Fries, Heinrich 

Geburtsdatum/-ort: 31.12.1911;  Mannheim
Sterbedatum/-ort: 19.11.1998; München, beigesetzt in Oedheim, Lkr. Heilbronn
Beruf/Funktion:
  • Fundamentaltheologe und Ökumeniker
Kurzbiografie: 1922–1927 Lateinschule Neuenstadt am Kocher
1927–1931 Gymnasium Rottweil bis Abitur
1931 Eintritt ins Priesterseminar Wilhelmstift u. Studium d. kath. Theologie in Tübingen
1936 Priesterweihe in Rottenburg, Kaplan in Stuttgart-St. Fidelis
1938 Repetent im Wilhelmsstift in Tübingen
1942 Promotion zum Dr. theol. in Tübingen: „Die Religionsphilosophie von J. H. Newman“
1945 Habilitation in Tübingen: „Die kath. Religionsphilosophie d. Gegenwart. Der Einfluss Max Schelers auf ihre Formen u. Gestalten“
1946 Dozent für Philosophie u. Fundamentaltheologie an d. kath.-theol. Fakultät in Tübingen
1950 Professor für Fundamentaltheologie in Tübingen
1958 Professor für Fundamentaltheologie an d. Univ. München
1964 Ruf nach Münster, abgelehnt; Einrichtung des Instituts für Ökumenische Theologie in München mit Fries als Direktor
1979 Emeritierung
2007 Heinrich-Fries-Haus in Heilbronn eröffnet
Weitere Angaben zur Person: Religion: rk.
Auszeichnungen: Ehrungen: Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg (1982); Ehrenbürger von Oedheim (1987); Verdienstorden d. Bundesrepublik Deutschland (1988); Bayer. Maximiliansorden für Wissenschaft u. Kunst (1993).
Verheiratet: Unverheiratet
Eltern: Vater: Josef (1887–1953), Schmied
Mutter: Cäcilie, geb. Binning (1887–1950), Hausfrau
Geschwister: 5; Franz (1920–2000), Klara (1924–2014), Hugo (1927–2015), Berta (1929–1998) u. Maria (geboren 1933)
Kinder: keine
GND-ID: GND/118536001

Biografie: Peter Neuner (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 6 (2016), 128-132

Fries hat als theologischer Lehrer mehr als 50 Promotionen und sechs Habilitationen betreut. Die Anregungen, die er dabei vermittelte, wirken über seine Schüler weiter, in Deutschland, aber besonders auch in den USA. Zeichen für die Aktualität seines Denkens ist nicht zuletzt der Band mit Texten von Fries unter dem Titel: „Mut zur Ökumene. Erfahrungen – Hoffnungen – Visionen“, den Schüler von Fries 2011 bei seinem 100. Geburtstag herausbrachten. Die damit vor dem Vergessen bewahrten Texte haben nichts von ihrer Bedeutung verloren. Sie sind weder durch die Praxis eingeholt noch durch die theologische Diskussion überholt.
