Haußmann, Wolfgang 

Geburtsdatum/-ort: 03.07.1903;  Stuttgart
Sterbedatum/-ort: 06.03.1989;  Stuttgart
Beruf/Funktion:
  • Anwalt, MdL-FDP/DVP, Justizminister von Baden-Württemberg
Kurzbiografie: ab 1909 Volksschule und Karlsgymnasium Stuttgart, Abitur 1921
1920 Beitritt zur Demokratischen Jugend
1921-1926 Studium der Rechte in Tübingen und München, 1926 1. Staatsexamen
1927 Promotion Dr. jur. in Heidelberg („Die Durchsetzung des parlamentarischen Systems im deutschen Kaiserreich“)
1928 Mitglied des Landesvorstands der Deutschen Demokratischen Partei
1930 2. Staatsexamen
ab 1931 Rechtsanwalt in Stuttgart (seit 1947 auch Notariat)
1932 und 1933 erfolglose Kandidatur für den Landtag und den Reichstag
1945 August-Juli 1946 Stellvertretender Oberbürgermeister von Stuttgart
1946 Mai-November 1953 Mitglied des Gemeinderats Stuttgart
1946-1964 Vorsitzender der Demokratischen Volkspartei DVP/FDP in Württemberg-Baden und Baden-Württemberg, ab 1964 Ehrenvorsitzender mit Sitz und Stimme im Landesvorstand
1946-1964 und 1968-1972 Mitglied des Landtags und der Verfassunggebenden Landesversammlung von Württemberg-Baden und Baden-Württemberg
1953-1964 Justizminister, 1960-1964 Stellvertretender Ministerpräsident
ab 1953 Mitglied des Bundesvorstands der Partei, 1955 Stellvertretender Bundesvorsitzender
1963 Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband
1966 Verfassungsmedaille Baden-Württemberg in Gold
1975 Verdienstmedaille Baden-Würtemberg
Weitere Angaben zur Person: Verheiratet: 1. Marianne, geb. Wittwer (*1904), gesch. 1937; 2. (1926) Charlotte, geb. Hildt
Eltern: Vater: Conrad Haußmann, Rechtsanwalt, demokratischer Politiker (1857-1922)
Mutter: Helene, geb. Kausler (1866-1941)
Geschwister: Robert (geb. 1891)
Kinder: 3 aus 1. (*1928), aus 2. (*1943) und (*1946)
GND-ID: GND/118840673

Biografie: Paul Feuchte (Autor)
Aus: Baden-Württembergische Biographien 2 (1999), 198-202

Das Haus in der Hohenzollernstraße zu Stuttgart, in dem Haußmann zur Welt kam, zeitlebens sein Heim, hatte freiheitliche und demokratische Tradition. Er blieb nicht nur der Heimat, sondern auch dem Erbe seiner Väter treu. Sein Großvater Julius Haußmann war einer der württembergischen 48er Demokraten, mehrere Jahre in Festungshaft, und Mitbegründer der Demokratischen Volkspartei. Sein Vater Conrad und sein Onkel Friedrich hatten lange Jahre hindurch zu den Trägern des süddeutschen demokratischen Gedankens im Deutschen Reichstag und im Württembergischen Landtag gehört. Die beiden letzten großen staatsmännischen Werke, die Conrad Haußmann entscheidend mit beeinflußte, waren, wie Paul Löbe als Präsident des Reichstags 1922 hervorhob, die Verfassungen der neuen deutschen Republik und des württembergischen Freistaates. Dieser hatte auch um die Einführung des parlamentarischen Systems im Kaiserreich als Mitglied des Reichskabinetts und später als Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Weimarer Nationalversammlung ebenso wie in der württembergischen Verfassunggebenden Landesversammlung 1919 gekämpft.
