüst, 1977, 791-800
Nachweis: Bildnachweise: In Festschrift für Konrad Duden (Werke)

Literatur: Festschrift für Konrad Duden (Werke); In Memoriam Konrad Duden. Theorie und Praxis im Wirtschaftsrecht. Akademische Gedächtnisfeier der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim am 15. Mai 1981 mit Beiträgen von Wolfgang Frisch, Ernst von Caemmerer, Günther Wüst, Frederick Alexander Mann, Robert Fischer, Mannheim/Wien/Zürich 1982; Heinz Rowedder, Konrad Duden, in: Juristen im Portrait, 1988, 270-279; siehe auch LbBW 13
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