Fries studierte Theologie an der Universität Tübingen. Besonders geprägt haben ihn die Professoren Karl Adam und Rupert Geiselmann sowie der Philosoph Theodor Steinbüchel. Der in das 19. Jahrhundert zurückreichenden „Tübinger Schule“ mit ihrer Öffnung auf das geschichtliche Denken fühlte er sich Zeit seines Lebens verpflichtet. Fries war einer der profiliertesten Vertreter der katholischen Theologen der Generation, die ihre geistige Prägung in der Zwischenkriegszeit erhalten hatte und die, herausgefordert von einer sich rasch verändernden Welt, die Grundlagen legte für die Neubesinnung der Kirche, die im II. Vatikanischen Konzil ihren epochalen Höhepunkt fand. Fundamentaltheologie, wie Fries sie vertrat, ist durch eine konsequente Anthropozentrik geprägt, d.h. sie geht von der Wirklichkeit des Menschen und seinen Erfahrungen aus. Fries zeigte, dass der Mensch auf Transzendenz verwiesen ist, ohne sie aus eigener Kraft erreichen zu können. Er stellte dar, dass in der Offenbarung diese Hoffnungen aufgegriffen und erfüllt werden. Menschliche Erwartung und göttliche Offenbarung standen für ihn in einer unauflöslichen Korrelation. „Was immer den Akt und den Inhalt des christlichen Glaubens betreffen mag – er ist nur möglich, verantwortbar und vollziehbar, wenn er einen Bezug zum Menschen hat, und zwar keinen beliebigen, äußeren oder gar verfremdenden, sondern einen ursprünglichen und inneren Bezug zum Menschen und zu dem, was wesentlich zu ihm gehört: zu Welt und Geschichte“ (Fundamentaltheologie, 1985, S. 14). Der Glaube erscheint damit nicht wie eine Last, die auf Grund göttlicher Autorität und begründet durch das Wunder in Gehorsam getragen werden muss, sondern als die Erfüllung des Menschen, seiner Hoffnungen und Wünsche. Er lässt das Leben des Menschen glücken und verleiht ihm Sinn. Fries brauchte nicht den kleinen und armen Menschen, damit Gott als groß und mächtig erscheint.
„Die Kirche als Anwalt des Menschen“ – so der Titel einer seiner frühen Schriften (1954) – lebt diesen Glauben und gibt ihn weiter. Das II. Vatikanische Konzil ist in seiner Bemühung um ein Aggiornamento und um Reform der Kirche diesem Ansatz gefolgt.
Fries wurde über die theologische Fachwelt hinaus bekannt, weil er sich mühte, die Grenzen einer rein wissenschaftlichen Theologie zu sprengen. Er sprach Menschen an, die sich mit einem traditionellen Glauben nicht mehr zufrieden geben konnten, die mit der Kirche ihre Schwierigkeiten hatten und denen sie oft eher ein Ärgernis als eine Hilfe zum Glauben darstellte. Um von ihnen verstanden zu werden, schrieb er so, dass sie es rezipieren konnten.
Dabei konnte er auch zornig werden, wenn er den Eindruck gewann, dass die Kirche in ihren höchsten Repräsentanten anderen Richtlinien folgte als denen, die das II. Vatikanum gewiesen hatte. Er wandte sich gegen alle Tendenzen, „zurück hinter das Konzil“ zu fallen: gegen die Enzyklika „Humanae vitae“ mit ihrem Verbot zur Geburtenkontrolle, gegen die „Maßnahmen der Disziplinierung und Kontrollierung der Theologen, Lehrstuhlverluste, Rede- und Schreibverbote, Bußschweigen, Treueide, ganz entgegen der Absicht des Konzils“ (Mut zur Ökumene, 2011, S. 383). Seine wohl am weitesten verbreitete Schrift trägt den Titel „Leiden an der Kirche“, die Fries 1989 zu einem Buch erweiterte (ebd., S. 348-358). Dieses Leiden erschien ihm als selbstverschuldet, wenn kirchliche Autoritäten mehr auf Autorität und Gehorsam setzen als auf Freiheit und Gewissensentscheidung, auf Herkommen und Unveränderlichkeit, als auf Verantwortung für die Gegenwart und die Zukunft.
In diesen Grundsätzen hat sich Fries immer wieder auf John Henry Newman berufen, dessen Theologie ihn seit seiner Dissertation zeitlebens geprägt hat. Newman hatte die Theologie dem geschichtlichen Denken geöffnet, ihr eine prophetische Funktion zugewiesen, die nicht aufgeht in der Bestätigung dessen, was das Lehramt vorstellt. Er sah die Kirche als Volk Gottes, in dem die Laien mitsprechen und mitentscheiden können. In den Auseinandersetzungen um das I. Vatikanische Konzil (1869/70) und seine Papstdogmen berief sich Newman auf das Gewissen, das über dem Papst steht, und gegen dessen Spruch auch das Lehramt nicht zu argumentieren vermag. Diese Gedanken sind bei Fries auf fruchtbaren Boden gefallen. Hatte man im 19. Jahrhundert Newman aus ultramontaner Sicht als den gefährlichsten Mann in ganz England bezeichnet, blieben auch Fries Verdächtigungen und Zurückweisungen nicht erspart. Dennoch war er, und auch das verband ihn mit Newman, in seiner Treue zur Kirche unerschüttert.