Als jugendlicher Beobachter hat Haußmann dies und den Niedergang des Kaiserreichs aus der Nähe miterlebt. Er hat die von seinem Vater vermittelten Erfahrungen und Kenntnisse einige Jahre danach in seine von Ludwig Anschütz betreute, dem Andenken des Vaters gewidmete Heidelberger Dissertation eingebracht. Kontakte mit Prinz Max von Baden, dem letzten Kanzler des Kaiserreichs, mit dessen Ratgeber Kurt Hahn, dem Pädagogen, und dem früheren Reichskanzler Payer gewährten ihm Anregung und Förderung. Als nochmals zwei Jahrzehnte später dieses parlamentarische System, verbessert und gestärkt durch das Erfordernis des konstruktiven Mißtrauensvotums, neu errichtet wurde, empfand er es als eine beglückende Wende in seinem Leben, daß es ihm vergönnt war, daran selbst verantwortlich mitzuwirken. Er hielt auch daran fest, daß die dem Parlament verantwortlichen Minister dem Parlament angehören dürfen, wie dies 1918 im Reich durchgesetzt worden war.
Neigung zur Politik zeigte sich früh. Als Schüler bereits Mitglied der Jugendorganisation der Demokratischen Partei (Reichsbund deutscher demokratischer Jugend), wurde er deren Landesvorsitzender und mit 25 Jahren (1928) Mitglied des Landesvorstandes Württemberg-Hohenzollern der Partei. Als er erstmals zum Landtag (1932) und zum Reichstag (5.3.1933) kandidierte, war er noch nicht 30 Jahre alt. Die Verhandlungen über eine Beteiligung seiner Partei an der Minderheitsregierung Eugen Bolz (1929/30) sahen ihn unter den Verhandlungsdelegierten. Diese Ämter und Kandidaturen endeten jäh 1933, aber die Kontakte unter den Gesinnungsgenossen blieben bestehen. Haußmann, der sich nun seinem Beruf als Rechtsanwalt und Notar widmete, gehörte zur „Stuttgarter Widerstandsgruppe“.
So überrascht es nicht, ihn 1945 in der vordersten Reihe der Politiker zu sehen, die den Aufbau demokratischer Institutionen und des zerstörten Landes einleiteten. Das am 18. August 1945 übernommene Amt des Stellvertretenden Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart, wo er für die Referatsbereiche Personalamt, Bezirksbürgermeistereien und Wohnungsamt zuständig war, machte ihn mit den Sorgen und Nöten der zerstörten Stadt aufs engste vertraut. Er behielt es bis zur Wahl eines Nachfolgers im Juli 1946 bei, das Mandat im Gemeinderat bis zur Übernahme des Ministeramts im November 1953.
In seinem Hause, wo er durch eine beim Einmarsch der Franzosen erlittene Schußverletzung festgehalten war, wurde im September 1945 die Demokratische Volkspartei gegründet. Zum Landesvorsitzenden wurde er beim „Dreikönigstreffen“ am 6. Januar 1946 mit großer Mehrheit gewählt. Die Partei, zu deren Gründern neben Haußmann Theodor Heuss und Reinhold Maier gehörten, erreichte bei den Landtagswahlen 1946 fast 20 % der abgegebenen Stimmen und strahlte als Mittelpunkt eines erneuten Liberalismus bald auf die anderen Länder der US-Zone aus. Sie stellte den Ministerpräsidenten, Reinhold Maier. Im Januar 1946 wurde Haußmann in die von der amerikanischen Militärregierung eingesetzte Vorläufige Volksvertretung für Württemberg-Baden berufen, wo er Vorsitzender und Sprecher seiner zwölfköpfigen Fraktion wurde.
Eine liberale Mittelpartei hielt Haußmann für nötig, als Gegengewicht gegen die christlich-konservativen Kräfte einerseits, die Sozialdemokratie andererseits. Den anderen Parteien erkannte er ihre Berechtigung durchaus zu; was die Demokratische Volkspartei jedoch davon trenne, sei deren „dogmatische Unduldsamkeit und doktrinäre Engherzigkeit“ (1946). Nicht aber dogmatische Differenzen standen anfangs im Vordergrund, sondern die Aufgabe, die materielle Existenznot zu meistern, Kleidung, Nahrung und Wohnung zu sichern. Darauf richteten sich zunächst alle wirtschafts- und finanzpolitischen Anstrengungen, so daß auch die Finanzpolitik auf dieses Erfordernis auszurichten war.
Seit Februar 1953 bestand ein einheitlicher Landesverband für Baden-Württemberg. Die Rolle des Vorsitzenden war Haußmann auf den Leib geschrieben. Gestützt auf eine beachtliche Hausmacht in den nördlichen Landesteilen, behauptete er seine Position an der Spitze auch gegen Anfechtungen, vor allem aus Südwürttemberg, auch aus Südbaden, bis 1964, aber schon 1960 konnte er sich gegen Eduard Leuze nur noch knapp durchsetzen. Geschwächt war seine Stellung, als er 1964 sein Landtagsmandat verlor, aber in der fortbestehenden Koalition mit der CDU das Justizressort weiterführte. Der Stimmenanteil der Partei sank auf 13,1 %. Unter dem Druck der Jungdemokraten Nordwürttembergs legte Haußmann am 18. Juli 1964 den Landesvorsitz nieder. Der von ihm seit 1952 bewahrten Kontinuität folgten bis 1978 in raschem Wechsel vier Vorsitzende, von denen keiner länger als 4 Jahre amtierte. Koalitionspolitisch hielt sich der Landesverband im Südwesten langfristig nach Seiten beider „Weltanschauungsparteien“ – wie Haußmann CDU/CSU und SPD nannte – offen. Die Partei, die bei den Wahlen ihren hohen Stimmenanteil im Lande nicht halten konnte, behielt auf Grund der sozialen Stellung ihrer Anhänger dennoch starken Einfluß in Bund und Land und zeigte sich weniger anfällig für Krisen als andere Landesverbände.
Den grundsätzlichen Standpunkt der kleinen Partei konnten Haußmann und seine Freunde naturgemäß nicht immer durchsetzen. Die Entscheidung des Landes Württemberg-Baden für die christliche Gemeinschaftsschule (1946) lag ganz im Sinne der Partei. Dafür waren die politischen Voraussetzungen in den nördlichen Bezirken nämlich weit günstiger als im stärker katholisch orientierten Süden. Diese Schulform konnte aber nicht sogleich im ganzen neuen Bundesland erreicht werden, wenn auch Reinhold Maier durch Bildung einer Koalition aus FDP, SPD und BHE dafür einen machtvollen Anlaufnahm (1952). Eine Allparteienregierung hatte Haußmann schon damals für besser tragfähig und zur Stabilisierung des Landes, für dessen Gründung er mit seiner Partei nachhaltig eingetreten war, für wünschenswert gehalten. Dazu neigten auch die in Bonn mit der CDU koalierten Bundesorgane der Partei – auch Theodor Heuss –, deren Unmut über den eigenwilligen Kurs des Landesverbandes Haußmann mit Geschick zu mäßigen gelang. Deutschlandvertrag und Europäische Verteidigungsgemeinschaft, über die im Bundesrat zu entscheiden war, brachten die Regierung Maiers alsbald in schwere Gefahren, deren Maier nur mit großer Schläue Herr werden konnte.