Auch in die ökumenische Problematik, in der Fries vor allem bekannt wurde, hat ihn seine Beschäftigung mit Newman geführt. Er war bemüht, jede Konzeption nicht von ihren Schwächen und Grenzen, sondern von ihrer starken Seite her in den Blick zu nehmen, also das aufzugreifen, was sie zu leisten vermag. Das galt ihm auch für die christlichen Kirchen und deren Einheit. Sie verdienen es, von ihren Stärken her gewürdigt zu werden, durch die sie einen Beitrag zur Gemeinschaft der Christenheit zu leisten vermögen.
1958 wurde Fries nach München berufen, womit zwei Jahrzehnte in Tübingen endeten, wo seine Laufbahn als kath. Universitätslehrer begonnen hatte. Seine Antrittsvorlesung stand unter dem Motto: „Der Beitrag der Theologie zur Una Sancta“. Zwei Jahre später hat Papst Johannes XXIII. das II. Vatikanische Konzil einberufen, und schlagartig wurde Ökumene zu einem Leitmotiv katholischen Denkens. Auf Anregung von Karl Rahner lud Kardinal Döpfner Fries ein, ihn als Konzilstheologen nach Rom zu begleiten. Doch Fries lehnte ab, er wollte nicht älteren und verdienten Kollegen vorgezogen werden. Später hat er diese Entscheidung bereut.
Zur Abwendung eines Rufs nach Münster wurde 1964 an der Universität München das Institut für Ökumenische Theologie mit Fries als Direktor eingerichtet. Eine Partnerschaft wurde zunächst aufgenommen mit der Evangelisch-Theologischen Fakultät Erlangen und Wilfried Joest, dem dortigen Systematiker. Referate wurden aus eigenen Reihen bestritten, aber auch Referenten von außen wurden eingeladen, darunter Karl Rahner, Wolfhart Pannenberg, Eberhard Jüngel, Dorothee Sölle, Hans Küng und Johann Baptist Metz. Einen Höhepunkt erreichte die ökumenische Arbeit durch die Gründung der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität München. Mit Wolfhart Pannenberg kam ein für das ökumenische Gespräch idealer Partner, und mit ihm kamen Schüler aus der evabgelischen Theologie. Bei der ersten gemeinsamen Seminarveranstaltung sollten zunächst klare Fronten geschaffen und die Grenzen aufgezeigt werden, wo man sich nicht zu einigen vermag. Unter dem Thema „Das Amt in der Kirche“ wurden die ökumenisch kontroversen Punkte wie Sakramentalität, Sukzession, Character indelebilis, die unwiderrufliche, unwiederholbare Prägung durch die Sakramente Taufe, Firmung und Weihe, angesprochen. Es war aufregend zu sehen, dass in den traditionellen Kontroversfragen beide Kirchen, vielleicht unter verschiedener Terminologie, Ähnliches lehren und praktizieren. Gleichsam unter den Händen zerrann Kontroverse um Kontroverse, die man zunächst für kirchentrennend und nicht überwindbar gehalten hatte. Das Ergebnis dieses Seminars wurde vom Insititut publiziert unter dem Titel „Das Amt in der Kirche“ (in: Una Sancta 25, 1970, S. 107-115). Die dadurch angestoßene Diskussion wurde auf breiterer Basis fortgesetzt in der Arbeitsgemeinschaft der Ökumenischen Universitätsinstitute in Deutschland. Zu ihr gehörten auf katholischer Seite die Institute unter der Leitung von Hans Küng in Tübingen, Peter Lengsfeld in Münster und Fries in München, auf evangelischer Seite die Institute von Edmund Schlink in Heidelberg, Hans Heinrich Wolf in Bochum und Wolfhart Pannenberg in München. Frucht dieser Arbeit war das 1973 veröffentlichte „Memorandum über Reform und Anerkennung kirchlicher Ämter“. Das Buch hatte zwei Teile: In ausführlichen Einzelstudien wurden die verschiedenen Probleme der Amtsfrage im ökumenischen Kontext angesprochen. Diese Studien standen in der Verantwortung der jeweiligen Institute. Gemeinsam verantwortet wurden die als Ertrag formulierten 23 Thesen. Sie gipfelten in These 22: „Auf Grund der Erkenntnisse der ökumenischen Theologie lässt sich […] eine Verweigerung der gegenseitigen Anerkennung der Ämter nicht mehr rechtfertigen“ (S. 24). Die Folgerung in These 23 lautete: „Da einer gegenseitigen Anerkennung der Ämter theologisch nichts Entscheidendes mehr im Wege steht, ist ein hauptsächliches Hindernis für die Abendmahlsgemeinschaft überwunden“ (S. 25).