Den Schulkompromiß der Verfassung, zu dem die Koalitionspartner Reinhold Maiers sich 1953 bereit fanden, trug Haußmann maßgeblich mit in der Erkenntnis, daß mehr nicht zu erreichen war. Er arbeitete, freilich auch unter dem Zwang der veränderten Position der SPD unter Alex Möller auf ein Zusammengehen der Parteien hin und teilte den unnachgiebigen Standpunkt Maiers nicht, der die verfassungspolitische Entscheidung im September 1953 zum Anlaß seines Rücktritts nahm. In der Sachdebatte zu dieser Frage trat er weniger hervor als seine Fraktionskollegen Dr. Erbe und Gönnenwein. Sein Beitrag lag stärker im organisatorischen, in der Verhandlung mit den Partnern in und außerhalb der Partei. Als Anfang 1967 die christliche Gemeinschaftsschule im ganzen Land als einzige Form der öffentlichen Volksschule eingeführt wurde, bekannte er 1978, diese – von der FDP in der Opposition wegen einiger Konzessionen an die CDU bei den konfessionellen Privatschulen abgelehnte – Lösung hätte ihm schon 1953 besser gefallen können.
Haußmann gelang 1953 zusammen mit Finanzminister Dr. Frank der Sprung in die große Koalition Gebhard Müllers. Als Justizminister gehörte er auch den nachfolgenden Regierungen bis 1966 an. Zu seinen Aufgaben gehörte die Herstellung der Rechtseinheit im Lande, eine Grundlage auch für die spätere Neugliederung der Verwaltung. Unter seinen Leistungen ragt neben der zum Ressort gehörenden Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts der Aufbau der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen hervor, die 1958 auf Grund einer Vereinbarung der Länder in Ludwigsburg eingerichtet wurde. Sie hatte die Aufgabe, das gesamte erreichbare Material über NS-Verbrechen zu sammeln und auszuwerten, sodann die Staatsanwaltschaften zur weiteren Verfolgung einzuschalten.
Mit der von ihm intensiv vorangetriebenen Verabschiedung des Landespressegesetzes ging Baden-Württemberg 1963 den anderen Ländern voran. Im Rahmen der konkretisierenden Normen zur Freiheit der Presse erkannte das Gesetz die „öffentliche Aufgabe“ der Presse an, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Es verpflichtet unter einigen Vorbehalten die Behörden, den Vertretern der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen, so daß es nicht im Belieben der Behörde steht, Presse und Rundfunk zu unterrichten. Als Justizminister hatte er Anteil an der bundesrechtlichen Reform des Strafvollzugs. Aus der im April 1965 in Kraft getretenen Strafprozeßreform waren die landesrechtlichen Folgerungen zu ziehen.
Unter den Grundströmungen, die sich in der Geschichte der Freien Demokratischen Partei nach der Herkunft ihrer Gründer und nach ihren programmatischen Zielen unterscheiden, kann Haußmann mit seinen Parteifreunden in Südwestdeutschland der traditionell liberaldemokratischen Richtung mit programmatischen Bezügen der vormaligen Deutschen Demokratischen Partei der Weimarer Zeit zugerechnet werden. Stuttgart konnte damit ein Gegenpol zu anderen liberalen Zentren werden, sei es Berlin, wo die Partei 1950 mit 23 % der Stimmen nicht allzu weit hinter der CDU (24,6 %) zurücklag, sei es zu Düsseldorf, wo in den 60 Jahren von den ehemaligen „Jungtürken“ – Mende, Weyer, Döring, Scheel – landes- und bundespolitisch zeitweise beherrschender Einfluß ausging.
In den Auseinandersetzungen mit der CDU/CSU über die Pariser Verträge und die von der CDU angestrebte Wahlrechtsänderung war die FDP unter Thomas Dehler in eine innere Krise und in Richtungskämpfe geraten, die in Nordrhein-Westfalen und im Bund zur Lösung der Koalition mit der CDU und im Bund zur Abspaltung einer allerdings bedeutungslos bleibenden Gruppe führten (Freie Volkspartei). 1957 gewann Reinhold Maier, von Haußmann unterstützt, den Bundesvorsitz der Partei. Die Weichen dazu wurden am 28.11.1956 in Ettlingen in einem Gespräch Haußmann-Mende-Maier gestellt. Es gelang, die auseinanderstrebenden Kräfte in Nord und Süd zusammenzuführen, wobei die Rolle der Landesvorsitzenden am Rhein (Weyer) und am Neckar (Haußmann, seit 1955 stellvertretender Bundesvorsitzender) hervorgehoben zu werden verdient. Das unter Maiers Vorsitz beschlossene Berliner Programm von 1957 war ein Kompromiß zwischen national- und rechtsliberalen einerseits, sozial- und linksliberalen Forderungen auf der anderen Seite. Es bekennt sich zur Sicherung der Freiheit des Menschen zu verantwortlichem Handeln und lehnt aus sozialer Verantwortung den Marxismus, aus christlicher Verantwortung den Mißbrauch der Religion im politischen Tageskampf ab.
Gefestigt konnte die Partei 1961 unter Erich Mende, für dessen Wahl Haußmann eingetreten war, wieder in die Bundesregierung eintreten. Haußmann befürwortete dies und war an den Koalitionsverhandlungen beteiligt, auch an den Gesprächen mit Adenauer im engsten Kreis zu den innenpolitischen Fragen. Sein Name ist mit der penibel ausgearbeiteten schriftlichen Koalitionsvereinbarung über die Zusammenarbeit für die Dauer der 4. Wahlperiode des Bundestags verknüpft, die damals als erste öffentlich bekannt gewordene Vereinbarung dieser Art Aufsehen erregte und auch die Aufmerksamkeit der Wissenschaft stärker als zuvor auf die staatsrechtliche Problematik von Parteibindungen im Vorfeld der politischen Entscheidungen lenkte. In der Vereinbarung, die Grundsätze der Politik der neuen Bundesregierung festlegte, und der die Abgeordneten zugestimmt hatten, verpflichteten sich die Fraktionsvorsitzenden, darauf hinzuwirken, daß die Fraktionen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen, insbesondere, daß nicht einzelne Gruppen der Koalitionsfraktionen zusammen mit der Opposition in Einzelfällen Mehrheiten bilden. Im Landtag verteidigte Haußmann sie 1961 zusammen mit Otto Gönnenwein gegen den Vorwurf eines verfassungswidrigen Fraktionszwanges, der gegen das „böse Beispiel“ als Gefahr für die besseren Sitten unseres Bundeslandes erhoben wurde. Zu Recht galt Haußmann als gewandter Taktiker, der durch Liebenswürdigkeit, Kontaktfreude und Anpassungsfähigkeit seine Kritiker entwaffnete. Aber nicht dies und nicht seine unermüdliche Betriebsamkeit hätten genügt, ihm den politischen Erfolg zu sichern, der ihm so lange treu blieb. Umsicht, ein ehrliches Bemühen um Ausgleich, Hilfsbereitschaft und das Aufspüren verbindender Gemeinsamkeiten verschafften ihm allseits Ansehen und befähigten ihn, schwierige Situationen zu meistern. Der Weggefährte Reinhold Maier, der sich freilich wenig erfreut zeigte, als Haußmann bei Preisgabe der ersten vorläufigen Regierung das Ministeramt in der Regierung Gebhard Müllers anstrebte und erhielt, erkennt ihn an als Erbe, Hüter und Fortsetzer der demokratischen Tradition des Hauses Haußmann. Auf seinen Vater Conrad Haußmann, dem bei individualistisch geprägter Auffassung des Abgeordnetenmandats als „feinsinniger, idealistischer Grundnatur“ (Albertin) die Umstellung auf die Bedingungen der modernen Massendemokratie schwerfiel, der eine große literarische Bildung hatte und auch mit eigenen Dichtungen hervortrat, folgte Haußmann mit einer Vorliebe mehr für das Praktische, ein Meister im politischen Management, das er mit sorgsamen Kalkül, aber nicht in kühler Distanz, sondern mit starker innerer Bewegung und menschlicher Wärme betrieb. Aber er blieb den Grundgedanken des Liberalismus treu. Vorbehaltlos lehnte er geschlossene politische Dogmen ab. Er blieb bei der Sicherung der Bürgerrechte. Er erkannte auch die Notwendigkeit, neuen Lebensformen und Lebenschancen einen liberalen gesellschaftlichen Rahmen zu geben.