Diese Thesen haben zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Der Verlag druckte sie ohne die sie begründenden Studien vorweg in Zeitschriften ab, zusammen mit einer Zustimmungserklärung. Diese war dazu gedacht, dass Theologen, die kein ökumenisches Institut leiteten, mit der Grundaussage des Buches aber übereinstimmten, ihre Zustimmung hätten erklären können. Manche Bischöfe sahen darin den Versuch eines Plebiszits und reagierten heftig. Die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz verurteilte das Memorandum als mit dem Glauben der katholischen Kirche unvereinbar, noch bevor das Buch überhaupt erschienen war. Dass Fries, der im Ruf ungetrübter Loyalität zur Kirche stand, das Memorandum unterzeichnet hatte, machte es unmöglich, es als Querulantenmachwerk abzutun. Im Rückblick wird deutlich, dass die Thesen, die damals Staub aufgewirbelt haben, in der weiteren Diskussion vielfach bestätigt wurden. Allerdings in der Sprache sind die Ökumeniker zurückhaltender geworden; sie formulieren heute zumeist eher werbend als fordernd oder anklagend.
Die Jahre nach dem II. Vatikanum waren durch erhebliche innerkirchliche Kontroversen zwischen mehr konservativen und mehr progressiven Strömungen geprägt. Die europäische Autoritätskrise der späten 1960er-Jahre machte vor der Kirche nicht Halt und verstärkte diese Sorgen. 1968 entzündeten sich an der Enzyklika „Humanae vitae“ Papst Pauls VI. heftige Kontroversen und entluden sich beim Katholikentag in Essen im September dieses Jahres. Es setzte sich die Überzeugung durch, dass in einem umfassenden Dialogprozess die Beschlüsse und die Vorgaben des Konzils auf die konkrete Situation in Deutschland umgesetzt werden sollten. Dazu wurde die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, die sogenannte „Würzburger Synode“ (1971–1975) einberufen. Im „Land der Reformation“ fand die ökumenische Problematik besondere Beachtung. Fries kämpfte als Mitglied der Synode darum, den Spielraum, den das Konzil eröffnet hatte, möglichst auszuschöpfen, insbesondere hinsichtlich einer Gemeinschaft im Herrenmahl für konfessionsverschiedene Ehen. Es gelang, nicht zuletzt durch den Einsatz von Fries, einen Kompromiss zu formulieren, dem die Synode als Ganze und damit auch die Bischöfe zustimmten. Zudem richtete die Synode den Antrag an die römische Kurie, den theologisch vertretbaren Rahmen in der Frage der Interkommunion voll zu nutzen.
Doch diese Erwartung wurde enttäuscht, die Anträge der Synode wurden von Rom durchweg abgelehnt. Die ökumenische Zuversicht erhielt einen schweren Dämpfer. Unter denen, die auf ökumenische Durchbrüche gehofft hatten, machte sich so etwas wie Resignation breit. Man hatte den Eindruck, die Theologie habe das geleistet, was sie zur Einigung der Christenheit beitragen kann, Differenzen in der Glaubenslehre konnten die Kirchenspaltung nicht mehr legitimieren. Praktische Konsequenzen aber wurden kaum sichtbar.