Das Geschehen verfolgte er kritisch bis ins hohe Alter. In seiner letzten Ansprache vor dem Landtag (1978) wies er auf die Gefahr der Aushöhlung föderalistischer Eigenständigkeit durch zentralistische Tendenzen hin. Er tadelte die Art und Weise, wie die politischen Parteien in Bund und Ländern vom Staat und seinen Pfründen Besitz ergriffen hätten, was nicht dem Geist von 1953 entspreche. In der Einführung der politischen Beamten (1972) sah er das Symptom einer wenig erfreulichen Entwicklung. „Damals genügte der Minister als politisches Element. Von den Beamten in den Ministerien erwartete man kein Engagement für eine politische Partei, sondern eine sachkundige, objektive Arbeit für den Staat.“ Er forderte die Rückkehr zu den guten Grundsätzen des Anfangs.
Quellen: Nachlaß (Q 1/22) Haußmanns im HStA Stuttgart; Persönlichkeiten – Dokumentation im Landtagsarchiv Stuttgart.
Werke: Wege zur Demokratie. Vier Reden von Dr. Wolfgang Haußmann u.a. (Dr. Karl Lautenschlager, Henry Bernhard, Dr. Th. Heuss), o.J. (November 1945); Landesverband Baden-Württemberg der FDP/DVP (Hg.), Wolfgang Haußmann, Anwalt der Freiheit. Aus Reden und Aufsätzen, zum 50. Geburtstag, 1953; Th. Heuss. Zum 75 Geburtstag des Bundespräsidenten (1959); Liberalismus als geistiger Unterbau, in: Dreikönigstreffen 1960, Heft 11 Schriftenreihe der Freien Demokratischen Partei, Stuttgart o.J. (1960); Überwindung der Einparteienherrschaft. Ein Beitrag zur Dokumentation der Koalitionsverhandlungen nach der Wahl vom 17. September 1961. Heft 16 Schriftenreihe der Freien Demokratischen Partei, o.J. (1962); Liberal, rechtsstaatlich, föderativ. Schriftenreihe der Freien Demokratischen Partei, 1963; Liberale Erneuerung nach 1945, in: 100 Jahre Volkspartei 1864-1964, hg. vom Landesverband Baden-Württemberg der FDP/DVP, 1964; Geleitwort zu: Dr. Hugo Marx. Werdegang eines jüdischen Staatsanwalts und Richters in Baden (1892-1933), 1965; Ansprache, Festsitzung des Landtags von Baden-Württemberg aus Anlaß des 25jährigen Bestehens der Landesverfassung am Samstag, dem 11. November 1978, im Haus des Landtags in Stuttgart, in: 25 Jahre Verfassung des Landes Baden-Württemberg 1979, 10-12.
Nachweis: Bildnachweise: Handbuch des Landtags, 3. Wahlperiode 1960, S. F 23; Anwalt der Freiheit (vgl. Werke); Wolfgang Haußmann zum Sechzigsten (vgl. Literatur).

Literatur: Guido Leser, H. Conrad, im: Deutsches Jahrbuch Bd. IV, Das Jahr 1922, 1929, 90-95; Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, 1957; Hans Georg Wieck, Christliche und freie Demokraten in Hessen Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg, 1958; Joachim W. Maiwald, Zum Wesen des „Verfassungsrechtlichen Vertrags“ dargestellt am Beispiel der zwischenparteilichen Koalitionsvereinbarung, Dissertation München 1963 (mit dem Koalitionsabkommen vom Oktober 1961); Landesverband Baden-Württemberg der FDP/DVP (Hg.), Wolfgang Haußmann zum 60. Geburtstag von den Freunden, 3. Juli 1963, mit Beiträgen von Theodor Heuss und Reinhold Maier und einer Auswahl aus Reden und Aufsätzen, Schriftenreihe der Freien Demokratischen Partei, Heft 22, o.J. (1963); Kurt Rebmann, Martin Ott, Werner Storz, Das baden-württembergische Gesetz über die Presse vom 14. Januar 1964, 1964; Adolf Schule, Koalitionsvereinbarungen im Lichte des Verfassungsrechts, 1964; Karl Dietrich Bracher, Theodor Heuss und die Wiederbegründung der Demokratie in Deutschland, Veröffentlichung des Theodor-Heuss-Archivs, Dokumente aus dem Archiv der FDP/DVP Stuttgart, 1965; Geschichte des deutschen Liberalismus, Hg. Wolfram Dorn, Harald Hofmann, 2. Aufl. 1966; Reinhold Maier, Erinnerungen 1948-1953, 1966; Jörg Michael Gutscher, Die Entwicklung der FDP von ihren Anfängen bis 1961, 1967; Lothar Albertin, Conrad Haußmann, in: NDB 8 (1969), S. 130f.; Hermann Vietzen, Chronik der Stadt Stuttgart, 4, 1945-1948, 1972 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart, Band 25); Erich Mende, Die FDP, 1972; Wolfgang F. Dexheimer, Koalitionsverhandlungen in Bonn 1961, 1965, 1969. Zur Willensbildung in Parteien und Fraktionen, 1973; Heino Kaack, Zur Geschichte und Programmatik der Freien Demokratischen Partei, 3. Aufl. 1976; Kurt Rebmann, Justizwesen, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Hg. Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. 1, 2. Aufl., 1977, 324ff.; Theo Schiller, Wird die F.D.P. eine Partei?, in: Wolf-Dieter Narr (Hg.), Auf dem Weg zum Einparteienstaat, 1977; Die F.D.P./DVP in Baden-Württemberg und ihre Geschichte. Hg. von Paul Rothmund und Erhard R. Wiehn (SpLKBW Band 4. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, 1979; Hans Fenske, Der liberale Südwesten. Freiheitliche und demokratische Traditionen in Baden-Württemberg, 1981; Kurt Rebmann, Wolfgang Haußmann als Justizminister des Landes Baden-Württemberg, in: Jürgen Morlok (Hg.), Liberale Profile. Freiheit und Verantwortung, 1983, S. 68-83; daselbst Hans-Dietrich Genscher, Wolfgang Haußmann – Anwalt der Freiheit; Paul Feuchte, Verfassungsgeschichte von Baden-Württemberg, 1983; Günter Serfas, Lieber Freiheit ohne Einheit als Einheit ohne Freiheit. Der Neubeginn der Demokratischen Volkspartei in Württemberg-Baden 1945/46, 1986; Friedrich Henning, F.D.P. Die Liberalen. Porträt einer Partei, München 1982; Jürgen Dittberner, Die Freie Demokratische Partei, in: Richard Stöss (Hg.), Parteien-Handbuch Band II, 1984, 1311-1381; Klaus H. Scheufelen, Nach der Bundestagswahl 1961: Eine schwierige Verhandlung, in: Dieter Oberndörfer (Hg.), Begegnungen mit Kurt Georg Kiesinger, 1984, 283-285; Klaus Hildebrand, Von Erhard zur Großen Koalition 1953-1969, in: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hg. von Karl Dietrich Bracher u.a., Band 4, 1984, 64-70; Friedrich Henning, Die Haußmanns, 1988; Klaus-Jürgen Matz, Reinhold Maier (1889-1971). Eine politische Biographie, Düsseldorf 1989.
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