Angesichts dieser Spannungen veröffentlichten Fries und Karl Rahner in der Reihe „Quaestiones Disputatae“ den Band 100 mit dem Titel: „Einigung der Kirchen – reale Möglichkeit“ (1983). Sie verstanden ihn als einen „Notschrei von Christen, die den Eindruck haben, es gehe in dieser Sache nicht weiter“ obwohl doch der Einigung der Christenheit „eine der höchsten Prioritäten“ zukommen müsste (S. 13). Ihr Plan stellte vor allem die Frage, welches Maß an Übereinstimmung für eine Einigung der Kirchen gefordert sei. „In keiner Teilkirche darf dezidiert und bekenntnismäßig ein Satz verworfen werden, der in einer anderen Teilkirche ein verpflichtendes Dogma ist […] Bei diesem Prinzip würde nur das getan, was jede Kirche heute schon ihren eigenen Angehörigen gegenüber praktiziert“ (S. 17). In der Begründung dieser These heißt es: „Wenn ein Mensch sich eines zustimmenden Urteils über einen (sicher oder möglicherweise) wahren Satz enthält, irrt er nicht“ (ebd. S. 42). Der Häresie macht sich nach kirchenamtlicher Überzeugung nur schuldig, wer hartnäckig (pertinaciter) einen verbindlichen Glaubenssatz bestreitet oder dessen Gegenteil behauptet.
Was sich unterhalb dieser Ebene bewegt, darf nicht der Häresie bezichtigt werden. Folglich ist für eine Einigung der Kirchen nicht verlangt, dass alle den Glauben gemeinsam formulieren. Es kann genügen, dass sie sich eines negativen Urteils über die Glaubenssätze und Praktiken anderer Konfessionen enthalten. Der Begriff „Urteilsenthaltung“, der im Zentrum dieser Argumentation steht, ist nicht im Sinn eines philosophischen Skeptizismus zu verstehen. Vielmehr verlangten die Autoren die Anerkennung, dass die unterschiedlichen Lehren und Praktiken der Kirchen nicht evangeliumswidrig seien und deshalb nicht verurteilt werden dürften. Dies ist sehr wohl ein Urteil, und ein solches ist für die Einigung der Kirchen vorausgesetzt. In den Thesen 3 bis 8 zeigten sie auf, dass in den überkommenen Kontroverspunkten eine Verurteilung nicht mehr unumgänglich ist.
Es war vorauszusehen, dass Thesen mit so weitreichenden Konsequenzen auf Kritik stoßen würden. Fries hat in den Kontroversen um dieses Buch seine Position deutlich gemacht, Missverständnisse korrigiert, Fehlintepretationen zurückgewiesen. Er sah sich dabei auch als Sachwalter von Karl Rahner, der kurz nach der Veröffentlichung des Bandes verstorben war. Auch üble Kritik und Rückschläge auf dem Weg der Einigung der Christenheit haben Fries nie in die Resignation getrieben, ganz im Gegenteil. Er blieb Optimist.
In seinen letzten Lebensjahren hat sich Fries vor allem bemüht, seine ekklesiologischen und ökumenischen Überzeugungen auch unter sogenannten „Laien“ fruchtbar werden zu lassen. Er hat regelmäßig gepredigt. Von Newman hatte er gelernt, dass die Predigt der Ernstfall der Theologie ist. Er hat eine Reihe seiner Predigten veröffentlicht, ebenso viele seiner Vorträge, in denen er Mut machte zum Glauben und zum Engagement auch in einer Kirche, die in ihren offiziellen Verlautbarungen oft anderen Tendenzen folgte, als er sie vertrat. Seine letzten Lebensjahre, die er in München verbrachte, waren geprägt von mancherlei Krankheiten. Dennoch konnte er auch in diesen Jahren noch Vorträge halten, soweit sie nicht mit größeren Reisen verbunden waren. Geistig blieb er bis zu seinem schnellen und letztlich unerwarteten Tod frisch und beweglich.
Nach seinem Tod wurde ihm auch eine kirchliche Anerkennung zuteil, die zu seinen Lebzeiten sparsam dosiert war. Den Gottesdienst der Fakultät zelebrierte Kardinal Wetter. Er, wie Bischof Kasper beim Gottesdienst in Oedheim, haben vor allem ökumenische Verdienste von Fries gewürdigt.
Quellen: Nachlass im A d. Bayer. Staatsbibliothek, München; UA Tübingen 364/7086, Studentenakte des Rektoramts, 184/578, Promotionsakte d. Kath.-theol. Fakultät, 126a/130, Personalakte, mit Habilitation, des Rektoramts, 479/1797, Habilitations- bzw. Lehrkörperakte d. Fakultät, 735/2, Lehrstuhlakte, mit Berufungsvorgang, d. Fakultät, u. 205/19, Lehrstuhlakte des Rektoramts; UA München E -II-4579, Personalakte Heinrich Fries des Akad. Senats u. Sen-I-9, Berufungsakte des Akad. Senats.
Werke: Werkverzeichnis in: Heinrich Fries, Mut zur Ökumene. Erfahrungen – Hoffnungen – Visionen, 2011, 399-433 (vgl. Literatur). – (Auswahl):Die Religionsphilosophie Newmans, Diss. theol. Tübingen 1948; Die kath. Religionsphilosophie d. Gegenwart, Habil. Tübingen 1949; Die Kirche als Anwalt des Menschen, 1954; Aspekte d. Kirche, 1963; Wir u. die andern, 1966; Herausgeforderter Glaube, 1968; Glaube u. Kirche auf dem Prüfstand, 1970; (Hg.) Handb. theologischer Grundbegriffe, 2 Bde., 1962/63; ergänzte Ausgabe 1970; (Hg. mit Georg Schwaiger), Kath. Theologen Deutschlands im 19. Jh., 3 Bde, 1975; Glaube u. Kirche als Angebot, 1976; Ökumene statt Konfessionen?, 1977; Hoffnung, die den Menschen heilt, 1979; Dienst am Glauben, 1981; (Hg. mit Georg Kretschmar), Klassiker d. Theologie, 2 Bde, 1981 u. 1983; (mit Karl Rahner), Einigung d. Kirchen – reale Möglichkeit, Quaestiones Disputatae, Bd. 100, 1983, erw. Sonderausg. 1985, darin: „Zustimmung u. Kritik“ eine Bilanz d. Rezeption durch Heinrich Fries, 157-189; Fundamentaltheologie, 1985; Damit die Welt glaube, 1987; Es bleibt die Hoffnung, 1991; Glaube im Gegenwind unserer Zeit, 1993.
Nachweis: Bildnachweise: Foto (1976), in: Baden-Württembergische Biographien 6, S. 124 – Privatbesitz des Verfassers.

Literatur: Max Seckler, Otto H. Pesch, Johannes Brosseder u. Wolfhart Pannenberg (Hgg.), Begegnung, FS für Heinrich Fries, 1972; „Pastorale Zusammenarbeit d. Kirchen im Dienst an d. christlichen Einheit“ sowie „Gottesdienst“, in: Offizielle Gesamtausgabe zur Würzburger Synode, Bd. I, 1976, 774-806 bzw. 196-225; Peter Neuner u. F. Wolfinger (Hgg.), Auf Wegen der Versöhnung, FS für Heinrich Fries, 1982; Peter Neuner u. Harald Wagner (Hgg.), In Verantwortung für den Glauben, FS für Heinrich Fries, 1992; P. Neuner, Heinrich Fries, Ein Leben im Dienst d. Ökumene, 1999; P. N., Kardinal Döpfner u. Münchener Theologen im II. Vatikanum, in: Münchener Theolog. Zs. 64, 2013, 327-340; Johannes Brosseder, P. N., Otto Hermann Pesch u. Jürgen Werbick, Heinrich Fries, Mut zur Ökumene. Erfahrungen – Hoffnungen – Visionen, 2011, 9-19.
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